Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 862/1992Bundesgesetzblatt Nr. 862 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 3. Die Laufzeit der Kontingente erstreckt sich vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1993 sofern in der Anlage (Anm.: Anlage nicht darstellbar) bei den einzelnen Kontingenten nicht eine andere Laufzeit bestimmt wird. Paragraph 3, Die Laufzeit der Kontingente erstreckt sich vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1993 sofern in der Anlage Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) bei den einzelnen Kontingenten nicht eine andere Laufzeit bestimmt wird.
Dokumentnummer
NOR12106207
Alte Dokumentnummer
N6199215048L