Norm Abgeltung der dem Dachverband der Sozialversicherungsträger erwachsenden Kosten für die im Wege seiner EDV erfolgende Mitwirkung an der Durchführung der dem Arbeitsmarktservice gesetzlich übertragenen Aufgaben× ▾ ‹›Gliederung Abgeltung der dem Dachverband der Sozialversicherungsträger erwachsenden Kosten für die im Wege seiner EDV erfolgende Mitwirkung an der Durchführung der dem Arbeitsmarktservice gesetzlich übertragenen Aufgaben Kundmachung BGBl. II Nr. 429/2019 · 20.12.2019▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 429/2019 20.12.2019 Änderung der Verordnung über die Abgeltung der dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erwachsenden Kosten für die im Wege seiner EDV erfolgende Mitwirkung an der Durchführung der dem Arbeitsmarktservice gesetzlich übertragenen Aufgaben 3 Einheiten BGBl. Nr. 542/1995 11.08.1995 542. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Abgeltung der dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erwachsenden Kosten für die im Wege seiner EDV erfolgende Mitwirkung an der Durchführung der dem Arbeitsmarktservice gesetzlich übertragenen Aufgaben 1 Einheit BGBl. Nr. 373/1995 02.06.1995 373. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Abgeltung der dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsgträger erwachsenden Kosten für die im Wege seiner EDV erfolgende Mitwirkung an der Durchführung der der Arbeitsmarktverwaltung bzw. der Arbeitslosenversicherung gesetzlich übertragenen Aufgaben 1 Einheit BGBl. Nr. 857/1992 30.12.1992 857. Verordnung: Abgeltung der dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erwachsenden Kosten für die im Wege seiner EDV erfolgende Mitwirkung an der Durchführung der der Arbeitsmarktverwaltung bzw. der Arbeitslosenversicherung gesetzlich übertragenen Aufgaben Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3