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Art. 27

Fassungen
ab 01.11.1991 — BGBl. Nr. 511/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 27 heute01.11.1991 BGBl. Nr. 511/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 511 aus 1991,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 27

Inkrafttretensdatum

01.11.1991BGBl. Nr. 511/1991

Außerkrafttretensdatum

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

Artikel 27

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monates nach Ablauf des Monates in Kraft, in dem die beiden Regierungen einander schriftlich mitgeteilt haben, daß die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen bleibt bis zum Ablauf des Kalenderjahres in Kraft, das dem Kalenderjahr folgt, in dem ein Vertragsstaat dem anderen Vertragsstaat seine Kündigung schriftlich mitteilt.
  3. Absatz 3,Tritt dieses Abkommen außer Kraft, so bleiben die nach diesem Abkommen erworbenen Rechte hinsichtlich des Anspruches auf und der Zahlung von Leistungen erhalten; die Vertragsstaaten haben die Anwartschaften in einer Vereinbarung zu regeln.

    ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.

    GESCHEHEN zu Wien, am 13. Juli 1990 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2016

Gesetzesnummer

10008772

Dokumentnummer

NOR12105675

Alte Dokumentnummer

N6199116424J