Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wochenendruhe während der Alpinen Skiweltmeisterschaft 1991
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 35/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 35 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Während der Alpinen Skiweltmeisterschaften 1991 in Saalbach dürfen Arbeitnehmer während der Wochenendruhe am 26. Jänner 1991, 27. Jänner 1991, 2. Februar 1991, und 3. Februar 1991
bei Rennveranstaltungen in Saalbach in einer Bankfiliale,
bei Rennveranstaltungen in Hinterglemm in einer Bankfiliale und einem mobilen Bankschalter
am jeweiligen Veranstaltungsort beschäftigt werden.
(2)Absatz 2,Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist nur zulässig
am 26. Jänner 1991 und am 2. Februar 1991 bis 17.00 Uhr,
am 27. Jänner 1991 und am 3. Februar 1991 von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
(3)Absatz 3,Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist nur zulässig mit
dem Abrechnen der Eintrittskarten,
der Einzahlung der Eintrittsgebühren auf Bankkonten,
dem Wechseln von Valuten und Devisen und
der Ausgabe von Gedenkmedaillen.
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018
Dokumentnummer
NOR12105141
Alte Dokumentnummer
N6199112373H