Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Arbeiterkammer-Wahlordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 383/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/1998Bundesgesetzblatt Nr. 383 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Aufgaben des Wahlbüros
§ 14. Das Wahlbüro hat insbesondere Paragraph 14, Das Wahlbüro hat insbesondere
die Wählerlisten anzulegen und die Stunden für die öffentliche Einsichtnahme in die aufzulegenden Wählerlisten zu bestimmen (§ 24 und § 25 Abs. 1),die Wählerlisten anzulegen und die Stunden für die öffentliche Einsichtnahme in die aufzulegenden Wählerlisten zu bestimmen (Paragraph 24 und Paragraph 25, Absatz eins,),
in Wien die Wählerlisten aufzulegen (§ 25 Abs. 1),in Wien die Wählerlisten aufzulegen (Paragraph 25, Absatz eins,),
die Wahllokale zu bestimmen (§ 36 Abs. 1),die Wahllokale zu bestimmen (Paragraph 36, Absatz eins,),
die Wahlkarten auszustellen (§ 29),die Wahlkarten auszustellen (Paragraph 29,),
die amtlichen Stimmzettel und alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung erforderlichen Unterlagen aufzulegen und den Zweigwahlkommissionen, in Wien den Sprengelwahlkommissionen, zu übermitteln (§ 43),die amtlichen Stimmzettel und alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung erforderlichen Unterlagen aufzulegen und den Zweigwahlkommissionen, in Wien den Sprengelwahlkommissionen, zu übermitteln (Paragraph 43,),
die Bürogeschäfte der Hauptwahlkommission, der Zweigwahlkommissionen und der Einspruchskommission zu führen, deren Beschlüsse durchzuführen und alle sonstigen zur Vorbereitung der Wahl erforderlichen Arbeiten zu besorgen, soweit hiefür nach den Bestimmungen dieser Verordnung nicht ein anderes Organ zuständig ist,
auf Verlangen zwei Wochen vor Auflegung der Wählerlisten gegen Ersatz der Kosten den wahlwerbenden Gruppen, die einen gültigen Wahlvorschlag für einen Wahlkörper eingebracht haben, die Namen der in diesem Wahlkörper Wahlberechtigten deren Geburtsdaten, Wohnanschriften, Beschäftigungsorte und Wahlsprengel zu übermitteln.
Dokumentnummer
NOR12107274
Alte Dokumentnummer
N6199328286J