Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 1999,).
Text
C. Praktischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die angehenden Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen sollen befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern eigenständig und verantwortungsbewußt gemäß dem jeweilig aktuellen Stand der Erkenntnisse der Sonderpädagogik und Sonderdidaktik durchzuführen, desgleichen die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die Zusammenarbeit im Team und mit den Eltern zu pflegen und alle sonstigen einschlägigen Berufsaufgaben im Sonderkindergarten und bei Frühförderung zu bewältigen.
Lehrstoff:
SUPERVISIONSPRAXIS
(Verhaltenstraining einschließlich Gesprächsführung) 1., 2., 3. und 4. Semester:
Beobachten, Aufzeigen, Interpretieren und Reflektieren des eigenen Verhaltens in Erziehungs- und Lebenssituationen, auch unter Verwendung audio-visueller Medien; im Zusammenhang damit Beobachtungen des Verhaltens entwicklungsgefährdeter, entwicklungsgestörter bzw. behinderter Kleinkinder und Besprechung von Fallstudien, um die Beziehungen sowie Wechselwirkungen der Verhaltensweisen und Reaktionen aller am Erziehungsprozeß Beteiligten bewußt werden zu lassen.
Daraus sowie aus gemeinsamer Interpretation aufgezeichneter Arbeit in der Sonderkindergartenpraxis sich ergebende Einsicht in berufliche Probleme wie Berufsmotivation, Teamfähigkeit, Gesprächsführung mit Eltern behinderter Kinder ua. Praktische Erprobung von Wegen zur Selbsterfahrung und Selbsterkenntnis in der Gruppe im Hinblick auf die Aufarbeitung und Bewältigung von berufsspezifischen Problemenfeldern der Erzieherpersönlichkeit (Abwehrmechanismen, Übertragungsphänomene, aggressive Tendenzen ua.).
Förderung der Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit auf den verschiedenen sozialen Ebenen durch praktische Übungen (Verhaltenstraining, Rollenspiele, Praxis der Gesprächsführung ua.).
SONDERKINDERGARTENPRAXIS
Im Rahmen des Hospitierens, Anleitung zu gezielter Beobachtung und zum Aufspüren von Besonderheiten im Tagesablauf und im Gruppengeschehen (Einzeltherapie, Aktivitätsfolgen ua.) sowie im eigenen Verhalten, die mit einer Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung durch Behinderung zusammenhängen; regelmäßige Besprechung der gesammelten Erfahrungen mit den die Praxis begleitenden Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen; daran anschließend Erörterung der speziellen Erfordernisse der praktischen Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe (Tagesablauf, Raumgestaltung, Einrichtung ua.), bzw. einer anderen Einrichtung mit sonderpädagogischen Aufgaben.
Allmählicher Übergang zum Praktizieren: Planung und Durchführung konkreter Einzelvorhaben (begrenzte, behinderungsspezifische Aufgabenstellung) mit einzelnen Kindern oder mit Kleingruppen; dabei Einholung der entsprechenden Informationen bzw. Hilfen seitens der die Praxis Betreuenden, um den jeweils folgenden Praxisabschnitt schriftlich vorzubereiten. Mit zunehmender Kompetenz allmähliche Erweiterung des Tätigkeitsfeldes; nach Gewinnung des Überblickes über das Gruppengeschehen assistieren in Form von fallweisem Mitarbeiten. Erstellen schriftlicher Arbeitsberichte.
Fallweises Hospitieren in sonderpädagogischen
Ambulanzen bzw. bei Therapieeinheiten.
Im Rahmen des Praktizierens über einzelne Aufgabenstellungen hinausgehend Lenkung von Übergängen im Tagesgeschehen (vom Freispiel zum Gabelfrühstück ua.); Berücksichtigung des Einsatzes der anderen Mitarbeiter in der Gruppe; mit zunehmendem Über- und Einblick in das Gruppen- geschehen allmähliche Übernahme der Gruppe während des Freispiels unter Supervision der Gruppenführenden. Je nach Praxisstätte aufbauend Übernahme sonderpädagogischer Aufgabenstellung für ein Kind unter Berücksichtigung seiner lndividuallage in der Familie.
Auf Einzelbeobachtung fußendes Konzipieren eines speziellen Vorhabens für ein bestimmtes Kind; Wochenplanung in Absprache mit den Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen; Anlegen, Führen und Bearbeiten von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Praktizieren in Sonderkindergartengruppen bzw. anderen Einrichtungen mit sonderpädagogischen Aufgaben gemäß einem der folgenden zur Wahl stehenden Schwerpunkte: Arbeit mit lern- und geistig behinderten Kleinkindern, - mit verhaltensauffälligen Kleinkindern, - mit sprachbehinderten Kleinkindern, - mit körperbehinderten Kleinkindern, - mit hörgeschädigten Kleinkindern, - mit sehgeschädigten Kleinkindern. Selbständige Arbeitsplanung sowohl für einen längeren Zeitraum (Jahresplanung) als auch für einen Teilabschnitt mit dem Ziel der Gewinnung von Sicherheit bei der Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe bzw. mit dem einzelnen Kind gemäß dem gewählten Schwerpunkt.
Bei der Einzelarbeit mit behinderten Kleinkindern, Beobachtungen zur Objektivierung von Fortschritten, Erkennen der Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in die Arbeit im Sonderkindergarten bzw. in der Frühförderung, Anwesenheit bei Gesprächen mit Eltern, Beratungen, Konsiliarbesprechungen, Elternabenden ua. Selbständige Führung der Gruppe, Ein- und Zuteilung der Arbeitsaufgaben an die Mitarbeiter in der Gruppe.
BESPRECHUNG DER PRAKTIKA
1., 2., 3. und 4. Semester:
Anleitung zum Aufzeichnen der Beobachtungen während des Hospitierens (Beobachtungsprotokolle über einzelne Kinder, Gruppensituationen, Alltagsroutine ua.) nach Gesichtspunkten wie Aktivierung, Verlauf, Sprache, Kontakt- und Sozialformen, Mittel, Methoden und Maßnahmen, Realisierung von Grob- und Feinzielen.
Hilfen bei der schriftlichen Vorbereitung der Praktika (Zerlegen einer geplanten Tätigkeit in Teilschritte, Auswahl von Materialien ua.) durch den die Praxis betreuenden Lehrer. Abhalten von Nachbesprechungen, Hilfen beim Abfassen von schriftlichen Berichten zur Sicherung des Ertrages des Hospitierens und Praktizierens.
Didaktische Grundsätze:
Dem Praktizieren im Sonderkindergarten bzw. In einer anderen Einrichtung mit sonderpädagogischen Aufgaben soll immer eine anfangs längere, später kürzere Zeit des Hospitierens vorangehen. Als Praxisstätte kommen nur Einrichtungen in Frage, in der ein Sonderkindergärtner bzw. eine Sonderkindergärtnerin ständig mitarbeitet. Dabei sollen die Praktikanten von einem Lehrer in enger Zusammenarbeit mit den Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen und deren Leitern allmählich in das selbständige Arbeiten eingeführt werden, beginnend mit nur kurzfristigen Aufgaben mit einzelnen Kindern oder kleinen Kindergruppen.
Während der ersten beiden Semester sollen Erfahrungen in der Arbeit mit unterschiedlichen Behinderungsarten gesammelt werden, während des
und 4. Semesters soll in einer Praxisstätte gearbeitet werden, in der sich auch Kinder mit Behinderungen entsprechend dem Schwerpunkt der Praktikanten befinden, wobei dem Fachdidaktiker im Rahmen der Praxisbetreuung allenfalls die Klärung einschlägiger Probleme zu ermöglichen ist.
Neben der praktischen Durchführung der Arbeit gebührt auch den Vor- und Nachbesprechungen sowie den schriftlichen Vorbereitungen und Berichten besonderes Augenmerk im Hinblick sowohl auf die Sicherung des Unterrichtsertrags als auch auf die besondere Bedeutung schriftlicher Unterlagen für die Sonderarbeit. Um die notwendige Konzentration der Ausbildungsbereiche zu gewährleisten, sind fallweise Besprechungen der zuständigen Fachkräfte abzuhalten.
Schlagworte
Erziehungsarbeit, Ausdrucksfähigkeit, Kontaktform, Grobziel,
Erziehungssituation