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Anl. 1

Fassungen
01.09.2004 bis 31.08.2006 — BGBl. II Nr. 327/2004 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.09.201431.08.2020 § → § · 1 Dokument · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 204/2016
Anl. 101.09.201231.08.2014 § → § BGBl. II Nr. 256/2012 · 2 Dokumente
Anl. 101.09.200831.08.2014 § → § · 1 Dokument
Anl. 101.09.200631.08.2008 § → § BGBl. II Nr. 256/2006 · 2 Dokumente
Anl. 101.09.200431.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 327/2004 · 2 Dokumente
Anl. 101.09.200331.08.2008 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 101.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 428/1998
Anl. 101.09.199631.08.1999 § → § BGBl. Nr. 250/1996
Anl. 101.09.199331.08.1996 § → § BGBl. Nr. 699/1993
Anl. 106.03.199331.08.1993 § → § BGBl. Nr. 163/1993
Anl. 101.09.199205.03.1993 BGBl. Nr. 514/1992 (Stammfassung)

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 1.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2003BGBl. II Nr. 283/2003

Außerkrafttretensdatum

31.08.2008

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht)

hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31.8.2004 und hinsichtlich

der weiteren Klassen klassenweise aufsteigend außer Kraft vergleiche

Artikel römisch eins, Paragraph 3, Absatz 6,).

Text

                                                           Anlage

                                                          --------

LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR

KINDERGARTENPÄDAGOGIK

römisch eins. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Ziffer eins
    Art und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerin/des Lehrers gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Klassen angeführten Jahresstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten.

Die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten gemäß Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten. Der Lehrplan umfaßt

  • Strichaufzählung
    die allgemeinen Bestimmungen,
  • Strichaufzählung
    das allgemeine Bildungsziel,
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen didaktischen Grundsätze,
  • Strichaufzählung
    die Stundentafel und
  • Strichaufzählung
    die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, jeweils Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (nach Klassen gegliedert) und didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes.

Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag der Schule sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.

  1. Ziffer 2
    Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:

  • Strichaufzählung
    Gesundheitserziehung
  • Strichaufzählung
    Interkulturelles Lernen
  • Strichaufzählung
    Leseerziehung
  • Strichaufzählung
    Medienerziehung
  • Strichaufzählung
    Musische Erziehung
  • Strichaufzählung
    Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung)
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zwischen den Geschlechtern)
  • Strichaufzählung
    Sprecherziehung
  • Strichaufzählung
    Umwelterziehung
  • Strichaufzählung
    Verkehrserziehung
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände und der Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Koordination insbesondere im Hinblick auf die Anwendung in der zukünftigen Berufsarbeit der Schülerinnen und Schüler wird schwerpunktmäßig von Didaktik, allenfalls Pädagogik, wahrzunehmen sein. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffes bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegter Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.

  1. Ziffer 3
    Unterrichtsplanung
Die Lehrerin/der Lehrer hat ihre/seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes). Die Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan erfordern von der Lehrerin/vom Lehrer
  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche („Unterrichtsprinzipien”),
  • Strichaufzählung
    die Auswahl der Lehrstoffe,
  • Strichaufzählung
    die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe sowie
  • Strichaufzählung
    die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Forderungen des Lehrplans bezogen auf eine Schulstufe zu entsprechen und andererseits pädagogisch und didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse einzugehen.
Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Planung in zwei Stufen: Jahresplanung und mittelfristige Planungen.
In der Jahresplanung, die in den ersten Wochen des Schuljahres zu erstellen ist, erfolgt eine erste zeitliche Anordnung der wesentlichsten Ziele und Stoffbereiche auf der Grundlage des Lehrplans. Die Reihung geschieht nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten. Wo dies nicht sinnvoll bzw. notwendig ist, orientiert sich die Anordnung an jahreszeitlichen Gegebenheiten, Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände, Schulveranstaltungen, Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und ähnlichem. Ungefähre Zeitrichtwerte sollen festgelegt werden, wobei auf genügend Freiräume für aktuelle Anlässe, Wiederholungen, Übungen, Differenzierungen und ähnliches zu achten ist.
Es wird empfohlen, die Jahresplanung während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen zu ergänzen. Nun können die in der Jahresplanung festgelegten Planungsabsichten auf die jeweiligen unterrichtlichen Gegebenheiten und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler abgestimmt und konkretisiert werden. Mittelfristige Planungen enthalten neben den Zielen und Inhalten eine vorläufige Festlegung der Methoden und Medien.
Bei der Jahresplanung und den mittelfristigen Planungen sind entsprechend ihren Erfordernissen zu berücksichtigen:
  • Strichaufzählung
    geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;
  • Strichaufzählung
    die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler durch entsprechende Maßnahmen der inneren Differenzierung;
  • Strichaufzählung
    die Einplanung von Lernzeiten, die der Schülerin/dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern;
  • Strichaufzählung
    die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler in einem ihrer Reife entsprechenden Ausmaß;
  • Strichaufzählung
    die Einordnung des Lehrbuches und anderer Unterrichtsmedien.
In allen Unterrichtsgegenständen können in der Unterrichtsplanung berücksichtigt werden:
  • Strichaufzählung
    fachbezogener und fächerübergreifender Projektunterricht,
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung von Festen und Feiern,
  • Strichaufzählung
    Formen der inneren Differenzierung,
  • Strichaufzählung
    Schulveranstaltungen,
  • Strichaufzählung
    die Einbeziehung von Eltern und Experten in den Unterricht.
Gemeinsame Planung mit Lehrerinnen und Lehrern des eigenen Unterrichtsgegenstandes oder anderer Unterrichtsgegenstände ist wünschenswert.

  1. Ziffer 4
    Schulautonome Lehrplanbestimmungen

4.1 Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einen bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

4.2 Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel für diese Klasse vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird.

Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf pädagogische Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplans und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Der Pflichtgegenstand "Religion" ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen,
  2. Ziffer 2
    ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Klassen) darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Klassen) um höchstens zwei Wochenstunden, der Pflichtgegenstand "Kindergartenpraxis" um höchstens drei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
    Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen kann schulautonom abgeändert werden;
    Unterrichtsgegenstände mit nur einer Gesamtwochenstundenzahl sind zu vermeiden,
  3. Ziffer 3
    die verbindliche Übung "Kindergartenpraxis" darf entfallen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen abgeändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu ändern.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 5. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Pflichtgegenstand "Instrumentalunterricht" zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem römisch sechs. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden, darüber hinaus kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann die Praxis darüber hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zum Teil geblockt werden.
Im Bereich der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen alle oder einzelne Unterrichtsgegenstände dieses Ausbildungsbereiches geblockt oder in seminaristischer Unterrichtsform angeboten werden.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindlichen Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Der Förderunterricht kann in allen Pflichtgegenständen auch geblockt angeboten werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen vorgenommen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben gemäß Paragraph 94, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, die für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten erforderlich sind, und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen. An diesen Bildungsanstalten können ferner auch Erzieherinnen und Erzieher an Horten ausgebildet werden.

Als Experten des Erziehens für den gesamten vorschulischen (frühkindlichen) Bereich und als Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft sollen die Kindergartenpädagogen eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und kindergartendidaktische Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.

In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der Erlebnisfähigkeit und des Problembewußtseins, des selbständigen Denkens, der allseitigen sprachlichen Bildung, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit und damit der intellektuellen, sittlichen und sozialen Mündigkeit leisten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit geführt.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik die folgenden zehn didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:

  1. Ziffer eins
    Jugendgemäßheit - Wissenschaftsorientierung - Soziales Lernen

Der Unterricht ist im dreifachen Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit des jungen Menschen, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:

Zum ersten hat er die Ansprüche der Jugend auf Verständnis und Vertrauen, auf Wohlwollen und Gerechtigkeit, auf Geltung und Anerkennung, auf Sicherheit, Zugehörigkeit und Geborgenheit, auf Wertfindung, Wertorientierung und Wertbindung sowie auf Selbständigkeit zwischen Selbständigseinwollen und Selbständigseinkönnen zu berücksichtigen. Dadurch kann vor allem auch ein gesundes Selbstwertgefühl aufgebaut bzw. vertieft werden. Dementsprechend sind den Schülerinnen und Schülern dort Möglichkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens einzuräumen, wo dies pädagogisch sinnvoll erscheint.

Zum zweiten sollen insbesondere die unmittelbar berufsrelevanten Lehrstoffe den jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen, was vor allem auch Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes einschließt.

Zum dritten geht es um die zielorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung und Entfaltung der sozialen Kompetenzen in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme, der Kooperation und der mitmenschlichen Verantwortung. Das Sammeln von eigenen Erfahrungen beim Aufbau einer Klassen- und Schulgemeinschaft als einer Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Feier- und Spielgemeinschaft ist für jede spätere Teamarbeit wie auch für eine erfolgreiche Führung von Kindergruppen von großer Bedeutung.

  1. Ziffer 2
    Berufsorientierung und Allgemeinbildung

In allen Bereichen hat der Unterricht grundsätzlich darauf Bedacht zu nehmen, der doppelten Zielstellung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik gerecht zu werden: nämlich die Schülerinnen und Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit zu führen.

Was die Berufsorientierung betrifft, sollten bei der Auswahl und Akzentuierung der Lehrstoffe sowie bei der Bestimmung der Ziele jene Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen. Dazu gehören vor allem eine hohe Meinung vom angestrebten Beruf und die entsprechende Professionalität im Wissen und Handeln.

Hinsichtlich des Anspruches der Allgemeinbildung geht es sowohl um die Vermittlung eines soliden Basiswissens und Basiskönnens als auch um die Einführung in die wichtigsten Lern-, Arbeits- bzw. Studiertechniken als wesentlicher Grundlage für die selbständige Weiterbildung und die allfällige Aufnahme eines Studiums.

  1. Ziffer 3
    Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug

Im berufsorientierten Teil der Ausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Veranstaltungen zur praktischen Tätigkeit theoriebezogen und die Veranstaltungen zur theoretischen Reflexion praxisbezogen erfolgen. Durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch das Praktischwerden der Theorie wird das unverzichtbare Ineinandergreifen von Praxis und Theorie sichergestellt. Darüber hinaus sind den Schülerinnen und Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand Möglichkeiten der didaktischen Aufbereitung der Lehrstoffe bewußt zu machen, um sie dadurch im Hinblick auf ihre Berufsorientierung für das Problem der Didaktisierung zu sensibilisieren.

  1. Ziffer 4
    Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration

Die Lernangebote der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen und den schöpferischen Selbstaufbau der Persönlichkeit ermöglichen, welcher Körper und Geist, Gefühl, Gemüt und Wille, Denken und Handeln, Wissen und Können gleichermaßen einschließt.

Bei der Auswahl der Lehrstoffe soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Hinsichtlich ihrer Berufsorientierung sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich zunehmend auch als verantwortliche Entscheidungsträger für erzieherisches Handeln zu begreifen.

  1. Ziffer 5
    Aktivierung und Motivierung

Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Hausaufgaben und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt die jungen Menschen zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.

  1. Ziffer 6
    Strukturierung und Exemplarität

Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs. Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.

  1. Ziffer 7
    Lebensbezogenheit und Veranschaulichung

Im Unterricht sind Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Jugendlichen und der Schule, die Alltagssituationen, aktuelle Ereignisse oder Praxiserfahrungen bieten. Außerdem werden die Lehrenden versuchen, den Schülerinnen und Schülern die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Bildungsaufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftigtes Leben argumentativ einsichtig zu machen. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus.

Veranschaulichung verlangt von den Lehrenden, daß sie die Lehrstoffe dem Erleben und Erfahren der Jugendlichen mehr bzw. vielsinnig oder durch Beispiele zugänglich machen. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.

  1. Ziffer 8
    Individualisierung durch Differenzierungsmaßnahmen

Individualisierung verlangt von den Lehrenden, daß sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Jugendlichen und ihre Bedingtheit ernst nehmen und diesen Tatsachen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen und Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet aufgrund bisheriger Lernerfahrungen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen, berücksichtigen (insbesondere in der ersten Klasse).

Die Unterschiedlichkeiten der Schülerinnen und Schüler betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit; ihre Selbständigkeit, ihre Selbsteinschätzung, eventuell besondere individuelle Begabungen und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten sollen die Lehrenden durch differenzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel unterschiedlich viele oder/und schwierige Aufgabenstellungen, verschiedene Sozialformen, Lehr-/Lernmittel, Lernzeit und Hilfestellung, entsprechen. Die zusätzliche verantwortungsbewußte Berücksichtigung der wahrgenommenen Lernfortschritte jedes einzelnen schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, unnötige Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.

  1. Ziffer 9
    Berücksichtigung verschiedener Lehr- und Lernformen

Der Unterricht ist so zu führen, daß die Schülerinnen und Schüler verschiedene Formen des Wissens- und Könnenserwerbs erfahren und erproben können: das gebundene und das freie Lernen, das informierende und experimentierende, das projektorientierte und entdeckende Lernen, das wiederholende und übende Lernen sowie das Lernen im Gespräch. Durch dieses vielfältige Angebot von Möglichkeiten der Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung sollen auch jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erworben werden, die sowohl für das Berufsfeld Kindergarten/Hort und für die ständige Fortbildung als auch für das erfolgreiche Aufnehmen eines Studiums von Bedeutung sind. Jedenfalls bedarf das geleitete Lernen der Ergänzung durch selbständiges Lernen.

  1. Ziffer 10
    Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrags

Um die Lern- bzw. Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und womöglich zu steigern, werden die Lehrenden versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu werden sie trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anknüpfen an bereits Gelerntes, das Herstellen von Querverbindungen und durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen.

Zur Sicherung des Lernertrags eignen sich auch mündliche und schriftliche nachbereitende Hausaufgaben. Diese sind gemäß Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes so vorzubereiten, daß sie von den Schülerinnen und Schülern ohne die Hilfe anderer durchgeführt werden können. Auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler ist - auch unter Berücksichtigung der anderen Unterrichtsgegenstände - besonders Bedacht zu nehmen.

Die Lernkontrolle und die Beobachtung der Schülerleistungen geben den Lehrenden Hinweise auf die Wirksamkeit ihrer Unterrichtsarbeit und auf Maßnahmen zu deren Verbesserung. Die Kontrolle des Unterrichtsertrags dient aber auch der Motivation der Schülerinnen und Schüler und informiert diese und deren Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte. Mit den Erziehungsberechtigten hat der Lehrer auch in dieser Hinsicht die erforderlichen Kontakte zu pflegen.

römisch vier. Stundentafel

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                     Wochenstundenzahl          zusätzlich

Pflichtgegenstände                              Ausbildung   Lehrver-

                             Klasse     Summe  zum Erzieher   pflich-

                                                an Horten     tungs-

                    --------------------      --------------  gruppe

                     1.  2.  3.  4.  5.        3.   4.   5.

---------------------------------------------------------------------

Religion ..........   2   2   2   2   2   10                   (III)

Pädagogik

  (einschließlich

  Pädagogische

  Psychologie,

  Pädagogische

  Soziologie,

  Philosophie) ....   -   2   3   3   3                          II

Pädagogik für

  Erzieher an

  Horten ..........                                  1           II

Heil- und

  Sonderpädagogik .   -   -   -   1   1                          II

Didaktik           )

  (insbesondere    )

  Didaktik der     )

  Kindergarten- und)

  Vorschuler-      )

  ziehung) ........)      2   3   3   3                          II

                   )  2                                         III

Kindergartenpraxis )

*1) ..............)      2   4   5   5                         III

Didaktik der                                 )       1    2      II

  Horterziehung ...                          )  2               III

Hortpraxis *1) ....                          )       2    2     III

Deutsch

  (einschließlich

  Sprecherziehung,

  Kinder- und

  Jugendliteratur)    4   3   3   3   3                   1      I

Lebende

  Fremdsprache ....   3   3   2   2   2                   1     (I)

Geschichte und

  Sozialkunde .....   2   1   2   -   2                        (III)

Geographie und

  Wirtschaftskunde    2   2   2   1   -                        (III)

Rechtskunde und

  Politische

  Bildung .........   -   -   -   -   2                         III

Mathematik ........   3   2   2   2   -                   1    (II)

Physik ............   -   2   1   2   -                        (III)

Chemie ............   -   2   2   -   -                        (III)

Biologie und

  Umweltkunde .....   2   2   1   2   -                         III

Gesundheitslehre ..   -   -   -   -   1                        (III)

Musikerziehung ....   2   2   1   2   2                        (IVa)

Instrumental-

unterricht

  1. Instrument *2)

     (Gitarre/

     Klavier/

     Akkordeon)

     *2a) .........   2   1   1  0/1  -                         IV

  2. Instrument *2)

     (Flöte/

     Violine) *2a).   -   1   1  1/0  -                         IV

Rhythmisch-musika-

  lische Erziehung    -   2   -   -   -                         IV

Bildnerische

  Erziehung *2) ...   2   2   2   2  0/2                       (IVa)

Werkerziehung *2) .   4   2   2   2  2/0                       (IV)

Leibeserziehung ...   3   2   2   2   3                        (IVa)

---------------------------------------------------------------------

Verbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Ergänzende

  berufskundliche

  Unterrichtsveran-

  staltungen

Hauswirtschaftlich-

  gesundheitlicher

  Bereich .........   2   -   -   -   -                          V

Kindergartenpraxis    -   -   1   -   -                         III

Figurenspiel/Ver-

  kehrserziehung ..   -   -   -   1   -                          IV

Buchhaltung/Kommu-

  nikations-

  techniken und

  Gruppendynamik ..   -   -   -   -   2                         III

--------------------------------------------------------------------

Gesamtwochen-        32- 35- 35- 32- 31- 168 *2b)    247

stundenzahl          35  37  37  36  33

                            (37 (36 (38  181 *2b)    (13)

                           -39) -40) -40)

--------------------------------------------------------------------

                              Wochenstundenzahl              Lehrver-

     Freigegenstände *6)                           Summe      pflich-

                                   Klasse                      tungs-

                            1.   2.   3.   4.   5.             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie *3) *4) ......  (2)  (2)  (2)   -    -    2          (V)

Instrumentenbau *3) *4) .  (2)  (2)  (2)   -    -    2          (V)

Früherziehungspraxis ....   -    -    -    2    2    4          III

Rhythmisch-musikalische

  Erziehung *3) .........   -    -    1    1    1    3           IV

Instrumentalunterricht

  Gitarre/Flöte/Klavier/

  Akkordeon/Violine .....   -    -    -    -    1    1           IV

Slowenisch ..............   2    2    2    2    2   10           I

Kroatisch ...............   2    2    2    2    2   10           I

Ungarisch ...............   2    2    2    2    2   10           I

Französisch .............   2    2    2    2    2   10           I

Italienisch .............   2    2    2    2    2   10           I

  Unverbindliche Übungen *6)

Chorgesang *3) ..........   1    1    1    1    1   5           (V)

Spielmusik *3) ..........   -    1    1    1    1   4           (V)

Praxisanleitung *3) .....   2    2    -    -    -   4           III

Interkulturelle

  Erziehung *3) *4) .....   -    -    -   (2)  (2)  2           III

Darstellendes Spiel *3) .   2    2    2    2    -   8            V

Sprecherziehung .........   -    2    -    -    -   2            IV

Literaturpflege .........   -    -    -    1    1   2          (III)

Biologische Übungen *3)*4) (2)  (2)  (2)   -    -   2           III

Informatik *3) ..........   2    2    -    -    -   4            II

Medienkunde .............   -    -    -    2    2   4           III

Leibeserziehung .........   2    2    2    2    2  10          (IVa)

    Förderunterricht *6)

Deutsch *5) .............   2    2    2    2    2  10           (I)

Mathematik *5) ..........   2    2    2    2    -   8           (II)

Lebende Fremdsprache *5).   2    2    2    2    2  10           (I)

Musikerziehung *5) ......   2    2    -    -    -   4          (IVa)

---------------------------------------------------------------------

*1) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Bei zusätzlicher Ausbildung zum Erzieher an Horten außerdem drei Wochen Ferialpraktikum nach Abschluß der 3. oder 4. Klasse.

*2) In der 4. Klasse das „1. Instrument” oder das

  1. Ziffer 2
    Instrument” und in der 5. Klasse Bildnerische Erziehung oder
Werkerziehung nach Wahl der Schüler.
*2a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.
*2b) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen sind festzulegen; siehe Abschnitt römisch eins Ziffer 4,
*3) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden. *4) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. *5) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf in jedem der in dieser Rubrik angeführten Unterrichtsgegenstände je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Eine Schülerin/ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen.
*6) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt römisch eins Ziffer 4,

---------------------------------------------------------------------

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Das Grundkonzept des Lehrplanes

Der Lehrplan baut auf Catechesi tradendae und dem Österreichischen Katechetischen Direktorium auf. In seiner Struktur stimmt er mit dem neuen Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der allgemeinbildenden höheren Schule und berufsbildenden höheren Schule überein. Für das inhaltliche Grundkonzept ist der Lehrplan der berufsbildenden höheren Schule herangezogen worden. Die spezifischen Anliegen der Schultype - in erster Linie die berufsbezogene Ausbildung in der Schule - wurden mehrfach berücksichtigt: in der Angabe religionspädagogischer Prinzipien und Themenfelder und in der Möglichkeit jedes Unterrichtsthema einer religionspädagogischen Fragestellung zu unterziehen.

Daraus ergibt sich, daß

  1. Litera a
    jedes Thema sowohl einem theologischen wie auch einem anthropologischen Richtziel zugeordnet wird (= Wahrung der „Treue zu Gott” und der „Treue zum Menschen”);
  2. Litera b
    die theologischen, religionspädagogischen, anthropologischen und schulisch-didaktischen Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen das Strukturprinzip bestimmen;
  3. Litera c
    der Lehrstoff in Themenfelder gegliedert ist, die je nach Situation der Klasse intensiver oder mehr kursorisch behandelt werden können;
  4. Litera d
    die Lehrinhalte in Kernstoff und Erweiterungsstoff differenziert werden;
  5. Litera e
    zentrale Anliegen des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik wiederholt werden, zum Teil in jeder Klasse berücksichtigt sind;
  6. Litera f
    grundsätzlich jedes Unterrichtsthema für eine religionspädagogische Umsetzung fruchtbar gemacht werden kann und soll;
  7. Litera g
    die religionspädagogischen Themenfelder die Stoffverarbeitung für den Religionsunterricht (dh. für den Schüler und den künftigen Erwachsenen) mitbestimmen.

Bildungsziele und Lehraufgaben:

  1. Ziffer eins
    Der Religionsunterricht hat folgende Ziele zu verfolgen:
    • Strichaufzählung
      Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu wecken, zu reflektieren und dabei die Antwort aus Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen.
    • Strichaufzählung
      Er hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut zu machen.
    • Strichaufzählung
      Er muß in der Auseinandersetzung mit anderen Weltanschauungen und Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen und zugleich Verständnis und Toleranz wecken.
    • Strichaufzählung
      Er soll versuchen, die Schüler zu einem religiösen Leben zu motivieren und aus dem Glauben zum verantwortlichen Handeln in Kirche und Gesellschaft zu ermutigen.
    Der Religionsunterricht soll die unterschiedlichen Voraussetzungen und Erwartungen, die der Schüler für diesen Unterrichtsgegenstand mitbringt, berücksichtigen.
    Das bedeutet:
    Er muß dem gläubigen Schüler helfen, sich bewußter für seinen
Glauben zu entscheiden;
dem suchenden und im Glauben angefochtenen Schüler die Möglichkeit geben, die Antworten der Kirche auf seine Fragen kennenzulernen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen;
dem sich als ungläubig betrachtenden Schüler Gelegenheit geben, den eigenen Standort klarer zu erkennen oder auch zu revidieren vergleiche dazu Österreichisches Katechetisches Direktorium, S 23).
Er soll - soweit es der zeitliche Rahmen zuläßt - die berufsbezogene Qualifikation für die religionspädagogische Tätigkeit als Kindergärtner und als Erzieher an Horten gewährleisten.
  1. Ziffer 2
    Aus dieser allgemeinen Aufgaben- und Zielbeschreibung
(Globalziele) wurden für den vorliegenden Lehrplan folgende
Richtziele formuliert:
Der Religionsunterricht soll den Schüler befähigen:
(Theologischer Gesichtspunkt)
A. Welt und Mensch (im Lichte des Glaubens und der wissenschaftlichen Erkenntnisse) zu deuten;
B. das befreiende Handeln Gottes für die Menschen und mit den Menschen zu sehen und anzuerkennen;
C. die Bibel als Zeugnis des befreienden Handelns Gottes für die Menschen zu sehen und anzuerkennen;
D. Inkulturation als Wesensmerkmal des christlichen Glaubens erfassen und zu verwirklichen;
E. aus christlicher Verantwortung heraus zu handeln. (Anthropologischer Gesichtspunkt)
  1. Ziffer eins
    sich selbst zu verstehen und anzunehmen;
  2. Ziffer 2
    sich mit allen Menschen solidarisch sehen;
  3. Ziffer 3
    sich im Kosmos als abhängig und mitgestaltend bejahen;
  4. Ziffer 4
    in den Grunderfahrungen und -bedürfnissen die Sinnfrage wahrzunehmen.
Die Themen sind jeweils sowohl unter dem theologischen wie auch unter dem anthropologischen Gesichtspunkt zu behandeln.
Hinweise auf die Richtziele, denen ein Inhalt schwerpunktmäßig zuzuordnen ist, geben die Klammerausdrücke nach den Themen und Inhaltsangaben.

Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen:

Für den Religionsunterricht haben die Unterrichtsprinzipien der Schultype Geltung wie für jeden anderen Unterrichtsgegenstand. Der Religionsunterricht dient dem Wissenserwerb im Sinne der Allgemeinbildung, der berufsvorbereitenden Ausbildung und ist den Erziehungsaufgaben der österreichischen Schule (siehe Paragraph 2, SchOG) verpflichtet.

Er nimmt diese Aufgaben im besonderen durch Beachtung folgender Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen wahr.

  1. Ziffer eins
    Theologische Unterrichtsprinzipien:

1.1. Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung:

Es wird verwirklicht durch die Zuordnung jedes Themas sowohl zu einem theologisch wie auch zu einem anthropologisch begründeten Richtziel.

1.2. Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur des christlichen Glaubens:

Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht die Person und das Anliegen Jesu Christi (Christozentrik). Daraus ergibt sich, daß der Glaube als personale Beziehung zu sehen ist und nicht nur als die Kenntnis einer mehr oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten vergleiche Catechesi tradendae 5-9). In Person und Werk Jesu Christi findet sich alles aufgenommen und angenommen, was gut ist im Bereich der irdischen Wirklichkeiten. Person und Werk Jesu Christi sind auch nicht nur ein der Vergangenheit angehörendes Ereignis, sondern lebendige und fortwirkende Gegenwart. Die Gemeinschaft der Glaubenden, in der diese Wirklichkeit Christi anwesend bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des Religionsunterrichtes (Ekklesiozentrik). Inkulturation des Christentums durch Aufnahme alles Wertvollen in den christlichen Lebensvollzug und das Einbringen des Geistes Christi in alle Lebensbereiche des einzelnen der Gemeinschaften, Völker und Kulturen zeigen sich so als Grundanliegen, für die der Schüler sensibilisiert werden soll.

1.3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension:

Die in allen menschlichen und christlichen Lebenswirklichkeiten und Wahrheiten enthaltene eschatologische Dimension ist in jedem Themenkreis enthalten. Sie darf daher auch nicht auf jene Themenfelder beschränkt werden, wo sie schwerpunktmäßig behandelt wird.

1.4. Christliche Grundhaltungen als Antwort und Nachahmung der Liebe Gottes zur Welt:

Alle Themen sollen unter diesem Gesichtspunkt unterrichtet werden. Es besagt, daß Liebe Motor und Motiv christlichen Handelns ist und daß jedem menschlichen Handeln in Liebe das Liebesangebot Gottes zuvorgeht.

1.5. Das Prinzip der ökumenischen Dimension:

„Die Katechese darf von dieser ökumenischen Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen sind aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit und Stellung in der Kirche in die Bewegung zur Einheit einzureihen.” (Catechesi tradendae 32).

1.6. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen in eine Gesamtschau:

Der Religionsunterricht soll erreichen, daß die Einzelkenntnisse, die er vermittelt, nicht unverbunden für den Schüler nebeneinanderstehen. Er soll sie in sein Leben, aber auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten (Oek. 11.) entsprechende Gesamtschau integrieren. Nach Catechesi tradendae sind die „Glaubensbekenntnisse” (beachte: Plural) geglückte Synthesen einer solchen Gesamtschau. Die in den Glaubensbekenntnissen gegebenen Formulierungen der Glaubensinhalte sind gleichsam das „Gefäß”, in das der Schüler die Erfahrung und die Erkenntnis dieser Glaubensinhalte einbringen und festhalten kann. Die Systematik der Glaubensbekenntnisse wird dabei im Lehrplan nicht als Form der Anordnung des Lehrstoffes oder der Lehrgänge gesehen, sondern - der ursprünglichen christlichen Tradition entsprechend - als Endpunkt, in den Einzelthemen münden.

2. Religionspädagogische Unterrichtsprinzipien:

2.1. Das Prinzip der Symbolerschließung:

Menschliches Leben braucht sinnvoll erfahrbare Zeichen. Sie repräsentieren Wirklichkeit und stiften Gemeinschaft. Sie stellen Entscheidendes dar und sind als Geschehen wirksam. Für die religionspädagogische Arbeit erschließen Symbole elementare Glaubensinhalte, wie die Geheimnisse des Glaubens. Der künftige Kindergärtner soll Symbole entdecken und erschließen können, für sein eigenes Leben und für die Kinder, die seiner erzieherischen Verantwortung anvertraut sind.

2.2. Das Prinzip der ganzheitlichen Erziehung:

Erziehung ist das Geschehen, das den Menschen in seiner Ganzheit betrifft. Menschsein verwirklicht sich in der dauernden Bezogenheit von leiblichen, gefühlsmäßigen und geistigen Vorgängen. Das Kind nimmt sich und diese Beziehungen zu anderen Personen als Ganzheit wahr und darf deshalb nicht spezialisiert und eindimensional (zB nur Wissensvermittlung) erzogen und gebildet werden. Der künftige Kindergärtner soll diesen Ansatz einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung für sich beanspruchen und anwenden können. Er legt damit die Basis, ganzheitliche Erziehungsprozesse gestalten zu können.

2.3. Das Prinzip der Schulung religiöser Grundfähigkeiten („Kräfteschulung”):

Die im Menschen grundgelegten Kräfte (im Sinne von Anlagen, Fähigkeiten, Tugenden), wie zB ehrfürchtiges Handeln, danken, staunen können, Meditationsfähigkeit usw., brauchen, damit sie wirksam werden, Entfaltung und Schulung. Dabei geht es nicht nur um das „passive” Training einer Kraft. Im Rahmen verschiedenster Begegnungen und Erlebnisse soll eigenes Verhalten aufgebaut werden und damit die Fähigkeit gefördert werden, einzelne Kräfte selbständig in Gebrauch zu nehmen.

2.4. Das Prinzip der situationsorientierten Erziehung:

Lebenssituation der Lernenden und zu Erziehenden stehen im Mittelpunkt jedes Erziehungs- und Lernvorgangs. Dieser Ansatz braucht das Wissen um den Entwicklungsstand, die Kenntnis von der jeweiligen Lebenssituation des Schülers bzw. des Kindes. Tradition und erlernbare Inhalte verlieren nicht an Bedeutung. Sie werden zum „Sinn” für den Menschen, indem sie aus der und in die Situation des zu Erziehenden gedeutet und damit angemessen bewältigt werden. Vorgegebene Situationen werden interpretiert, fehlende Situationen müssen ermöglicht werden, und zwar in der Art, daß sich Schüler und Kinder darin selbst wiederfinden können („echte Situationen”).

2.5. Das Prinzip der Elternbildung aus der Sicht der erzieherischen Verantwortung:

Eltern sind die ersten Erziehungsberechtigten ihres Kindes. Dieses Recht gilt auch dann, wenn das Kind anderen Erziehungsverantwortlichen (zB im Kindergarten oder in der Schule) überantwortet wird. Eltern bejahen mit ihrer Wahl einer Erziehungsstätte deren Erziehungskonzept und -ziel, dürfen aber auch von dieser Respekt vor ihrer Erziehungskompetenz erwarten. Der Religionsunterricht soll diese Kompetenzverteilung ernst nehmen, das wechselseitige Einwirken aller an der Erziehung des Kindes beteiligten Personen ansprechen, zur Kooperation und zur Lösung der damit verbundenen Probleme anregen.

2.6. Das Prinzip der Zeugnisgabe durch den Kindergärtner:

Die Glaubensüberzeugung des Kindergärtners hat Vorbildfunktion. Der Religionsunterricht soll diesen Grundvorgang im erzieherischen Bemühen theologisch und pädagogisch transparent machen. Der künftige Kindergärtner soll sich bewußt werden, daß jede Qualität der Lebensdeutung auf die Handlungsmuster der Kinder Einfluß nimmt.

3. Anthropologische Unterrichtsprinzipien:

3.1. Das Prinzip der Beachtung der individuellen und sozialen Beziehungen:

Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung der jeweiligen Reifestufe des Schülers. Noch mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen muß dieses Prinzip die konkrete Arbeit in den einzelnen Klassen bestimmen. Es schließt nicht nur das Bemühen um einen partnerschaftlichen Unterrichtsstil ein, es ist auch Fundament für andere anthropologische (zB Schülergemäßheit) und schulisch-didaktische (zB Schülerselbsttätigkeit) Unterrichtsprinzipien.

3.2. Das Prinzip der Schülergemäßheit:

Wie das gesamte katechetische Wirken der Kirche ist auch der Religionsunterricht Dienst am Menschen (Österreichisches Katechetisches Direktorium 1.1.). Die Beachtung des Schülers, seiner Anliegen, Fragen, Nöte, Sehnsüchte, seiner Bedürfnisse und seines Bedarfes müssen daher die Arbeitsweisen und das Ausmaß der Intensität einzelner Themen mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit des Religionslehrers muß jedem einzelnen Schüler gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen und seine Anliegen einbringen können. Der Schüler ist nach der Bischofssynode 1977 nicht Objekt, sondern Subjekt der Katechese.

3.3. Das Prinzip der Lehrergemäßheit:

Aus der obengenannten Struktur des christlichen Glaubens und aus der Tatsache, daß Unterricht und Erziehung immer ein dialogisches Geschehen sind, darf der Lehrer sich nicht nur als Organisator von Lernprozessen sehen. Er hat das Recht und die Pflicht, seine eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen und Begabungen in den Religionsunterricht einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip in der Tatsache, daß der Religionslehrer nicht nur seine eigene Meinung, sondern die Lehre Christi und die der Kirche zu vermitteln hat.

3.4. Das Prinzip der Erfahrungsorientierung:

Bei jedem Themenfeld sind die einschlägigen Erfahrungen, die die Schüler mitbringen, aufzugreifen. Aufgabe des Religionsunterrichtes ist es, diese Erfahrungen auch zu deuten und eine kritische Reflexion zu ermöglichen. Der Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen vorbereiten und ermöglichen vergleiche dazu Religionspädagogische Prinzipien, 2.4.).

3.5. Das Prinzip der Sprachbildung:

Als geschichtliche Religion wird christlicher Glaube in Worten und Sprachgestalten weitergegeben und bezeugt. Viele dieser Sprachgestalten sind nur aus dem Lebenskontext verständlich, in dem sie ihre Ausprägung erfuhren vergleiche Redegattungen in der Bibel; philosophische Fachausdrücke in dogmatischen Texten). In höheren Schulen soll der Religionsunterricht die damit verbundenen Verstehensprobleme bewußtmachen und Hilfen zum richtigen Verständnis anbieten. Der Verbalisierung eigener religiöser Erfahrungen und dem Glaubensgespräch kommen zudem immer größere Bedeutung zu, besonders im Hinblick auf den den Glauben vermittelnden Beruf eines Kindergärtners. Das Prinzip der Sprachbildung besagt, daß bei allen Themenkreisen diese Anliegen zu beachten sind.

3.6. Das Prinzip der Gesellschaftsbezogenheit:

Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im privaten Bereich. Er nimmt auch im gesellschaftlichen Bereich einen großen Raum ein. Wo immer dies möglich ist, soll auf einschlägige Probleme und Fragen der Gesellschaft und der künftigen Verantwortung des Schülers gegenüber der Gesellschaft Bezug genommen werden.

3.7. Das Prinzip des geschichtlichen Denkens:

Christentum ist eine historisch gewordene und wachsende Religion. Christliches Leben schließt darum wesentlich das Gedächtnis an das Heilswirken Gottes in der Geschichte (Ahamnese) ein. Soweit möglich, sollten die Themen aus ihrem Gewordensein heraus verständlich werden. Daher können Teilabschnitte und Anliegen der Kirchengeschichte bei anderen Themen eingebracht werden. Da Zukunft immer auch Herkunft ist (Heidegger), umfaßt das Prinzip des geschichtlichen Denkens neben dem kritischen Blick auf die Vergangenheit immer auch den planenden Blick auf die Zukunft.

3.8. Elternarbeit - Familienbezogenheit:

Nach soziologischen Untersuchungen urteilen und handeln junge Menschen gerade im religiösen Bereich stark familienkonform (L. A. Vaskovics). Deshalb ist bei jedem Themenfeld auch die Familie des Schülers zu beachten. Unter Beachtung der psychischen Situation des jungen Menschen, seiner fortschreitenden Selbständigkeit und seiner Religionsmündigkeit ist eine Zusammenarbeit des Religionsunterrichtes mit den Familien und Eltern zu suchen. Dem jungen Menschen sollen sowohl Hilfen zur Selbständigkeit wie auch zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in der eigenen gegenwärtigen Familie und in seiner zukünftigen Familie angeboten werden. Bewährt haben sich gemeinsame Veranstaltungen von Schülern und Eltern (Seminare, Feiern, Aktionen). Die Sprechstunde und der Elternsprechtag behalten als Mittel der Kooperation von Religionsunterricht und Elternhaus ihre Bedeutung und sind gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen.

4. Schulisch-didaktische Unterrichtsprinzipien:

4.1. Das Prinzip der Lebensnähe:

Der Religionsunterricht soll „vom Leben her” und „zum Leben hin” erziehen. Dabei sind nicht nur das individuelle Leben des Schülers und die Klassengemeinschaft zu sehen, sondern die Gesamtheit des Lebens in der modernen Welt mit ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten und Aufgaben vergleiche auch Paragraph 2, SchOG).

4.2. Das Prinzip der Anschaulichkeit:

Im traditionellen Verständnis fordert dieses Prinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung, die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen, der Erfahrungen aus der Kindergartenpraxis und der berufsbezogenen Gegenstände. Im Religionsunterricht ist darüber hinaus zu beachten, daß es neben der äußeren Anschauung, neben sinnenhaft Faßbarem und neben der konkreten Vorstellungswelt auch das breite Gebiet der „inneren Anschauung” (Erfahrung, Meditation, Innerlichkeit), der geistig-geistlichen Anschaulichkeit und Veranschaulichung gibt. Der Schüler höherer Schulstufen ist zwar zu abstrakten Denkleistungen fähig und fordert sie auch in vielen Bereichen. Dennoch sollte das Anliegen des Konkreten und der Konkretisierung auch dort ernstgenommen werden.

4.3. Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit:

In allen Schulstufen hat das „Lernen durch Tun” seine große Berechtigung. In der Oberstufe fordert die zunehmende Selbständigkeit und Selbstverantwortung und die Religionsmündigkeit ein spezifisches Beachten dieses Unterrichtsprinzips. Formen der Wahrung dieses Prinzips sind nicht nur die Arbeitsweisen und Methoden der Schülerselbsttätigkeit. Soweit möglich sind die Schüler auch bei der Wahl der Methoden, bei der Erarbeitung der Themenreihung und ähnlichem heranzuziehen. Das Bemühen um größtmögliche Schülerselbsttätigkeit innerhalb des Unterrichts steht im Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit in Glaube und Leben. Vom Religionslehrer erfordert die Beachtung dieses Prinzips das Ernstnehmen der Schüler und den damit verbundenen Takt, aber auch das Bewußtsein, daß er nur bezeugen, appellieren, anbieten kann, daß die letzten religiösen und ethischen Entscheidungen aber nicht in seine Hand gegeben sind.

4.4. Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden Lernens:

Religionsunterricht kann und will nicht die gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet der Forderung nach einer Gesamtschau macht es die Situation der Schüler und der Klassen notwendig, das Prinzip des Exemplarischen zu beachten. Was etwa am Beispiel eines Sakramentes erschlossen wurde, kann man auf andere Sakramente beziehen. Viele Anliegen können auf Grund der zur Verfügung stehenden Zeit nur in exemplarischer Auswahl behandelt werden. Die Auswahl muß immer im Blick auf die Gesamtheit des Stoffbereiches und die Situation des Schülers erfolgen. Zu beachten ist, welche Einzelinhalte und Einzelziele in der zur Verfügung stehenden Zeit behandelt werden können. Die Auswahl ist immer auch fachspezifisch zu rechtfertigen. Orientierendes Lernen verhilft dem Schüler dazu, sich in einem Thema selbst zurechtzufinden. Es bietet Hilfen zu eigenem Weiterdenken und Weiterlernen an.

4.5. Das Prinzip der Methodenvielfalt:

Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der Methode frei. Die gewählte Methode muß jedoch dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel und dem Lehrer entsprechen. Zu beachten ist der sinnvolle Einsatz verschiedener Methoden (Abwechslung). Dies kommt vor allem den unterschiedlichen Persönlichkeiten bei den Schülern vergleiche visuelle, auditive und kinästhetische Typen) entgegen.

4.6. Das Prinzip der Fächerverbindung und der Kooperation; Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen gesucht und hergestellt werden, ohne aber das eigenständige Ziel des Religionsunterrichtes aus dem Auge zu verlieren. Für den Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist gerade im berufsbezogenen Teil (Religionspädagogik) mit den berufsbildenden Fächern, wie zB Pädagogik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis, Didaktik, notwendig. Die Zusammenarbeit von Vertretern verschiedener Unterrichtsgegenstände ist gerade in diesem Schultyp geboten, dh. eigentlich Anliegen aller Lehrpersonen. An möglichen Maßnahmen sind beispielhaft zu nennen: Kooperation im geplanten fächerübergreifenden Unterricht, Beratung und Ergänzung in „Grenzgebieten”, Beteiligung an Klassenkonferenzen.

4.7. Das Prinzip der Festigung des Unterrichts- und Erziehungsertrages;

Neben der Motivation und der Anleitung zur eigenen außerschulischen Arbeit des Schülers dienen diesem Anliegen Wiederholungen und das Prinzip der Themenwiederkehr: Zentrale Anliegen kehren unter unterschiedlichem Aspekt in mehreren Schuljahren wieder.

5. Erziehungsanliegen:

5.1. Als integrierender Teil der österreichischen Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu:

  • Strichaufzählung
    Medienerziehung,
  • Strichaufzählung
    Politische Bildung,
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung,
  • Strichaufzählung
    Erziehung zur Partner- und Elternschaft,
  • Strichaufzählung
    Gewissensbildung,
  • Strichaufzählung
    Friedenserziehung,
  • Strichaufzählung
    Erziehung zu verantwortlicher Haltung im Beruf,
  • Strichaufzählung
    Erziehung zu einem integrativen Lebensstil.

5.2. Die religionspädagogische Zielsetzung erfordert ua. eine besondere Beachtung der Gebetserziehung und der liturgischen Bildung (im Sinne der Eigenerfahrung des Schülers und künftigen Kindergärtners).

Lehrinhalte

Verbindliches Minimum an Lehrinhalt stellen die Themenfelder der einzelnen Klassen dar. Diese Themenfelder müssen in den Klassen, wo sie vorgesehen sind, zur Sprache kommen. Das Ausmaß und die Intensität wird durch die Situation der Schüler (Vorwissen, Aufnahmebereitschaft und ähnliches) bestimmt. Es ist möglich, einzelne Aspekte eines Themas oder ein Themenfeld zur Gänze im Rahmen der übrigen Themen einzubringen.

Bei begründeten Raffungen (Stundenentfall) wird der Minimallehrplan erfüllt, wenn jedes der Themen mindestens im Ausmaß einer Unterrichtseinheit zur Sprache kommt. Die in diesem Fall notwendigen Beschränkungen müssen jedoch die Grundaussage des Kernstoffes wahren.

Diese Beschränkung bietet dem Religionslehrer die Möglichkeit, neben dem Verpflichtenden Lehrstoff auf andere Anliegen einzugehen, die die Schüler bewegen oder brauchen. Dabei werden in den meisten Fällen Inhalte aufgegriffen werden, die im Lehrplan an anderer Stelle oder in anderem Zusammenhang genannt sind.

Die Summe des bei den Lehrinhalten angegebenen Kernstoffes und des Erweiterungsstoffes ergibt einen Maximallehrplan, der zur Gänze nicht durchgeführt werden kann. Die im Erweiterungsstoff angegebenen Inhalte sind mögliche Erweiterungen, aus denen der Religionslehrer je nach Situation der Klasse eine Auswahl treffen kann.

Die beim Kernstoff angegebenen Inhalte sind nicht mit Stundenthemen identisch. Ein Teil dieser Inhalte ist für den Schüler eine Wiederholung aus früheren Schulstufen. Der Kernstoff umfaßt auch das erwartete Maturawissen im Sinne einer dem Schüler zumutbaren Gesamtschau.

In der folgenden Lehrstoffangabe sind die Kapitel, die sich auf den Schüler beziehen, in Normalschrift, jene, die die Berufspraxis des Kindergärtners zum Gegenstand haben, in Kursivschrift gesetzt.

1. Klasse (2 Wochenstunden):

GEMEINSAM UNTERWEGS

FRAGEN AN MEIN LEBEN

1.1. Religionsunterricht und religiöse Erziehung (E 2, E 3) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Schule: Lebens- und Arbeitsraum des Schülers (E 2).
  2. Ziffer 2
    Religion als Unterrichtsthema und Religion als Lebensvollzug (E 3).
  3. Ziffer 3
    Aufgaben und Gestaltung des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (B 4).
  4. Ziffer 4
    Religiöse Erziehung im Kleinkindalter - Thema des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (Überblick) (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Die Kirche als Bildungsträger und Träger von Erziehungseinrichtungen (D 2) (Bedeutung der Kirche für Bildungsarbeit, Leistung für Kultur, für die Erziehung, für die Schulen usw.).

1.2. Der Mensch auf der Suche nach Glück und Sinn (A 4, B 4) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Der Jugendliche in der Umbruchsituation (B 2).
  2. Ziffer 2
    Die Suche des Menschen (des Kindes) nach dem Glück und Sinn (A 4).
  3. Ziffer 3
    Der Zusammenhang von Glück und Lebenssinn (A 4).
  4. Ziffer 4
    Gott - Urheber des Glücks (B 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Zeichen und Symbole für das Glück (A 4).
  2. Ziffer 12
    Zukunftserwartungen und Sinnfrage des Menschen (A 4).
  3. Ziffer 13
    Scheinantworten auf die Sinnfrage (A 4).
  4. Ziffer 14
    Beispiele menschlicher Sinnfindung (biblische Texte, Geschichten, Märchen, Bilder ...) (A 4).

1.3. Berufung zum Leben aus dem Glauben (A 1,E 1)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Leben als Ruf und Antwort, als Gabe und Aufgabe (A 1).
  2. Ziffer 2
    Vorfelder des Glaubens (Vertrauen, Zuwendung, Geborgenheit, Aufbruch, Hören, Miteinander sprechen usw.) (A 1).
  3. Ziffer 3
    Glaube - Glaubensschwierigkeiten - Zweifel - Unglaube (A 1/E 1).
  4. Ziffer 4
    Verständnis von und Beispiele für Glauben aus der Bibel (C 2).
  5. Ziffer 5
    Glaubenszeugnis - Glaubensfeier - Glaubenstat (E 1).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Beispiele von gläubigen Menschen aus Geschichte und Gegenwart - Heilige (D 2, E 2).
  2. Ziffer 12
    Die Bedeutung des Vorbildes für die Entwicklung des Glaubens (E 2).

1.4. Leben mit Leid und Tod (A 4, C 4, E 4)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Lebensverlust und Lebensgewinn (Erhebung von Erfahrungen) (A 4).
  2. Ziffer 2
    Der Umgang des heutigen Menschen mit Leid und Tod (E 4).
  3. Ziffer 3
    Leid und Tod im Leben eines Kindes (A 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Verdrängung und Bearbeitung von Leid und Tod (A 4).
  2. Ziffer 12
    Eschatologie (B 4, D 4).
  3. Ziffer 13
    Das Sakrament der Krankensalbung (B 4).

NACH GOTT FRAGEN

1.5. Der Glaube an den einen Gott (A 1, B 1, D 1)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Gottesvorstellungen junger Menschen (A 1).
  2. Ziffer 2
    Möglichkeiten der Gotteserfahrung (A 1).
  3. Ziffer 3
    Gott im Mitmenschen begegnen - Zeugen der Gotteserfahrung (A 1).
  4. Ziffer 4
    Gotteserfahrungen des Kleinkindes - „Spuren Gottes” in der kindlichen Welt (A 1).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Das Verhältnis von Glaube und Wissen (D 1).
  2. Ziffer 12
    Gotteserfahrungen in Kunst und Literatur (D 3).
  3. Ziffer 13
    Das Gottesbild in Kinderbüchern (D 3).

1.6. Gotteserfahrungen in der Bibel (C 1)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Beispiele der Gotteserfahrung im Alten Testament (C 2).
  2. Ziffer 2
    Jesu Gottesbild und Gottesbeziehung (C 1).
  3. Ziffer 3
    Gott, der befreit und mitgeht: (Dtn. 6,20-25; Lk. 1,46-55 ...) (C 4).
  4. Ziffer 4
    Der nahe und der ferne Gott (zB Ps. 22) (C 1).
  5. Ziffer 5
    Biblische Vorstellungen über Gott für das Kleinkind (C 1).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Die Schöpfung - der schaffende Gott (C 3).
  2. Ziffer 12
    Vaterbild und Gottesbild (A 1, C 1).
  3. Ziffer 13
    Der Monotheismus - das erste Gebot (C 4).

1.7. Glaube und Gottesbild in den Konfessionen und Religionen (A 4, B 4)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Überblick über die wichtigsten christlichen Konfessionen (D 4).
  2. Ziffer 2
    Wesensmerkmale der außerchristlichen Religionen: Judentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus, Universismus (A 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Verbreitung der Konfessionen und Weltreligionen (A 2).
  2. Ziffer 12
    Die Aussagen des 2. Vatikanums zu den Andersgläubigen (D 4).

DER EINZELNE UND DIE GEMEINSCHAFT

1.8. Grundbedürfnisse des Menschen (A 1)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Grundlegende Bedürfnisse des Menschen in materieller, geistiger, sozialer und religiöser Hinsicht (A 1, B 1).
  2. Ziffer 2
    Grundbedürfnisse des Kindes, wie Angenommensein, Geborgenheit, Vertrauen, Versöhnung, Gemeinschaft, Liebe ua. (A 2, B 2).
  3. Ziffer 3
    Leben mit christlichen Grundwerten (E 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Allgemein anerkannte Werte in den Religionen (B 4).
  2. Ziffer 12
    Die Bedürfnisse des Schülers gegenüber der Klassengemeinschaft (E 2).
  3. Ziffer 13
    Werterziehung nach christlichen Grundsätzen (E 4).

1.9. Leben in Gemeinschaft (E 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Bedeutung und Aufgaben von Gemeinschaften: Familie, Schule, Kirche, Staat (E 2).
  2. Ziffer 2
    Das Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft (A 2, E 2).
  3. Ziffer 3
    Die Gemeinschaft der Glaubenden - Kirche (D 2).
  4. Ziffer 4
    Probleme, die in und durch die Gemeinschaft entstehen und deren Bewältigung (E 2).
  5. Ziffer 5
    Die Bedeutung und die Möglichkeiten gemeinschaftlichen Lebens im Kindergarten (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Kirchliche Jugendgemeinschaften (E 2).
  2. Ziffer 12
    Kirchliche Erneuerungsbewegungen (D 2).
  3. Ziffer 13
    Die Gemeinschaft der Heiligen (D 2).
  4. Ziffer 14
    Das „ausgeschlossene” Kind (E 2).

VOLLZÜGE DES GLAUBENS

1.10. Gestalt des christlichen Lebens (D 1, E 1)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Die eigene Glaubensgeschichte (E 1).
  2. Ziffer 2
    Ausdrucksformen und Grundzüge des katholischen Glaubenlebens (D 1, E 1).
  3. Ziffer 3
    Leben mit der Kirche (E 2).
  4. Ziffer 4
    Feste des katholischen Glaubens und das Kirchenjahr (D 4).
  5. Ziffer 5
    Kirchliche Feste in der Kindergartenarbeit (E 4).
  6. Ziffer 6
    Möglichkeiten christlichen Lebens für das Kleinkind (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Möglichkeiten religiöser Bildung (E 2).

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):

FREIHEIT UND SINNVOLLE BINDUNG

FREI WERDEN UND FREI SEIN

2.1. Freiheit und Verantwortung (A 4, E 1)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Freiheit als Wesensmerkmal des Menschen (A1).
  2. Ziffer 2
    Freiheit für und Freiheit von (A 4).
  3. Ziffer 3
    Freiheit und Normen (A 2, E 2).
  4. Ziffer 4
    Freiheit und Gewissen (E 1).
  5. Ziffer 5
    Menschliche Entscheidungsfreiheit (A 1, E 1).
  6. Ziffer 6
    Freiheit und Verantwortung (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Jesus Christus und seine Freiheit bewirkende Botschaft (C 4).
  2. Ziffer 12
    Das Kind und dessen persönliche Freiheit (A 4).
  3. Ziffer 13
    Freiheit durch Regeln geschützt (E 2).
  4. Ziffer 14
    Fehlformen der Freiheit (A 2).
  5. Ziffer 15
    Freiheitsberaubung in unserer Zeit (A 2).

AUFBRÜCHE UND PROTEST

2.2. Jugend im Aufbruch (A 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Jugendliche auf der Suche nach neuen Lebensformen (A 4).
  2. Ziffer 2
    Jugendkultur als Protest gegen Erstarrung in der Gesellschaft (A 2).
  3. Ziffer 3
    Aufbruch und Protest Jesu gegen verschiedene Strömungen und Verhaltensweisen seiner Zeit (C 1).
  4. Ziffer 4
    Flucht in die Sucht: Drogen, Alkohol, Medikamente ... (A 4).
  5. Ziffer 5
    Die „Eigenart” des Kindes im religiösen Verhalten (A 4, E 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Jugend zwischen Aufbruch und Flucht: Alternativgruppen und Aussteiger (A 2).
  2. Ziffer 12
    Das Engagement der Jugend für den Frieden (E 2, A 2).

2.3. Sekten und religiöse Bewegungen (A 4)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Sekten: Eine Herausforderung für die großen Kirchen (A 2).
  2. Ziffer 2
    Sekten und Neue religiöse Bewegungen (Jugendreligionen) (A 2).
  3. Ziffer 3
    Umgang mit Vertretern der Sekten und Jugendreligionen (E 4).
  4. Ziffer 4
    Gespräche mit betroffenen Eltern und Kindern, die mit diesen Gruppen in Berührung gekommen sind (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Der Unterschied zwischen kirchlichem und sektiererischem Umgang mit der Bibel (C 4).
  2. Ziffer 12
    Die im Bundesland/in der Diözese tätigen Sekten und Neuen religiösen Bewegungen (D 4).
  3. Ziffer 13
    Sekten als kirchengeschichtliches Phänomen (Längsschnitt) (D 4).

2.4. Aufbrüche im Geist Gottes (D 2, E 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Berufungen, Charismen, Aufbrüche im Geiste Gottes (C 2).
  2. Ziffer 2
    Berufungen, Impulse, Aufbrüche in der Geschichte der Kirche:
    Heilige (D 2).
  3. Ziffer 3
    Das Pfingsereignis als Aufbruchserfahrung (B 2, C 2).
  4. Ziffer 4
    Umkehr und Reform als dauernder Auftrag der Kirche (D 2, E 2).
  5. Ziffer 5
    Veränderungen im Glaubensverhalten des Erziehers durch das Kind (E 2).
  6. Ziffer 6
    Neue Wege in der religiösen Erziehung im Kleinkindalter (E 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Jugend in der Erwachsenenkirche (E 2).
  2. Ziffer 12
    Charismatische Bewegungen (D 2).
  3. Ziffer 13
    Basisgemeinden in der Kirche (D 4).
  4. Ziffer 14
    Gelebte Ökumene am Beispiel von Taize (D 2).

PARTNER SEIN - GEMEINSCHAFT

2.5. Vielfalt der Berufungen durch Gott und die Antworten des Menschen (D 2, E 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Gezielte Lebensgestaltung und Berufsvorbereitung als Auftrag und Aufgabe (E 2).
  2. Ziffer 2
    Berufung zum Dienst im Licht der Bibel (C 2).
  3. Ziffer 3
    Das allgemeine Priestertum als Berufung zu verschiedenen Diensten in und an der Kirche, in und an der Welt (E 2).
  4. Ziffer 4
    Das Weihesakrament als Berufung zum Dienst (D 2, E 2).
  5. Ziffer 5
    Leben nach evangelischen Räten (E 2).
  6. Ziffer 6
    Laientheologen - Form des kirchlichen Dienstes (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 12
    Berufen zum Beruf eines Kindergärtners (E 2).
  2. Ziffer 13
    Die Aufgabe der Frau in der Kirche (E 2).
  3. Ziffer 14
    Berufungsgeschichten in der Bibel (C 4).

2.6. Sinn und Bedeutung von Freundschaft (A 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Freundschaft als Weg der Selbstfindung und Glückserfahrung (A 1).
  2. Ziffer 2
    Merkmale von Freundschaft: Treue, Wahrhaftigkeit, Achtung, Rücksichtnahme, Verzicht, Hingabe (A 4).
  3. Ziffer 3
    Gefährdung und Fehlformen der Freundschaft (A 2).
  4. Ziffer 4
    Nähe und Distanz des Kindergärtners zum Kind (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Beispiele für Freundschaft in der Bibel (C 2).
  2. Ziffer 12
    Symbole für Freundschaft (D 4).
  3. Ziffer 13
    Freundschaft, Kameradschaft, Liebe (A 2).
  4. Ziffer 14
    Wert der Beziehungen im Kindergarten für die religiöse Entwicklung des Kindes (E 4).

2.7. Familie und Gruppe als Orte sozialen Lernens (A 2) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Die Familie - die erste soziale Erfahrung im menschlichen Leben (A 2).
  2. Ziffer 2
    Vermittlung von Werten durch die Familie (A 4).
  3. Ziffer 3
    Familie und Gruppe als Orte der Identitätsfindung (A 1).
  4. Ziffer 4
    Aufgabe des Jugendlichen in der Familie und Gruppe (E 1).
  5. Ziffer 5
    Die Bedeutung des Kindes für die Familie (A 2).
  6. Ziffer 6
    Unvollständige Familien (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Gefährdung der Familie in der heutigen Zeit (A 2).
  2. Ziffer 12
    Kommunikationsformen in Gruppe und Familie (A 2).
  3. Ziffer 13
    Sicht und Ernstnahme familienbedingter Probleme im Leben eines Kindes (Hilfestellung aus christlichen Überlegungen) (E 2).

2.8. Gemeinschaftsbildung in Schule und Kirche (A 2, E 2) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Schülererfahrungen von Gemeinschaft in Schule und Kirche (A 2, E 2).
  2. Ziffer 2
    Kirche als Gemeinschaft und Institution (D 2, E 2).
  3. Ziffer 3
    Notwendigkeit personaler Beziehungen für den Aufbau kirchlicher Gemeinschaft (B 2, E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Gemeinschaftsbildung in der Schule (Schülervertretung, Freundschaften, Interessensgruppen, Schulpartnerschaft) (A 2).
  2. Ziffer 12
    Außenseiter in der Schule (A 2).
  3. Ziffer 13
    Formen der Gemeinschaftsbildung in der Kirche (E 2).

MIT JESUS IN FREIHEIT VERBUNDEN

2.9. Jesus von Nazareth in seiner Zeit und Umwelt (C 2) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Biblische und außerbiblische Zeugnisse (C 2, D 2).
  2. Ziffer 2
    Jesus als historische Persönlichkeit (C 1).
  3. Ziffer 3
    Das Leben und das Land Jesu für das Kleinkind (C 2).
  4. Ziffer 4
    Gruppierungen und Parteien im Judentum zur Zeit Jesu und deren Messiaserwartungen (C 2).
  5. Ziffer 5
    Die Religionskritik Jesu (C 4).
  6. Ziffer 6
    Palästina zur Zeit Jesu (C 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Unterschiedliche Vorstellungen von Jesus und Erwartungen an ihn (Geschichte und Gegenwart) (A 2, D 2).
  2. Ziffer 12
    Verhältnis zwischen Judentum und Christentum (E 2).

2.10. Jesus Christus - Der Erlöser (B 4, C 4, E 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Jesus Christus - Gottes Sohn (B 4).
  2. Ziffer 2
    Menschen begegnen Jesus und finden in ihm Christus (B 2, E 2).
  3. Ziffer 3
    Leben, Sterben und Auferstehen als Erlösungsgeschehen (C 4, B 4).
  4. Ziffer 4
    Erlösungserfahrungen für das Kind (A 1, B 1).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Christen in der Nachfolge Jesu (E 2).
  2. Ziffer 12
    Das Jesusbild in den Evangelien (C 4).
  3. Ziffer 13
    Der Christusglaube in Geschichte und Gegenwart (D 4).

2.11. Die Bibel im Leben eines Christen (C 4, E 4)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Frohbotschaft und Zeugnis als Grundstruktur der Bibel (C 4).
  2. Ziffer 2
    Die Entstehung der biblischen Schriften (C 2).
  3. Ziffer 3
    Die Schriften des Alten und des Neuen Testaments (C 2).
  4. Ziffer 4
    Methodische Zugänge zu biblischen Texten (C 4).
  5. Ziffer 5
    Die Bedeutung der Bibel im kirchlichen Leben und im Leben einzelner Menschen (C 4, E 4).
  6. Ziffer 6
    Biblische Inhalte für Kinder (C 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Die Bibel als Literatur (C 2).
  2. Ziffer 12
    Wichtige bibelwissenschaftliche Informationen: Offenbarung, Kanon, Irrtumslosigkeit, Inspiration ... (B 2).
  3. Ziffer 13
    Entfaltung der biblischen Wahrheit durch das Lehramt der Kirche (B 2, C 2).
  4. Ziffer 14
    Christen leben mit und nach der Schrift (Beispiele und Formen) (E 4).

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):

DEN GLAUBEN LEBEN - HANDELN AUS

DEM GLAUBEN

GLAUBE: URSPRUNG UND GESTALT

3.1. Zum Glauben kommen - Taufe (B 2, D 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Wege zum Glauben (B 4).
  2. Ziffer 2
    Die religiöse Entwicklung des Kindes (E 2).
  3. Ziffer 3
    Vermittlungsprozesse von Glauben an das Kind (E 2).
  4. Ziffer 4
    Die erste Glaubensentscheidung: die Taufe (B 3).
  5. Ziffer 5
    Jesus Christus: Grund des Glaubens (C 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Urvertrauen - Urangst (A 4).
  2. Ziffer 12
    Das ungetaufte Kind im Kindergarten (E 2).
  3. Ziffer 13
    Taufe und Ökumene (D 3).
  4. Ziffer 14
    Das Patenamt (E 2).
  5. Ziffer 15
    Die Kindertaufe (B 2, D 2).
  6. Ziffer 16
    Markante Glaubensgestalten für das Kleinkind (D 2).

3.2. Glaube als Haltung und Tat - Firmung (B 2, E 2) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Gelebter Glaube (E 1).
  2. Ziffer 2
    Die Glaubensfähigkeit des Kindes (A 2, E 2).
  3. Ziffer 3
    Firmung als bewußte Entscheidung für den Glauben (B 1, E 1).
  4. Ziffer 4
    Leben mit dem Hl. Geist (B 2).
  5. Ziffer 5
    Mit Kindern Pfingsten feiern (D 2).
  6. Ziffer 6
    Zeichen religiöser Mündigkeit (E 4).
  7. Ziffer 7
    Der Glaube und Krisen des Glaubens (A 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Firmung und Pfarre (E 2).
  2. Ziffer 12
    Symbole aus der Firmliturgie (B 4).
  3. Ziffer 13
    Einheit in Glaube, Hoffnung und Liebe (E 1).
  4. Ziffer 14
    Die Beziehung des Erwachsenenglaubens zur kindlichen Glaubensfähigkeit (A 4, E 4).

GLAUBENSERFAHRUNG FÜR DAS

KLEINKIND

3.3. Schulung religiöser Grundfähigkeiten (Kräfteschulung) (A 4, B 4) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Die Bedeutung der vollen Wirklichkeitserfassung für den Glauben (D 4).
  2. Ziffer 2
    Die Bedeutung des Handelns für den Glauben (E 4).
  3. Ziffer 3
    Die Bedeutsamkeit religiöser Grundfähigkeiten (zB Ehrfurcht haben, Toleranz zeigen ...) für den Glauben (A 4,D 4).
  4. Ziffer 4
    Die „Kräfteschulung” als Weg zur Glaubenserfahrung (A 4).
  5. Ziffer 5
    Methoden der Kräfteschulung (A 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Kräfte (= Grundfähigkeiten), die für Glaubensverhalten von Bedeutung sind (A 4).

3.4. Symbolerziehung (A 4)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Die Bedeutung der Symbole im kindlichen Leben (A 4).
  2. Ziffer 2
    Symbole im Leben des heutigen Menschen (A 4).
  3. Ziffer 3
    Vorgang der Symbolentdeckung und -verarbeitung (D 4).
  4. Ziffer 4
    Begriffserklärung und Differenzierung: Zeichen, Symbole, Verwendungsmerkmale usw. (A 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Vorsakramentale Erziehung (B 4).
  2. Ziffer 12
    Die Symbole in den Sakramenten (D 4).
  3. Ziffer 13
    Die Symbole in der katholischen Liturgie (D 4).

3.5. Jesusverkündung für das Kind (C 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Der Beziehungsaufbau zwischen Kind und Jesus (E 2, C 2).
  2. Ziffer 2
    Kindgemäße Inhalte aus den Evangelien (Auswahl, Ausmaß und Kriterien) (C 4).
  3. Ziffer 3
    Möglichkeiten des persönlichen Umgangs mit der Bibel (C 1).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Gleichnisse (Neues Testament) und Wunderberichte für die Kleinkindererziehung (C 2).
  2. Ziffer 12
    Gleichnisse und Wunder für den Glauben des Christen (C 1).
  3. Ziffer 13
    Die Herausforderung von Kreuz und Auferstehung für den Glauben (C 1).

LEBEN ALS ANTWORT

3.6. Menschenwürde und Menschenrechte (A 4, C 2, E 4) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Anthropologische Begründung: Rechte und Pflichten des Menschen (A 2).
  2. Ziffer 2
    Das Recht des Menschen auf Leben (A 4).
  3. Ziffer 3
    Die Rechte und die Würde des Kindes aus christlicher Perspektive (A 4, B 4).
  4. Ziffer 4
    Gefährdung der Menschenwürde (A 2).
  5. Ziffer 5
    Die christliche Begründung der Menschenrechte und die daraus resultierenden Verpflichtungen (B 4, C 4).
  6. Ziffer 6
    Das christliche Menschenbild (B 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Verbriefte Menschenrechte (A 4).
  2. Ziffer 12
    Abtreibung und Euthanasie (E 4).
  3. Ziffer 13
    Das behinderte Leben (A 4).
  4. Ziffer 14
    Gefährdungen des Kindes durch die Gesellschaft (E 4).
  5. Ziffer 15
    Die Begegnung des Kindes mit dem behinderten Leben (A 2).

3.7. Das Gewissen und die Gewissensbildung des Kindes (A 4, E 4) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Das Wesen und die Formen des Gewissens (A 4).
  2. Ziffer 2
    Inhalte der kindlichen Gewissensbildung (A 2).
  3. Ziffer 3
    Wege der Gewissensbildung beim Kind (A 2, E 2).
  4. Ziffer 4
    Gewissensfunktion und Gewissensentscheidung (E 4).
Erweiterungstoff:
  1. Ziffer 11
    Gewissen und Gesetz (= soziales Gewissen).
  2. Ziffer 12
    Gewissen und Verantwortung (A 2, E 2).
  3. Ziffer 13
    Gewissenskonflikt (E 2).
  4. Ziffer 14
    Die Bedeutung des Vorbildes für das Kind (E 2).
  5. Ziffer 15
    Moralisches Lernen (Piaget - Kohlberg) (A 4).
  6. Ziffer 16
    Die Frage der Strafe (E 4).

3.8. Gott befreit zur Liebe - Dekalog und Bergpredigt (C 4) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Menschliche Sehnsucht nach Befreiung und Liebe (A 4).
  2. Ziffer 2
    Das biblische Modell dieser Sehnsucht und deren Erfüllung (C 4).
  3. Ziffer 3
    Biblische Texte für das Kind, die befreiende Erlebnisse bewirken (E 4).
  4. Ziffer 4
    Gottes und Nächstenliebe (B 4, E 4).
  5. Ziffer 5
    Dekalog (C 4).
  6. Ziffer 6
    Bergpredigt (C 4).
  7. Ziffer 7
    Einübung des Kindes in christliche Gebote und Verhaltensweisen (E 2).
Erweiterungstoff:
  1. Ziffer 11
    Möglichkeiten befreiender Erlebnisse und Schritte im Kindergarten (E 2).
  2. Ziffer 12
    Bibelwissenschaftliche Ergebnisse zu den Dokumenten der Bergpredigt und des Dekalogs (C 4).
  3. Ziffer 13
    Dekalog und Bergpredigt im Vergleich mit ähnlichen Texten aus anderen Religionen und Weltanschauungen (A 4).

BEFREIENDE ERFAHRUNGEN IM GLAUBEN

3.9. Schuld und Versöhnung (A 3, D 4, E 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Menschliche Erfahrungen von Heil und Unheil (A 3, B 3).
  2. Ziffer 2
    Heil- und Unheilserfahrungen in biblischen Texten, besonders in der Urgeschichte (C 4).
  3. Ziffer 3
    Texte der Urgeschichte für das Kleinkind (C 2).
  4. Ziffer 4
    Formen der Schuldbewältigung (A 2).
  5. Ziffer 5
    Bewältigung von Schuld aus dem Geist des Evangeliums (aus der Praxis Jesu und der Kirche) (C 4, D 4).
  6. Ziffer 6
    Das Bußsakrament (E 1).
  7. Ziffer 7
    Kindliche Bewältigung von „Schuld” und Fähigkeit zur Umkehr (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Die Lehre vom Teufel (D 3).
  2. Ziffer 12
    Die Bedeutung des Ablasses (D 4).
  3. Ziffer 13
    Der strafende Gott in der Erziehung (D 4).
  4. Ziffer 14
    Kollektivschuld (A 3).
  5. Ziffer 15
    Bußerziehung im Kleinkindalter (E 2).

3.10. Feste und Feiern (D 3)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Die Fähigkeit zu feiern im Menschen (A 4).
  2. Ziffer 2
    Anlässe und Bedingungen für das Feiern im Kindergarten (A 4).
  3. Ziffer 3
    Prinzipien der religiös orientierten Festgestaltung (A 4, E 4).
  4. Ziffer 4
    Der kirchliche Festkalender - seine Berücksichtigung im Kindergarten (D 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Der religiöse Ursprung des Festes (B 4).
  2. Ziffer 12
    Das Leben Jesu im Kirchenjahr (C 4, D 4).
  3. Ziffer 13
    Funktionen des Festes für den Glauben (B 4).

3.11. Eucharistie (B 3, D 3, E 3)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Wesen und Verständnis der Eucharistie (B 3).
  2. Ziffer 2
    Aufbau und Gestaltung der Eucharistiefeier (B 4).
  3. Ziffer 3
    Voreucharistische Erziehung (E 4).
  4. Ziffer 4
    Kinderliturgie (D 4).
  5. Ziffer 5
    Gestaltung von Kindermessen (E 4).
  6. Ziffer 6
    Der Sonntag (D 3).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Die Hinführung des Kindes zum Gemeindegottesdienst (E 2).
  2. Ziffer 12
    Vom Sabbat zum Sonntag (C 3, D 3).
  3. Ziffer 13
    Die Liturgiereform des 2. Vatikanums (D 4).
  4. Ziffer 14
    Leben mit der Eucharistie (E 4).

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):

DER EINZELNE UND DIE GESELLSCHAFT

LEBEN IN PERSONALER BEZIEHUNG

4.1. Partnerschaft als christliches Anliegen (B 2, E 2) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Charakteristika menschlicher Partnerschaft (Solidarität, Toleranz, Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung ...) (A 2, E 2).
  2. Ziffer 2
    Theologische Begründung von Partnerschaft (B 4, C 4).
  3. Ziffer 3
    Partnerschaft als christliches Anliegen im Kindergarten (E 2).
  4. Ziffer 4
    Partnerschaft in der Kirche (D 2).
  5. Ziffer 5
    Kind als „Partner” in der kirchlichen Gemeinschaft (D 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Gefährdungen der Partnerschaft (E 2).
  2. Ziffer 12
    Ökumene als Partnerschaft (D 2).
  3. Ziffer 13
    Verschiedengläubige Kinder im Kindergarten (D 2, E 2).
  4. Ziffer 14
    Die Bedeutung des Gesprächs für die Partnerschaft (A 2).

4.2. Sinn der Geschlechtlichkeit (A 1, D 1)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Menschliche Geschlechtlichkeit aus christlicher Sicht (A 4, E 4).
  2. Ziffer 2
    Achtung und Mißachtung des Menschen in seiner geschlechtlichen Rolle (A 1, E 1).
  3. Ziffer 3
    Ehelosigkeit und Enthaltsamkeit (A 1, E 1).
  4. Ziffer 4
    Das sechste Gebot (E 4).
  5. Ziffer 5
    Christlich orientierte Geschlechtserziehung (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Aufklärungsliteratur für das Kind und deren Bewertung (A 2).
  2. Ziffer 12
    Mißbrauch menschlicher Sexualität (E 4).

4.3. Ehe und Familie (A 2, E 3)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Wesen und Sinn der Ehe (E 2).
  2. Ziffer 2
    Das Sakrament der Ehe (B 2, C 2).
  3. Ziffer 3
    Die Bedeutung der Familie für die Lebensgeschichte des einzelnen (A 4, E 4).
  4. Ziffer 4
    Die Feier der katholischen Trauung (B 2, D 2).
  5. Ziffer 5
    Voreheliche Beziehungen und nichteheliche Gemeinschaften aus der Sicht christlicher Verantwortung (E 2).
  6. Ziffer 6
    Die Wechselwirkung zwischen Kindergarten und Familie (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Ehe und Familie im Wandel der Zeit (A 4, E 2)
  2. Ziffer 12
    Verantwortung für Geschiedene und Wiederverheiratete (E 4).
  3. Ziffer 13
    Die Verantwortung der Kirche für unvollständige Familien (A 2, E 2).
  4. Ziffer 14
    Das Kind in schwierigen Familienverhältnissen (E 2).

AUSEINANDERSETZUNG MIT DER

UMWELT

4.4. Eltern als Katecheten (E 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Verantwortete Elternschaft (A 4).
  2. Ziffer 2
    Familie = Form der kirchlichen Gemeinschaft (D 4).
  3. Ziffer 3
    Die religiöse Entwicklung des Kleinkindes (B 2).
  4. Ziffer 4
    Die Bedeutung des elterlichen Vorbildes und der elterlichen Glaubensgeschichte für das Leben des Kindes (B 2, E 2).
  5. Ziffer 5
    Wesen der religiösen Erziehung in der Familie (E 2).
  6. Ziffer 6
    Elternarbeit in Zusammenhang mit religiöser Erziehung (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Das Kind und der elterliche Alleinerzieher (A 2).
  2. Ziffer 12
    Förderung der katechetischen Rolle der Eltern durch kirchliche Maßnahmen (D 2).
  3. Ziffer 13
    Literatur zur religiösen Erziehung (A 4).

4.5. Beruf - Arbeit - Freizeit (E 3)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Situation und Probleme der heutigen Berufswelt (A 4, E 4).
  2. Ziffer 2
    Arbeit und Beruf im Lichte der katholischen Soziallehre (A 3, C 3, E 3).
  3. Ziffer 3
    Berufsehtos des Kindergärtners (E 2).
  4. Ziffer 4
    Wert der Freizeit und ihre Gestaltung (A 4).
  5. Ziffer 5
    Bewältigung der Situation der Arbeitslosigkeit (E 3).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Freizeit als freie Zeit für andere (E 2).
  2. Ziffer 12
    Erholung des ganzen Menschen: Anliegen und Möglichkeiten (E 1).
  3. Ziffer 13
    Schöpfungsauftrag und Arbeit (C 4, E 3).
  4. Ziffer 14
    Kirchliche Berufe und Arbeitsbereiche (D 3).
  5. Ziffer 15
    Berufliche Fortbildung (E 4).

4.6. Die religiöse Erziehung im Pflichtschulalter (E 3) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Die religiöse Entwicklung des Pflichtschulkindes (E 4).
  2. Ziffer 2
    Die Sozialisationsnormen im Pflichtschulalter (E 4).
  3. Ziffer 3
    Der katholische Religionsunterricht im Pflichtschulalter (B 4).
  4. Ziffer 4
    Formen kirchlicher Jugendarbeit (E 2, E 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Zusammenarbeit Kindergarten - Volksschule (E 2).
  2. Ziffer 12
    Lehrplan und Arbeitshilfen im Religionsunterricht der Volksschule (B 4, E 4).
  3. Ziffer 13
    Angebote kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit im Pflichtschulalter (E 4).

4.7. Soziale Gerechtigkeit (D 2, E 2)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Armut und Reichtum als Herausforderung zur sozialen Gerechtigkeit (A 2, E 2).
  2. Ziffer 2
    Entwicklung und Grundlage katholischer Soziallehre (D 2, E 2).
  3. Ziffer 3
    Sinn und Inhalt der sozialen Gerechtigkeit ( A 2, E 2).
  4. Ziffer 4
    Inhalt und Anliegen des 7. Gebotes (C 4, E 4).
  5. Ziffer 5
    Einüben sozialen Verhaltens im Kindergarten (E 3).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Auswirkungen sozialer Gegebenheiten im Kindergarten (E 4).
  2. Ziffer 12
    Sozialbewegungen und -einrichtungen in der Kirche (A 2, D 2).
  3. Ziffer 13
    Soziale Gerechtigkeit und Dritte Welt (E 4, D 4).
  4. Ziffer 14
    Auseinandersetzung mit den Sozialismen dieser Zeit (A 1).
  5. Ziffer 15
    Caritas als Lebenshaltung (E 4).

4.8. Frieden - Grundlage menschlicher Gemeinschaft (B 3, E 4) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Der Wille zum Frieden als persönliche Grundhaltung (A 1, E 1).
  2. Ziffer 2
    Das Wesen der christlichen Friedensbotschaft (B 3, C 3).
  3. Ziffer 3
    Christliche Konfliktlösungsvorschläge (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Persönlichkeiten - für den Frieden engagiert (A 4, E 4).
  2. Ziffer 12
    Aktuelle Themen, wie: Gerechter Krieg, Landesverteidigung, Atomwaffe (A 4, E 4).
  3. Ziffer 13
    Friedenserziehung (A 4, E 4).

4.9. Ideologien und Weltanschauungen (A 1, D 4)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Begriffe: Weltanschauung - Weltbild - Ideologie (A 4).
  2. Ziffer 2
    Weltanschauliche Strömungen der Gegenwart und deren Beziehung zum Christentum (A 4, D 4).
  3. Ziffer 3
    Das christliche Weltbild (B 4).
  4. Ziffer 4
    Aufbau eines christlichen Weltbildes im Kind (E 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Glaube und Wissenschaften (in Beispielen, Unterschiede, Konflikte) (B 4).
  2. Ziffer 12
    Verschiedene Erziehungsansätze und deren Beziehung zu Religion (zB Montessoripädagogik, emanzipatorische P ...) (A 4).
  3. Ziffer 13
    Der durch Weltanschauungen herausgeforderte Glaube (A 4, B 4).

4.10. Kirche - Gemeinschaft der Getauften (D 2, E 2) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Erfahrungen mit kirchlicher Gemeinschaft (D 2).
  2. Ziffer 2
    Kirche als gesellschaftliche Institution (D 2).
  3. Ziffer 3
    Biblische und lehramtliche Aussagen zur Kirche (C 4, D 4).
  4. Ziffer 4
    Kindliches Erleben von Kirche (D 4).
  5. Ziffer 5
    Kirche und Kindergarten (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Reich-Gottes-Gleichnisse (C 4).
  2. Ziffer 12
    Eine Kirche - viele Kirchen (D 4).
  3. Ziffer 13
    Das Kirchenbild im Wandel der Geschichte (D 4).
  4. Ziffer 14
    Kind und Pfarrgemeinde (E 2).
  5. Ziffer 15
    Erleben der Kirche im Gottesdienst (D 2).

  1. Ziffer 5
    Klasse (2 Wochenstunden):

LEBEN IN CHRISTLICHER

VERANTWORTUNG

RELIGIÖSE ERZIEHUNG

5.1. Religiöse Erziehung - Inhalte und Wege (E 3)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Verständnis und Ziele der religiösen Erziehung (A 3).
  2. Ziffer 2
    Wesentliche Inhalte religiöser Erziehung (B 3, C 3, D 3).
  3. Ziffer 3
    Kennzeichen kindlicher Religiosität (A 3, B 3).
  4. Ziffer 4
    Entfaltung des Religiösen im Kleinkindalter (A 3).
  5. Ziffer 5
    Vermittlungshilfen für die religiöse Erziehung (E 3).
  6. Ziffer 6
    Verantwortliche für die religiöse Erziehung (E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Das Glaubenszeugnis des Erziehers (E 1).
  2. Ziffer 12
    Religiöse Weiterbildung (E 1).
  3. Ziffer 13
    Religiöse Sozialisation (A 2, B 2).

5.2. Gebetserziehung (D 1)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Gebet als wesentlicher Ausdruck des Glaubens (B 1, D 1).
  2. Ziffer 2
    Begründung für die Gebetserziehung (E 3).
  3. Ziffer 3
    Möglichkeiten der Gebetserziehung beim Kleinkind (Formen, Gebetshaltung, Sprache, Gebetszeiten usw.) (E 2).
  4. Ziffer 4
    Gebet und Gottesbeziehung (B 1, D 1).
  5. Ziffer 5
    Gebetspraxis des Jugendlichen und des Erwachsenen (Situation, Probleme, Möglichkeiten und Beispiele) (D 1, E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Meditation (D 4).
  2. Ziffer 12
    Mit Kindern meditieren (E 2).
  3. Ziffer 13
    Das biblische Gebet (C 4).
  4. Ziffer 14
    Die christliche Gebetstradition (D 3).

5.3. Kind und Bibel (C 4)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Zugänge zur Bibel (C 3).
  2. Ziffer 2
    Die Bibel im Kindergarten und in der religiösen Kleinkinderziehung (E 3).
  3. Ziffer 3
    Das biblische Gottesbild (C 4).
  4. Ziffer 4
    Methoden der Bibelarbeit für das Kleinkindalter (Erzählen, Elementarisieren, Spiel ...) (C 2, E 2).
  5. Ziffer 5
    Biblische Texte in Feiern (D 4).
  6. Ziffer 6
    Gottesverkündigung durch biblische Texte und Inhalte (B 3, C 3).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Auslegungshilfen für biblische Texte (Lexika, Kommentare, Methoden) (D 4).
  2. Ziffer 12
    Bibelausgaben für das Kind (Auswahlkriterien, Beispiele) (C 2, E 2).
  3. Ziffer 13
    Elternbildung zum Thema (Bibel in der Familie) (E 2).

ZUSAMMENSCHAU CHRISTLICHEN

LEBENS UND GLAUBENS

5.4. Credo - Bezeugung des Glaubens im Wort (B 4)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Grundstrukturen und -aussagen des katholischen Credo (B 4, E 1).
  2. Ziffer 2
    Die Bedeutung des Glaubenszeugnisses für das eigene Leben und das der Umwelt (E 1).
  3. Ziffer 3
    Persönlicher und kirchlicher Glaube (D 2).
  4. Ziffer 4
    Das Glaubensbekenntnis der großen christlichen Kirchen (D 4).
  5. Ziffer 5
    Möglichkeiten eines kindlichen Glaubensbekenntnisses (E 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Credoformen des jungen Menschen in der heutigen Zeit (Beispiele und Einübung) (B 2).
  2. Ziffer 12
    Ursprung und Entwicklung christlicher Konfessionen - im Überblick (D 3).
  3. Ziffer 13
    Der Glaube an den Schöpfergott (C 3).
  4. Ziffer 14
    Die Ökumene (E 4).
  5. Ziffer 15
    Die Verschiedengläubigkeit im Kindergarten als erzieherische Aufgabe (E 4).

5.5. Sakramente - Bezeugung des Glaubens im Feiern (B 4) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Sakramente als kirchlicher Lebensvollzug (D 4).
  2. Ziffer 2
    Der heilsanzeigende und -schaffende Charakter der Sakramente (D 4).
  3. Ziffer 3
    Die Symbolfähigkeit des Kindes (A 4).
  4. Ziffer 4
    Das Feiern von Festen (D 4, E 4).
  5. Ziffer 5
    Sakramentale Erziehung im Vorschulalter (E 4).
  6. Ziffer 6
    Inkarnatorische Grundstruktur des Heils: Christus - Kirche - Sakramente (B 2, D 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 12
    Heilige Zeichen und Riten in anderen Religionen (A 4).
  2. Ziffer 13
    Sakramentalien (B 4).
  3. Ziffer 14
    Feier des christlichen Brauchtums (A 4, D 4).

5.6. Diakonie - Bezeugung des Glaubens in der Tat (E 2) Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Menschsein in Mitmenschlichkeit (A 4).
  2. Ziffer 2
    Christsein in brüderlich-schwesterlicher Liebe: Diakonie (E 2).
  3. Ziffer 3
    Die Bedeutung des in Taten gelebten Glaubens für die Berufstätigkeit des Kindergärtners (E 2).
  4. Ziffer 4
    Die Bezeugungsfähigkeit des Kindes im Handeln (E 2).
  5. Ziffer 5
    Formen und Beispiele christlicher Diakonie heute (E 2).
  6. Ziffer 6
    Leben nach christlichen Normen (E 4).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Diakonie als individuelle und gemeindliche Verwirklichung von Glaube, Hoffnung und Liebe (E 2, C 4).
  2. Ziffer 12
    Die österreichische Caritas (E 2).
  3. Ziffer 13
    Beispiele für Diakonie in der kirchlichen Geschichte (D 2).

5.7. Leben auf die Zukunft hin (E 4)

Kernstoff:

  1. Ziffer eins
    Leben aus dem Glauben (E 2).
  2. Ziffer 2
    Die Lehre von der Zukunft (Eschatologie) (D 4).
  3. Ziffer 3
    Die Verantwortung im Beruf (E 2).
  4. Ziffer 4
    Die politische Verantwortung des Christen (E 4).
  5. Ziffer 5
    Ehe und Familie (A 4, E 2).
Erweiterungsstoff:
  1. Ziffer 11
    Ethische Verantwortung gegenüber Zukunftsproblemen der Menschheit (E 2).
  2. Ziffer 12
    Die Verantwortung für das Kind (E 2).
  3. Ziffer 13
    Persönliches Engagement in der Kirche (E 2).
  4. Ziffer 14
    Das Problem der Arbeitslosigkeit (E 4).

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Didaktische Grundsätze:

Der Rahmenlehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan, der sich der theologischen Korrelationsmethode verpflichtet weiß. Insofern sind in diesem Lehrplan die spezifischen Anliegen evangelischer Theologie genauso berücksichtigt wie die unterschiedlichen möglichen religionspädagogischen Ansätze. Damit soll der Lehrplan für die Kindergartenpädagogik einen spezifischen evangelischen Beitrag in diesem Schultyp darstellen und es dem Lehrer ermöglichen, diesen spezifischen evangelischen Beitrag im Erziehungsanliegen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik einzubringen und zu vertreten. Dabei wird in besonderer Weise darauf Bedacht genommen, daß die Schülerinnen und Schüler der Bildungsanstalten in doppelter Weise unterrichtet werden müssen, einerseits sollen sie für ihre persönliche und religiöse Entwicklung die notwendigen Impulse und Hilfestellungen erhalten, andererseits soll aber auch bedacht werden, daß die Schülerinnen und Schüler in Zukunft in Kindergärten arbeiten werden und von daher gefordert sind, christliche Vorstellungen, Lebensweisen und auch Inhalte vertreten sowie vermitteln zu können.

Weiters ist der Lehrplan dadurch gekennzeichnet, daß die klassischen religionspädagogischen Disziplinen wie Bibelkunde, Kirchengeschichte und so weiter nicht als eigene Themenbereiche ausgewiesen werden, sondern daß Bibel- und Kirchengeschichte sowie die anderen klassischen Gegenstandsbereiche als didaktische Prinzipien in jedem Themenfeld und in jedem Themenvorschlag vorauszusetzen sind. Dabei wird dem korrelativen Ansatz Rechnung getragen, der besagt, daß religiöse und theologische Aussagen eingebettet sein sollen in den Lebensvollzug der Lernenden und in diesem Fall auch der später Lehrenden, um auf diese Weise sowohl Daseinserhellung als auch Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Es ist also strikt davon auszugehen, daß die angegebenen Themenfelder auf einer theologischen Folie zu sehen sind, wobei diese Folie explizit ausgewiesen werden muß, weil sie in einzelnen Themenfeldern von ihrer inneren Logik her bestimmend ist. Weiters ist als didaktischer Grundsatz zu beachten, daß der/die Lehrer/in entsprechend der vorhandenen Lerngruppe aus den Themenfeldern die einzelnen Themen auswählt und von daher die Inhalte vermittelt. Diese Freiheit des Lehrers/der Lehrerin bedeutet aber gleichzeitig die Bindung an eine verantwortete Lehrstoffverteilung, die von dem/der Lehrer/in genau zu führen ist und alle Klassen zu umfassen hat. In diesem Zusammenhang soll auch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die einzelnen Themenfelder natürlich auf Grund entwicklungspsychologischer und schulpädagogischer sowie religionspädagogischer Vorgaben einzelnen Schulstufen zugewiesen werden, daß die Themenfelder aber von ihrer Konzeption her alle miteinander eng verknüpft sind und von daher ein Netzwerk ergeben, das die Beziehungen der einzelnen Themenfelder zueinander sichert und die Stringenz der Unterrichtsinhalte in ihren gegenseitigen Verknüpfungen immer wieder neu aufweist. Es sind also die einzelnen Themenfelder in ihrer schulstufenübergreifenden und allgemeinbildenden Perspektive zu sehen. Damit ist der evangelische Religionsunterricht in seinem Ansatz als fächerverbindender Unterricht definiert, der auf die Zusammenarbeit und die Impulse der anderen Lehrgegenstände in der Bildungsanstalt in der Kindergartenpädagogik hinweist. Gleichzeitig ist damit aber auch festgelegt, daß die Inhalte der einzelnen Schulstufen in aufbauender und, wie schon gesagt, in verknüpfender Weise zur Vorbereitung auf die Matura dienen. Insofern ist der evangelische Religionsunterricht zielgeleitet, um den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Unterlagen für die Berufsberechtigung, die mit der Matura erworben wird, zu liefern.

Die Themenfelder sind nach drei übergeordnete Gesichtspunkten geordnet nämlich nach: römisch eins. Individualen Themen, römisch zwei. Sozialen Themen und römisch drei. Globalen Themen. Diese Zuordnung bedeutet für die einzelnen Themenfelder eine Schwerpunktsetzung bedeutet aber nicht, daß sie sachlich, geschweige denn theologisch auf diesen Themenbereich eingeschränkt sind, sondern natürlich weisen die individualen Themenfelder genauso soziale und globale Momente auf wie dies bei den anderen Themenfeldern umgekehrt auch der Fall ist. Es wird in der didaktischen Reflexion notwendig sein, die dauernden Querverbindungen der einzelnen Themenfelder untereinander und auch der einzelnen Themenfelderbereiche zu suchen, aufzuzeigen und für die Schüler/innen transparent zu machen. Auf diese Weise wird die Kompetenz des Lehrers im Gefüge der relevanten Themenfelder einerseits und im Gefüge der übrigen Gegenstände gesichert, andererseits wird aber durch die konsequente Verarbeitung der einzelnen Themenfelder der spezifische Beitrag des evangelischen Religionsunterrichtes in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik festgeschrieben.

Schulpraktische Prinzipien

Der evangelische Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist bestimmt durch die Anzahl der Schüler/innen und daher die Möglichkeit, welche die zur Verfügung stehende Zeit dem Unterrichtsverlauf gibt. Der/die Lehrer/in hat also stärker als in anderen Gegenständen aus didaktischen Prinzipien heraus, die dargestellt worden sind, auszuwählen und den Lehrstoffverteilungsplan für die einzelne Schulstufe zu erstellen. Dabei werden die didaktischen Prinzipien, die für die anderen Gegenstände im Bereich der Bildungsanstalten gelten, zB vom Einfachen zum Komplizierten, vom Anschaulichen zum Abstrakten ebenfalls für den evangelischen Religionsunterricht gelten und von daher die Vergleichbarkeit dieses Unterrichtes mit anderen Unterrichtsgegenständen und Unterrichtsformen innerhalb der Bildungsanstalt herzustellen. Die zeitliche Begrenzung des Unterrichtes bedeutet aber keine Beschränkung in der Auswahl der Themenfelder und im Angebot der zu besprechenden Einzelthemen, sondern eine Konzentration auf wesentliche Themenfelder. Diese didaktische Entscheidung hat der/die jeweilige Lehrer/in aus schulpraktischen Erwägungen, die von der pädagogischen Soziologie, Psychologie und von der Lernpsychologie her begründbar sein müssen, zu treffen. Damit soll das Prinzip der Schülerorientierung des Unterrichtes besonders noch einmal angesprochen werden, weil natürlich der evangelische Religionsunterricht stark motivierenden Charakter hat und von daher auf die intensive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler angelegt ist. Insofern bietet sich auch als ein Bereich der didaktischen Entscheidung die Möglichkeit an, die Mitbestimmung der Schüler/innen bei der Reihung der einzelnen Themenfelder und bei der Auswahl konkreter Themen zu fördern. Gleichzeitig sind die angegebenen Themen im Rahmen der Themenfelder entsprechend der schulpädagogischen Situation zu modifizieren oder zu erweitern; allerdings unter Bedachtnahme auf die vorangestellten Lernziele. Die vorangestellten Lernziele in jedem Themenbereich nehmen das grundsätzliche didaktische Anliegen wieder auf, indem sie einerseits den daseinsauslegenden und daseinserhellenden Aspekt betonen (Lernziele 1-4) und andererseits aber auch den berufspraktischen Aspekt (Lernziel Nr. 5) jeweils aufnehmen.

Praktische Unterrichtsgestaltung

Die Frage nach der praktischen Unterrichtsgestaltung, die gewählte Methode und der Einsatz von Medien und anderen Lehr- und Lernmitteln richtet sich nach den oben genannten didaktischen Kriterien. Es soll also zwischen didaktischen Vorüberlegungen und deren Umsetzung in praktische Unterrichtsarbeit mit Hilfe von methodischen Hilfsmitteln unterschieden werden. Die jeweiligen methodischen Ansätze werden sich nach den didaktischen Überlegungen richten und nicht umgekehrt. Dabei ist das Prinzip der Schülerorientierung ein weiteres Mal zu beachten, damit einerseits sowohl Unter- wie auch Überforderungen vermieden werden und andererseits die Aktualität und Lebendigkeit des evangelischen Religionsunterrichtes nicht aufs Spiel gesetzt wird. An dieser Stelle wird die pädagogische Arbeit des Lehrers nach der Erstellung des verantworteten Lehrstoffverteilungsplanes ihre weitere Aufgabe erhalten, nämlich die adäquaten Unterrichtsmittel für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, wobei Unterrichtsmittel grundsätzlich so zu wählen und einzusetzen sind, daß durch sie die zunehmende Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet wird. Gerade hier wird das fächerverbindende Denken, das dem evangelischen Religionsunterricht zugrunde liegt, seine besondere Bedeutung haben, weil der Lehrer bzw. die Lehrerin sich von dem methodischen Vorgaben der anderen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik gelernten Gegenstände inspirieren läßt. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze für den Gesamtlehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik bieten hierfür die besten Voraussetzungen.

Übersicht über die Themenfelder des Lehrplans

römisch eins. Individualer Aspekt

Frage nach Gott

Glück und Leid

Gewissen

Lebensgeschichte

Wahrheit und Lüge

Hoffnung

Glauben „lernen”

römisch zwei. Sozialer Aspekt

Die Bedeutung der Gemeinschaft

Religiöse Ausdrucksformen

Beziehungen

Leben in Kirchen und Konfessionen

Fremde Kinder

Spiele und Feste

Glauben „lehren”

Macht

römisch drei. Globaler Aspekt

Arbeit und Leben

Leistung

Freizeit

Friede

Gerechtigkeit

Leben

Medien

Themenfelder geordnet nach Schulstufen

  1. Ziffer eins
    Klasse
    Frage nach Gott
    Lebensgeschichte
    Beziehungen
    Spiele und Feste
  2. Ziffer 2
    Klasse
    Glück und Leid
    Leben in Kirchen und Konfessionen
    Glauben „lernen”
    Leben
    Macht
  3. Ziffer 3
    Klasse
    Wahrheit und Lüge
    Religiöse Ausdrucksformen
    Medien
    Friede
  4. Ziffer 4
    Klasse
    Gewissen
    Bedeutung der Gemeinschaft
    Freizeit
    Glauben „lehren”
    Arbeit und Leben
  5. Ziffer 5
    Klasse
    Hoffnung
    fremde Kinder
    Gerechtigkeit
    Leistung

THEMENFELDER

Die Frage nach Gott

  1. Ziffer eins
    Gottesvorstellungen und entsprechende Anbetungsformen kennen.
  2. Ziffer 2
    Die Formen von Religionskritik, Atheismus und religiöse Indifferenz kennen und miteinander in Beziehung setzen können.
  3. Ziffer 3
    Motive für einen christlichen Gottesbegriff und eine christliche Gotteserfahrung sowie den daraus folgenden Glauben erwägen und darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Eine eigene Stellung zu Gottesbildern und Glaubenserfahrungen gewinnen können.
  5. Ziffer 5
    Die Bedeutung von Gottesvorstellung, Glauben an Gott und der entsprechenden Sozialisation bzw. Erziehung darstellen und beurteilen können.

Mögliche Themen

Religion und Religionskritik (Feuerbach, Freud, Nitzsche, Marx, Sartre)

Die Gottesvorstellungen in Kindergebetsbüchern

Die Gottesvorstellungen und Formen des Gottesglaubens in den Veröffentlichungen zum Kindergottesdienst

Die Gottesvorstellungen der kirchlichen Feste

Probleme beim Erzählen von Gott

Eltern - Gott und Kinder - Gott

Formen der Anbetung und des kindgemäßen Gebetes

Gott: der Schöpfer - der Vertraute - der Tröster - der Helfer

Die Frage nach Leid, Schmerz und Ungerechtigkeit im Leben der Kinder

Religiöse Stereotypen

Glück und Leid

  1. Ziffer eins
    Persönliche Glücksvorstellungen einordnen können.
  2. Ziffer 2
    Den Zusammenhang zwischen Glück und Wohlbefinden und die daraus entstehende Lebensauffassung darstellen können.
  3. Ziffer 3
    Glück und Leid als Gegensatzpaar in Weltanschauungen erkennen und als Grundlage theologischer Anthropologie ausführen können.
  4. Ziffer 4
    Möglichkeiten und Grenzen des Wunsches nach dem persönlichen Glück darstellen können.
  5. Ziffer 5
    Weinen und Lachen bei Kindern verstehen können.

Mögliche Themen

Die Frage nach dem Lustgewinn

Geschenke und Liebe: Quellen allen Glücks?

Widerspruch und Widerstand - Ursachen für Leid

Regeln, Ordnungen und Grundeinstellungen als Begrenzungen und Hilfen menschlichen Lebens

Erzieherisches Handeln und Freiheitsstreben von Kindern

Die Frage nach dem Tod im Leben von Kindern

Familie: Glück für das Kind - keine Familie: Unglück für das Kind?

Umgang mit kindlichen Vorbildern

Glück in Werbung oder Spiel

Glück im Leben der Kinder

Gewissen

  1. Ziffer eins
    Die Bereiche des Guten und des Bösen benennen und nach den Begründungen für gutes Handeln und böses Handeln fragen können.
  2. Ziffer 2
    Die Freiheit menschlichen Handelns darstellen können.
  3. Ziffer 3
    Gewissen als Widerspruch zwischen Zielen und Wirklichkeit darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Den christlichen Glauben als Dialektik des Handelns darstellen können.
  5. Ziffer 5
    Die Schuldproblematik im menschlichen Leben erkennen und akzeptieren können.
  6. Ziffer 6
    Unschuld und Schuld in der Gewissenserziehung bei Kindern darstellen können.

Mögliche Themen

Das Böse als Thema in der Literatur

Das Böse als Erfahrung in der Geschichte

Das Böse, ein verfehlter Begriff (Verhaltensforschung, Gesellschaftstheorien usw.)

Die Frage nach dem guten Menschen (Beispiele aus der Literatur) „Das Dichten und Trachten des Menschen ist böse von Jugend an” Strafe bei Kindern

Die Frage von Gut und Böse in den Märchen

Gewalt in der Erziehung

Gewalt in Beziehungen

Mut zum Widerstand

Lebensgeschichte

  1. Ziffer eins
    Die verschiedenen Wege der Identitäsbildung Anmerkung, richtig: Identitätsbildung) aufzeigen können.
  2. Ziffer 2
    Lebensgeschichtliche Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten für Heranwachsende darstellen können.
  3. Ziffer 3
    Vorstellungen von unterschiedlichen Arten der Lebensgestaltung aufzählen und ihre Begründungen benennen können.
  4. Ziffer 4
    Die Möglichkeiten der Selbstbestimmung erkennen und deren christliche Motivation aufzeigen.
  5. Ziffer 5
    Die Lebensgeschichte von Kindern darstellen und die Möglichkeiten erzieherischen Einwirkens benennen können.

Mögliche Themen

Die Begründungen und die Folgen unterschiedlicher Erziehungsstile Lebensmöglichkeiten, Lebensinhalte und Statussymbole

Der ganz normale Alltag: Lebensläufe von Kindern

Die Frage nach Leistung und Belohnung

Wenn Kinder einmal erwachsen werden

Spiele für Kinder und die damit vermittelten sozialen Beziehungen

Bücher für Mädchen, Bücher für Buben: Welche Verhaltensmuster

werden vorgegeben?

Bilderbücher, die Lebensläufe schildern

Die Kinder und die Alten: Zwei Seiten der gleichen Sache?

Spiel, Tanz und Gebet: Reservate menschlichen Handelns?

Gottesdienst für Kinder: Gott für die Kleinen - Gott für die Großen

Wahrheit und Lüge

  1. Ziffer eins
    Die Frage nach der Wahrheit als Frage nach zuverlässigen Leitlinien für das Leben verstehen.
  2. Ziffer 2
    Verschiedene Theorien der Wahrheit miteinander in Beziehung setzen können.
  3. Ziffer 3
    Glaube auf dem Hintergrund der Frage nach der Wahrheit betrachten können.
  4. Ziffer 4
    Die Bedeutung der Wahrheit für Glauben und Existenzfragen darstellen können.
  5. Ziffer 5
    Wahrheit und Lüge - Geschwister der gleichen Sache?

Mögliche Themen

Die Wahrheitsfrage in der Literatur

Wahrheit - nur eine Frage des Standpunktes

Lüge in Kinderkatechismen und religiöser Kinderliteratur

Das Verhältnis von Glaube, Wahrheit und Vertrauen bei Kindern Fehler menschlichen Verhaltens und die Angst vor den Folgen „Notlüge”

Wahrheit und Lüge in Märchen und Sagen

Streit um die Wahrheit als Zusammenhang von Einsicht, Liebe und Vertrauen

Durchsetzungswillen

Die Anthropologie der Lüge

Meine phantastische Welt

Ich baue ein neues Paradies

Hoffnung

  1. Ziffer eins
    Zukunftsentwürfe und deren Bedeutung für gegenwärtiges Handeln darstellen können.
  2. Ziffer 2
    Hoffnung als tragenden Sinn erkennen.
  3. Ziffer 3
    Weltprobleme und die Chancen ihrer Lösung benennen können.
  4. Ziffer 4
    Den christlichen Begriff Hoffnung beschreiben und auf das eigene Leben hin befragen können.
  5. Ziffer 5
    Den Begriff Hoffnung als Grundaussage für das Leben von Kindern benennen können.

Mögliche Themen

Utopien und künftige Weltvorstellungen

Die Bedeutung der Offenbarung und der Apokalypse

Das Prinzip Hoffnung und seine Bedeutung für die politische

Diskussion

Stadtplanung: Kindergärten und Spielplätze

Hoffnung in Theaterstücken für Kinder

Kinder als Zeichen der Hoffnung

Glauben „lernen”

  1. Ziffer eins
    Glaubensformen kennen und unterscheiden können.
  2. Ziffer 2
    Glaubensbegriffe miteinander vergleichen und gegeneinander abwägen können.
  3. Ziffer 3
    Den evangelischen Glaubensbegriff definieren und in seinen Folgewirkungen darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Den Zusammenhang von „Kopf-Herz-Hand” beschreiben können.
  5. Ziffer 5
    Glaubenswelten von Kindern beobachten und beschreiben können.

Mögliche Themen

Methoden der Bibelauslegung

Offenbarungs- bzw. Buchreligionen

Literatur über die Bibel

Das Entstehen dogmatischer Aussagen

Schrift als Bekenntnis - Bekenntnisschriften

Glaube ist Mut und Vertrauen

Das Lebensmodell Jesu

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Die Bedeutung der Gemeinschaft

  1. Ziffer eins
    Die Erwartungen an und die Verbindlichkeit für menschliche Beziehungen darstellen können.
  2. Ziffer 2
    Die Bedeutung der Gemeinschaft als Ausdruck grundsätzlicher anthropologischer Aussagen.
  3. Ziffer 3
    Die Ausformungen des Gemeinschaftsbegriffes und das jeweils daraus resultierende Menschenbild in religiösen Gruppierungen darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Auffassungen des Gemeinschaftsbegriffes darstellen können und den eigenen Standpunkt dazu nennen können.
  5. Ziffer 5
    Die Bedeutung von Gemeinschaft in der Biographie von Kindern.

Mögliche Themen

Die Krise des Gemeinschaftsbegriffes in den verschiedenen Kulturen und in verschiedenen politischen Strukturen

Freunde, Gegner und Feinde bei Kindern Spielgemeinschaften als Probe für Lebensgemeinschaften

Die Anforderungen verschiedener Gemeinschaften für den Einzelnen Was will ich von der Gemeinschaft?

Das Mitmachen bei Gebeten, Feiern und Festen

Außenseiter und Insider

Die Gemeinschaft der Glaubenden - Gemeinschaft von Kindern

Die Bedeutung der Familienstrukturen für die Gemeinschaft

Kindergarten, Kinderspielplätze und Wohnbau

Die Frage nach dem Teilen und nach dem Eigentum

Religiöse Ausdrucksformen

  1. Ziffer eins
    Formen religiöser Äußerungen beschreiben, einordnen und verstehen können.
  2. Ziffer 2
    Religiöse Transzendenzerfahrungen in der Alltagssprache und in der Alltagssprache und in der Lebenswelt hören und verstehen können.
  3. Ziffer 3
    Die Schwierigkeiten in der Übereinstimmung von religiösen Ausdrucksformen und christlichen Grundaussagen darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Grundformen für religiöse Sprache entwickeln können.
  5. Ziffer 5
    Kinder in ihren religiösen Bedürfnissen verstehen und fördern können.

Mögliche Themen

Religiöse Ausdrucksformen und Erscheinungsformen wie zB New Age,

Esoterik, Okkultismus

Die Alltagssprache in ihrer religiösen Bedeutung

Die religiöse Erziehung durch die Eltern

Wie sind die Eltern religiös erzogen worden

Die Bedeutung von Glaubensbekenntnissen, Gebeten und festen Formeln

Die Frage nach der privaten und nach der öffentlichen Frömmigkeit

Die Frage nach Gott im Lebenshorizont der Kinder

Die Frage von Schöpfung und Umwelt im Verständnishorizont von Kindern

Die Bedeutung kirchlicher bzw. religiöser Feiertage

Die Frage nach der Religion als Frage nach Bindung und Freiheit Religiöse Entwicklungsstufen im Leben der Kinder

Vater- und Mutterstrukturen in der heutigen Gesellschaft

Die Bedeutung von Symbolen

Beziehungen

  1. Ziffer eins
    Bekannte und neue Formen des Zusammenlebens darstellen können.
  2. Ziffer 2
    Die sozialen und psychologischen Voraussetzungen für neue Lebensformen darstellen können.
  3. Ziffer 3
    Die Option der Gesellschaft für bestimmte Gemeinschafts- und Lebensformen argumentieren können und mit dem biblischen Menschenbild in Beziehung setzen.
  4. Ziffer 4
    Die eigenen Beziehungswünsche und Beziehungslosigkeiten reflektieren und begründen können.
  5. Ziffer 5
    Die Beziehungen unter Kindern bzw. zwischen Kindern und Erwachsenen beschreiben können.

Mögliche Themen

Die Bedeutung der Freundschaft für das Leben

Sexualität als Liebe - Leistung - Tabu?

Kindliche Sexualität und deren Bedeutung für die Entwicklung

Kinder und Geschwister

Kinder in familiären Strukturen

Die Beziehungen von Kindern zu Neugeborenen

Die Eheauffassungen der christlichen Konfessionen Kraft, Stärke und Gewalt in menschlichen Beziehungen Kampfspiele und Sozialisationsspiele für Kinder

Egoismus, Durchsetzungsvermögen und Verzicht als soziale Tugenden?

Leben in Kirchen und Konfessionen

  1. Ziffer eins
    Die Ausformung religiöser Anschauungen in christlichen Konfessionen darstellen können.
  2. Ziffer 2
    Grundsätzliche Unterschiede der verschiedenen Konfessionen kennen.
  3. Ziffer 3
    Die Gemeinsamkeiten der Konfessionen darstellen können und ihren Beitrag zur Lösung von übergreifenden Sachfragen beschreiben können.
  4. Ziffer 4
    Den eigenen konfessionellen Standpunkt als Beitrag zu der einen Welt artikulieren können.
  5. Ziffer 5
    Die Konfessionsgebundenheit von Kindern und Eltern kennen und damit umgehen können.

Mögliche Themen

Die Entstehung der verschiedenen Konfessionen

Evangelisch-Katholisch im Alltagsleben

Wie erleben Kinder die unterschiedlichen Kirchen

Die Wünsche von Kindern an ihre Kirchen

Kinderkirche gegen Erwachsenenkirche

Die Bedeutung des Sonntages

Mission als Utopie der einen Weltfamilie

Grundzüge für einen Katechismus der Kinder

Die Frage nach der Taufe

Die Rolle von Mann und Frau in den Kirchen

Konfessionelles Selbstbewußtsein

Fremde Kinder

  1. Ziffer eins
    Wahrnehmen, daß es in der Umwelt verschiedene Gruppen gibt, die selber und deren Kinder benachteiligt sind.
  2. Ziffer 2
    Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als gesellschaftliche Aufgabe erkennen.
  3. Ziffer 3
    Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als Humanitätsbeitrag des Christentums argumentieren können.
  4. Ziffer 4
    Bereitschaft für den Einsatz für andere Gruppen und Benachteiligte in unserer Gesellschaft entwickeln.
  5. Ziffer 5
    Durch den Kontakt mit fremden Kindern fremde und eigene Kulturen kennenlernen.

Mögliche Themen

Ausländerkinder in der Umwelt

Mädchenerziehung in verschiedenen Kulturen

Erziehung von Buben in verschidenen Anmerkung, richtig: verschiedenen)

Kulturen

Rolle von Mann und Frau in verschiedenen Kulturen und Religionen Küche und Eßgewohnheiten in anderen Kulturen

Wohnen und leben von Fremden in unserer Gesellschaft Freuden und Leiden von Fremden und Randgruppen in unserer

Gesellschaft

Gastfreundschaft als biblischer Auftrag

Spiele und Feste

  1. Ziffer eins
    Spiele und Feste als Ausdrucksformen menschlicher Gemeinschaft beschreiben können.
  2. Ziffer 2
    Spiele und Feste als Entfaltung menschlicher Fähigkeiten und Lebensfreude ausdrücken können.
  3. Ziffer 3
    Spiele und Feste als Ausdrucksformen von Gotteserfahrungen in unserer Gesellschaft darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Bereitschaft entwickeln, mit Spielen und Festen entsprechend ihren Spielregeln und ihren Formen umzugehen.
  5. Ziffer 5
    Spielen mit Kindern einüben und weiterführen.

Mögliche Themen

Die Bedeutung von Sport und Spiel für Kinder

Die Bewegung für Kinder als Abbau von Aggressionen

Der Einzelne und die Gemeinschaft im Spiel

Erwünschte und unerwünschte Spiele

Spiele und Feste als Zeichen von Sensationslust

Die Vermarktung von Spielen und Festen

Die Bedeutung von Spielen und Festen in der Politik

Feste in der Kirche

Spiele in Religion und Kirche

Lebensfeste: Taufe, Geburtstag, Weihnachten, Ostern

Besondere Feste im Jahr: Feste von Vereinen, Geburtstagsfeste und

anderes

Die Ritualisierung von christlichen Festen

Tanz, Bewegung und Animation bei Spielen und Festen Feste und Spiele als Einübung in Alltagserfahrungen Spiele, Feste und Feiern in Kinderbüchern

Literatur über Spiele und Feste und deren Intentionen

Der Wunsch nach Harmonie und die Erfahrung des Spielverderbers Spiel, Tanz und Anmerkung, richtig: Ekstase) Extase

Lieder und Psalmen in der Bibel

Glauben „lehren”

  1. Ziffer eins
    Die Problematik der Vermittlung von Religion beschreiben können.
  2. Ziffer 2
    Lehraussagen verschiedener Religionen zueinander in Beziehung setzen können.
  3. Ziffer 3
    Die Differenz von Lehraussagen und Lebensvollzug beschreiben können.
  4. Ziffer 4
    Lehraussagen der christlichen Kirchen sichten und beurteilen können.
  5. Ziffer 5
    Lehraussagen mit Lebensäußerungen von Kindern verbinden und beurteilen können.

Mögliche Themen

„Klassische” evangelische Pädagogik

Konzepte evangelischer Religionspädagogik

Der Zusammenhang von Didaktik und Methodik

Die Frage des Kinderabendmahls

Religiöse Sprache und Alltagssprache

Das Erzählen von biblischen Geschichten

Fragen und zweifeln als Wege des Glaubens

Bausteine für einen Katechismus für Kinder

Macht

  1. Ziffer eins
    Die Schüler sollen Machtstrukturen im persönlichen und im gesellschaftlichen Bereich benennen können.
  2. Ziffer 2
    Die Schüler sollen den biblischen Begriff der Macht und den politischen Machtbegriff diskutieren können.
  3. Ziffer 3
    Die Schüler sollen Ohnmachtserfahrungen in ihrer Lebenswelt benennen und darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Die Schüler sollen den Zusammenhang von Macht, Autorität und Freiheit diskutieren können.
  5. Ziffer 5
    Die Schüler sollen Machtmißbrauch an und Ohnmacht von Kindern darstellen können.

Mögliche Themen

Wenn ich krank bin, dann bete ich

Mein Kuscheltier versteht mich

Der Umgang von Kindern mit ihren Spielsachen

Sieger und Verlierer beim Spiel

Geprügelte und mißbrauchte Kinder

Wenn du mein Freund sein willst, dann ...

„Unsere Kinder sollen es besser haben”

Mein Vater ist der Stärkste

Was ich alles nicht darf

Wenn ich groß bin, dann werde ich

Arbeit und Leben

  1. Ziffer eins
    Die verschiedenen Konzeptionen und Konstellationen von Arbeit kennen.
  2. Ziffer 2
    Erkennen, daß die Verteilung und Entlohnung von Arbeit sowie die Freizeit in gesellschaftlicher Verantwortung zu betrachten sind.
  3. Ziffer 3
    Den Vergleich von Vorstellungen über Arbeit und Beruf im christlichen und nichtchristlichen Bereich ziehen können.
  4. Ziffer 4
    Die eigene Einstellung zu Arbeit, Beruf und Freizeit kritisch argumentieren können.
  5. Ziffer 5
    Die Fragen von Arbeit, Freizeit und Beruf in bezug auf das Leben darstellen können.

Mögliche Themen

Mögliche Berufswünsche von Kindern

Arbeit von Eltern - Leben in der Familie

Arbeit als Last und Abhängigkeit

Arbeit als Dienst in der Gemeinschaft

Der Zusammenhang von Arbeit, Ruhe und Feier in Familienstrukturen

„Arbeit” von Kindern und deren Bedeutung für die Erwachsenen

Leben nur am Wochenende?

Freizeit und Spiel

Arbeitslosigkeit von Eltern in ihren Auswirkungen auf Kinder

Die Bedeutung des Geldes für Kinder und für Erwachsene

Die arbeitenden Eltern - die alleingelassenen Kinder Sabbatgebote

Leistung

  1. Ziffer eins
    Formen, Motive und Auswirkungen des Leistungsdenkens aufzeigen können.
  2. Ziffer 2
    Arbeit und Leistung darstellen und argumentieren können.
  3. Ziffer 3
    Den Zusammenhang zwischen Rechtfertigungslehre und Leistungsdenken darstellen und argumentieren können.
  4. Ziffer 4
    Leistung im Arbeits- und Lebensbereich einsetzen lernen.
  5. Ziffer 5
    Die Leistungserwartung an Kinder darstellen und argumentieren können.

Mögliche Themen

Leistung und Leistungserwartung in Schule und Arbeitswelt

Der Zusammenhang zwischen Leistung und Anerkennung bzw. Selbstbewußtsein

Kindliche Leistung im Gegensatz zur Erwachsenenleistung

Die Kinderwelt in Zeichnungen und Bastelergebnissen im Bezug auf Leistungsanforderungen von Eltern

Kindliches Leistungsvermögen und elterliche Leistungserwartungen

Der Zusammenhang zwischen Leistungszwang und Leistungsfreude Fehlformen von Leistung im religiösen Bereich

Fehlformen von Leistung im sozialen Bereich

Luthers Rechtfertigungslehre angewendet auf Kinder

Freizeit

  1. Ziffer eins
    Erkennen, daß sinnvolle Freizeitgestaltung das große Problem der Zeit ist.
  2. Ziffer 2
    Freizeit als Möglichkeit für Selbstfindung und Selbstentfaltung des Menschen argumentieren können.
  3. Ziffer 3
    Die Chancen erkennen, in der Freizeit Lebensqualität und damit Lebenssinn zu gewinnen.
  4. Ziffer 4
    Die Arten von Freizeitgestaltung einander gegenüberstellen können.
  5. Ziffer 5
    Sinnvolle Freizeitangebote für Kinder nennen können.

Mögliche Themen

Die Bedeutung der manuellen Fähigkeiten für die Freizeitgestaltung von Kindern

Spiel als Teil der Freizeit von Kindern und Erwachsenen

Kinderwünsche als Wirtschaftsfaktor

Die Bedeutung der Medien im Freizeitbereich

Die Gestaltung von Urlaub und Ferien

Freizeitverhalten der Familie und Bedürfnisse von Kindern

Theater und Spiel als Freizeitangebot für Kinder

Die Bedeutung von Religion im Freizeitangebot

Das Verständnis von Zeit als geschenkter Zeit

Die Zeit der Ruhe als Impuls für das tägliche Leben

Die Bedeutung von Gesellschafts-, Familien- und Kinderspielen

Die automatisierten Spielzeuge für Kinder

Das Spielen von biblischen Geschichten

Der Sonntag

Friede

  1. Ziffer eins
    Die unterschiedlichen Interpretationen für Gewalt und die daraus folgende Diskussion um den Friedensbegriff kennen.
  2. Ziffer 2
    Die Bedingungen und Möglichkeiten der Gewaltverminderung bzw. Gewaltfreiheit in sozialen und internationalen Bezügen argumentieren können.
  3. Ziffer 3
    Aus der Reich-Gottes-Botschaft Maßstäbe für ein friedensgeleitetes Handeln erarbeiten können.
  4. Ziffer 4
    Die Bereitschaft erproben, bei Konfliktlösungen konstruktiv mitzuwirken.
  5. Ziffer 5
    Die Konfliktfähigkeit von Kindern kennen und die Versöhnungsbereitschaft fördern lernen.

Mögliche Themen

Der Unterschied zwischen sinnvollen und sinnlosen Konflikten Streiten können unter Geschwistern

Streiten können in der Familie Konfliktlösungsmodelle nationaler und internationaler Art kennen

Die Pflicht des Widerstandes gegen Ungerechtigkeit Gerechtigkeitsempfinden von Kindern

Krieg spielen und Frieden stiften

Aggressionen unter Kindern

Gewalt gegen Kinder

Die Bedeutung der Autorität im Leben von Kindern und Heranwachsenden

Der Zusammenhang zwischen Ordnung, Disziplin und mögliche Gewalt

Die Gewaltlosigkeit Jesu gegenüber seinen Feinden

Der gewaltfreie Widerstand in der christlichen und hinduistischen Tradition

Die Verheißung des ewigen Friedens

Aggression als Grundzug der menschlichen Natur

Erziehungstheorien und deren Beurteilung von Gewalt

Die Rolle der Kirchen als Friedensstifter

Krieg, Leid und Tod in Darstellungen von Kindern

Schalom für Dorf und Stadt

Gerechtigkeit

  1. Ziffer eins
    Die Auseinandersetzungen um die Frage der Menschenrechte darstellen können.
  2. Ziffer 2
    Das Eintreten für die Menschenrechte in ihrer Verbindung mit der Wahrung der Menschenwürde argumentieren können.
  3. Ziffer 3
    Die Aussagen der christlichen Tradition für die Diskussion um Menschenrechte und Menschenwürde darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Die Bereitschaft entwickeln, sich selber für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen.
  5. Ziffer 5
    Erkennen, daß die pädagogische Arbeit mit Kindern in den Bereich der Wahrung der Menschenrechte einzuordnen ist.

Mögliche Themen

Die Menschenrechtserklärung und die Zehn Gebote

Sklaverei

Das Zusammenleben und das Zusammenwirken der verschiedenen Rassen

und Kulturen

Die Bedeutung der Fremden in der Gesellschaft

Kinder verschiedener Kulturen feiern Feste miteinander

Freiheit der Religionsausübung als Grundrecht

Die Arbeit von Menschenrechtsgruppen

Kinder als Leidtragende von politischer Gewalt

Kinder in der Dritten Welt

Die Bedeutung der Vorurteile

Menschenrechtserziehung in Kindergarten und Familie

Der offene und der verdeckte Rassismus

Leben

  1. Ziffer eins
    Die Umwelt als Verhältnis zwischen Natur und Mensch beschreiben können.
  2. Ziffer 2
    Alternative Vorstellungen zum Mensch - Naturverhältnis erarbeiten und argumentieren können.
  3. Ziffer 3
    Die Schöpfungstheologie als einen verantwortlichen Umgang mit der Natur erarbeiten und argumentieren können.
  4. Ziffer 4
    Die Bedeutung der Lebensgestaltung für Mensch, Natur und Umwelt darstellen können.
  5. Ziffer 5
    Das Engagement für den Schwachen in der Gesellschaft darstellen und argumentieren können.

Mögliche Themen

Die menschliche Ausbeutung der Natur

Die Bedeutung der Natur für die Kinder

Wasser, Luft und Sonne: Lebensgrundlage für die kommende Generation

Fortschrittsgläubigkeit als Voraussetzung für die technologische

Naturbeherrschung

Die Ehrfurcht vor dem Leben

Naturverständnis von Indianern, des Hinduismus und anderer

Traditionen kennen

Behinderte Kinder - bewahrte Kinder?

Bruder und Schwester - Lebenswirklichkeit oder Begriffe

Kinder bauen eine neue Welt

Verantwortlicher Umgang mit Mensch und Natur

Die biblische Schöpfungslehre

Die Aufgabe des Menschen in der Schöpfungstheologie

Der Mensch als Ebenbild und Geschöpf Gottes

Der „neue Mensch” als Zeichen für die Befreiung der Schöpfung Bewahrung der Schöpfung, Frieden und Gerechtigkeit

Medien

  1. Ziffer eins
    Die Wirkungsmöglichkeiten der Massenmedien beschreiben und argumentieren können.
  2. Ziffer 2
    Die Einflüsse analysieren können, welche die Medien auf die Lebensführung haben.
  3. Ziffer 3
    Die Medienangebote auf ihre weltanschaulichen Grundhaltungen hin befragen und beurteilen können.
  4. Ziffer 4
    Mit den Kommunikationstechniken konstruktiv und kritisch umgehen können.
  5. Ziffer 5
    Die Wirkungsweise von Medien auf Kinder darstellen und beurteilen können.

Mögliche Themen

Die Medien in der Familie

Kind und Fernsehen

Kind und Buch, Kinderbuch, Kinderzeitung und Zeichnung

Kind und Theater

Kind und Musik

Kind und Werbung, Kinder in der Werbung

Gebetbücher für Kinder

Bibelausgaben für Kinder

Vorlesebücher für Kinder

Technische Medien bei Kindern: Computer und Video sowie Kassetten

und Schallplatten und CD

Der Zusammenhang zwischen Unterhaltung, Information und Meinungsbildung Bedeutung und Zielrichtung von kirchlichen Medien

Der Umgang mit Krankheit und Tod als Problem der Medien Gewalt und Sexualität in den Medien

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Allgemeines Bildungsziel:

Durch den altkatholischen Religionsunterricht sollen die zukünftigen Kindergärtner befähigt werden, den ihnen anvertrauten vorschulpflichtigen Kindern christliche Grundwahrheiten zu vermitteln und in ihnen Ehrfurcht und Liebe zu Gott und Jesus Christus zu wecken.

Die zukünftigen Kindergärtner sollen auch befähigt werden, den vorschulpflichtigen Kindern das Leben in der Kirche und das Feiern der religiösen Feste im Kirchenjahr nahezubringen.

Ziel des altkatholischen Religionsunterrichtes muß es vor allem sein, den zukünftigen Kindergärtner zu vermitteln, daß religiöser Glaube zur Sinnfindung und Selbstverwirklichung im Leben beiträgt und zu besseren mitmenschlichen Beziehungen in unserer Gesellschaft führen kann.

Spezielle Lehraufgaben:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Die biblische Geschichte des Alten Testamentes.
    Das Kirchenjahr (kirchliche Feste, Sitten und Gebräuche). Das Gotteshaus, der Gottesdienst.
    Erlernen von Liedern und Gebeten für das Vorschulkind.
  2. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Die biblische Geschichte des Neuen Testamentes.
    Die Sakramente und ihre Bedeutung für das Leben des Kindes. Das Leben in der Gemeinschaft (Kindergartengruppe, Familie ...).
  3. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):

Aus der Geschichte des Judentums, Palästina zur Zeit Jesu, das Leben Jesu und sein Tod.

Die Urchristen, Verbreitung des Christentums.

Die ersten Konzile, Kirchenspaltung.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Die Geschichte der altkatholischen Kirche.
    Aufbau der altkatholischen Kirche (Gemeinde- und Synodalordnung).

Wir und die anderen christlichen Kirchen (Ökumenische Bestrebungen).

  1. Ziffer 5
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Christus lehrt uns, in Gemeinschaft zu beten.

Heiliges Amt der Gemeinde - Kindergottesdienst (Erarbeiten von Liedern und Gebeten).

Das Kindesalter in religionspädagogischer Sicht (Vorschulalter, Schulanfänger, Grundschüler, christliche Sexualerziehung, Gewissensbildung, Finden eigener Wertvorstellungen).

Praktische Übungen zur Umsetzung biblischer Geschichten für Kinder im Vorschulalter.

Didaktische Grundsätze:

Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch für die Religionspädagogik anzuwenden, soweit deren Eigenart es zuläßt.

Insbesondere ist darauf zu achten, daß bei der Erarbeitung des Lehrstoffes dem Gespräch (Seminar) breiter Raum gegeben wird und der belehrende Vortrag nicht die vorherrschende Methode sein soll.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN),

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer eins
    Pflichtgegenstände für alle Schülerinnen und Schüler

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische

Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Kindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Erziehung und Bildung (insbesondere des jungen Kindes) sind den Schülerinnen und Schülern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Kulturanthropologie und in die Geschichte der Pädagogik soweit einzuführen, daß sie eigenständig und kritisch zu ihrer aktuellen beruflichen Situation Stellung nehmen und ihren Standort innerhalb der jeweils vorherrschenden pädagogischen Strömungen beziehen können.

Sie sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungsebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Verständnis von didaktisch-methodischen Zusammenhängen; Beurteilungskriterien für Erziehungs- und Bildungsmittel; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, von Projekten und Programmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der pädagogischen Situationen im Kindergarten.

Im Bereich der Philosophie sind die Schülerinnen und Schüler mit wesentlichen Problemen und deren Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Sie sind zum selbständigen Denken und zur kritischen Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen menschlichen Seins in verschiedenen Kulturen und Epochen hinzuführen, um zu einem eigenen Welt- und Menschenbild zu gelangen.

Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz, zur Wertschätzung menschlicher Leistungen führen und in der Begegnung mit dem Kind, seinen Eltern und Erziehern den entsprechenden Niederschlag finden. Er soll weiters den Zugang zu wissenschaftlichen Untersuchungen erschließen und zum selbständigen Bildungserwerb befähigen.

Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schülerinnen und Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik.

Erste Einsicht in Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens, insbesondere in das Wirken der Leistungsmotivation als Hilfe zur Gewinnung eines angepaßten Anspruchsniveaus als Schülerin bzw. Schüler.

Kennenlernen und Anwenden der Grundsätze des Lernens (schülerzentrierte Bewältigung von Lernproblemen).

Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:

Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel).

Beobachten von Kindern (mit genau umschriebener Aufgabenstellung) als Grundlage für das Erarbeiten von pädagogisch relevanten Beobachtungskriterien. Sensibilisierung für die Bedeutung der Wechselwirkung von Erzieherverhalten und Verhalten der Kinder durch Interpretation aktueller Erlebnisse und eigener Erfahrungen.

Gewinnen von ersten Einblicken in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte). Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Kleinkindes.

Vertrautwerden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit erste Auseinandersetzung mit logischtheoretischen Denkprozessen.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit je Semester.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen. Biologische Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung und Bildung. Grundlegende Begriffe der Ethologie. Erste Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:

Individuum und Gruppe (Gruppenbildung, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); soziale Rollen und soziale Schichten. Die Familie und ihre Funktionen. Institutionen (Organisation) der Erziehung und Bildung.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogik: Erziehung und Bildung, deren Motive und Ziele; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltung und Einstellungen, Erziehungsstile. Pädagogische Analyse und Interpretation von Situationen, Beziehungen und Prozessen in der Familie und in Institutionen der Kleinkinderziehung sowie erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Rollenbild und Selbstverständnis des Kleinkindpädagogen.

Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.

Der Begriff vom Meschen Anmerkung, richtig: Menschen) in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik. Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis:

Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus). Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.

Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Entwicklung, Erziehung, Unterricht und Bildung des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; charakteristische Unterschiede zwischen Kleinkind und Schulkind. Einblick in Lehrplan und Unterrichtsmethoden der Vorschulstufe und der Grundschule, insbesondere der 1. und 2. Klasse.

Überlick Anmerkung, richtig: Überblick) über Entwicklung Erziehung und Bildung in Vorpubertät, Pubertät und Jugendalter. Phasen der Erwachsenenalters. Lebenslanges Reifen und Lernen.

Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und zeitbedingtes Geschehen; Einblick in kulturanthropologisches Geschehen.

Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Verwirklichung von Zielen.

Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit.

Aufbau des Bildungswesens in Österreich einschließlich der Erwachsenenbildung. Bedeutung und Aufgaben der Erziehung und Bildung im Kindergarten im Wandel der Zeit und der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse. Aufgaben einer interkulturellen Erziehung und Bildung (Kinder von Minderheiten im Kindergarten sowie das pädagogische Problem der Mehrsprachigkeit.)

Sozialpädagogische Einrichtungen.

Kritische Auseinandersetzungen mit sozialen Rollen und Schichten; die gesellschaftliche Verantwortung des Erziehers und seine standespolitische Stellung.

Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf den Beruf des Erziehers.

Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform. Sprachspiele. Probleme symbolischer Darstellung von

Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion. Definieren; Argumentieren.

Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit. Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.

Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.

Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von

berufsrelevanten Medien.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester.

Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

  1. Ziffer 5
    Klasse:

Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schülerinnen und Schüler. Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe.

Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung.

Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.

Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen insbesondere mit den Initiatoren institutionalisierter Kleinkinderziehung.

Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben.

Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrerinnen und Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse.

Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung.

Einzelne philosophische Problemstellungen: Der Zusammenhang von

Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben.

Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.

Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig; im 2. Semester nur eine Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Der schülerzentrierte bzw. erfahrungsorientierte Unterricht in Pädagogik soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten in das praktische erzieherische Tun umzusetzen sowie das pädagogische Geschehen im Hinblick auf seine Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu durchschauen.

Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes keine strenge Systematik an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben. Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler sowie auf fächerübergreifende Themenkreise Bedacht zu nehmen. Scheinbare Wiederholungen von Lehrstoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern.

Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau von Leseinteressen, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.

Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.

Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik - allenfalls Heil- und Sonderpädagogik - sowie Kindergarten- und Hortpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten.

Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allem in der zweiten Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Initiativen der Schülerinnen und Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler zum sachgerechten Formulieren anzuleiten. Hinsichtlich der Beobachtungsaufgaben ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände Deutsch (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Didaktik und Kindergartenpraxis sowie mit den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern der Übungs- und Besuchskindergärten anzustreben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der

  1. Ziffer 2
    Klasse vor allem die Aufgabe hat, die Hinführung der Schülerinnen
und Schüler zum Sehen und Verstehen kindzentrierter prozeßhafter Abläufe zu gewährleisten.

In der 3. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler zu systematischem Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zu Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des entsprechenden Sachwissens sind ihnen an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit im Kindergarten zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen des Kleinkindes und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Erzieherverhaltens anzuleiten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.

Bezüglich der biologischen Grundlagen der Entwicklung, Erziehung und Bildung ist auf den Kenntnissen aus der Biologie und Umweltkunde aufzubauen; bezüglich einer eingehenden Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.

Die Schülerinnen und Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.

Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. bis 5. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten.

In der 4. Klasse ist besonderer Wert darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler zum integrativen Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu führen, wobei der Pädagogik die Funktion einer Vermittlungswissenschaft zukommt. Darauf aufbauend sollen sich die Schülerinnen und Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kinder bzw. im pädagogischen Geschehen aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schülerinnen und Schüler zu vertiefen

  • Strichaufzählung
    durch seminaristisches Arbeiten (individuelle Arbeiten, Partner- und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und der Eigenständigkeit);
  • Strichaufzählung
    durch Anleitung zum Erfassen von aktuellen Problemstellungen, zur differenzierten Auseinandersetzung mit diesen, um eigenständige Problemlösungen entwickeln zu können (dabei ist den Schülerinnen und Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Prozessen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten und Problemen in der Gruppe bewußtzumachen);
  • Strichaufzählung
    durch Projektaufgaben auch unter Ausnützung der Konzentration von Unterrichtsgegenständen (dabei ist auf die Motivierung der Schülerinnen und Schüler zur späteren selbstverantwortlichen Weiterbildung hinzuarbeiten).

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.
Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Auffälligkeiten in der Entwicklung einzelner Kinder, die in Regelinstitutionen anzutreffen sind, wahrzunehmen, um die ehestmögliche Vorstellung bei Fachkräften zu veranlassen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Wichtige Grundbegriffe und -probleme der Heil- und Sonderpädagogik. Überblick über Arten und Ursachen von Behinderungen (multifaktorieller Erklärungsansatz).
Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens: Störungen der Selbststeuerung; Kontakt- und Einordnungsschwierigkeiten;
Aktivitätsstörungen; Aggressivität; Angst; neurotische Verhaltensweisen.
Auffälligkeiten im Bereich der Psychosomatik: Bewegungsunruhe;
Einnässen, Einkoten; Schlafstörungen; Eßstörungen, Erbrechen.
Erkennen der Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Teilleistungsstörungen im Bereich der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik). Teilleistungsstörungen der Wahrnehmung (optisch, akustisch, taktil-kinästhetisch) und der Sprache.
Hirnfunktionsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten (Konzentration, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Hyperaktivität, Kontaktschwäche ua.)
Sehbehinderung, Hörbehinderung
Behinderungen im Bereich der Sprache:
Sprachentwicklungsverzögerungen, Stammeln, Dysgrammatismus, Näseln,
Poltern, Stottern ua. Sensibilisieren für das Erkennen von verschiedenen Teilleistungsstörungen und der sich daraus ergebenden Schwächen; Möglichkeiten der Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.
Die Integrationsproblematik (in Familie, Regelinstitutionen, Sonderinstitutionen, Gesellschaft); Formen der Verwirklichung der Integration (Koexistenz, Koedukation, Kooperation, Integration) an Hand konkreter Beispiele; subjektive und objektive Grenzen der Integration.
Überblick über heil- und sonderpädagogische Einrichtungen, Teamarbeit in der Heil- und Sonderpädagogik.
Die besondere Situation der Eltern von auffälligen Kindern; Aufgaben der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner im Hinblick auf Psychohygiene.
Didaktische Grundsätze:
Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülerinnen und Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußtzumachen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.
Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Ebenso ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung ist durch Hervorhebung der multifaktoriellen Bedingtheit von Symptomen und deren möglicher Mehr- bzw. Vieldeutigkeit zu begegnen. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen” geübt und gefestigt werden.
Für manche Schülerinnen und Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zur Sonderkindergärtnerin oder Sondererzieherin bzw. zum Sonderkindergärtner oder Sondererzieher.

DIDAKTIK

(insbesondere Didaktik der Kindergarten- und

Vorschulerziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in der „Didaktik” soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, auf Grund der Kenntnisse der Erziehungs- und Bildungsziele und der Voraussetzung für die verschiedenen Lernprozesse im Kindergarten, die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu planen, Methoden zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die Kenntnis des sachlogischen Aufbaues des Bildungsgutes soll Auswahl und Aufbau von Methoden für die pädagogische Arbeit im Kindergarten sichern.
Durch Einsicht in die Faktoren des Bildungsgeschehens sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, eigenverantwortlich eine entsprechende Auswahl von Inhalten und Zielen für die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu treffen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnis über eine entsprechende Anzahl von Bildungsmitteln besitzen. Sie sollen dazu geführt werden, Erziehungs- und Bildungsmittel kritisch auszuwählen und gezielt einzusetzen.
Um Lernprozesse wirkungsvoll auslösen und aufrechterhalten zu können, sollen die Schülerinnen und Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.
Durch das Prinzip der Reflexion sollen sie befähigt werden, die Sachrichtigkeit und Wirksamkeit von Methoden für verantwortliches Handeln im Kindergarten zu überprüfen.
Die Kenntnis verschiedener Kommunikationsformen und -möglichkeiten soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Interaktionsprozesse zu verstehen und zu fördern. Durch Interpretation des gebotenen Bildungsgutes und der persönlichen Erfahrung soll die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes durch eine positive emotionale Führung zu entfalten.
Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens im Kindergarten soll die Schülerinnen und Schüler letztlich dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Einführende Information über die Institution Kindergarten.
Erste Kenntnis von Materialien und Bildungsmitteln für sprachliche und musikalische Angebote im Kindergarten. Kennenlernen von Spielen zur Förderung von Bewegung und Geschicklichkeit, Wahrnehmungsdifferenzierung und Gedächtnisleistungen; Einführung in Regelspiele für den sozialen Lernbereich, Erleben einfacher Gestaltungsaufgaben zur Förderung der kindlichen Kreativität. Dadurch soll ein entsprechender Grundstock an Materialien und Bildungsmitteln aufgebaut werden.
Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Materialien Aufbau des ersten Verstehens einiger didaktischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse durch exemplarische Angebote. Beispielhaftes Aufzeigen von didaktischen Möglichkeiten, Kinder zu eigenständigem Handeln zu führen.
Erstes Verständnis für die Komplexität kindlicher Lernprozesse anhand konkreter Beispiele unter besonderer Berücksichtigung von emotionalen und sozialen Gesichtspunkten. Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung der Motivation.
Richtlinien zum Anlegen fachspezifischer Sammlungen. Verwendung von Fachbüchern, Anbahnen einer berufsspezifischen Fachsprache. Angebote für Elterninformationen anhand der konkreten Bildungsaufgaben.
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Erster Überblick über Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen, anhand konkreter Beispiele: Lage des Kindergartens; die vielfältigen Bedingungen der Gruppenstruktur; Situierung und Gestaltung einzelner Spiel- und Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung ihrer Funktion und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit, Materialangebote für die einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche im Gruppenraum und im Freien. Zeitstruktur, insbesondere Tages-, Wochenrhythmus, Konzentrations- und Erholungsphasen der Kinder, Jahresablauf; Wechselwirkung von Spiel- und Arbeitsprozessen sowie Sozialformen. Allenfalls Information über weitere Erziehungsinstitutionen für Kleinkinder.
Durch engbegrenzte Beobachtungsaufgaben erste Erhebungen, insbesondere von kindlichen Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation und von unterschiedlichem Verhalten einzelner Kinder.
Erste Reflexionen über den Einfluß des Erzieherverhaltens, etwa hinsichtlich der Motivation von Kindern, verschiedener Interaktionsprozesse in der Gruppe.
Kennenlernen und Gestalten einfacher Bildungsmittel zur Kontaktanbahnung, zur Initiierung und Förderung von Spiel- und Arbeitsprozessen. Exemplarisches Angebot von Methoden zur Förderung von Prozessen in den einzelnen Spiel- und Arbeitsbereichen. Hinweise für das Schaffen von Voraussetzungen für die Motivation von Kindern.
Vermittlung von Methoden zur Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Kinder unter Berücksichtigung von Situationen, die auf aktuellen Erlebnissen basieren und eine realitätsbezogene Auseinandersetzung fordern. Erste Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungszielen anhand exemplarischer Angebote.
Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Bildungsmitteln.
Möglichkeiten, die Bildungsarbeit im Kindergarten für Eltern
transparent zu machen; Modelle der Zusammenarbeit.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit pro Semester.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Didaktischer Aufbau der Sprach-, Musik- und Bewegungserziehung unter dem Aspekt der Förderung der kognitiven, kreativen und sozial emotionalen Fähigkeiten, sowie der Förderung einzelner Fähigkeiten und Fertigkeiten und des Erwerbs von Kenntnissen bei Kleinkindern. Dabei ist auf Entwicklungsmäßigkeit und individuelle Begabungsvarianten besonders zu achten.
Kenntnis von Bildungsmitteln und Medien für die angesprochenen Bereiche; Kriterien für deren Beurteilung.
Einsicht in die Komplexität des Aufbaues von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen, aufgezeigt an praktischen Beispielen. Voraussetzungen und Methoden für die Entfaltung kindlicher Lernprozesse. Aufzeigen von Möglichkeiten, auf Spezialinteressen der Kinder einzugehen.
Kennenlernen von entwicklungsgemäßen Methoden für die Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren - insbesondere in den spezifischen Institutionen.
Kenntnis verschiedener Formen und Kriterien der schriftlichen Planung. Unterscheiden von einzelnen Bildungseinheiten sowie längerfristiger Prozesse unter dem Aspekt unterschiedlicher Lernformen und der Ganzheitlichkeit und Erlebnisorientiertheit frühkindlicher Förderung. Kenntnis und sachgemäße Verwendung von Planungshilfen. Diskussion verschiedener Gesichtspunkte der Reflexion anhand konkreter Modelle.
Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzung und Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen. Fortführen der Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktischen Prinzipien für die Förderung kindlicher Spiel- und Arbeitsprozesse.
Weiterführen der Angebote für die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote zur Förderung verschiedener Persönlichkeitsbereiche des Kindes, insbesondere der emotionalen Erziehung, des Sozial- und Wertverhaltens. Aspekte religiöser Erziehung. Probleme der Sexualerziehung.
Didaktische Gesichtspunkte für den Aufbau von Fähigkeiten zur Bewältigung der Lernangebote in der Bildungsinstitution Schule, insbesondere für das Erlernen von Kulturtechniken, für neue Anforderungen im Lern- und Leistungsverhalten, für die Sozialisation in der Schulklasse, unter Bezugnahme auf die Lehrpläne der Grundschule, insbesondere der Vorschulstufe.
Kenntnis von Faktoren, die die Auswahl von Erziehungs- und Bildungszielen beeinflussen: insbesondere Zielvorstellungen, wie sie in den geltenden Kindergartengesetzen der Länder bzw. in vorliegenden Bildungsplänen formuliert sind; Abhängigkeit bildungspolitischer Trends von gesellschaftlichen Problemen und wissenschaftlichen Strömungen; Ganzheitlichkeit der Struktur frühkindlicher Lernprozesse, Einfluß der Persönlichkeit des Erziehers.
Formen, Probleme und Konsequenzen der Zusammenarbeit Erwachsener:
Einführung in Methoden der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Kooperation mit Eltern, Hilfen für Gesprächsführung, Anwendung von gruppendynamischen Erkenntnissen für Methoden der Zusammenarbeit.
Reflexion der Spiel- und Arbeitsprozesse im Kindergarten:
Methodenanalysen, Beobachtung von Reaktionen der Kinder und daraus resultierende Überlegungen für die Individualisierung des Bildungsangebotes, kritische Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Erzieherverhalten.
Vertiefung der Kenntnis für die pädagogische Arbeit mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren unter Berücksichtigung von kompensatorischen Maßnahmen für Kinder mit Entwicklungsrückständen.
Kenntnis der administrativen Aufgaben im Kindergarten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und Pflichten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Vertiefende Zusammenschau und Strukturierung wesentlicher didaktischer Einsichten und Erkenntnisse anhand von Modellen im Hinblick auf Orientierung in der Umwelt und Bewältigung von aktuellen Situationen; Auseinandersetzung mit Problemen der Gegenwart. Einfluß der Zusammenarbeit mit den am Erziehungsgeschehen beteiligten Erwachsenen.
Entwicklung langfristiger Programme, die zur Erreichung bestimmter Erziehungs- und Bildungsziele beitragen. Kriterien für den Aufbau einer Jahresplanung.
Zusammenschau und Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen; Kenntnis des Wandels von Methoden und Materialien im historischen Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Modelle im In- und Ausland.
Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen. Möglichkeiten der Anwendung von Methoden des Verhaltenstrainings.
Zusammenschau methodischer Sonderfragen der Kindergartenpädagogik:
Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder. Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen. Methoden im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern. Methoden zur Förderung von leichtbehinderten Kindern in Kindergärten (Integrationsmodelle).
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und
eine dreistündig.
Im 2. Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte im Fach Didaktik charakteristisch sein.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll daher die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Kleinkinderziehung zu ermöglichen.
Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Sachrichtigkeit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll als Voraussetzung gesehen werden, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.
Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur jeweils zu sichern. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.
Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Kindergartenpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.
Die Lehrerinnen und die Lehrer sollen den Schülerinnen und Schülern ihre Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei sollen sie sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Der methodische Ansatz in der 1. Klasse soll sich vor allem am Prinzip der Selbsterfahrung orientieren. Über das eigene Erleben können die Schülerinnen und Schüler die Abhängigkeit des Handelns von der Emotionalität und auch die Bedingung für kreatives Denken und Gestalten erfahren.
Die jeweilige Aufgabenstellung soll an konkrete Situationen anknüpfen, um die Transferwirkung auf die pädagogische Arbeit im Kindergarten vorzubereiten. Dazu können auch schriftliche Erhebungsprotokolle von engumrissener Aufgabenstellung beitragen.
Durch das Angebot qualitativ hochwertigen Materials soll eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Qualität der Bildungsmittel grundgelegt werden.
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Aufbauend auf den in der 1. Klasse erreichten Bildungszielen sollen Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung durch exemplarische Angebote der Lehrinhalte angestrebt werden. Das Prinzip des Lernens am Modell soll als Grundlage für die praktische Arbeit im Kindergarten dienen. Über das Kennenlernen verschiedener Faktoren, die das Erziehungsgeschehen im Kindergarten beeinflussen, soll die spontane Gestaltungsfreude und Improvisationsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler angeregt werden. Sie sollen dadurch befähigt werden, Probleme durch Veränderung zu bewältigen. Um ihre Kritikfähigkeit anzubahnen, sollen verschiedene Techniken der Selbstbeobachtung, etwa Videoanalysen und Rollenspieltechniken, angeboten werden. Die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler bei der Verwendung von Fachliteratur ist zu fördern.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Die in der 2. Klasse zitierten didaktischen Grundsätze können in den zwei folgenden Klassen mit dem Ziel der Strukturierung fortgesetzt werden.
In Konzentration mit dem Unterrichtsfach Deutsch ist auf die sprachliche Treffsicherheit bei der Formulierung von verschiedenen pädagogischen Aufgabenstellungen und von Erziehungs- und Bildungszielen zu achten.
Für die kontinuierliche Differenzierung und Erweiterung von Beobachtungsaufgaben soll der Einsatz von Medien geübt und die größere Effektivität eines Arbeits- und Lernprozesses durch die Anwendung verschiedener Lernstrategien erfahren werden.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Um die Möglichkeit der Selbsterfahrung zu sichern, ist ein Angebot von Übungen für die Kontaktanbahnung und Kooperation, wie Interaktionsspiele, Methoden der Gesprächsführung ua., in Übereinstimmung mit den Lehrinhalten der ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen, notwendig.
Als Vorbereitung für den Aufbau und die Gestaltung einer Facharbeit sind entsprechende Techniken zu vermitteln. Dabei ist auf die Einsatzmöglichkeit diverser Medien hinzuweisen.
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Für die Bearbeitung von Projektaufgaben sind Methoden der Teamarbeit und kommunikative Techniken als Grundlage zu empfehlen. Angebote von Übungen für die Selbsterfahrung im Hinblick auf Methoden des Verhaltenstrainings und Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen sind durch Stundenzusammenlegung geblockt anzubieten, allenfalls als fächerübergreifendes Seminar, unter Einbeziehung von Experten.
Für das Verständnis der Methoden zur Bewältigung diverser Sonderprobleme im Kindergarten ist eine enge Zusammenarbeit mit den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen anzustreben.

KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeiten werden, die eine umfassende Erziehungs und Bildungsarbeit im Kindergarten ermöglichen. Sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie behutsames Mitwirken an Spielprozessen der Kinder im Kindergarten. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekannt gemacht werden.
Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.
An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schülerinnen und Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.
In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen.
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Fortsetzen des Hospitierens im Kindergarten mit spezieller Aufgabenstellung und erstes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler einerseits auf kindliches Verhalten in bestimmten Situationen, andererseits auf weitere Faktoren, welche die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten beeinflussen, aufmerksam gemacht werden, auch im Hinblick auf das Spiel im Freien.
Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte.
Erste Einführung in die Kindergartenarbeit und deren Planung. Besuche in verschiedenen Kindergärten. Eine Praxiswoche im Kindergarten.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Praktizieren in verschiedenen Kindergärten. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit Zielen, Methoden, personellen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer effektiven Erziehungs- und Bildungsarbeit in diesen Kindergärten. Besuche in verschiedenen Institutionen für Kleinkinder.
Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten.
Fallweise Hospitieren mit spezieller Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechen der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Praktizieren in Kindergärten bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppen. Fallweise Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen.
Einüben wünschenswerten Erzieherverhaltens.
Übungen zur Elternarbeit. Teilnahme an der Planung und Durchführung
von Vorhaben der Zusammenarbeit mit den Eltern.
Einblick in administrative Arbeiten im Kindergarten.
Bekanntmachen mit Problemen und Lösungsvorschlägen hinsichtlich des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule bzw. Vorschulstufe.
Besuch von Sonderkindergärten und ähnlichen Einrichtungen.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten (bei zusätzlicher Ausbildung zum Erzieher an Horten eine Praxiswoche im Kindergarten).
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten nach eigenständiger, methodengerechter Planung.
Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung im Kindergarten.
Befähigung zur gezielten Förderung einzelner Kinder, insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen.
Einblick in Möglichkeiten effizienten Einsatzes der Kindergartenassistenz in Planung und Gestaltung der Praxis sowie in die Aufgaben, die mit der Leitung eines Kindergartens verbunden sind.
Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich didaktischer Aspekte der Kindergartenarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Hinweise für zweckmäßige Aufzeichnung für die Reflexion.
Auseinandersetzung mit den verschiedenen Kriterien zur Beurteilung der Berufsleistung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu sichern, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten. Gelegentlich sind auch jene Lehrerinnen und Lehrer, die die Bereiche der Fachdidaktik unterrichten sowie die Übungs- und Besuchskindergärtnerinnen und -kindergärtner miteinzubeziehen.
Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Kindergartenarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren.
Schülerinnen und Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der
  1. Ziffer 3
    Klasse auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren.
Es ist ihnen eine Einführung in diese Form der Kindergartenarbeit zu bieten. Diese Schülerinnen und Schüler haben ab der 3. Klasse jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit der Lehrerin/dem Lehrer der Zweitsprache ist anzustreben.
Um eine besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten und den Schülerinnen und Schülern noch nicht zu bewältigende Spannungen zu ersparen, hat die Unterrichtsgegenstände Didaktik und Kindergartenpraxis in der ersten Klasse eine Lehrerin bzw. ein Lehrer zu unterrichten. Nach Möglichkeit ist dieses Prinzip auch in der 2. Klasse beizubehalten. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitung vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audiovisueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden.
Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Besonderer Wert ist auf die begleitende Kontrolle zu legen. In der 5. Klasse sind die Praxiswochen geblockt im
  1. Ziffer eins
    Semester anzusetzen.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und

Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Deutsch soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zur Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache führen.
Er soll befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen. Dabei sind folgende Lehrziele zu berücksichtigen:
  • Strichaufzählung
    kritische Sprachbetrachtung
  • Strichaufzählung
    Pflege berufsspezifischer Kommunikationsformen
  • Strichaufzählung
    standortsprachliche Kompetenz beim Lesen und Schreiben
  • Strichaufzählung
    sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Textgrammatik
  • Strichaufzählung
    Förderung der Schreibrichtigkeit
  • Strichaufzählung
    Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktion
  • Strichaufzählung
    Lektüre fiktionaler und nichtfiktionaler, deutschsprachiger und fremdsprachiger Texte
  • Strichaufzählung
    Überblick über die zeitbezogene Einordnung von Texten, unter vorrangiger Behandlung österreichischer Texte
  • Strichaufzählung
    Förderung des Verständnisses für den ästhetischen Wert von Texten
  • Strichaufzählung
    selbständiges Auseinandersetzen mit Texten durch die Schülerin bzw. den Schüler und Hinführung zur kritischen Stellungnahme
  • Strichaufzählung
    Kenntnis von ausgewählten Werken der Kinder- und Jugendliteratur
  • Strichaufzählung
    Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Bedeutung von Kindergarten und Hort für die Verbreitung von adäquater Kinder- und Jugendliteratur (auch im Wege der Elternberatung)
  • Strichaufzählung
    Bewußtmachen der Mitverantwortung des Kindergartens und Hortes für die sprachliche und somit sozio-kulturelle Entwicklung der Kinder
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Grundlage der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen - zum Teil auch auswendig gelernter - Textstellen in Prosa und Versen (Kinderreime, Märchen, phantastische Geschichten usw.)
Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener
Gesprächsformen.
Kinder- und Jugendliteratur:
Einige Werke aus der dem Alter der Schülerinnen und Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme.
Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen; Märchen, Sage.
Lektüre und Textbetrachtung:
Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist.)
Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen
mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung
sowie Übungen zu deren Sicherung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns. Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten.
Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.
Schriftliche Arbeiten:
Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je
Semester.
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audiovisuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.
Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf Lesetempo, Überblick und Sinnerfassen.
Übungen im Diskutieren (auf der Grundlage von Fachwissen) und Dramatisieren.
Kinder- und Jugendliteratur:
Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.
Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung,
sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie
ethische und religiöse Werte.
Lektüre und Textbetrachtung:
Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.
Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.
Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.
Ersinnen und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Kindergartenpraxis (Fachsprache, Systematik).
Schriftliche Arbeiten:
Fünf Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im 1. Semester, eine einstündige und eine zweistündige im 2. Semester.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung usw.).
Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.
Kinder- und Jugendliteratur:
Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativimpulse).
Lektüre und Textbetrachtung:
Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.
Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Bewußtmachen eigener Lernwege.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief.
Dramatisieren von Geschichten für das Kleinkind.
Schriftliche Arbeiten:
Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je
Semester.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.
Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.
Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim
Formulieren abstrakter Inhalte.
Kinder- und Jugendliteratur:
Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsychologischen, jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.
Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.
Lektüre und Textbetrachtung:
Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) - Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Herkunftssprache, Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien. Sprachanalyse und Sprachkritik. Funktion des Sprachzeichens (semantische, syntaktische und pragmatische), Objekt- und Metasprache. Natürliche Sprachen und Kunstsprachen.
Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung. Hinweise im Hinblick auf Lernhilfe.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).
Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.
Schriftliche Arbeiten:
Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je
Semester.
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche usw.) Kinder- und Jugendliteratur:
Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.
Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei
Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.
Lektüre und Textbetrachtung:
Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.
Einfluß des ausländischen Schrifttums.
Medien und Literatur in ihrer Wechselwirkung.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel
in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.
Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben, usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im
  1. Ziffer eins
    Semester und eine vierstündige im 2. Semester.
Didaktische Grundsätze:
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten aus die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbüchern, Lexika) anzuleiten.
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend, ist über natürlich gegebenen Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audiovisuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.
Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichts, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler entsprechender Themenstellung soll geübt werden.
Lektüre, Textbetrachtung, Kinder- und Jugendliteratur:
Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen sowohl Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als auch zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).
Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Sprachlehre soll die Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen. Partnerarbeit soll die Einübung in die Lernhilfe fördern.
Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik und Kindergarten-, allenfalls Hortpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrerinnen und Lehrer erforderlich.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:
Wichtigstes Ziel des Englischunterrichtes an Bildungsanstalten - neben fachspezifischen und fächerübergreifenden Aspekten - ist der Aufbau einer entsprechenden Kommunikationsfähigkeit, der die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Leseverstehens und des schriftlichen Ausdruckes zu Grunde liegen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht zu handeln, d.h. Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich richtig auszudrücken.
Hörverstehen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen imstande sein, gesprochene Sprache vor allem in direktem Kontakt zu verstehen.
Sprechen:
Sie sollen im zukünftigen Berufsalltag imstande sein, Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen und sich sach-, situations- und partnergerecht auszudrücken.
Leseverstehen:
Sie sollen den Sinn fremdsprachlicher Texte erfassen; bei der Textauswahl sollte das Berufsfeld mitberücksichtigt werden.
Schreiben:
Sie sollen imstande sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend in jenen Formen auszudrücken, welche von kommunikativem Wert sind.
Im Sinne der Persönlichkeitsbildung hat der Englischunterricht das Ziel, mehr Achtung vor der Eigenart anderer Menschen und Völker zu wecken und so die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit anzuregen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Hörverstehen:
Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Kassette, Videoband, Schulfunk, Tonfilm). Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.
Sprechen:
Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw., auch mit Hilfe von Bildgeschichten und Fotos.
Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern. Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.
Leseverstehen:
Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher "Art". Wecken der Freude am Lesen anhand entsprechender Texte.
Sprachlehre:
Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der auf den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.
Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen:
Richtige Bildung und Anwendung der gebräuchlichsten Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse zu erwerben, sondern die Fähigkeit, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.
Schriftliche Arbeiten:
Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten; Durchführung regelmäßiger Schul- und Hausübungen.
Fünf einstündige Schularbeiten, zwei im 1. Semester, drei im
  1. Ziffer 2
    Semester.
  2. Ziffer 2
    Klasse:
Hörverstehen:
Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend imstande sein, Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen. Bei der Auswahl von Texten sollten Dialoge, einfache Interviews, aber auch Lieder und Reime berücksichtigt werden.
Sprechen:
Weiterentwicklung der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in zunehmenden Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, der für die Schülerinnen und Schüler auf Grund der Wahl dieser Schulart von Interesse und Bedeutung sind:
Betätigung mit Kindern, vor allem Anleitungen zum Bauen, Werken, Malen usw., zu Rollenspiel und zu sozialen Arbeitsformen; Freizeit; Reise.
Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.
Leseverstehen:
Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schülerinnen und Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, Texte landeskundlicher "Art". Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens. Versuche persönlicher Stellungnahmen zum Gelesenen.
Sprachlehre:
Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Zeitformen (past tense und present perfect tense), Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.
Schriftliche Arbeiten:
Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen, Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuch im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.
Fünf einstündige Schularbeiten, davon zwei oder drei im
  1. Ziffer eins
    Semester.
  2. Ziffer 3
    Klasse:
Hörverstehen:
Erweitern und Schärfen des Hörverstehens. Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte (auch Interviews, Dialoge, Erzählungen, Phantasiegeschichten, Lieder) trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.
Sprechen:
Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiter zu entwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben im Argumentieren über einfachste Sachverhalte. In die Themenkreise sollen auch kulturelle Belange, wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten, auch im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten und Hort. Allenfalls Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.
Schulung der Aussprache und der Intonation im Kontext.
Leseverstehen:
Hinführen zum verständnisvollen und kritischen Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen. Motivieren zum selbständigen Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman, Jugendliteratur).
Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.
Sprachlehre:
Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schülerinnen und Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren.
Dazu gehören: längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe usw.
Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Hörverstehen:
Das Hörverstehen ist an Aufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades
weiter zu schulen und zu verbessern.
Sprechen:
Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.
Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.
Leseverstehen:
Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Lesegutes aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, eventuell Texte über Erziehungsfragen und große Erzieherpersönlichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Proben aus der englischsprachigen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts, darunter eine Ganzschrift.
Sprachlehre:
Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, die sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen, Bewerbungsschreiben.
Vier zweistündige Schularbeiten, je zwei im Semester.
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Hörverstehen:
Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schülerinnen und Schüler sollen imstande sein, Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen, wiederzugeben und zu kommentieren, allenfalls zu interpretieren.
Sprechen:
Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie notwendig und brauchbar sind.
Leseverstehen:
Weitere Schulung des Leseverstehens unter anderem von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und an Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens eine Ganzschrift.
Sprachlehre:
Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die fünfte Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse, Zusammenfassungen, Kommentaren und allenfalls von Interpretationen zu Gelesenem und Gehörtem.
Zwei Schularbeiten, davon eine zweistündige im 1. Semester, eine
dreistündige im 2. Semester.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.
Die Lernziele des modernen Fremdsprachunterrichtes werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was die Schülerin/der Schüler mit seinen Fremdsprachkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie die Planung des Unterrichts bestimmen.
Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen Werthaltungen wie Toleranz gegenüber den anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Lernhilfe, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erzielen. Auf die didaktischen Grundsätze der lebenden Fremdsprache (Englisch) in der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten wird verwiesen, auch im Hinblick auf partnerschaftliche Lernhilfe in den Klassen und klassenübergreifend.
Zum Sprechen:
Im Bereich des Sprechens besteht das Ziel darin, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im Bereich des Sprechens große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Lehrerin/des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schülerinnen und Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen ausgehend von Dialogmustern; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung ua. Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, Übungen sollten jedoch nur im Kontext vorgenommen werden. Das Verwenden von Kassetten und Videobändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung an verschiedene Sprecher.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist von der Lehrerin/dem Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreiches Wiederholen und anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schülerinnen und Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Sachgebiete und Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua., geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.
Zum Hör- und Leseverstehen:
Zur Unterstützung des Hörverstehens sollen verschiedene methodische
Vorgangsweisen berücksichtigt werden:
Zur Vorentlastung empfehlen sich zB Bildimpulse; „brainstorming”;
„advance organizers” (Leitfragen) - „pre-questions”;
„key-words” - mit deren Hilfe eine Geschichte vor dem Hören oder Lesen erraten werden soll.
Zur Überprüfung eignen sich zB „multiple-choice” - Fragen (auch nach dem Hören möglich); „gap-texts” - Lückentexte (auch Lieder); „note-taking”.
Zur Weiterführung eignet sich (mündlich oder schriftlich) zB bei „open-ended texts” das Finden eines Schlusses; das Finden eines anderen Schlusses als den, der vorgegeben ist; „summary”.
Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein soll, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen. Hiezu bieten sich auch lehrbuchunabhängige kürzere, humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler zu erregen, zB vereinfachte Werke, Kinder- und Jugendbücher, Märchen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverstehen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.
Geeignete Übungsformen sind ua.: Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen („intensive reading”) oder überfliegendes Lesen (zB skimming, scanning) oder Gewinnung von Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessenen Textes; Herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens; Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.
Zur Grammatik:
Auch im Bereich Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontext herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen sollen die Schülerinnen und Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen, wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua., sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen, wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt. Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, dh. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schülerinnen und Schüler werden, desto mehr kann die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.
Zu den schriftlichen Übungen:
Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.
Als schriftliche Übungsformen eignen sich: Nacherzählungen, deren Schluß der Phantasie der Schülerinnen und Schüler überlassen wird; das Umwandeln dramatischer Texte in eine oder mehrere Erzählungen in der Form, daß einzelne handelnde Personen herausgegriffen werden und über die betreffenden Sachverhalte berichten oder dazu Stellung nehmen; Dialogformen; das Dramatisieren von Erzähltexten, wo die entsprechenden idiomatischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Die meisten dieser Übungen sind auch in Briefform möglich, wie ja Berichten und Briefschreiben überhaupt ein fester Bestandteil der schriftlichen Übungen sein sollte. Schriftliche Übungen sollen auch die Grundlage für Schularbeiten bilden. Übersetzungsübungen dürfen bei Schularbeiten nicht gefordert werden.
Die Schul- und Hausübungen zur Festigung und Anwendung von im Unterricht erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten sind regelmäßig in geeigneter Form auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Von den angeführten didaktischen Möglichkeiten ist in angemessener Form und Intensität Gebrauch zu machen. Jegliche einseitige Behandlung von Lehrstoffen ist zu vermeiden, eine Integration verschiedener Lehraufgaben und methodischer Prinzipien ist anzustreben. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen dadurch zur Methodenvielfalt angehalten werden.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Aus den Einsichten in die politischen, rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Wechselbeziehungen soll der künftige Erzieher politisches Bewußtsein als Grundlage für die eigene Lebensgestaltung und für die Lösung gesellschaftlicher Probleme im Sinne der Demokratie und des Rechtsstaates entwickeln.
Die Kenntnis der Geschichte Österreichs soll zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der Gegenwart und Zukunft führen. Die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Kindes, der Frau und der Familie in Vergangenheit und Gegenwart soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.
Lernziele und Lerninhalte:
  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
  2. Ziffer eins
    Entwicklung von Primärgesellschaften zu frühen Hochkulturen
    Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in die Aufgaben und Methoden des Faches
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen der für die Entwicklung der Menschheit bestimmenden naturräumlichen und sozialen Faktoren
  • Strichaufzählung
    Erkennen der wesentlichen Merkmale von Hochkulturen
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Geschichts- und Sozialwissenschaft
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklungsstufen menschlicher Zivilisation und Kultur in urgeschichtlicher Zeit, insbesondere in Österreich
  • Strichaufzählung
    Arbeitsteilung und geschlechtsspezifisches Rollenbild; die Bedeutung der Familie
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung einer differenzierten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in den frühen Hochkulturen
    1. Ziffer 2
      Politische Organisationsformen und kulturprägende Kräfte in der antiken Welt
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Gewinnen eines Überblicks über die Entwicklung von Staaten und Staatsformen; Verstehen der Wechselwirkungen von Staat und Kultur in der Antike
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Problematik der politischen Organisation von Großreichen und von deren Einfluß auf Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur
  • Strichaufzählung
    Verstehen der Hellenisierung und Romanisierung als rechtschaffende und kulturverschmelzende Kräfte
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Auswirkungen des Christentums auf das gesellschaftliche und kulturelle Leben
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Polis und Res pulica; gesellschaftliche Auseinandersetzungen in Athen und Rom, ihre Ursachen und Folgen; die Entwicklung und Funktion der Sklaverei; antike und moderne Demokratie; Sparta als antagonistisches Modell
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung griechischer Philosophie und Wissenschaft; die hellenistische Kultur
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung Roms zum Weltreich; der römische Rechtsbegriff und seine Auswirkungen; die Romanisierung - besonders am Beispiel Österreichs
  • Strichaufzählung
    Das Christentum als neuer religiöser, politischer und kultureller Faktor; das unterschiedliche Menschenbild der Antike und des Christentums (Wertschätzung der Arbeit, Personalität der Frau)
    1. Ziffer 3
      Von der Antike ins Mittelalter
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Kontinuität und Wandel in neu entstehenden Kulturkreisen
  • Strichaufzählung
    Verstehen der Feudalordnung im mittelalterlichen Europa
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Die Auswirkungen der germanischen Völkerwanderung in Europa
  • Strichaufzählung
    Der Islam als politische und kulturformende Kraft; das arabische Weltreich
  • Strichaufzählung
    Neuordnung Europas durch das Frankenreich, Entwicklung von Lehenswesen und Grundherrschaft
    1. Ziffer 2
      Klasse (2 Wochenstunden):
    2. Ziffer eins
      Europa im Mittelalter
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Verstehen des abendländischen Dualismus von Kaisertum und Papsttum
  • Strichaufzählung
    Gewinnen eines chronologischen und thematischen Überblicks über das Werden Österreichs im Mittelalter und die Kunststile dieser Zeit
  • Strichaufzählung
    Erkennen der wirtschaftlichen Veränderungen im Spätmittelalter und deren Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Die universalen Mächte Kaisertum und Papsttum, ihr Zusammenwirken und ihre Rivalität
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung der österreichischen Länder; Landesfürstentum, Hausmachtpolitik; Romanik und Gotik
  • Strichaufzählung
    Verfall der Feudalherrschaft im Spätmittelalter und Aufstieg des Bürgertums
    1. Ziffer 2
      Renaissance, Humanismus, religiöse Reformbestrebungen und Konflikte
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Erfassen des Erkenntnisfortschrittes am Beginn der Neuzeit
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Bedeutung der überseeischen Expansion europäischer Staaten
  • Strichaufzählung
    Verstehen der religiösen Auseinandersetzungen in Reformation und Gegenreformation sowie ihres Zusammenhanges mit sozialem Wandel und politischem Machtkampf
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Humanismus und Renaissance als Ausdruck des neuen Selbst- und Weltverständnisses; Fortschritte der Wissenschaft, Erfindungen, Entdeckungen und Auswirkungen der kolonialen Expansion, Frühkapitalismus
  • Strichaufzählung
    Reformation und katholische Erneuerung in der Spannung von religiösen Anliegen und weltlicher Machtpolitik; der Dreißigjährige Krieg
    1. Ziffer 3
      Absolutismus und Aufklärung
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Wesensmerkmale des Absolutismus, seiner Wirkungen und Folgen
  • Strichaufzählung
    Gewinnen eines Überblicks über die Entwicklung Österreichs zur Großmacht
  • Strichaufzählung
    Verstehen des Barock als Ausdruck eines veränderten Lebensgefühles
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Grundideen der Aufklärung und ihres Fortwirkens bis zur Gegenwart
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Das System des höfischen Absolutismus am Beispiel Frankreichs
  • Strichaufzählung
    Der Aufstieg Habsburgs in der Auseinandersetzung mit Frankreich und dem Osmanischen Reich. Die Kunst des österreichischen Barock
  • Strichaufzählung
    Ideen der Aufklärung; ihre Auswirkungen auf Gesellschaft, Religion, Staat und Wirtschaft
  • Strichaufzählung
    Der aufgeklärte Absolutismus in Österreich unter Maria Theresia und Josef römisch zwei.
    1. Ziffer 4
      Revolutionäre Prozesse am Ende des 18. Jahrhunderts und restaurative Gegenbewegungen
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Ursachen von Freiheitsbewegungen und revolutionären Prozessen sowie der Möglichkeiten ihrer Durchsetzung
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Gefahr totalitärer Machtansprüche bei Revolution, Gegenrevolution und Restauration
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Das Werden einer modernen Demokratie in den USA
  • Strichaufzählung
    Die Französische Revolution
  • Strichaufzählung
    Das napoleonische Hegemonialsystem; nationale Freiheitsbewegungen in Europa
  • Strichaufzählung
    Der Wiener Kongreß und die Restauration; Vormärz und Biedermeier in Österreich
    1. Ziffer 3
      Klasse (2 Wochenstunden):
    2. Ziffer eins
      Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Wechselwirkungen zwischen wissenschaftlichen, technologischen und politischen Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen verschiedener Lösungsversuche für die Bewältigung der sozialen Spannungen und Krisen des Industriezeitalters
  • Strichaufzählung
    Erfassen des Liberalismus und Nationalismus als gesellschaftsformende und staatsbildende Kräfte im 19. Jahrhundert
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Grundlagen, Formen und Auswirkungen imperialistischer Politik
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Die erste Industrielle Revolution und die damit verbundene Veränderung der Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur; ihre Auswirkungen auf die Familie
  • Strichaufzählung
    Frau und Kind in den verschiedenen Gesellschaftsschichten des 19. Jahrhunderts
  • Strichaufzählung
    Entstehung und Weiterentwicklung sozialistischer Theorien und christlicher Soziallehren
  • Strichaufzählung
    Liberalismus und Nationalismus, ihr Durchbruch in den Revolutionen von 1848.
  • Strichaufzählung
    Nationale Einigungsbewegungen und Entstehen neuer Nationalstaaten
  • Strichaufzählung
    Imperialistische Politik der Weltmächte bis 1914
    1. Ziffer 2
      Österreich 1848 bis 1914
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Verstehen der Probleme eines Vielvölkerstaates
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Zusammenhängen zwischen außenpolitischen Vorgängen und innenpolitischen Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Erfassen des Wandels vom Untertanen zum Staatsbürger durch die Einführung von Verfassung und Wahlrecht
  • Strichaufzählung
    Begreifen der Kunst als Spiegel gesellschaftlicher Zustände
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Die Nationalitätenfrage, der Ausgleich mit Ungarn, die Entwicklung der Verfassung
  • Strichaufzählung
    Die außenpolitische Entwicklung; Balkan- und Bündnispolitik
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftliche und soziale Probleme; Entwicklung des Wahlrechts; Entstehung der politischen Parteien und der Interessensverbände
  • Strichaufzählung
    Die Kunst des Fin de siecle zwischen Epigonentum und Aufbruch
    1. Ziffer 3
      Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Ursachen für die Erschütterung der Vorrangstellung Europas
  • Strichaufzählung
    Erfahren der katastrophalen Auswirkungen eines weltweiten Vernichtungskrieges mit moderner Kriegstechnik
  • Strichaufzählung
    Verstehen der krisenhaften Erscheinungen im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich während der Zwischenkriegszeit
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Ursachen für die Entwicklung autoritärer und totalitärer Ideologien und Herrschaftssysteme
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Der Erste Weltkrieg, seine Auswirkungen auf europäische Staatsgebiete, Herrschaftsformen, Wirtschafts- und Sozialstrukturen
  • Strichaufzählung
    Oktoberrevolution und Sieg des Kommunismus in Rußland; Stalinismus in der Sowjetunion
  • Strichaufzählung
    Die Wirtschaftsmacht USA; die Weltwirtschaftskrise und ihre Auswirkungen
  • Strichaufzählung
    Faschismus in Italien; Nationalsozialismus in Deutschland
    1. Ziffer 4
      Österreich von 1918 - 1938
      Lernziel:
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Bedeutung weltanschaulicher Gegensätze und politischen Machtstrebens für die Entwicklung des Staatswesens
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Ursachen für das Fehlen des Staatsbewußtseins und für die Abhängigkeit vom Ausland
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Auflösung der Donaumonarchie und Kampf um das Staatsgebiet
  • Strichaufzählung
    Das Entstehen der demokratischen Republik und die neue Verfassung
  • Strichaufzählung
    Die politischen Parteien; Wirtschaftsprobleme; Radikalisierung des politischen Lebens; Austromarxismus und Austrofaschismus; Bürgerkrieg; Ständestaat
  • Strichaufzählung
    Kultur der Zwischenkriegszeit
  • Strichaufzählung
    Der „Untergang” Österreichs
    1. Ziffer 5
      Der Zweite Weltkrieg
      Lernziel:
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Ursachen und Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges
  • Strichaufzählung
    Betroffenheit über die Massenvernichtung in Konzentrationslagern und im Bombenkrieg und über die Zwangsdeportation von Millionen Menschen
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Ursachen des Zweiten Weltkrieges
  • Strichaufzählung
    Verfolgungen und Massenvernichtungen; Freiheits- und Widerstandsbewegungen
    1. Ziffer 5
      Klasse (2 Wochenstunden):
    2. Ziffer eins
      Weltpolitik und Staatenwelt seit 1945
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Einsichten in die Wechselbeziehungen der Völker und Staaten und in die permanenten Veränderungen im weltpolitischen System
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Gründe für die Krisenanfälligkeit der gegenwärtigen Welt
  • Strichaufzählung
    Erkennen des Interessenkonfliktes zwischen Entwicklungsländern und Industriestaaten
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen der Integrationsbestrebungen europäischer Staaten
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Die Weltsituation im Jahr 1945; die Teilung Europas; der Kalte Krieg; Politik der Koexistenz und Entspannung; die Umwälzungen im Ostblock seit 1989 und ihre Folgen
  • Strichaufzählung
    Schwerwiegende zwischenstaatliche Konflikte seit 1945, friedliche Lösungsstrategien oder kriegerische Gewaltakte
  • Strichaufzählung
    Die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen
  • Strichaufzählung
    Entkolonisierung in Asien und Afrika; wirtschaftliche und politische Probleme der Entwicklungsländer; der Nord-Süd-Konflikt; der Einfluß des religiösen Fundamentalismus auf die Politik
  • Strichaufzählung
    Politische und wirtschaftliche Integrationsbestrebungen Europas
    1. Ziffer 2
      Österreich: die Zweite Republik
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Entwicklung eines Österreichbewußtseins
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Vor- und Nachteile von Koalitions- und Alleinregierungen
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Bedeutung des Staatsvertrages und der österreichischen Neutralität
  • Strichaufzählung
    Begreifen der gegenwärtigen Aufgaben und der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Die Wiedererrichtung des österreichischen Staates und die geistige Neuorientierung
  • Strichaufzählung
    Besetzung und Ringen um den Staatsvertrag; der wirtschaftliche Wiederaufbau
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung der politischen Parteien und ihrer Programme; Koalitionen und Alleinregierungen
  • Strichaufzählung
    Die österreichische Neutralität und die Umfassende Landesverteidigung
  • Strichaufzählung
    Die Brückenfunktion Österreichs in der gegenwärtigen Weltpolitik
    1. Ziffer 3
      Politische und gesellschaftliche Probleme unserer Zeit Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Notwendigkeit politischer Mitwirkung und Mitverantwortung
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Einsichten in die Bedingungen der Friedenssicherung
  • Strichaufzählung
    Sensibel werden für die Probleme von Minderheiten, sozial Schwachen, Frauen und Kindern
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Auswirkungen der zweiten Industriellen Revolution und der Fortschrittsideologie
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Zusammenhänge aktueller politischer Ereignisse
    Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Politische Mitwirkungsmöglichkeiten in der rechtsstaatlichen Demokratie; Verhältnis von Gruppeninteressen und Gesamtinteresse; Gefährdung der Demokratie durch extremistische Gruppen
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten des Abbaues von Gewalt zwischen Einzelmenschen, Gruppen, Völkern und Staaten; Rüstungskontrolle und Friedensbewegungen
  • Strichaufzählung
    Menschen und Bürgerrechte und die Probleme ihrer Durchsetzung aufgrund verschiedener Rechtsvorstellungen und Sozialstrukturen
  • Strichaufzählung
    Die Rolle der Frau in verschiedenen Epochen und Kulturen; bedeutende Frauenpersönlichkeiten in der Geschichte; das Streben nach Gleichberechtigung; Frauenprobleme der Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Kinderarbeit in Vergangenheit und Gegenwart; Erziehung und Bildungspolitik im historischen Wandel
  • Strichaufzählung
    Die zweite Industrielle Revolution; Ambivalenz der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung; Arbeitswelt und Freizeit; Verantwortung für die Umwelt
  • Strichaufzählung
    Transparentmachung des tagespolitischen Geschehens Didaktische Grundsätze:
Der Geschichts- und Sozialkundeunterricht soll durch Setzung von Schwerpunkten unter Anwendung des exemplarischen Prinzips die Stellung des Menschen in der Gesellschaft während verschiedener Epochen unter Beachtung der jeweils dominierenden politischen, wirtschaftlichen, religiösen und kulturellen Kräfte zeigen; Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind - wo immer möglich - vorzuziehen.
Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden.
Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Für die Erarbeitung und wiederholende Zusammenfassung der Geschichte der Frau und des Kindes in der obersten Klasse ist die Möglichkeit eines projektorientierten Unterrichts gegeben.
Die Themenkreise in den einzelnen Klassen sind in Lernziele und Lerninhalte gegliedert. Dem Lehrer bleibt es überlassen, diese zu gewichten, die für die Erreichung der Lernziele vorgegebenen Lerninhalte auszuwählen und allenfalls, soweit es die Unterrichtszeit erlaubt, zusätzliche Lerninhalte einzubringen.
Audiovisuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Exkursionen zu historischen Stätten sowie der Besuch von Ausstellungen und Museen dienen darüber hinaus einem vertieften Verständnis einzelner historischer Epochen. Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Ziel einer ganzheitlichen geographisch/wirtschaftskundlichen Erziehung ist der Erwerb von Einstellungen, Fähigkeiten und Kenntnissen.
„Einstellungen” meint: verantwortungsvolle, sachgemäße und solidarische Betrachtung unserer Welt zum künftigen Wohle von Mensch und Natur.
„Fähigkeiten” bedeutet: geographische/wirtschaftskundliche Informationen finden, interpretieren und für die Lösung von Fragen anwenden können.
„Kenntnisse” umfaßt: das Wissen um räumliche Muster, raumwirksame und wirtschaftliche Prozesse zur Bewältigung des zukünftigen Lebens.
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Entwicklung der Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen anzuwenden.
Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik des Raumes, der Wirtschaft und der Gesellschaft vermitteln.
Die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen.
Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen, räumlichen Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten.
Sich der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bewußt werden.
Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme.
Die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen.
Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können.
Die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich und die Welt kritisch zu beurteilen.
Einsicht in den Wandel der Produktionsprozesse und Verständnis für Veränderungen der Arbeits- und Berufswelt.
Die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren erkennen und zu den Auswirkungen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können.
Landschaften als Lebensräume ökonomisch und ökologisch einschätzen und Interessengegensätze bei der Nutzung von Räumen somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen können.
Weitere zur Verarbeitung geographisch-wirtschaftlicher Informationen notwendige Arbeitsmittel und -verfahren kennen und diese vermehrt für die selbständige Informationsauswertung einsetzen können.
Die persönliche Rolle als Konsument kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen.
Raum, Gesellschaft und Wirtschaft auch fächerübergreifend mit benachbarten natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen betrachten können.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen Umwelt
  1. Ziffer eins
    Die Erde und ihre Darstellungsmöglichkeiten
    Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Die Gestalt der Erde und ihre Bewegungen beschreiben und deren Folgewirkungen erklären
  • Strichaufzählung
    Geographische Darstellungsmöglichkeiten kennen und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel zur Orientierung anwenden
    Lerninhalte:
    Geoid, Revolution, Rotation, Ekliptik. Beleuchtungsverhältnisse; Globus, Karte, Bilder, Graphiken, Tabellen; Gradnetz, Zeitzonen, Orientierung im Gelände.
    1. Ziffer 2
      Die landschaftsökologischen Zonen der Erde
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Die Verbreitung der natürlichen Landschaftskomponenten (Geofaktoren) analysieren und erklären
  • Strichaufzählung
    Wechselbeziehung von Relief, Klima, Boden und Vegetation beispielhaft aufzeigen
  • Strichaufzählung
    Landschaftsökologische Zonen der Erde als natürliche Lebensräume sehen und bewerten
    Lerninhalte:
    Formen des Reliefs und ihre Entstehung; Erklärung der Temperatur- und Niederschlagsverteilung der Erde; Klima- und Vegetationszonen der Erde; Wechselbeziehungen zwischen Boden, Klima, Relief und Vegetation; Charakterisierung und Verbreitung der landschaftsökologischen Zonen.
    1. Ziffer 3
      Der Mensch und seine wirtschaftlichen Bedürfnisse Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Bedürfnisbefriedigung und Güterknappheit als Ursachen wirtschaftlicher Aktivitäten des Menschen erfassen
  • Strichaufzählung
    Antriebskräfte der Entwicklung einer Volkswirtschaft kennen
    Lerninhalte:
    Der Mensch und seine materiellen Bedürfnisse, das ökonomische Prinzip, Wirtschaften als Folge von Knappheiten, Arbeitsteilung und Geldwirtschaft als Kennzeichen volkswirtschaftlicher Entwicklung, der Einsatz von Produktionsfaktoren
    1. Ziffer 4
      Bevölkerungsstrukturen, ihre Entwicklungen und Veränderungen Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Die räumliche Verteilung der Erdbevölkerung beschreiben
  • Strichaufzählung
    Die Ursachen, Formen und Folgen demographischer Prozesse erklären
    Lerninhalte:
    Topographische Verteilungsmuster der Weltbevölkerung, Kennziffern demographischer Prozesse, Regelhaftigkeiten und Entwicklungstendenzen der Bevölkerung, Bevölkerungswanderungen an Staatenbeispielen, regionale Beispiele zur Bevölkerungsentwicklung bei unterschiedlichen ökonomischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen.
    1. Ziffer 5
      Regionale Differenzierung nach kulturellen und sozioökonomischen Merkmalen
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Prägende Kulturfaktoren und grundlegende sozioökonomische Indikatoren kennen
  • Strichaufzählung
    Die Gliederung der Erde nach kulturellen und sozioökonomische Gesichtspunkten begründen
    Lerninhalte:
    Die großen Sprachengruppen, die Verbreitung der Weltreligionen, unterschiedliche Lebensformen (mit besonderer Berücksichtigung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen); Gliederung der Erde unter Einbeziehung kultureller Merkmale; wichtige soziale und wirtschaftliche Kennzahlen, Gliederung der Erde nach sozioökonomischen Kriterien.
    1. Ziffer 2
      Klasse:
      Wirtschaftsformen und städtische Lebensweisen
    2. Ziffer eins
      Nutzung der natürlichen Ressourcen und ihre Folgen Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Agrarsoziale Strukturen und agrare Nutzungsformen und -zonen der Erde beschreiben und erklären
  • Strichaufzählung
    Vorkommen und Begrenztheit mineralischer und fossiler Rohstoffe erkennen
    Lerninhalte:
    Soziale und ökonomische Strukturen der Landwirtschaft, Verteilung, Produktion und weltwirtschaftliche Bedeutung wichtiger Rohstoffe; Verkehrserschließung, Landschaftsveränderung und Wertwandel von Naturräumen durch den wirtschaftenden Menschen, Nutzung ökologischer Grenzräume und Neulandgewinnung, Entstehung und Auflösung von Landnutzungszonen.
    1. Ziffer 2
      Prozesse der Industrialisierung
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Die Unterschiede zwischen Modellen und realen Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen erkennen
  • Strichaufzählung
    Die Ausbreitung der industriellen Entwicklung über die Erde aufzeigen und deren Rahmenbedingungen und Antriebskräfte an Beispielen darstellen
  • Strichaufzählung
    Industrielle Denkweisen und Arbeitsformen erkennen und deren Übergreifen auf andere Wirtschaftsbereiche erfassen
    Lerninhalte:
    Komponenten von Wirtschaftssystemen, ökonomische Modellvorstellungen, Konkretisierung an Staatenbeispielen. Soziale, politische und wirtschaftliche Voraussetzungen und Interessen, das räumliche Potential, externe Bedingungen. Alte und neue Industrieregionen der Erde, Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard; Kapitaleinsatz, Massenproduktion, Formen der Rationalisierung und der Automation, Spezialisierung, Konzentrationserscheinungen und Marktstrategien; Auswirkungen auf andere Wirtschaftsbereiche.
    1. Ziffer 3
      Unternehmen und Betriebe
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Innerbetriebliche Organisation kennenlernen
  • Strichaufzählung
    Einsicht in grundsätzliche unternehmerische Entscheidungen gewinnen
  • Strichaufzählung
    Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Unternehmen verstehen
    Lerninhalte:
    Unternehmerische Grundentscheidungen und ihre Faktoren: Forschung und Entwicklung, Produkt, Produktionsprozeß, Absatzmarkt, Finanzierung und Investition, Marketing, Unternehmensführung, Materialwirtschaft, Bilanz. Beispiele von Unternehmensformen und rechtlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit.
    1. Ziffer 4
      Industrie und Umwelt
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in die Spannungsverhältnisse zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen
  • Strichaufzählung
    Die Notwendigkeit internationaler umweltpolitischer Maßnahmen als Folge der fortschreitenden technologisch-wirtschaftlichen Entwicklung verstehen
    Lerninhalte:
    Aktuelle Fallstudie von Umweltproblemen, die sich überregional
    auswirken
    1. Ziffer 5
      Die Stadt als Ausdruck wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Den weltweiten Vorgang der Verstädterung in seinen Ursachen, Abläufen und Auswirkungen beschreiben und seine unterschiedlichen Ausprägungen erläutern
  • Strichaufzählung
    Struktur und funktionale Gliederung von Städten in verschiedenen Kulturkreisen vergleichen
  • Strichaufzählung
    Die Qualität des urbanen Lebensraumes bewerten
    Lerninhalte:
    Der Verstädterungsprozeß in einzelnen Regionen der Erde, Push- und Pullfaktoren der Verstädterung, Satellitenstädte, Marginalsiedlungen, Besonderheiten der Verstädterung in Entwicklungsländern.
    Die Stadt als wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt. Städtische Funktionen als Ausdruck wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Strukturen und Entwicklungen. Stadtbilder, gewachsene und geplante Städte, urbanes Leben: ökologische und soziale Umweltprobleme einer Großstadt; Stadt-Umland-Beziehungen.
    1. Ziffer 6
      Regionale Disparitäten
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Räumliche Differenzierung in Aktiv- und Passivräume aufzeigen
    Lerninhalte:
    Beispiele aus verschiedenen Regionen der Erde, Kriterien der Abgrenzung, Mechanismen, die zur Herausbildung von Aktiv- und Passivräumen führen.
    1. Ziffer 3
      Klasse:
      Raum, Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs
    2. Ziffer eins
      Lagebeziehungen und Naturraumpotential
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung der Lagebeziehungen für Österreich erfassen
  • Strichaufzählung
    Die unterschiedlichen naturräumlichen Voraussetzungen österreichischer Landschaften für die ökonomischen Tätigkeiten erkennen
    Lerninhalte:
    Veränderungen der Lagebeziehung und deren Auswirkungen; landschaftsökologische Grundlagen, naturräumliche Gliederung, politisch-administrative Einheiten.
    1. Ziffer 2
      Demographische und gesellschaftliche Entwicklungen Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen des sozioökonomischen Strukturwandels der Gegenwart analysieren
    Lerninhalte:
    Strukturen, Entwicklung und Verteilung der österreichischen Bevölkerung, Bevölkerungsprognosen, Auswirkungen des demographischen Wandels, die Veränderungen der Erwerbsstruktur, nicht bezahlte Dienstleistungen, soziale und berufliche Mobilität, Arbeitsmarkt, Einkommens- und Vermögensverteilung.
    1. Ziffer 3
      Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Leistungen und Strukturmerkmale der österreichischen Volkswirtschaft und deren Veränderungen anhand wesentlicher ökonomischer Daten erfassen
  • Strichaufzählung
    Die außenwirtschaftlichen Verflechtungen Österreichs in ihrer Bedeutung für die Gesamtwirtschaft erkennen und beurteilen
    Lerninhalte:
    Volkswirtschaftliche Kennzahlen und Strukturdaten, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, sektorale Gliederung der Wirtschaft, die volkswirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs, Handels- und Kapitalverflechtungen mit dem Ausland, Zahlungsbilanz, Österreichs Stellung in der Weltwirtschaft.
    1. Ziffer 4
      Wirtschafts- und Sozialpolitik
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Die österreichische Wirtschaftsordnung, deren Träger, Ziele und Instrumente kennenlernen
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Umsetzung konkreter wirtschafts- und sozialpolitischer Ziele kennen und deren politische und ökonomische Effizienz einschätzen
    Lerninhalte:
    Träger, Instrumente und Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Praxis der sozialen Marktwirtschaft in Österreich, Eigentumsverhältnisse in der österreichischen Wirtschaft, Wirtschaftsverbände, Interessensvertretungen der Arbeitgeber und -nehmer, Sozialpartnerschaft; öffentliche Haushalte und Budgetpolitik. Zielkonflikte anhand konkreter Beispiele aus der Tagespolitik, Wechselbeziehungen zwischen Konsumverhalten und Wirtschaft.
    1. Ziffer 5
      Regionale Disparitäten
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Regionale Unterschiede der wirtschaftlichen und demographischen Dynamik und ihre Konsequenzen für Raum und Bevölkerung beobachten und einschätzen
  • Strichaufzählung
    Verständnis für die Notwendigkeit von räumlichen Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung von Lebens- und Wirtschaftsraum
    Lerninhalte:
    Raumtypen anhand von Beispielen, zentrale Orte und ihre Bedeutung für den ländlichen Raum, der Agglomerationsprozeß und seine Folgen, Zentralräume und Stadtregionen, Merkmale des stadtnahen und des stadtfernen Raumes, Funktionswandel eines ausgewählten Raumes, kommunalpolitische Probleme anhand eines konkreten Beispiels, Instrumente und Institutionen der Raumordnung in Österreich.
    1. Ziffer 6
      Ökologie- und Umweltprobleme
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Interessen als Ursachen ökologischer Probleme erkennen
  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten zu verantwortungsvoller Mitgestaltung des Lebensraumes erwerben
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Pflege von Siedlungs- und Landschaftsbild beurteilen
    Lerninhalte:
    Nutzungskonflikte anhand konkreter Beispiele, Instrumente der Umweltpolitik, Möglichkeiten der persönlichen Mitwirkung bei umweltpolitischen Maßnahmen, Landschaftsschutz, Dorferneuerung, Stadtsanierung.
    1. Ziffer 4
      Klasse (1 Wochenstunde):
      Kraftfelder der Weltwirtschaft und Weltpolitik
    2. Ziffer eins
      Fragen der europäischen Integration
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Integrationsbestrebungen in Europa mit besonderer Berücksichtigung der EG und Osteuropas analysieren
  • Strichaufzählung
    Die Auswirkungen der europäischen Integration auf Österreich anhand von Beispielen aufzeigen
    Lerninhalte:
    Wirtschaftliche und politische Motive und Zielsetzungen, konkurrierende nationale und regionale Interessen; Auswirkungen supranationaler Organisationen; politische und wirtschaftliche Anpassungsprobleme.
    1. Ziffer 2
      Fragen der Weltwirtschaft
      Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Handelspolitische Intentionen in Theorie und Praxis vergleichen
  • Strichaufzählung
    Ziele und Funktionen internationaler Wirtschaftsorganisationen beschreiben
  • Strichaufzählung
    Die Waren- und Zahlungsströme in ihren Grundzügen kennen
    Lerninhalte:
    Beispiele für Liberalisierung und Protektionismus, internationale Wirtschaftsorganisationen, Währung, Wechselkurs, Märkte und Börsen, internationale Arbeitsteilung, transnationale Konzerne.
    1. Ziffer 3
      Globale Disparitäten und Wahrnehmungen von Völkern und Staaten Lernziele:
  • Strichaufzählung
    Erkennen, wie unterschiedliche Vorstellungen über Völker, Länder und Orte zustande kommen
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Vorstellungen und Wertungen des Entwicklungsbegriffes diskutieren
  • Strichaufzählung
    Ursachen unterschiedlicher Entwicklung an regionalen Beispielen aufzeigen
  • Strichaufzählung
    Die Problematik der Entwicklungspolitik durchleuchten
    Lerninhalte:
    Unterschiedliche Informationsquellen, gesteuerte oder zufällige Wahrnehmung, unterschiedliche Wertvorstellungen. Leitbilder und Wertvorstellungen für Entwicklung, Lebensqualität und Entwicklung, Problematik sozioökonomische Indikation, endogene und exogene Ursachen und deren Verflechtung, Motive, Träger und Instrumente der Entwicklungspolitik, Zusammenarbeit von Industrie- und Entwicklungsländern, Vorstellungen über eine neue Weltwirtschaftsordnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff der einzelnen Klassen steht jeweils unter einem Jahresthema, das wiederum in Themenkreise gegliedert ist. Innerhalb der Themenkreise haben die Lernziele vorrangige Bedeutung, vor allem als Filterfunktion gegenüber der Stoffülle der Lerninhalte.
Die Reihenfolge von Themenkreisen, Zielstellungen und Lerninhalten bildet eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, die auch abgeändert werden kann, wenn es die aktuelle Unterrichtssituation erfordert. Die eingehende Auseinandersetzung mit Grundfragen des Faches Geographie und Wirtschaftskunde ist einer zwar lückenlosen, aber oberflächlichen Durchnahme aller Lerninhalte grundsätzlich vorzuziehen.
Die Auswahl der Beispiele, durch die die Themenkreise im Unterricht konkretisiert werden, soll nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen:
  1. Ziffer eins
    Aussagekraft (bezüglich exemplarischer Übertragbarkeit und des Erkennens von Zusammenhängen),
  2. Ziffer 2
    Vorwissen, Interessen und Verständnis der Schülerinnen und Schüler,
  3. Ziffer 3
    Aktualtität Anmerkung, richtig: Aktualität) und Lebensnähe,
  4. Ziffer 4
    Sicherung topographischer Grundkenntnisse,
  5. Ziffer 5
    vorhandenes Unterrichtsmaterial.
Der Unterricht soll darauf ausgerichtet sein, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, das erworbene Wissen in sachlich richtiger und altersadäquater Form an Kinder weiterzugeben. Zusammenhänge und die Bildung klarer Begriffe haben Vorrang vor einer Überfrachtung des Unterrichts durch Fakten. Topographisches Wissen bedeutet die Fähigkeit zur räumlichen Orientierung. Auf die Entwicklung dieser Fähigkeit ist bei jeder geeigneten Unterrichtssituation Bedacht zu nehmen.
Alle Sozial- und Aktionsformen haben ihre Berechtigung im Unterricht, solange ihr Einsatz gründlich überlegt wird und zum Erwerb bestimmter Qualifikationen führt. Besondere Bedeutung kommt dem projektorientierten und dem fächerübergreifenden Unterricht zu, da beide die Zusammenschau der Fächer fördern.
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muß sich auch vermehrt der realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen und Betriebserkundungen können Schülerinnen und Schüler unmittelbar räumliche und wirtschaftliche Situationen und Prozesse beobachten und erleben.
Das Fach Geographie und Wirtschaftskunde ist eines der medienintensivsten Fächer. Der regelmäßige Einsatz von Medien aller Art ermöglicht die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler und fördert individuelles wie soziales Lernen und Üben.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es - auch unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte - die Kenntnis jener wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im Kindergarten und Hort erforderlich sind.
Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.
Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).
Aus dem Privatrecht:
Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft); Grundzüge des Sachwaltergesetzes.
Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte des Kindes; Rechte und Pflichten der Eltern; Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.
Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag u.a.). Schadenersatzrecht; Haftung und Haftpflicht.
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:
Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlichen Dienstverhältnis, Lohn- und Einkommensteuer.
Aus dem öffentlichen Recht:
Jugendfürsorge (Jugendwohlfahrt, Jugendschutz).
Kindergartengesetz (bzw. Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner (bzw. Erzieherinnen und Erzieher an Horten) des zutreffenden Landes.
Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.
Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);
Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;
wichtigste Rechtsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler und Schülerinnen sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler und Schülerinnen zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.
Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des Einzelnen bilden.
Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.
Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde) nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern und Lehrerinnen anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.
Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so behandelt werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Mathematik soll zum Erreichen der folgenden Ziele
beitragen, die sowohl fachspezifische wie fächerübergreifende Aspekte
enthalten:
Mathematisches Wissen und Können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einsichten in den Stoffgebieten Algebra, Geometrie, Analysis und Stochastik erwerben und verwenden können,
  • Strichaufzählung
    mit mathematischen Methoden und Denkweisen vertraut werden, auch im Hinblick auf mathematisch orientierte Lernspiele,
  • Strichaufzählung
    mit der Verwendung geeigneter mathematischer Texte und Arbeitsmittel, insbesondere elektronischer Rechengeräte, vertraut werden.
Anwenden von Mathematik.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
  • Strichaufzählung
    ihr mathematisches Wissen und Können in verschiedenen Bereichen, insbesondere in solchen, die zu ihrer Lebens- und Wissenswelt Bezug haben, anwenden können,
  • Strichaufzählung
    Mathematik als nützliches Werkzeug zur Lösung von Alltagsproblemen erkennen,
  • Strichaufzählung
    wesentliche Erkenntnisse für mathematische Früherziehung und Lernhilfe nützen können.
Allgemeine mathematische Fähigkeiten.
In Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können und dem Anwenden von Mathematik sind folgende Lernziele anzustreben:
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und exaktes Arbeiten.
    Insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewußter Verwendung von Regeln; Begründen; Vollständigkeit einer Argumentation überblicken; Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Interpretieren.
    Insbesondere: verbales, formales und graphisches Darstellen von Sachverhalten; Deuten von formalen Begriffen durch Belegen mit Vorstellungen und Inhalten; Wechseln von Darstellungsformen; Herauslesen von Eigenschaften und Beziehungen aus Darstellungen.
  • Strichaufzählung
    Produktives geistiges Arbeiten.
    Insbesondere: Kombinieren von vertrauten Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen oder mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren in teilweise neuartigen inner- oder außermathematischen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren, Verallgemeinern und Spezialisieren, Analogisieren und Kontrastieren.
  • Strichaufzählung
    Kritisches Denken.
    Insbesondere: Überprüfung von Vermutungen, von Ergebnissen; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Erkennen der beschränkten Gültigkeit von Aussagen, Feststellen von Voraussetzungen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle.
Persönlichkeits- und Sozialentwicklung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,
  • Strichaufzählung
    sorgfältig, konzentriert, planmäßig und überlegt zu arbeiten,
  • Strichaufzählung
    gesetzmäßig zu denken, klare Begriffe zu bilden, sinnvolle Fragen zu stellen sowie kontrolliert zu abstrahieren und zu verallgemeinern,
  • Strichaufzählung
    Informationsquellen sachgerecht zu nutzen,
  • Strichaufzählung
    selbständig Wissen zu erwerben,
  • Strichaufzählung
    Darstellungsformen, die zur Beschreibung konkreter wie abstrakter Sach- und Denkverhalte erforderlich sind, zu verwenden oder zu erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    kritisches Denken zu entwickeln und gegenüber verschiedenen Standpunkten und Sichtweise offen zu sein,
  • Strichaufzählung
    ihre Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln,
  • Strichaufzählung
    sowohl selbständig als auch kooperativ zu arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Freude an kreativem Verhalten und intellektuellen Leistungen zu gewinnen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Fundamentale Idee: Elementare Algebra (Wiederholen und Vertiefen) Zahlenmengen (Mengentheoretische Begriffe, Vergleichen und Verknüpfen von Mengen an den erforderlichen Lehrstoffstellen und in einem für das Verständnis des jeweiligen Sachverhaltes notwendigen Umfang, keine Wahrheitstafeln, Primat der Anschauung).
Kennen von Eigenschaften und Arbeiten mit Rechengesetzen (Zahlengefühl).
Erarbeitete Rechengesetze beim Umformen von linearen Gleichungen, Bruchgleichungen und Ungleichungen (einfache Textaufgaben) anwenden können, Beherrschen von Probetechniken, Vertrautmachen mit unterschiedlichen Schreibweisen der Naturwissenschaften.
Potenzen mit Exponenten aus N und Z. Fundamentale Idee: Koordinatenungebundene Geometrie Flächen und Körper: Grundbegriffe der Geometrie, Dreieck, Viereck,
Kreis und Kreisteile (ohne Segment), Lehrsatz des Pythagoras.
Kongruenzabbildung - Symmetrie (Ornamente und Fliesenmuster), Strahlensatz - Vergrößern und Verkleinern.
Volumen und Oberfläche von Körpern.
Allenfalls: Rißleseübungen zur Förderung der Raumanschauung.
Schriftliche Arbeiten:
Fünf einstündige Schularbeiten (zwei oder drei im 1. Semester).
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Fundamentale Idee: Einbindung der Geometrie in ein rechtwinkeliges Koordinatensystem
Beherrschung des rechtwinkeligen Koordinatensystems im R2; Punkte einzeichnen, herauslesen können, Entfernungen von Punkten, Mittelpunkt von Strecken, Länge von Strecken.
Vektor: Koordinatendarstellung, Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einer Zahl, Betrag.
Analytische Geometrie: Einfache Fragestellungen (Merkwürdige Punkte im Dreieck - ohne Inkreismittelpunkt).
Funktion - Mengendiagramm, Funktionsgleichung, Wertetabelle,
Funktionsgraph.
Lineare Funktion: Interpretation (Anstieg, ua.).
Allenfalls: Gleichungen zur Beschreibung von Modellen,
Geradengleichung über Parameterdarstellung.
Fundamentale Idee: Funktionsbegriff (Entwicklung aus der Anschauung)
Lineare Gleichungen mit zwei Variablen (Schnittpunkte als Nichtrasterpunkte), Zusammenhang lineare Gleichung mit zwei Variablen
- Graphische Darstellung, praxisnahe Textbeispiele.
Potenzen mit Exponenten aus Q, Wurzeln, Zusammenhang Wurzel - Potenz, Abschätzen von Wurzeln.
Potenzfunktion: Symmetrie, Umkehrfunktion, Monotonie, Stetigkeit (im Sinne von durchzeichenbaren Funktionen).
Allenfalls: Quadratische Gleichung; Beschränktheit, Interpretation der Funktionsgraphen. Anwendungsorientierte Beispiele
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten (zwei je Semester).
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Fundamentale Idee: Vertiefung und Präzisierung des Funktionsbegriffes.
Elemente der Differential- und Integralrechnung.
Folgen: Anschauliche Einführung des Grenzwertbegriffes (Graphische Darstellung: Nullfolge), Monotonie, Beschränktheit, Konvergenz - Divergenz, arithmetische Folge - lineare Funktion.
Allenfalls: arithmetisches und geometrisches Mittel.
Winkelfunktionen: Sinus- und Cosinusfunktion als Beispiele periodischer Funktionen, Darstellung als Funktionsgraph, Auflösen von Dreiecken im Rahmen anwendungsorientierter Aufgaben (Einstieg über das rechtwinkelige Dreieck).
Exponential- und Logarithmusfunktion: Anwendungsbeispiele, Erkennen der umfassenden Bedeutung (auch gesellschaftspolitische Fragen),
Anwendungen: Bevölkerungswachstum, Waldsterben, Ausbreitung von Seuchen ua. Ganzrationale Funktionen, Gleichungen höheren Grades in einer Variablen in R, Graphische Darstellung von Polynomfunktionen, Abspalten eines Linearfaktors (wenn Lösung ganzzahlig), Stetigkeit und Grenzwert (orientiert am Funktionsgraphen aus der Anschauung).
Allenfalls: Herleitung des Differenzen(Differential)quotienten.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Fundamentale Idee: Präzisierung und Anwendung der Differential- und Integralrechnung
Wiederholung und Präzisierung der Begriffe aus der Differentialrechnung.
Anwendung der Differentialrechnung anhand praxisrelevanter Aufgaben.
Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung (Die Stammfunktion als Flächeninhaltsfunktion - Flächenberechnungen).
Fundamentale Idee: Modellierung der Wirklichkeit mit Hilfe der Stochastik
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Elemente der beschreibenden Statistik: absolute und relative Häufigkeit, Mittelwert, Median, Varianz, Standardabweichung.
Allenfalls: Korrelationskoeffizient.
Elemente der Wahrscheinlichkeitsrechnung: Beziehung Wahrscheinlichkeit - relative Häufigkeit als zentrale Idee, Zufallsexperiment (symmetrisch, unsymmetrisch), Additions- und Multiplikationsregel, (abgekürztes) Baumdiagramm.
Zufallsvariable, Binomialverteilung (Lesen von Tabellenwerten bzw. Berechnung von Werten mit dem Computer).
Allenfalls: Normalverteilung, Elemente der beurteilenden Statistik Praxisrelevante Beispiele.
Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung des gesamten
Lehrstoffes.
Schriftliche Arbeiten:
Vier zweistündige Schularbeiten, je zwei im Semester.
Didaktische Grundsätze:
Planung und Durchführung des Unterrichts erfordert eine Reihe von Überlegungen und Entscheidungen, wozu im folgenden wichtige Gesichtspunkte genannt sind.
Aktivierung der Schülerinnen und Schüler:
Die Ziele des Mathematikunterrichts beziehen sich vor allem auf die Entwicklung von Fähigkeiten, die sich darin äußern, daß die Schülerinnen und Schüler entsprechende Handlungen durchführen können. Dementsprechend sind beim Lehrstoff die Lernziele der einzelnen Klassen durch Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler beschrieben, die von diesen im Unterricht durchgeführt und beherrscht werden sollen. Dazu sind geeignete Aufgabenstellungen notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler sollen nicht nur mathematisches Wissen und Können reproduzieren, sondern sie sollen auch lernen, Wissen zu rekonstruieren oder selbständig zu entwickeln sowie vielfältig anzuwenden. Um selbständiges Arbeiten und Schüleraktivitäten zu ermöglichen, werden vielfach gezielte Informationen und Anleitungen notwendig sein.
Wahl passender Sozialformen des Unterrichts:
Der Einsatz passender Sozialformen des Unterrichts soll auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart des Stoffes und auf das Vorverständnis der Schülerinnen und Schüler abgestimmt werden:
  • Strichaufzählung
    Lehrervortrag für rasche und klare Information, Hilfestellungen, Erklärungen und zum Hervorheben wichtiger Aspekte.
  • Strichaufzählung
    Fragend-entwickelnder Unterricht für Denkanstöße und zur Feststellung von Schwierigkeiten bzw. von Verständnis bei einzelnen Schülerinnen und Schülern.
  • Strichaufzählung
    Lösen von Aufgaben durch Schülerinnen und Schüler an der Tafel zur Demonstration von Lösungswegen oder zur Beobachtung einzelner.
  • Strichaufzählung
    Einzel- oder Partnerarbeit zur Förderung von selbständigem Denken und von Eigenaktivitäten der Schülerinnen und Schüler, zum Erkennen von unterschiedlichen Schwierigkeiten einzelner und für differenzierte Hilfestellungen im Sinne von Lernhilfe.
  • Strichaufzählung
    Partner- und Gruppenarbeit zum selbständigen Arbeiten, zum sozialen Lernen und zum Anstreben allgemeiner Lernziele (zB Argumentieren, kritisches Denken).
  • Strichaufzählung
    Mitwirken der Schülerinnen und Schüler bei der Organisation von Projektarbeit.
Im Rahmen der verschiedenen Sozialformen sollen die Schülerinnen und Schüler auch planmäßig dazu angeleitet werden, Texte und sonstige Informationen für ihre Arbeit zu verwenden.
Motivierung der Schülerinnen und Schüler:
Motivierung kann vielseitig erfolgen:
  • Strichaufzählung
    durch fachbezogene Aspekte (etwa durch Beziehungshaltigkeit, Anwendungs- oder Problemorientierung, durch theoretische Aspekte zur Gewinnung von Einsicht und Übersicht, durch Verfahrensaspekte, die Sicherheit vermitteln, durch eine Entwicklung des Stoffes, die die Bedeutung, die Zweckmäßigkeit oder den Sinn erkennen läßt),
  • Strichaufzählung
    vom Unterrichtsstil und von Unterrichtsformen her (etwa durch persönliche Autorität und Engagement der Lehrerin/des Lehrers, durch Kooperationsbereitschaft, gut überlegten Vortrag, Schülerselbsttätigkeit),
  • Strichaufzählung
    im Hinblick auf die Einzelpersönlichkeit (etwa durch Beachtung von Vorerfahrungen, Vorkenntnissen und Interessen, durch Erfolgserlebnisse, durch Gespräche über den Sinn mathematischer Tätigkeiten im Unterricht, durch persönliche Beziehungen zur Lehrerin/zum Lehrer),
  • Strichaufzählung
    durch Förderung der Einsicht, daß Erfolge im Mathematikunterricht persönliche Anstrengungen erfordern, daß damit aber wertvolle und nachhaltige Qualifikationen erarbeitet werden können
  • Strichaufzählung
    mit ihren möglichen Transferwirkungen auf andere Bereiche der Schule, des späteren Lebens, Berufs und Studiums.
Produktives geistiges Arbeiten:
Um produktives geistiges Arbeiten zu ermöglichen, muß den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit geboten werden, zu experimentieren, Probleme zu entdecken und zu formulieren, zu erkennen, ob Daten fehlen oder überflüssig sind, Vermutungen und Plausibilitätsbetrachtungen anzustellen, selbständig Problemlösungsversuche durchzuführen. Gute Gelegenheit dazu bietet auch der projektorientierte Unterricht.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich gegebenenfalls mit mehreren Lösungsmöglichkeiten eines Problems auseinandersetzen, ein Festlegen auf einen bestimmten Lösungswegs soll nicht immer angestrebt werden. Zur Schulung des Problemlösens können auch Aufgaben gestellt werden, bei denen die Schülerinnen und Schüler nur den Lösungsweg beschreiben. Im Laufe der Zeit sollen sie mit mathematischen Problemlösestrategien vertraut werden, die sie bewußt einsetzen. Für selbständiges und produktives Arbeiten ist die Vermeidung von Zeitdruck wesentlich. Dazu sind sorgfältige Überlegungen notwendig, in welchem Ausmaß und auf welchem Niveau einzelne Inhalte behandelt und welche Aufgaben gestellt werden.
Entwicklung von Verständnis für mathematische Begriffe:
Das Verständnis für einen Begriff kann sich darin äußern, daß man verschiedene Darstellungen (verbal, symbolisch, bildhaft) geben kann, daß man inner- und außermathematische Vorstellungen mit dem Begriff verbinden kann, daß man theoretische Beziehungen zu anderen mathematischen Begriffen herstellen kann, daß man formale Operationen, Argumentationen sowie Anwendungen durchführen kann und daß man Angaben zu Sinn und Zweck eines Begriffes machen kann. Dies setzt eine überlegte Entwicklung von Begriffen im Unterricht voraus. Ein Präzisieren und ein verbindliches Festlegen von Begriffen in Form von Definitionen sollte im allgemeinen angestrebt werden, muß aber nicht am Anfang stehen.
Anwendungen eines Begriffes sollten schon bei dessen Entwicklung mitberücksichtigt werden. Es muß keineswegs immer die Theorie den Anwendungen vorangehen.
Ein umfangreiches Begriffsverständnis wird vielfach durch ein Lernen in Phasen, die auch durch längere Zeitabschnitte getrennt sein können, erreicht werden. Das Arbeiten mit einem Begriff kann auf verschiedenen Exaktheitsniveaus erfolgen; die Wahl eines passenden Niveaus hängt vor allem vom Kontext und den zu behandelnden Aufgabenstellungen ab.
Sicherung des Unterrichtsertrages:
Im Unterricht ist eine angemessene Zeit für das Üben einzuplanen, insbesondere für den Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten. Den Schülerinnen und Schülern sollen aber auch Übungsaufgaben zur Schulung von mathematischen Grundtätigkeiten (Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, produktives geistiges Arbeiten, kritisches Denken) gestellt werden. Eine Festigung des Gelernten tritt auch durch dessen Anwendungen in verschiedenen, teils neuartigen Zusammenhängen ein.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Gedanken, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren und auch zu begründen. Ein Beschreiben der eigenen mathematischen Tätigkeiten, etwa des Lösens von Problemen, kann zu einem Bewußtmachen und Festigen des Wissens - auch im Hinblick auf die didaktische Weitergabe in der Lernhilfe - führen. Zusammenfassen, Einordnen in Bekanntes, Herstellen von Beziehungsnetzen, überblicksartiges Betrachten und Auseinandersetzen mit aufgetretenen Fehlern sollen bei möglichst hoher Aktivität der Schülerinnen und Schüler zur Festigung und Vertiefung führen.
Durch eine innere Differenzierung, etwa dadurch, daß unterschiedliche Aufgabenstellungen (in der Anzahl oder im Schwierigkeitsgrad) gegeben oder daß leistungsstärkere anderen Schülerinnen und Schülern helfen, können individuelle Unterschiede im Lerntempo berücksichtigt werden.
Die Lehrerinnen und Lehrer sollen sich laufend über den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler informieren, etwa durch schriftliche Informationsfeststellungen, durch Beobachtung bei Einzelarbeit oder durch persönliche Gespräche. Hausübungen sind regelmäßig in geeigneter Form zu korrigieren.
Mündliche Prüfungen und Schularbeiten sollen sich möglichst auf unterschiedliche Lernziele beziehen. Es sollen sich daher nicht alle Aufgaben in numerischen Berechnungen, algebraischen Umformungen oder geometrischen Konstruktionen erschöpfen, sondern es sollen auch Aufgaben oder Aufgabenteile zum Argumentieren und exakten Arbeiten, zum Darstellen und Interpretieren sowie in eingeschränktem Maß zum produktiven Arbeiten gestellt werden. Die Aufgaben werden somit vielfach weder quantitativ noch qualitativ gleichwertig sein können.
Einsatz von Rechengeräten und anderen Hilfsmitteln:
Rechengeräte und andere Hilfsmittel (insbesondere Formelsammlungen, Tabellen) sind in einer den Zielen und den übrigen didaktischen Grundsätzen des Lehrplanes angemessenen Form als Arbeitsmittel einzusetzen. Die Wahl dieser Arbeitsmittel (zB Taschenrechner, auch programmierbare, Personalcomputer) obliegt der Lehrerin/dem Lehrer. Die Einbettung neuer Techniken (anwendungsorientierte Software, zB Computeralgebrasysteme) ist wünschenswert, darüber hinaus auch Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Physik soll zum Erreichen der folgenden Ziele
beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende
Aspekte enthalten.
Fächerübergreifende Ziele:
  1. Ziffer eins
    Zur Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu Mündigkeit und zu
    Verantwortungsbewußtsein sich selbst gegenüber:
    Fähigkeit, die Wechselbeziehungen zwischen Naturwissenschaften, Technik, Gesellschaft und Politik zu erkennen und kritisch zu beurteilen. Erkennen, daß Forschung und Verantwortung untrennbar sind. Bereitschaft und Fähigkeit, konstruktiv zu Problemlösungen beizutragen. Im besonderen auch die Bereitschaft zuzuhören und auf andere einzugehen. Einsicht in die Stellung des Menschen in der Natur und im Kosmos gewinnen.
    Fähigkeit, durch richtiges Einschätzen von Gefahren zur Unfallverhütung beizutragen.
  2. Ziffer 2
    Zur Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Mitwelt und der Umwelt:
    Erkennen, daß zwischen dem Stand naturwissenschaftlicher Forschung (mit Einschluß der Grundlagenforschung) in einem Staat und dessen wirtschaftlicher und politischer Bedeutung ein Zusammenhang besteht.
    Erkennen der Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Forschern und Politikern bei Entscheidungsprozessen. Erkennen, daß Naturwissenschaft das Ergebnis der Arbeit zahlreicher Menschen aus vielen Nationen ist und daher die Zusammenarbeit und Verständigung zwischen den Völkern fördert. Einsicht, daß Forschung von der Öffentlichkeit unterstützt, aber auch kontrolliert werden muß. Einsicht, in welcher Weise die Auswirkungen der naturwissenschaftlich-technischen Entwicklung unsere Umwelt verändert.
    Den Einfluß der Naturwissenschaften auf die Geisteshaltung der Menschheit erfassen.
  3. Ziffer 3
    Zur Befähigung der Schülerinnen und Schüler, notwendige Einsichten, grundlegende Verfahrensweisen und Haltungen im Sinne der Studierfähigkeit zu gewinnen:
    Bereitschaft und Fähigkeit, naturwissenschaftliche Probleme zu erkennen und mit geeigneten Mitteln Lösungsversuche anzustellen.
    Fähigkeit, erworbene Kenntnisse auf verwandte Probleme anzuwenden und Analogien zu erkennen.
    Einsicht in die Arbeitsweise der Technik anhand bestimmter technischer Entwicklungen.
    Kenntnis von Beiträgen österreichischer Forscher. Fähigkeit, Informationen aufzusuchen, zu verarbeiten und weiterzugeben.
    Fähigkeit, Arbeiten in der Gruppe zu organisieren und
    durchzuführen.
Fachspezifische Ziele:
  1. Ziffer eins
    Wissen und Verständnis:
    Grundlegende physikalische Erscheinungen und Versuche in ihrem Ablauf beschreiben können.
    Grundlegender Umgang mit physikalischen Größen und Begriffen. Verstehen physikalischer Erscheinungen des Alltags. Verständnis der physikalischen Grundlagen technischer Geräte. Einblick in physikalische Modellvorstellungen und ihre Aussagekraft.
  2. Ziffer 2
    Fähigkeiten und Fertigkeiten:
    Fähigkeit, genau zu beobachten, Einzelheiten zu sehen und das Beobachtete sprachlich richtig wiederzugeben.
    Fähigkeit, einfache Experimente durchzuführen und deren Ergebnisse zu interpretieren.
    Erkennen der Bedeutung von Meßfehlern und Abschätzen ihrer Folgen. Einblick in den Gebrauch der Mathematik zur Beschreibung physikalischer Zusammenhänge, in die graphische Darstellung von Meßreihen sowie die Auswertung von Graphen gewinnen. Fertigkeit in der Lösung einfacher physikalischer Aufgaben. Fähigkeit, physikalische Vorgänge mit Hilfe grundlegender bekannter Gesetze oder Modelle zu erklären.
  3. Ziffer 3
    Einsichten, Bewertungen und Haltungen:
    Anbahnen der Fähigkeit, Ergebnisse und Verfahrensweisen der Physik in ihrer technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung zu beurteilen.
    Fähigkeit, Informationen und Darbietungen der Massenmedien kritisch zu beurteilen.
    Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation beim Beobachten, Experimentieren und Forschen.
    Erreichen eines energie- und umweltbewußten Verhaltens auf Grund gewonnener Einsichten.
    Einsicht, daß persönliche Weiterbildung auf dem Wissensgebiet der Physik notwendig ist.
    Einsicht, daß physikalische Denkweisen unter dem Zwang neuer Erkenntnisse modifiziert werden müssen.
    Einsicht, daß physikalisches Wissen für demokratische Entscheidungsprozesses unerläßlich ist.
    Einsicht, daß die Naturwissenschaften und damit auch die Physik einen wesentlichen Teil der menschlichen Kultur darstellen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Einführung in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.
Grundlagen der Mechanik: Die Grundgrößen Länge und Zeit, die gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegung, Modell freier Fall, Masse und Kraft, Masse und Gewicht, Kraft und Druck, Arbeit und Leistung, potentielle und kinetische Energie, Erhaltungssätze von Energie und Impuls, Stoß; physikalische Probleme im Straßenverkehr.
Aufbau der Materie und Grundlagen der Wärmelehre: Atom, Molekül, Wärme als Molekularbewegung, Temperatur und Temperaturmessung, thermische Ausdehnung, Brownsche Bewegung, kinetische Deutung von Temperatur und Wärmemenge, spezifische Wärme, Modell ideales Gas, Gasgesetze, absolute Temperatur, Wärmehauptsätze, Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, Verbrennungskraftmaschinen, der Energiehaushalt der Erde und Energieprobleme, irreversibel Prozesse.
Grundlagen der Wetterkunde.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Krummlinige Bewegung, Kreisbewegung, Zentralkraft, Drehimpuls, Gravitationsgesetz, Planetenbewegung, Keplergesetze, der Aufbau unseres Sonnensystems, Feldbegriff, Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit, Probleme der Raumfahrt.
Schwingungen und Wellen: Gesetz von Hooke, harmonische Bewegung, Federpendel und Fadenpendel, Eigenschwingungen, Resonanz, transversale und longitudinale Wellen, der Schall als longitudinale Welle, Interferenz, stehende Wellen, Schwebungen. Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Beugung. Dopplereffekt.
Die Ausbreitung des Lichtes: Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit, Reflexion, Brechung, Spiegel, Linsen.
Der Wellencharakter des Lichtes: die Lichthypothesen von Newton und Huygens, Interferenz von kohärentem Licht, Beugung am Spalt und am Gitter, Spektren, Spektralanalyse, Polarisation.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Die bewegte elektrische Ladung: Ohmsches Gesetz, Gesetze der Stromverzweigung, Stromarbeit und Stromleistung.
Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer Erscheinungen:
Magnetfeld, elektromagnetische Induktion und einfache Anwendungen, Gleich- und Wechselstrom, Widerstand und Leistung des Wechselstroms.
Probleme der Elektrizitätsversorgung in Österreich. Elemente der Halbleiterphysik.
Der elektrische Schwingkreis. Elektromagnetische Wellen. Prinzipien
von Rundfunk und Fernsehen.
Hülle und Kern des Atoms im Überblick.
Strahlenschutz.
Didaktische Grundsätze:
Der Physikunterricht soll im allgemeinen von den Beobachtungen der Naturerscheinungen ausgehen und sie in überschaubaren Experimenten reproduzieren. Mit den Hilfsmitteln der Mathematik sollen anhand praktischer, altersgemäßer Beispiele die theoretischen Grundlagen verdeutlicht werden. Zur Veranschaulichung helfen Experimente - insbesondere das Schülerexperiment - Modelle, audiovisuelle Medien, Diagramme und Tabellen.
Allgemeine physikalische Abläufe sollen in typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf solche Lerninhalte zu richten ist, die fächerübergreifende Funktion besitzen.
Die aktive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler ist durch das Schülerexperiment und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu intensivieren.
Auf die sich im Kindergarten und Hort ergebenden physikalischen Probleme des Alltags sollen die Schülerinnen und Schüler vorbereitet werden. Beispiele berufsspezifischer physikalischer Fragen zur Umwelt sollen an Einzelbeispielen erläutert werden, um auch so den Praxisbezug herzustellen.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Chemieunterricht soll das Verständnis für die chemischen
Vorgänge im Alltag, in Natur und Technik wecken.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Stellung der Chemie im modernen Weltbild sowie Aufgaben und gesellschaftlich-zivilisatorische Bedeutung chemischer Forschung und Technik erkennen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus allen Bereichen der Chemie soll die Schülerinnen und Schüler nicht nur zu verantwortungsbewußter Verwendung chemischer Substanzen in allen Lebensbereichen, sondern auch zu Stellungnahmen zu aktuellen Problemen der Chemie in bezug auf die Umwelt befähigen. Im Hinblick auf die Bedeutung der zukünftigen Berufsarbeit kommt der Behandlung von Umwelteinflüssen überragende Bedeutung zu. Die Wechselwirkung von Ökologie und Ökonomie stellt ein durchgehendes Unterrichtsprinzip dar.
Dazu sind notwendig:
  1. Ziffer eins
    Die Kenntnis der Stoffeigenschaften, die bezüglich ihrer Anwendung im täglichen Leben und ihrer Auswirkungen auf den menschlichen Organismus und die Umwelt von Bedeutung sind. Voraussetzung dafür ist das Kennenlernen
    • Strichaufzählung
      des Aufbaues der Materie und der damit im Zusammenhang stehenden Gesetzmäßigkeiten,
    • Strichaufzählung
      stofflicher Veränderungen und der dafür notwendigen Bedingungen,
    • Strichaufzählung
      einfacher Arbeitsmethoden, um Zusammenhänge zwischen Eigenschaft und Aufbau von Stoffen zu erfassen.
  2. Ziffer 2
    Die Anwendung ausgewählter Arbeitsmethoden auf einfache chemische Problemstellungen im Demonstrations- und Schülerexperiment.
  3. Ziffer 3
    Das Wecken und Festigen des Sicherheitsbewußtseins beim Umgang mit Chemikalien und Geräten im Labor und im Alltag.
  4. Ziffer 4
    Das Umsetzen von chemischen Sachverhalten in die chemische Fachsprache.
  5. Ziffer 5
    Das Entwickeln des Verständnisses für Modellvorstellungen zur Deutung der Struktur und der davon abhängigen Eigenschaften der Stoffe.
  6. Ziffer 6
    Das Erfassen der Bedeutung von analytischen Methoden und Verfahren zur Strukturaufklärung, um das Verhalten der Stoffe - von den einfachsten Molekülen bis zu biochemischen Systemen - aus ihrem Aufbau ableiten zu können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Bedeutung und Stellung der Chemie im Rahmen der Naturwissenschaften erkennen und Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen herstellen können.
Dazu dienen Themen wie: Energie; Rohstoffe; Recycling; Auswirkung menschlicher Tätigkeit auf Boden, Wasser und Luft sowie Maßnahmen zur Reinhaltung; Beiträge der Chemie zum Schutz des Lebensraumes und der Gesundheit.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu verantwortungsbewußter Haltung beim Einsatz technischer Hilfen befähigt werden. Das Sicherheitsbewußtsein beim Arbeiten mit Materialien und beim Umgang mit Lösungsmitteln (Werken; Bildnerische Erziehung) ist, besonders auf das in diesen Schularten vorgesehene Arbeiten mit Kindern, zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 2
    Klasse:
  2. Ziffer eins
    Chemie vermittelt Kenntnisse von den Stoffen unserer Umwelt und ihrer praktischen Bedeutung.
    Gewinnung von Einsichten durch Beispiele aus dem Alltag:
    Umweltschutzmaßnahmen; Gewinnung und Wiederverwertung von Rohstoffen.
    Aufgabenbereiche:
  • Strichaufzählung
    Charakterisierung von Stoffen und stofflichen Veränderungen
  • Strichaufzählung
    Beispiele für Trennmethoden
  • Strichaufzählung
    Beispiele für die Bestimmung von Stoffeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Beispiele für chemische Vorgänge im Alltag
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Gesichtspunkte Sicherheit und Umwelt
    1. Ziffer 2
      Bausteine der Stoffe
      Erkennen des Zusammenhanges zwischen:
  • Strichaufzählung
    Atombau und Periodensystem
  • Strichaufzählung
    Atombau und chemischen Eigenschaften der Elemente
    1. Litera a
      Kleinste Teilchen
      Bausteine von Atomen: Proton, Neutron, Elektron
      Charakterisierung der Atome durch: chemische Symbole, Protonenzahl, Massenzahl, Atommasse
    2. Litera b
      Elektronen ändern ihre Energiezustände innerhalb eines Atoms Grundzustand und angeregter Zustand, Ionisierungsenergie Modellvorstellung zur Deutung dieser Phänomene: Orbitalmodell (Orbitale als Aufenthaltsbereiche der Elektronen)
    3. Litera c
      Die Ordnung der Elemente
      Aufbauprinzip der Elektronenhülle
      Einteilung des Periodensystems:
      • Strichaufzählung
        Haupt- und Nebengruppenelemente (s-, p-, d- und f-Block)
      • Strichaufzählung
        18-Gruppen-Periodensystem
      • Strichaufzählung
        Verteilung von Metallen und Nichtmetallen
        Ableitung physikalischer und chemischer Eigenschaften von Elementen aus ihrer Stellung im Periodensystem (Alkalimetalle, Halogene, Edelgase oder auch andere Gruppen)
Querverbindungen zB:
Physik: Elemente und Isotope, Modellbild vom Aufbau der Materie, Emission und Absorption, Spektralanalyse, Elektronenhülle des Atoms, Periodensystem.
  1. Ziffer 3
    Die chemische Bindung. - Der Zusammenhalt der Teilchen und die Eigenschaften der Stoffe.
  1. Litera a
    Aus Elementen entstehen Verbindungen
    Formel, chemische Reaktion, chemische Gleichung
  2. Litera b
    Stoffklassen und Bindungstypen
    Beispiele für Stoffklassen aus Alltag, Technik und Umwelt Elektronenaktivität als Grundlage für verschiedene Bildungstypen
  3. Litera c
    Ionenbindung - Salze
    Elektronenabgabe und -aufnahme, Kationen und Anionen, Ionenwertigkeit
    Oxidation und Reduktion als Begriffe
    Ionengitter
    Charakteristische Ionenverbindungen
  4. Litera d
    Atombindung - Molekulare Stoffe
    Bindung gleichartiger und ungleichartiger Nichtmetallatome Charakteristische Eigenschaften polarer und unpolarer Moleküle Atomgitter und Molekulargitter
  5. Litera e
    Metallbindung - Metalle
    Charakteristische Metalleigenschaften Elektronengasmodell
Atome treten in den meisten Fällen nicht frei auf, sondern in Atomverbänden bzw. Verbindungen vereinigt. Die Art der Atome und die chemische Bindung bestimmen die Eigenschaften der Atomverbände bzw. Verbindungen. Daraus ergeben sich die Möglichkeiten der experimentellen Darstellung und praktischen Gewinnung wichtiger Elemente und Verbindungen.
Didaktischer Hinweis:
Die dazu notwendigen Sicherheitsaspekte sind zu beachten und zu besprechen, die Probleme der Beeinflussung der Umwelt aufzuzeigen und die Bedeutung einer verantwortungsbewußten Haltung beim Einsatz technischer Hilfsmittel zu betonen.
  1. Ziffer 4
    Chemische Vorgänge - Energieumsatz bei chemischen Reaktionen und ihre praktische Bedeutung
  1. Litera a
    Energieumsatz bei chemischen Reaktionen (einfache Beispiele)
  2. Litera b
    Chemisches Gleichgewicht (Prinzip des kleinsten Zwanges)
  3. Litera c
    Protolysen (Säure-Base-Reaktionen) pH-Wert/Indikatoren
  4. Litera d
    Redox-Reaktionen
    Elektrochemische Reaktionen, Galvanische Zellen (Akkumulator, Batterie, Umwelt)
    1. Ziffer 5
      Der Mensch im Spannungsfeld zwischen Umwelt und Technik Ausgewählte Themen und technologische Prozesse
      • Strichaufzählung
        Rohstoffbeschaffung
      • Strichaufzählung
        Rückgewinnung von Rohstoffen (Recycling)
      • Strichaufzählung
        Energieausnützung
      • Strichaufzählung
        Nebenprodukte bei chemischen Prozessen
      • Strichaufzählung
        Umweltbelastung
Aus folgenden Beispielen kann eine Auswahl getroffen werden:

Wasser:     Lösungsmittel, Wasserhärte

Kochsalz:   Elektrolyse und Solvayverfahren (Natronlauge, Soda,

            Chlor, Halogene, Abraumsalze)

Schwefel:   Schwefeldioxid, Gips, Schwefelsäure,

            Schwefelwasserstoff

Kalk:       gebrannter und gelöschter Kalk

Luft:       Ammoniaksynthese, Salpetersäureherstellung,

            Düngemittel

Phosphate:  Phosphor, Phosphorsäuren, Düngemittel

Silikate:   Glas, Keramik, Zement

Metalle:    Gewinnung, Anwendung, Korrosion

Wirtschaftliche und umweltrelevante Aspekte: Emissionen,
Immissionen, Verunreinigungen, Recycling.
Didaktischer Hinweis:
Durchführung von Messungen, Abschätzung und Interpretation von
Meßergebnissen; Einschätzen von Meßwerten (pH-, MAK-, MIK-Wert, ppm und ppb).
Querverbindungen zB:
Physik: Leitfähigkeit, Elektrolyse, Korrosion
Biologie und Umweltkunde: Reinigung von Luft und Wasser,
Düngemittel, Minerale
Mathematik: Interpretation von Meßwerten
Geographie und Wirtschaftskunde: Rohstoffbeschaffung
  1. Ziffer 3
    Klasse:
  2. Ziffer 6
    Grundlage der organischen Chemie
Aus der historischen Entwicklung der organischen Chemie soll die Bedeutung organischer Verbindungen in der heutigen Zeit für Technik und Alltag verdeutlicht werden.
  1. Litera a
    Der Bauplan organischer Verbindungen
    Die Bindungseigenschaften des Kohlenstoffatoms bedingen die Vielfalt organischer Verbindungen Kohlenwasserstoffe: Alkane, Alkene, Alkine, Aromaten
    Die Kohlenwasserstoffgerüste dieser Verbindungen bilden die Grundgerüste aller abgeleiteten organischen Verbindungen (Derivate).
    Arten der Isomerie
    Nomenklatur der Kohlenwasserstoffe
    Fremdatome im Kohlenstoffgerüst (Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel, Halogene)
Didaktischer Hinweis:
Zur Veranschaulichung von unterschiedlichen Strukturen sind
Molekülbaukästen zu verwenden.
  1. Litera b
    Eigenschaften der Kohlenwasserstoffe
    Experimentelle Unterscheidung verschiedener Kohlenwasserstofftypen durch Untersuchungen physikalischer und chemischer Eigenschaften
    1. Ziffer 7
      Herstellung organischer Verbindungen aus fossilen Rohstoffen Erdgas, Erdöl und Kohle sind Energieträger und Syntheserohstoffe. Ihr Einsatz als Primärenergieträger ist mit Umweltproblemen verbunden. Die Verwendung dieser Stoffe als Syntheserohstoffe führt zu den Reaktionstypen Substitution, Addition, Elimination, Umlagerung und Polymerisation.
  2. Litera a
    Erdgas - Erdöle - Kohle
    Unterschiede in der Zusammensetzung
    Bedeutung:
    • Strichaufzählung
      Rohstoff
    • Strichaufzählung
      Energieträger
  3. Litera b
    Aliphate - Aromate
    Basisprodukte industrieller Synthesen
Didaktischer Hinweis:
Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bei Versuchen zur Löslichkeit, Brennbarkeit und Reaktionsfähigkeit unter Beachtung der Sicherheitsdatenblätter.
  1. Ziffer 8
    Derivate der Kohlenwasserstoffe, die Halogene, Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel enthalten
Bedeutung funktioneller Gruppen für die Eigenschaften organischer Verbindungen. Herstellung, Eigenschaften, Reaktionen und Anwendungen der folgenden Stoffklassen an ausgewählten Beispielen auch in Zusammenhang mit dem Kapitel 10, Hinweis auf mögliche Umweltbelastungen und Toxizität.
  1. Litera a
    Halogenverbindungen
    Aliphatische und aromatische Halogenkohlenwasserstoffe Lösungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Kühl- und Treibmittel
  2. Litera b
    Hydroxydverbindungen - Alkohole und Phenole
    Ein- und mehrwertige Hydroxydverbindungen
    Oxidierbarkeit von Alkoholen
    Alkoholische Getränke, Lösungsmittel, Frostschutzmittel,
    Treibmittel
  3. Litera c
    Aldehyde und Ketone
    Syntheserohstoffe, Lösungsmittel, Aromastoffe
  4. Litera d
    Carbonsäuren
    Carbonsäuren als Synthese- und Naturprodukte (zB Methansäure, Ethansäure-Essig, Milchsäure, höhere Fettsäuren), Chirale Verbindungen - optische Aktivität
  5. Litera e
    Ester
    Prinzip der Veresterung und ihrer Umkehrung (Hydrolyse bzw. Verseifung), Bedeutung der Ester als Lösungsmittel und Aromastoffe
  6. Litera f
    Stickstoffverbindungen
    Aufbau von Aminen und Säureamiden Aminosäuren - prinzipieller Aufbau natürlicher Aminosäuren, Nitroverbindungen
Didaktischer Hinweis:
Mit Hilfe einfacher Reaktionen sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit in selbst durchgeführten Experimenten an Produkten aus dem Alltag deren Eigenschaften und Inhaltstoffe erkennen.
  1. Ziffer 9
    Ausgewählte organische Verbindungen
Durch Kombination von Verbindungen mit verschiedenartigen funktionellen Gruppen und unterschiedlichem sterischem Aufbau entstehen durch Synthese neue Verbindungsklassen.
  1. Litera a
    Fette
    Aufbau und Bedeutung als Nahrungsmittel und technischer Rohstoff
  2. Litera b
    Kohlehydrate
    Aufbau verschiedener Kohlehydrate: Mono-, Di- und Polysaccharide
    Bedeutung von Zucker und Stärke als Nahrungsmittel Cellulose als Textilrohstoff
  3. Litera c
    Proteine
    Proteinaufbau aus Aminosäuren (Aminosäurensequenz), Funktion der Proteine im Organismus
  4. Litera d
    Nucleinsäuren
    Bausteine der Nucleinsäuren
    Unterschied zwischen DNA und RNA
    Bedeutung für die Weitergabe der genetischen Information und Synthese körpereigener Proteine
  5. Litera e
    Wasch- und Reinigungsmittel
    Gewinnung von Seifen
    Waschmittel, der Natur nachgebaute Syntheseprodukte
  6. Litera f
    Kunststoffe
    Struktur und allgemeines Syntheseprinzip
    Eigenschaften von Polymeren
  7. Litera g
    Farbstoffe
    Strukturmerkmale farbiger Verbindungen an Beispielen natürlicher und synthetischer Farbstoffe. Beispiele für die Synthese von Farbstoffen
  8. Litera h
    Nahrungsmittel (Rückstände, Haltbarmachung)
Didaktischer Hinweis:
Mit Hilfe einfacher Reaktionen sollen die Schülerinnen und Schüler in selbst durchgeführten Experimenten an Produkten aus dem Alltag deren Eigenschaften erkennen. Querverbindungen zu Biologie und Umweltkunde.
  1. Ziffer 10
    Chemie im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie
    An ausgewählten Beispielen sollen positive und negative Auswirkungen bei der Herstellung und Anwendung organischer Stoffe verdeutlicht werden. Möglichkeiten des Recyclings organischer Verbindungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrplan enthält die Grundlagen der Allgemeinen, Anorganischen und Organischen Chemie, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis Wert zu legen ist.
Dem Konzept liegt die Methode zugrunde, ausgehend von den Eigenschaften der Stoffe und ihren einfachsten Bausteinen, bis zu höheren Strukturen vorzudringen. Innerhalb eines Lernjahres kann die Reihenfolge der einzelnen Kapitel entsprechend der Jahresplanung in sinnvoller Weise geändert werden.
Durch das Erkennen von Gesetzmäßigkeiten soll das Verständnis für Vorgänge in der Natur vertieft werden. Praktische Beispiele sollen die Theorie ergänzen. Lebensnahen Problemen, mit denen die Schülerinnen und Schüler bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, täglich konfrontiert werden, ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Schülerexperimente, Lehrausgänge und Exkursionen sollen nach Möglichkeit zur Vertiefung der Praxisbezogenheit durchgeführt werden.
Diskussionen über aktuelle Anlässe und Probleme fördern die Entwicklung eigenständiger Gedankengänge und Lösungsmöglichkeiten. Dabei sollen Querverbindungen zu den anderen Naturwissenschaften und zur Didaktik hergestellt werden.
Das Interesse der Schülerinnen und Schüler kann durch Bildung von Arbeitsgruppen oder Durchführung von Projektunterricht verstärkt werden. Gruppenarbeit fördert die Selbsttätigkeit beim
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Experimenten
  • Strichaufzählung
    Abschätzen von Gefahrenmomenten
  • Strichaufzählung
    Entwickeln eines Sicherheitsbewußtseins
  • Strichaufzählung
    Beobachten
  • Strichaufzählung
    Auswerten
  • Strichaufzählung
    Protokollieren
  • Strichaufzählung
    Erfassen neuer Zusammenhänge und
  • Strichaufzählung
    Entwickeln neuer Ideen
Die Diskussion über die Ergebnisse einer Gruppenarbeit fördert die Entwicklung eigenständiger Gedankengänge und Lösungsmöglichkeiten. Durch die Formulierung der Ergebnisse wird die Ausdrucksweise inhaltlich und sprachlich geformt.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll, unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, jungen Menschen die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und folgende Bildungsziele beachten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen;
  • Strichaufzählung
    den Menschen in seiner Individualität, aber auch seinem Eingefügtsein in die Gesellschaft und die Gesamtheit der Natur zu erkennen;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Möglichkeiten zu erkennen, die Natur im Interesse des Menschen verantwortungsbewußt zu nützen, aber auch zur Erkenntnis zu gelangen, daß Eingriffe in biologisch-ökologische Systeme nur nach verantwortungsvoller Prüfung erfolgen dürfen;
  • Strichaufzählung
    durch Erkennen der Einsparungspotentiale im Energie- und Verpackungsbereich zur sinnvollen und schonenden Nutzung unserer natürlichen Ressourcen beizutragen;
  • Strichaufzählung
    durch grundlegende Informationen über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des kritischen Beobachtens im künftigen Erzieherberuf, Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich der Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und Beobachtungsfreude zu wecken.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
  • Strichaufzählung
    mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt;
  • Strichaufzählung
    Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart erhalten;
  • Strichaufzählung
    zu Achtung vor dem Leben und Verantwortungsbewußtsein gegenüber Mitwelt, Umwelt und Nachwelt gelangen.
Ziel ist der verantwortungsbewußte Mensch, der aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse und seiner Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere in Kindergärten, Horten oder Heimen - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen im weiteren Sinne die Erhaltung der Natur und des Lebens in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen. Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller.
Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zelldifferenzierung, Arbeitsteilung, Zellkolonie, Gewebe, Organ.
Überblick über das System der Pflanzen. Algen, Pilze, Flechten, Moose, Farnpflanzen, Samenpflanzen - unter Berücksichtigung bedeutender Pflanzenfamilien und geschützter Pflanzen.
Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß.
Reizreaktionen der Pflanzen.
Überblick über das System der Tiere. Baupläne unter Berücksichtigung bedeutender Vertreter sowie geschützter Tiere. Funktionssysteme (Bewegung, Kreislauf, Stoffwechsel, Empfindungs- und Steuerungssysteme, Fortpflanzung).
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung.
Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose):
Abiotische und biotische Umweltfaktoren; Anpassung von Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen; Beziehung der Tiere zur Umwelt - Anpassungen an verschiedene Lebensräume; Nahrungsketten; Nahrungskreisläufe; Staatenbildung; Symbiose; Parasitismus. Naturnahe und naturferne Ökosysteme - ausgewählte Beispiele heimischer Lebensräume (Tümpel, Bach, Wald, Boden, Stadt ua.).
Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling).
Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren: Chemikalien und Gifte, Lärm, Streß. Naturschutz; Arten- und Biotopschutz.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Aspekt der Gesunderhaltung.
Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates.
Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche; Pflege des Dentalapparates. Organe des Stoffwechsels (Verdauung, Enzyme, Atmung, Blut- und Kreislaufapparat, Immunsystem, Ausscheidung).
Haut; Ganzheitskosmetik.
Hormonale Steuerung. Nervensystem; Psychohygiene; Gefährdung des Menschen durch verschiedene Suchtgifte (beispielsweise durch Alkohol, Nikotin und Drogen), Arzneimittelmißbrauch. Sinnesorgane.
Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.).
Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren.
Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema ua.)
Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation;
Molekulargenetik. Angewandte Genetik: Tier- und Pflanzenzucht;
Humangenetik (Erbkrankheiten, Eugenische Maßnahmen); Gentechnik.
Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation - molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen.
Ausgewählte Beispiele der Biotechnologie.
Didaktische Grundsätze:
Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden.
Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit miteinzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Geographie und Wirtschaftskunde, Chemie, Physik, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte. Von großer Bedeutung ist weiters die Erziehung der Jugendlichen zu umwelt- und gesundheitsbewußten Staatsbürgern.
Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.
Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnisse.
Einschlägige Schulveranstaltungen wie Exkursionen, Lehrausgänge und Projektwochen sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:
Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, den jungen Menschen einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Sie sollen über hygienische Maßnahmen im Kindergarten und Hort einschließlich Küchenhygiene informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht - unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte - gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schülerinnen und Schülern zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.
Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers anhand ausgewählter Beispiele: Zivilisationskrankheiten; Einfluß von Genußmitteln und Suchtgiften; Psychopharmaka; Umgang mit Arzneimitteln.
Umgehen mit gesundheitlich belasteten Kindern (beispielsweise Diabetiker, Epileptiker, Allergiker, an Neurodermitis erkrankte Kinder, ...).
Gesunderhaltung des menschlichen Körpers, gesunde Lebensführung und Hygiene unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit anhand ausgewählter Beispiele: Ganzheitskosmetik. Zahnhygiene. Förderung des kindlichen Bewegungsapparates; Haltungsfehler und Haltungsschäden; Bewegungserziehung; Ergonomie. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Wichtige Infektionskrankheiten insbesondere des Kindes - Wesen, Entstehung, Verlauf, Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß. Hygiene im Kindergarten und Hort einschließlich Küchenhygiene. Psychohygiene.
Öffentliche Gesundheitsvorsorge.
Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten und Hort.
Hausapotheke.
Didaktische Grundsätze:
Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten und im Hort maßgebend.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.
Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden.
Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Musikerziehung soll die angehenden Kindergartenpädagogen dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.
Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit, als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Früh- und Jugenderziehung zu vermitteln sowie die Befähigung für die spätere Funktion bei der Beratung in der musischen Elternbildung.
Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Kinderliedern.
Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Kinder, insbesondere Kinder-, Volkslieder und Kanons.
Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Kinderliedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.
Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente), kindgemäße Instrumente und Erlernen ihrer Spieltechnik.
Erarbeiten von Tonräumen.
Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche mit dem melodisch-rhythmischen Material des Kinderliedes (Improvisation), Vertonen von Kinderreimen im Rahmen der erarbeiteten Tonräume (Rufterz, Leierformel, Dreiklang, Pentatonik, Diatonik, Dur und Moll;
Querverbindungen zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren;
spielerischer Umgang mit technischen Geräten.
Musikkunde:
Notenkunde.
Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypen, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedformen.
Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.
Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung: Ton, Geräusch, Klang.
Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung - auch am Kinderlied und anderem Liedgut, Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.
Übungen im Blattsingen. Tonfolge, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.
Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).
Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.
Musikkunde:
Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zur Instrumentalmusik).
Der Baßschlüssel.
Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.
Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen.
Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.
Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.
Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen. Singen im Dienste der Werkbetrachtung. Gestalten von Kinderliedbegleitung mit dem kindertümlichen Instrumentarium (Querverbindung zur Spielmusik).
Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).
Improvisation einzeln und in Gruppen.
Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung.
Musikkunde:
Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik.
Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes.
Festigen des in den vorhergehenden Klassen erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor aus verschiedenen Epochen.
Anleitung zu selbsttätigem musikalischen Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Kinderliedern). Verklanglichen einer Bildgeschichte. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Anleitung zum Selbstfinden von Kinderliedern; Melodisieren von
Reimen.
Musikkunde:
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische
Zusammenschau.
Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich.
Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:
Funktion und Bedeutung des spontanen Singens im Kindergarten. Übersicht über das Kinderlied (traditionelles und neues Liedgut, Liedgattungen), Kinderinstrumente; Richtlinien für das Musizieren mit Kleinkindern und mit Kindern im Hort.
Kriterien für die Hörerziehung im Kindergarten. Auswählen von Beispielen aus der Kunstmusik und Methodik ihres Einsatzes im Kindergarten und Hort.
Methoden der Liedvermittlung.
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Singen von schwierigeren Liedern oder Chören, auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).
Musikkunde:
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem in Hinblick auf das verwendete Liedgut.
Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik (Jazz, Pop, Rock, Schlager usw.).
Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:
Melodisieren von Kinderreimen, Improvisieren im Bereich der Melodik des Kinderliedes. Gestalten von Kinderliedern (rhythmisch-bewegungsmäßig bzw. mit Lied und Musik).
Erkennen von Stimmfehlern bei Kindern („Brummer”) und Möglichkeiten zu deren Behebung. Die Mutation bei Hortkindern.
Anregung zum Umgang mit Fachliteratur auf dem Gebiet der musikalischen Früherziehung. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).
Didaktische Grundsätze:
Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.
Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und im Hort sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Kindergartenpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülerinnen und Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Kindergarten und Hort sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen.
Obwohl die musikalische Früherziehung schwerpunktmäßig erst in der
  1. Ziffer 4
    und 5. Klasse zusammengefaßt wird, ist bereits ab der 1. Klasse
der jeweils mögliche Bezug zwischen Lehrstoff und beruflichen Erfordernissen aufzuzeigen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der Didaktik und Kindergarten- bzw. Hortpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.
Beim Singen - Musizieren - Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:
  1. Ziffer eins
    Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.
  2. Ziffer 2
    Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend, zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich” und der „Arbeit am Lied” erfolgen.
  3. Ziffer 3
    Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung, zB in der Fest- und Feiergestaltung.
Auch für das instrumentale Musizieren ist das Prinzip der drei Ebenen anwendbar:
  1. Ziffer eins
    Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.
  2. Ziffer 2
    Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmitteln und instrumentalen Spieltechniken.
  3. Ziffer 3
    Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.
Die im Instrumentalunterricht erworbenen Fertigkeiten sind schon von der 1. Klasse an, insbesondere aber in der 4. und 5. Klasse, in den Dienst der Musikerziehung zu stellen, allenfalls auch unter Einbeziehung außerhalb der Schule erlernter Instrumente.
Die Musikkunde sollte ebenso wie die Instrumentenkunde an praktisches Erleben anschließen bzw. eine Systematisierung der im elementaren Singen und Musizieren gewonnenen Erfahrungen bringen. Das Erwerben und Erweitern von musikkundlichen Kenntnissen ist aber nicht als übergeordnetes Lernziel anzusehen, sondern hat einerseits dem Vertiefen der musikalischen Wahrnehmungsfähigkeit zu dienen, andererseits die nötigen Grundlagen für das Vermitteln und Umsetzen von Musik im Beruf zu liefern. Die ausgewählten Hörbeispiele sollen aus Meisterwerken verschiedener Epochen stammen, wobei auch die zeitgenössische sowie die außereuropäische Musik zu berücksichtigen ist. In der 1. bis 3. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler die Werke zunächst von Funktion, Bedeutung und musikalischer Form her erfassen lernen. In der 4. und 5. Klasse sind Musikgeschichte und Stilkunde schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, dabei ist eine Beschränkung auf Höhepunkte geboten. Bei der Besprechung einzelner Beispiele sind, wo immer möglich, die Zusammenhänge zwischen der Musik weit zurückliegender Zeiträume und der Musik der Gegenwart bzw. der jüngeren Vergangenheit herzustellen. Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis der Werke zu dienen.
Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen, die von den Schülerinnen und Schülern oder von der Lehrerin/vom Lehrer musiziert werden können, doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler unentbehrlich. Neben der Kenntnis der Funktion sollte die Befähigung zum Umgang mit Tonträgern und Wiedergabegeräten sowie deren Einsatz in Freizeit und Beruf vermittelt werden. In der Werkbetrachtung sind die Möglichkeiten eines fächerübergreifenden Unterrichtes wahrzunehmen.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Aufgrund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
  • Strichaufzählung
    Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit;
  • Strichaufzählung
    Aneignung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung;
  • Strichaufzählung
    Kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instrumentes;
  • Strichaufzählung
    Eigenständiges Musizieren im Solo- und Ensemblespiel;
  • Strichaufzählung
    Praxisbezogene Verwendung des Instrumentes;
  • Strichaufzählung
    Erwerb didaktischer Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung.
Alle genannten Lernziele sollen der persönlichen musikalischen Entfaltungsmöglichkeit dienen und den sicheren Umgang mit dem Instrument in der beruflichen Tätigkeit gewährleisten.

Gitarre

Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung. Wechselschlag.
Melodiespiel in verschiedenen Lagen;
Melodiespiel mit Lagen und Saitenwechsel.
Tonleitern:
Daumenschlag, Dämpftechnik.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien - zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten. Blattleseübungen.
Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik.
Einfache Kadenzen in Dur und Moll.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit
Musikerziehung und Didaktik/Kindergartenpraxis.
Melodiespiel anhand der Liedsammlung.
Liedbegleitung auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten.
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Haltung.
Tonbildungsübungen.
Tonleitern mit Lagenwechsel.
Improvisation und kreatives Gestalten mit dem Instrument.
Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes.
Blattspielübungen.
Festigung der rhythmischen Fähigkeiten.
Erweiterte Kadenzen in Dur und Moll.
Barregriff, Anwendung des Kapodasters.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Techniken nach Gehör und nach Noten.
Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis; leichte Etüden; leichte Sololiteratur, die sich auch am Interessenbereich der Schüler orientiert.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis.
Transponieren von Melodie und Begleitung in Tonarten, die der Kinderstimme entsprechen.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Techniken, nach Gehör und nach Noten.
Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Haltung.
Tonbildungsübungen.
Bindetechnik.
Lagenwechsel.
Barregriffübungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Blattspielübungen.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Tonarten und Tongeschlechtern.
Verwendung von Nebenstufen, Jazz- und Popularmusikakkorden.
Einfache Modulationen.
Wechselbässe, Baßdurchgänge.
Einfache Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus
verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen
Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis sowie Didaktik der Horterziehung/Hortpraxis.
Selbständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagsarten, besonders in Tonarten, die der Kinderstimme entsprechen.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten sowie im Hort.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Technische Übungen.
Bindungen.
Barregriff.
Anschlagsarten.
Lagenwechsel.
Tonbildung.
Verzierungen.
Begleitung von Volks-, Kunst- und Popularmusik, gegebenenfalls
Einbeziehung von E-Gitarre und E-Baß.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Kammermusik und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Liedbegleitung mit Wechselbaß, Baßdurchgang und unter Verwendung von Nebenstufen auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in Kindergarten und Hort.

Klavier

Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen (Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation und Phrasierung.
Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.
Einfache homophone und polyphone Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen.
Einfache Kadenzen und ihre Anwendung: Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten.
Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung.
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Fortsetzung der elementartechnischen Übungen.
Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen in Verbindung mit formaler Betrachtung und stilistischen Eigenheiten der jeweiligen Epochen.
Blattspielübungen, vor allem im Bereich der Kinderlieder.
Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Einfache Transpositionsübungen im Zusammenhang mit Liedbegleitung.
Anleitungen für Vor- und Zwischenspiele.
Improvisations- und Gestaltungsübungen unter Berücksichtigung formaler Gestaltungsprinzipien (Motiv, Wiederholung, Sequenz, Fortspinnung, Kontrast, Veränderung ).
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.
Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen unter Berücksichtigung von Spielstücken, die auch in der beruflichen Praxis verwendbar sind (zB Tanzsätze).
Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen (gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).
Transpositionsübungen.
Improvisations- und Gestaltungsübungen. Klanggeschichten.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten von Klavierstücken (Fingersatz, Artikulation, Phrasierung, Dynamik, Agogik).
Das Klavier als Solo-, Kammermusik- und Begleitinstrument im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung.
Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Klavier, die in
der beruflichen Praxis verwendbar sind.
Improvisationsübungen. Klanggeschichten.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung
und Didaktik.

Akkordeon

Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Einführung
Haltung, Balgführung.
Spiel im Fünftonraum auf der Diskantseite.
Grundlagen des Bassspiels mit Treffübungen auf der Grundbassreihe und der Verbindung von Grundbass und Durakkord in geraden und ungeraden Taktarten (I-V-I /I-IV-V-I).
Beidhändiges Spiel mit verschiedenen Notenwerten in
unterschiedlichen Taktarten.
Darauf aufbauend
Erweiterung des Tonraumes vorerst bis zur Oktave, später darüber
hinaus (Übergreifen, Untersetzen, Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel).
Bassbegleitung auch mit Moll- und Septakkorden.
Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik. Spiel in verschiedenen Tonarten (Einführung der Vorzeichen # und
  1. Litera b
    Tonleitern.
Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten.
Literatur
Etüden.
Österreichische und internationale Folklore.
Spielstücke für geselliges Beisammensein.
Einführung in die Popularmusik.
Einführung in die konzertante Originalliteratur.
Duo- und Ensemblespiel.
Ergänzend dazu Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren. Für die berufliche Praxis
Erarbeiten eines Repertoires für den beruflichen Einsatz (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore im elementaren Schwierigkeitsgrad).
Selbständiges Finden richtiger Bassbegleitungen.
Einfache Transponierübungen.
Liedbegleitung.
Finden von Vor- und Zwischenspielen.
Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Reimen, Gestalten von Klanggeschichten) einfacher "Art". Musizieren im Ensemble, auch zusammen mit anderen Instrumenten mit
Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung.
Theoretisches Fachwissen
Aufbau des Instruments und seine Geschichte.
Einführung in die Reparaturkunde.
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Wiederholen und Festigen der erworbenen Fähigkeiten. Fortsetzung der elementartechnischen Übungen.
Primavistaspiel.
Ausbau des Spiels im Diskant
Erweiterung des Tonraumes über zwei Oktaven hinaus.
Mehrstimmiges Spiel im Diskant (Spiel in Terzen und Sexten, Spiel mit gefesseltem Finger).
Akkordspiel.
Kadenzen.
Erweiterung des Bassspiels
Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden.
Erarbeiten gängiger Bassfiguren.
Einführung des Terzbasses.
Für die berufliche Praxis
Begleitung des eigenen Gesangs (nach Gehör und nach Noten).
Ausbau des Spielrepertoires für die berufliche Praxis mit
Schwerpunkt auf Kindertänzen.
Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Literatur
Solo- und Ensembleliteratur gesteigerter Anforderung
unterschiedlicher Stilrichtungen.
Kammermusik, auch mit anderen Instrumenten.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Technik
Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerter Anforderung.
Einführung in instrumentenspezifische Techniken, wie zum Beispiel „Bellow shake”.
Verzierungen (Vorschlag, Pralltriller, Mordent, Triller, Glissando).
Vertiefende Übungen zur Artikulation.
Einführung in die Polyphonie.
Für die berufliche Praxis
Erweiterung des Spielerepertoires (Lieder, Tänze, ...).
Sicherheit in der Liedbegleitung.
Förderung der Eigenständigkeit beim kreativen Gestalten (Improvisationsübungen mit höheren Anforderungen, Finden von Vor-, Zwischen- und Nachspielen, Untermalen von literarischen Vorgaben).
Einsatz des Instruments in der Fest- und Feiergestaltung.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Anleitung zu selbständiger Erarbeitung von Spielliteratur.
Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf.
Ausbau des Spielrepertoires für die berufliche Praxis.
Erarbeitung von Originalliteratur (Solospiel, Spiel im Akkordeonensemble, Kammermusik mit anderen Instrumenten).
Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Besetzungen. Begleitung von Liedern ohne Angabe von Akkordbezeichnungen.

Flöte

(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)

A. Blockflöte

Lehrstoff:
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte; allenfalls einschließlich der Überblastöne.
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter
Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen
Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Kindergartenpraxis.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Erlernen einer 2. Flöte (Quintabstand).
Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Spiel nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik/Kindergartenpraxis sowie Didaktik der Horterziehung/Hortpraxis.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten. Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten und im Hort.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Technische Übungen zu Atmung, Tonbildung, Intonation und Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten und im Hort.

B. Bambusflöte

Lehrstoff:
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte oder Weiterverwendung bzw. Fertigstellung der im Freigegenstand Instrumentenbau gebauten Bambusflöte.
Übung zu Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, gemäß dem Bauvorgang; allenfalls einschließlich der Überblastöne.
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter
Verwendung von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen
Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Kindergartenpraxis.
Einsatz des Instrumentes in der Kindergartenarbeit.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Bauen und Erlernen einer 2. Bambusflöte (Quintabstand).
Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden.
Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Praxisorientiertes Spiel nach Gehör und nach Noten.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Blattspielübungen.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten allenfalls Bau einer
weiteren Bambusflöte.
Einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen (Originalliteratur und Bearbeitungen), auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik/Kindergartenpraxis sowie Didaktik der Horterziehung/Hortpraxis.
Einsatz des Instrumentes in der Kindergarten- und Hortpraxis. Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten. Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten und im Hort.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Bauen und Spielen weiterer Bambusflöten nach Bedarf. Genaue Kenntnisse zum Beheben von Schäden.
Technische Übungen zu Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.
Variieren von Liedern für Kinder und Jugendliche.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf den Einsatz in der Kindergarten- und Hortpraxis.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich, anhand der Liedsammlung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in Kindergarten und Hort.

C. Querflöte

Lehrstoff:
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne (Tonbereich drei Oktaven c1-c4).
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter
Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen
Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche
Praxis.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Praxis.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Spiel nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte. Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten. Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Praxis.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten. Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation und Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte. Ensemblespiel, auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.

Violine

Lehrstoff:
  1. Ziffer 2
    Klasse (aufbauend auf Vorkenntnissen):
Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig) Unterhaltungsliteratur.
Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.
  1. Ziffer eins
    Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).
Kammermusik und ihre Interpretation aus Musikepochen, im Zusammenwirken mit Musikerziehung.
Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis. Technische Übungen.
Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit. Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel. Einfaches Doppelgriffspiel.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen anhand von Liedern.
Sonaten: Konzerte unterschiedlicher Epochen, die auf den Unterricht in Musikerziehung abgestimmt sind.
Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).
Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine. Ausbau des Repertoires für die berufliche Praxis. Fortsetzung der technischen Übungen.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Festigung und Erweiterung des Repertoires, insbesondere für die berufliche Praxis.
Werke (Solo- und Kammermusik aus Musikepochen), die im Unterricht
in Musikerziehung durchgenommen werden.
Fortsetzung der technischen Übungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer vor Aufgaben, die besondere didaktische Vorbereitungen erfordern, damit alle Schülerinnen und Schüler der Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen aktiv Anteil nehmen können. Grundsätzlich ist zu vermeiden, daß der Gruppenunterricht als eine verkürzte Form des Einzelunterrichts verstanden wird.

Da das Leistungsniveau bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit und der Übungsmöglichkeit meist sehr unterschiedlich ist, sollten möglichst Schülerinnen und Schüler annähernd gleicher Leistungsstufen in einer Gruppe zusammengefaßt werden.

Von Anfang an sind kreatives Gestalten, Improvisation, Gehörbildung, rhythmisches Empfinden und notationsfreies Spiel in Verbindung mit Atmen, Singen und Bewegen zu pflegen. Körper-Rhythmus und andere Instrumente können zur Erarbeitung, Ergänzung und Vertiefung eingesetzt werden. Musikkundliche Kenntnisse sind in der instrumentalen Praxis anzuwenden. Den Schülerinnen und Schülern sind die notwendigen technischen Anleitungen zum eigenständigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen und zum improvisatorischen Einsatz des Instrumentes sowie Methoden des selbständigen Übens zu vermitteln. Das Erlernte soll im Musikunterricht sowie im Rahmen der Fest- und Feiergestaltung dargeboten werden.

Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspiel von Werken aus alter und neuer Zeit, auch unter Einsatz technischer Mittler, aufzuzeigen.

Im Interesse eines künstlerisch orientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Kindergarten- und Hortpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Didaktik, Kindergarten- und Hortpraxis, Instrumentenbau, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, das Instrument sowohl berufsspezifisch als auch zur persönlichen Bereicherung einsetzen zu können.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE

ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung, soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Primärerfahrungen mit Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung der Sinne und Körpererfahrung
  • Strichaufzählung
    Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Entfaltung des schöpferischen Umgangs mit Musik und Bewegung im persönlichen und beruflichen Bereich
  • Strichaufzählung
    Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe
  • Strichaufzählung
    Einsicht in psychosomatische Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben
  • Strichaufzählung
    Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf
  • Strichaufzählung
    Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die Rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern im Kindergarten, allenfalls im Hort, einzubeziehen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, taktil, visuell, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung. Differenzierung von Eindrücken über die einzelnen Sinneskanäle zur Förderung der Aufmerksamkeit, der Konzentrations- und Merkfähigkeit. Steigerung der Aufnahmebereitschaft und Fähigkeit zur angemessenen, flexiblen Verarbeitung von wechselnden Ansprüchen der Umwelt.
Entwicklung von Körperbewußtsein. Erfahrung des Wechselspiels von körperlicher Spannung und Entspannung und deren Auswirkung auf den emotionalen Bereich. Ansätze zur Analyse der nonverbalen Körpersprache. Vielfältige Bewegungserfahrungen zur Erweiterung des eigenen Bewegungsrepertoires. Differenzierung des individuellen Bewegungsausdrucks durch Spiel, Imitation, Improvisation und Gestaltung mit und ohne Material. Steigerung der Bewegungsqualität in der praktischen Auseinandersetzung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Rhythmus, Takt), Dynamik, Melodie, Form.
Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens sowie zur Steigerung des musikalischen Bewegungsausdrucks. Musikalische Improvisation zur Bewegung mit Körperinstrumenten, Sprache, Stimme, auf Stabspielen, Flöten und selbst gebautem Instrumentarium. Erarbeiten von Bewegungsabläufen frei improvisierter und gebundener Tanzformen unter Einbeziehung von Liedern, Texten und Spielen, mit instrumentaler Illustration und Begleitung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern. Tänzerische Gestaltung von Musikstücken. Einsicht in die charakteristischen Merkmale und Elemente von Musik und deren Auswirkungen auf den Bewegungsausdruck und auf soziale Beziehungen.
Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Vorgänge. Bewußtmachen nonverbaler Kommunikationsformen in Einzel-, Partner- und Gruppenaufgaben. Entwicklung von Selbständigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Einfühlungsvermögen, Anpassung, Toleranz, Fairneß sowie der Fähigkeit zur Kooperation und zum Lösen von Konflikten. Umsetzen der Eigenerfahrung im Bereich des sozialen Lernens bei der Arbeit mit Kindern.
Entwicklung und Förderung von Phantasie und Kreativität in Bewegung und Musik mit Materialien und Objekten. Intensivieren der Erlebnisfähigkeit. Didaktische Auswertung und Anwendung von rhythmisch-musikalischen Spielformen unter Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten mit sensomotorischem Training und freiem Gestalten.
Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung”.
Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern. Elemente der Rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungsansatz in allen Bereichen der Kindergartenarbeit. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Didaktische Analyse von Modellen Rhythmisch-musikalischer Erziehung im Kindergarten. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern und auf gruppendynamische Vorgänge. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Kindergruppe.
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe wird die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte angestrebt. Das Erfahren und Erkennen ihrer Wechselbeziehung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung soll auch den Sozialbezug miteinschließen. Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden, müssen auf Eigenerfahrungen aufbauen und durch Analyse sowie Reflexion bewußtgemacht werden. Einschlägige Literatur dient als Anregung und Vertiefung des Verständnisses. Die Zusammenarbeit mit Didaktik und Kindergartenpraxis ist wahrzunehmen.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Generelles Ziel ist es, die in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen fachtypischen Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen zu erweitern, zu differenzieren und zu vertiefen. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler dazu geführt werden, ihr bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können:
  • Strichaufzählung
    für persönlichen Ausdruck
  • Strichaufzählung
    für visuelle Verständigung
  • Strichaufzählung
    für die Arbeit in Kindergarten und Hort
  • Strichaufzählung
    zur Verfeinerung der Wahrnehmungsfähigkeit
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler elementare Sach- und Methodenkenntnisse für eine Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien erwerben und zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots sowie zu einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur geführt werden.
Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, für ihre künftige Arbeit in Kindergarten und Hort bildnerische Tätigkeiten bei Kindern anzuregen, entsprechende Gestaltungs- und Verfahrensweisen, Materialien und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.
Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsbildung leisten.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse:
Praktische Arbeit
Bereiche: Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik)
Ornament

Schrift und Typografie

Bildnerisches Gestalten:

Lernziele:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    ihre Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln erweitern sowie unter Berücksichtigung individueller Ausdrucksmöglichkeiten Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenständlicher Aufgabenstellungen gewinnen,
  • Strichaufzählung
    ihre Sachkenntnis und Kenntnisse verschiedener Arbeitsverfahren erweitern und zielorientiert einsetzen lernen,
  • Strichaufzählung
    Probleme bildnerischen Gestaltens hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und entsprechende Lösungen finden,
  • Strichaufzählung
    zunehmend befähigt werden, Arbeitsschritte zu organisieren und auszuführen, allein aber auch in der Gruppe,
  • Strichaufzählung
    lernen, bildnerisches Gestalten zu einer verfügbaren Methode der Verfeinerung sinnlicher Erfahrungen, visueller Mitteilung, persönlichen Ausdrucks und schöpferischen Handelns zu gebrauchen.
Teilbereich Farbe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf den Lehrstoff der vorhergegangenen Bildung, sich mit Farbe auseinandersetzen lernen (Ordnungsprinzipien, Grundfarben, Mischfarben, Farbfamilien, Farbqualitäten, Farbwirkungen, Farbkontraste ua.),
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten der Farbe als Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger kennenlernen und anwenden können.
Teilbereich Grafik (Handzeichnung und Drucktechniken):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Verfahren in ihrer Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeit kennenlernen,
  • Strichaufzählung
    die Druckgrafik als Medium der Vervielfältigung und der Information sowie als künstlerisches Ausdrucksmittel kennenlernen und für schulische, berufsbezogene und persönliche Zwecke einsetzen können.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Deckende und lasierende Malweise.
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).
  • Strichaufzählung
    Farbdifferenzierung und Farbmodulation.
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe.
  • Strichaufzählung
    Farbkontrast.
  • Strichaufzählung
    Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Textur, Schraffur.
  • Strichaufzählung
    Verschiedene graphische Materialien (Graphit, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und entsprechende Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).
  • Strichaufzählung
    Hochdrucktechniken (zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Linolschnitt), Schablonendruck, Siebdruck, Tiefdruck.
Ornament:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien der ornamentalen Gestaltung kennen und
  • Strichaufzählung
    insbesondere berufsbezogen anwenden lernen.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Freies und angewandtes Ornament, Grundprinzipien wie Spiegelung, Streuung, Reihung, Flächenfüllung mit geeigneten Werkzeugen und Materialien.
Schrift und Typografie:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Sicherheit in der Ausformung der Buchstaben und Gestaltung von Schriftbildern gewinnen,
  • Strichaufzählung
    Schrift anwenden lernen, unter Beachtung des flächenübergreifenden Prinzips auch für schulische und berufsbezogene Aufgaben.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift, rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern mit verschiedenen Werkzeugen.
  • Strichaufzählung
    Allenfalls: Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigten Buchstaben.
Werkbetrachtung - Kunstbetrachtung
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Begriffe und Fachausdrücke erarbeiten und anwenden lernen,
  • Strichaufzählung
    Einblicke gewinnen in das Wesen der Kunstgattungen,
  • Strichaufzählung
    die Werkstruktur analysieren,
  • Strichaufzählung
    die inhaltliche Bedeutung von Werken erkennen,
  • Strichaufzählung
    das Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung klären,
  • Strichaufzählung
    die Frage nach Entstehungsbedingungen von Werken stellen,
  • Strichaufzählung
    Einsichten gewinnen in künstlerische Schaffensprozesse und zu einer fundierten Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst gelangen,
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, signifikante Kunstwerke in das Gesamtbild einer Kultur einzuordnen und elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge herzustellen.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Exemplarische Werke aus den Bereichen Malerei, Grafik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit,
  • Strichaufzählung
    einfache Analysen und Interpretationsversuche.
Fachdidaktik
Lernziele (1. bis 5. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere fachbezogene Aktivitäten in Kindergarten und Hort reflektieren lernen,
  • Strichaufzählung
    das im Unterricht erworbene Bildungsgut nicht nur für sich selbst, sondern unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte in Kindergarten und Hort sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen lernen und in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit in Kindergarten und Hort treffen lernen,
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie im Hinblick auf die Arbeit im Hort befähigen, den entsprechenden Lehrplaninhalten der
    1. Ziffer 5
      - 9. Schulstufe gerecht zu werden,
  • Strichaufzählung
    durch Einblicke in die Entwicklungsstufen der bildnerischen Gestaltungsweisen des Vorschulkindes, vorwiegend aber des Hortkindes, bildnerische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß bildnerisches Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann (Hort) und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen und Begabungen von wesentlicher Bedeutung ist,
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, für ihre Arbeit in Kindergarten und Hort unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeitsgrad) zu erstellen,
  • Strichaufzählung
    ihre in „Kunstbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für ihre Arbeit in Kindergarten und Hort eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das Bildnerische Gestalten im Vorschulalter und im Hort geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen für Kindergarten- und Hortkinder.
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für den Kindergarten und für den Hort geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind.
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Drucktechniken, Schrift und Schriftgestaltung für Fest- und Feiergestaltung, im Rahmen der Elternarbeit und als Mittel der Information.
    1. Ziffer 3
      und 4. Klasse:
Praktische Arbeit
Bereiche: Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik)
Schrift und Typografie
Ornament
Planzeichnen

Apparative Medien

Lernziele:

Siehe 1. und 2. Klasse, darüber hinaus:

Planzeichnen:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    grundlegende gebundene Abbildungsverfahren (Schnitte, Risse, Pläne ua.) anfertigen und angemessen einsetzen können.
Apparative Medien:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    mit apparativen Medien vertraut werden,
  • Strichaufzählung
    erfahren, daß auch Foto, Film, Video und andere Geräte (Computer, Kopiergerät ua.) geeignete Medien für bildnerisches Gestalten, für Dokumentation und Interpretation von Realität sowie für Kommunikation sind.
Lerninhalte:
Bildnerisches Gestalten:
  • Strichaufzählung
    Freies Gestalten,
  • Strichaufzählung
    Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen,
  • Strichaufzählung
    Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Kindergarten,
  • Strichaufzählung
    Perspektive; Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzepten,
  • Strichaufzählung
    Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte,
  • Strichaufzählung
    Farbe in bezug auf Thema und Aussage, als optisches Signal und Symbol,
  • Strichaufzählung
    Bildfolgen (Comics) zur Darstellung einfacher Handlungsabläufe,
  • Strichaufzählung
    das Bilderbuch.
Schrift und Typografie:
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Schriftarten, vorgefertigten Buchstaben, von Computer und Kopiergerät ua. Ornament:
  • Strichaufzählung
    Lerninhalte der 1. und 2. Klasse mit gesteigerten gestalterischen und technischen Anforderungen, allenfalls auch mit Hilfe apparativer Medien (Foto, Computer).
Planzeichnen:
  • Strichaufzählung
    Entwurf, Dokumentation und anschauliche Mitteilung von einfachen baulichen, räumlichen und gegenständlichen Gegebenheiten,
  • Strichaufzählung
    Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schülerinnen und Schüler.
Apparative Medien:
  • Strichaufzählung
    Praktische Übungen und Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten.
Kunstbetrachtung
Lernziele:
siehe 1. und 2. Klasse
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Die Kinderzeichnung: Aufzeigen von Gestaltungsprinzipien und Gesetzmäßigkeiten anhand von geeigneten Beispielen. Bedeutung der Kinderzeichnung für die Kunst des 20. Jahrhunderts.
  • Strichaufzählung
    Das Bilderbuch: Erarbeiten von Bewertungskriterien (zB Aussagewert, künstlerische Gestaltung); historische Entwicklung des Kinderbuches.
  • Strichaufzählung
    Naturstudien in Malerei und Grafik (Skizze, Entwurf, Studie);
  • Strichaufzählung
    Gebrauchsgrafik (Plakat, Schrift, Typografie ua.);
  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen der Perspektive in der bildenden Kunst;
  • Strichaufzählung
    Exemplarische Werke der Architektur, Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauelemente.
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen.
Fachdidaktik
Lernziele:
siehe 1. bis 5. Klasse.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes (Gründe für die kindliche Farbwahl, Formgebung ua.),
  • Strichaufzählung
    Hinführung zu differenzierter Farb- und Formgebung,
  • Strichaufzählung
    Technik und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten, Comicstrips und Trickfilmen,
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung,
  • Strichaufzählung
    Anbahnen eines Qualitätsempfindens,
  • Strichaufzählung
    Methoden der Kunst- und Werkbetrachtung mit Kindern anhand von Reproduktionen und Originalen,
  • Strichaufzählung
    Gestaltung der beruflichen Umwelt: Einsatz von Sachzeichnen, Raum- und Dekorationskonzepten.
    1. Ziffer 5
      Klasse:
Praktische Arbeit
Bildnerisches Gestalten (grafischer und farbiger Bereich sowie Bereich apparativer Medien).
Lernziele:
siehe 1. bis 4. Klasse.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Selbstgewählte Aufgaben zur Entfaltung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit.
Kunstbetrachtung
Lernziele:
siehe 1. bis 4. Klasse.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Stilgeschichtliche und kunsthistorische Zusammenhänge in den wesentlichen Kunstepochen und den Bereichen Architektur, Plastik, Malerei und Grafik,
  • Strichaufzählung
    Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen der apparativen Medien.
Fachdidaktik
Lernziele:
siehe 1. bis 5. Klasse.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Aufbaureihen im Hinblick auf die zunehmende Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen sowie Bereicherung der Bildgestaltung,
  • Strichaufzählung
    Schaffung von räumlichen und materiellen Bedingungen für die bildnerische Arbeit; Motivation zu bildnerischem Gestalten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des bildnerischen Gestaltens für das Kind.
Didaktische Grundsätze:
Allgemeines:
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.
Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis, Pädagogik ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten, allenfalls im Übungshort) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schülerinnen und Schüler in einer Mappe zusammengestellt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die fachdidaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit im Kindergarten und im Hort festzuhalten.
Schwerpunktsetzungen in der Bildnerischen Arbeit in den einzelnen Klassen schließen eine Behandlung in anderen Klassen nicht aus. Praktische Arbeit
Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.
Zum Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten, sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.
Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).
Planzeichnen darf nicht als Selbstzweck betrieben werden. Komplizierte Verfahren sind auszuschließen. Ebenso sind Konstruktionsaufgaben der Darstellenden Geometrie kein Auftrag dieses Teilbereiches der Bildnerischen Erziehung. Die hergestellten Pläne und Werkzeichnungen sind als sachliches Verständigungsmittel vornehmlich für die Berufswelt aufzufassen.
Im Bereich der apparativen Medien soll der Ausbildungsschwerpunkt bei Darstellungsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten liegen und nicht im Technischen. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in fast allen Unterrichtsgegenständen, bei Unterrichtsprojekten, im Berufsalltag, auch als Mittel der Dokumentation, im Dienste von Schulveranstaltungen ua. sollen dargelegt und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Didaktik, Kindergarten bzw. Hortpraxis und Pädagogik, wahrgenommen werden.
Das Ornament wird insbesondere im Rahmen des Textilen Gestaltens, des Werkens, der Raum- und Bühnengestaltung und fächerübergreifend bei der Gestaltung von Festen und Feiern sinnvoll und berufsbezogen Anwendung finden.
Grundprinzipien ornamentaler Gestaltung können ua. im Rahmen der Kunstbetrachtung sowie des Studiums vor dem Objekt erarbeitet werden. Kunstbetrachtung - Werkbetrachtung
Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen sie aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der verschiedenen AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).
Fachdidaktik
Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit zu einer späteren Erweiterung des Berufsfeldes in Richtung Horterziehung durch entsprechende Planung der Unterrichtsarbeit ab der 1. Klasse zu sichern.
Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll jeder Schülerin und jedem Schüler bewußtgemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten und im Hort gegeben ist, zB Einsatz und Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien, Organisation von Arbeitsschritten, Vermeidung von Fehlerquellen ua. Die Berücksichtigung der Altersgemäßheit bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie bei der Auswahl des Schwierigkeitsgrades und des Arbeitsumfanges ist den Schülerinnen und Schülern auch bei den einzelnen Arbeitsschritten bewußtzumachen.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Werkerziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende
Aspekte enthalten:
Die Werkerziehung soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, fachtypische und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für eigene Werktätigkeit, aber auch bei der Berufsarbeit in Kindergarten und Hort systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut werden, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft erkennen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung hingeführt werden.
Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Werken:
Textiles Gestalten:
  1. Ziffer 2
    Klasse
Werken:
Praktische Arbeit:
Lernziele (1. bis 5. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    ihre werktechnischen und gestalterischen Fertigkeiten und Erfahrungen ständig erweitern und festigen,
  • Strichaufzählung
    bei der Gestaltung von Werkstücken die Arbeitsmittel, Werkstoffe und Arbeitsverfahren sachgerecht und ökonomisch einsetzen lernen,
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe, Werkzeuge und Verfahren richtig benennen können,
  • Strichaufzählung
    Probleme bei der Gestaltung von Werkstücken hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und lösen können,
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß bei der Gestaltung von Werkstücken (Produkten) Funktion, Material (Werkstoffe) und Form in Einklang zu bringen sind.
Lerninhalte (1. und 2. Klasse):
Werken:
Körperhaftes und räumliches Gestalten: Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, Seife ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der vorhergegangenen Schulstufen, Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Heranziehen auch weiterer Materialien wie Gips, Holz ua. Montageverfahren mit verschiedenen vorgefundenen Materialien. Gußverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß). Abdruckverfahren.
Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen ua.; allenfalls auch großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen ua.; Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen.
Produktgestaltung:
Flechten mit verschiedenen Materialien. Papierarbeiten (auch Faltarbeiten wie Mützen, Schiffchen, Faltschachteln ua.).
Kindgemäßes Spielzeug aus verschiedenen Materialien.
Gefäßkeramik:
Daumenschale, Aufbaukeramik, Glasieren und Engobieren, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf der Töpferscheibe.
Textiles Gestalten:
Gestaltung textiler Produkte: Raumdekoration, textiles Gebrauchsgut, freie Textilgestaltung unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden, flächenverarbeitenden Verfahren, allenfalls Bekleidung.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Werken:
Textiles Gestalten:
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Werken:
Lerninhalte:
Werken:
Körperhaftes und räumliches Gestalten:
Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken (auch Bühnengestaltung).
Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen im Kindergarten und im Hort (auch im Freien).
Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung im Kindergarten
und im Hort.
Produktgestaltung:
Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).
Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.
Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.
Lerninhalte (3. Klasse):
Textiles Gestalten:
Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken, aufbauend auf die Erfahrungen und Kenntnisse der ersten und zweiten Klasse.
Kombinieren von Techniken, die auch an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind (zB Herstellen von Puppen für das Lern- und Bühnenspiel); Puppenkleidung, Ausstattung für die Puppenecke; Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).
Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Lerninhalte:
Werken:
Die Schülerin bzw. der Schüler hat aus einem selbstgewählten Bereich eine praktische Arbeit zu erbringen, die unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte in Umfang und Differenziertheit über dem Niveau der vorhergehenden Lernstufen zu stehen hat.
Wahlbereiche sind: Körperhaftes und räumliches Gestalten,
Produktgestaltung, Textiles Gestalten.
Werkbetrachtung
Lernziele (1. bis 5. Klasse):
Werken/Textiles Gestalten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    bei der Beurteilung von Werkstücken sachgemäße Kriterien anlegen lernen,
  • Strichaufzählung
    Einsichten gewinnen in das Zusammenwirken von Funktion, Material und Verfahren anhand von Werken aus verschiedenen Kulturkreisen, Vergangenheit und Gegenwart und auch der Volkskunst,
  • Strichaufzählung
    bei der Bewertung von Produkten aus Gegenwart und Vergangenheit zu verfeinertem Qualitätsempfinden und fundierten Werthaltungen geführt werden.
Lerninhalte (1. und 2. Klasse):
Werken:
Spielzeug
Werke der Plastik, Keramik
Materialauswahl
Produktanalyse
Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung
Textiles Gestalten:
Textile Arbeiten aus dem Bereich der Kunst und Volkskunst, aus
verschiedenen Zeiten und Ländern.
Lerninhalte (3. und 4. Klasse):
Werken:
Kritierien für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert, ästhetischer und ökonomischer Wert).
Subjektive und objektive Bewertung.
Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration: Technische Probleme wie Veränderungen der Bühne, Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen, Zuschauerperspektive ua. Grundtypen des Bühnenspiels wie Guckkastenbühne, Arena ua. Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern im Kindergarten und im Hort.
Einblicke in entsprechende Formen des Brauchtums.
Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.
Textiles Gestalten:
Beachtung der optischen und haptischen Wirkung von textilen Materialien an typischen Werken in verschiedenen Techniken.
Bekleidungsgeschichte, erläutert an wenigen exemplarischen Beispielen.
Mode und Modetrends.
Kritisches Konsumverhalten.
Lerninhalte (5. Klasse):
Exemplarische Auseinandersetzung mit Werken aus den Bereichen „Körperhaftes und räumliches Gestalten”, „Produktgestaltung”, „Textiles Gestalten” unter Berücksichtigung der europäischen Kunst, einschließlich Volkskunst und Brauchtum, allenfalls auch außereuropäischer Kulturkreise.
Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck.
Stilprobleme.
Fachdidaktik
Lernziele (1. bis 5. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere werkbezogene Aktivitäten in Kindergarten und Hort reflektieren lernen,
  • Strichaufzählung
    das im Unterricht erworbene Bildungsgut nicht nur für sich selbst, sondern - unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte - in Kindergarten und Hort sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen sowie in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit in Kindergarten und Hort treffen lernen,
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie im Hinblick auf die Arbeit im Hort befähigen, den entsprechenden Lehrplaninhalten der Schule der 6- bis 14-jährigen gerecht zu werden,
  • Strichaufzählung
    durch Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen des Vorschulkindes, vorwiegend aber des Hortkindes, gestalterische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß Werken und Textiles Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann (Hort) und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und Behinderungen von wesentlicher Bedeutung ist,
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, für die Arbeit in Kindergarten und Hort unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeiten und Materialien) zu erstellen,
  • Strichaufzählung
    die in „Werkbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für die Arbeit in Kindergarten und Hort eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
Lerninhalte (1. und 2. Klasse):
Werken/Textiles Gestalten:
Organisation von Arbeitsschritten,
Möglichkeiten zur Motivation,
Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeiten,
Wecken des Verständnisses für handwerkliche Anforderungen
verschiedener Techniken,
Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Funktion, Form und Farbe) im Hinblick auf die Arbeit in Kindergarten und Hort,
Formmöglichkeiten im plastischen Bereich in Kindergarten und Hort, Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material,
Materialverbindung und Werkzeug,
Hinweise zur Herstellung von Spielgaben (zB Fingerpuppen) und zur Ausstattung von Festen und Feiern in Kindergarten und Hort.
Lerninhalte (3. und 4. Klasse):
Werken/Textiles Gestalten:
Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu plastischer Gestaltung und Produktgestaltung in Kindergarten und Hort, Möglichkeiten des Einsatzes von Dekoration, Spielzeug, Bühnengestaltung, Kostümen, Puppen ua. in Kindergarten und Hort, Gestaltung der beruflichen Umwelt.
Lerninhalte (5. Klasse):
Theoretische Auseinandersetzung mit der in Praktischer Arbeit
gewählten Aufgabenstellung
Didaktische Grundsätze:
Allgemein:
Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in der Jahresplanung der Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.
Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Pädagogik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis) werden empfohlen und sollen wahrgenommen werden. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten, allenfalls im Übungshort) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schülerinnen und Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotographien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten des Kindergartens, allenfalls des Hortes, sollen - eventuell in Beispielsreihen - gegeben werden.
Schwerpunktsetzungen von Bereichen in den einzelnen Klassen schließen ihre Behandlung in anderen Klassen nicht aus.
Werken/Textiles Gestalten:
Praktische Arbeit:
Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf einen zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Medien ist Bedacht zu nehmen. Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit den geplanten Werkstücken gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellung, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie die Fähigkeit zur Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig. Erziehung zur Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Kostenberechnungen sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, befähigen.
Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
Bei Bühnengestaltung sind Improvisation und Gestaltung mit einfachen Mitteln unter Ausnutzung vorhandener räumlicher Gegebenheiten vorrangig zu bedenken. Bühnengestaltung kann auch im Hinblick auf fächerübergreifende Aspekte Lerninhalt der Bildnerischen Erziehung sein.
Werkbetrachtung:
Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung soll von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Einsichten in Sachverhalte sollen womöglich selbständig erarbeitet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (Lehrausgänge ua.).
Fachdidaktik:
Die Erweiterung des Berufsfeldes im Hinblick auf Horterziehung soll den Schülerinnen und Schülern durch entsprechende Planung der Unterrichtsarbeit ab der 1. Klasse gesichert werden.
Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit in Kindergarten und Hort gegeben ist. Besondere Hinweise scheinen beim Einsatz und der Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien sowie bei der Organisation von Arbeitsschritten angebracht.
Bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie der Auswahl des Schwierigkeitsgrades ua. ist auf Altersgemäßheit zu achten.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung an den Bildungsanstalten
für Kindergartenpädagogik hat
  • Strichaufzählung
    einerseits die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zum Bewegen, Spielen, Leisten und zu gesunder Lebensführung durch entsprechende Zielsetzungen weiterzuentwickeln und festzulegen,
  • Strichaufzählung
    andererseits sind im didaktisch-methodischen Bereich die Bewegungserziehung im Kindergarten und die sportliche Freizeitgestaltung im Hort zu berücksichtigen.
Für den ersten Bereich ist der „Lehrplan für Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten” Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung) vollinhaltlich heranzuziehen.
Die didaktisch-methodische Ausbildung umfaßt eine Ergänzung und Erweiterung des schon genannten Lehrplanes für Leibesübungen. Sie ist in allen Klassen im engen Zusammenhang mit der praktischen Ausbildung zu vermitteln.
Didaktisch-methodische Ausbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Klassen anknüpfend an die praktische Ausbildung in verstärktem Ausmaß in der
  1. Ziffer 3
    bis 5. Klasse zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für
die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, allenfalls auch der Bewegungslehre, exemplarisch enthalten. Die fachdidaktischen Grundlagen für die Durchführung der Übungseinheiten mit Kindern sind unter Bedachtnahme auf Querverbindungen mit den jeweils relevanten Unterrichtsgegenständen zu erarbeiten.
  1. Ziffer eins
    Begriffserklärungen:
    • Strichaufzählung
      Einführung in Fachsprache und Fachliteratur; Gerätekunde.
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der Funktion und der Inhalte einer Systematik der Leibesübungen.
      1. Ziffer 2
        Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder:
    • Strichaufzählung
      Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder beiderlei Geschlechts, Erkennen von Haltungs- und motorischen Schwächen.
    • Strichaufzählung
      Sammlung von altersspezifischen Übungs- und Spielgut.
      1. Ziffer 3
        Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses des Kindes:
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der Lehr- und Lernstufen mit Erarbeitung von praktischen Beispielen aus verschiedenen Sportarten.
      1. Ziffer 4
        Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:
    • Strichaufzählung
      Kenntnis und Struktur von methodischen Reihen.
    • Strichaufzählung
      Sammlung und Anwendung von methodischen Übungs- und Spielreihen.
      1. Ziffer 5
        Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
    • Strichaufzählung
      Vorbereitung von Übungseinheiten und deren aufbauende Planung auf längere Sicht.
    • Strichaufzählung
      Einführung in die verschiedenen Organisationsformen.
      1. Ziffer 6
        Sicherheitsmaßnahmen:
    • Strichaufzählung
      Wissen um die Unfall- und Verletzungsgefahr.
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen:
      Beherrschung von Sicherungs- und Hilfegriffen, Geräteüberprüfung, Verwendung von Matten, Ordnungsrahmen ua.
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der Baderegeln, Pistenregeln, Wanderregeln, Sicherheitsbestimmungen beim Wandern und Skilaufen.
    • Strichaufzählung
      Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unter erschwerten Rahmenbedingungen.
    • Strichaufzählung
      Verhaltensweisen bei Unfällen.
Für Erzieher an Horten auch:
  1. Ziffer 7
    Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der wichtigsten Spiel- und Wettkampfregeln, Kampfrichter- und Spielleitertätigkeit.
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der wichtigsten Organisationsformen: zB Planung und Durchführung eines Sportfestes, Anwendung der verschiedenen Austragungsarten von Wettspielen usw.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Vermittlung der Lerninhalte kommt der Zusammenarbeit mit den Didaktik- und Praxislehrerinnen und -lehrern sowie auch gegebenenfalls mit den Übungskindergärtnerinnen und -kindergärtnern besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist jede Möglichkeit des fächerübergreifenden Unterrichtes auszunützen, zB Vorbereitung und Analyse von Bewegungseinheiten in der Kindergarten- und Hortpraxis.
Im Verlauf der Ausbildung ist die praxisorientierte Wissensvermittlung zu intensivieren und über verschiedene unterrichtliche Verfahren herzustellen: zB transparente Unterrichtsweise (begründete Unterrichtsverfahren), häufige Verwendung didaktisch-methodischen Begleitmaterials (Film, Bild, schriftliche Unterlagen ua.), Kleingruppenarbeit, Arbeitsaufträge, Umgang mit der vorhandenen Fachliteratur (Schulbibliothek).
Wenn möglich sollen im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten (Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen) leibeserziehliche Schwerpunkte im Zusammenhang mit den für die Ausbildung spezifischen Lerninhalten gesetzt werden (zB Kinderschilauf, Schwimmen, kreative Bewegungsspiele zur psychomotorischen Förderung, vorbeugendes Haltungsturnen).
Das Erreichen eines für die beruflichen Erfordernisse ausreichenden Schwimmenkönnens (Erarbeiten der für den Helferschein geltenden Leistungen) ist von wesentlicher Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler sind von Anfang an zur Mitgestaltung der Übungsstunden (Üben, Trainieren, Versuchen, Experimentieren, Diskutieren) anzuregen.
Ebenso können Arbeitsaufträge als selbständige schriftliche Vorbereitung zur Durchführung von Bewegungsangeboten, Übungseinheiten ua. gegeben werden.

  1. Ziffer 2
    Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten

PÄDAGOGIK FÜR ERZIEHER AN HORTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, den Schülerinnen und Schülern die für die Erziehung und Bildung des Kindes und des Jugendlichen im Pflichtschulalter relevanten Problemkreise so weit einsichtig zu machen, daß sie die pädagogischen Aufgaben im Hort und in anderen einschlägigen Institutionen erkennen, beurteilen und bewältigen können.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Die Entwicklung des Hortes als sozialpädagogische Einrichtung; zukunftsorientierte Aspekte und Modelle.
Sozialpädagogische Aufgaben des Hortes; Problemfelder der institutionellen Erziehung.
Spezifische Probleme des Schulkindes und Jugendlichen,
Möglichkeiten der Bewältigung.
Der Hort als Ort der sozialen Begegnung.
Lern- und Leistungsverhalten des Schulkindes; individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Voraussetzungen; Verhaltensprobleme im emotionalen, sozialen und kognitiven sowie im Leistungsbereich. Einblick in die Arbeitsweisen und die Lehrpläne der Pflichtschulen (auch der Sonderschulen). Faktoren und Kriterien für die Berufswahl und Berufsfindung.
Konsum- und Freizeitverhalten des Schulkindes und Jugendlichen;
Auf- und Ausbau von Einstellungen und Interessen.
Pädagogischpsychologische Beratungsdienste.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester

DIDAKTIK DER HORTERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten befähigen, die mannigfaltigen Erziehungsaufgaben, welche sich aus der Funktion des Hortes als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung ergeben, zu bewältigen. Dazu gehört:
Initiieren und Auslösen von Prozessen, die zu einer eigenständigen und kreativen Gestaltung der Freizeit führen;
Entwicklung von Lernstrategien zum Aufbau einer positiven Arbeitshaltung und eines angemessenen Arbeitsverhaltens;
Grundlegung individueller Lernprozesse durch geeignete Maßnahmen;
Hilfestellung auf dem Weg zu einem angemessenen Anspruchsniveau für die eigene Leistung;
Klärung und Verarbeitung der im Schulleben gewonnenen Erfahrungen.
Bei der Planung hinsichtlich der Zeitstrukturierung sollen die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten den notwendigen Wechsel von intensiver Lern- und Übungsarbeit und spannungsfreien Spielphasen berücksichtigen lernen.
Durch Kenntnis verschiedener Methoden der kompensatorischen Hilfestellung sollen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher in Horten imstande sein, Maßnahmen zu setzen, um eine Über- bzw. Unterforderung der Kinder zu vermeiden.
Durch das Erproben verschiedener kommunikativer Techniken sollen die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten ua. befähigt werden, Diskussionen zu leiten und Gespräche zu führen. Sie sollen ferner mit dem Einsatz von Rollenspielen als Möglichkeit sozialen Lernens vertraut sein.
Die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten sollen die Fähigkeit besitzen, das Gemeinschaftsbewußtsein der Gruppe zu fördern, selbständiges und verantwortliches Handeln der ihnen anvertrauten Kinder in der Gemeinschaft anzubahnen und bei diesen die Bereitschaft zu persönlichem Engagement zu wecken. Darüber hinaus sollen sie die Fähigkeit erwerben, Kinder zu Achtung und Toleranz gegenüber Werthaltungen und Überzeugungen zu führen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Erste Kenntnis von den Aufgaben des Hortes im Hinblick auf seine Funktionen als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung.
Kennenlernen verschiedener Arten von Horten und Institutionen zur außerschulischen Betreuung von Kindern im Pflichtschulalter.
Erster Überblick über die Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen: Lage des Hortes, Gruppenstruktur, Zeitstruktur, Einrichtung und Gestaltung der einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche unter Einbeziehung des Bereiches im Freien, Ausstattung mit Materialien und Bildungsmitteln für die einzelnen Aktivitätsbereiche.
Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Forderungen der Bildungsinstitution Schule und den Arbeits- und Spielprozessen im Hort.
Eröffnen von Einblicken in die planmäßige Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher an Horten sowie erste Erhebungen und Reflexion des Erzieherverhaltens.
Erste Kenntnis von speziellen Lernhilfen für die Bewältigung von Aufgabenstellungen der Schule, Entwickeln von Lernstrategien.
Kenntnis verschiedener Materialien und Bildungsmittel für die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder im Hort.
Exemplarisches Angebot von Methoden zur Weckung von individuellen Interessen; Anleitung zu kommunikativem Handeln der Kinder, Anwendung und Kombination von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Spielformen in verschiedenen Erlebnisbereichen. Weiterführung systematisch angelegter Sammlungen von Bildungsmitteln im Hinblick auf die pädagogische Arbeit im Hort.
Methoden für den Einsatz von Fachliteratur.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Vertiefte Auseinandersetzung mit den sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes sowie anderen Formen außerschulischer Betreuung.
Differenzierung und Strukturierung des Wissens um die Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen, und Verständnis für deren Wechselwirkung. Schaffen von Voraussetzungen für flexibles Handeln hinsichtlich der Gestaltung einer Gruppeneinheit; organisatorische und methodische Maßnahmen.
Kenntnis verschiedener Organisationsformen der Freizeit unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder. Überblick über didaktische und methodische Möglichkeiten für die Ausbildung individueller Interessen, um Kinder zu befähigen, ihre Freizeit eigenverantwortlich und kreativ zu gestalten, etwa Wecken des Interesses für die Teilnahme am kulturellen Geschehen, für sportliche Aktivitäten, für den Aufbau von Hobbys.
Kenntnis von Organisationsformen und Methoden für Lernsituationen im Hort. Methoden für selbständiges Bewältigen von Aufgaben unter Berücksichtigung des individuellen Lerntempos und der Leistungsfähigkeit des Kindes; Möglichkeiten der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten. Einblick in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen (Querverbindung zur Pädagogik). Materialien und Methoden für Lernhilfen zur Förderung leistungsschwacher Kinder.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule.
Methoden für Spiel- und Arbeitsprozesse, die für die Förderung der Kinder im Hort geeignet sind. Auswahl von Inhalten, die den entwicklungsgemäßen Bedürfnissen und individuellen Interessen der Kinder entsprechen und die ein selbständiges und eigenverantwortliches Handeln in der Lebenswirklichkeit vorbereiten und sichern sollten, insbesondere unter Einbeziehung der realen Gegebenheiten der näheren Umwelt.
Einführung in die Ziele, Aufgaben und Planung der Verkehrserziehung im Hort in Ergänzung zur schulischen Verkehrserziehung mit methodischen Angeboten, aufbauend auf den entsprechenden Lehrstoff in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen.
Methoden für die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Hort hinsichtlich der Emotionalerziehung, der Sozialerziehung und des Wertverhaltens.
Kriterien für die Vorbereitung der Hortarbeit hinsichtlich kurz- bzw. längerfristiger Planungseinheiten.
Methodenanalysen und Reflexion des Erziehungsgeschehens bzw. des Erzieherverhaltens.
Methoden der Zusammenarbeit mit den Eltern unter besonderer Berücksichtigung der pädagogischen Probleme im Hort.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Zusammenschau und Strukturierung der verschiedenen didaktisch-methodischen Bereiche, die für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Schulalter maßgeblich sind.
Methoden und Planung von Modellen, die die Kinder in ihrer Auseinandersetzung mit den Gegenwartsproblemen unterstützen, um sie zu eigenständiger Auswahl, kritischer Beurteilung und zu originellen Lösungsversuchen zu führen, zB in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Hygiene; Bedeutung und Einfluß der Medien; Einsicht in gesellschaftspolitische Zusammenhänge.
Erarbeitung und kritische Beurteilung von Modellen der individuellen Freizeitgestaltung.
Methoden und Kriterien für Entscheidungshilfen hinsichtlich der Berufswahl der Jugendlichen. Kenntnis von berufsberatenden Institutionen.
Überblick über Methoden, Strategien und Organisationsformen für die Bewältigung der schulischen Anforderungen. Methoden und Modelle für lern- und leistungsschwache Kinder. Fragen kompensatorischer Förderung und Auseinandersetzung mit der Integrationsproblematik leicht behinderter und verhaltensauffälliger Kinder.
Kenntnis der administrativen Aufgaben der Erzieherinnen und Erzieher an Horten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und -pflichten der Erzieherinnen und Erzieher an Horten.
Modelle der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Das Prinzip der Selbsterfahrung soll im Unterricht angewendet werden und die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten zur individuellen Förderung und zur Gemeinschaftserziehung der ihnen anvertrauten Kinder befähigen.
Die ebenfalls in Selbsterfahrung gewonnene Einsicht in das Prinzip der aufbauenden kontinuierlichen Strukturierung von Lerninhalten soll die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten zu einer wirksamen Lernhilfe befähigen. Sie sollen dazu angehalten werden, beim Aufbau von Arbeitshaltung und Arbeitsverhalten auf ein Vorgehen in kleinen Schritten zu achten. Geeignete Maßnahmen dabei sind die Ausbildung, fortlaufende Verbesserung und ständige Übung von Lernstrategien, zB sachgemäßer Umgang mit Material, Alleinarbeit und Zusammenarbeit in verschiedenen Formen, zweckmäßiger und selbständiger Gebrauch von Schulbüchern und Arbeitsmitteln. Dabei soll den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern an Horten die Bedeutung einer adäquaten Arbeitsatmosphäre bewußt werden, die ua. durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung gekennzeichnet sein soll. Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Fachbereichen bei der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten ist ihnen klarzumachen.
Die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten sollen kooperative Lern- und Arbeitsformen, wie Partner- und Gruppenarbeit, selbst üben, um sie bei den Kindern im Hort überzeugend verwirklichen zu können. Darüber hinaus sollen damit durch Selbsterfahrung Voraussetzungen für eine spätere Teamarbeit im Hort geschaffen werden.
Zum Erlernen und zur Anwendung effektiver Formen der Kommunikation sind Interaktionsspiele zur Lockerung, zur Schulung von Ausdruck, Konzentration, Sensibilität und Kooperation zu empfehlen.
Die Bedeutung des Einbringens der eigenen Persönlichkeit beim Aufbau von Interessen bzw. bei Fragen der Persönlichkeitsbildung und Werthaltung ist den künftigen Erzieherinnen und Erziehern an Horten bewußt zu machen.
Sie sind mit einschlägiger Fachliteratur für die Vorbereitung und Planung der persönlichen Arbeit im Hort und für die eigene Weiterbildung vertraut zu machen.

HORTPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Hortpraxis soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Hospitieren und erstes spontanes praktisches Arbeiten im Hort. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Erziehungsfeld Hort beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll ein erster Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse und in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort einsetzen zu lernen.
An Beispielen geplanter Angebote sollen die Schülerinnen und Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Einführung in die selbständige Hortarbeit und deren Planung. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.
Anleitung zur Erstellung mündlicher und schriftlicher Berichte und deren Auswertung.
Besuche in verschiedenen Horten.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Praktizieren in verschiedenen Hortgruppen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort und der Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe.
Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln sowie anderer Medien.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie grundsätzlich deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit im Hort in Planung und Durchführung berücksichtigen.
Praktische Vorbereitung auf die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern sowie die Teilnahme an derartigen Vorhaben.
Fallweises Hospitieren mit gezielter Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten und deren Auswertung als Grundlage für Praxisanalysen.
Besuch verschiedener Arten von Horten und anderer außerschulischer
Institutionen. Hospitationen in Schulen.
Vorbereitung der Ferialpraxis.
Eine Praxiswoche im Hort. Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen. (Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann die Ferialpraxis auch bereits nach der 3. Klasse angesetzt werden.)
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Weitgehend selbständiges Praktizieren im Hort nach eigenständiger methodengerechter Planung.
Befähigung zu gezielter Förderung einzelner Kinder im Pflichtschulalter, insbesondere Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Leistungsschwächen sowie leicht körperlich behinderter Kinder ua. Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen schriftlicher Planung der Hortarbeit.
Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Hortarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Anfertigung pädagogisch relevanter Aufzeichnungen für die Reflexion.
Auswertung der Ferialpraxis.
Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Hortpraxis, Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie Erzieherinnen und Erzieher an Horten abzuhalten.
Der Unterricht in Hortpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungsergebnisse vorbildlich gestalteter Hortarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Schülerinnen und Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit auch in zweisprachig geführten Horten praktizieren.
Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist fallweise wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitungen vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch Verhaltenstraining soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden, allenfalls auch unter Einsatz audiovisueller Medien.
Die vorgesehene Praxiswoche ist so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll dazu befähigen, Kindern im Pflichtschulalter Lernhilfe zu geben und deren Grenzen zu erkennen, Lesefähigkeit und Lesefreudigkeit zu fördern sowie Kinder- und Jugendbücher zu beurteilen und einzustufen, um das Unterrichtsprinzip Leseerziehung zu unterstützen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter; Didaktik des Deutschunterrichtes. Techniken kommunikativen Sprachgebrauchs; Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.
Methodische Hilfen zum rationellen Erlernen von Texten (Gedicht, Gedächtnisübung, Lehrstoff usw.).
Kriterien der Gestaltung unterschiedlicher Textsorten; Korrekturübungen anhand von Beispielen; Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung; Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung. Richtiger Umgang mit Wörterbüchern. Vertiefung der Einsichten in den Gebrauch der Sprache. Methodik der Leseerziehung und Möglichkeiten der Leseförderung unter besonderer Berücksichtigung des Erstlesealters.
Didaktische Grundsätze:
Ausgehend von der Wort- und Satzlehre, sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen methodischen Möglichkeiten vertraut gemacht werden. Die angemessene sprachliche Bewältigung verschiedener Situationen ist durch kommunikative Techniken zu üben.
Sinnvolle Lernhilfe soll weitgehend an praktischen Beispielen aufgezeigt werden; eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit Hort und Schule sowie ein Hospitieren an denselben wäre wünschenswert.
Die Schülerinnen und Schüler sollen mit den Institutionen zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur bekannt gemacht und zur Verwendung von Fachliteratur zur Weiterbildung angeregt werden. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen und sozialen Seiten des Lernprozesses fördert.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Kennenlernen und Interpretieren der Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen. Einblick in die für den Englischunterricht approbierten Lehrwerke und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten. Korrekturübungen anhand von Beispielen. Die Erzieherinnen und Erzieher an Horten sollen imstande sein, die verschiedenen Übungstypen und die damit verbundenen Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Sie sollen mit allen Bedingungen und Methoden vertraut sein, die den Übungserfolg herbeiführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.
Didaktische Grundsätze:
Die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten sind in schülerorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel und Rücksichtnahme auf die besonderen Lernbedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler als unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen, einzuführen.
Geeignete Übungsformen sind ua.:
Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen wie
Lernspiele (Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele), Sing- und Tanzspiele, Stegreifspiele (auch mit Hilfe von Handpuppen oder eines Puppentheaters), Lieder, Reime und Rätsel zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit;
Übungen im Anfertigen der für die Lernhilfe nützlichen
Anschauungsmittel wie Skizzen, Zeichnungen, Wortkarten, Wortbildkarten, vor allem als Grundlage für Übungssätze und Wortschatzarbeit;
Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen,
Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln;
Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;
Übungen im klaren Formulieren von Hausaufgaben;
Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie
Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Wörtern, Wortgruppen oder Skizzen zum Variieren; Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;
Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen;
Übungen in Partner- und Gruppenarbeit;
Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;
Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden);
Übungen im Erarbeiten eines Dialoges durch Zerlegen in erlernbare
Minidialoge;
Übungen im Darstellen einfacher Szenen aus dem Alltag der Kinder;
Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Hör- oder Lesetext;
Übungen im Erstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern, die als
Stütze für eine Zusammenfassung der schriftlichen und mündlichen Äußerungen dienen sollen;
Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.
Allenfalls Übung fachbezogener Aufgabenstellungen unter Einsatz des Computers.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll zu erfolgreicher Lernhilfe in der Mathematik
befähigen, die über das Können und Wissen hinaus auch Lernprozesse im
logischen Denken fördert.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Kennenlernen und Interpretieren der Mathematiklehrpläne an den Schulen für das Pflichtschulalter.
Klären methodischer Grundzüge des Mathematikunterrichts anhand häufig vorkommender Fehler.
Aufzeigen und Einsetzen didaktischer Lehrmittel allenfalls auch einfacher Computer-Software. Umgang mit Mathematikbüchern.
Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule.
Didaktische Grundsätze:
In der zusätzlichen Ausbildung sollen die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler aufgezeigt und die Anwendung von Gedächtnishilfen geschult werden.
Das Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule soll den angehenden Erzieherinnen und Erziehern an Horten Einblick in die unterschiedlichen Methoden der Lehrstofferarbeitung geben und sie mit der Bekämpfung häufig vorkommender Fehler vertraut machen.

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

- ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Bewältigung

verschiedener spezieller Aufgaben im Rahmen einer verantwortungsbewußten Arbeit im Kindergarten erforderlich sind, erwerben.

Sie sollen insbesondere

  • Strichaufzählung
    in einem hauswirtschaftlich-gesundheitlichen Schwerpunkt grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten, vor allem im Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf, erlangen. Sie sollen die Fähigkeit erwerben, einfache Mahlzeiten nach gesundheitlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen herzustellen. Sie sollen befähigt werden, Speisen und Getränke, die für die Zubereitung mit Kindern geeignet sind, auszuwählen sowie pflegerische Handlungen und Sofortmaßnahmen in Erster Hilfe, insbesondere bei Kindern, zu setzen;
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, als Multiplikatoren Aufgaben der Verkehrserziehung wahrnehmen zu können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung der einfachen Arbeiten im Rechnungswesen sowie Kenntnis der Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und der Folgen von Mängeln erwerben;
    Vertrautheit mit der einfachen Buchhaltung, insbesondere Budgetplanung, Kontoführung, Rechnungsführung, Material- und Inventarverwaltung, erlangen und Einblick in Personalverrechnung gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Sensibilität für Gruppenprozesse erwerben;
  • Strichaufzählung
    Einblick in aktuelle einschlägige Arbeits- und Forschungsprojekte gewinnen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich:
Ausarbeitung von Speiseplänen auf das Basis elementarer Grundbegriffe der Ernährungslehre, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.
Aufbau und Pflege von Tischkultur.
Hauswirtschaftliche Arbeiten.
Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten
Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutungen, Anlegen von Verbänden bei Kindern). Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster "Art". Pflegerische Handhabungen bei Kleinkindern.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Kindergartenpraxis:
Vorbesprechung und Analyse von Übungseinheiten der Kindergartenpraxis auf der Grundlage fachdidaktischer Erkenntnisse und nach aktuellen methodischen Gesichtspunkten.
  1. Ziffer 4
    Klasse:
Figurenspiel:
Kennenlernen verschiedener Möglichkeiten des Puppenspiels, Erproben
unterschiedlicher Formen, Figuren und Techniken.
Verkehrserziehung:
Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Wecken positiver Einstellung zum Straßenverkehr; Aufbau von verkehrsgerechtem Verhalten; Anbahnung eigenverantwortlichen Handelns und partnerschaftlichen, defensiven Verhaltens im Hinblick auf die künftige Verkehrsteilnahme); Sicherung der für die Verkehrserziehung im Kindergarten notwendigen fachlichen Voraussetzungen (zB Beachtung des jeweiligen Entwicklungsstadiums der Kinder; Kennen der sozialpsychologischen Grundlagen; Kenntnis von Übungs- und Trainingsmöglichkeiten; Bewußtmachen des Zusammenwirkens von Straßenbeschaffenheiten, Verkehrs- und Witterungseinflüssen, Fahrzeugart und Verkehrsregeln); Planung der Verkehrserziehung im Kindergarten und allenfalls im Hort (zB Anwenden didaktischer Modelle; Einsatz geeigneter Methoden; Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive).
Aktuelle Arbeits- und Forschungsgebiete, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse des Kindergartens und der Kleinkinderziehung.
  1. Ziffer 5
    Klasse:
Buchhaltung:
Begriff, Gliederung und Teilgebiete des Rechnungswesens; Interessenten am Rechnungswesen; gesetzliche Bestimmungen, Systeme der Buchführung, Abrechnungssysteme in Kindergärten, insbesondere in Übungskindergärten; Belege, Belegbearbeitung, Ausstellung von Rechnungen, Buchführungspflicht - Aufzeichnungspflicht; Kassabuch und Bankbuch (Brutto-Verbuchung); die Umsatzsteuer, Kassabuch-Nettoverbuchung; allenfalls Verwendung von Buchhaltungs-Software.
Kommunikationstechniken und Gruppendynamik:
Übungen zur Gesprächsführung und Kooperation, insbesondere mit
Erwachsenen: Unterschiedliche Ziele und Formen des Einzel- und Gruppengesprächs (informierendes Gespräch, nondirektives Beratungsgespräch), Technik der Gesprächs- und Diskussionsleitung.
Verhaltenstraining: Konditionierung, Gegenkonditionierung; Erstellung und Durchführung von Verstärkerprogrammen.
Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen: Wahrnehmen von Gruppenrollen und Gruppenprozessen, verschiedene Techniken der Darstellung von Gruppenprofilen, Möglichkeiten der Lenkung von Gruppenprozessen.
Begriff, Anliegen und Vorgangsweisen der Supervision.
Methoden der kompensatorischen und emanzipatorischen Erziehung:
Kindorientierte Individualisierung von Erziehungs- und Bildungsprogrammen; kompensatorische Maßnahmen zur Streßbewältigung;
Einübung in Vorgangsweisen der Konfliktlösung und Entscheidungsfindung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts in der 1. Klasse soll vorrangig die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten, um den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten im hauswirtschaftlichen und kinderpflegerischen Bereich zu sichern.
Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung das Verantwortungsbewußtsein der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Dadurch soll der Transfer für die praktische Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, sichergestellt werden. - Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Bereich der Verkehrserziehung in der vierten Klasse sind acht bis zehn Stunden vorzusehen. Im Hinblick auf ein gezieltes Funktionstraining ist auf den Erfahrungen in der Rhythmisch-musikalischen Erziehung aufzubauen bzw. enge Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Freigegenstand anzubahnen.

C. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben in der Minute nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1969,, aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben; Erziehung zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.
Ein weiteres Ziel ist die Beherrschung der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellung; Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat und Band - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    oder 2. oder 3. Klasse:
Kurzschrift:
Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen
allenfalls Einführung in die Eilschrift.
Maschinschreiben:
Richtige Körper- und Handhaltung
Bearbeiten des Griffeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdfjklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat bzw. Band - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) sowie der Zahlen und Zeichen. Erarbeiten praktischer Beispiele (Briefe, Tabellen ua.), Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.
Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine. Allenfalls Kennenlernen einfacher Textverarbeitung auch auf dem PC.
Didaktische Grundsätze:
  1. Ziffer eins
    Auf graphische und systematische Korrektheit im Schreiben und
auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften ist zu achten. Das Beherrschen der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der Umwelt der Schülerinnen und Schüler und den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß die kurzschriftliche Praxis für die einzelnen möglichst umfassend wird.
  1. Ziffer 2
    Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüberhinaus sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden, geläufigen Aufgaben vertraut gemacht werden.
Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf losen Blättern durchzuführen und in Mappen zu ordnen.

INSTRUMENTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Instrumentenbau soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Auf Grund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
  • Strichaufzählung
    Bau einfacher Musikinstrumente
  • Strichaufzählung
    Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    kreativer und improvisatorischer Einsatz der Instrumente
  • Strichaufzählung
    Erwerb der Fähigkeit, einfache Musikinstrumente mit Kindern im Kindergarten und Hort - entsprechend der jeweiligen Entwicklungsstufe - herzustellen
  • Strichaufzählung
    praxisbezogene Verwendung der Instrumente.
Durch das eigenständige Herstellen des Instrumentariums soll der Schülerin/dem Schüler ein besonderer Zugang zu den Instrumenten und zum Musizieren eröffnet werden.
Die Verbindung von herkömmlichem und selbstgefertigtem Instrumentarium soll der Schülerin/dem Schüler erweiterte Klang- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufspraxis eröffnen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    oder 2. oder 3. Klasse:
Bau einfacher Musikinstrumente (Schlaghölzer, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumente, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfache Flöten, Stabspiel und andere) in entsprechender handwerklicher und klanglicher Qualität.
Richtige Handhabung und Pflege der Instrumente.
Praktische Anwendung durch Experimentieren und Improvisieren mit Geräuschen und Klängen und vorgegebenen musikalischen Strukturen.
Didaktische Grundsätze:
Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Besondere Bedeutung kommt ständiger Gehörschulung zu. Beim Experimentieren und Improvisieren soll rhythmisches Empfinden geweckt und gefördert werden. Unter Einbezug der Fest- und Feiergestaltung ist gemeinsames Musizieren mit selbstgebauten Instrumenten zu fördern.
Im Interesse eines praxisorientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Kindergarten- und Hortpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Instrumentalmusik, Didaktik, Kindergarten- und Hortpraxis, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.
Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Instrumente sowohl berufsspezifisch als auch zur persönlichen Bereicherung einzusetzen.

FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Erweiterung, Vertiefung und Abrundung der Erfahrungen in der Kindergartenpraxis. Durch Einbeziehung der Praxis bei Kindern von 6 Monaten bis 3 Jahren sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, aus der Erkenntnis der Bedeutung der ersten Lebensjahre Erziehungs- und Bildungsaufgaben auch bei ganz jungen Kindern zu übernehmen und insbesondere durch Hinwendung zum einzelnen Kind kompensatorisch zu wirken.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 4
    und 5. Klasse:
Hospitieren und Praktizieren in Säuglingsheimen, Krippen, Integrationsgruppen und ähnlichen Einrichtungen.
Einblick in die Anfänge kindlichen Spielverhaltens („Lernen lernen”). Anleitung zu erzieherisch richtiger Planung und Durchführung der Kinderpflege (Essen, Reinlichkeitserziehung, Schlafen ua.). Erkennen von entwicklungsentsprechendem Verhalten der Kinder und Erfassen von Auffälligkeiten. Einblick in die den Bedürfnissen des jungen Kindes gemäße Planung des Tagesablaufes, der Raumgestaltung und des Angebotes altersangemessener Aktivitätsmöglichkeiten und erste praktische Erprobung derselben, zB:
Die kindlichen Fähigkeiten wecken und entfalten helfen. Dem Kind die individuelle Förderung in den Phasen seiner höchsten Aufnahmefähigkeit zukommen lassen. Auf die Ansprüche des Kindes, auf seine Stimmungen ganz persönlich eingehen.
Hospitieren in weiteren Institutionen, die auch mit Erziehung junger Kinder befaßt sind, wie Mutterberatung, allenfalls Tagesmutter ua. Erstellen zweckmäßiger Aufzeichnungen und Berichte.
Didaktische Grundsätze:
Sinngemäß gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kindergartenpraxis, soweit sie auch für die Früherziehungspraxis relevant sind, unter besonderer Berücksichtigung der für die Altersstufe von 6 Monaten bis 3 Jahren unabdingbaren Individualisierung der Erziehung.
Die Blockung von Unterrichsstunden ist aus didaktischen Gründen wünschenswert.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Pflichtgegenstand)
Lehrstoff:
3., 4. und 5. Klasse:
Erweiterte Erfahrung und Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel. Differenzierung des kreativen Körperausdrucks, der Bewegungsimprovisation und Bewegungsgestaltung. Erfassen und Umsetzen der methodisch-didaktischen Grundlagen der rhythmisch-musikalischen Erziehung im Hinblick auf die Praxis. Lernzielorientierte Anwendung von Materialien und Objekten. Einsatz von Stimme, Sprache, Flöten, Orff-Instrumenten und selbstgebautem Instrumentarium zur Bewegungsbegleitung. Gestalten von Liedern, Texten und Tanzformen in Bewegung und mit Instrumenten. Entwickeln weiterer Übungssequenzen für den Kindergarten. Selbständiges Erarbeiten von Themenbereichen zur Durchführung von rhythmisch-musikalischen Übungseinheiten mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen; Reflexion und Analyse.
Rhythmisch-musikalische Erziehung als Möglichkeit zur Vorbereitung auf den Schuleintritt sowie zum Einsatz im Hort. Förderung der Fähigkeit, Übungseinheiten zu variieren und dem jeweiligen Niveau der Gruppe anzupassen. Übungen zum Ausgleich von emotionalen Spannungen und motorischen Defiziten. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum angemessenen Umgang mit Aggression. Aufgaben und Spiele mit Musik und Bewegung zur Förderung von Konzentration, Kommunikation und Kreativität. Rhythmisch-musikalische Lernspiele als Lernhilfe (Sprach- und Mengenlehre, Schreibförderung, logisches Denken ua.). Rhythmisches Gestalten von Liedern, Texten und Tanzformen für Schulkinder. Szenisches Spiel in Verbindung mit Musik und Bewegung.
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Sonderpädagogik. Didaktischer Aufbau eventuell versäumter Primärerfahrung; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens bei einem Minimum an verbaler Steuerung. Allenfalls einschlägige Einblicke in entsprechenden Institutionen der Sonderpädagogik. Einsicht in psychosomatische Vorgänge und deren Beachten im persönlichen und beruflichen Leben. Erstellen von kurz-, mittel- und längerfristigen Rahmenplänen. Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur.
Didaktische Grundsätze:
(siehe Pflichtgegenstand)
Das Herstellen von Querverbindungen zur Didaktik und Kindergarten- bzw. Hortpraxis sowie die Analyse der durch die Schülerinnen und Schüler in diesem Unterricht erworbene Praxiserfahrungen soll die Umsetzung rhythmisch-musikalischer Erziehung in der beruflichen Praxis verbessern.

INSTRUMENTALMUSIK

Anmerkung, Instrumentalunterricht)

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Pflichtgegenstand)

Gitarre

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur. Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.

Kammermusik und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Begleitung von Liedern für Kinder und Jugendliche. Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Transponieren von Melodie und Begleitung.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

Solistischer Einsatz des Instrumentes in Kindergarten und Hort.

Blockflöte

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur. Stilgerechte Verzierungen.
    Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.

Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche. Erfinden einer 2. Stimme.

Transponieren.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

Bambusflöte

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur. Stilgerechte Verzierungen.
    Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.

Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche. Erfinden einer 2. Stimme.

Transponieren.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

Klavier

Akkordeon

Querflöte

Violine

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:

Festigung des im jeweiligen Pflichtgegenstand angeführten Lehrstoffes.

Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.

Sololiteratur aus verschiedenen Stilrichtungen.

Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.

Repertoireerweiterung im Hinblick auf den Einsatz im künftigen

Berufsfeld.

Förderung des selbständigen kreativen Gestaltens.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand)

SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der slowenischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie eine angemessene Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.

Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des slowenischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in slowenischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die slowenische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Sprachpflege:

Planmäßige Sprecherziehung. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vorlesen und Erzählen von - insbesondere für das Kleinkind - erzieherisch wertvollen Geschichten und Märchen. Sprechen von Kinderreimen; Versuche im Stegreifspiel.

Lektüre:

Proben aus der slowenischen Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.

Erkennen von Sprachformen.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Sprachpflege:

Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren

einfacher Stoffe.

Lektüre:

Einige Proben der slowenischen Literatur aus dem 19. und 20. Jahrhundert. In Verbindung mit der Lektüre Hinweise auf die wichtigsten Dichtungsarten. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Überblick über das Werden der slowenischen Sprache. Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Bereicherung des Wortschatzes. Rechtschreibübungen.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Sprachpflege:

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen, Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.

Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte unter Auswertung von Schallplatten, Rundfunk und falls sich die Gelegenheit dazu bietet, auch durch Theaterbesuch. Sprechen längerer Texte.

Lektüre:

Ausgewählte Werke der slowenischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen.

Kurzer Überblick über die Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur bei den Slowenen.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils, mit

Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Fachdidaktik:

Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.

Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie einer entsprechenden Auswahl slowenischsprachiger Bilderbücher. Singen von slowenischen Kinderliedern.

Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Sprachpflege:

Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.

Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus Dramen der Slowenischen Literatur. Singen von Volkstümlichen Liedern in slowenischer Sprache.

Lektüre:

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts, die Einblicke

in den geistigen Aufbruch unserer Zeit vermitteln.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der slowenischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.

Fachdidaktik:

Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in slowenischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.

Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.

Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern; sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine

zweistündig.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Sprachpflege:

Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.

Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).

Lektüre:

Ausgewählte Proben aus der slowenischen Gegenwartsliteratur unter

besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner

Slowenen.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre, allenfalls auch im Sinne gezielter Lernhilfe.

Fachdidaktik:

Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.

Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.

Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der slowenischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine

zweistündig.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.

Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Anhören von Schulfunksendungen und durch Tonbandaufnahmen (Kontrolle der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.

Neben der auf die Erlernung der slowenischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Slowenischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Slowenisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.

KROATISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der kroatischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.

Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des kroatischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in kroatischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind um die kroatische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Sprachpflege:

Planmäßige Sprecherziehung, insbesondere im Hinblick auf akzentrichtige und diphthongfreie Aussprache der Vokale. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vortragen kurzer Prosastücke und Gedichte; Singen von Liedern. Vorlesen und Erzählen von Märchen, Volkssagen, Fabeln, Tiergeschichten. Versuche im Stegreifspiel.

Lektüre:

Proben aus der kroatischen Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks. Festigung der schriftkroatischen Ausdrücke.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Grundzüge des Satzbaues. Wortlehre: Hauptwort, Eigenschaftswort, das persönliche, das rückbezügliche und das besitzanzeigende Fürwort, das Zeitwort und das Vorwort.

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Gewöhnung an den Gebrauch des Wörterbuches.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Sprachpflege:

Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren einfacher Stoffe. Höhere Anforderungen an das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle Lesen.

Lektüre:

Einige Proben der burgenländischen kroatischen Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Kroatische Volkssagen, Stoffe aus der kroatischen Geschichte und Kultur sowie Texte über bedeutende Männer und Frauen des kroatischen Volkes. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdruckes:

Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Deklination des Hauptwortes, Deklination der Fürwörter. Das Zahlwort. Die Konjugation der Zeitwörter. Bereicherung des Wortschatzes.

Rechtschreibübungen, insbesondere betreffend die Großschreibung, die Zeichensetzung und die Behandlung der Konsonantenangleichung. Gebräuchliche Fremdwörter.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr; je zwei im Semester.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Sprachpflege:

Richtige Betonung und diphthongfreie Aussprache. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Freies Sprechen mit Vorbereitung.

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von

volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.

Lektüre:

Leseproben zur systematischen Gliederung der kroatischen Literatur und zum Einblick in die Geschichte des Volkes. Bedeutende kroatische Dichter und Schriftsteller. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Burgenland-Kroaten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kroatischen Satzbaues.

Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Das Wichtigste über die Satzlehre (insbesondere die Nebensätze) zur Bereicherung des Stils, mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Schwerpunkte der Wortlehre: Erkennen der vier Vergangenheitszeiten anhand der Lektüre. Die Mittelwörter, die satz- und wortverbindenden Wörter. Umlaute und Ablaute sowie die Doppelvokale. Die Behandlung der schwierigsten Konsonanten mit Hinweisen auf die Rechtschreibung.

Fachdidaktik:

Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.

Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen in kroatischer Sprache von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl kroatischer Bilderbücher. Singen von kroatischen Kinderliedern.

Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Sprachpflege:

Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.

Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus kroatischen Volksstücken. Singen von volkstümlichen Liedern in kroatischer Sprache.

Lektüre:

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts. Erzählungen und Abhandlungen über das Arbeits- und Berufsleben. Umfangreiche erzählende Dichtungen. Bilder aus der Geschichte und Kultur des kroatischen Volkes.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Einfach Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der kroatischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen, Volksetymologie.

Fachdidaktik:

Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in kroatischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.

Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.

Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern, sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine

zweistündig.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Sprachpflege:

Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.

Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).

Lektüre:

Ausgewählte Proben aus der kroatischen Gegenwartsliteratur unter

besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre, allenfalls auch im Hinblick auf didaktisch richtige Lernhilfe.

Fachdidaktik:

Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.

Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.

Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der kroatischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine

zweistündig.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.

Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen (Kontrollieren der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.

Neben der auf die Erlernung der kroatischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Kroatischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Kroatisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.

UNGARISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der ungarischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.

Durch die Behandlung der bedeutendsten Werke des ungarischen Schrifttums soll den Schülerinnen und Schülern Einblick in die wesentlichen Epochen der geistesgeschichtlichen Entwicklung Ungarns geboten werden. Dabei ist auf die literarische Befruchtung des pannonischen Raumes durch die ungarische Literatur - unter besonderer Berücksichtigung des auf das Burgenland bezogenen ungarischen Schrifttums - zu verweisen. Das Erkennen der Gemeinsamkeit zwischen Österreich und Ungarn aus der gemeinsamen Geschichte, aber auch das Verständnis für die verschiedene Wesensart, soll die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in ungarischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die ungarische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Sprachpflege:

Planmäßige Sprecherziehung; Aneignung einer klaren Aussprache; Einübung der richtigen Betonung, Unterscheidung der kurzen und langen Vokale, Berücksichtigung der zusammengesetzten und der Doppelkonsonanten. Sprachmelodie. Festigung des Wortschatzes durch Umformungs- und Einsetzübungen. Dialoge (Rollenspiele) aus dem Alltag der Familie und der Umwelt des Kindes bzw. Jugendlichen. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Auswendiglernen kurzer Texte.

Lektüre:

Proben aus der ungarischen Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben; fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Nominal- und Verbalsätze. Gebrauch des Hilfszeitwortes und der Verneinung. Numeralia und Pronomina: Orts- und Zeitsuffixe.

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.

Erkennen von Sprachformen.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Sprachpflege:

Alltagsgespräche aus den Sachgebieten: Zeit (Uhr, Tage, Wochen, Monate, Jahreszeiten), Tagesablauf (Beruf und Freizeit, Mahlzeiten und Getränke), auf der Straße (Auskunftserteilung, Wegbeschreibung), Einkaufen (Geschäfte, Märkte), Kleidung.

Lektüre:

Einige Proben aus der auf das Burgenland bezogenen ungarischen Literatur (wie Sagen, Tierfabeln, Jugendgedichte ua.).

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftliche Übungen (Diktate, Übersetzungen); Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch; die Konjugation des Zeitwortes (subjektive und objektive Konjugationsformen). Possessivsuffixe und Besitzanzeige, Steigerung. Vokalharmonie und Agglutination. Umstandsbestimmungen. Bereicherung des Wortschatzes; Rechtschreibübungen.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Sprachpflege:

Erweiterung des Wortschatzes aus den Sachgebieten öffentliche Einrichtungen (Postamt, Bank, Bahn, Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Sport).

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Erörterung und Interpretation längerer Texte.

Lektüre:

Leseproben zur systematischen Gliederung der ungarischen Literatur. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Ungarn des Burgenlandes.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Schwerpunkte der Wortlehre: Die Zeiten des Zeitwortes; unregelmäßige Zeitwörter; weitere Formen der Zeitwörter (Imperativ, Adhortativ, Konjunktiv, Potentialis, Faktativ, Frequentativ); Bildung von Mittelwörtern; Ableitungssilben und ihre Wichtigkeit beim Wandel der Bedeutung.

Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils, mit

Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Fachdidaktik:

Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.

Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl ungarischsprachiger Bilderbücher. Singen von ungarischen Kinderliedern.

Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Sprachpflege:

Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen zu den Sachgebieten:

Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen), kulturelle Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen und Ausstellungen), Gegenwartsprobleme, Dienstleistungen, Sozialfürsorge.

Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen. Einfache Referate. Gepflegtes Vorlesen mit erhöhten Anforderungen. Vortrag von Gedichten.

Lektüre:

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Einfache Abhandlung aus verschiedenen Sachgebieten. Zusammenfassungen, persönliche Stellungnahme, selbständige Ausarbeitung berufsbezogener Themenstellungen.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Die wichtigsten Regeln der ungarischen Syntax. Gesetzmäßigkeiten

und Ausnahmen der Wort- und Satzlehre.

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der ungarischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.

Fachdidaktik:

Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in ungarischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.

Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.

Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern und die sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine

zweistündig.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Sprachpflege:

Freie Rede und Kurzreferate zu gestellten Themen; Stellungnahme zu aktuellen Fragen. Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt. Reise und Tourismus in Ungarn.

Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen; kulturgeschichtlicher Überblick Ungarns.

Lektüre:

Proben aus der dichterischen Eigenart wichtiger Epochen der

ungarischen Literatur.

Ausgewählte Proben aus der ungarischen Gegenwartsliteratur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Ungarn.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem

unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.

Übersetzungsübungen schwierigerer Texte.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Zusammenfassung der gelernten Regeln, allenfalls auch im Hinblick auf die Erfordernisse der Lernhilfe. Praktische Auswertung sprachlicher Feinheiten durch Einprägen markanter Übersetzungsregeln. Geläufige Abkürzungen. Richtiges Übersetzen und sinngemäßes Übertragen fremdartiger Redewendungen.

Fachdidaktik:

Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.

Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.

Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der ungarischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei zweistündig, eine

einstündig.

Didaktische Grundsätze:

Dieser Lehrplan setzt voraus, daß die Schülerinnen und Schüler während der Pflichtschulzeit am Ungarischunterricht teilgenommen haben oder der ungarischen Volksgruppe angehören. Wird der Unterricht aus Ungarisch als Anfängerlehrgang geführt oder als Mehrklassenkurs, so ist im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen, welche die Schülerinnen und Schüler mitbringen, der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Um die Schülerinnen und Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise des Alltags zu gewöhnen, sollte die Unterrichtsgestaltung auf einer fast ausschließlichen Verwendung der ungarischen Sprache von der ersten Unterrichtsstunde an aufbauen.

Verschiedene Möglichkeiten, die den Schülerinnen und Schülern die ungarische Lebensweise besser veranschaulichen, wie Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonbänder, Filme ua., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel ist zu fördern. Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Der ständige Hinweis auf die Gleichheiten, Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten in Grammatik, Sprachaufbau und bei einzelnen Ausdrücken der deutschen und ungarischen Sprache dient dem Verständnis der einzelnen Sprachen und regt zur vergleichenden Sprachwissenschaft an. Durch diese Vergleiche soll den Schülerinnen und Schülern auch manche Eigenart der ungarischen Sprache verständlich gemacht werden. Literarische Zitate, Sprichwörter, häufige Redewendungen helfen zum Verständnis der Denkweisen und der Verhaltensformen der Ungarn. Die nationale Eigenart der Magyaren richtig zu verstehen und dabei auf die nachbarlichen Beziehungen im Donauraum von einst und jetzt hinzuweisen, hat als wichtiger Grundsatz zu gelten. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.

Neben der auf die Erlernung der ungarischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Ungarischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Ungarisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.

FRANZÖSISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung der Schülerinnen und Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.

Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt. Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern erforderlich sind.

Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben Frankreichs.

Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu

internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Sprachgebiete:

Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Tagesablauf, Jahreszeiten, Monate; auf der Straße; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen.

Sprachpflege:

Schulung des Gehörs (unter Verwendung audiovisueller Hilfsmittel), Vermittlung einer möglichst einwandfreien Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge, Umformungen und Einsetzübungen. Auswendiglernen kurzer Texte.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Befehlsform ohne Fürwort, einfache Frage, Verneinung, Wortstellung, Übereinstimmung der Satzglieder, Artikel, Teilungsartikel, Hauptwort, Eigenschaftswort, Zahlwort, häufige Präpositionen; persönliches, besitzanzeigendes, hinweisendes, rückbezügliches und bezügliches Fürwort (1. und 3. Fall); Gegenwart, passe compose der regelmäßigen und häufigsten unregelmäßigen Zeitwörter.

Lektüre:

Kurze Beschreibungen, Geschichten, Dialoge, Bilderbücher, einfache

Gedichte, Lieder.

Schriftliche Arbeiten:

Abschreibübungen, Diktate, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzung einfacher, zusammenhängender Sätze zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformungen von Sätzen. Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Sprachgebiete:

Erweiterung des Tagesablaufes zuhause und im Beruf, Wetter, Einkaufen, Lebensmittel, Mahlzeiten, Gäste, Kleidung, Mode, Spiele.

Sprachpflege:

Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter Berücksichtigung der Satzmelodie. Beschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Zusammenfassungen und Umformungen, Alltagsdialoge.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Festigung und Erweiterung der Grundkenntnisse. Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit in Verbindung mit etre. Steigerung des Eigenschaftswortes. Bildung, Verwendung und Steigerung des Umstandswortes, Verwendung von en und y. Festigung und Erweiterung der unregelmäßigen Zeitwörter; futur; futur proche; passe recent, imparfait.

Lektüre:

Wie 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen.

Weiters leichte Textproben aus der französischen Kinder- und Jugendliteratur.

Schriftliche Arbeiten:

Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an den gelesenen Text, kurze Erlebnisberichte, gelegentliche Übersetzungsübungen, einfache Privatbriefe.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Sachgebiete:

Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit, Welt des Kindes, Familie

und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.

Sprachpflege:

Fortsetzung der Ausspracheschulung; Hörübungen; Erarbeitung eines Grundwortschatzes aus den Sachgebieten. Einfache Stellungnahme, Nacherzählungen, Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit mit dem 4. Fall. Verwendung von passe compose und imparfait. Gebrauch der Nennform. Unbetonte persönliche Fürwörter mit der Befehlsform. Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter, conditionnell römisch eins und römisch zwei, plusqueparfait. Bedingungssätze, Zeitsätze.

Lektüre:

Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, nicht zu schwierige

Textproben aus der modernen französischen Literatur unter besonderer

Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.

Fachdidaktik:

Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern,

Geschichten.

Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Außer den bisherigen Übungen: Kurze Zusammenfassungen der gelesenen Texte und einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Sachgebiete:

Pädagogische und psychologische Thematiken aus dem Bereich der Kindererziehung und Entwicklung des Kindes; Arbeit im Kindergarten; soziale Einrichtungen in Frankreich.

Sprachpflege:

Gespräche über Gelesenes; Praxisberichte; Übungen im Lesen größerer

Abschnitte.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Bildung und Verwendung des Passiv; passe simple (nur passives Wissen und Erkennen anhand von Texten); Bildung und Verwendung des Subjonctif. Indirekte Rede.

Lektüre:

Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich; ansonsten

wie 3. Klasse mit gesteigerten Anforderungen.

Fachdidaktik:

Erweiterung der Sammlung. Auswahl an geeigneten Bilderbüchern. Einführung in die Besonderheiten des kindlichen Sprachkodes.

Schriftliche Arbeiten:

Wie bisher, außerdem: Stellungnahmen zu Fragen aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich.

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine zweistündig.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Sprachgebiete:

Aktuelle Themen des Weltgeschehens: Vertiefung der

berufsspezifischen Thematiken.

Sprachpflege:

Anregungen zu spontanen sprachlichen Äußerungen durch Gruppen- und Klassengespräche.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Wiederholung und Vertiefung der erworbenen Sprachkenntnisse.

Lektüre:

Texte zu aktuellen Themen.

Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens

in Frankreich beleuchten.

Fachdidaktik:

Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses

mehrsprachig erzogener Kinder.

Besonderheiten und Problematik von gemischtsprachigen Kindergärten

in Österreich.

Schriftliche Arbeiten:

Verkürzungen längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage; persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzungen mit Gegenwartsproblematiken und berufsspezifischen Fragen.

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine zweistündig.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.

Verschiedenen Möglichkeiten, den Schülerinnen und Schülern die französische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nützen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor ua.) und durch Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.

Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.

Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweise ist Bedacht zu nehmen.

ITALIENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung der Schülerinnen und Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.

Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt, Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern erforderlich sind.

Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben Italiens.

Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu

internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Sachgebiete:

Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Haus; Uhr, Tagesablauf, Monate, Jahreszeiten; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen, Alter; auf der Straße.

Sprachpflege:

Schulung des Gehörs (unter Heranziehung audiovisueller Hilfsmittel); Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge sowie Umformungen und Einsetzübungen: Auswendiglernen kurzer Texte.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Hauptwort mit Artikel: Eigenschaftswort: Mehrzahlbildung des Haupt- und Eigenschaftswortes, ihre Übereinstimmung in Geschlecht und Zahl;

die mit dem Artikel verschmelzbaren Vorwörter a, di, in, su;

persönliches Fürwort, besitzanzeigendes Fürwort, fragendes und hinführendes Fürwort; Grund- und Ordnungszahlen; Hilfszeitwörter avere und essere; regelmäßiges Zeitwort in der aktiven Form der Gegenwart, der zusammengesetzten Vergangenheit (passato prossimo);

das rückbezügliche Zeitwort, einige unregelmäßige Zeitwörter; Frage, Verneinung; Mengenangaben; bezügliche Fürwörter.

Lektüre:

Beschreibungen, Geschichten, Bilderbücher, einfache Gedichte,

Lieder, Dialoge.

Schriftliche Arbeiten:

Abschreibübungen, Diktate, ausgehend vom durchgearbeiteten Lesestoff, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzungen zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformung von Sätzen, Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Sprachgebiete:

Erweiterung des Tagesablaufes (Geschäfte, Markt, Warenhaus), Kleidung, Mode, Mahlzeiten, Speisen und Getränke, Spiele.

Sprachpflege:

Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter besonderer Berücksichtigung der Satzmelodie, Bildbeschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Umformungen, Alltagsdialoge, Verwendung von Tonbändern.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Zukunft; Befehlsform; regelmäßige und unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes; die betonten und unbetonten persönlichen Fürwörter; Zeitwort; imperfetto - passato prossimo - trapassato prossimo.

Lektüre:

Wie in der 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen; leichte

Textproben aus Kinder- und Jugendbüchern.

Schriftliche Arbeiten:

Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an die gelesenen Texte, Übersetzungsübungen; kurze Erlebnisberichte, einfache Briefe.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Sachgebiete:

Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit (Arzt, Spital, Apotheke); Welt des Kindes, Familie und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.

Sprachpflege:

Sprechübungen: Ordnung des Wortschatzes nach Sachgebieten mit besonderer Berücksichtigung der für den beruflichen Alltag nötigen Ausdrücke und Wendungen. Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte und einfache Stellungnahmen.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Gerundium, Bildung und Verwendung des Konditionals und des Konjunktivs, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig ist. Befehlsform 3. Person. Leideform; unregelmäßige Mehrzahlbildung der Hauptwörter.

Lektüre:

Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel; nicht zu schwierige

Textproben der modernen italienischen Literatur: Berücksichtigung von

Kinder- und Jugendliteratur.

Fachdidaktik:

Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern und Geschichten; erste Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Außer den bisherigen Übungen, kurze Zusammenfassungen der gelesenen Texte, einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen (zB Texte, Hörbeispiel).

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Sachgebiete:

Pädagogische und psychologische Themenkreise aus dem Bereich der Kindererziehung und der Entwicklung des Kindes; Arbeit im Kindergarten; soziale Einrichtungen in Italien.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Systematische Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter und über den Gebrauch der Zeiten und der Modi; bezügliche Fürwörter cui und quale; Gebrauch der wichtigsten Vor- und Bindewörter.

Lektüre:

Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich, sonst wie

  1. Ziffer 3
    Klasse mit gesteigerten Anforderungen.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung; Auswahl an geeigneten Bilderbüchern.

Einführung in die Besonderheiten des kindlichen Sprachkodes.

Schriftliche Arbeiten:

Wie bisher; außerdem Stellungnahme zu Fragen aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich.

Vier Schularbeiten, drei einstündig, eine zweistündig.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Sachgebiete:

Aktuelle Themen des Weltgeschehens; Vertiefung der

berufsspezifischen Thematiken.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Zusammenfassung, Vertiefung und Ergänzung des bisher Gelernten;

passato remoto, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig

ist.

Lektüre:

Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens

in Italien beleuchten.

Sprachpflege:

Anregung zur spontanen sprachlichen Äußerung durch Gruppen- und Klassengespräche.

Fachdidaktik:

Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses

mehrsprachig erzogener Kinder; Besonderheiten und Problematik von

gemischtsprachigen Kindergärten in Österreich.

Schriftliche Arbeiten:

Verkürzung längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage. Persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen und berufsspezifischen Fragen.

Vier Schularbeiten, drei einstündig, eine zweistündig.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.

Verschiedenen Möglichkeiten, den Schülerinnen und Schülern die italienische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nützen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor ua.) und durch Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.

Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.

Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweisen ist Bedacht zu nehmen.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichts in Chorgesang sind das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zu besserem Musikverständnis und der Gebrauch der Stimme als selbstverständliches Mittel musikalischer Äußerung.

Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Singens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen. Im besonderen sind zu fördern:

  • Strichaufzählung
    richtige Atmung und Körpergefühl
  • Strichaufzählung
    klangvolles Singen und Sprechen
  • Strichaufzählung
    reine Intonation
  • Strichaufzählung
    ökonomischer Gebrauch der Stimme und Aufbau einer stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit
  • Strichaufzählung
    grundlegende Fähigkeiten der Chorleitung.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    bis 5. Klasse:
Lockerungsübungen
Stimmbildungsübungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, zu weichem
Einsatz und Registerausgleich
Artikulationsübungen
Geistliche und weltliche Chorliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen, auch unter Einbeziehung von Instrumenten.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler miteinzubeziehen.
Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Erarbeitung zu sehen.
Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten.
Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte des Chores, zB bei Gottesdiensten, Festen, Feieren und Wettbewerben sind einzuplanen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen.

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziele des Unterrichtes in Spielmusik sind das Kennenlernen von Instrumentalliteratur in Original und Bearbeitung als Weg zu besserem Musikverständnis und die Fähigkeit zum gemeinsamen Musizieren durch Konzentration und Rücksichtnahme.
Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.
Die im Instrumentalunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind anzuwenden.
Die in Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Orff-Instrumentariums sollen im Hinblick auf die berufliche Praxis intensiviert werden.
Fähigkeiten zur Leitung von Spielmusikgruppen sollen erworben
werden.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 2
    bis 5. Klasse:
Spielliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen in Original und Bearbeitung, auch unter Einbeziehung von Singstimmen.
Spiel-mit-Stücke
Didaktik des Musizierens für die berufliche Praxis:
Handhabung und Einsatz des Orff-Instrumentariums
Gestaltung von Reimen, Stimmungsbildern und Geschichten
Liedbegleitung
Anleitung zum Musizieren mit Kindern
Auswahl geeigneter Spielliteratur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Improvisation und kreatives Gestalten
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Spielliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Arrangements sind nach vorhandenen Instrumenten (auch Elektrophone und selbst gebaute Instrumente) und technischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. selbst einzurichten.
Besonders Interessierten und Begabten sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte der Spielmusikgruppe zB bei Gottesdiensten, Festen und Feiern sind einzuplanen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen.

PRAXISANLEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Kindergartenpraxis unterstützen. Er soll den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten aufzeigen, mit Erziehungs- und Bildungsangeboten auf Kinder zuzugehen, Verantwortung zu übernehmen, alters- und entwicklungsbedingte Probleme kennenzulernen, im Freizeitbereich - auch unter Einbeziehung der Fremdsprachen - Kontakt- und Kommunikationserfahrungen zu sammeln und so ihre sozialen Fähigkeiten - besonders im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Eltern und im Team - weiterzuentwickeln.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse:
Fächerübergreifendes Aufbereiten von Lehrplaninhalten aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Musikerziehung mit Instrumentalunterricht, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Pädagogik, Deutsch, lebende Fremdsprache und Religion für die praktische Arbeit mit Kindern im Freizeitbereich.
Inhalte von Aktivitäten in der Praxis mit verschiedenen
Schwerpunkten:
Kreativer Bereich: Singen - Musizieren; Hören - Zeichnen - Malen; Falten - Formen - Bauen.
Darstellender Bereich: Darstellendes Spiel; Rollen- und Stegreifspiel; Schattenspiel - Puppentheater.
Motorischer Bereich: Textiles Gestalten; Nähen - Knüpfen - Weben.
Sprachlicher Bereich: Vorlesen; Erzählen - Sprechen; Gespräch - Wortspiele - Reimen; Nacherzählen - Fabulieren.
Übung im Aufbau ausbaufähiger Sammlungen von Spielen, Büchern und Beschäftigungsmaterialien sowie im Anlegen von fachspezifischen Karteien.
Verarbeiten der von den Schülerinnen und Schülern gemachten Erfahrungen bei Einblick in verschiedene Sozial-, Krankheits- und Notsituationen. Erwerben einer offenen und toleranten Haltung für die Bedürfnisse der Familien mit Problemkindern und bei der Überwindung von Sprachbarrieren.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik und Kindergartenpraxis durchführen können. Der unterschiedlichen Schwerpunkte wegen können bei Bedarf abwechselnd verschiedene Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenzahl beizubehalten ist. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechung und Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler persönliche Möglichkeiten ihrer Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit ohne Leistungsdruck entfalten und erproben können.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

INTERKULTURELLE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen zB der Slowenen, Kroaten und Ungarn zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die aufgrund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit - im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich - sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zu eigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung sehr unterschiedlich sein kann. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.
Die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dergleichen) in der Kindergruppe möglichst adäquat umzugehen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 4
    und/oder 5. Klasse:
Mögliche Zielperspektiven für die Arbeit in Kindergarten und Hort:
Erfahrungsbereich kulturelle Identität, basierend auf intra- und interpersonellen Erfahrungen und Einsichten
  • Strichaufzählung
    Bewußtwerdung von Vorurteilen, Stereotypen und Klischees
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für gefühlsmäßiges Angemutetsein von „fremd” und „vertraut”
  • Strichaufzählung
    Bewußtmachung von Konfliktpotentialen, die interkulturellen Begegnungen inhärent sind.
  • Strichaufzählung
    Integration dieser Bewußtseinsinhalte in die eigene Identität, um den Umgang mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dgl.) in der Kindergruppe möglichst adäquat zu gestalten.
Erfahrungsbereich Strukturierung und Organisation (Rahmenbedingungen, Raum, Zeit)
  • Strichaufzählung
    spezielle räumliche Vorkehrungen
  • Strichaufzählung
    spezielle materielle Ausstattung
  • Strichaufzählung
    spezielle Rahmenbedingungen hinsichtlich Personal, Anzahl der Kinder pro Gruppe und Altersstruktur der Gruppe
  • Strichaufzählung
    spezielle Planung (lang-, mittel- und kurzfristige Zielsetzungen) im Hinblick auf die Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten in die Kindergartenarbeit.
Erfahrungsbereich Erziehungs- und Bildungsarbeit
  • Strichaufzählung
    Verschiedenheit der Vorerfahrungen von Kindern, daher unterschiedliche Ausgangssituationen bei der Eingewöhnung
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Muttersprache und Zweitsprache
  • Strichaufzählung
    das Spiel als Medium interkulturellen Lernens (Gleichheiten bzw. Unterschiede der Spielformen, der Spielregeln)
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Mitarbeit von mit der jeweiligen Muttersprache und Kultur vertrauten Personen im Kindergarten bzw. im Hort
  • Strichaufzählung
    Möglichkeit, das Gruppenprofil (Gruppierungen innerhalb der Kindergruppe) zu beobachten, zu beeinflussen bzw. zu lenken
  • Strichaufzählung
    Vermittlung von Alltagskultur in Erwachsenen/Kind und Kind/Kind Begegnung („small talk”, Kleidung, Essen, Einkaufen, Sitten und Gebräuche und dgl.)
  • Strichaufzählung
    Spezielle Probleme der Zusammarbeit Anmerkung, richtig: Zusammenarbeit) mit der Familie bzw. der Schule Didaktische Grundsätze:
Das bevorzugte didaktische Vorgehen der unverbindlichen Übung Interkulturelle Erziehung ist die Selbsterfahrung, möglichst im Rahmen von kulturell heterogenen Gruppen. Vermittlungsebene ist die Alltagskultur, und zwar sowohl die landesübliche als auch die fremder Länder. Es geht dabei um die Werte, Sitten und Traditionen, die in bestimmten Gesetzen, religiösen Vorschriften, Normen sowie in Gewohnheiten, Regeln und Bräuchen ihren Ausdruck finden. Sie sind Orientierungshilfen für das individuelle Verhalten des Menschen sowie für das Zusammenleben des Menschen im Rahmen (s)einer bestimmten Kulturzugehörigkeit.
Es geht dabei um das erzieherische Bemühen, neben der als natürlich empfundenen, selbstverständlichen (im eigentlichen Sinn des Wortes!) Alltagskultur auch andere kennenzulernen und als gleichwertig anzuerkennen. Solche Kenntnis kann den Erfahrungshorizont im Sinne von Multikulturalität erweitern helfen und so den friedlichen Umgang der Menschen untereinander fördern. Interkulturelle Orientierung in der Bildungsarbeit soll verhindern helfen, daß Kinder anderer kultureller Provenienz um jeden Preis - auch den des Verlustes der eigenen Identität - in unsere Kultur integriert werden, aber auch, daß die eigene, österreichische Kultur verwässert, verallgemeinert, angeglichen wird, weil das gleichermaßen den Verlust der eigenen Identität zur Folge hätte. Die Verteidigung der Unterschiede wie auch der Gleichheiten der jeweiligen Identität gegenüber autoritärer und/oder totalitärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser Arbeit.
Aus derartigen Versuchungen entwickeln sich Spannungen und Konflikte, deren Opfer zumeist die Angehörigen der „fremden” Kultur sind. Diese Thesen sollten als Grundlage des Unterrichtes dienen.
Interkulturelle Orientierung der Bildungsarbeit kann nicht in der bedingungslosen Integration von Kindern anderer Kulturräume in unser Wertsystem münden. Die Verteidigung der Unterschiede und Identitäten gegenüber jeglicher totalitärer und autoritärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser pädagogischen Arbeit. Demnach soll Interkulturelle Erziehung im Kindergarten und im Hort auch keine schleichende Landnahme durch fremde Kulturen, sondern eine Bereicherung unseres kulturellen Lebens sein.
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik und Kindergarten- bzw. Hortpraxis durchführen können. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor und Nachbesprechungen sowie Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler persönliche Möglichkeiten entfalten können.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist
  • Strichaufzählung
    eine Sensibilisierung im Hinblick auf Selbsterfahrung, Partnererfahrung und Raumwahrnehmung;
  • Strichaufzählung
    die Erziehung zur kritischen Wahrnehmung von Kommunikationssignalen;
  • Strichaufzählung
    die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Handhabung und Darbietung szenischen Materials;
  • Strichaufzählung
    die Bedachtnahme auf die beruflichen Erfordernisse im Hinblick auf die Auswahl der Spielformen und Stoffe.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
  • Strichaufzählung
    soziale Interkationsfähigkeit auf der Basis darstellender Spiele erwerben;
  • Strichaufzählung
    eigene Kreativität bei verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen innerhalb der Gruppe kennenlernen und entfalten;
  • Strichaufzählung
    szenisches Spiel in seiner gesellschaftlichen und erzieherischen Funktion durchschauen;
  • Strichaufzählung
    kreativen Einsatz der sprachlichen, mimischen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit bei szenischen Aktivitäten aller Art erproben;
  • Strichaufzählung
    dramaturgische Problemlösungen in allen Bereichen des szenischen Spieles planen und durchführen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    bis 4. Klasse:
Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend, Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter, der Altersstufe angemessener Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.
Didaktische Grundsätze:
Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunutzen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit in Kindergarten und Hort sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.
Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Kindergarten- und Hortpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.

SPRECHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Verbesserung der für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechweisen und Sprechtechniken sowie der Fähigkeit, persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede- und Gesprächsführung im Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Einführung in die wesentlichen physiologischen Vorgänge beim Sprechen; Beachtung der richtigen Atemtechnik; Lautlehre;
Artikulation und Stimme; verschiedene Arten des Stimmeinsatzes;
Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.
Übung im lautreinen Sprechen. Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens auch an Beispielen aus der Literatur sowie aus Kinder- und Jugendbüchern.
Verschiedene Formen didaktischen Sprechens: erzählendes Sprechen, Sprachakzente, erzieherisches Sprechen, praxisbezogenes Sprechen.
Erproben von Möglichkeiten in der Vortragstechnik. Übung im Gesprächs- und Diskussionsverhalten.
Möglichkeiten zur Feststellung und Hilfen zum Abbau geringfügiger
Sprachfehler bei Kindergarten- und Hortkindern.
Didaktische Grundsätze:
Die erarbeiteten Grundlagen bilden die Voraussetzung für die verschiedensten Sprechsituationen, die im angewandten Sprechen (erzieherischen Sprechen) ihren Niederschlag finden, wobei das vorbildliche Sprechverhalten der Lehrerin/des Lehrers und die Zuhilfenahme audiovisueller Mittel die Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles bilden soll. Werden Teilbereiche des Sprachaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf einmünden.
Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen Schülerinnen und Schülern empfohlen werden, für die - über die im Pflichtgegenstand Deutsch der ersten Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus - eine spezielle Förderung im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.

LITERATURPFLEGE

Bildungs- Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, das Verständnis für Dichtung zu vertiefen sowie das Interesse an der Lektüre, an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen zu fördern.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 4
    und 5. Klasse:
Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung des Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.
Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schülerinnen und Schüler.
Didaktische Grundsätze:
„Literaturpflege” ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand
Deutsch zugemessenen Unterrichtsstunden.
Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung die Schülerinnen und Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.

BIOLOGISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht baut auf den Unterricht des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde auf und orientiert sich an dessen Lernzielen und -inhalten, soll diese aber insbesondere auf dem praktischen Sektor erweitern und vertiefen sowie die Schülerinnen und Schüler zum selbständigen Arbeiten anleiten und hinführen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    oder 2. oder 3. Klasse:
Kennenlernen und Einüben der wichtigsten in der Biologie und Umweltkunde gebräuchlichen Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken. Schulung der Beobachtung und der Fähigkeit, das Beobachtete in adäquater Weise richtig wiederzugeben und darzustellen. Darüber hinaus sollten die Schülerinnen und Schüler speziell die Fähigkeit erwerben:
  • Strichaufzählung
    zur sachgerechten Verwendung von Arbeitsgeräten,
  • Strichaufzählung
    zur Einrichtung und Betreuung einer permanenten Ausstellung von verschiedenen Naturobjekten,
  • Strichaufzählung
    zum selbständigen Anlegen von Sammlungen,
  • Strichaufzählung
    zur eigenständigen Betreuung von Zimmerpflanzen und Kulturen,
  • Strichaufzählung
    zur Einrichtung und Pflege von Aquarien, Terrarien, Kleinbiotopen,
  • Strichaufzählung
    zum exemplarischen Beobachten von Tieren (unter Einhaltung und Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen),
  • Strichaufzählung
    zum eingehenden Studium von Naturobjekten mit Hinweisen auf methodenwissenschaftliche Forschung.
Didaktische Grundsätze:
Diese Vertiefung sollte in Einzel- und in Gruppenarbeit erfolgen. Die Schülerinnen und Schüler sollten durch die eigene Betätigung zusammenhängendes Naturgeschehen besser erfassen und eine auf Verständnis beruhende verantwortungsvolle Einstellung zur Natur gewinnen, um sie Kindern (und Jugendlichen) vermitteln zu können. Durch die eigene Betätigung sollen die Schülerinnen und Schüler wertvolle Impulse für die Berufsarbeit gewinnen.
Auf Genauigkeit bei der Durchführung der Beobachtungen und Versuche ist stets Wert zu legen. Das Führen von Protokollen ist zweckmäßig. Die gültigen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sollen die Grundlagen der neuen Technologien vermittelt werden. Ausgehend vom gegenwärtigen Stand der Informatik, sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere deren Denk- und Arbeitsweisen, Möglichkeiten ihrer Anwendung und Perspektiven ihrer möglichen Weiterentwicklung kennenlernen.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse:
Einführung in die Grundbegriffe der EDV (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Exemplarische Anwendung auf praktische Problemstellungen aus verschiedenen persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Lebensbereichen sowie aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen (in Form von Beispielen).
Hardware
Erste Einführung in die Hardware (Aufbau und Arbeitsweise):
Prozessor, Speicher, Peripherie.
Software
Grundzüge einer problemorientierten Programmiersprache, um einfache Probleme mit dem Computer lösen zu können. Programmstrukturen. Datenstrukturen.
Arbeiten mit Anwendersoftware, insbesondere Textverarbeitung, Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation.
Auswirkungen im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen
Bereich. Aspekte des Datenschutzes.
Didaktische Grundsätze:
Durch praktisches Arbeiten am Computer sollen die Schülerinnen und Schüler mit elektronischer Datenverarbeitung vertraut gemacht werden. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Buchhaltung).
Wenn möglich sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.

MEDIENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene
vermitteln.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien wie Spielfilm, Hörfunk und Fernsehen, ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.
Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten anzuwenden.
Lehrstoff:
  1. Ziffer 4
    und 5. Klasse:
Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.
Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit.
Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.
Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).
Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit Medien und deren Auswertung. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung im Hortleben.
Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.
Didaktische Grundsätze:
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere in Horten sowie in der Elternarbeit, erwerben können.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:
Die unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Geräteturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), sie andererseits aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in die didaktischen und leibeserziehlichen Anliegen und Aufgaben (siehe auch Pflichtgegenstand).
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    bis 5. Klasse:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).
Spezifische Übungsangebote für Kinder, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.
Jugendgemäße Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.
Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schülerinnen und Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen ua.) ist zu beachten.
Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Gesetzesnummer

10008819

Dokumentnummer

NOR40055080

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 327 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2004BGBl. II Nr. 327/2004

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006danach: BGBl. II Nr. 256/2006

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht)

hinsichtlich der 1. Klasse mit 1.9.2004 und hinsichtlich der

weiteren Klassen klassenweise aufsteigend in Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 3,

Absatz 6,).

Text

Anlage

LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

römisch eins. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANS

Der Lehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele und Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber sogleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Der Lehrplan umfasst

  • Strichaufzählung
    das allgemeine Bildungsziel,
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen didaktischen Grundsätze,
  • Strichaufzählung
    die schulautonomen Lehrplanbestimmungen,
  • Strichaufzählung
    die Stundentafel und
  • Strichaufzählung
    die Bildungs- und Lehraufgaben, die didaktischen Grundsätze sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben gemäß Paragraph 94, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine fundierte Allgemeinbildung und jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten und Hort bei Absolvierung der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Hortpädagogik) erforderlich sind und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen folgende Persönlichkeitsmerkmale entwickeln sowie über die angeführten allgemeinen und speziellen berufsrelevanten Kompetenzen verfügen:

Persönlichkeitsmerkmale:

  • Strichaufzählung
    Wertbewusstsein (Bewusstsein über ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems),
  • Strichaufzählung
    Sensibilität und Offenheit für philosophisch-existentielle und religiöse Fragestellungen speziell auch des Kindes,
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Kritikfähigkeit,
  • Strichaufzählung
    Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte von Erziehung und Sozialisation,
  • Strichaufzählung
    Bereitschaft zu Innovationen, Flexibilität und Mobilität,
  • Strichaufzählung
    Bereitschaft zu selbstständigem Wissenserwerb sowie zu Fort- und Weiterbildung und
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit und Bereitschaft zum Reflektieren des eigenen Handelns und seiner Bedingungen.

Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    Philosophisch-ethisch-religiöse Grundkompetenz,
  • Strichaufzählung
    Sprachkompetenz,
  • Strichaufzählung
    soziale Kompetenz, insbesondere auch Empathie, Fähigkeit zum Umgang mit der eigenen und mit fremder Emotionalität sowie Konfliktfähigkeit,
  • Strichaufzählung
    kommunikative Kompetenzen (Präsentation, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der institutionellen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit),
  • Strichaufzählung
    Leitungskompetenzen (Gesprächsführung, Moderation von Gruppen, Projektmanagement) und
  • Strichaufzählung
    kreative Kompetenz.

Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse:

  • Strichaufzählung
    Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für die (früh)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen sowie Fähigkeit, sie in der Bildungsarbeit situationsgerecht umzusetzen,
  • Strichaufzählung
    Kompetenz, die spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch-religiösen Vorstellungen als eigenständige Größe menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken,
  • Strichaufzählung
    umfassendes Wissen zum Thema „(sexuelle) Gewalt gegen Kinder“,
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufgabenbezogener Bildungsarbeit (beispielsweise von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen; zu geschlechtssensibler Pädagogik; zur speziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Integration; des Gesundheitsmanagements im Sinne der Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung),
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit und Bereitschaft zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten,
  • Strichaufzählung
    besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung sowie
  • Strichaufzählung
    Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung).

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und der Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Unterrichtsplanung:

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen innerhalb des Lehrkörpers und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Entsprechend den Erfordernissen sind inhaltlich und methodisch zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Aktualitätsbezug,
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler,
  • Strichaufzählung
    Chancengleichheit der Geschlechter,
  • Strichaufzählung
    regionale Besonderheiten,
  • Strichaufzählung
    öffentliche Anlässe,
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Aspekte,
  • Strichaufzählung
    Vielfalt von Lehr- und Lernformen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Sozialformen,
  • Strichaufzählung
    neue Informations- und Kommunikationstechnologien (Medieneinsatz) sowie
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer ganzheitlichen Bildung die Unterrichtsprinzipien Gesundheitserziehung, Erziehung zum interkulturellen Denken und Handeln, Erziehung zum europäischen Denken und Handeln, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung), Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zum partnerschaftlichen Verhalten zwischen den Geschlechtern), Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt, Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken, Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung) sowie umfassende Landesverteidigung.
Im Rahmen der inneren Differenzierung sind besondere Begabungen, Interessen, Defizite, aktuelle Lernvoraussetzungen sowie die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu beachten.
Bei der Unterrichtsplanung sind je nach Aufgabenstellung neben den traditionellen Unterrichtsformen auch besondere Organisationsformen wie zB seminaristisches und projektorientiertes Arbeiten vorzusehen.
In jenen Unterrichtsgegenständen, für die Schularbeiten im Abschnitt römisch sieben (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) mit einem vorgegebenen Rahmen vorgesehen sind, hat die jeweilige Lehrerin oder der jeweilige Lehrer den Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Schularbeiten festzulegen – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß den Bestimmungen des römisch vier. Abschnittes.

Durchführung des Unterrichts:

Eine ausgewogene Balance zwischen Theorie und Praxis ist unerlässlich. Zu ihrer Gewährleistung können fallweise außerschulische Kontakte hergestellt, außerschulische Lernorte gewählt und Expertinnen und Experten einbezogen werden.

Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist in der Unterrichtsarbeit besonders zu achten.

Orientiert am neuesten Stand der Wissenschaft ist exemplarischem und projektorientiertem Lehren und Lernen ein großer Stellenwert einzuräumen. Hiebei ist allerdings darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern auch das nötige Ausmaß an Systematik und Überblickswissen vermittelt wird, das ihnen eine sinnvolle Einordnung des erworbenen Wissens ermöglicht.

Besondere Aspekte des Unterrichts:

  • Strichaufzählung
    Auf ausreichenden Umgang mit Fachliteratur ist Wert zu legen.
  • Strichaufzählung
    Systemisches Denken ist zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Die Hinführung zu wissenschaftlichem Arbeiten ist vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    Fehler und Misserfolge sind mögliche Bestandteile von Erkenntnis- und Lernprozessen und gegebenenfalls in die Unterrichtsarbeit einzubinden.

Sicherung des Unterrichtsertrages:

Als geeignete Formen sind anzuwenden:

  • Strichaufzählung
    kontinuierliches, abwechslungsreiches, sinnvolles Zusammenfassen, Üben und Wiederholen des Wesentlichen,
  • Strichaufzählung
    Anknüpfen an Gelerntes (bei Beachtung der Heterogenität der Voraussetzungen),
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Querverbindungen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes und zwischen den Unterrichtsgegenständen,
  • Strichaufzählung
    Anwendung des Gelernten in zunehmend variierenden Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen,
  • Strichaufzählung
    mündliche, schriftliche und praktische nachbereitende Hausübungen.
Der Zusammenhang von Lehrplan, Lernzielen und verschiedenen Formen der Leistungsfeststellung ist in der jeweils gegebenen Situation transparent zu machen.

Förderunterricht:

Ein Förderunterricht kann in den in der Stundetafel vorgesehenen Pflichtgegenständen und im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden angeboten werden.

Hinsichtlich der Organisation und des Ausmaßes des Förderunterrichtes wird auf die achte Fußnote zur Stundentafel (Abschnitt römisch fünf) und hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und des Lehrstoffes wird auf die Bestimmungen im Abschnitt römisch sieben, Unterabschnitt F verwiesen.

Evaluation des Unterrichts:

Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsarbeit gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes hat die Qualitätsentwicklung zu berücksichtigen. Wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung ist Selbstevaluation. Auf individueller Ebene haben die Lehrerinnen und Lehrer durch Feedback seitens der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten sowie anderer Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtsarbeit zu evaluieren. Im Sinne umfassender Qualitätssicherung kann auch eine Fremdevaluation erfolgen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten sind zu beachten.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Besondere Bestimmungen:

Abweichungen von der Stundentafel können unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  • Strichaufzählung
    Der Pflichtgegenstand „Religion“ ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen.
  • Strichaufzählung
    Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann im Verlauf eines Ausbildungsganges im Gesamtausmaß von höchstens 10 Wochenstunden um höchstens je eine Wochenstunde reduziert werden, um – auch für eine Schwerpunktsetzung – im Ausmaß der Reduktionen zusätzliche Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen einzuführen und/oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen und/oder der verbindlichen Übung zu erhöhen.
  • Strichaufzählung
    Werden Wochenstunden in einzelnen Pflichtgegenständen und/oder der verbindlichen Übung in eine andere Klasse verschoben, sind allenfalls die didaktischen Grundsätze und ist jedenfalls die jeweilige Aufteilung der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
  • Strichaufzählung
    Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Klasse darf 39 Wochenstunden und bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) 40 Wochenstunden nicht überschreiten.
  • Strichaufzählung
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 168 und bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) von 181 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
  • Strichaufzählung
    Eine schulautonome Schwerpunktsetzung darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte schulautonome Schwerpunktsetzungen festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Schulstufen Bedacht zu nehmen ist. Für schulautonome Schwerpunktsetzungen ist eine nähere Bezeichnung sowie die Bildungs- und Lehraufgabe festzulegen.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffumschreibung zu enthalten.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der verbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 5. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den von der Schulleiterin/vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für die Schülerinnen und Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden; die entsprechende Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung sind im Abschnitt römisch sieben geregelt.
Im Rahmen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ kann schulautonom jede lebende Fremdsprache bzw. jede Volksgruppensprache angeboten werden. Die Bestimmungen betreffend die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ können im Hinblick auf sprachspezifische Besonderheiten adaptiert werden. Bei Festlegung einer Volksgruppensprache sind die Bestimmungen betreffend die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ im Hinblick auf volksgruppenrelevante Erfordernisse zu adaptieren. Für den Fall, dass schulautonom keine lebende Fremdsprache oder Volksgruppensprache festgelegt wird, ist als
Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ vorgesehen.
Wenn zusätzlich eine weitere lebende Fremdsprache oder eine weitere Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes anzuführen.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können anstelle und/oder zusätzlich zu den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und der unverbindlichen Übung angeboten werden. Diese sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes (Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) und Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen. Beim Angebot einer lebenden Fremdsprache bzw. einer Volksgruppensprache finden die Bestimmungen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ Anwendung; für den Fall, dass als Freigegenstand oder unverbindliche Übung eine lebende Fremdsprache oder eine Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau angeboten wird, ist dies nach entsprechender Änderung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung in der Bezeichnung des Unterrichtsgegenstandes anzuführen.
Wird das Wochenstundenausmaß von im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und der unverbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen
Ferner kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden, sofern es pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig ist. Im Falle der Blockung des Unterrichts in den Pflichtgegenständen „Kindergartenpraxis“ und „Hortpraxis“ sind insbesondere die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zu berücksichtigen.
Im Bereich der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) und im Bereich „Früherziehung“ können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen alle oder einzelne Unterrichtsgegenstände dieses Ausbildungsbereiches geblockt oder in seminaristischer Unterrichtsform angeboten werden.

                         V. STUNDENTAFEL *1)

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                 Wochenstunden              Lehrver-

                                                            pflich-

A. Pflichtgegenstände              Klasse           Summe  tungs-

                                                            gruppe

                             1.   2.   3.   4.   5.

____________________________________________________________________

1. Religion ..............   2    2    2    2    2    10    (III)

2. Pädagogik

    (einschließlich

    Pädagogische

    Psychologie,

    Pädagogische

    Soziologie,

    Philosophie) ..........   -    2    2    3    3    10      II

3. Heil und

    Sonderpädagogik .......   -    -    -    1    1     2      II

4. Didaktik ..............   2    2    2    2    2    10      II

5. Kindergartenpraxis *2)    2    2    4    4    4    16     III

6. Deutsch

    (einschließlich

    Sprecherziehung,

    Kinder- und

    Jugendliteratur) ......   4    3    3    3    2    15      I

7. Lebende Fremdsprache/

    Volksgruppensprache *3)   3    3    2    2    2    12      I

8. Geschichte und

    Sozialkunde, Politische

    Bildung ...............   2    1    2    -    2     7     III

9. Geographie und

    Wirtschaftskunde ......   2    -    2    2    -     6    (III)

10. Mathematik ............   2    2    2    2    -     8     (II)

11. Physik ................   -    2    -    2    -     4    (III)

12. Chemie ................   -    2    2    -    -     4    (III)

13. Biologie und

    Umweltkunde

    (einschließlich

    Gesundheit und

    Ernährung) ............   2    2    1    2    -     7     III

14. Musikerziehung ........   2    1    1    2    2     8    (IVa)

15. Instrumentalunterricht

    1. Instrument (Gitarre/

    Klavier/Akkordeon) *4)    2    1    1   1/0   -    5/4

    2. Instrument

    (Flöte/Violine) *4) ...   -    1    1   0/1   -    2/3     IV

16. Rhythmisch-musikalische

    Erziehung .............   -    1    1    1    1     4      IV

17. Bildnerische Erziehung    2    2    2    -    -     6    (IVa)

18. Werkerziehung .........   1    1    1    -    -     3     (IV)

19. Textiles Gestalten ....   1    1    1    -    -     3      IV

20. Seminar Bildnerische

    Erziehung,

    Werkerziehung, Textiles

    Gestalten .............                             6

    Schwerpunkt

    Bildnerische Erziehung    -    -    -    1    1           IVa

    Schwerpunkt

    Werkerziehung .........   -    -    -    1    1            IV

    Schwerpunkt Textiles

    Gestalten .............   -    -    -    1    1            IV

21. Bewegungserziehung;

    Bewegung und Sport ....   2    2    2    2    3    11     IVa

22. Informatik und Medien .   1    1    1    -    -     3      II

23. Seminar Organisation,

    Management und Recht ..   -    -    -    -    2     2      II

24. Seminar Ernährung mit

    praktischen Übungen ...   1    1    -    -    -     2      V

____________________________________________________________________

B. Verbindliche Übung

____________________________________________________________________

25. Seminar

    Kommunikationspraxis

    und Gruppendynamik ....   -    -    -    -    2     2     III

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl      33   35   35   34   31   168

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

C. Pflichtgegenstände der

zusätzlichen Ausbildung zur      Wochenstunden              Lehrver-

Erzieherin/zum Erzieher an                                  pflich-

Horten (Zusatzausbildung            Klasse           Summe  tungs-

Hortpädagogik) *5)                                          gruppe

                             1.   2.   3.   4.   5.

____________________________________________________________________

26. Pädagogik/Hort ........   -    -    -    1    -     1      II

27. Didaktik der

    Horterziehung .........   -    -    1    1    2     4      II

28. Hortpraxis *2) ........   -    -    1    2    2     5     III

29. Deutsch (Lernhilfe) ...   -    -    -    -    1     1      I

30. Lebende Fremdsprache

    (Lernhilfe) ...........   -    -    -    -    1     1     (I)

31. Mathematik (Lernhilfe)    -    -    -    -    1     1     (II)

____________________________________________________________________

Summe (Zusatzausbildung

Hortpädagogik)                -    -    2    4    7    13

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl

inklusive Zusatzausbildung

Hortpädagogik                33   35   37   38   38   181

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

D. Freigegenstände

____________________________________________________________________

    Seminar Stimmbildung ..   -    1    -    -    -     1      V

  Früherziehung *6)

    Physiologische

    Grundlagen ............   -    -    -    -    1     1     III

    Pädagogik und Didaktik

    der Früherziehung .....   -    -    -    2    2     4      II

    Didaktik der

    Früherziehung .........   -    -    1    -    -     1      II

    Früherziehungspraxis ..   -    -    1    2    -     3     III

  Schulautonome

  Freigegenstände *7)

____________________________________________________________________

E. unverbindliche Übungen

____________________________________________________________________

  Früherziehung *6)

    Früherziehungspraxis,

    Kommunikation und

    Persönlichkeitsbildung    -    -    -    -    3     3     III

  Schulautonome unverbindliche Übungen *7)

____________________________________________________________________

F. Förderunterricht *8)

____________________________________________________________________

*1) Von der Verteilung der Wochenstunden kann schulautonom abgewichen werden; hinsichtlich der Aufteilung auf die einzelnen Klassen sowie der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit siehe Abschnitt römisch vier (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).
*2) Praxiswochen: 8 Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt, bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) davon 2 Wochen im Hort. *3) Siehe Abschnitt römisch vier (Schulautonome Lehrplanbestimmungen). *4) Festlegung des Instrumentes erfolgt durch die Schulleiterin/den Schulleiter.
*5) Falls diese Zusatzausbildung Hortpädagogik gemäß Paragraph 94, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes angeboten wird, können sich die Schülerinnen und Schüler spätestens am Beginn des Schuljahres der dritten Klasse hiezu anmelden. Die Anmeldung darf nur dann erfolgen, wenn sich die Schülerin bzw. der Schüler nicht zu den Bereich „Früherziehung“ (Freigegenstände und unverbindliche Übung) angemeldet hat.
*6) Falls die Freigegenstände und die unverbindliche Übung des Bereiches „Früherziehung“ angeboten werden, dürfen sich die Schülerinnen und Schüler spätestens am Beginn des Schuljahres der dritten Klasse nur für alle Freigegenstände und die unverbindliche Übung des Bereiches "Früherziehung" anmelden und nur dann, wenn sie sich nicht zur "Zusatzausbildung Hortpädagogik" angemeldet haben. *7) Schulautonome Festlegung (siehe Abschnitt römisch vier und Abschnitt römisch sieben). *8) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Eine Schülerin oder ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen.

____________________________________________________________________

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Ziffer eins
    LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER
    BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (nach Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt. Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen. Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die - entsprechend dem christlichen Menschenbild - davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch. Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Stellung des Religionsunterrichts an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung. Die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist eine Anstalt der Lehrerbildung und der Erzieherbildung. Gemäß Paragraph 94, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes können an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik Schülerinnen und Schüler auch zu Erzieherinnen und Erziehern an Horten ausgebildet werden. Daher wird an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik mit Rücksicht auf den besonderen Charakter des Lehrbetriebes auch Religionspädagogik unterrichtet.

Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler. Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und der Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Pädagogik, Didaktik und Kindergartenpraxis ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Die persönlich biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die die zukünftigen Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen zu Verantwortung und Authentizität befähigen soll.

Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.

Die Unterstützung der zukünftigen Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen, die religiöse Entwicklung von Kindern kompetent zu begleiten.

Das Erkennen des christlichen Glaubenlernens im Sinne des Jesus von Nazaret als einen wechselseitigen Prozess liebevoller Kommunikation, in der die Hoffnungen, Freuden, Ängste und Sorgen der Beteiligten zum Ausdruck gebracht und im Lichte des Evangeliums interpretiert werden.

Als zentrale religionspädagogische Kompetenz, die Stärkung der Fähigkeit, die religiös-christlichen Dimensionen im eigenen Leben und im Zusammenleben mit den Kindern wahr zu nehmen und zu kommunizieren.

Ziele und Themenbereiche

Die Ziele im Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Kindergartenpraxis.

Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler ...

... sich in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen der Sinnfrage stellen, verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod kennen lernen und mit der erlösenden Verheißung im Christentum vertraut werden,

insbesondere auch Kinder mit ihren Chancen und Grenzen, in ihren Lebenssituationen und in ihrem Scheitern wahrnehmen und Möglichkeiten suchen, wie sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinne der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleitet werden können. Heil - Unhei

l - Erlösung

... sich selbst mit all ihren Sehnsüchten, Hoffnungen und Ängsten

annehmen, sowie ihre Fragen nach Gott ausdrücken lernen,

insbesondere ausgehend von der persönlichen Auseinandersetzung auch die philosophisch - theologischen Fragen von Kindern wahrnehmen und aufgreifen. Gott – Gottesfrage

... ihre Sozialität unter dem Anspruch der Liebe entfalten, Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen, insbesondere die Bedeutung von grenzüberschreitenden Gemeinschaftserlebnissen in der Arbeit mit den Kindern erkennen und sich darin einüben, Rituale und religiöse Feste gemeinschaftlich zu gestalten. Glaube - Kirche – Feste

... zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig werden,

sich besonders mit der Frage der Gewissensbildung, dem Verständnis von Gut und Böse bei Kindern auseinander setzen und dabei den Gerechtigkeitssinn von Kindern sowie ihre Empathiefähigkeit Schwächeren und Hilfsbedürftigen gegenüber unterstützen. Freiheit – Verantwortung

... das Humanum als Maß für Arbeitswelt, Wirtschaft und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten können,

insbesondere marktwirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten und gesellschaftspolitische Entwicklungen verstehen lernen, in ihrer Arbeit im Rahmen der Kindergartenpraxis berücksichtigen, aufzeigen, wie diese das Leben der Kinder beeinflussen und sich dabei am Beispiel Jesu orientieren. Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

... den Kosmos als von Gott anvertraut sowie sich selbst als Geschöpf Gottes erfahren und für die Schöpfung Sorge tragen,

insbesondere die ursprüngliche Fähigkeit von Kindern stärken, staunend das Wunder der Schöpfung wahrzunehmen und sich in einen geschlechterbewussten Umgang mit Mädchen und Buben, Frauen und Männern, Müttern und Vätern einzuüben. Schöpfung – Geschöpflichkeit

.... Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, im biblischen Offenbarungswort und in der kirchlichen Überlieferung begegnen,

insbesondere ausgehend von einer geleiteten persönlichen Auseinandersetzung mit den biblischen Schriften im religionspädagogischen Umgang mit der Bibel kompetenter werden und die befreiende Kraft dieser Texte in der Arbeit mit den Kindern vermitteln können. Bibel – Tradition

... sich mit der säkularen Bilder- und Medienwelt auch in ihrer religiösen Dimension auseinander setzen, mit der Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seiner vielfältigen Kultur prägenden Kraft vertraut werden und sich in unterschiedliche Formen von Spiritualität einüben,

insbesondere durch das reflektierte Erleben von Alltagsritualen, Gebetsformen, Stilleübungen usw. ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung erkennen, Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes erfahren und dadurch die Grundlage erwerben für die Fähigkeit zur Vermittlung an das Kleinkind. Symbole – Rituale – Sakramente

... wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen kennen lernen und sich im Geiste Jesus und des römisch zwei. Vatikanums respektvoll und kritisch mit ihnen auseinander setzen,

insbesondere die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie religiösen Zugänge wert schätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich Herkunftsfamilie und religiöser Kulturen wahr- und ernst nehmen und angesichts der gegenwärtigen kulturellen und religiösen Vielfalt religionspädagogische Modelle kennen lernen, die schon bei Kindern nicht nur die Toleranz, sondern auch den Respekt gegenüber anderen Kulturen und Religionen zu fördern verstehen. Kultur - Religion – Religionen

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Klassen sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet, wiederholt, vertieft und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert und von ihr her besser verstanden werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in denjeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.

Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Abschnitt römisch drei, Allgemeine didaktische Grundsätze, nachzulesen.

Religionsdidaktische Prinzipien

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung ...

... der Korrelationsdidaktik

... des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

... die geschichtliche Dimension der Themen

... der Ökumene

... des interreligiösen Dialogs

... der Spiritualität

... der religiösen Entwicklung

... des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten

... des biblischen Lernens

... des Lernens durch religiöse Übungen.

Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung ...

... der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung

Gottes im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den

Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und

Jugendliche.

... der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB

Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen,

aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen.

... der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB

Beachtung des Kindes in seiner individuellen Religiosität, Beachtung

seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion.

... der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen

und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern

wertschätzend aufgreifen zu können.

... der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten

Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie

und mit relevanten Bildungskonzepten.

... der Handlungsorientierung, zB das Bemühen darum,

spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im

alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen.

... der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße

und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
Heil – Unheil – Erlösung
Jenseitsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler
Jenseitsvorstellungen in den Weltreligionen
Eschatologie – Himmel, Hölle und ihre Bilder

Gott – Gottesfrage

Gottesbilder der Schülerinnen und Schüler

Gottesfrage in den Religionen

Vielfalt der biblischen Gottesbilder

Jesus Christus, Sohn Gottes

Glaube – Kirche – Feste

Freizeit gestalten – das Leben feiern

Festkultur innerhalb und/oder außerhalb der Kirche

Sonntag – Tag des Herrn, Tag des Menschen

Kirchenjahr – Liturgie der zentralen Feste

Unterwegs sein – Wallfahrten

Freiheit und Verantwortung

Leben in sozialen Bezügen - vom Ich zum Du zum Wir

Erfahrungen in der Herkunftsfamilie

Gewalterfahrung – Konflikte – Konfliktbewältigung

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Glaubensgeschichten

Vorbilder im Glauben und im Leben

Heilige – Frauen und Männer

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Staunen über den Kosmos – Furcht und Ehrfurcht

Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer

Individualität – Identität – Würde des Menschen

Bibel – Tradition

Heilige Schrift – Erfahrungen und Zugänge

Abraham – Vater des Glaubens

Bibeltexte im Kirchenjahr

Symbole – Rituale – Sakramente

Was Jugendlichen „heilig“ ist – Symbolerfahrung

Rituale und Symbole im Alltag der Schülerinnen und Schüler

Liturgische Riten – Liturgieverständnis

Das Sakrament der Eucharistie

Kultur – Religion - Religionen

Erscheinungsformen des Religiösen

Heilige Zeichen, Orte, Zeiten

Kirchen, Religionen und religiöse Gemeinschaften

  1. Ziffer 2
    Klasse
Heil – Unheil – Erlösung
Heils- und Unheilserfahrungen Jugendlicher
Die Passion Jesu
Tod und Auferstehung in der Liturgie

Gott – Gottesfrage

Biographische Auseinandersetzung mit dem eigenen Gottesbild

Orientierung am Gottesbild Jesu

Förderung eines positiven Gottesbildes

Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte und der Glaube an

den dreifaltigen Gott

Glaube – Kirche – Feste

Geschichte der Kirche

Christliche Kirchen – Ökumene

Glaubensbekenntnisse

Weihnachtsfestkreis - Osterfestkreis

Freiheit und Verantwortung

Leben in Entscheidungen

Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit

Klärung der Begriffe: gut – böse, Ethik –Moral, Gewissen –

Verantwortung

Verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Das Leben und die Lebenspraxis Jesu Menschenfreundlichkeit Gottes

„Jesuanische Pädagogik“

Schöpfung – Geschöpflichkeit

In Beziehung mit der Schöpfung leben – Spiritualität und Verantwortung

Wesen, Wert, Chancen, Gefahren und Entwicklungen von Beziehungen

Peer group, Freundschaft, Partnerschaft

Auf dem Weg zur Intimität

Bibel – Tradition

Evangelium – Evangelien

Von Jesus zum Christentum, der zweiten abrahamitischen Religion

Grundzüge biblischer Ethik

Symbole – Rituale – Sakramente

Gebetserziehung

Formen des Gebetes, Haltungen, meditative Übungen, religiöse Sprache Kräfteschulung – ganzheitlich-sinnorientierte Pädagogik Christliche Symbole in unserer Lebenswelt

Verwendung religiöser Symbole in einer säkularisierten Welt

Kultur – Religion - Religionen

Das Volk Israel als Empfänger des Ersten Testaments

Das Judentum als erste abrahamitische Religion Aufbruchbewegungen in der Kirche

Religiöse Sondergemeinschaften, okkulte Phänomene, Esoterik

  1. Ziffer 3
    Klasse
Heil – Unheil – Erlösung
Erfahrung von Schuld und Leid
Umgang mit Krisen und deren Bewältigung
Mit Kindern Versöhnung feiern

Gott – Gottesfrage

Zuspruchserfahrungen von Gottes Liebe im eigenen Leben und in der Geschichte

Gottes- und Nächstenliebe als Antwort

Gottesbilder der Kinder

Aufbau einer Gottesbeziehung – mit Kindern von Gott reden

Glaube – Kirche – Feste

Dienst am Menschen, Diakonia – Martyria – Liturgia

Weltethos, das Gebot der Nächstenliebe

Mit Kindern das Kirchenjahr gestalten

Kinder im Gottesdienst

Freiheit und Verantwortung

Menschenwürde – Menschenrechte – Menschenpflichten

Verantwortung für das ungeborene Leben, Humangenetik

Einstellung zur Krankheit, Alter, Tod – menschenwürdiges Sterben

Aktuelle Fragen angewandter Ethik

Erziehung zum mündigen Christen

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Die Abba-Beziehung Jesu

Kultkritik – Sozialkritik – christliche Soziallehre Prophetinnen und Propheten des Ersten Testaments

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Fragestellungen ökologischer, sozialer und ökonomischer

Nachhaltigkeit

Pädagogik der Langsamkeit

Bibel – Tradition

Mose und die Exoduserzählung

Dekalog und Bergpredigt

Paulus und die neutestamentlichen Briefe

Symbole – Rituale – Sakramente

Symbolerziehung

Symbole des Verzeihens, des Versöhnens und des Neubeginns

Sakrament der Taufe und der Firmung

Sakrament der Versöhnung, Sakrament der Krankensalbung

Kultur – Religion - Religionen

Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit

Islam als dritte abrahamitische Religion

Die religiöse Entwicklung des Kindes, religiöse Entwicklungsstufen

  1. Ziffer 4
    Klasse
Heil – Unheil – Erlösung
Erfahrungen des Scheiterns, des Schuldigwerdens, der Sünde
Mit Kindern über den Tod reden
Entwicklung der kindlichen Todesvorstellung

Gott – Gottesfrage

Reich Gottes – Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen

des Gottesreiches

Radikale Lebens- und Gottsuche

Philosophieren und Theologisieren mit Kindern

Glaube – Kirche – Feste

Ausdruck des Glaubens

Vielfalt der Kirchenbilder

Kunst und Kirche

Freiheit und Verantwortung

Gewissen – Gewissensentfaltung

Gewissensbildung und Werteerziehung im Kindergarten und anderen

pädagogischen Einrichtungen

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum Zivilcourage in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche Aufbrüche und Umbrüche – Umgang mit Neuem Religionspädagogische Innovationen und Entwicklungen

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Als Mann und Frau geschaffen, Frau sein – Mann sein Körperlichkeit und Sexualität, Vielfalt sexueller Orientierungen Sexualerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen

Einrichtungen

Partnerschaft und Familie, Singleleben, Ehelosigkeit Sakrament der Ehe

Bibel – Tradition

Literarische Gattungen

Psalmen

Biblische Geschichten (Erstes Testament – Zweites Testament)

Biblisches Erzählen – Narrative Theologie

Symbole – Rituale – Sakramente

Die Bedeutung von Symbolen in der modernen Welt für die kindliche

Entwicklung

Symbolgeschichten und Symbolgestalten

Kultur – Religion - Religionen

Multikulturelles und interkulturelles Lernen

Respekt – Begegnung – Vorschriften – Rituale

Kultur als schöpferische Lebensäußerung, Kunst und Religion

Religionskritik

  1. Ziffer 5
    Klasse
Heil – Unheil – Erlösung
Reflexion der persönlichen Glaubens- und Zweifelsgeschichte
Theodizee
Befreiende Antworten aus der Bibel
Kinderfreuden – Kinderleiden – Kinderkultur

Gott – Gottesfrage

Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

Zusammenhang zwischen Grundvertrauen und Gottesglauben

Geschäft mit existentiellen Sehnsüchten

Glaube – Kirche – Feste

Struktur der Kirche, kirchliche Ämter für Frauen und Männer Dienst am Kind und am Jugendlichen

Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft und ihr Engagement für Kinder und Jugendliche

Freiheit und Verantwortung

Berufsethik

Beruf – Berufung

Macht und Ohnmacht, Erfolg und Misserfolg in der Arbeit mit Kindern

Elternarbeit zu religiösen Themen

Religiöse Weiterbildung – Notwendigkeit und Angebote

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Der Umgang von Jesus mit Frauen und Kindern

Der Priester als Zeichen – das Sakrament der Priesterweihe

Frauen in Bibel, Kirche und Gesellschaft

Feministische Theologie

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Schöpfung und Evolution – religiöse und philosophische Zugänge Schöpfung mit Kindern erleben und feiern

Bibel – Tradition

Bibel und Literatur

Kinderbibeln - Auswahlkriterien

Symbole – Rituale – Sakramente

Sakramentenverständnis

Liturgische Feiern mit Kindern und Jugendlichen

Theologie und Feier der Sakramente

Formen der Marienverehrung - Maria

Kultur – Religion - Religionen

Weltreligionen im Dialog

Arbeiten mit multikulturellen und multireligiösen Kindergruppen Religiöse Praxis im Alltag einer säkularisierten Gesellschaft Erscheinungsformen des Atheismus

Das Bild des Kindes, die Stellung der Frau in den Weltreligionen

  1. Ziffer 2
    LEHRPLAN FÜR DEN EVANGELISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER
    BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler und Schülerinnen sollen befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    den eigenen religiösen „Standort“ bestimmen und formulieren zu können
  • Strichaufzählung
    sich eigenständig und kritisch aus christlicher Sicht zu aktuellen Problemen und Konflikten zu äußern
  • Strichaufzählung
    sich verantwortungsbewusst und mündig in Alltag und Welt von heute einzubringen
  • Strichaufzählung
    religionspädagogisch verantwortlich im Umgang mit Kindern zu arbeiten und deren Bedürfnisse zu erkennen und aufzugreifen
  • Strichaufzählung
    Gelerntes kindgerecht in die Praxis umsetzen zu können
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse des christlich-evangelischen Glaubens zu erlangen
  • Strichaufzählung
    anderen Religionen offen zu begegnen, ohne dabei die eigenen christlichen Grundsätze aufzugeben

Didaktische Grundsätze

Die Einteilung des Unterrichtsstoffes erfolgt nach Bausteinen/Modulen ohne Klassenzuordnung, wobei eine Beschränkung auf wesentliche religiöse Inhalte unter besonderer Berücksichtigung evangelischer Spezifika erfolgt. Deshalb ist die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen im gegenständlichen Lehrplan nicht mehr enthalten. Sie soll in Zukunft je nach Unterrichtssituation und autonom erfolgen, wobei die Fachinspektoren darauf zu achten haben, dass Paragraph 6, Absatz 2, Litera d, des Schulorganisationsgesetzes berücksichtigt wird.

Eine Vernetzung der verschiedenen Module ist möglich und wünschenswert, dabei kann ein Thema unter verschiedenen Aspekten erarbeitet werden.

Inhaltliche Schwerpunkte und die Reihung des Stoffes wählt der/die Lehrer/in gruppenspezifisch und kann so gegebenenfalls der Form des klassenübergreifenden wie des fächerübergreifenden Unterrichts gerecht werden.

Die einzelnen inhaltlichen Punkte verstehen sich als Möglichkeiten. Es liegt in der fachlichen Kompetenz des/der Lehrers/in aus der Vielfalt der vorliegenden, möglichen Lehrinhalte jeweils der Unterrichtssituation entsprechend auszuwählen.

Der Unterricht in der 1. und 2. Klasse hat einen persönlichkeitsbildenden Schwerpunkt und behandelt vor allem religiöse Inhalte, die auf die Lebenssituation und altersspezifische Fragen der Schüler/innen eingehen.

Ab der 3. Klasse wird religionspädagogischen Themen verstärkt Raum gegeben.

Durch das Modulsystem wird ein fächerübergreifender Unterricht erleichtert, außerdem berücksichtigen die Themen-Bausteine die von anderen Unterrichtsgegenständen vorgeschlagenen Anknüpfungsmöglichkeiten.

Die Zuordnung der Themenbereiche erfolgt vor allem unter Berücksichtigung religionspädagogischer Aspekte für die Praxis im Kindergarten und im Hinblick auf die Bedürfnisse des Kindes, wodurch auch der Themenbereich "Kind" eine Ausweitung erfahren hat.

Christliche Grundzüge wie Toleranz und gegenseitige Akzeptanz werden sowohl im Umgang miteinander als auch mit den Kindern als unverzichtbar angesehen für das Miteinander in einer zunehmend multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft.

Weiters soll der Beitrag des Christentums für die Aufarbeitung und Bewältigung verschiedenster Lebens- und Weltsituationen relevant sein.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    bis 5. Klasse

Gott

Der biblische/christliche Gottesbegriff

Gottesvorstellungen und Gottesbilder

Umgang mit der eigenen Gottesvorstellung

Kind und Gott / kindliche Gottesvorstellungen

Atheismus und Religionskritik

Spiele und Feste

als Teil menschlichen Lebens

als Bestandteil religiösen Lebens

Lebensfeste und Feste in Kirchenjahr und Jahreskreis

Feste in der Kirche (Ort)

Der Gottesdienst als Fest

Ritualisierung von christlichen Festen

Feiern mit Kindern /Kinderoffenes Abendmahl

Theoretische und praktische Umsetzung von Feiern

„Neue“ Feste als Anfrage und Aufgabe

Interreligiöses und multikulturelles Feiern

Feiern in einer „Fun“- und „Action“-Gesellschaft

Feier- und Ruhetage (Sabbat/Sonntag)

Glauben kennen lernen, erfahren und weitergeben

Glaubensformen, -begriffe und -definitionen

Die Reformation und deren Auswirkung auf christlichen Glauben

Evangelische Glaubensvorstellung benennen können

Christliche Konfessionen in ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden Umgang mit anderen Konfessionen

Die Evangelische Kirche in Österreich und ihre Geschichte Glauben in ganzheitlicher Sicht

Problematik der Vermittlung von Religion

Religionspädagogische Konzepte

Die Glaubenswelt und -möglichkeiten von Kindern

Faktoren „religiöser“ Erziehung

Die religiösen Entwicklungsstufen im Leben des Kindes

Die Bibel als Grundquelle christlichen Glaubens

Der biblische Kanon

Historischer Jesus und seine Umwelt

Jesu Rede von Gott und sein Handeln

Grundzüge paulinischer Theologie

Die Aufnahme biblischer/christlicher Inhalte und Traditionen in

diversen Medien

Die jüdischen Wurzeln des christlichen Glaubens

Wahrheitsfrage

Religiöse Ausdrucksformen

Formen religiöser Äußerungen verstehen

Religiöse Erfahrungen im Alltag

Kinder in ihren religiösen Bedürfnissen verstehen, begleiten und

fördern

Gebet als religiöse Äußerung

Kind und Gebet

Bedeutung von Symbolen und religiöser Sprache

Religiöse Erfahrungen in (kindgerechte) Sprache fassen

Religiöse Bekenntnisse

Neue religiöse Gruppierungen (Esoterik) und Sonderformen (Sekten)

Hoffnung

Der christliche Hoffnungsbegriff und dessen Auswirkungen

Hoffnung als Lebenselement

Apokalyptik und Offenbarung

Propheten

Zukunftsentwürfe und Weltvorstellungen

Christliche Rechtfertigungslehre

Reich Gottes

Kinder als Zeichen der Hoffnung

Gebet als Ausdruck der Hoffnung

Beziehungen und Gemeinschaft

Menschliche Beziehungen in ihren vielfältigen Formen kennen lernen Eigene Beziehungsvorstellungen erkennen und reflektieren Gesellschaftlicher Wandel von Lebens- und Gesellschaftsformen und aktualisierte christliche Antworten

Erwachsenen-Kind- und Eltern-Kind-Beziehung

Freundschaft, Partnerschaft, Liebe, Sexualität, Ehe und Familie Geschichtliche Gebundenheit von Rollenbildern und deren christliche

Reflexion

Christliche Wertvorstellungen als Beitrag für das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft

Gewissen und Möglichkeiten der Urteilsfindung aus christlicher Sicht

Stellenwert von Religion/Kirche

Kirche und Macht

Religion und Kirche in ihrem Verhältnis zum Staat

Die Rolle der Kirche im Laufe der Geschichte

Grundkenntnisse der Weltreligionen

Anforderungen und Anfragen einer multikulturellen und

multireligiösen Gesellschaft

Lebensgeschichte und Schülerpersönlichkeit

Reflexion des eigenen Lebensweges und Ausblick

Persönliche Religiosität reflektieren

Den eigenen Standpunkt bestimmen können

Verschiedene Möglichkeiten von Lebensgestaltung und Sinngebung Leistungsdenken in Schule und Beruf und dessen Auswirkung auf den Menschen

Freiheit und Bindung

Einfluss von Medien auf die (eigene) Lebensgestaltung Medienangebote auf weltanschauliche und religiöse Motive hinterfragen lernen

Kinder

Gottesdienst für Kinder/mit Kindern

Methodik und Praxis biblischen Erzählens

Bibeln und Vorlesebücher für Kinder

Kinderliturgie

Kinderoffenes Abendmahl

Religionspädagogische Ansätze und Konzepte

Kind und Tod

Kind und Krankheit/Leid/Krieg

Gewalt gegen Kinder

Religiöse Bilderbücher

Religiöse Kinderlieder

Gebetbücher für Kinder

Beten mit Kindern

Kindgerechte kreative Umsetzung religiöser Inhalte

Kindgerechter Einsatz von Medien

Kindgemäßes Feiern religiöser Feste

Methodik und Praxis des Jahresfestkreises für Kinder umzusetzen

Fremde Kinder

Kinder in verschiedenen Religionen

Leben und Umwelt

Das christlicher Menschenbild und seine Konsequenzen Wert und Würde des Lebens

Bedrohtes Leben: Abtreibung, Todesstrafe, Suizid und Euthanasie

Menschenrechte und Christentum

Die 10 Gebote als Regeln für das Leben

Friedensethik und Gewaltlosigkeit

Jesu Handeln und Reden als Lebensmaßstab

Rassismus

Optionen für Randgruppen

Formen des Widerstands

Mensch, Umwelt und Natur

Die biblische Rede von der Schöpfung als Zu- und Anspruch

Der Mensch als Geschöpf Gottes

Problematik der Gentechnik

Eine Welt

Diakonie – Auftrag für das Leben

Tod und Sterben

Sinnstiftende Lebenskomponenten

Arbeit, Arbeitslosigkeit, Freizeit, Erholung

Umgang mit Macht

Mensch und Technik (Gentechnik ua.)

  1. Ziffer 3
    ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,.

  1. Ziffer 4
    LEHRPLAN FÜR DEN ISLAMISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER
    BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Islamische Religionsunterricht leistet im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule einen eigenständigen Beitrag. Er trägt der religiösen Dimension von Bildung und Erziehung Rechnung und versteht sich als Angebot an die zukünftigen KindergärtnerInnen. Er greift die Lebenssituation dieser jungen Menschen auf und gibt Hilfen, das Leben bewusst und sinnerfüllt wahrzunehmen, indem er auf altersgemäße Weise in die elementaren religiösen Grundlagen des Islam einführt.

Er geht ein auf grundlegende Lebensumstände und menschliche Erfahrungen wie Freude, Traurigkeit, Krankheit, Tod, Leben, Geborgenheit, Sicherheit, Freiheit, Vertrauen, Zuversicht und thematisiert Eigenschaften wie Großzügigkeit, Bescheidenheit, Gerechtigkeit, Mitgefühl, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Liebe, Fürsorge und Respekt, Toleranz und Geduld.

Der Islamische Religionsunterricht:

  • Strichaufzählung
    motiviert und leitet dazu an, die Frage nach Gott zu stellen, und sich mit der Frage nach Sinn und Ziel allen Lebens und allen Daseins auseinander zu setzen. Er eröffnet und reflektiert die Antworten des Korans und des Islam. Er führt darauf hin, in Orientierung auf Gott und in Bezug auf die Schöpfung, die Verantwortung als Mensch zu erkennen, den Zusammenhang von Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wahrzunehmen und sich einzusetzen für ein Leben in Freiheit und sozialer Verantwortung.
  • Strichaufzählung
    erschließt hinterfragend die religiösen Wahrheiten. Durch die Verbindung von Wissen und Erfahrungen der Menschen erzieht er zu Kritik- und Urteilsfähigkeit und befähigt, das Religiöse bewusst als wesentliches Element von Lebensführung wahrzunehmen.
  • Strichaufzählung
    macht aufmerksam auf die islamische Prägung und bildet somit eine Brücke zur muslimischen Kultur und zu islamisch geprägten Ländern und Regionen. Er klärt die Bedeutung und den Beitrag der Religionen zur Zivilisation der Menschheit und zur Prägung der Gesellschaften. Er befähigt dazu, eigene Standpunkte zu entwickeln und zu vertreten, mit anderen zusammen die Frage nach allgemeiner Ethik zu erörtern, andere Auffassungen zu tolerieren und von anderen Menschen zu lernen.
  • Strichaufzählung
    gibt Hoffnung, nimmt Zukunftsängste und stärkt für das Leben einzustehen. Er motiviert zu religiösem Leben, weckt Liebe und Respekt zur Schöpfung und zu den Menschen und dient der Bindung der Menschen untereinander über alle Grenzen hinweg.
Das Anliegen des islamischen Religionsunterrichts ist es, den Blick zu schärfen für das Wesentliche sowohl im Dies- als auch im Jenseits. Gegenüber einem rein materiellen Weltbild bringt er die Frage nach dem einen Gott und nach seinen Attributen zur Sprache und führt zu einem ganzheitlichen Denken. Er beschäftigt sich mit existenziellen Daseinsfragen: „Woher komme ich? Wohin gehe ich? Wozu sind wir auf der Welt?“ und sucht rational und vernünftig die Antworten aus dem Islam zu vermitteln. Er befähigt dazu, die Grundpositionen und Grundlagen des Islam zu erfassen, um dabei zu einem ausgewogenen Maß zu kommen.
Anhand der Hauptthemen des Korans und der Sunna und unter vielerlei Aspekten, Lebenssituationen und Zielen thematisiert er das Gemeinsame und Verbindende in unserer pluralistischen Gesellschaft.
Er fördert dadurch die religiöse Sprachfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und motiviert zu gegenseitigem Austausch und Gespräch.
Die Aspekte bezüglich der Stiftung von Sinn, Freude, Vertrauen, Frieden und Gerechtigkeit sowie der Vorstellungen über Schutz der Schöpfung und des Schwächeren, von Würde des Menschen und Freiheit als eine Glaubensbedingung im Islam werden vertieft.
Er führt auf elementare Weise in den Islam ein und eröffnet eine altersgemäße Begegnung und Beschäftigung mit ihm. Anhand praktischer Beispiele wird den Schülerinnen und Schülern der Zusammenhang von schulischem Lernen und islamischem Leben erfahrbar gemacht.
Der Islam spricht den Menschen ganzheitlich an und dementsprechend sollen die unterschiedlichen Glaubenseinstellungen erfahrbar gemacht werden. Besonders soll dabei die koranische Methode "Siehe und begreife", dem Beobachten und Nachdenken mit offenem Weitblick, Anwendung finden. Somit erschließt der Unterricht die Erlebniswelt für religiöse Erfahrungen. Von den Alltagserfahrungen ausgehend wird die koranische Botschaft in der Realität grundlegend begreiflich. Kognitives wie auch erlebnis- und handlungsbetontes Lernen sind miteinander verbunden. Kreatives Gestalten in unterschiedlichen Sozialformen und Medien werden einbezogen, um der Aufgabe dieser Erzieher bei der Betreuung der Kinder im Kindergarten Rechnung zu tragen. Diverse Beobachtungen und Eindrücke werden emotional und rational verarbeitet sowie soziale Kompetenzen erworben.
Beide Geschlechter sollten durch den islamischen Religionsunterricht Impulse bekommen, sich in ihren Verhaltensweisen nicht auf einengende geschlechtsspezifische Rollenmuster reduzieren zu lassen.
Somit trägt der islamische Religionsunterricht im Rahmen seiner schulischen Möglichkeiten zur Charakterschulung und Gewissensbildung bei, bemüht sich so der Jugend, Werte und Orientierung zu geben, zeigt Möglichkeiten und Wege ihr Leben am Koran auszurichten, ermutigt situationsbezogen auch gegen eingefahrene Gepflogenheiten und Auffassungen neue Möglichkeiten zu finden, die der Koran für ein besseres und friedvolleres Zusammenleben der Menschen offeriert. Auf diese Weise leistet er seinen Beitrag zur Gestaltung des eigenen wie des gesellschaftlichen Lebens. Er vermittelt die für das Zusammenleben und zur besseren Verständigung notwendigen Verhaltensweisen und Normen. Meinungsvielfalt und Interessengegensätze bilden eine Dynamik in der Gesellschaft, die der islamische Religionsunterricht positiv beeinflusst.
Den Lebens- und Erfahrungsraum der Schule gestaltet der islamische Religionsunterricht mit, insbesondere bei Anlässen wie Feste, Feiern und Gottesdiensten, um Religiosität erfahrbar zu machen.
Die Inhalte des Lehrplanes sind handlungsorientiert, die den jungen Menschen begründete, verantwortliche Impulse für Ihre Lebensweise geben.
Die Lehrplaneinheiten sind tragende Grundlagen. Sie sind Ausgangslage für die Vertiefungen und Weiterführungen in den kommenden Schulstufen.
Integriert in die Erfahrenswelt der Schülerinnen und Schüler thematisieren die Einheiten Islam und Muslimsein, Gott und Gebet, die inhaltliche Bedeutung des Korans, Fürsorge und Liebe, Freude, Fest und Traurigkeit, Schöpfung und Verantwortung und lassen über die Beispiele der Gottesgesandten und unter vielerlei Aspekten menschliche Ideale und schöne Eigenschaften erfahren. Sie wirken identitätsstiftend und tragen den menschlichen Bedürfnissen nach Geborgenheit, sich aufgehoben und in Sicherheit wissen, bei Gott und bei Menschen, Rechnung und lassen Vergewisserung erfahren. Das Erkennen seiner Selbst und die des Anderen wird angebahnt, und es wird zu individueller Wahrnehmung und Vertriefung innerer Dimensionen hingeführt.
Da die Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, sich selbst und andere zu reflektieren, Herausforderungen und Problemsituationen zu begegnen, finden entsprechende Inhalte in den Lehrplaneinheiten Eingang.
Unter den in diesem Bildungs- und Erziehungsauftrag dargelegten Gesichtspunkten sind die Lehrplaneinheiten erstellt und sachlogisch geordnet. Jede Lehrplaneinheit bildet mit ihren Inhalten eine thematische Einheit und versucht durch Verschränkung mit der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler einen oder zwei der folgenden Bereiche schwerpunktmäßig und meistens unter Einbezug von Aspekten der anderen Bereiche zu bearbeiten:
  1. Ziffer eins
    Gott und die Welt als Gottes wunderbare Schöpfung kennen lernen und wahrnehmen
  2. Ziffer 2
    Den Koran kennen lernen
  3. Ziffer 3
    Die Gottesgesandten und ihre Botschaft kennen lernen
  4. Ziffer 4
    Von Mohammad (sallal-lahu `alaihi wa sallam) erzählen und hören wie er Gott und Religion den Menschen nahe bringt
  5. Ziffer 5
    Sich selbst und andere erkennen und im Zusammenleben wirken
  6. Ziffer 6
    Die ethisch-moralischen Werte im religiösen Kontext erfahrbar machen
  7. Ziffer 7
    Das Bewusstsein in der religiösen Dimension erweitern
  8. Ziffer 8
    Erfahrbar machen wie Religiösität eine Stütze, eine Bereicherung im Leben ist
  9. Ziffer 9
    Ausdrucksformen individueller und gemeinsamer Religiösität erleben und verstehen (Gebet, Feste, religiöse Praxis)
  10. Ziffer 10
    Andere Religionen und Lebensweisen kennen lernen
  11. Ziffer 11
    Die Verantwortlichkeit des Einzelnen für seine Mitmenschen sowie Geschwisterlichkeit, Frieden, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit fördern
  12. Ziffer 12
    Personen der islamischen Geschichte kennen lernen
  13. Ziffer 13
    Geschichte der muslimischen Völker kennen lernen

Didaktische Grundsätze:

Die allgemein gültigen didaktischen Grundsätze des römisch drei. Abschnittes des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dies dessen Eigenart zulässt. Besonders Augenmerk ist darauf zu legen, dass die Schülerinnen und Schüler den Bezug der Lehrinhalte zu ihrem eigenen Leben und ihrem späteren Beruf erkennen und fähig werden, das Gelernte in ihrem Leben und im späteren Beruf anzuwenden.

Dieser Lehrplan soll als Rahmenplan verstanden werden, wobei auf das unterschiedliche Ausmaß islamischer Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung bei der Auswahl der Schwerpunkte im Lehrprogramm Rücksicht zu nehmen ist.

Die Unterrichtsthemen sollen bei der Umsetzung möglichst aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden:

  • Strichaufzählung
    Was bedeutet das Thema für die Schülerinnen und Schüler?
  • Strichaufzählung
    Was bedeutete das Thema für Kinder in den Vorschuleinrichtungen?
  • Strichaufzählung
    Was bedeutete das Thema für Kinder mit Migrantenhintergrund?
Die Lehrinhalte sind von Gedanken des Dialogs getragen – eine Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere im Rahmen von fächerverbindenden Themen und Projekten ist anzustreben.
In der Reihenfolge der Behandlung der angeführten Lehrplaneinheiten ist der Jahreslauf der Feste zu berücksichtigen. Um eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände zu ermöglichen, verweisen einige Lehrplaneinheiten auf fächerverbindende Themen. Einzelne Punkte und Themen der Lehrplaneinheiten können jederzeit im Zusammenhang mit den Themen späterer Lehrplaneinheiten erneut eingebracht, wiederholt, vertieft und gefestigt werden, was im pädagogischen Ermessen der Lehrerin bzw. des Lehrers liegt.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff ist in „Iman“ – die Ebene der Innerlichkeit – und in „religiöse Praxis“ und „Moral- und Werteerziehung“ als Ebene der Praxisbezogenheit gruppiert.

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                     Iman               Praxisbezogenheit

____________________________________________________________________

                                religiöse Praxis    Moral- und

                                                    Werteerziehung

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1. Klasse  ALLAH (ta`ala)     ALLAH (ta`ala)      Tiere, Pflanzen

            ist unser          liebt jeden, der    und Steine haben

            Schöpfer.          sich reinigt.       Namen.

            Der Quran ist      Islamische          Natur als Zeichen

            unser edles        Reinheit -          ALLAHs schützen

            Buch.              At-Tahara "Wudu" -  Wir sind und die

            „DIR dienen wir    Die rituelle        Natur Muslime.

            und DICH bitten    Gebetswaschung      Wir sind eine

            wir um Hilfe!“     Fasten ist die      kleine

            Ibrahim            Heilung.            Gemeinschaft.

            (`alaihis-salam)                       Ibrahim und

            ist ein Hanif,                         Ismail erbauten

            dem Wahren                             die Ka’ba.

            Zugeneigter!                           Die Moscheen

                                                   Der

                                                   Gartenbesitzer

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2. Klasse  „Es gibt nichts    Das Gebet           Die Höhlenfreunde

            Seinesgleichen!“   Im Ramadan werden   "As-habul kahf"

            Die Engel          die Tore des        Tauba "Reue"

            Die                Paradieses          ALLAHs Segen mit

            Buchreligionen     geöffnet.           der Gemeinschaft

            „Ahlul Kitab“      Und entrichte den   Muslime suchen

            Musa               Anteil der Armen,   Asyl bei den

            (`alaihis-salam)   die Zakat!          Christen.

            erhält die                             „O Muslime seid

            Botschaft ALLAHs.                      gerecht!“

                                                   Muslime in Europa

                                                   heute.

____________________________________________________________________

3. Klasse  Iman und           Der Koran führt     Muhammad

            Vertrauen auf      uns auf den         (sallal-lahu

            ALLAH (ta`ala)     richtigen Weg.      `alaihi wa

            „So bin ICH        Leben in Madina     sallam) liebte

            (euch) nahe!“      Musa                die Kinder.

            Muhammad           (`alaihis-salam)    Wir leben mit

            (sallal-lahu       trifft Khidr.       Christen

            `alaihi wa         „Und ER erlaubte    zusammen.

            sallam) wird       euch die guten      Die Hingabe ist

            Gesandter          Dinge!“             unsere

            ALLAHs.            Halal und Haram     Lebensweise.

                               im Islam            Muslime verlassen

                                                   sich auf ALLAH

                                                   (ta`ala) "Ashabul

                                                   Uchdud"

                                                   Lukman und sein

                                                   Sohn

                                                   Familie des

                                                   Propheten

____________________________________________________________________

4. Klasse  Wir kommen von     Das Freitagsgebet   Seid gütig zu den

            ALLAH (ta`ala)     Die Fiqh-Schulen    Eltern!

            und zu IHM         Frauen und Männer   Ein Tag mit

            kehren wir         sind miteinander    Muhammad (sallal-

            zurück.            der Khalifa.        lahu `alaihi wa

            ALLAH (ta`ala)     Fundamente des      sallam)

            liebt seine        Islam               Anstrengung auf

            Geschöpfe.                             dem Wege Gottes

            Die Propheten                          Die Geduld

            überbringen                            Tiere und

            ALLAHs Botschaft.                      Menschen leben in

                                                   Gemeinschaft

                                                   Verantwortung für

                                                   die Familie

____________________________________________________________________

5. Klasse  Es gibt keine      Die Hauptquellen    Die Menschen sind

            Gottheit außer     unserer Religion    vielfältig.

            ALLAH (ta`ala)     „Koran und Sunna“   Die Sahaba von

            „Tauhid“.          Die Hadsch          Muhammad (sallal-

            Jeder wird zur     „Einheit der        lahu `alaihi wa

            Verantwortung      Muslime“            sallam)

            gezogen            Hörst du nicht      Islamische

            (Abrechnung in     den Hilferuf der    Errungenschaften

            Akhira).           Menschen.           für Europa

            Wir sind           Al-khulafa-ur       Islamische Kunst

            Mukallaf.          Raschidun           und Literatur

            Tod und Leben      Der Islamischer

            danach             Staat in Madina

____________________________________________________________________

  1. Ziffer 5
    NEUAPOSTOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

  1. Ziffer 6
    BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, LEHRSTOFF

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse/Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    fachbezogene Grundlagen,
  • Strichaufzählung
    Verständnis für das Phänomen der menschlichen Entwicklung,
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der für das Kind relevanten Institutionen,
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Vorläufigkeit von (wissenschaftlichen) Erkenntnissen,
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die besondere Natur des Menschen und in die sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Möglichkeit, Notwendigkeit und Begrenztheit pädagogischen Handelns erwerben.

Fertigkeiten/Fähigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    für das Kind relevante Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    pädagogisches Handeln auf argumentative Basis stellen,
  • Strichaufzählung
    altersgemäß und situationsorientiert intervenieren,
  • Strichaufzählung
    pädagogische Aussagesysteme auf ihren Entstehungszusammenhang beziehen und auf aktuelle Relevanz überprüfen,
  • Strichaufzählung
    Bezüge zwischen Einzelerfahrungen und Gesetzmäßigkeiten herstellen,
  • Strichaufzählung
    Wertangebote auf mögliche Konsequenzen überprüfen,
  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit sozialen Strukturen, Rollen und Handlungsmustern auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    Phänomene unterschiedlich fokussieren sowie
  • Strichaufzählung
    das eigene Handeln und Denken auf einer Metaebene betrachten können.

Haltungen/Bereitschaften:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    offen gegenüber Neuem sein,
  • Strichaufzählung
    Fragen stellen und sich in Frage stellen,
  • Strichaufzählung
    bereit sein, ihre eigene Erziehungsgeschichte und Sozialisation zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Kritik aushalten und adäquat reagieren,
  • Strichaufzählung
    Menschen mit Toleranz und Wertschätzung begegnen,
  • Strichaufzählung
    im Umgang mit Menschen kultur- und geschlechtssensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    lösungs- und zukunftsorientierte Wege planen und erproben,
  • Strichaufzählung
    aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen mitwirken und
  • Strichaufzählung
    lebensbegleitendes Lernen als wichtigen Bestandteil der persönlichen Entwicklung auffassen können.

Didaktische Grundsätze:

Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbstverantwortetes Handeln zu verstehen.

Fächerübergreifende Projekte sind durchzuführen.

Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und

interkultureller Aspekte zu gestalten.

Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen. Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.

Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

  • Strichaufzählung
    Aktualität,
  • Strichaufzählung
    Situationsorientiertheit,
  • Strichaufzählung
    Prozessorientiertheit,
  • Strichaufzählung
    Ganzheitlichkeit,
  • Strichaufzählung
    Exemplarität.

Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu:

  • Strichaufzählung
    selbständigem Arbeiten,
  • Strichaufzählung
    eigenständigem Wissenserwerb,
  • Strichaufzählung
    wissenschaftsorientiertem Arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Fachliteratur,
  • Strichaufzählung
    effizienten Präsentationen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Einführung in den Unterrichtsgegenstand „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation,

Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens, Leistungsmotivation und Anspruchsniveau der Lernenden, Grundsätze des Lernens,

Psychologie und Pädagogik des Spiels,

Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Menschen,

pädagogisch relevante Beobachtungskriterien,

Pädagogische Anthropologie,

Wechselwirkung von Verhaltensweisen der am Erziehungsprozess

Beteiligten,

Bedingungsfeld der Erziehung,

Institutionen der Erziehung und Bildung,

sozialpädagogische Einrichtungen sowie

Einführung in wissenschaftliche und projektorientierte Arbeitsweisen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Entwicklung des Menschen in den ersten Lebensjahren, Pädagogische Psychologie,
Grundlagen der Allgemeinen Psychologie,
Motivationspsychologie,
Lernpsychologie,
Tiefenpsychologie,
Pädagogische Soziologie,
Zugänge zum Philosophieren,
der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen,
die Stellung der Philosophie,
Grundlagen der Erkenntnistheorie, der Logik, der Sprachphilosophie, der Ontologie, der Ethik und der Ästhetik, Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie und erste praktische sowie fächerübergreifende Bezüge sowie
fachspezifische Medienarbeit.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Entwicklung des Menschen bis ins Erwachsenenalter, Freizeitpädagogik,
Erziehung und Bildung als kulturanthropologisches Geschehen, Wertgrundlagen und Zielsetzungen des pädagogischen Handelns, Deklaration der Menschenrechte sowie der UN-Charta über die Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention – KRK),
Phänomen Gewalt,
besondere pädagogische Bedürfnisse,
Rollenbild und Selbstverständnis, Erwartungshaltungen und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen,
Möglichkeiten der Psychohygiene der Erzieherinnen und Erzieher, Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit,
Bildungswesen in Österreich und Europa, Erwachsenenbildung,
interkulturelle Erziehung und Bildung,
Integrationspädagogik,
geschlechtssensible Pädagogik,
Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier,
ausgewählte Probleme der Logik und der Sprachphilosophie,
neue Lernkultur,
Forschungsdesigns sowie
Strategien der wissenschaftlichen Erarbeitung pädagogisch relevanter
Sachverhalte.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
Arbeits- und Organisationspsychologie, Projektmanagement,
konstituierende Faktoren der Erwachsenenpersönlichkeit, pädagogische Aspekte humanwissenschaftlicher Erkenntnisse (an Fallstudien),
Kriterien zur strukturellen Erfassung und Bewertung von pädagogisch
relevanten Zusammenhängen,
Aufarbeitung von Erziehungsproblemen,
pädagogische Aussagesysteme in Vergangenheit und Gegenwart,
Persönlichkeitspsychologie:
  • Strichaufzählung
    Theorien und Methoden wissenschaftlicher Individualitätserfassung,
philosophische Problemstellungen aus den Bereichen Ethik, Religionsphilosophie, Rechtsphilosophie, Ontologie und Anthropologie sowie
Bildung und Erziehung in der Informationsgesellschaft - Globalisierung und Zukunftsvisionen.

Schularbeiten:

  1. Ziffer 2
    Klasse: zwei Schularbeiten,
  2. Ziffer 3
    Klasse: zwei Schularbeiten,
  3. Ziffer 4
    Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten,
  4. Ziffer 5
    Klasse: zwei Schularbeiten, davon eine zweistündig und eine
dreistündig.

  1. Ziffer 3
    HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung einer toleranten, offenen und aktiven Haltung gegenüber Kindern mit physischen oder psychischen Behinderungen (Kindern mit besonderen Bedürfnissen).

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    fachbezogene Grundlagen erwerben,
  • Strichaufzählung
    die für zusätzlichen Förderbedarf relevanten Institutionen kennen,
  • Strichaufzählung
    das Phänomen der Behinderung in seiner Vielfältigkeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    individuell bedeutsame Problemkreise erkennen, beurteilen und bewältigen können,
  • Strichaufzählung
    kompetent beraten, sensibel agieren und gegebenenfalls intervenieren können und
  • Strichaufzählung
    zukunftsorientierte Handlungsmöglichkeiten eröffnen und stützen können.

Didaktische Grundsätze:

Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Mädchen und Knaben sind transparent zu machen.

Der Unterricht hat so zu erfolgen, dass für die Schülerinnen und Schüler sensibles und ausgewogenes Urteilen unter Berücksichtigung des Bedingungsfeldes der Behinderung möglich wird.

Mit Hilfe von Fallbeispielen, externen Referentinnen und Referenten, Exkursionen und durch Zusammenarbeit mit Personen aus dem schulischen und außerschulischen Bereich ist ein praxisnaher Unterricht sicherzustellen. Dabei sind Medien in ausgewählter Form einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen angehalten werden, aktuelle Fragestellungen durch selbständige Studien und Beobachtungen abzuklären.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Grundbegriffe und Grundprobleme,
Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen,
multifaktorielle Bedingtheit von Behinderungen,
Arten von Behinderungen und
spezifische Behinderungen und Auffälligkeiten (Fallstudien).

  1. Ziffer 5
    Klasse:
Wahrnehmungsstörungen,
Teilleistungsstörungen,
Verhaltensauffälligkeiten,
Behindertenintegration,
Institutionen zur Diagnose, Bildung, Förderung und Integration von
Kindern mit besonderen Bedürfnissen,
Umgang mit Eltern und mögliche Hilfestellungen,
Möglichkeiten der Psychohygiene,
Bedingungsfeld der Therapie und
grundlegende Verhaltensmaßnahmen in Krisenfällen.

4. DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Wertekompetenz entwickeln,
  • Strichaufzählung
    die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend planen, vorbereiten, umsetzen und reflektieren können,
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Komplexität des Bildungs- und Erziehungsgeschehens gewinnen sowie Fachkompetenz und Flexibilität in Entscheidungsprozessen erwerben,
  • Strichaufzählung
    erkennen und reflektieren können, wie in Erziehungs- und Bildungsprozessen oftmals geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen unbewusst tradiert werden,
  • Strichaufzählung
    methodisch-didaktische Kompetenz entwickeln, die geeignet ist, den Handlungsspielraum von Mädchen und Knaben unabhängig von traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenklischees zu erweitern,
  • Strichaufzählung
    fachspezifische und fächerübergreifende Aspekte als Grundlage für interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennen und integrieren können,
  • Strichaufzählung
    durch vielfältige Lernformen und Unterrichtstechnologien Methodenkompetenz erwerben,
  • Strichaufzählung
    Bildungsmittel kennen, kritisch auswählen und gezielt einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    zur kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen gelangen,
  • Strichaufzählung
    zu kompetenter fachspezifischer Anwendung von Informationstechnologie befähigt und auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereitet sein,
  • Strichaufzählung
    zu kritischer Urteilsbildung, eigenverantwortlichem Handeln, zum Wahrnehmen der eigenen Möglichkeiten und Grenzen sowie zu effizientem Nutzen vorhandener Ressourcen befähigt sein,
  • Strichaufzählung
    Erlebnisfähigkeit, individuelle Ausdrucksfähigkeit und Kreativität entfalten,
  • Strichaufzählung
    im Sinne der Sozialkompetenz mit einzelnen Kindern, der Gruppe, mit anderen Interaktionspartnerinnen und -partnern innerhalb der Institution Wertschätzung, Empathie, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten entwickeln sowie
  • Strichaufzählung
    Feldkompetenz in Bezug auf Interaktionsprozesse zwischen Kindern, Eltern und anderen Bezugspersonen der Kinder sowie der Öffentlichkeit erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Zum Erreichen einer engen Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis besonders in der 1. und in der 2. Klasse wäre es zweckmäßig, dass die Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ von einer Lehrerin/einem Lehrer unterrichtet werden.

Vorrangige Kriterien beider Auswahl des Lehrstoffes:

Orientierung am Erlebnis- und Erfahrungshintergrund der Schülerinnen und Schüler und an Erfordernissen der Kindergartenpraxis,

aufbauende, kontinuierliche Strukturierung und Basis für „lebensbegleitendes Lernen“.

Bei der Unterrichtsgestaltung sind zu berücksichtigen:

Methodenvielfalt und Methodengerechtheit, Handlungsorientierung,

Situationsorientierung,

Prozessorientierung,

offene Lehr- und Lernformen,

exemplarisches Lernen,

fächerübergreifendes Lernen,

ganzheitliches Lernen,

multimediales Lernen,

Berücksichtigung schulautonomer Schwerpunktsetzungen, gelegentliche Einbeziehung von Expertinnen und Experten, Einbeziehen von Lehrausgängen und Exkursionen sowie Stundenblockungen und seminaristisches Arbeiten.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, speziell der Pflichtgegenstände „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“‚ „Heil- und Sonderpädagogik“, allenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) sowie mit den Praxisstätten ist unerlässlich.

Für die Persönlichkeitsbildung sind insbesondere folgende Prozesse, Haltungen und Fähigkeiten zu fördern:

Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, Fähigkeit zur Empathie,

Reflexion,

Objektivierung,

Wertorientierung in der Alltagskultur,

Interaktion und Kommunikation in verschiedenen Sozialformen, Initiierung kreativer und innovativer Prozesse sowie Psychohygiene.

Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis und Didaktik ist besonders zu beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Begriffe der Didaktik,
Institutionen der Kleinkindpädagogik,
Raum- und Zeitstruktur im Kindergarten,
Kennenlernen von Spielen, Materialien und Medien für die einzelnen
Bildungs- und Erziehungsbereiche,
exemplarisch ausgewählte didaktische Modelle,
sozial-emotionale Prozesse,
Bedeutung der Motivation,
Ordnungssysteme für berufsspezifische Medien und Aspekte der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
Bedingungs- und Entscheidungsfelder der Kindergartenarbeit, Aufgabenbereiche im zukünftigen Berufsfeld, geschlechtsrollenfixierende Faktoren im Kindergartenalltag, kurzfristige Planung,
Sozialformen,
Spielbereiche,
Spiel im Freien,
frühkindliche Lernformen,
Kriterien für das Wahrnehmen kindlicher Verhaltensweisen und Reflektieren von sozialen Beziehungssystemen,
realitätsbezogene Auseinandersetzung mit kindlichen Lebenswelten, aktuellen Situationen und Erlebnissen,
Methoden der Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Mädchen und Knaben unter Berücksichtigung von Bildungs- und Erziehungszielen,
Kriterien zur Beurteilung von Fachliteratur,
Modelle der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens mit Erziehungsberechtigten und anderen Bezugspersonen sowie Einblick in verschiedene Institutionen der Bildung und Erziehung.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
Didaktische Modelle für den Aufbau der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Bereichen:
  • Strichaufzählung
    Spracherziehung - einschließlich Handpuppen und Figurenspiel,
  • Strichaufzählung
    elementare Musikerziehung,
  • Strichaufzählung
    Bewegungserziehung,
  • Strichaufzählung
    Umwelt (Wahrnehmung, Erfahrung, Bewältigung, Verkehrserziehung), qualitative Kriterien für die Auswahl von Medien, Auseinandersetzung mit Fachliteratur,
didaktische Prinzipien,
Aspekte der Integration und der Inneren Differenzierung, exemplarische Methoden und Modelle zur Förderung von Mädchen und Knaben in der frühen Kindheit,
Kriterien für kurz-, mittel- und langfristige Planungs- und Reflexionsprozesse,
weiterführende Modelle der Kommunikation und Kooperation im
pädagogischen Feld,
Kriterien der Beobachtung,
kritische Auseinandersetzung mit Faktoren, welche die institutionelle Kleinkinderziehung beeinflussen und Geschichte des Kindergartens.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Didaktische Modelle für den Aufbau weiterer grundlegender Bereiche der Bildungs- und Erziehungsarbeit:
  • Strichaufzählung
    emotionale Erziehung,
  • Strichaufzählung
    soziale Erziehung,
  • Strichaufzählung
    Wertorientierung,
  • Strichaufzählung
    Erziehung zur Chancengleichheit,
  • Strichaufzählung
    religiöse Erziehung,
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung,
  • Strichaufzählung
    ästhetische Erziehung,
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität,

Vernetzung von Kindergarten und Schule:

  • Strichaufzählung
    Modelle der Kommunikation und Kooperation,
Modelle der Integration,
didaktische Modelle zur Förderung von Mädchen und Knaben mit besonderen Bedürfnissen im Kindergarten,
Methoden der Erwachsenenbildung und Modelle der Öffentlichkeitsarbeit,
Reflexion von Spiel- und Arbeitsprozessen, Methodenanalysen, Beobachtung individueller kindlicher Verhaltensweisen und kritische Auseinandersetzung mit der Wechselwirkung von Erziehungsverhalten und Gruppenprozessen,
Bestimmungen über die Aufgaben des Kindergartens in den
einschlägigen Landesgesetzen,
bildungspolitische Trends,
administrative Aufgaben und
eigenständige Auseinandersetzung mit Fachliteratur.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
Didaktische Modelle zur Orientierung in der Umwelt und zur Bewältigung von aktuellen Situationen.

Auseinandersetzung mit didaktischen Modellen im Hinblick auf gegenwartsbezogene Problemfelder:

  • Strichaufzählung
    Veränderungen kindlicher Lebenswelten,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Erziehung,
  • Strichaufzählung
    geschlechtssensible Erziehung,
  • Strichaufzählung
    Suchtprävention,
  • Strichaufzählung
    Integration,
  • Strichaufzählung
    Medienerziehung,
Vergleich von aktuellen Modellen im In- und Ausland, Konzeption, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung, Wandel von Methoden und Materialien im historischen Kontext, vergleichende Auseinandersetzung mit Fachliteratur, grundlegende Techniken zur Anbahnung von wissenschaftlichem Arbeiten und
Zusammenschau und Strukturierung des Fachbereiches.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    Klasse: zwei Schularbeiten,
  2. Ziffer 2
    Klasse: zwei Schularbeiten,
  3. Ziffer 3
    Klasse: zwei Schularbeiten (zweistündig),
  4. Ziffer 4
    Klasse: zwei Schularbeiten (zweistündig),
  5. Ziffer 5
    Klasse: zwei Schularbeiten (davon eine zweistündig und eine dreistündig).

5. KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Achtung vor dem Eigenwert der Persönlichkeit des Kindes entwickeln,
  • Strichaufzählung
    als Erziehungspersönlichkeit Rollenflexibilität (Rollenkompetenz) und Handlungskompetenz erwerben,
  • Strichaufzählung
    für eine bewusste Auseinandersetzung mit Einstellungen und Werthaltungen im Sinne der Berufsethik sensibel werden,
  • Strichaufzählung
    ihr Erziehungsverhalten hinsichtlich Geschlechtsrollenstereotypen hinterfragen,
  • Strichaufzählung
    die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend gestalten, systematisch beobachten, analysieren und reflektieren können,
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit und Konfliktkultur erwerben,
  • Strichaufzählung
    Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten kompetent gestalten können,
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit im Sinne der Qualitätssicherung transparent machen zu können und
  • Strichaufzählung
    zu einem Selbstverständnis für interdisziplinäre Zusammenarbeit gelangen.

Didaktische Grundsätze:

Zum Erreichen einer engen Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis besonders in der 1. und in der 2. Klasse wäre es zweckmäßig, dass die Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ von einer Lehrerin/einem Lehrer unterrichtet werden. Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen im Pflichtgegenstand „Kindergartenpraxis“ anzustreben. Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller fach- und berufsrelevanter Unterrichtsgegenstände sowie mit dem Fachpersonal an den Praxisstätten ist erforderlich. Schülerinnen und Schüler, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der 3. Klasse auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren. Sie haben ab der 3. Klasse jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Zweitsprache ist anzustreben.

Im Hinblick auf Interkulturalität soll Zweisprachigkeit generell gefördert, aber nicht nur theoretisch unterrichtet, sondern auch in der Kindergartenpraxis erprobt werden.

Praktizieren in integrativ geführten Kindergärten ist anzustreben.

Im Unterricht und bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler sowohl an den Praxisstätten als auch im Klassenverband sind für die Planungs- Übungs-, Reflexions- und Evaluationsphasen zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Begleitung von Planung, Vorbereitung, Umsetzung sowie Reflexion und Evaluation,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Methoden zur Förderung von Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Problembewusstsein und Selbstreflexion unter Anwendung auch von Methoden der Erwachsenenbildung,
  • Strichaufzählung
    Aufbau eines verantwortungsbewussten Erziehungsverhaltens und
  • Strichaufzählung
    Hilfestellung bei Reflexionen der Schülerinnen und Schüler über ihre Berufsmotivation.

Kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei ihrer Sozialisation im Berufsfeld (Leitbild) auch durch außer schulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen:

Methodenvielfalt und Methodengerechtheit, Handlungsorientierung,

Aufbau von Praxiserfahrungen durch Lernen am Modell und Erfahrungslernen,

Situationsorientierung,

Prozessorientierung,

offene Lehr- und Lernformen,

exemplarisches Lernen,

fächerübergreifendes Lernen,

ganzheitliches Lernen und

multimediales Lernen.

Die Transferwirkung zwischen „Kindergartenpraxis“ und „Didaktik“

ist besonders zu beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Auseinandersetzung mit der Institution Kindergarten, Teilnahme an Spielprozessen im Kindergarten,
Hospitieren,
erstes Praktizieren,
Anbahnung und Reflexion von Kontakten und Beziehungen, Einführung in Bibliothek, Ludothek und Materialsammlung, Erproben von Bildungs- und Spielmitteln sowie von Materialien und Medien; beginnender Aufbau entsprechender berufsspezifischer Sammlungen,
Wahrnehmen didaktischen Vorgehens und erzieherischen Handelns sowie kindlichen Verhaltens, bewusste Selbstwahrnehmung,
Erstellen und Auswerten schriftlicher und mündlicher Berichte und Aspekte der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
Einführung in Teilbereiche der Planung und Reflexion darüber, Hospitationen mit spezieller Aufgabenstellung,
praktisches Arbeiten in verschiedenen Sozialformen, Spiel- und Arbeitsbereichen,
Einsatz von Medien,
Besuche verschiedener Institutionen der Bildung und Erziehung, schriftliche Aufzeichnungen von Beobachtungen mit engumgrenzten Aufgabenstellungen und Modelle der Kommunikation und Kooperation mit Eltern. Eine Praxiswoche im Kindergarten.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
Hospitieren mit differenzierten Aufgabenstellungen, Analyse der Bedingungs- und Entscheidungsfelder der Bildungs- und Erziehungsarbeit,
Erweitern der situationsorientierten Handlungskompetenz,
praktisches Arbeiten mit Teilgruppen,
kurz-, mittel- und langfristige Planung,
aufbauende Vorgangsweisen: Vorbereitung, Umsetzung und Reflexion,
Formen und Methoden der Beobachtung; Darstellung der Beobachtungsergebnisse,
Methoden der Praxisreflexion,
Reflexion kindlichen Spielverhaltens in Bezug auf Geschlechterrollen, Modelle zur Transparenz von Bildungs- und Erziehungsarbeit, weiterführende Modelle der Kommunikation und Kooperation im pädagogischen Feld,
Besuche von berufsbezogenen Institutionen und Aufgabenbereiche des pädagogischen Teams im Kindergarten.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Weitgehend eigenständige kurz-, mittel- und langfristige Planungen auf der Grundlage von Beobachtung und Reflexion,
Praktizieren bei weiterer Steigerung der Selbstständigkeit -
autonomes Nutzen von Freiräumen,
Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,
Hospitieren in unterschiedlichen Kindergärten und anderen
berufsbezogenen Institutionen,
Eingehen auf gesellschaftspolitische Strömungen und kindliche Lebenswelten unter Berücksichtigung folgender exemplarisch genannter Aspekte:
  • Strichaufzählung
    Integration,
  • Strichaufzählung
    Kooperation von Kindergarten und Schule,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Erziehung,
  • Strichaufzählung
    geschlechtssensible Erziehung,
Reflexion des eigenen Erziehungsverhaltens hinsichtlich der Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz,
Einblick in Kompetenzbereiche des pädagogischen Teams gewinnen und Planung, Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Teilaufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten in Koordination mit dem pädagogischen Team des Kindergartens.
Drei Praxiswochen im Kindergarten; bei „zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik)“ davon eine Woche in einschlägigen Einrichtungen.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
Eigenständiges Praktizieren als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,
Anwenden effektiver Planungs- und Reflexionsformen, Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht in sozialpädagogische Zusammenhänge,
eigenständige systematische Beobachtungen und zweckmäßige Aufzeichnungen,
gezielte Förderung einzelner Kinder und Kindergruppen, Dokumentations- und Präsentationstechniken und Projekt- und Konfliktmanagement (allenfalls unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten), Qualitätsstandards sowie Qualitätssicherung.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten; bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) davon eine Woche in einschlägigen Einrichtungen.

6. DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sprachlich korrekt, situationsadäquat, geschlechtssensibel, zielgruppen- und problemorientiert schriftlich und mündlich kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    Texte emotional, ästhetisch und kognitiv verstehen und sich mit ihnen handlungs- und produktionsorientiert auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    eigenständig verschiedenste Informationsquellen nützen (zB Bibliothek, Medien, Informationstechnologien) und entsprechende Arbeitstechniken einsetzen und
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit Texten und in der Interaktion unterschiedliche Werte, Lebenshaltungen und Weltanschauungen kennen lernen und reflektieren und damit eine Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen sowie verantwortungsvoll ihr Berufsethos aufbauen können.

Didaktische Grundsätze:

Die Bereiche (schriftliches und mündliches Gestalten, Sprecherziehung, Literatur- und Textbetrachtung, Medien- und Massenkommunikation, Sprachbetrachtung und Rechtschreibung und berufspraktische Inhalte) sollen einander im Unterricht durchdringen und ergänzen. Sie sind gleichwertig; die Gewichtung erfolgt durch die Lehrerinnen und Lehrer und soll den Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden bzw. auf schulstandortrelevante Besonderheiten Rücksicht nehmen (zB schulautonome Schwerpunkte, Projekte).

Bei Themen, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch anderer Unterrichtsgegenstände sind, ist fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lehren und Lernen anzustreben.

Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloß reproduzierbares Wissen.

Im Sinne der Selbsttätigkeit sollen die Schülerinnen und Schüler dazu angeleitet werden, verschiedenste Informationsquellen zu nutzen.

Dem Prinzip der Methodenvielfalt ist bei Planung und Durchführung des Unterrichts Rechnung zu tragen.

Bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund der Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen sind insbesondere bei daraus resultierender eingeschränkter Sprachkompetenz geeignete Fördermaßnahmen zu setzen.

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen vielfältige Gesprächs-, Rede- und Schreibsituationen durch Erleben und Erproben kennen- und erfolgreich gestalten lernen.

Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung helfen, das Gesprächs- und Redeverhalten zu beschreiben, bewusst zu machen und zu bewerten; auf Reflexion geschlechtsspezifischen Kommunikationsverhaltens und auf eine geschlechtergerechte Sprache ist Wert zu legen.

Regelmäßiges Schreibtraining soll zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen und situationsadäquat anzuwenden.

Das betrifft

  • Strichaufzählung
    das handlungsbezogene Schreiben, das je nach Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,
  • Strichaufzählung
    das sachliche, themenbezogene Schreiben,
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens und
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als kreativen Umgang mit Sprache (auf der Laut-, Wort-, Satz- und Textebene).
Geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) sind gezielt einzusetzen, um Schreibprozesse zu unterstützen.
Die Verwendung von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.

Sprecherziehung:

Die Sprecherziehung ist tragendes Prinzip für alle Klassen und hat, ausgehend von der Herkunftssprache, das Verfügen über die Standardsprache anzustreben.

Gegebenenfalls ist mit den Lehrerinnen und Lehrern des Freigegenstandes „Seminar Stimmbildung“ zusammenzuarbeiten.

Literatur- und Textbetrachtung:

Im Bereich der Literatur und Textbetrachtung ist von einem erweiterten Literaturbegriff auszugehen.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, sollen einen Schwerpunkt des Deutschunterrichtes bilden.

Bei der Literaturauswahl sind das Prinzip der Altersgemäßheit und der Lebensnähe sowie die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Es ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit sowohl Texte von Autoren als auch von Autorinnen verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder auch kritisch zu reflektieren bzw. sie im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen.

Literatur ist als Möglichkeit zu intellektueller Herausforderung zu sehen, sie soll die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhängen, Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen bewirken und analytisches Denken fördern.

Textanalyse sowie Literaturkritik sind nicht Selbstzweck, sondern Mittel, die das Verständnis eines Textes ermöglichen und erweitern.

Die Auseinandersetzung mit literarischen Werken und Biographien von Autorinnen und Autoren aus den verschiedenen Epochen kann chronologisch, unter thematischen Gesichtspunkten oder in Längsschnitten erfolgen. Schwerpunktsetzungen sollen die Lehrerin und der Lehrer im Hinblick auf die Erfordernisse der jeweiligen Unterrichtssituation (zB Interessenslage der Schülerinnen und Schüler, kulturelle Gegebenheiten, Projekte) autonom setzen. Voraussetzung dafür ist die Sicherung eines literarhistorischen Grundrasters, der einen Überblick über die literarischen Strömungen und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten gewährleistet.

Medien und Massenkommunikation:

Dem Grundsatz der Vielfalt ist Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsgegenstandes „Informatik und Medien“ ist unerlässlich.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Fundierte Kenntnisse in Grammatik- und Rechtschreibung sollen die sprachliche Kompetenz erweitern und sind Bedingung für erfolgreiche Lernhilfe im Hort.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Hilfsmittel wie das Wörterbuch sind heranzuziehen.

Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit ist aufzuzeigen.

Berufspraktische Inhalte:

Für diesen Bereich ist die enge Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ und „Informatik und Medien“ sowie gegebenenfalls „Hortpraxis“ unerlässlich.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 5. Klasse:

Sprecherziehung:

Übungen zur Sensibilisierung für die eigene Sprechweise (zB bei Rollenspielen, mit Videoaufnahmen, mit Artikulationsübungen) und Übungen zur kompetenten Anwendung der Standardsprache.

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Erlebnisse, Erfahrungen und Gefühle situationsgerecht mitteilen, Sachverhalte und Texte zusammenfassend wiedergeben und verständlich erklären,

Argumentieren (eigene Interessen ausdrücken, Anliegen vorbringen, Standpunkte vertreten; zu Handlungen auffordern, appellieren) und Techniken der Ideenfindung (zB mindmapping, cluster).

Nur mündliches Gestalten:

Gesprächsverhalten üben (Gesprächsregeln erarbeiten und anwenden), verschiedene Gesprächsformen erproben (zB Paar-, Kleingruppen-, Klassengespräch, Referat, Rollenspiel) und

einfache Erzähltechniken kennen lernen und anwenden.

Nur schriftliches Gestalten:

Schreiben über sich und andere, erzählen, schildern und beschreiben

sowie berichten,

Inhaltsangabe,

einfache argumentierende Textsorten und Formen kreativen Schreibens.

Literatur und Textbetrachtung:

Literarische Textformen kennen lernen (Übersicht über die wichtigsten Gattungen),

persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, individuelle Lesefertigkeit weiterentwickeln (stilles Lesen sowie auch das Vortragen von Texten),

Kinder und Jugendliteratur:

  • Strichaufzählung
    Adoleszenzliteratur, Beispiele zu weiteren Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur (Märchen).

Medien und Massenkommunikation:

Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler mit Massenkommunikationsmitteln thematisieren und Ausdrucksformen in verschiedenen Medien (zB Werbung).

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Erwerb und Ausbau einer persönlichen Rechtschreibkompetenz,

Einblick in das Regelsystem der Rechtschreibung,

Einblick in Text-, Satz- und Wortgrammatik,

Erwerb und Üben von Nachschlagetechniken sowie

Lerntechniken und Übungsformen zu Grammatik und Rechtschreibung.

Berufspraktische Inhalte:

Einer Gruppe erzählen,

gestaltendes Vorlesen,

Spielregeln und Anleitungen formulieren und Erlebnisberichte.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Schriftliches und mündliches Gestalten:
    Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. Klasse, Dialogisieren,
Argumentationstechniken kennen lernen und anwenden – Wandel von Ich-bezogenen Inhalten zu sachbezogenen Themen und
produktive Auseinandersetzung mit literarischen Texten als Vorstufe für das Interpretieren.

Nur mündliches Gestalten:

Weitere Gesprächsformen erproben (zB Interview),

Strukturieren von Sachverhalten (zB als Weiterführung eines Brainstormings),

Erzähltechniken erweitern und Dramatisieren von Texten, szenisches Gestalten.

Nur schriftliches Gestalten:

Dialogisches Schreiben,

Charakterisieren,

argumentierende Textformen (Fünf-Satz-Technik, Erörterung),

Strukturierungs- und Gliederungsübungen,

Technik des Exzerpierens,

Protokollieren und Formen kreativen Schreibens.

Literatur und Textbetrachtung:

Anfänge bis Vorklassik – ausgewählte Beispiele im jeweiligen

historischen und soziokulturellen Kontext,

Beispiele aus der Gegenwartsliteratur,

Grundlagen der Analyse literarischer Texte,

Kinder- und Jugendliteratur:

  • Strichaufzählung
    Übersicht über die Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur,
  • Strichaufzählung
    kreativ-produktive Auseinandersetzung mit dem Bilderbuch und
  • Strichaufzählung
    Adoleszenzliteratur.

Medien und Massenkommunikation:

Produktive und analytische Auseinandersetzung mit Printmedien.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Vertiefung und Erweiterung des Lehrstoffes der 1. Klasse.

Berufspraktische Inhalte:

Exzerpieren von Fachartikeln,

Beobachten und Beschreiben,

ausgewählte Werke für das Kindergartenkind sowie

Erfinden und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. und 2. Klasse,

projektorientiertes Arbeiten im Team sowie

Kenntnis und Anwendung verschiedener Präsentationsmethoden (auch unter Verwendung neuer Informationstechnologien).

Nur mündliches Gestalten:

Weitere Gesprächsformen erarbeiten (zB Debatte, Podiumsdiskussion),

Gesprächsrunde leiten,

Feedback geben und annehmen sowie

Referieren unter Einbeziehung verschiedener Präsentationsmethoden.

Nur schriftliches Gestalten:

Produktive und analytische Auseinandersetzung mit literarischen Texten,

erörterndes Schreiben und Auseinandersetzung mit argumentativen Textsorten,

(zB Pro und Kontra-Argumentation, Begriffserläuterungen, Leserbrief)

und

Formen kreativen Schreibens.

Literatur und Textbetrachtung:

Sturm und Drang, Klassik, Romantik, Vormärz und Biedermeier – ausgewählte Beispiele im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext,

Beispiele aus der Gegenwartsliteratur,

poetologische Verfahrensweisen,

Kinder- und Jugendliteratur:

  • Strichaufzählung
    analytische und kreativ-produktive Auseinandersetzung mit dem Bilderbuch.

Medien und Massenkommunikation:

Produktive Auseinandersetzung mit Medien unter Einsatz neuer Technologien.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik und Bewusstmachen von Stilvarianten, vor allem in Bezug auf die eigene Sprachkompetenz.

Berufspraktische Inhalte:

Grundkenntnisse eines dramatischen Aufbaues als Grundlage für das Figurenspiel,

Dramatisieren von Texten,

Leitung einer Gesprächsrunde,

Bilderbuchanalyse sowie

Kriterien einer geschlechtergerechten Kinderliteratur.

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1., 2. und 3. Klasse,

Interpretation literarischer Texte (Kenntnis und Anwendung analytischer Verfahren mit Verarbeitung von ausgewählter Sekundärliteratur),

Grundlagen zur Hinführung auf wissenschaftliches Arbeiten (zB Bibliographieren, Internetrecherche), Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen und berufsbezogenen Themen, (zB Texterörterung, Leserbrief, Kommentar, Problemarbeit), Referieren und Präsentieren (Steigerung des Abstraktions- und Argumentationsniveaus),

Problemarbeit, literarische Facharbeit,

Weiterführung verschiedener Diskussionsformen,

Schriftverkehr mit Behörden (formale Aspekte); Bewerbung, Lebenslauf

und

Formen kreativen Schreibens.

Literatur- und Textbetrachtung:

Beispiele der Literatur von 1848 bis zum 1. Weltkrieg im historischen und soziokulturellen Kontext,

Beispiele aus der Gegenwartsliteratur, Interpretationsmethoden,

Kinder- und Jugendliteratur:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Kinderlyrik, Vergleich von Kinder- und Erwachsenenlyrik und
  • Strichaufzählung
    Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur.

Medien- und Massenkommunikation:

Literatur und Film,

Filmanalyse, auch von Kinderfilmen sowie

Fernsehspiel und Hörspiel (4. oder 5. Klasse).

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Weitere Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik; Übungsschwerpunkte im Hinblick allfälliger Defizite der Schülerinnen und Schüler sowie Sprachwandel und Sprachnorm.

Berufspraktische Inhalte:

Technik des wissenschaftlichen Arbeitens,

Fachartikel aus Didaktik, Pädagogik als Anlass für Texterörterungen,

Internetrecherche,

Analyse von Medien für Kinder (zB Film, Hörspiel, CD Rom) und Kriterien geschlechtergerechter Medien für Kinder.

  1. Ziffer 5
    Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. bis 4. Klasse,

spontane und vorbereitete Reden zu ausgewählten Situationen und Anlässen (Anwenden rhetorischer Mittel und geeigneter Redetechniken), Moderation von Diskussionen,

Problemarbeit, literarische Facharbeit, Interpretation, Texterörterung,

Verfassen von Rezensionen (besonders von Kinderbüchern), Formen kreativen Schreibens und

formale Kriterien der Textgestaltung bei wissenschaftlichen Arbeiten.

Literatur- und Textbetrachtung:

Beispiele aus der Literatur des 20. Jahrhundert in ihrem historischen und soziokulturellen Kontext,

Entwicklungen und Tendenzen in der Gegenwartsliteratur,

Interpretationsmethoden,

Literaturkritik,

Kinder- und Jugendliteratur:

  • Strichaufzählung
    Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur.

Medien und Massenkommunikation:

Literatur und Film,

Filmanalyse sowie

Fernsehspiel und Hörspiel (4. oder 5. Klasse).

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Analyse und Vergleich von Texten unter stilistischen Gesichtspunkten (zB in Zeitung, Trivialliteratur).

Berufspraktische Inhalte:

Redesituationen aus der Berufspraxis für den Bereich „mündliches Gestalten“ sowie

Rezensionen von Kinderbüchern für eine Zeitung oder Zeitschrift.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    Klasse: vier Schularbeiten
  2. Ziffer 2
    Klasse: drei Schularbeiten (davon zwei Schularbeiten zweistündig)
  3. Ziffer 3
    Klasse: drei Schularbeiten (zweistündig)
  4. Ziffer 4
    Klasse: drei Schularbeiten (zweistündig)
  5. Ziffer 5
    Klasse: zwei bis drei Schularbeiten (davon eine dreistündig und eine vierstündig)

  1. Ziffer 7
    LEBENDE FREMDSPRACHE/VOLKSGRUPPENSPRACHE (Alternativ; siehe Abschnitt römisch vier)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die rezeptiven und produktiven vier Grundfertigkeiten (Hörverstehen und Lesen, Sprechen und Schreiben) in der Fremdsprache in realitätsnahen Kommunikationsprozessen situationsgerecht einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    sich die vielfältigen Möglichkeiten zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologien in der Fremdsprache zum kontinuierlichen Wissenserwerb und zur Auseinandersetzung mit anderen Kulturen im Alltag nutzbar machen können,
  • Strichaufzählung
    Themen unter dem vorrangigen Aspekt der Förderung von Sprachkompetenz erarbeiten und dabei Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie in anderen Unterrichtsgegenständen erworben haben, in Beziehung setzen können,
  • Strichaufzählung
    berufsfeldbezogene Themen und Situationen sprachlich bewältigen können,
  • Strichaufzählung
    über die Fremdsprache soziale und kulturelle Gegebenheiten anderer Länder kennen lernen, um deren Kulturen und Wertsysteme auf der Basis von gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung zu respektieren und eine kritische Distanz zur eigenen Weltsicht zu erwerben. Darauf aufbauend sollen sie zur Mitarbeit an der europäischen Integration sowie zu internationaler Verständigung bereit und fähig sein,
  • Strichaufzählung
    bei der Auseinandersetzung mit aktuellen Themen das Bewusstsein erlangen, dass Fremdsprachenkenntnisse den Zugang zu Informationen aus allen Lebensbereichen und Wissensgebieten erleichtert und
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken anwenden können, die den weiteren selbstständigen Fremdsprachenerwerb im Sinne des lebensbegleitenden, autonomen Lernens ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der zweiten Kasse zumindest das Niveau des Independent Users B1 gemäß den in den Richtlinien des Europarates festgelegten Standards für Sprachkompetenz (siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala;
Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen:
Sie sollen zumindest
  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen können, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge wie aus Arbeit, Schule, Freizeit geht,
  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen können, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern können und
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen bis zum Ende der fünften Klasse das Niveau Effectivnes C1, zumindest jedoch das Niveau Independent Users Vantage B2 gemäß den in den Richtlinien des Europarates festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen:

Sie sollen zumindest
  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können,
  • Strichaufzählung
    im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen verstehen können,
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen können, dass ein normales Gespräch mit einem “native speaker” ohne Belastung für beide Gesprächspartner möglich ist und
  • Strichaufzählung
    sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einem Problem erklären und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben können.

Didaktische Grundsätze:

Die Unterrichtssprache ist die lebende Fremdsprache, mit Ausnahme jener Fälle, in denen Deutsch dem Zweck kontrastiver Sprachbetrachtung in Wortschatz, Syntax und Grammatik dient. Mündliche und schriftliche Übersetzungen von Texten sind punktuell zur Klärung komplizierter Sachverhalte einzusetzen und nicht als eigenständige Übungsform. Auf geschlechtergerechte Sprache und gleichberechtigte Kommunikation ist zu achten.

Der Lehrstoffauswahl hat eine Analyse der Situation in der Klasse und der Rahmenbedingungen voranzugehen.

Bei der Auswahl der Arbeitstechniken ist dem Prinzip der Methodenvielfalt unter Berücksichtigung der verschiedenen Lerntypen Rechnung zu tragen.

Durch das Erleben vielfältiger Methoden sollen den Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf autonomes Lernen und als Grundlage für das Erlernen weiterer Fremdsprachen die persönlich relevanten Lernstrategien bewusst gemacht werden. Ein breites Spektrum von Strategien und Techniken dient dazu, dass diese auch selbstständig zielgerichtet angewendet werden können.

Bei der Auswahl der Textsorten haben literarische Texte gleichberechtigt neben Gebrauchstexten Verwendung zu finden. Bei literarischen Texten ist nach Möglichkeit darauf zu achten, dass sowohl Texte von Autoren als auch von Autorinnen verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder auch kritisch zu reflektieren bzw. sie im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen.

Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Textauswahl fördert deren Motivation und Interesse.

Bei der Erarbeitung von literarischen Texten ist dem emotionalen und lebensbezogenen Zugang besondere Bedeutung beizumessen. Schülerinnen und Schüler sollen ihren Erfahrungshorizont erweitern und ihre Kritik- und Reflexionsfähigkeit entwickeln.

Die Erweiterung der sprachlichen Kompetenz steht beim Austausch über Werte, Interessen und persönliche Erfahrungen im Vordergrund. Strategien der Textanalyse oder Literaturkritik sollen nicht Selbstzweck sein, sondern nur dort angewendet werden, wo sie das Verständnis eines Textes erleichtern.

Beim Umgang mit der Interlanguage als natürlicher Entwicklungsstufe beim Fremdsprachenerwerb sind in der Unterrichtsarbeit Fehler als Anlass für konstruktives Feedback zu betrachten. Kommunikativer Kompetenz ist gegenüber sprachlichem Perfektionismus der Vorrang zu geben.

Die vier Grundfertigkeiten sollen sowohl schwerpunktmäßig und gezielt als auch integrativ geübt werden.

Themenorientierte Wortschatzerweiterung ist ein zentrales Anliegen und hat in kontextueller Form (zB Kollokationen, implizite Grammatik, Redewendungen) zu erfolgen. Die Beschäftigung mit Grammatik ist nicht als Selbstzweck, sondern im Sinne eines zirkulären Spracherwerbs zu verstehen.

Prinzipiell ist beim Einsatz von zB Englisch als Arbeitssprache die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände möglich und wünschenswert, sofern sich aus der Unterrichtsarbeit sinnvolle Verbindungen anbieten, die sprachliche Kompetenz dabei gefördert wird und der organisatorische Rahmen gegeben ist. Dies gilt auch für Intensivsprachwochen, Schülerinnen- und Schüleraustausch sowie für berufsbezogene Projekte im fremdsprachigen Ausland.

Beim fächerübergreifenden, projektorientierten Arbeiten ist die Kooperation mit anderen Lehrerinnen und Lehrern, besonders bei berufsspezifischen Inhalten, unerlässlich.

Die Verwendung von Wörterbüchern auch bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse:

Vier Grundfertigkeiten:

Vorführen, Erarbeiten und Einüben verschiedenster Arbeitstechniken des Fremdsprachenerwerbs wie

  • Strichaufzählung
    Lesetechniken (zB: skimming, scanning, reading for detail),
  • Strichaufzählung
    Schreibformen (zB: summary, letter, argumentative writing),
  • Strichaufzählung
    Techniken beim Hörverstehen (zB: listening for gist, listening for detail) und
  • Strichaufzählung
    Sprechsituationen (zB: interviews, discussions, presentations).

Sprachstrukturen und Wortschatzarbeit:

Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik (zB Zeitformen, Adjektiv - Adverb, indirekte Rede),

Erweiterung des Wortschatzes im Einklang mit den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten,

Arbeitstechniken (zB Lerntraining: Formen der Wortschatzerweiterung).

Themenschwerpunkte:

Aktuelle Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich und dem sozialen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,

altersspezifische und geschlechtssensible Fragestellungen (zB Familie, Freundinnen und Freunde, Partnerbeziehungen, Freizeitgestaltung, Berufsorientierung, Lebensplanung), aktuelle landeskundliche Themen,

altersadäquate, der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler

entsprechende Literatur,

berufsbezogene Themen:

  • Strichaufzählung
    Aktivitäten, die im Berufsfeld in Verbindung mit der Fremdsprache besonders geeignet sind (zB Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, einfache Anleitungen),
Filme und Fernsehprogramme für Kinder.

  1. Ziffer 3
    bis 5. Klasse:

Vier Grundfertigkeiten:

Erweiterung der Fertigkeiten, Übungen auf anspruchsvollerem Niveau.

Sprachstrukturen und Wortschatzarbeit:

Erarbeitung und Wiederholung von Strukturen zur Bewältigung der Themen,

Erweiterung des Wortschatzes im Einklang mit den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten,

Erweiterung der Arbeitstechniken (Lerntraining: zB eigenverantwortlicher Umgang mit immer wiederkehrenden grammatikalischen Fehlern).

Themenschwerpunkte:

Aktuelle Themen an Hand anspruchsvollerer, längerer Texte entsprechend der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler (zB Phänomene unterschiedlicher Jugendkulturen, Beziehungsthematik, Lebensplanung, allgemeine psychologische Fragestellungen), landeskundliche, kulturspezifische und sozialpolitische Themen, altersadäquate, der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler entsprechende Literatur mit gehobenem Niveau, vorzugsweise Originaltexte und

berufsbezogene Themen:

  • Strichaufzählung
    Gegenüberstellung von pädagogischen Konzepten in verschiedenen Ländern, Auseinandersetzung mit den Arbeitsbereichen im zukünftigen Berufsfeld der Schülerinnen und Schüler.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    Klasse: zwei bis vier Schularbeiten
  2. Ziffer 2
    Klasse: zwei bis vier Schularbeiten
  3. Ziffer 3
    Klasse: zwei bis vier Schularbeiten (ein- oder zweistündig)
  4. Ziffer 4
    Klasse: zwei bis vier Schularbeiten (zweistündig)
  5. Ziffer 5
    Klasse: im ersten Semester ein bis zwei Schularbeiten (zwei- oder dreistündig), im zweiten Semester eine Schularbeit (dreistündig)

  1. Ziffer 8
    GESCHISCHTE UND SOZIALKUNDE, POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    historische, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge erkennen können,
  • Strichaufzählung
    zwischen historischen und politischen Fakten und deren Interpretationen differenzieren können,
  • Strichaufzählung
    aktuelle Probleme und Konflikte durch die Kenntnis ihrer Ursachen besser verstehen und den Verlauf von Auseinandersetzungen nachvollziehen können,
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige soziale und politische Situationen durch das Wissen um ähnliche oder unterschiedliche Situationen in vergangenen Zeiten besser bewältigen können,
  • Strichaufzählung
    als verantwortungsbewusste und mündige Menschen sich in die Welt von heute einbringen und diese mitgestalten können,
  • Strichaufzählung
    auf Grund der Kenntnis ihrer politischen Rechte und Pflichten fähig sein, am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen und als erwachsene Frauen und Männer sowohl politische als auch soziale Verantwortung zu tragen,
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass Geschlechterrollen und -verhältnisse im historischen und kulturellen Konnex unterschiedlich definiert und veränderbar sind,
  • Strichaufzählung
    durch das Kennenlernen unterschiedlicher Kulturen, sozialer Gruppen und individueller Lebensweisen integrativ wirken können und
  • Strichaufzählung
    ihre eigene pädagogische Tätigkeit in Folge des erlangten historischen Wissens und der gewonnenen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Kenntnisse sach- und situationsgerecht auf der Grundlage von Humanität und Toleranz gestalten können.

Didaktische Grundsätze:

Durch exemplarischen Unterricht ist die Kenntnis eines historischen Grundrasters zu sichern.

Einerseits sollen historische Vorgänge unter Beachtung ihrer Auswirkungen auf die Welt von heute betrachtet, andererseits sollen ausgehend von Ereignissen der Gegenwart deren Ursachen aufgezeigt werden.

Die Verwendung von unterschiedlichen Quellen und deren kritische Beurteilung ist unerlässlich; bei historischen Längs- und Querschnitten sind lokale bis globale Dimensionen zu berücksichtigen.

Die exemplarische Auseinandersetzung mit einzelnen Themenbereichen ist erforderlich.

Die Alltagsgeschichte ist unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Geschlechter, der Familie und anderer sozialer und ethnischer Gruppen zu betrachten. Der Geschichte der Kindheit ist entsprechend Raum zu bieten.

Politische Verhaltensweisen sollen den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden und ihnen Orientierungshilfe für persönliches politisches und soziales Engagement geben.

Eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Lehr- und Lernformen ist anzuwenden, wobei in der Zeitgeschichte nach Möglichkeit Oral History einbezogen werden sollte.

Historische und aktuelle Gegebenheiten sind möglichst fächerübergreifend zu behandeln, insbesondere in den Pflichtgegenständen „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder-Jugendliteratur)“, „Bildnerische

Erziehung“, „Musikerziehung“, „Geographie und Wirtschaftskunde“, „Physik“, „Religion“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls in den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Quellen und Methoden der Geschichte,
historischer Grundraster; Probleme der Periodisierung, Welt (Staaten, Gesellschaften, Kulturen),
zentrale Errungenschaften der Ur- und Frühgeschichte,
wesentliche Merkmale von Hochkulturen,
die Antike,
das Frühmittelalter,
die Weltreligionen,
Vergleich von Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen sowie unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Menschen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
Mittelalter - Feudalismus, Verhältnis Kaisertum – Papsttum, Entstehung von Nationalstaaten, die Entwicklung der österreichischen Länder, Romanik und Gotik,
Übergang Mittelalter zu Neuzeit - geisteswissenschaftliches und naturwissenschaftliches neues Weltbild, Renaissance, Humanismus, Expansion Europas und deren Folgen, religiöse Reformbewegungen, Absolutismus und Aufklärung,
Barock und
unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Strukturen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
Revolutionäre Prozesse am Ende des 18. Jahrhunderts und restaurative Gegenbewegungen,
Liberalismus, Nationalismus,
industrielle Revolution und die soziale Frage, Lösungsmodelle
(insbesondere soziale Emanzipationsbewegungen),
Imperialismus, Kapitalismus, Sozialismus,
Österreich im 19. Jahrhundert (Politik, Kunst und Kultur),
Ursachen, Verlauf und Folgen des 1. Weltkriegs,
Entwicklung und Erscheinungsbild von Parteien, Entstehen und unterschiedliche Formen von Diktaturen in Europa und deren Auswirkungen (insbesondere Nationalsozialismus, Holocaust, Widerstand und Verfolgung), die Entwicklung Österreichs in der Zwischenkriegszeit,
Ursachen, Verlauf und Folgen des 2. Weltkriegs sowie Grund-, Bürger- und Menschenrechte und ihre Entstehung, politische und soziale Benachteiligungen in verschiedenen politischen Systemen.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
Die Teilung der Welt von 1945 bis 1989 - der Kalte Krieg, Stellvertreterkriege, Unabhängigkeitsbewegungen, Rüstungswettlauf und friedliche Lösungsansätze,
die Welt seit 1989 (weltpolitische Situation),
exemplarische Behandlung aktueller Konflikte und Probleme - Ursachen, Verlauf und Lösungsansätze (Theorie und Praxis), Völkerrecht,
Österreich, die 2. Republik - Grundlagen, Entwicklung und aktuelle politische und gesellschaftliche Situation (Verfassung, Staatsvertrag, Neutralität, Parteien, Regierungsformen, Sozialpartnerschaft, Einbindung in die Europäische Union und in andere übernationale Organisationen, österreichische und europäische Identität, direkte und indirekte Demokratie),
soziale und politische Bewegungen (zB Friedensbewegung, neue Frauenbewegung, Ökologiebewegung) und Grundlage, Wesen und Instrumente der Demokratie, Grund- und Bürgerrechte, Migration und Integration.

  1. Ziffer 9
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    räumliche, wirtschaftliche und soziale Strukturen und Prozesse erkennen können,
  • Strichaufzählung
    regionale und globale topographische Kenntnisse in Beruf und Freizeit anwenden können,
  • Strichaufzählung
    sich zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendige Informationen beschaffen und auswerten können,
  • Strichaufzählung
    grundlegende weltwirtschaftliche Zusammenhänge und wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten verstehen können,
  • Strichaufzählung
    die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren und die Auswirkungen menschlicher Eingriffe in die Natur wahrnehmen, um daraus verantwortungsbewusstes, ökologisches und soziales Verhalten entwickeln zu können,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lebensbedingungen in der Welt analysieren und deren sozioökonomische Auswirkungen verstehen sowie
  • Strichaufzählung
    Flexibilität, Mobilitätsbereitschaft und kritisches Konsumverhalten entwickeln.

Didaktische Grundsätze:

Alle Themenbereiche sind mit entsprechender topographischer Zuordnung zu behandeln.

Notwendig ist die regelmäßige Verwendung fachspezifischer Materialien (zB Kompass, Atlanten, Karten).

Vor allem bei lokalen und österreichischen Themenbereichen ist der Bezug zum Naturraum herzustellen.

Die Vielfalt der Kulturräume als Bereicherung ist hervorzuheben.

Im Bereich der sozialgeographischen Themen ist besonders die Situation von Mädchen und Knaben weltweit zu berücksichtigen.

Besonderes Augenmerk ist auf die Anwendbarkeit der Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Praxis zu legen.

Eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Lehr- und Lernformen ist anzuwenden.

Raum, Gesellschaft und Wirtschaft sind möglichst fächerübergreifend zu behandeln, insbesondere in den Pflichtgegenständen „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Physik“, „Chemie“, „Informatik und Medien“, „Geschichte und Sozialkunde, Politische

Bildung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls in den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Die Erde und ihre Darstellungsmöglichkeiten,
exogener und endogener Formenschatz, landschaftsökologische Zonen - Klima- und Vegetationszonen und deren Interpretation,
Menschen und ihre Lebensumstände in unterschiedlichen Lebensräumen und
Bevölkerungsstrukturen und Prozesse - Beziehung zum Naturraum und regionale Unterschiede, Interpretation demographischer Kennziffern, Exemplarischer Vergleich von Ballungsräumen weltweit, Mobilität.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
Grundlagen des Wirtschaftens, exemplarische Behandlung der Wirtschaftssektoren und Produktionsfaktoren, geschlechtsspezifische Aspekte von Arbeit und Wirtschaft,
Raum, Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs - naturräumliche Grundlagen; Bevölkerungsentwicklung; ökonomische Strukturen und Prozesse sowie
Ökologie und Umwelt - globale und regionale Vernetzungen und Auswirkungen, Umweltschutz, Raumordnung, Dorferneuerung, Stadtsanierung.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge - Marktmodelle und reale Wirtschaftssysteme sowie deren mögliche Auswirkungen auf das Leben von Frauen und Männern, Globalisierung und Disparitäten, Wirtschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung Österreichs, Entwicklungspolitik,
Migration,
Konsumethik und Europäische Integration - Europäische Union und andere
supranationale Organisationen.

10. MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeiten/Fertigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Problemstellungen in die mathematische Symbolsprache übersetzen,
  • Strichaufzählung
    exakt arbeiten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    beim Lösen von Aufgaben planmäßig und konsequent vorgehen,
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse präzise darstellen,
  • Strichaufzählung
    den Transfer bereits gelernter Fertigkeiten und Methoden auf neue Aufgabenstellungen herstellen,
  • Strichaufzählung
    mit technischen Hilfsmitteln richtig umgehen,
  • Strichaufzählung
    die Rechengesetze richtig anwenden,
  • Strichaufzählung
    mathematische Zusammenhänge exakt graphisch darstellen und
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse auf ihre Richtigkeit überprüfen und abschätzen können,
  • Strichaufzählung
    logische Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme und
  • Strichaufzählung
    konstruktiven Umgang mit der grundsätzlichen Unabschließbarkeit von Wissen erwerben.

Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass

  • Strichaufzählung
    Argumentieren ein Charakteristikum der Mathematik ist,
  • Strichaufzählung
    das Lösen von Aufgaben Freude und Selbstvertrauen bringen kann,
  • Strichaufzählung
    mathematisches Denken und mathematische Erkenntnisse unterschiedlichen Lebens-, Wissens- und Berufsbereichen auf breiter Basis angewendet werden sowie
  • Strichaufzählung
    mathematisches Grundwissen und Denken im Sinne mathematischer Frühförderung bereits im Kleinkindalter bei Mädchen und Knaben gleichermaßen zu fördern sind.

Didaktische Grundsätze:

Der Behandlung exemplarisch und aktuell ausgewählter Lehrinhalte ist grundsätzlich der Vorzug gegenüber der Vermittlung eines oberflächlichen Gesamtbildes der Mathematik zu geben.

Die Motivierung der Schülerinnen und Schüler soll durch die Auswahl individuell geeigneter Methoden und Aufgaben (- innere Differenzierung -) unter Alltagsbezug erfolgen.

Auf sozialisationsbedingte Vorerfahrungen und Vorgehensweisen von Mädchen und Knaben ist Bedacht zu nehmen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise zu eigenständigem und exaktem Arbeiten anzuleiten. Unterschiedliche Lösungsstrategien sind zu diskutieren. Logisches Denken ist zu fördern.

Die mathematische Fachsprache ist frühzeitig einzuführen und nachfolgend konsequent zu verwenden.

Technische Hilfsmittel (zB Taschenrechner, Informationstechnologie) sind adäquat einzusetzen.

Frauen und Männer, die Mathematik in ihrem Arbeitsfeld anwenden, können als Expertinnen und Experten allenfalls einbezogen werden.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages ist angemessenes Wiederholen und Üben einzuplanen.

Die Schülerinnen und Schüler sind an fächerübergreifendes Denken und teamorientiertes Arbeiten heranzuführen, um in Grundzügen naturwissenschaftlich-mathematisches Forschen als interdisziplinären und kommunikativen Prozess zu erleben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Mengenlehre:

  • Strichaufzählung
    Zahlenmengen und Rechengesetze,
  • Strichaufzählung
    Potenzen mit Exponenten aus Z,
  • Strichaufzählung
    Terme und Termumformungen, Binomische Formeln,

Gleichungen und Ungleichungen:

  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungen,
  • Strichaufzählung
    Bruchgleichungen,
  • Strichaufzählung
    quadratische Gleichungen,
  • Strichaufzählung
    Koordinatensystem,

Figuren in der Ebene:

  • Strichaufzählung
    Flächenberechnungen,
  • Strichaufzählung
    Pythagoreischer Lehrsatz, Ähnlichkeit,

Körper im Raum:

  • Strichaufzählung
    Berechnungen - Oberfläche und Volumen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Vektoren,
Potenzen:
  • Strichaufzählung
    mit Exponenten aus Q, Rechnen mit Wurzeln,

Funktionen:

  • Strichaufzählung
    lineare Funktionen, Potenzfunktionen, Wurzelfunktionen,

Systeme von linearen Gleichungen:

  • Strichaufzählung
    zwei Gleichungen mit zwei Variablen,
  • Strichaufzählung
    drei Gleichungen mit drei Variablen,

Folgen:

  • Strichaufzählung
    monotone und beschränkte, Konvergenz und Divergenz, Reihen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Winkelfunktionen:

  • Strichaufzählung
    Graphen,
  • Strichaufzählung
    Auflösung von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen Dreiecken,

Exponential- und Logarithmusfunktion:

  • Strichaufzählung
    einfache Exponential- und logarithmische Gleichungen,

Differentialrechnung:

  • Strichaufzählung
    Differentialquotient,
  • Strichaufzählung
    Differentiationsregeln.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben,
Integralrechnung:
  • Strichaufzählung
    Integrieren als Umkehrung des Differenzierens,
  • Strichaufzählung
    Integrationsregeln,
  • Strichaufzählung
    Flächenberechnungen mit Hilfe des bestimmten Integrals,

Statistik:

  • Strichaufzählung
    Datenpräsentation (Tabellen, Diagramme),
  • Strichaufzählung
    Mittelwerte, Streuungsmaße, Normalverteilung, Korrelation,

Wahrscheinlichkeitsrechnung:

  • Strichaufzählung
    Rechenregeln für Wahrscheinlichkeiten,
  • Strichaufzählung
    Baumdiagramm,
  • Strichaufzählung
    Binominalverteilung

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    Klasse: ein bis zwei Schularbeiten im Semester,
  2. Ziffer 2
    Klasse: ein bis zwei Schularbeiten im Semester,
  3. Ziffer 3
    Klasse: ein bis zwei Schularbeiten im Semester, mindestens eine
zweistündig,
  1. Ziffer 4
    Klasse: ein bis zwei Schularbeiten im Semester, zweistündig.

11. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Staunen über Vorgänge in der Natur soll als Motiv für naturwissenschaftliches Forschen erkannt und erhalten werden.

Denken in Modellen und Lösen von Aufgaben (auch in Experimenten) sollen Erfolgserlebnisse ermöglichen und das Selbstvertrauen stärken.

Fähigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen zwischen Naturwissenschaft, Technik, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Alltagsleben erkennen und kritisch beurteilen können,
  • Strichaufzählung
    Forschung und Verantwortung als untrennbar erkennen,
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein über die Stellung des Menschen in der Natur und im Kosmos erlangen,
  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Probleme erkennen, physikalische Modellvorstellungen entwickeln und ihre Aussagekraft abschätzen können,
  • Strichaufzählung
    genau beobachten, Einzelheiten sehen und das Beobachtete sprachlich richtig wiedergeben können,
  • Strichaufzählung
    aus erworbenen physikalischen Kenntnissen Analogieschlüsse ziehen können,
  • Strichaufzählung
    Informationen selbständig aufsuchen, kritisch beurteilen und einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    konstruktiven Umgang mit der grundsätzlichen Unabschließbarkeit von Wissen pflegen.

Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Einsicht gewinnen in die

  • Strichaufzählung
    Notwendigkeit der Unterstützung und Kontrolle der Forschung durch die Öffentlichkeit,
  • Strichaufzählung
    Verantwortlichkeit sich selbst, den anderen und der Umwelt gegenüber,
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche und soziale Bedeutung technologischer Prozesse,
  • Strichaufzählung
    Wichtigkeit der Bereitschaft zu Kommunikation und Kooperation beim Experimentieren und Forschen,
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Mathematik für die exakte Beschreibung physikalischer Phänomene und deren Zusammenhänge,
  • Strichaufzählung
    Notwendigkeit zur Modifizierung physikalischer Denkweisen, sobald die Forschung neue Erkenntnisse liefert und
  • Strichaufzählung
    Relevanz physikalischen Wissens für demokratische Entscheidungsprozesse.

Didaktische Grundsätze:

Der Behandlung exemplarisch und aktuell ausgewählter Lehrinhalte ist grundsätzlich der Vorzug gegenüber der Vermittlung eines oberflächlichen Gesamtbildes der Physik zu geben.

Die Physik hat für die Schülerinnen und Schüler in allen Klassen die Grundlagen für naturwissenschaftliche Beobachtung in anschaulichen Versuchen zu liefern. Der Transfer dieser Inhalte für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“

und „Kindergartenpraxis“, sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ zu ermöglichen.

Logisches Denkens und Beobachtungsfähigkeit sind durch entsprechende Experimente und Aufgabenstellungen konsequent zu fördern.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise zu eigenständigem und exaktem Arbeiten anzuleiten.

Individuelle Leistungs- und Erfahrungsunterschiede sowie verschiedene Lebenswelten und geschlechtsspezifische Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind zu beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Mechanik:

  • Strichaufzählung
    die physikalische Größen: Länge, Zeit, Masse (Messreihen und Messfehler),
  • Strichaufzählung
    Geschwindigkeit, Beschleunigung,
  • Strichaufzählung
    Bewegungsformen,
  • Strichaufzählung
    Kräfte und Wechselwirkungen, Gleichgewicht,
  • Strichaufzählung
    Energie, Arbeit und Leistung,

Wärmelehre:

  • Strichaufzählung
    Temperatur und Temperaturmessung,
  • Strichaufzählung
    Wärmemenge, spezifische Wärme,
  • Strichaufzählung
    Hauptsätze der Wärmelehre,
  • Strichaufzählung
    Wärmekraftmaschinen,
Gasgesetze,
Energiehaushalt der Erde,
Grundlagen der Wetterkunde,

Weltbilder:

  • Strichaufzählung
    Gravitationsgesetz, Keplergesetze,
  • Strichaufzählung
    Erde, Sonnensystem, Universum,
Raumfahrt, Satelliten.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Schwingungen und Wellen:
  • Strichaufzählung
    Harmonische Schwingung, Eigenschwingung, Resonanz,
  • Strichaufzählung
    Rückkopplung,

Akustik:

  • Strichaufzählung
    Schall, Spektrum,
  • Strichaufzählung
    akustische Wahrnehmung (Ton, Klang, Geräusch),
  • Strichaufzählung
    Schallschutz,
  • Strichaufzählung
    Tonaufnahme und -wiedergabe,
  • Strichaufzählung
    Dopplereffekt,

Optik:

  • Strichaufzählung
    Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes,
  • Strichaufzählung
    Optische Wahrnehmung (Bild, Bilderzeugung),
  • Strichaufzählung
    Reflexion, Brechung (Spiegel, Linsen),
  • Strichaufzählung
    Spektrum, Farbentheorie,

Elektrischer Strom:

  • Strichaufzählung
    elektrische Ladung, bewegte Ladungen,
  • Strichaufzählung
    Elektrisches und magnetisches Feld,

Induktion, Generator, Motor Kraftwerke und Elektrizitätsversorgung:

  • Strichaufzählung
    Elektromagnetische Strahlung,
  • Strichaufzählung
    Massenmedien und deren physikalische Grundlagen,

Elemente der Kernphysik:

  • Strichaufzählung
    Zerfallsgesetz und Reaktor,
  • Strichaufzählung
    Kernwaffenproblematik,
  • Strichaufzählung
    Strahlenschutz.

12. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und Stellung der Chemie im Rahmen der Naturwissenschaften erkennen und Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen herstellen,
  • Strichaufzählung
    stoffliche Vorgänge in Natur und Technik, sowie den Umgang mit und die Veränderung von Materialien des täglichen Gebrauchs in Theorie und Praxis verstehen,
  • Strichaufzählung
    Stoffeigenschaften und Veränderungen der Stoffe, die bezüglich ihrer Anwendung im täglichen Leben und bezüglich ihrer Auswirkungen auf den menschlichen Organismus und die Umwelt von Bedeutung sind, verstehen,
  • Strichaufzählung
    chemische Sachverhalte in die chemische Fachsprache umsetzen,
  • Strichaufzählung
    Modellvorstellungen zur Deutung der Struktur und der davon abhängigen Eigenschaften der Stoffe entwickeln und verstehen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von analytischen Methoden und Verfahren zur Strukturaufklärung erfassen (zur Ableitung des Verhaltens der Stoffe aus ihrem Aufbau, von den einfachsten Molekülen bis zu biochemischen Systemen),
  • Strichaufzählung
    beim Arbeiten mit Materialien (Chemikalien) und Geräten im Alltag und im Labor, besonders im Hinblick auf das vorgesehene Arbeiten mit Kindern, entsprechendes Sicherheitsbewusstsein entwickeln und umsetzen
können.

Didaktische Grundsätze:

Eine möglichst große Vielfalt der Lehr- und Lernmethoden ist unter Berücksichtigung neuer Medien anzustreben. Dabei soll exaktes Beobachten und sprachlich richtiges Beschreiben von Sachverhalten ständig geübt werden.

Den Fragestellungen der Chemie (zB die Wahl von Materialien, Umgang mit Reinigungsmitteln und Nahrungsmittel) mit denen die Schülerinnen und Schüler bei ihrer zukünftiger Tätigkeit täglich konfrontiert werden, ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Kindgemäße Zugänge zur Chemie sind zu erarbeiten.

Der Praxisbezug zu anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen: zB mit den Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“, „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“, „Kindergartenpraxis“ und „Didaktik“ sowie gegebenenfalls mit den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

Der lebenspraktische Nutzen der Chemie soll im Vordergrund stehen. Berufs- und Alltagsbezug sind exemplarisch herzustellen.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Neben Demonstrationsexperimenten sollen Experimente der Schülerinnen und Schüler deren Selbsttätigkeit fördern und ihnen helfen, Gefahrenmomente abzuschätzen und ein Sicherheitsgefühl aufzubauen.

Aktualität, Lebensnähe und Praxisbezug sind auch durch Schulveranstaltungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Interessen der Schülerinnen und Schüler herzustellen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“ und „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Erarbeitung und Ableitung chemischer Arbeitsweisen und Begriffe aus der täglichen Erlebniswelt,
Atombau, Radioaktivität,
Periodensystem der Elemente,
Verschiedenartigkeit von Stoffklassen und deren chemische Bindungen
und
Abläufe chemischer Reaktionen und deren praktische Bedeutung in Alltag und Technik.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
Chemie und Umwelt (mit Bezug zu ökologischen Fragestellungen), Grundlagen der organischen Chemie und Aspekte der Biochemie, ausgewählte organische Verbindungen aus Industrie, Landwirtschaft und unmittelbarer Mitwelt und Materialkunde mit Bezug zum beruflichen Umfeld.

  1. Ziffer 13
    BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
    (einschließlich Gesundheit und Ernährung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist es, Menschen heranzubilden, die auf Grund gewonnener Erkenntnisse und Einsichten in biologische Zusammenhänge in ihrem späteren Wirkungsbereich Entscheidungen verantwortungsbewusst treffen können. Diese Erkenntnisse und Einsichten sollen sie darüber hinaus dazu befähigen, Umwelt- und Gesundheitsanliegen im zukünftigen Berufsfeld effizient wahrzunehmen, und Kinder hierfür zu sensibilisieren.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen zu naturwissenschaftlichen Themen selbsttätig finden, fachlich richtig darstellen und kritisch beurteilen können,
  • Strichaufzählung
    fundiertes biologisches Wissen in Argumentation und Diskussion nutzen können,
  • Strichaufzählung
    komplexe Sachverhalte wahrnehmen, darin das Wesentliche erkennen und anschaulich wiedergeben können,
  • Strichaufzählung
    einfache naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden beherrschen,
  • Strichaufzählung
    Einblick in die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Naturwissenschaften erhalten und diese kognitiv und ethisch bewerten können,
  • Strichaufzählung
    Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein entwickeln, insbesondere sollen ihnen Natur- und Umweltschutzthemen ein Anliegen sein.

Didaktische Grundsätze:

Methodenvielfalt ist unter Einbeziehung adäquater Medien anzustreben.

Exaktes Beobachten und fachsprachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.

Ausgehend vom Natur-Erleben soll durch den Einsatz naturwissenschaftlicher Methoden und Arbeitsweisen ein Verstehen der Natur erzielt werden.

Aktualität, Lebensnähe und Praxisbezug sind auch durch Schulveranstaltungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Interessen der Schülerinnen und Schüler herzustellen.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Für Ausgewogenheit zwischen dem Erlernen fachlicher Inhalte und praxisbezogener Umsetzung ist durch Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ insbesondere im Bereich des Beobachtens und Experimentierens zu sorgen.

Aktuelle Themen und zentrale Anliegen der Biologie und Umweltkunde (zB Umweltschutz, Artenkenntnis, Gesundheitsfragen) sind durchgehend und ausgewogen zu berücksichtigen.

Es ist auch darauf zu achten, dass die grundlegenden Kenntnisse der Biologie des Menschen und seiner Umwelt als Basiswissen für andere Fachbereiche dienen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“ und „Chemie“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Zelle, Gewebe, Organ und Organsysteme,
Bau, Funktion und Entwicklung menschlicher Organsysteme mit besonderem Aspekt der Gesunderhaltung,
die menschliche Sexualität: biologische und soziale Aspekte und Hygiene und biologische Grundlagen der ersten Hilfe.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
Organe der Pflanzen und ihre Funktion an Hand ausgewählter Arten unter Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge,
Energiefluss und Stoffkreisläufe und Anatomie und Physiologie ausgewählter Tiergruppen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
Ökologie - Grundlagen,
geologische und mineralogische Aspekte und
ausgewählte Ökosysteme, insbesondere mit Bezug zu heimischen
Lebensräumen.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Grundlagen der vergleichenden Verhaltensforschung,
Genetik (klassische Genetik, Molekulargenetik),
Gentechnik und Biotechnologie und Entstehung des Lebens und Evolution.

14. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich zu einer eigenständigen musikalischen Persönlichkeit entwickeln musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und kontinuierliches Üben als Grundlage dafür erkennen,
  • Strichaufzählung
    erfahren, dass die Freude am eigenen Musizieren die Voraussetzung ist, Kinder und Jugendliche für Musik zu begeistern,
  • Strichaufzählung
    sich mit den didaktischen und entwicklungspsychologischen Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung auseinandersetzen und in der Praxis anwenden können,
  • Strichaufzählung
    erfahren und erkennen, dass durch Beschäftigung mit Musik Konzentration, Leistungsbereitschaft, Gemeinschaftssinn, Kommunikationsfähigkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und Kritikfähigkeit gefördert werden kann,
  • Strichaufzählung
    sich der vielfältigen Wirkungen und Funktionen der Musik bewusst werden,
  • Strichaufzählung
    sich emotional und kognitiv mit Musik auseinandersetzen können,
  • Strichaufzählung
    sich im beruflichen und privaten Bereich weiterführend mit Musik beschäftigen und
  • Strichaufzählung
    die musikalische Bedeutung verschiedener Kulturkreise unter besonderer Gewichtung Österreichs im historischen und internationalen Zusammenhang kennen und bewerten können.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrplanbereiche „Musikalische Praxis“ und „Musikkunde“ sind ständig zu vernetzen.

Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.

Fächerverbindendes Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Rhyth misch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unerlässlich.

Möglichkeiten für fächerübergreifendes, insbesondere auch projektbezogenes Arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern aller anderen Unterrichtsgegenstände sind wahrzunehmen; speziell sind Einblicke in die Kindergarten- und Hortarbeit auf musikalischem Gebiet zu ermöglichen.

Ein vielfältiges musikalisches Angebot unter Einbeziehung zeitgenössischer Musik ist vorzusehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur kritischen Auseinandersetzung mit Sprache, transportiertem Inhalt und Bedeutung traditioneller und zeitgenössischer Kinderlieder (soziale, kulturelle und geschlechts-spezifische Aspekte) herausgefordert werden.

Auf Qualität in der musikalischen Praxis im Hinblick auf Präzision und Ausdruck ist Wert zu legen.

Auswendiges Singen und Musizieren muss im entsprechenden Ausmaß gefordert werden.

Gelegenheiten für Präsentationen und Auftritte bei schulischen Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit sind wahrzunehmen.

Künstlerinnen und Künstler, Expertinnen und Experten sind nach Möglichkeit in den Unterricht aktiv miteinzubeziehen.

Verbindungen zum regionalen und überregionalen Kulturleben sind herzustellen, aktuelle Anlässe zu berücksichtigen.

Neue Medien und Technologien sind zu nutzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Musikalische Praxis:

Stimmbildung, Repertoireerwerb – Aufbau der stimmlichen Kondition sowohl anhand eines altersadäquaten Liedrepertoires als auch anhand von Kinderliedern mit und ohne Begleitung,

ständige Schulung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und des

musikalischen Gedächtnisses.

Hinführen zum bewussten Hören,

Erweiterung der Hörerfahrung,

Improvisationen mit elementaren Musikinstrumenten – auch

Einbeziehung der instrumentalen Vorkenntnisse von Schülerinnen und Schülern,

Bewegung als Grundlage für Stimmbildung,

Wechselbeziehung zwischen Musik und Bewegung sowie Textvertonungen im melodischen Bereich des Kinderliedes.

Musikkunde:

Notenschrift,

Metrum, Takt, Rhythmus (Grundlagen der Schlagtechnik),

Tonsysteme (Dur, Moll, Pentatonik),

Intervalle und Akkorde (einfache Akkordverbindungen als Vorbereitung zur Liedbegleitung) und Grundbegriffe der Formenlehre (formbildende Elemente, Gestaltungsprinzipien).

Didaktischer Beitrag:

Materialiensammlung (zB Kinderlieder, Verse und Geschichten zum Vertonen, Kriterien für die Liedauswahl) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Didaktik“.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Musikalische Praxis:

Fortsetzung des vokalen und instrumentalen Musizierens mit gesteigerten Anforderungen,

Hinführen zum „Blatt-Singen“ in Verbindung mit Gehörbildung, Anleitungen zum selbstständigen Erarbeiten von Liedern und Erfindungsübungen und Kompositionsversuche in Zusammenhang mit der Formenlehre.

Musikkunde:

Kadenz im Hinblick auf Liedbegleitung – Bassschlüssel, die Stimme – die gebräuchlichsten Musikinstrumente und musikalische Formen (jedenfalls Variation, Rondo, große Liedform).

Didaktischer Beitrag:

Fortsetzung der Materialiensammlung (siehe 1. Klasse) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Didaktik“.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Musikalische Praxis:
    Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Stilrichtungen und Kulturkreisen,
Ensembleleitung im Hinblick auf Aufgaben im Kindergarten (zB Einsätze geben, Gruppenbildung) und
erste Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren (leichte rhythmische Begleitungen, Bordun, Ostinato).

Musikkunde:

Festigen musiktheoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten, Polyphonie und polyphone Formen und

ausgewählte Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik.

Didaktischer Beitrag:

Methoden zur Liederarbeitung mit Kindern,

Ideen und Anleitungen zur Improvisation in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“,

Klanggeschichten – in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Instrumentalunterricht“ und „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ und Hinweise auf Fachliteratur – erstes Kennenlernen von Fachliteratur.

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Musikalische Praxis:

Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Epochen, Improvisationen auf elementaren Instrumenten mit gesteigerten Anforderungen,

Weiterführung der Kompositionsversuche mit traditioneller bzw. grafischer Notation (auch unter Einbeziehung neuer Medien und Technologien) und

leichte Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren als Fortsetzung zur 3. Klasse.

Musikkunde:

Stilepochen und Stilrichtungen der Musik im kulturellen, gesellschaftlichen und historischen Kontext unter Berücksichtigung musiktheoretischer und formaler Aspekte und Kennenlernen einfacher Computer-Musikprogramme.

Didaktischer Beitrag:

Hörerziehung,

Wecken der Hörsensibilität und der Hörlust,

Spiele und Aufgaben für differenziertes Hören,

Vermittlung von Zugängen zu Musik (zB durch Bewegen, Malen, „Spiel-mit-Sätze“) und Kennenlernen von geeigneter Literatur für das Musikhören mit Kindern.

  1. Ziffer 5
    Klasse:

Musikalische Praxis:

Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen (in Verbindung mit Musikgeschichte), eigenständiges musikalisches Erarbeiten von vorgegebener oder selbstgewählter Literatur und Programme für Fest- und Feiergestaltung.

Musikkunde:

Weitere Auseinandersetzung mit allen Stilepochen in Fortsetzung zur

  1. Ziffer 4
    Klasse.

Didaktischer Beitrag:

Interkulturelle Erziehung und

musikalische Entwicklung und Förderungsmöglichkeiten im Kindesalter.

15. INSTRUMENTALUNTERRICHT

  1. Ziffer eins
    Instrument: Gitarre, Klavier, Akkordeon;
  2. Ziffer 2
    Instrument: Flöte (Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte), Violine;

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    technische Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit auf dem Instrument erwerben und kontinuierliches Üben als Grundlage dafür erkennen,
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die verschiedenen Stilrichtungen gewinnen,
  • Strichaufzählung
    vielfältige Möglichkeiten des Musizierens kennen lernen,
  • Strichaufzählung
    durch Gruppenunterricht teamfähig werden,
  • Strichaufzählung
    Instrumente kreativ und improvisatorisch einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    das Instrumentalspiel als persönliches Ausdrucksmittel entdecken,
  • Strichaufzählung
    sich mit den didaktischen Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung auseinandersetzen und diese in der Praxis anwenden können und
  • Strichaufzählung
    die Instrumente in ihre Praxisausbildung integrieren und im künftigen Berufsfeld kompetent einsetzen können.

Didaktische Grundsätze:

Der Instrumentalunterricht ist grundsätzlich als Gruppenunterricht zu gestalten, wobei auch auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht zu nehmen ist.

Die Schülerinnen und Schüler gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Als Gestaltungsmöglichkeiten des Gruppenunterrichtes sind zu nutzen:

  • Strichaufzählung
    Einsatz der Stimme,
  • Strichaufzählung
    rhythmische Begleitung mit Percussions - und Körperinstrumenten,
  • Strichaufzählung
    Bewegung zur und durch Musik,
  • Strichaufzählung
    Improvisation in der Gruppe,
  • Strichaufzählung
    audiovisuelle Medien (auch zur Selbstkontrolle).
Das Zusammenspiel mit anderen Instrumenten ist zu pflegen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unerlässlich und mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände anzustreben.
Solo- und Ensembleliteratur und berufspraktisches Spiel sind in einem entsprechenden Verhältnis anzubieten.
Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Der Besuch einschlägiger Musikveranstaltungen soll für Schülerinnen und Schüler beispielgebend und motivierend sein.

1. Instrument (Gitarre)

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Haltung und Stimmen des Instrumentes technische Übungen für die linke und rechte Hand:

Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Lagen, Lagen- und Saitenwechsel,

Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten, Singen und Spielen einstimmiger Melodien,

zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten, Erarbeiten von leichten Solostücken, Blattspielübungen,

Akkordanschlag, verschiedene Zerlegungsarten, einfache

Schlagtechniken,

einfache Kadenzen in Dur und Moll und

praktische Umsetzung elementarer musiktheoretischer Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Melodiespiel anhand der Liedsammlung,

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten

und

Anleitung zum zielführenden Üben.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Fortsetzung der technischen Übungen und des Blattspielens, Festigung der rhythmischen Fähigkeiten, auch in Bezug auf Schlagtechniken,
erweiterte Kadenzen in Dur und Moll,
Barrégriffe; Anwendung des Kapodasters, Transpositionsübungen,
Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Techniken nach Gehör und nach Noten,
Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen,
Improvisation und kreatives Gestalten mit dem Instrument,
Auseinandersetzung mit verschiedenen Notationsformen,
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten,
leichte Etüden und Sololiteratur und
praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme und Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Technische Übungen und Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen,
Wechselbässe und Bassdurchgänge,
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus
verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen
Umsetzung musikkundlicher Inhalte,
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten,
Improvisation und kreatives Gestalten,
Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Tonarten und Tongeschlechtern,
Verwendung von Nebenstufen und Akkorden aus der Popularmusik, Begleitung von Volks- und Kunstliedern, Liedern aus der Popularmusik und
nach Möglichkeit Einbeziehung von E-Gitarre und E-Bass.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“. selbstständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagarten,

unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme, instrumentale Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und

solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Technische Übungen als Vorbereitung zur Erweiterung des Repertoires, Interpretation von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen,
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten, Improvisation mit gesteigerten Anforderungen und Anwendung der musiktheoretischen Kenntnisse in einfachen Kompositionsversuchen.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Einsatz des Instrumentes bei Fest- und Feiergestaltung und differenzierte musikalische Ausgestaltung von Texten und Bilderbüchern.

  1. Ziffer eins
    Instrument (Klavier)

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Körperhaltung; Hand- und Fingerhaltung,
Fingerübungen (Tonleitern, Akkorde),
Anschlagtechnik,
Artikulation und Phrasierung,
Anleitungen zum selbstständigen Üben und zum Erstellen von
Fingersätzen,
einfache homophone und polyphone Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen,
einfache Kadenzen und ihre Anwendung - Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten, Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele,
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung und
gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Klavier”.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Fortsetzung der elementartechnischen Übungen,
Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen in Verbindung mit formaler Betrachtung und stilistischen Eigenheiten der jeweiligen Epochen,
Blattspielübungen, vor allem im Bereich der Kinderlieder, Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis, einfache Transpositionsübungen im Zusammenhang mit Liedbegleitung und Improvisations- und Gestaltungsübungen unter Berücksichtigung formaler Gestaltungsprinzipien (Motiv, Wiederholung, Sequenz, Fortspinnung, Kontrast, Veränderung).

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Klavier”.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Fortsetzung der elementartechnischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen unter Berücksichtigung von Spielstücken, die auch in der beruflichen Praxis verwendbar sind (zB Tanzsätze),
Anleitungen zum selbstständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor und Zwischenspielen (auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente),
Transpositionsübungen und Improvisations- und Gestaltungsübungen sowie Klanggeschichten.

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Klavier”.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten,
Anleitungen zum selbstständigen Erarbeiten von Klavierstücken (Fingersatz, Artikulation, Phrasierung, Dynamik, Agogik), das Klavier als Solo-, Kammermusik- und Begleitinstrument im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung,
Hörbeispiele ausgewählter Klavierliteratur, die in der beruflichen Praxis verwendbar ist und Improvisationsübungen, Klanggeschichten.

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Klavier”.

1. Instrument (Akkordeon)

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Haltung, Balgführung,
elementartechnische Übungen für die linke und rechte Hand, Grundlagen des Zusammenspiels beider Hände,
spielerisches Erkunden der klangtechnischen Möglichkeiten des Instruments,
Erweiterung des Tonraumes vom Fünftonraum vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen, Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel),
Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Tonarten, Begleitmöglichkeiten und -modelle der linken Hand,
Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik, Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten, rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten, Literatur - Etüden, österreichische und internationale Folklore, Spielstücke leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrades, Einführung in die Popularmusik, Einführung in die konzertante Originalliteratur, Duo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung,
Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments
dokumentieren,
Anleitung zum zielführenden Üben und
theoretisches Fachwissen - Aufbau des Instruments und seine
Geschichte, Einführung in die Reparaturkunde.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore im elementaren Schwierigkeitsgrad),

selbständiges Finden von Begleitungsmodellen, Erfinden einfacher Vor- und Zwischenspiele,

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten und

Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Versen und Reimen, Gestalten von Klanggeschichten einfacher Art).

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Wiederholung und Festigung der erworbenen Fähigkeiten, Fortsetzung der technischen Übungen,
Primavistaspiel,
Ausbau des Spiels im Diskant - Erweiterung des Tonraums über zwei
Oktaven, mehrstimmiges Spiel (zB Spiel in Terzen und Sexten, Spiel mit gefesseltem Finger),
Akkordspiel,
Kadenzen,
Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Tonarten, nach Gehör und nach Noten,
Erweiterung des Bassspiels - Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses Melodiespiel mit der linken Hand,
Improvisation und kreatives Gestalten mit dem Instrument und Literatur - Solo- und Ensembleliteratur gesteigerter Anforderung unterschiedlicher Stilrichtungen, Kammermusik, auch mit anderen Instrumenten, mit Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Ausbau des Spielrepertoires mit Schwerpunkt auf Kindertänze, Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme und Improvisations- und Gestaltungsübungen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Fortsetzung der technischen Übungen und des Vom-Blatt-Spiels mit gesteigerten Anforderungen,
Einführung in instrumentenspezifische Techniken (zB “Bellow Shake”), Verzierungen (Vorschlag, Pralltriller, Mordent, Triller, Glissando), Verwendung von Nebenstufen und Akkorden aus der Popularmusik zu entsprechenden Beispielen,
vertiefende Übungen zur Artikulation,
Einführung in die Polyphonie,
Improvisation und kreatives Gestalten von Versen und Klanggeschichten mit gesteigerten Anforderungen und Sololiteratur- und Ensembleliteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen mit gesteigerter Anforderung unterschiedlicher Stilrichtungen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte).

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Spielrepertoires (zB Lieder, Tänze) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht,

  1. Ziffer 2
    Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“
sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“, selbständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit Vor-, Zwischen und Nachspiel unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme, Förderung der Eigenständigkeit beim kreativen Gestalten (Improvisationsübungen mit höheren Anforderungen, Erfinden von Vor- und Zwischenspielen, Untermalen von literarischen Vorgaben wie Reimen, Geschichten und Bilderbüchern) und solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis (Fest- und Feiergestaltung).

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten,
Anleitung zu selbstständiger Erarbeitung von Spielliteratur und ihrer Interpretation,
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten, Erarbeitung von Originalliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte,
Improvisation mit gesteigerten Anforderungen,
Begleitung von Liedern ohne Angabe von Akkordbezeichnungen, Anwendung der musiktheoretischen Kenntnisse in einfachen Kompositionsversuchen und Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Besetzungen.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf, Ausbau des Spielrepertoires für die berufliche Praxis, Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten: zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken und

differenzierte musikalische Gestaltung von Texten und Bilderbüchern.

  1. Ziffer 2
    Instrument (Flöte/Blockflöte)

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf einer C- oder F-Flöte, Anleitung zum zielführenden Üben, Intonationsübungen,
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe, rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten, Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,
Improvisation im Bereich der Pentatonik,
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten,
Blattspielübungen,
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen
Instrumenten und
praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Spielen einer zweiten Flöte im Quintabstand,
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne und moderner Spieltechniken,
Intonationsübungen,
Tonleitern und Akkordzerlegungen,
Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von
Versvertonungen und Klanggeschichten,
Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör, Blattspielübungen,
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht,

  1. Ziffer eins
    Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“
und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ und
häufiges solistisches Spiel im Kindergarten und im Hort.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation und Phrasierung,
ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

  1. Ziffer 2
    Instrument (Flöte/Querflöte)

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erarbeiten des Tonraumes c1 bis d3,
Anleitung zum zielführenden Üben,
Intonationsübungen,
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe, rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten, Gestaltungsversuche in verschiedenen Tonräumen, Blattspielübungen,
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen
Instrumenten nach dem technischen Können und
praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmischmusikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erweiterung des Tonraumes,
Intonationsübungen,
Tonleitern und Akkordzerlegungen,
Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von
Versgestaltung und Klanggeschichten,
Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör, Blattspielübungen,
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“,

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen

Erziehung und

häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation und Phrasierung,
ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und Ensemblespiel, auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten: zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken,

häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld,

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

  1. Ziffer 2
    Instrument (Flöte/Bambusflöte)

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Bau einer Bambusflöte in Sopran- oder Altlage,
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf dem gebauten Instrument, Anleitung zum zielführenden Üben, Intonationsübungen,
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe, rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten, Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,
Improvisation im Bereich der Pentatonik,
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten,
Blattspielübungen,
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen
Instrumenten und
praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmischmusikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Bauen und Spielen einer zweiten Bambusflöte (im Quintabstand), Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau,
Beheben von kleinen Schäden,
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne und moderner Spieltechniken,
Intonationsübungen,
Tonleitern und Akkordzerlegungen,
Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von
Versvertonungen und Klanggeschichten,
Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör, Blattspielübungen,
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht,

  1. Ziffer eins
    Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“
und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ und häufiges solistisches Spiel im Kindergarten und Hort.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Spielen und allenfalls Bauen weiterer Bambusflöten nach Bedarf, erweiterte Kenntnisse zum Beheben von Schäden,
technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation
und Phrasierung,
ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

2. Instrument (Violine)

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse: (aufbauend auf Vorkenntnissen)
Kinder- und Tanzlieder in den ersten drei Lagen (auswendig), Unterhaltungsliteratur,
Austerzen von Liedern, Dazuspielen der Bassstimme,
  1. Ziffer eins
    Stimme einfacher Lieder singen – 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen),
Kammermusik und ihre Interpretation aus verschiedenen Stilepochen im Zusammenwirken mit Musikerziehung,
technische Übungen,
Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit, Tonleitern und Zerlegungen über drei Oktaven, Flageolettspiel und einfaches Doppelgriffspiel.

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Violine”.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Fortsetzung der technischen Übungen,
Ausbau des Repertoires für die berufliche Praxis,
Tänze und rhythmische Übungen,
Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten),
Erarbeiten eines Tanzmusikrepertoires - Kindertanzlieder, Volkstänze,
Transpositionsübungen anhand von Liedern und Literatur aus verschiedenen Stilepochen.

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Violine”.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Fortsetzung der technischen Übungen,
Festigung und Erweiterung des Repertoires, insbesondere für die berufliche Praxis,
Solo- und Kammermusikwerke aus verschiedene Stilepochen und Stilrichtungen in Zusammenarbeit mit Musikerziehung.

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht “Violine”.

  1. Ziffer 16
    RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    durch Erwerb theoretischer Grundlagen und Reflexion rhythmisch-musikalische Inhalte in die Praxis umsetzen,
  • Strichaufzählung
    die Sensibilisierung der Sinne und die Differenzierung der Wahrnehmung als Grundlage für Beobachtungs- und Handlungsprozesse erkennen,
  • Strichaufzählung
    sich situationsgemäß und geplant mit Musik und Bewegung auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    variable Formen der Kommunikation und Interaktion durch Musik und Bewegung in Einzel-, Paar- und Gruppensituationen hinsichtlich Beobachtung und Reflexion kennen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    den individuellen künstlerischen Bewegungsausdruck durch Spiel, Improvisation und Gestaltung entwickeln und einsetzen,
  • Strichaufzählung
    sich methodisch-didaktische Grundkenntnisse aneignen und Möglichkeiten der Umsetzung im Berufsfeld erarbeiten und in weiterer Folge anwenden,
  • Strichaufzählung
    über einen Überblick der geschichtlichen Entwicklung der rhythmisch-musikalischen Erziehung verfügen und
  • Strichaufzählung
    die Grundlage von Musik und Bewegung in der Bedeutung für die Entwicklung des Individuums sowie geschlechtsspezifische Körperbilder kennen und verstehen
können.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern durch Eigenerfahrung das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung vermitteln.

Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinander greifend vermittelt werden.

Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.

Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.

Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusst gemacht werden.

Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.

Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusst gemacht werden.

Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.

Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“, „Musikerziehung“ , „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ und „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist erforderlich.

Projektorientiertes Arbeiten mit Lehrerinnen und Lehrern relevanter Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.

Im Unterricht der 2. und 3. Klasse ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. In der 4. und 5. Klasse sind aufbauend auf diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte zu reflektieren und in die Praxisplanung umzusetzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, visuell, taktil, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung,
Entwicklung von Körperbewusstsein und Ausdrucksfähigkeit, Bewegungsgestaltung – Bewegungsimprovisation,
Beziehung und Wechselbeziehung von Musik und Bewegung (Zeit, Kraft, Raum, Form),
Vermittlung von Grunderfahrungen im musikalischen Bereich (zB Takt, Metrum, Rhythmus, Pause, Phrasen, Akzente, Liedform), rhythmische Übungen: vokal, instrumental, in Verbindung mit Bewegung und Notenbild-Notation, Dirigieren,
soziales Lernen; Kommunikations- und Interaktionsspiele, Entwicklung und Förderung von Kreativität in Bewegung und Musik mit und ohne Material,
unterschiedliche Musikimpulse (verschiedene Stilrichtungen aus dem europäischen und außereuropäischen Raum), Objekte und Material als Improvisationsanregung;
Gestaltungsmodelle mit Musik, Bewegung, Sprache, Materialien und Bild,
Malen zu musikalischen Impulsen (Motive, Musikstücke), Klanggeschichten (zB mit Orffinstrumentarium),
freie und gebundene Tanzformen, Tanzgeschichte, Kindertanz (interkulturell) sowie
Reflexion und Analyse selbst erlebter Rhythmikeinheiten.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
Ziele und Inhalte der Rhythmisch-musikalischen Erziehung, geschichtliche Grundlagen der Rhythmik und ihre Bedeutung für die Gegenwart,
Kennenlernen, Anwendung und Auswertung verschiedener Materialien im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern,
selbstständige Durchführung von Rhythmiksequenzen, Bewegungsbegleitung mit Singstimme, selbstgebautem Instrumentarium, Flöte, Klavier und anderen Instrumenten; Atemübungen; Haltung; Stimmübungen,
methodische und praktische Überlegungen zum Aufbau eines Repertoires an Liedern, Texten, Klanggeschichten, Tänzen,
Gestaltung verschiedener Musikbeispiele aus unterschiedlichen Epochen und Stilrichtungen und einführende Fachliteratur.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Rhythmisch-musikalische Erziehung als Bildungs- und Erziehungsansatz in allen Bereichen des Berufsfeldes, insbesondere auch in der Verkehrserziehung,
methodischer Aufbau von Rhythmikeinheiten,
Hospitation bei Rhythmikeinheiten im Übungskindergarten,
gegebenenfalls im Übungshort,
Hospitation mit gezielter Aufgabenstellung, Beobachtungsaufgaben, individuelle Praxisbetreuung im Rahmen des Unterrichts, Entwickeln von Beobachtungs- und Reflexionskriterien, Auswirkungen von Musik und Bewegung auf soziale, gesellschaftliche und kulturelle Beziehungen,
Rhythmik als Vorbereitung für den Schuleintritt; als Lernhilfe im Hort,
Rhythmik zur Förderung teilleistungs- und verhaltensauffälliger
Kinder und Fachliteratur.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
Zusammenfassung der Erfahrungen und Einsichten in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Bildungs- und Erziehungsmittel, Chancen und Möglichkeiten der Rhythmisch-musikalischen Erziehung in Bezug auf die Förderung der Gleichstellung von Mädchen und Buben (hinsichtlich zB emotionaler Ausdrucksfähigkeit, Körpersprache, Bewegungsmuster, Raumerfahrung),
Vermittlung methodischer Grundlagen für die Arbeit mit Kindern unterschiedlicher Entwicklungsvoraussetzungen und Verhaltensdispositionen,
Möglichkeiten der Rhythmisch-musikalischen Erziehung innerhalb der Frühförderpraxis sowie der Heil- und Sonderpädagogik, projektorientiertes Arbeiten einschließlich Projektpräsentation, Ansätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung zur Lebenshilfe und Fachliteratur unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte.

  1. Ziffer 17
    BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Sach- und Methodenkenntnis für eine theoretische und praktische Auseinandersetzung mit kulturellen Phänomenen der bildenden und angewandten Kunst erwerben, sowie Verständnis für die Verschiedenheit von Kultur und Kulturen sowie deren Wertefelder entwickeln können,
  • Strichaufzählung
    Darstellungsmittel differenziert, effizient und zielgerichtet einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    bei Werk- und Gestaltungsprozessen emotive Vorgänge als besonderes Element persönlicher, allgemeiner und beruflicher Bildung erfahren, verinnerlichen und reflektieren können,
  • Strichaufzählung
    soziale Kompetenz im Zuge von Teamarbeit entwickeln und sich ökonomische Kompetenz bei der Umsetzung von Ideen in organisatorischen und gestalterischen Bereichen aneignen können,
  • Strichaufzählung
    sich der eigenen Wertvorstellung gegenüber künstlerischer Arbeit bewusst werden und so die persönliche Geschmacksfrage als alleinige Argumentationsgrundlage in der fachlichen Auseinandersetzung relativieren können,
  • Strichaufzählung
    bei ihrer Arbeit Qualitätskriterien hinsichtlich gestalterischer Anforderungen im Bereich der bildlichen Kommunikation formulieren und durchsetzen können,
  • Strichaufzählung
    spielerisch-experimentelle Aktivitäten des Kindes, auch unter Einbeziehung des Zufalls, als sinnstiftende Momente und als mögliche Voraussetzung für Umsetzungsstrategien kreativer Prozesse erkennen können,
  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten zum Konzipieren und Umsetzen von Aufgabenstellungen aus dem Bereich der bildlichen Gestaltung allgemein und insbesondere für die visuelle Kommunikation im Bereich Kindergarten und Hort erwerben und
  • Strichaufzählung
    Einblick in Lebenswelt und Entwicklung des Kindes erlangen, seine bildlich-gestalterischen Darstellungsweisen erkennen, verstehen und interpretieren können.

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation zu fördern.

Im Sinne eines professionellen Anspruchs sollen die Ergebnisse der praktischen Arbeit und die Ergebnisse des theoretisch-reflektiven Anteils jahrgangsgemäß und in repräsentativer Form zusammengestellt werden.

Die Fähigkeit, die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie darstellen zu können, ist durch mündliche Reflexionen, Zusammenfassungen und Referate zu entwickeln.

Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.

Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zwecke ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“

und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.

Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Bildnerische Erziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse:

Bildende und angewandte Kunst:

Malerei,

Grafik, Druckgrafik,

Architektur,

zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen,

Illustration, Bildgeschichte, Bilderbuch, Comics,

Bildfunktionen, Bildsujets, Bildauffassungen,

Bildordnung: Bildelemente und Struktur,

Farbe - Licht, Farbwahrnehmung, Kontrastlehre, Farbsemiotik,

Farbtheorien, Maltechniken,

Kunst - semantische, syntaktische, sigmatische und pragmatische Parameter,

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte, Kunst und Psyche, Geschlechterrollen in der bildenden Kunst, Biographische Zugänge (Biographien von Künstlerinnen und Künstlern) und Kunstvermittlung - Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien, Kunstwerke als Massenmedium, Kulturtourismus.

Visuelle Medien

Zeichnung als Informationsträger (zB Skizze, Plan), Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design - visuelle Aspekte der Werbung,

Sprache und Bild - Präsentation und Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation, Internet, Webdesign).

Phänomenologie der bildlichen Repräsentation beim Kind Motorische, physiologische, psychologische Aspekte, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik,

visuelle Aspekte der Architektur, des Design und ästhetisch geprägter Situationen und Prozesse (zB öffentliche und private Räume, Identität des Ortes, kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen),

Selbstdarstellung, Körpersprache, Body-styling (auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten) und Erscheinungsformen von Kitsch.

18. WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    fachtypische und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für die eigene Werktätigkeit und in ihrem Berufsfeld systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    die Umsetzung von Ideen, beginnend von der Beschaffung und dem Einsatz der Arbeitsmittel bis zur zeitlichen Organisation ökonomisch und sachgerecht gestalten können,
  • Strichaufzählung
    von sich aus Problemstellungen in den Unterricht einbringen, Informationsmaterial beschaffen, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Internet, Zeitschriften eigenständig nutzen,
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren der Fachterminologie entsprechend benennen, sachgemäß und zweckentsprechend einsetzten können,
  • Strichaufzählung
    im Umgang mit Werkzeug und Maschinen grundlegende Sicherheit erlangen,
  • Strichaufzählung
    über eigene Erfahrung grundlegende Einsichten in Gestaltungs- und Produktionsprozesse gewinnen,
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von Form, Funktion, Material und Verfahren als wesentlichen Faktor des Ausdrucks und als notwendige gestalterische Einheit erkennen,
  • Strichaufzählung
    durch Qualitätskriterien für die gestaltete Umwelt zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung finden,
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft erwerben,
  • Strichaufzählung
    im Zuge des Werk- und Gestaltungsprozesses affektive Bereiche, Haltungen und Wertschätzungen bewusst erleben,
  • Strichaufzählung
    das erworbene Bildungsgut für ihre Tätigkeit im Berufsfeld didaktisch sinnvoll auswählen und aufbereiten können,
  • Strichaufzählung
    Planung, Gestalt und Methodik eigener Werktätigkeit und des Unterrichtsgeschehens im Hinblick auf spätere werkbezogene Aktivitäten im Berufsfeld reflektieren und umsetzen können,
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen der werkenden Mädchen und Knaben erlangen und berufsbezogen einsetzen können und
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Werkens für die Integration von Mädchen und Knaben mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und speziellen Bedürfnissen erkennen und berücksichtigen.

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.

Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.

Sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Reflexion und theoretischer Auseinandersetzung haben die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund zu stehen.

Werken ist ein projektorientierter und kreativer Prozess, offene Unterrichtsformen sind fachimmanent und daher als unverzichtbar anzusehen.

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen.

Der Bezug zu werkpädagogisch relevanten Phänomenen der erlebbaren Welt (zB Natur, Kunst, Produktionsstätten) ist im besonderen Maße durch Unterrichtsaktivitäten auch außerhalb des Schulstandortes zu gewährleisten.

Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Freude am Schaffensprozess und die Sinnlichkeit im Umgang mit Materialien und Werkstoffen sollen als fachimmanente Möglichkeiten der Motivation erkannt und gefördert werden.

Die Problematik einer unreflektierten Übernahme von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schüler bewusst zu machen.

Improvisationsfähigkeit, Experimentierfreude und Neugierverhalten sollen durch den - auch spielerischen - Umgang mit Materialien gefördert werden.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben. Wenn möglich ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Künstlerinnen und Künstlern zu achten.

Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“

und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.

Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Werkerziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse:

Körperhaftes Gestalten:

Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken mit leicht formbaren

Materialien,

Montageverfahren, Gussverfahren, Abdruckverfahren,

Formen der Räumlichkeit vom Relief bis zur Vollplastik, Körper-Raum-Beziehung; Kernplastik; raumoffene Plastik; Raumlineatur, exemplarische Werke der dreidimensionalen Kunst,

Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung in Kindergarten und Hort, Spielfiguren (inklusive Bühnengestaltung und Bühnentechnik), Masken, Betrachten beispielhafter Lösungen von Spielfiguren, Bühnengestaltung und Bühnendekoration und verschiedene Kunstintentionen und ihre Ausdruckformen an Hand von exemplarischen Werken der plastischen Kunst; Objektkunst.

Produktgestaltung/Design:

Keramisches Gebrauchsgut; Aufbaukeramik,

Spielzeug; Schmuck; eventuell Fertigung von einfachen Klangkörpern, Hinweise zur Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material in Kindergarten und Hort,

Materialkunde-Werkzeugkunde-Verfahren der wesentlichen Werkstoffe wie Papier, Holz, Ton, Metall und Kunststoff,

Verständnis für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken, Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck, Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten,

kritisches Konsumverhalten und

exemplarische Auseinandersetzung sowohl mit Werken des industriellen Design als auch der handwerklichen Fertigung; soziales Design.

Raumgestaltung:

Grundelemente von Bauwerken und Raumgestaltung; archetypische Formen des Bauens (zB Umschließen, Überdachen, Durchbrechen), Raumfunktionen, Raumempfinden, Wohnbedürfnisse; Zusammenhang von Raumform, Raumausstattung und Raumwirkung. Geschlechtsspezifische Raumaneignung und -nutzung,

Bau- und Wohnformen für Kinder,

Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug in Kindergarten und Hort und räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen in Kindergarten und Hort (zB Spielplatzgestaltung, Gruppenraumgestaltung) und ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf das Spiel- und Sozialverhalten von Mädchen und Knaben; räumliche Gestaltung insbesondere für Alltag, Feste und Feiern (zB Ausstattung, Dekoration, Zeichensetzung); Auseinandersetzung an Hand beispielhafter Lösungen.

19. TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    soziale Kompetenz im Zuge von Teamarbeit entwickeln und sich ökonomische Kompetenz bei der Umsetzung von Ideen in organisatorischen und gestalterischen Bereichen aneignen,
  • Strichaufzählung
    durch praktische und theoretische Auseinandersetzung textile Werke als ästhetisch erleben und an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart erkennen, dass Textiles ein wesentlicher Teil der Gesamtkultur ist,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und Geräte, Materialien und Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    durch Kombination von Techniken, Verfahren und Gestaltungsweisen Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen Materialien gewinnen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Herstellung textiler Produkte kennen lernen,
  • Strichaufzählung
    Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden,
  • Strichaufzählung
    zu verantwortungsbewusstem Konsumverhalten, kritischer Auseinandersetzung mit der Alltagskultur sowie zur Gestaltung ihrer persönlichen und beruflichen Umwelt fähig sein,
  • Strichaufzählung
    im Berufsfeld zur Förderung der Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung von Mädchen und Knaben beitragen können und
  • Strichaufzählung
    in selbstständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl von Aufgabenstellungen zum textilen Gestalten im Berufsfeld treffen können.

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Den unterschiedlichen individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler soll durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung getragen werden. Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.

Bei der Auswahl von Aufgabenstellungen ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Zielsetzungen unter Anwendung verschiedener Techniken und Fertigungsweisen an einzelnen Werkstücken kombiniert werden können.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten, im Sinne einer exemplarischen Konfrontation, ist einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben.

Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters auch in Hinblick auf das spätere Berufsfeld in den Unterricht einzubeziehen.

Durch Experimentieren und spielerisches Erproben soll die Freude am gestalterischen Tun geweckt werden.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und deren Produkten soll von praktischer Tätigkeit ausgehen und sie begleiten.

Die Begegnung mit Originalen ist der Darbietung von Reproduktionen vorzuziehen. Dafür sollen Lehrausgänge in handwerkliche und industrielle Produktionsstätten genutzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen angeleitet werden, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen und Ausstellungen selbstständig zu nutzen.

Apparative Medien, zeitgemäße Technologien und Arbeitshilfen sind sinnvoll heranzuziehen.

Aufbauend sollen in jeder Klasse sowohl Ergebnisse der praktischen Arbeit als auch deren theoretisch-reflektorische Auseinandersetzung in repräsentativer Form zusammengestellt werden. Diese Form der Präsentation dient der Sicherung des Unterrichtsertrages und auch als mögliche Vorbereitung auf die abschließende Prüfung. In diesem Sinne sollen die erforderlichen rhetorischen Fähigkeiten unter Anwendung der Fachterminologie in Form von mündlichen Zusammenfassungen und Referaten geübt werden.

Durch transparente Unterrichtsgestaltung und -organisation sollen den Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung der Fachdidaktik die Transfermöglichkeiten ins Berufsfeld bewusst gemacht werden. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Textiles Gestalten“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse:

Produktgestaltung:

Gestaltungsaufgaben unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden und flächenverarbeitenden Verfahren.

Textil und Körper:

Formen des Umhüllens, Schützens, Veränderns und Aspekte von geschlechts- und kulturspezifischen Kleidernormen in ihrer historischen Entwicklung.

Textil und Raum - Textil in der Raumgestaltung:

Formen des Abgrenzens,

Formen des Entspannens und des Ruhens,

Formen des Betrachtens,

textile Wohnformen und

begehbare Objekte.

Textil und Spiel - Textile Spielfiguren:

Spiele zum Erlernen verschiedener manueller Fähigkeiten, Spiele zum Sensibilisieren des haptischen Empfindens, Spiele, die zur Bewegung anregen, Ausstattungsobjekte für alle Formen des Theater- und Rollenspieles und

Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf.

Werkbetrachtung – Reflexion:

Auseinandersetzung mit textilen Werken aus verschiedenen Zeiten und Kulturen unter Bedachtnahme auf Textilberufe im Wandel der Zeiten in ihrer geschlechts- und kulturspezifischen Bedeutung, Analyse von Produkten und Produktionsprozessen unter Berücksichtigung von Funktionszusammenhängen, sowie gestalterischer, ökonomischer, soziokultureller und kulturhistorischer Aspekte, Verbrauchslehre,

Textildesign und Textiltechnologie.

  1. Ziffer 20
    SEMINAR BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG,

TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“ und „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

Didaktische Grundsätze:

Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen didaktischen Grundsätze gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“ jedoch mit Zielrichtung auf größere Selbstständigkeit und die Bewältigung von komplexeren selbstgewählten Aufgabenstellungen.

Besonderer Wert ist auf seminaristische Arbeitsformen zu legen (zB offener Unterricht, Kursmodelle, Projekte).

Lehrstoff:

Der jeweilige Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ bildet die Basis für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Erweiterung:

Teilweise selbst gewählte Aufgabenstellungen mit erhöhten Anforderungen aufbauend auf den jeweiligen Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse der Pflichtgegenstände „Bildnerische

Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“.

Orientierung:

Kleinere, fächerübergreifende Projekte als Grundlage zur Wahl der fachlichen Vertiefung und Schwerpunktsetzung in der 5. Klasse.

  1. Ziffer 5
    Klasse:

Vertiefung:

Vertiefte fachliche Auseinandersetzung nach Wahl der Schülerinnen und Schüler als projektorientierte Arbeit mit praktischen und theoretischen Anteilen unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes und fächerübergreifender Aspekte.

  1. Ziffer 21
    BEWEGUNGSERZIEHUNG; BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen vor allem

  • Strichaufzählung
    die Funktion und Bedeutung von Bewegung für die Gesamtentwicklung von Mädchen und Knaben erkennen,
  • Strichaufzählung
    Bewegungsangebote in Form von Spiel und Sport planen, vorbereiten, durchführen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Freude von Mädchen und Knaben an Bewegung, Spiel und Sport wecken und fördern,
  • Strichaufzählung
    gezielte Maßnahmen zur individuellen Entwicklungsförderung setzen und
  • Strichaufzählung
    sich mit aktuellen Entwicklungen (zB Psychomotorik, Motopädagogik) kritisch auseinandersetzen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters als Grundlage für die berufsbezogene didaktisch-methodische Ausbildung möglichst vielfältige Bewegungshandlungen im praktischen Tun erfahren (siehe dazu sinngemäß die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung).

Didaktische Grundsätze:

Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch- methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten. Insbesondere in der 2. und 3. Klasse ist die Vermittlung ausgewählter Inhalte des Lehrstoffes (vor allem „Grundlagen des beruflichen Handelns“ und „Methodische Mittel“) unmittelbar mit dem praktischen Tun im Bereich „Bewegung und Sport“ zu verknüpfen.

Zudem ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, im Besonderen von „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der relevanten Pflichtgegenstände der „zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik)“ unerlässlich.

Je nach Neigung und Interesse der Schülerinnen und Schüler sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich zu wählen.

Teambildung (Lehrerinnen und Lehrer der ausgewählten Unterrichtsgegenstände und/oder Schülerinnen und Schüler), gemeinsame Diskussion und Planung bis zur Konkretisierung der Lernziele sind nach Möglichkeit vorzusehen. Dabei sind auch Hospitationen im Kindergarten und Hort in Absprache und gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu gewährleisten.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, den Kenntnissen der Ersten Hilfe in Theorie und Praxis, sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Kinderskilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien (Park, Wasser, Wiese, Wald, Eis, Schnee) erfolgen.

Die didaktischen Grundsätze sind gemäß der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung zusätzlich sinngemäß heranzuziehen.

Lehrstoff Bewegungserziehung:

Die Inhalte sind in Abstimmung mit den Lehrinhalten anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls „Pädagogik/Hort“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“, im Sinne eines Spiralcurriculums ein oder mehrere Male auf die einzelnen Klassen aufzuteilen.

  1. Ziffer 2
    bis 5. Klasse:

Grundlagen des beruflichen Handelns:

Ziele und Aufgaben der Bewegungserziehung im Kindergarten und im Hort,

Materialien- und Gerätekunde,

Alltagsmaterialien als Bewegungsanreiz,

Fachsprache, Fachliteratur und Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütung, Erste Hilfe.

Methodische Mittel:

Planung, Organisation und Gestaltung von offenen und angeleiteten

Bewegungsangeboten,

methodische Wege,

Möglichkeiten der Motivierung zum Bewegen und Spielen,

psychomotorische Arbeitsweisen,

freie Bewegungsmöglichkeiten,

Anbahnen sportlichen Handelns sowie

Differenzierung und Integration.

Grundlagen der Bewegungserziehung im Berufsfeld:

Praxisrelevante Ergänzung der anatomisch-physiologischen Grundlagen, Leistungs- und Belastungsfähigkeit im Kleinkind-, Kindes- und Jugendalter,

Bedeutung der Motorik für die Persönlichkeitsentwicklung, geschlechtsspezifisches Körperbewusstsein und Raumaneignungsverhalten – Möglichkeiten des Ausgleichs, Erkennen von Auffälligkeiten im Bewegungs- und Sozialverhalten, soziales Lernen in Bewegungssituationen, Gesundheitsförderung durch Bewegung und Sicherheit im Straßenverkehr.

Kreatives Bewegen, Spielen und Tanze:

Bewegungsspiele,

Spielleitung,

Spielfeste, Sportfeste und

einfache Tänze für Kindergarten und Hort.

Bewegter Kindergarten - Bewegter Hort:

Bewegung und Sport im Jahresablauf,

Bewegung und Lernen,

Bewegungspause,

Bewegungsräume,

Bewegungslandschaften,

Eltern und andere Partner in der Bewegungserziehung und Bewegung in der Freizeitgestaltung.

Lehrstoff Bewegung und Sport:

Siehe sinngemäß die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

22. INFORMATIK UND MEDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    informatische und informationstechnische Grundkenntnisse erwerben und diese zur Lösung einer Problemstellung sicher und kritisch einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt,
  • Strichaufzählung
    Informationstechnologien und Medien selbst bestimmt und kritisch nutzen können,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit erlangen, Kinder und Jugendliche zum kritischen Umgang mit Informationstechnologien fachkundig anzuleiten,
  • Strichaufzählung
    neben einem sehr pragmatischen Einüben des Umganges mit Medien auch zur Fähigkeit gelangen, Informationen zu bewerten, für sich zu nutzen und an andere weiterzugeben und
  • Strichaufzählung
    die erworbene Medienkompetenz im Unterricht aller anderen Unterrichtsgegenstände nutzen können.

Didaktische Grundsätze:

Durch das zielgerichtete Arbeiten an konkreten und praxisnahen Inhalten in Teams und in Projekten soll der Einsatz von Medien und von Informationstechnologien geübt werden.

Der Lehrstoff in den einzelnen Klassen ist als nicht streng auf die Schulstufen fixiert anzusehen, sondern auf den anwendungsorientierten Bedarf abzustimmen.

Reines Faktenwissen ist zu Gunsten von Regel- System- und Orientierungswissen zurückzustellen.

Besonderes Augenmerk ist auf Analyse und Lösung von Problemen zu legen, welche bei Medieneinsatz und -konsum für Schülerinnen und Schüler auftreten.

Der Medieneinsatz in einzelnen Themenbereichen anderer Unterrichtsgegenstände ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände zu planen und zu unterstützen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Arten von Medien (insbesondere Printmedien, Video und Film, Neue Medien),
Grundbegriffe der EDV (Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke, Verfahren zur Problemlösung, Algorithmus, Programm, Daten), Grundlagen der Standardsoftware zur schriftlichen Korrespondenz, zur Dokumentation, zur Publikation von Arbeiten, zur multimedialen Präsentation sowie zur Kommunikation,
Grundlagen der Tabellenkalkulation und Datenbanken (von Daten zur Information; Aufbereitung und Visualisierung von Daten), Arbeiten im Internet zur Informationsgewinnung und Kommunikation (Browser - Mail),
Grundlagen der Gestaltung von Präsentationen (Herstellen und Einsatz von Medien, Grafikeinbindung und -bearbeitung, intentionale Informationsweitergabe),
e-learning und Telelearning (Teletutoring, Open Distance Learning, und Teleteaching), Computer Based Training.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
Formatierung - Layout (Umgang mit Text und Bild) – Desktop Publishing,
Printmedien (Technik, Layout, redaktionelle Gestaltung, Nachricht und Kommentar, die österreichischen Printmedien),
Gestalten von multimedialen Präsentationen,
Erstellen von Kalkulationsmodellen, Bewerten und Interpretieren der Ergebnisse; Benutzen einfacher Datenbanken,
Arbeiten im Internet zur Informationsgewinnung und Kommunikation (Webpages – Hypertext, Gewinnung und Bewertung von Informationen, Einbindung in die eigene Arbeit, Zitieren),
Lern- und Spielprogramme, Anwendungsprogramme zur Unterstützung im beruflichen Alltag (Kennenlernen, Benutzen, Bewerten) und Videoarbeit (Sprache des Films, Kameraarbeit, Anfertigen von Kurzvideos).

  1. Ziffer 3
    Klasse:
Vertiefung und Festigung der Lerninhalte der 1. und 2. Klasse unter besonderer Berücksichtigung des Aspekts der Eigenständigkeit und der Selbsttätigkeit,
Durchführung mindestens eines fächerübergreifenden Medienprojektes, Auswirkungen des Computereinsatzes und der Neuen Medien im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Bereich, Grundlagen von Datenschutz, Datensicherheit und Datenschutzrecht, Medienpädagogik (vom fremd- zum selbstbestimmten Medienkonsumenten, Wahrnehmung und Wirkung von Inhalten) und Methoden der empirischen Sozialforschung (Fragebogenerstellung, Statistik).

  1. Ziffer 23
    SEMINAR ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über betriebliches Management - insbesondere sozialpädagogischer Einrichtungen - erwerben und in ihrem Berufsfeld anwenden,
  • Strichaufzählung
    durch den Erwerb von Kenntnissen berufsspezifischer Rechtsbereiche grundlegende rechtliche Fragestellungen im sozialpädagogischen Umfeld beurteilen und
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten der Führung von Dienstleistungsorganisationen mit starker Mitarbeiterführung kennen lernen und erfahren
können.

Didaktische Grundsätze:

Aus dem künftigen beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sind einzelne Beispiele so zu wählen, dass damit eine möglichst große Vielfalt von Lerninhalten abgedeckt wird.

Die wesentlichen Aspekte der Lehrplanbereiche „Organisation und Management“ sind anhand eines konkreten Beispieles in projektorientiertem Unterricht zu vermitteln (zB Erweiterung eines Kindergartens, Neukonzeption eines Hortes, Gründung einer Kinderkrippe).

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Unternehmensziele – Unternehmenskultur (Leitbild, Corporate Philosophy, Corporate Identity, Corporate Design, Image, Besonderheiten des Non-Profit-Bereiches),
Management im sozialpädagogischen Bereich,
Kommunikation und Information, Führungsstile (zB management by objectives),
Zusammenarbeit mit Institutionen, Konfliktmanagement,
Aspekte der Personalentwicklung (Stellenbeschreibung, Anreizsysteme, Motivation, Mitarbeitergespräch, Anforderungsprofile, Personalauswahl),
Bewerbung,
Marketing im sozialpädagogischen Bereich,
Werbung,
Öffentlichkeitsarbeit, Transportieren von Wertekonzeptionen, Möglichkeiten der Finanzierung (Fundraising), Qualitätsmanagement, Evaluation in sozialpädagogischen Einrichtungen, Evaluation (Zielgruppenzufriedenheit, Produktqualität, Teamzufriedenheit; Qualitätskriterien und Qualitätsindikatoren in der sozialpädagogischen Arbeit),
berufsspezifische Elemente des Rechnungswesens und der Betriebswirtschaft,
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Beleg, Kassaführung,
Grundbegriffe des Rechts und der Rechtsordnung (Gesetz, Verordnung, Erlass, Bescheid; Gerichtswesen, Rechtsmittel, Diversion), Datenschutz,
Familienrecht, Scheidungs-, Obsorge- und Wegweiserecht,
Haftung und Schadenersatz,
Aufsichtspflicht,
Arbeits- und Sozialrecht, Dienstrecht,
Kindergartenrecht und Jugendwohlfahrt.

  1. Ziffer 24
    SEMINAR ERNÄHRUNG MIT PRAKTISCHEN ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ernährungswirtschaftlich-gesundheitliche Erkenntnisse vor allem in Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf theoretisch und praktisch umsetzen können,
  • Strichaufzählung
    gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten und Tischkultur zu einem allgemeinen Anliegen machen,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifische Aspekte im Bereich der Alltagsversorgung thematisieren,
  • Strichaufzählung
    multikulturelle Gegebenheiten der Ernährung kennen und berücksichtigen können,
  • Strichaufzählung
    das Warenangebot hinsichtlich ernährungsphysiologischer Wertigkeit und ökologischer Aspekte prüfen und bewerten können,
  • Strichaufzählung
    Mahlzeiten und Getränke nach ernährungsphysiologischen, saisonalen und lokalen Gesichtspunkten zusammenstellen, herstellen, analysieren und eventuell aufwerten können sowie
  • Strichaufzählung
    hygienische Maßnahmen setzen können.

Didaktische Grundsätze:

Über eigenes Erleben sollen die Schülerinnen und Schüler im Schulalltag zu bewusstem Ernährungsverhalten hingeführt werden.

Zur Durchführung des praktischen Teils sind geblockte Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“

und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ zu ermöglichen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ und „Chemie“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Bestandteile der Nahrung, grundlegende chemische Begriffe, gesunde Ernährung, Essverhalten, Individual- und Betriebshygiene und praktische Übungen zur gesunden Ernährung.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Gemeinschaftsverpflegung,
Tischkultur,
Individual- und Betriebshygiene,
Abfallwirtschaft und
berufsbezogene praktische Übungen.

B. VERBINDLICHE ÜBUNG

  1. Ziffer 25
    SEMINAR KOMMUNIKATIONSPRAXIS UND GRUPPENDYNAMIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sprachliche und nichtsprachliche Zeichensysteme verstehen, bewerten und einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Präsentations- und Moderationstechniken kennen und gezielt anwenden,
  • Strichaufzählung
    intra- und interpersonale Vorgänge und Konflikte differenziert wahrnehmen und steuern,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifische Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen reflektieren und bearbeiten,
  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen in ihrer Wirksamkeit für die Kommunikation erkennen und gegebenenfalls verändern,
  • Strichaufzählung
    eigenständige Strategien der Konfliktlösung entwickeln können sowie
  • Strichaufzählung
    Kompetenzen in Bezug auf Weiterentwicklung der Persönlichkeit erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Vertiefung, Erweiterung und individuelle praktische Umsetzung kommunikativer und kooperativer Modelle und Techniken sollen durch seminaristisches Arbeiten gewährleistet werden.

Gruppendynamische Prozesse sind theoriegeleitet zu beobachten und den Schülerinnen und Schülern als Hilfestellung zur Entwicklung von eigenständigen Konfliktlösungsstrategien und im Hinblick auf Persönlichkeitsentwicklung transparent zu machen.

Lernen am Projekt ist als bevorzugte Methode heranzuziehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:

Kommunikation:

Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen,

Kommunikationsmodelle,

Rhetorik und freie Rede,

sprachliche und bildhafte Kommunikationsmittel und

mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen

Kooperation:

Grundlagen und Techniken des Miteinander-Redens,

Zeit- und Selbstmanagement,

Konfliktlösungsmodelle,

Supervisionsmodelle,

Grundlagen der Mediation und Verhaltenstraining.

Gruppendynamik:

Mechanismen in Gruppen,

kompensatorische Maßnahmen zur Stressbewältigung,

Gruppenentwicklungsmodelle,

Lenkung von Gruppenprozessen und Methoden der Reflexion.

C. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER ZUSÄTZLICHEN AUSBILDUNG ZUR

ERZIEHERIN/ZUM ERZIEHER AN HORTEN (ZUSATZAUSBILDUNG

HORTPÄDAGOGIK)

26. PÄDAGOGIK/HORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    strukturell förderliche und hinderliche Faktoren für Lernen erkennen,
  • Strichaufzählung
    ihr persönliches Lernen bewusst steuern,
  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse erfahren, verstehen und bewerten und
  • Strichaufzählung
    individuelle emotionale Bedürfnisse ausgleichend abdecken können.

Didaktische Grundsätze:

Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Pädagogik/Hort“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unbedingt erforderlich.

Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Der Hort und seine sozialpädagogischen Aufgaben,
die soziale und geschlechtsspezifische Entwicklung im Schulalter, unterschiedliche Familienformen und sonstige Formen des Zusammenlebens,
Auseinandersetzung mit später Kindheit und Pubertät bei Mädchen und Knaben in der Hortgruppe;
Gegenwartsprobleme, Freizeitverhalten, Lern- und Leistungsverhalten
von Mädchen und Knaben,
Leistungsbeurteilung in der Schule,
Berufswahl, Bildungs- und Lebensplanung auch unter
geschlechtsspezifischen Aspekten.

Schularbeiten:

Eine Schularbeit pro Semester.

  1. Ziffer 27
    DIDAKTIK DER HORTERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Mädchen und Knaben zu kreativer, eigenständiger und sinnvoller Gestaltung der Freizeit führen,
  • Strichaufzählung
    Lernstrategien zum Aufbau einer positiven Arbeitshaltung entwickeln,
  • Strichaufzählung
    bei der Planung des Hortalltages den Wechsel zwischen intensiven Lern-, Arbeits- und Entspannungsphasen berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Vermeidung von Über- bzw. Unterforderung der Kinder durch Kenntnis verschiedener Methoden kompensatorischer Hilfestellung setzen,
  • Strichaufzählung
    durch das Erproben verschiedener kommunikativer Techniken Diskussionen leiten und Gespräche führen,
  • Strichaufzählung
    das Gemeinschaftsbewusstsein der Gruppe fördern,
  • Strichaufzählung
    Mädchen und Knaben erweiterte Handlungsspielräume jenseits von Geschlechterrollenstereotypen eröffnen
und dadurch
- die Anforderungen an die Institution Hort als Freizeitraum,

Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung bewältigen können.

Didaktische Grundsätze:

Das Prinzip der Selbsterfahrung ist als eine wesentliche Voraussetzung eigenen pädagogischen Handelns im Unterricht bevorzugt anzuwenden.

Die dabei gewonnene Einsicht in die Notwendigkeit einer aufbauenden Strukturierung von Lerninhalten soll zu wirksamer Lernhilfe befähigen.

Die Bedeutung einer adäquaten Arbeitsatmosphäre (gekennzeichnet zB durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung) soll bewusst gemacht werden. Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Fachbereichen bei der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten ist deutlich darzustellen.

Als Voraussetzung für spätere Teamarbeit im Hort sind kooperative Lern- und Arbeitsformen nach dem Prinzip der Selbsterfahrung im Unterricht zu erproben.

Die Bedeutung des Einbringens der eigenen Persönlichkeit beim Wecken und Verfolgen von Interessen, sowie bei Fragen der Persönlichkeitsbildung und Werthaltung, ist für pädagogisches Handeln im Berufsfeld bewusst zu machen. Das Hinterfragen persönlicher Werthaltungen und Geschlechtsrollenbilder ist dabei unerlässlich.

Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Didaktik der Horterziehung“, „Hortpraxis“ und „Pädagogik/Hort“ ist unbedingt erforderlich.

Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Erster Einblick in die sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes im Hinblick auf

  • Strichaufzählung
    Freizeitgestaltung,
  • Strichaufzählung
    Lernstätte und
  • Strichaufzählung
    Ort der sozialen Begegnung.
Kennenlernen verschiedener Horte,
Differenzierung und Strukturierung jener Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen zB Erhalter, Lage, Gruppen- bzw. Zeitstruktur, Einrichtung und Gestaltung der einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche,
erstes Kennenlernen von Inhalten und Methoden der Hortarbeit und erste Auseinandersetzung mit der Didaktik der Spiel- und Freizeitpädagogik.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Gezielte Auseinandersetzung mit den sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes,
Kennenlernen von Organisationsformen und Methoden für die Schaffung geeigneter Lernsituationen im Hort,
Auswahl von Inhalten, die den Bedürfnissen, Interessen von Mädchen und Knaben hinsichtlich emotionaler und sozialer Erziehung unter Berücksichtigung von Werthaltungen entsprechen,
Methoden für und Analyse von Spiel- und Arbeitsprozessen, die für die Kinder im Hort geeignet sind,
vertiefte Auseinandersetzung mit der Spiel- und Freizeitpädagogik und Kriterien für kurz-, mittel- und längerfristige Planungsformen.

  1. Ziffer 5
    Klasse:

Weiterführende Auseinandersetzung mit der Didaktik der Freizeitpädagogik,

Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen wie

  • Strichaufzählung
    Ökologie und Umweltschutz,
  • Strichaufzählung
    Suchtprävention,
  • Strichaufzählung
    veränderte Familiensituation,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Erziehung,
  • Strichaufzählung
    Integration,
  • Strichaufzählung
    Medienerziehung,
  • Strichaufzählung
    Gewalt und
  • Strichaufzählung
    Geschlechtsrollenbilder,
unterschiedliche pädagogisch-didaktische Konzepte der Hortarbeit, Wechselwirkung: Schule – Hort – Elternhaus,
Methoden der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und anderen
Bezugspersonen und
administrative Aufgaben im zukünftigen Berufsfeld.

Schularbeiten:

  1. Ziffer 4
    Klasse: zwei Schularbeiten
  2. Ziffer 5
    Klasse: zwei Schularbeiten oder eine zweistündige Schularbeit

28. HORTPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Hort dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend gestalten,
  • Strichaufzählung
    die Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehr- und anderen Bezugspersonen pflegen und
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Berufsanforderungen bewältigen
können.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungs-Ergebnisse vorbildlich gestalteter Hortarbeit und des eigenen Tuns sind eine wesentliche Lernvoraussetzung.

Der Unterrichtsertrag ist durch Besprechung der Vorbereitungen vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und fallweise durch schriftliches Festhalten der Ergebnisse zu sichern.

Das eigene Erzieherverhalten soll durch gezieltes Verhaltenstraining bewusst gemacht und reflektiert werden.

Die Praxiswochen sind gewissenhaft vorzubereiten und begleitend zu kontrollieren.

Unter Einbeziehung regionaler Begebenheiten sind Blockungen der Hortpraxis anzustreben.

Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Hortpraxis“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Pädagogik/Hort“ ist unbedingt erforderlich.

Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen, sollten nach Möglichkeit auch in einem zweisprachig geführten Hort praktizieren.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Einführung in die Hortarbeit und deren Planung,
erstes Erproben von hortspezifischen Methoden,
Anleitung zur Erstellung erster schriftlicher Protokolle für die Hortarbeit,
Hospitieren und erstes spontanes, praktisches Arbeiten im Hort, erste Beobachtungsaufgaben,
Vertrautmachen mit Materialien und Bildungsmitteln, die gezielt auf die Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Hort abgestimmt sind und exemplarische Angebote als ersten Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse der Mädchen und Knaben im Pflichtschulalter.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Praktizieren in verschiedenen Hortgruppen unter Steigerung der Selbstständigkeit hinsichtlich der Planung und der verantwortungsbewussten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe, gezielter Einsatz von Medien, Bildungs- und Arbeitsmitteln,
vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der
schriftlichen Planung,
Hospitieren mit gezielten Aufgabenstellungen und
weiterführende Beobachtungsaufgaben (zB geschlechtsspezifisches Spielverhalten, Kommunikation in interkulturellen Gruppen). Eine Praxiswoche.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
Weitgehend selbstständiges Praktizieren im Hort nach eigenständiger, methodengerechter Planung,
gelegentliches Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Hortarbeit einerseits und des Ablaufs von Gruppenprozessen andererseits,
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Anfertigung pädagogisch relevanter Aufzeichnungen für die Reflexion und Mitwirkung bei der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Schule und Hort sowie Auseinandersetzung mit allenfalls unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Horten. Eine Praxiswoche.

  1. Ziffer 29
    DEUTSCH (LERNHILFE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    abgestimmt auf Grenzen und Möglichkeiten der Institution Hort Mädchen und Knaben im Pflichtschulalter Lernhilfe geben
und dabei
  • Strichaufzählung
    die emotionale und soziale Seite des Lernprozesses,
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kompetenz,
  • Strichaufzählung
    Lesefähigkeit, sinnerfassendes Lesen und Lesefreude,
  • Strichaufzählung
    Schreibfähigkeit, Schreibrichtigkeit und Schreibfreude,
  • Strichaufzählung
    Rechenrichtigkeit und Rechenfreude sowie
  • Strichaufzählung
    über Können und Wissen hinaus kreatives und logisches Denken
fördern können.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.

Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.

Beratungsgespräche sind zu üben.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.

Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Einblick in verschiedene Methoden der schulischen Lehrstoffaufbereitung und -erarbeitung,
Übungen im gezielten Einsatz kreativer Arbeits- und Übungsformen wie
  • Strichaufzählung
    im Anwenden von Gedächtnishilfen,
  • Strichaufzählung
    im Anfertigen und Einsetzen didaktischer Spiele,
  • Strichaufzählung
    im Erstellen und Einsetzen einfacher Arbeitsblätter,
  • Strichaufzählung
    im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse und
  • Strichaufzählung
    im Erstellen fachbezogener Aufgabenstellungen unter Anwendung multimedialer Übungsmaterialien,
Einblick in die einschlägigen Lehrplanbestimmungen des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschule (APS) sowie im Bereich der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule (AHS), Kenntnis der wesentlichen Zielsetzungen in Grammatik, Vokabular und für die Erstellung von Textsorten,
Umgang mit Unterrichtsbehelfen der APS/AHS, entsprechendem Übungsmaterial und Fachliteratur,
kreative Techniken kommunikativen Spracherwerbs und -gebrauchs, Gestaltungskriterien für unterschiedliche Textsorten, kreative Ansätze zur Textproduktion,
Korrekturübungen anhand von Schülerarbeiten betreffend Wortschatz,
Zeichensetzung, Grammatik und Ausdruck,
Erkennen und Anwenden verschiedener Übungstypen,
Leseerziehung und -förderung (Erstleser), Lesemotivation, Motivationsmethoden zu kreativem Sprachgebrauch und Bewusstmachen sprachlicher Vorbilder.

  1. Ziffer 30
    LEBENDE FREMDSPRACHE (LERNHILFE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    abgestimmt auf Grenzen und Möglichkeiten der Institution Hort Mädchen und Knaben im Pflichtschulalter Lernhilfe geben
und dabei
  • Strichaufzählung
    die emotionale und soziale Seite des Lernprozesses,
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kompetenz,
  • Strichaufzählung
    Lesefähigkeit, sinnerfassendes Lesen und Lesefreude sowie
  • Strichaufzählung
    Schreibfähigkeit, Schreibrichtigkeit und Schreibfreude
fördern können.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.

Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.

Beratungsgespräche sind zu üben.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.

Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Einblick in verschiedene Methoden der schulischen Lehrstoffaufbereitung und -erarbeitung,
Übungen im gezielten Einsatz kreativer Arbeits- und Übungsformen wie
  • Strichaufzählung
    im Anwenden von Gedächtnishilfen,
  • Strichaufzählung
    im Anfertigen und Einsetzen didaktischer Spiele,
  • Strichaufzählung
    im Erstellen und Einsetzen einfacher Arbeitsblätter,
  • Strichaufzählung
    im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse und
  • Strichaufzählung
    im Erstellen fachbezogener Aufgabenstellungen unter Anwendung multimedialer Übungsmaterialien,
Einblick in die einschlägigen Lehrplanbestimmungen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache“ im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschule (APS) sowie im Bereich der allgemein bildenden höheren Schule (AHS), Kenntnis der wesentlichen Zielsetzungen in Grammatik, Vokabular und für die Erstellung von Textsorten,
Umgang mit Unterrichtsbehelfen der APS/AHS, entsprechendem Übungsmaterial und Fachliteratur,
kreative Techniken kommunikativen Spracherwerbs und -gebrauchs, häufige Fehler in Rechtschreibung, Grammatik und Aussprache erkennen und beheben,
Korrekturübungen anhand von Schülerarbeiten betreffend Wortschatz, Grammatik, Ausdruck,
Erklärungsmodelle zur Grammatik mit entsprechenden Übungen, Motivation und Hilfestellung zum richtigen Einsatz von Wörterbüchern, effektive Vorbereitung auf Schularbeiten,
Erkennen und Erarbeiten verschiedener Übungstypen, Motivationsmethoden für das Lesen fremdsprachlicher Texte, Motivationsmethoden zu kreativem Sprachgebrauch,
Bewusstmachen sprachlicher Vorbilder sowie
Kennenlernen von und Umgang mit neuen Medien (zB zur Ausspracheverbesserung, Vokabel- und Grammatiktrainer).

  1. Ziffer 31
    MATHEMATIK (LERNHILFE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    abgestimmt auf Grenzen und Möglichkeiten der Institution Hort Mädchen und Knaben im Pflichtschulalter Lernhilfe geben
und dabei
  • Strichaufzählung
    die emotionale und soziale Seite des Lernprozesses,
  • Strichaufzählung
    sinnerfassendes Lesen,
  • Strichaufzählung
    Rechenrichtigkeit und Rechenfreude sowie
  • Strichaufzählung
    über Können und Wissen hinaus kreatives und logisches Denken
fördern können.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.

Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.

Beratungsgespräche sind zu üben.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.

Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Einblick in verschiedene Methoden der schulischen Lehrstoffaufbereitung und -erarbeitung,
Übungen im gezielten Einsatz kreativer Arbeits- und Übungsformen wie
  • Strichaufzählung
    im Anwenden von Gedächtnishilfen,
  • Strichaufzählung
    im Anfertigen und Einsetzen didaktischer Spiele,
  • Strichaufzählung
    im Erstellen und Einsetzen einfacher Arbeitsblätter,
  • Strichaufzählung
    im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse und
  • Strichaufzählung
    im Erstellen fachbezogener Aufgabenstellungen unter Anwendung multimedialer Übungsmaterialien,
Entwicklungsstufen des mathematischen Denkens,
Einblick in die einschlägigen Lehrplanbestimmungen des Pflichtgegenstandes „Mathematik“ im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschule (APS) sowie im Bereich der allgemein bildenden höheren Schule (AHS),
Umgang mit Unterrichtsbehelfen der APS/AHS, entsprechendem Übungsmaterial und Fachliteratur,
Methoden zur Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens (Größenordnungen),
Erarbeiten von Hilfestellungen beim Schätzen und Beurteilen von Maßen, Zeiten und Rechenergebnissen,
Korrekturübungen anhand von Schülerarbeiten (Erkennen und Beheben häufiger Fehler im mathematischen Denken),
Lösungsabläufe erkennen und beschreiben und
unterschiedliche Zugänge und Wege zur Lösung von Aufgabenstellungen.

D. FREIGEGENSTÄNDE

SEMINAR STIMMBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Stimme als Schlüsselqualifikation für die berufliche Praxis erfassen,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von Stimme und Persönlichkeit erkennen,
  • Strichaufzählung
    die eigenen stimmlich-musikalischen Fähigkeiten verbessern und Stimme ökonomisch einsetzen
können,
  • Strichaufzählung
    Singen als selbstverständliche musikalische und emotionale Äußerung erfahren,
  • Strichaufzählung
    zu einer gut geführten Sprech- und Singstimme angeleitet werden,
  • Strichaufzählung
    stimmliche Schwierigkeiten (Probleme) erkennen und stimmhygienische Maßnahmen kennen lernen,
  • Strichaufzählung
    Textverständnis als Grundlage für stimmlichen Ausdruck erfahren,
  • Strichaufzählung
    das Gehör im Hinblick auf Intonation und Klang sensibilisieren können,
  • Strichaufzählung
    die Inhalte der folgenden Bereiche und ihre Auswirkung auf die Stimmgebung kennen lernen: Haltung, Atmung, Artikulation, Resonanz und Register sowie
  • Strichaufzählung
    die Stimme als Mittel zu einer verbesserten Kommunikation einsetzen können.

Didaktische Grundsätze:

Das theoretische Wissen der anatomischen und physiologischen Grundlagen der Stimme ist aus der praktischen Arbeit erkennbar und ableitbar zu machen.

Auf die Einhaltung der Reihenfolge „Haltung“ - „Atmung“ -

„Artikulation“ - „Resonanz“ ist zu achten und „Register“ als methodischer Leitfaden einzusetzen, wobei alle Bereiche immer vernetzt zu sehen sind.

Bilder als Vorstellungshilfen sind heranzuziehen.

Kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalischer Erziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“, sowie mit „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)“ und „Lebende Fremdsprache/ Volksgruppensprache“, sowie anderer relevanter Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.

Außerschulische Experten und Expertinnen (zB Fachärzte und -ärztinnen, Logopäden und Logopädinnen, Sänger und Sängerinnen) können einbezogen werden.

Auf ganzheitliche Stimmbildung ist größter Wert zu legen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Technisch richtiges Singen und Sprechen:

Arbeit an der Haltung:

Eutonus; Aufbau einer Muskelkonditionierung im Zusammenhang mit der Haltung,

Erkennen und Korrigieren von Bewegungsblockaden:

Entspannungstechniken; Sensibilisierung von Bewegungsabläufen,

Atmung und Atemtypen:

reflektorische Atmung (Abspannen); Erlernen der Tiefatmung; der minimale Luftverbrauch als Grundlage für eine ökonomische Stimmgebung,

Artikulation:

Lippen, Zunge, Unterkiefer als Artikulationswerkzeuge, Bildung und Eigenschaften der Konsonanten und der Vokale, die Tiefatmung als Voraussetzung für eine körpergeführte

Artikulation,

Resonanz:

Unterscheiden von Kopf- und Brustresonanz,

Kopfresonanz:

Differenzieren von Kuppel- und Maskenklang; Stimmsitz,

Register:

Unterscheidung der Stimmlippenaktivität in Rand- und Vollstimme bzw. deren Mischungsverhältnisse mit dem Ziel des Einregisters, Stimmeinsatz und Stimmabsatz sowie

Ausweitung des Stimmumfanges.

Anwendung in der beruflichen Praxis:

Stimmbildung mit Kindern anhand von Liedern,

Erkennen von Stimmschwierigkeiten und Stimmstörungen,

Setzen von stimmhygienischen Maßnahmen:

Korrektur unökonomischer Stimmleistungen und der eigene richtige Stimmgebrauch als Vorbild für die Kinder.

Früherziehung

PHYSIOLOGISCHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Verständnis für physiologische, psychologische und soziale Zusammenhänge speziell in der Entwicklung des Kleinstkindes gewinnen und
  • Strichaufzählung
    in ihrem späteren Wirkungsbereich für die Gesunderhaltung der ihnen anvertrauten Kinder in optimalem Ausmaß sorgen können.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte der Betreuung des Kleinstkindes zu vermitteln.

Außerschulischer Fachkräfte können für spezielle Schwerpunkte eingebunden werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Schwangerschaft und Geburt – aufbauend auf dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ – unter besonderer Berücksichtigung der intrauterinen Entwicklung sowie pränatale, perinatale und postnatale Schädigungen),
ausgewogene und gesunde Ernährung des Kindes unter drei Jahren unter besonderer Berücksichtigung von Themen wie Ernährungsbedarf, Stillen, Flaschenernährung, spezielle Ernährungsformen, Diäten, Speisepläne,
Körperpflege, Hautpflege (Themen wie Wickeltechniken, spezielle Hauterkrankungen),
präventive und prophylaktische Maßnahmen gegen Erkrankungen im Kleinstkindalter,
Unfallverhütung und Erste Hilfe speziell für das junge Kind.

PÄDAGOGIK UND DIDAKTIK DER FRÜHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    mit den relevanten Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut sein, dass sie die für die Entwicklung, Erziehung und Bildung des Kleinstkindes wesentliche Problemkreise erkennen, verstehen und beurteilen und sie auf dieser Basis handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    durch Vorbereitung auf die komplexen Aufgaben und Anforderungen im zukünftigen Berufsfeld reflektiert handeln,
  • Strichaufzählung
    kleinkindcharakteristische, prozesshafte Abläufe erkennen und verstehen,
  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen für ein anregendes Lernumfeld schaffen,
  • Strichaufzählung
    Angebote zur individuellen Förderung initiieren, planen, durchführen und evaluieren,
  • Strichaufzählung
    fachspezifische und fächerübergreifender Aspekte berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    eigenständig und kritisch zu berufsspezifischen Themen Stellung nehmen,
  • Strichaufzählung
    ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kleinstkinder bzw. im pädagogischen Geschehen erkennen sowie Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen wahrnehmen und
  • Strichaufzählung
    sensibel Auswirkungen ihres pädagogisch-didaktischen Agierens für die Entwicklung des Kindes erkennen, einschätzen und es allenfalls entsprechend modifizieren
können.

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Unterrichtsgegenstände des Bereiches „Früherziehung“ zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit aller beteiligten Lehrerinnen und Lehrer unbedingt erforderlich.

Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung sind ebenso wie Projektunterricht im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung im Bereich „Früherziehung“ zu berücksichtigen.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündlicher und schriftlicher Darstellung von pädagogischen und didaktischen Sachverhalten, individuellen Wahrnehmungen und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten.

Der Lehrstoff ist als didaktische Einheit zu betrachten.

Durch die Auseinandersetzung mit vielfältigen Methoden ist für die Schülerinnen und Schüler ein eigenverantwortliches und erfahrungsbezogenes Lernen zu ermöglichen und anzustreben.

Der Einsatz von modernen Medien zur Beobachtung von Verhaltensweisen der Mädchen und Buben ist für eine kritische Auseinandersetzung und die fachliche Qualifizierung einzuplanen.

Einschlägige Fachliteratur ist in die Unterrichtsarbeit mit einzubeziehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    und 5. Klasse:

Pädagogik der Früherziehung:

Prä- und perinatale Entwicklung,

Entwicklung in den ersten vier Lebensjahren,

Einflussfaktoren (zB integrative, interkulturelle, religiöse, geschlechtssensible),

spezielle Interaktions- und Kommunikationsmöglichkeiten des Säuglings und Kleinkindes,

Mutter-Kind-Interaktion,

Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeit des Kindes in den ersten

Lebensjahren,

theoretische Erziehungskonzepte in Bezug auf das Kleinkind, gesellschaftliche Veränderungen und Auswirkungen auf die prä-, peri- und postnatale Entwicklung,

die emotionale Entwicklung des Säuglings und des Kleinkindes, Individuum – Gruppe (Möglichkeiten und Grenzen bei Kindern unter drei Jahren),

Hilfestellung zur Früherkennung von Abweichungen in unterschiedlichen Entwicklungsbereichen und Prävention im Hinblick auf Verwahrlosung, Missbrauch, Gewalt, Aggression und Sucht.

Didaktik der Früherziehung:

Gestaltungsmöglichkeiten von förderlichen Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der sensorischen, motorischen und sprachlichen, wie auch der kognitiven und emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes unter Berücksichtigung des ganzheitlichen und bedürfnisorientierten Prinzips, situationsorientierte Planung, Durchführung und Reflexion, familienergänzende und familienunterstützende Formen von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren (Qualitätskriterien),

verschiedene Modelle der Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten und anderen Bezugspersonen,

Modelle zur individuellen Gestaltung der Eingewöhnungsphase, Auseinandersetzung mit Dimensionen des Erzieherverhaltens, Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes,

kritische Auseinandersetzung mit bestehenden und in Entwicklung befindlichen didaktisch-pädagogischen Konzepten, Methoden und Modellen für das Kind unter drei Jahren im Vergleich mit anderen Ländern,

Einblick in die Erstellung von Konzeptionen für

Betreuungseinrichtungen,

Öffentlichkeitsarbeit,

Beobachten als Grundlage für das Wahrnehmen von individuellen Befindlichkeiten, Entwicklungsständen und Bedürfnissen, Auseinandersetzung mit dem zukünftigen Berufsfeld (Anforderungsprofil, Erwartungen, Umgang mit Belastungen, psychohygienische Maßnahmen, interdisziplinäre und integrative Formen der Zusammenarbeit) und Auseinandersetzung mit Fachliteratur.

Schriftliche Arbeiten:

Eine Schularbeit je Semester oder eine Schularbeit (zweistündig) im Jahr.

DIDAKTIK DER FRÜHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    kleinkindcharakteristische, prozesshafte Abläufe erkennen und verstehen,
  • Strichaufzählung
    durch Vorbereitung auf die komplexen Aufgaben und Anforderungen im zukünftigen Berufsfeld reflektiert handeln und
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen ihres pädagogisch-didaktischen Agierens für die Entwicklung des Kindes sensibel erkennen, einschätzen und es allenfalls entsprechend modifizieren
können.

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Unterrichtsgegenstände „Didaktik der Früherziehung“ und „Früherziehungspraxis“ zu gewährleisten, ist die intensive Zusammenarbeit der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer erforderlich. Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung sind ebenso wie Projektunterricht im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung im Bereich „Früherziehung“ zu berücksichtigen.

Durch die Auseinandersetzung mit vielfältigen Methoden ist für die Schülerinnen und Schüler ein eigenverantwortliches und erfahrungsbezogenes Lernen zu ermöglichen und anzustreben.

Der Einsatz von modernen Medien zur Beobachtung von Verhaltensweisen der Mädchen und Buben ist für eine kritische Auseinandersetzung und die fachliche Qualifizierung einzuplanen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren in Österreich, Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen außerfamiliärer Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren, Gestaltung und Nutzung räumlicher Bedingungen unter Berücksichtigung individueller entwicklungspsychologischer Besonderheiten, Gestaltung des Tagesablaufes unter Berücksichtigung didaktischer Grundlagen, entwicklungspsychologischer Kenntnisse, sowie individueller Befindlichkeiten der Kinder (besondere Gewichtung beispielsweise auf Essen, Schlafen, Wickeln), Auseinandersetzung mit didaktischen Prinzipien, die für ein kindzentriertes und situationsorientiertes Handeln zu beachten sind, Methoden und Modelle zur Gestaltung von charakteristischen Spielprozessen für das junge Kind unter Berücksichtigung von altersentsprechendem Spiel- und Sozialverhalten,
Kennenlernen von altersadäquaten Spielmaterialen, Qualitätsmerkmale und Kriterien zur Auswahl von Spielmaterialien und Auseinandersetzung mit Fachliteratur.

FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Erziehungs- und Bildungsarbeit für Kinder unter drei Jahren dem aktuellen Stand der Erkenntnisse der Didaktik und der Pädagogik entsprechend gestalten und
  • Strichaufzählung
    die Bedürfnisse des jungen Kindes erfassen können, um einerseits psychisches und physisches Wohlbefinden sicherzustellen und andererseits individuelle Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen,
  • Strichaufzählung
    zur konstruktiven Zusammenarbeit mit Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Expertinnen und Experten befähigt werden sowie
  • Strichaufzählung
    gesellschaftspolitische Strömungen und Entwicklungen einschätzen und beurteilen können.

Didaktische Grundsätze:

Die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller im Bereich „Früherziehung“ beteiligten Lehrerinnen und Lehrer ist erforderlich, um die persönliche und fachliche Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Die intensive Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal der Praxisstätten ist Voraussetzung für einen bestmöglichen Transfer der Theorie in die Praxis. Die Früherziehungspraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren. Da die Berufspraxis ein extrem differenziertes Feld darstellt, muss der Unterricht ganz besonders von individuellen Erfahrungen und Beobachtungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen.

Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungen einzelner Kinder und der methodischen Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsarbeit stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar. Mündliches Reflektieren, sowie regelmäßige Betreuung der praktischen Arbeit, sollen zu einer kritischen Einschätzung des eigenen Tuns führen. Um den gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die Schülerinnen und Schüler für den Umgang mit verschiedenen Kulturen zu sensibilisieren.

Die Blockung von Praxisstunden ist im Sinne der Kontinuität der Praxiserfahrungen sinnvoll.

Die vorgesehene Praxiswoche in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen ist so vorzubereiten und durchzuführen, dass ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Hospitieren in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen vorwiegend in Krippen (Krabbelstuben, Vorkindergartengruppen), Kindergruppen, Kinderhäusern, Säuglings- und Kinderheimen sowie bei Tagesmüttern,
Einblick in spezielle Bedürfnisse des Kindes, sowie in das frühkindliche Spielverhalten durch Beobachtungen, Kontaktanbahnungen und aktives Mitspielen,
Kennenlernen von adäquaten Spielmaterialien und Bildungsmitteln, gezielte Beobachtungen der Durchführung von bedürfnisorientierten und kindzentrierten Angeboten,
erstes Praktizieren mit einzelnen Kindern und/oder Kleingruppen, Aufarbeiten und Reflektieren individueller Erlebnisse, Erfahrungen und Beobachtungen, Erstellen von schriftlichen Reflexionen als Grundlage für die Analyse von Prozessen und für die Auswirkungen erzieherischen Handelns und Anlegen ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen und Praxisanregungen.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
Praktizieren in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen für das Kleinstkind unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen, durch gezielte und differenzierte Beobachtungsaufgaben Erfassen der Individuallage und des Entwicklungsstandes des einzelnen Kindes, Erstellen und Auswerten von schriftlichen Beobachtungsprotokollen, Planen, Praktizieren und Reflektieren unter Bedachtnahme von adäquaten methodischen Grundsätzen und didaktischen Prinzipien, Methoden zur Entwicklungsanregung und Persönlichkeitsentfaltung mit besonderer Gewichtung der sensorischen, motorischen und sprachlichen Förderung,
Kennenlernen und Erproben von unterschiedlichen Methoden der Zusammenarbeit mit Eltern besonders im Loslösungs- und Eingewöhnungsprozess,
Pflegerische Handlungen unter Berücksichtigung der emotionalen und physischen Grundbedürfnisse und Erweiterung der fachspezifischen Sammlung und der Praxisanregungen. Eine Praxiswoche in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen.

Schulautonome Freigegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzende berufspezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten erwerben und
  • Strichaufzählung
    sich in Spezialgebieten des Berufsfeldes vertiefen.

Lehrstoff:

Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Früherziehung

FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS, KOMMUNIKATION UND

PERSÖNLICHKEITSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Einsicht in relevante Problemkreise des persönlichen und interaktiven Bereiches gewinnen, damit sie mögliche Konflikte in der Zusammenarbeit mit Fachkräften, Eltern, im Team und in der Kindergruppe erkennen, beurteilen und bewältigen können,
  • Strichaufzählung
    eigenes und fremdes Verhalten reflektieren und Handlungskompetenz für Kommunikation und Kooperation erlangen und
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Zusammenarbeit mit allen am Erziehungsprozess beteiligen Personen erkennen und dadurch einen erweiterten Einblick in die vielfältigen Arbeitsbereiche und Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit gewinnen.

Didaktische Grundsätze

Lehrausgänge, Exkursionen und Teilnahme an Fachveranstaltungen zum Thema Früherziehung (zB Tagungen, Kongresse, Vorträge, Ausstellungen, Messen, Beratungsstellen, Kliniken) sollen die Lehrinhalte der übrigen Unterrichtgegenstände des Bereiches „Früherziehung“ unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte ergänzen und vertiefen.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen anzustreben.

Methoden der Selbsterfahrung sind anzuwenden, um eigenständiges, kritisches und kreatives Handeln zu ermöglichen.

Um gruppendynamische Prozesse zu erkennen, personale Kompetenzen und Ressourcen zu erweitern und Lösungsstrategien zu entwickeln, sind geeignete Übungen durchzuführen.

Die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer der Unterrichtsgegenstände des Bereiches „Früherziehung“ ist im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes unumgänglich.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:

Früherziehungspraxis:

Fortsetzung der praktischen Erfahrungen und Kennenlernen weiterer Einrichtungen unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen (zB Hospitieren bzw. Praktizieren in Alternativkinderkrippen, Kinderstationen in Krankenhäusern, Geburtenstationen, Elternberatungsstellen),

Kennenlernen weiterer Einrichtungen wie Beratungsstellen für Schwangerschaftsbetreuung und für Krisensituationen, klinische Einrichtungen für Gynäkologie, Neonatologie, Pädiatrie, Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters, integrative sonder- und heilpädagogische Einrichtungen,

Einblick in den Arbeitsbereich von Frühförderinnen und Frühförderern, Sonderkindergärtnerinnen und Sonderkindergärtnern, Therapeutinnen und Therapeuten.

Weitgehend selbstständiges Planen und Praktizieren in Zusammenarbeit mit dem Team der Praxisstätte,

Erkennen von Faktoren, die sich auf die Zusammenarbeit im Team förderlich oder hemmend auswirken,

Erstellen und Auswerten von schriftlichen Reflexionen, Wahrnehmen und Erkennen besonders sensibler Phasen in veränderten Lebenssituationen (zB im integrativen, interkulturellen, religiösen oder geschlechtssensiblen Kontext), Beobachtungsmethoden (unter Verwendung zB von audio-visuellen Medien, Beobachtungsbögen, Tagebuchaufzeichnungen) und Einblick in administrative und organisatorische Arbeiten unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen.

Eine Praxiswoche in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen.

Kommunikation und Persönlichkeitsbildung:

Gesprächsführung mit besonderer Berücksichtigung von

partnerzentriertem Gesprächsstil,

Gruppendynamik, Gruppenprozesse,

Kommunikation als Prozess der Interaktion - Möglichkeiten und Grenzen beim jungen Kind,

Strukturanalyse von Arbeitsprozessen,

Teamentwicklung, Teamarbeit, Konflikte und Konfliktbewältigung, Beratungs-, Problem- und Konfliktgespräche mit Eltern und Erziehungsberechtigten,

Umgang mit Belastungen, Psychohygiene der Erziehenden, Praxisbegleitung, Supervision und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Schulautonome unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzende berufspezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten erwerben und
  • Strichaufzählung
    sich in Spezialgebieten des Berufsfeldes vertiefen.

Lehrstoff:

Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

F. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze, Lehrstoff:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, dass es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Gesetzesnummer

10008819

Dokumentnummer

NOR40055081