Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 38/1991Bundesgesetzblatt Nr. 38 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 3Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 3
Text
§ 1. Für den Zeitraum bis 31. Dezember 1990 wird für den Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 4 200 für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt. Paragraph eins, Für den Zeitraum bis 31. Dezember 1990 wird für den Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 4 200 für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.
Dokumentnummer
NOR12105209
Alte Dokumentnummer
N6199112470H