Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 658/1992Bundesgesetzblatt Nr. 658 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 3Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 3
Text
§ 1. Für das Kalenderjahr 1993 wird für den Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 3910 für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt. Paragraph eins, Für das Kalenderjahr 1993 wird für den Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 3910 für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.
Dokumentnummer
NOR12106399
Alte Dokumentnummer
N6199223336J