Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/2Anlage eins /, 2
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Inkrafftreten (Art. I § 2 Abs. 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafftreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,)
Text
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIELrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik gemäß § 95 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes hat die Aufgabe, Kindergärtner und Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen für die spezielle Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern heranzubilden. Sie sollen nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt werden, die Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei entwicklungsauffälligen, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern wahrzunehmen, wobei sie die erworbenen Erkenntnisse und Fähigkeiten gezielt bei der jeweils nötigen Förderung (einschließlich Frühförderung) eines einzelnen Kindes sowie bei der Arbeit in der Gruppe praktisch umzusetzen hat. Der Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik gemäß Paragraph 95, Absatz 3, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes hat die Aufgabe, Kindergärtner und Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen für die spezielle Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern heranzubilden. Sie sollen nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt werden, die Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei entwicklungsauffälligen, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern wahrzunehmen, wobei sie die erworbenen Erkenntnisse und Fähigkeiten gezielt bei der jeweils nötigen Förderung (einschließlich Frühförderung) eines einzelnen Kindes sowie bei der Arbeit in der Gruppe praktisch umzusetzen hat.
Dokumentnummer
NOR12105020
Alte Dokumentnummer
N6199111298L