Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 597/1991Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 3Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 3
Text
§ 1. Für das Kalenderjahr 1992 wird für den Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 3 910 für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt. Paragraph eins, Für das Kalenderjahr 1992 wird für den Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 3 910 für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.
Dokumentnummer
NOR12105735
Alte Dokumentnummer
N6199117506J