Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Soziale Sicherheit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 589/1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 348/1996Bundesgesetzblatt Nr. 589 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1996,
Inkrafttretensdatum
01.10.1993
Außerkrafttretensdatum
31.12.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 348/1996
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
(NR: GP XVIII RV 873 AB 918 S. 99. BR: AB 4425 S. 563.)
StF: BGBl. Nr. 589/1993
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Juli 1993 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 42 Abs. 2 mit 1. Oktober 1993 in Kraft. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Juli 1993 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 42, Absatz 2, mit 1. Oktober 1993 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Republik Slowenien,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung
Schlußprotokoll = Anlage 1
Dokumentnummer
NOR11009030
Alte Dokumentnummer
N6199330112J