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§ 5 EPV

Fassungen
ab 01.09.1991 — BGBl. Nr. 468/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 5 heute01.09.1991 BGBl. Nr. 468/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Eignungsprüfungsverordnung 1991

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1991,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.09.1991BGBl. Nr. 468/1991

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

EPV

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Erstellung der Tests

Paragraph 5,

Bei der Erstellung der Tests sind die aktuellen wissenschaftlichen Standards einer modernen Personalauswahl einzuhalten. Soweit es für die vorgesehene Verwendung von Bedeutung ist, sind insbesondere folgende Bereiche zu untersuchen:

  1. Ziffer eins
    Fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten,
  2. Ziffer 2
    intellektuelle Fähigkeiten: verbale Leistungen, logischschlußfolgerndes Denken, analytisches Denken, Gedächtnis, allgemeines Wissen,
  3. Ziffer 3
    schöpferisches Denken: Kreativität, geistige Flexibilität,
  4. Ziffer 4
    Arbeitsstil: Zielorientiertheit, Planung, Organisation, Produktivität, vernetztes Denken, Selbsteinschätzung der eigenen Leistung, Leistungsbereitschaft, problembezogenes Entscheidungsverhalten,
  5. Ziffer 5
    Lernfähigkeit: Erfassen von Fakten, Erkennen von Zusammenhängen,
  6. Ziffer 6
    Belastbarkeit: allgemeine und inhaltsbezogene Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Ausdauer, Genauigkeit, Streßresistenz, Frustrationstoleranz,
  7. Ziffer 7
    soziale Kompetenzen: Kommunikation, verbales Ausdrucksvermögen, Selbstkontrolle, Fähigkeit zur Arbeit in Gruppen und mit Gruppen, bürgerorientiertes Verhalten, Kontaktbereitschaft,
  8. Ziffer 8
    Führungsverhalten: Initiative, Entscheidungsfreudigkeit, Führungsstil, Verantwortungsbereitschaft, Delegieren und Koordinieren, Durchsetzungsvermögen,
  9. Ziffer 9
    spezifische, für die Verwendung bedeutsame Personenmerkmale, wie etwa emotionale Stabilität, Art der Aufnahme und der geistigen Verarbeitung von Information (kognitive Stile), persönliche Bewertung der für das Arbeitsergebnis ausschlaggebenden Umstände (Attribution).

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2016

Gesetzesnummer

10008747

Dokumentnummer

NOR12104995

alte Dokumentnummer

N6199110851X