Norm Bundeslehrer - Lehrverpflichtung - (Berufs)pädagogische Akademien× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Bundeslehrer - Lehrverpflichtung - (Berufs)pädagogische Akademien Fassungen (Gesetz) ab 01.02.1990 — BGBl. Nr. 688/1990 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.09.200130.11.2004 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 481/2004 01.09.199931.08.2001 § → § BGBl. II Nr. 222/1999 07.07.199931.08.1999 § → § — 21.03.199206.07.1999 § → § BGBl. Nr. 153/1992 01.09.199120.03.1992 § → § BGBl. Nr. 153/1992 01.02.199031.08.1991 BGBl. Nr. 688/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.08.1991 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3