Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit - 2. Zusatzabkommen (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 50/1993Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1993,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel IArtikel römisch eins
In diesem Zusatzabkommen bedeuten die Ausdrücke
„EWR-Abkommen“
das Abkommen vom 2. Mai 1992 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation über den europäischen Wirtschaftsraum;
„Abkommen“
das am 22. Juli 1980 in Wien geschlossene Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit in der Fassung des am 9. Dezember 1985 in London geschlossenen Zusatzabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit;
„Verordnung (EWG) Nr. 1408/71“
die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, einschließlich der jeweils geltenden Änderungen und Anpassungen;
„Durchführungsverordnung“
die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, einschließlich der jeweils geltenden Änderungen und Anpassungen.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2015
Dokumentnummer
NOR12106856
Alte Dokumentnummer
N6199315660L