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Anl. 1/2 Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik

Fassungen
01.09.1991 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 379/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/201.09.199431.01.2001 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 354/1999
Anl. 1/201.09.199331.08.1994 § → § BGBl. Nr. 700/1993
Anl. 1/201.09.199131.08.1993 BGBl. Nr. 379/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1991BGBl. Nr. 379/1991

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993danach: BGBl. Nr. 700/1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Inkrafftreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,)

Text

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik gemäß Paragraph 95, Absatz 3, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes hat die Aufgabe, Kindergärtner und Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen für die spezielle Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern heranzubilden. Sie sollen nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt werden, die Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei entwicklungsauffälligen, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern wahrzunehmen, wobei sie die erworbenen Erkenntnisse und Fähigkeiten gezielt bei der jeweils nötigen Förderung (einschließlich Frühförderung) eines einzelnen Kindes sowie bei der Arbeit in der Gruppe praktisch umzusetzen hat.

Gesetzesnummer

10008751

Dokumentnummer

NOR12105020

Alte Dokumentnummer

N6199111298L