Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 140/1991Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 4. Die Laufzeit der Kontingente einschließlich der Landesreserven ergibt sich aus der Anlage (Anm.: Anlage nicht darstellbar) (Merkmal „Laufzeit'' in Spalte 3) und bezieht sich jeweils auf das Jahr 1991. Paragraph 4, Die Laufzeit der Kontingente einschließlich der Landesreserven ergibt sich aus der Anlage Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) (Merkmal „Laufzeit'' in Spalte 3) und bezieht sich jeweils auf das Jahr 1991.
Dokumentnummer
NOR12104952
Alte Dokumentnummer
N6199110098X