Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.09.2003 bis 12.07.2004 — BGBl. II Nr. 283/2003, BGBl. II Nr. 316/2003 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 112.11.201431.08.2018 § → § BGBl. II Nr. 284/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 101.09.200911.11.2014 § → § BGBl. II Nr. 316/2009
Anl. 105.05.200931.08.2009 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 101.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 198/2006
Anl. 101.09.200531.08.2006 § → § · 1 Dokument
Anl. 113.07.200431.08.2005 § → § BGBl. II Nr. 283/2004 · 2 Dokumente
Anl. 101.09.200312.07.2004 § → § BGBl. II Nr. 283/2003, BGBl. II Nr. 316/2003 · 2 Dokumente
Anl. 101.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 372/1999
Anl. 101.09.199631.08.1999 § → § BGBl. Nr. 534/1996
Anl. 101.09.199331.08.1996 BGBl. Nr. 661/1993 (Stammfassung)

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 1.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2003BGBl. II Nr. 283/2003

Außerkrafttretensdatum

12.07.2004danach: BGBl. II Nr. 283/2004

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 5,)

31. 8. 2003 (1. Klasse)

31. 8. 2004 (2. Klasse)

31. 8. 2005 (3. Klasse)

Text

                                                             Anlage 1

                                                             --------

DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

römisch eins. STUNDENTAFEL

  (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

  Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden           Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                   Klasse       Summe    pflich-

                                                               tungs-

                                      1.   2.   3.             gruppe

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ........................ 2    2    2      6       (III)

2. Deutsch ......................... 3    3    2                (I)

3. Englisch ........................ 3    3    3                (I)

4. Geschichte und Kultur ........... -    3    -                III

5. Wirtschaftsgeographie ........... -    3    -                III

6. Musikerziehung .................. 1    1    1                (V)

7. Bildnerische Erziehung .......... 1    1    1                (V)

8. Psychologie ..................... -    -    2                III

9. Biologie und Ökologie ........... -    2    2                III

10. Chemie .......................... 2    -    -               (III)

11. Betriebs- und Volkswirtschaft.... 2    2    2                II

12. Rechnungswesen *1) .............. 3    3    3                 I

13. Wirtschaftsinformatik ........... 1    -    1                 I

14. Textverarbeitung

    und Publishing *1) .............. 3    2    2                III

15. Politische Bildung und Recht .... -    -    3                III

16. Ernährung ....................... 2    1    -                III

17. Küchenführung und

    Servierkunde *1) ................ 5    5    5                IV

18. Angewandte

    Betriebsorganisation *1) ........ -    -    2                II

19. Kreatives Gestalten ............. 3    -    -               IV a

20. Leibesübungen ................... 2    2    2              (IV a)

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden           Lehrver-

                                        Klasse       Summe    pflich-

                                                               tungs-

                                      1.   2.   3.             gruppe

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *2)

Zweite lebende Fremdsprache *3) ..... -    3    3               I

Ernährungs- und Betriebswirtschaft .. -    3    3              III

Betriebsorganisation und

Wirtschaftsleitung .................. -    3    3              III

Humanökologie ....................... -    3    3              III

Gesundheit und Soziales ............. -    3    3              III

Kulturtouristik ..................... -    3    3              III

b) Schulautonome

Pflichtgegenstände *2) .............. 2    2    2

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß .......................                           *4)

Seminare:

Fremdsprachenseminar ................                           I

Betriebsorganisatorisches Seminar ...                           I

Allgemeinbildendes Seminar ..........                          III

Fachtheoretisches Seminar ..........                           III

Praxisseminar ......................                            IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl            32-38 32-38 32-38   105 *5)

---------------------------------------------------------------------

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übungen

Spielmusik .......................... 1    1    1       3         V

Chorgesang........................... 1    1    1       3         V

--------------------------------------------------------------------

C. Fakultatives Praktikum

4 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse.

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch ............................ (2)  (2)  (2)     (6)       (I)

Englisch ........................... (2)  (2)  (2)     (6)       (I)

Rechnungswesen *1) ................. (2)  (2)  (2)     (6)        I

Textverarbeitung *1) ............... (2)  (2)  (2)     (6)       III

---------------------------------------------------------------------

*1) mit Computerunterstützung.

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die in Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt römisch drei.

_____________________________________________________________________

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der Paragraphen 52 und 62 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetz dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen.

Weitere Schwerpunkte bilden die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Der Schüler soll zu kreativem, selbsttätigem Handeln und Arbeiten im Team befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Klassen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal 6 Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend adaptiert werden.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1987,.
  2. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  3. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.
  4. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  5. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  7. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  9. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  10. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    zu sprachlicher Kreativität unter Berücksichtigung der Sprech- und Schreibrichtigkeit gelangen;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter

Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.

Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert den Schüler zum selbständigen und verantwortlichen Handeln.

Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.

Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Infos, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.

Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.

Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.

Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten;
  2. Ziffer 3
    Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    von englischsprechenden Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in englischer Sprache beantworten können;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Integration der Vorkenntnisse.
Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.
Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler. Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
Kulturleben.
Aktuelle Themen.
Restaurant, Gastronomie, Rezeption.
Standardformen der Korrespondenz.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit,
  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zu den Erziehungszielen der Bildungs- und Lehraufgabe.
Ein vielfältiges Angebot an Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungszieles zweckmäßig.
Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.
Es ist wichtig, daß alle sprachliche Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, laufend geübt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichtes. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen Bedeutung zu.
Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, die Mittel der modernen Informationsund Kommunikationstechnologie, einschlägige Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte (zB Intensivsprachwochen, Schüleraustausch, Zusammenarbeit mit heimischen Betrieben) sowie die Mitarbeit von native speakers.
Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor kognitiver Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.
British English und American English sind als gleichwertig anzusehen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten:
  1. Ziffer eins
    und 2. Kl.: Je 2 einstündige Schularbeiten;
  2. Ziffer 3
    Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand;

Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen.

Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik,

Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen.

Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte. Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.

Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau ist in allen Epochen Bedacht zu nehmen.

Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.

Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.

5. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen verstehen können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität verstehen können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen. Europäische Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme. Schwellenländer, Entwicklungspolitik und ihre Folgen.

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten, Freizeitgesellschaft.

Großregionen:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus

und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete.

Österreich:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung. Aktuelle Entwicklungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:

  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Förderung des Verständnisses für die Verantwortung des Menschen innerhalb ökologischer Kreisläufe und Systeme sowie für wirtschaftliche Strukturen und Prozesse,
  • Strichaufzählung
    der Österreichbezug,
  • Strichaufzählung
    die Aktualität.
Das vernetzte Denken wird vor allem durch regionale Fallbeispiele gefördert. Als motivationsfördernd bewähren sich schüleraktivierende Unterrichtsformen, wie Plan- und Rollenspiel oder der Einsatz geographischer Software.

6. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Musik als wesentlichen Teil seiner Existenz und als Zugang zur Kunst begreifen;
  • Strichaufzählung
    seine musikalische Bildung durch gemeinsames Musizieren, durch bewußtes Hören von und Reflektieren über Musik in Verbindung mit der Aneignung musiktheoretischer Grundlagen erwerben und erweitern;
  • Strichaufzählung
    durch Schulung des Hörvermögens die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit steigern und dadurch Musik genauer erfahren können;
  • Strichaufzählung
    eine persönliche und kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen und diese auch sprachlich richtig vertreten können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Musik und die Stellung des Musikers innerhalb der vielfältigen Erscheinungsformen von Kultur in Vergangenheit und Gegenwart erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenständigkeit des österreichischen Anteils an der europäischen Kultur einschätzen können;
  • Strichaufzählung
    mit dem regionalen Musikleben in Gegenwart und Vergangenheit vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    sein Kulturbewußtsein durch Orientierung an europäischen und außereuropäischen Kulturkreisen erweitern;
  • Strichaufzählung
    sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wirkungen von Musik in einer veränderten akustischen Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Musizieren und Gestalten:

Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Vokale und instrumentale Improvisation.

Bewegungsgestaltung, Tänze.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre.

Akustische Grundbegriffe.

Die menschliche Stimme.

Musikinstrumente.

Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.

Einfache Notationsformen.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;

Original und Bearbeitung.

Möglichkeiten der Rezeption von Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Klangexperimente.

Bildnerische Darstellung von Musik.

Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.

Musiktheorie:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.

Graphische Musikaufzeichnung.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.

Interpretationsmöglichkeiten.

Musikalische Fachsprache.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Musik in Film, Fernsehen und Werbung.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Musizieren in Klassenspielgruppen.

Klangexperimente.

Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.

Musiktheorie:

Tonsysteme im Überblick.

Musikgeschichtliche Epochen.

Klavierauszüge und einfache Partituren.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.

Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.

Literarische Stoffe im Musikdrama.

Musik und Gesellschaft:

Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.

Musik als Wirtschaftszweig.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    das musikalische Handeln als Mittelpunkt des Unterrichtes, wobei dem Lied, aber auch dem bewußten Hören von und dem Reflektieren über Musik besondere Bedeutung zukommt;
  • Strichaufzählung
    die ausgewogene Behandlung der ständig miteinander zu verbindenden Themenbereiche Musizieren und Gestalten, Musiktheorie, Werkanalyse sowie Musik und Gesellschaft;
  • Strichaufzählung
    die Orientierung am Lebens- und Interessensbereich der Schüler;
  • Strichaufzählung
    das Sichtbarmachen fächerübergreifender Zusammenhänge.
Musizieren und Gestalten:
Einerseits können kognitive Lehrziele vom Praktischen her erarbeitet werden; andererseits soll dem natürlichen Bedürfnis des Schülers nach zweckfreier musikalischer Äußerung entsprochen werden.
Stimmbildung und Sprechpflege sollen in Verbindung mit dem Lied stehen. Dabei sollen Mängel erkannt und nach Möglichkeit behoben werden. Das Auswendigsingen von Liedern erweitert das musikalische Handlungsvermögen.
Als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung kommt dem schöpferischen Gestalten größte Bedeutung zu.
In der Bewegungserziehung können Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Leibesübungen” hergestellt werden.
Musiktheorie:
Musiktheoretische Inhalte sind stets in Verbindung mit dem Sing- und Spielgut sowie mit der Hör- und Bewegungserziehung zu erarbeiten und sollen darüber hinaus den Zugang zur Werkbetrachtung und -interpretation erschließen helfen.
Werkanalyse:
Voraussetzung für jede Art von Werkbetrachtung ist bewußtes Hören. Der Kontakt mit dem Notenbild sowie Singen, Musizieren, graphische und bewegungsmäßige Darstellung musikalischer Strukturen und Formabläufe können hier hilfreich sein. Interpretationsvergleiche können zu einem tieferen Werkverständnis führen.
Das Ziel der Eigenständigkeit des Urteils erfordert das oftmalige Ermutigen der Schüler, ihre Meinungen und Eindrücke in zunächst freie, später zunehmend fachgerechte Worte zu fassen.
Musik und Gesellschaft:
Die Inhalte dieses Themenbereiches sind für fächerübergreifendes Arbeiten und Projektunterricht besonders geeignet. Arbeitsformen wie Einzel- und Gruppenarbeit mit vielfältigen Materialien (Quellentexten, Zeitungsausschnitten usw.) sind hier nützlich. Diskussionen mit kritischer Auseinandersetzung mit Musik sollen ausreichend geführt, die soziale Funktion von Musik soll betont werden.
Zur Bereicherung des Unterrichtes können Komponisten, Interpreten und andere Musikexperten eingeladen sowie Konzert-, Musiktheater-, Film- und Ausstellungsbesuche eingeplant werden.

  1. Ziffer 7
    BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
  • Strichaufzählung
    seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung
    • Strichaufzählung
      auch zur Lösung fächerübergreifender Aufgaben - einsetzen
    können;
  • Strichaufzählung
    eine offene und kritische Einstellung gegen über allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart, haben;
  • Strichaufzählung
    das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Wesen und Aufgabe bildnerischen Schaffens, die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und die Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse:

Schrift:

Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.

Textgebundene Anwendung.

Studien vor dem Objekt:

Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.

Malerei:

Einsatzmöglichkeiten der Farbe, Wirkungsweisen verschiedener

Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung.

Grafik:

Druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Studien vor dem Objekt:

Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten, Räumlichkeit. Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten.

Räumliche Gestaltung:

Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung), einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild).

Visuelle Medien.

Verfremdung und Abstraktion.

Prinzipien, Techniken und Verfahren der ornamentalen Gestaltung,

auch in Verbindung mit Schrift, insbesondere für berufsbezogene

Aufgaben.

Reflexion:

Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.

Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, Entstehungsbedingungen).

Architektur im menschlichen Siedlungsraum (Produktanalyse).

Raumplanung und Städtebau; urbane und ländliche Bauweise;

Zersiedelung, Verkehrserschließung, Industrie- und Wohnbau, Landschafts- und Denkmalschutz; Wohnformen, Wohnungseinrichtung und Gebrauchsgut; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe;

Baubiologie, Produktanalyse.

Bilderbuch und Spielzeug:

Entwicklungs- und Altersgemäßheit. Einsatz in Erziehungs- und Sozialberufen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Freude an kreativer Arbeit und an der Betrachtung von Kunstwerken;
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Förderung individueller Begabungen;
  • Strichaufzählung
    die Vorkenntnisse sowie die persönlichen und beruflichen Interessen der Schüler;
  • Strichaufzählung
    die Ausgewogenheit und Integration von bildnerischer Arbeit und Interpretation, wobei der bildnerischen Arbeit größeres Gewicht zukommt;
  • Strichaufzählung
    die Vielseitigkeit der Objekte und Stile sowie der Unterrichtsmethoden;
  • Strichaufzählung
    örtliche Gegebenheiten (insbesondere bei Lehrausgängen);
  • Strichaufzählung
    die Aktualität.
Bei der Zuteilung der Themen, der Techniken und des Umfanges bildnerischer Aufgaben an die einzelnen Schüler sind auch deren Fähigkeiten von Bedeutung.
Die allgemeine Forderung nach anschaulicher Unterrichtsgestaltung ist in der bildnerischen Erziehung von besonderer Bedeutung. Daher kommt der Lernzielorientiertheit sowie der optischen Qualität von Unterrichtsmitteln großes Gewicht zu.
Der Vertiefung einzelner Techniken gebührt Vorrang vor der oberflächlichen Aneignung vieler verschiedener Fertigkeiten. Die meisten Schüler bedürfen der Beratung bei Konzeption und Ausführung, zB über
  • Strichaufzählung
    zielangemessene Handhabung von Material und Werkmitteln,
  • Strichaufzählung
    inhaltliche und formale Gesichtspunkte,
  • Strichaufzählung
    die Organisation von Arbeitsschritten,
  • Strichaufzählung
    die Wechselbeziehung zwischen gestellter Aufgabe, verwendeten bildnerischen Mitteln und zu erwartendem Ergebnis.
Die Forderung nach Kreativität läßt es wichtig erscheinen, daß nicht bloß nach Vorlagen gearbeitet wird.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages dient eine von jedem Schüler angelegte Mappe von eigenen Aufzeichnungen, gemeinsam erarbeiteten Zusammenfassungen, Skripten, Bildmaterial, Zeitungsausschnitten usw. Nach Lehrausgängen und Exkursionen empfiehlt sich deren Auswertung durch schriftliche Berichte, Arbeitsblätter ua. Zwecks rationeller Arbeit empfehlen sich Doppelstunden. Die Stoffverteilung, insbesondere auf die 1. und 2. Klasse, ergibt sich aus der Interessenslage der Schüler und dem erzielbaren Arbeitsfortschritt.

8. PSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    psychische Phänomene verstehen;
  • Strichaufzählung
    seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
  • Strichaufzählung
    in seinem Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
  • Strichaufzählung
    eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewußte, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
  • Strichaufzählung
    sich seiner erzieherischen Verantwortung und Vorbildwirkung bewußt werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Stellung der Psychologie und der Pädagogik:

Gegenstand, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte:

Motivation und Emotion.

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz,

Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Kritische Lebensereignisse.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch).

Einstellungen und Vorurteile.

Medienerziehung.

Sexualpsychologie:

Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen,

Sexualerziehung.

Persönlichkeitspsychologie:

Die Rolle des Unbewußten im menschlichen Erleben und Verhalten.

Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit;
  • Strichaufzählung
    das Erlebnis und die Orientierungshilfe in konkreten Situationen der Daseinsbewältigung;
  • Strichaufzählung
    die Interessen der Schüler;
  • Strichaufzählung
    die Aktualität.
Dementsprechend ist es sinnvoll, psychologische und pädagogische Gesichtspunkte integriert darzustellen, sich mit erziehungspsychologischen Problemkreisen kritisch auseinanderzusetzen und aktuelle, anschauliche und lebensnahe Unterrichtsmittel einzusetzen.
Angesichts der unausweichlichen Themenvielfalt im Bereich Psychologie wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß der Lehrer von der Möglichkeit der exemplarischen Auswahl Gebrauch machen soll.
Die Erziehung zum selbständigen Denken, zu Genauigkeit und Sachlichkeit erfordert Diskussionen und andere Unterrichtsformen, die Schüleraktivitäten im kommunikativen Bereich gewährleisten.

9. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen;
  • Strichaufzählung
    alles Leben als schützenswert erkennen, Verständnis und Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt entwickeln;
  • Strichaufzählung
    der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer übernehmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Zytologie:

Zellaufbau und Zellfunktion; Mitose und Meiose; Bakterien und Viren.

Botanik und Zoologie:

Anatomie und Physiologie ausgewählter Pflanzen und Tiere;

wirtschaftlich und ökologisch wichtige Vertreter.

Ökologie:

Grundbegriffe; Kreisläufe, ökologisches Gleichgewicht und Regulation in Ökosystemen; Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren; Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft und ihre Vernetzung); Natur- und Umweltschutz.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewußtsein und Körperhygiene; Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin.

Ergonomie.

Erste Hilfe und Gesundheitstraining.

Vererbungslehre:

Humangenetik; Erbkrankheiten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologischökologischen Teilgebieten.

Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.

Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler.

Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.

10. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen;
  • Strichaufzählung
    Größenordnungen abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
  • Strichaufzählung
    die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche, rechtliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Aufbau der Materie:

Atombau, Periodensystem, Formelsprache; chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Energieumsatz.

Reaktionsarten.

Säuren und Basen:

pH-Wert, Indikatoren; Neutralisation.

Luft:

Zusammensetzung, Luftverschmutzung; Schadstoffe.

Wasser:

Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung; Schadstoffe.

Boden:

Zusammensetzung; Wirkung von Düngemitteln,

Pestiziden; Müll.

Kohlenwasserstoffe:

Strukturen, Petrochemie.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Carbonsäuren und deren Derivate.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes.

Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Chemie vertraut zu machen, ist problemorientierter Projektunterricht zu einzelnen Themen unter Berücksichtigung regionalspezifischer Faktoren besonders geeignet.

Es empfiehlt sich, Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Ernährung” und Bezüge zum Biologieunterricht der folgenden Klasse herzustellen, um die Fähigkeiten zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern.

Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet.

  1. Ziffer 11
    BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    über die wichtigsten Rechtsvorschriften, die im wirtschaftlichen Verkehr benötigt werden, Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Problemlösungen anbieten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Tourismus in sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht verstehen;
  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Grundkenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat).

Produktionsfaktoren. Wirtschaftssektoren.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche.

Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Wirtschaftsstruktur Österreichs:

Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.

Produktions- und Dienstleistungsbetriebe.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus.

Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;

Gewerbebehörden und -verfahren.

Tourismus:

Wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Bedeutung.

Organisationen. Angebot (Region, Gemeinde; Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe; Reisebüro; Verkehr und Verkehrsmittel, Fahrpläne). Nachfrage (Motive, Zielgruppen). Marketing.

Schriftverkehr mit dem Gast.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Personalwesen:

Aufnahme, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag.

Auflösung des Dienstverhältnisses.

Arbeitsmarkt. Mitarbeiterauswahl und -motivation.

Arbeitsplatzgestaltung.

Humanisierung der Arbeitswelt.

Schriftverkehr im Personalbereich (Bewerbung; Lebenslauf;

Kündigung, Arbeitszeugnis).

Finanzierung:

Arten, Finanzierungsgrundsätze.

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Oesterreichische Nationalbank, Geschäftsbanken.

Preis:

Markt und Preis. Preisbildung im Modell;

Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,

wirtschaftspolitische Einflußnahme.

Konjunktur:

Begriff, Theorie, Politik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität.

Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches.

Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung.

Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich.

Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisueller Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.).

Den Anforderungen der Praxis entsprechend kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu.

Wenn die Teilbereiche „Betriebswirtschaft” und „Volkswirtschaft” von verschiedenen Lehrern unterrichtet werden, empfiehlt sich in der 3. Klasse eine Aufteilung auf je eine Wochenstunde.

12. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Handels- und Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    über grundsätzliche Probleme bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus der Kostenrechnung in der Kalkulation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Finanzbuchführung des Hotel- und Gastgewerbebetriebes sowie des Reisebüros.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Grundzüge des Jahresabschlusses:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Forderungsbewertung;

Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick;

Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- sowie in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung), Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche Investitionsbegünstigungen.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle. Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in ausgewählten Bereichen des Rechnungswesens (zB Kassabuch, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kalkulation, usw.).

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw.).

Große Bedeutung kommt der Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit

  • Strichaufzählung
    selbständiges Arbeiten,
  • Strichaufzählung
    rasche und rationelle Belegerfassung,
  • Strichaufzählung
    die richtige Interpretation von Bildschirmanzeigen und Computerausdrucken
im Vordergrund.
Das in der 1. Klasse grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung.
Schularbeiten:
1.-3. Kl.: Je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 13
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    diese Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Standardsoftware:

Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.

Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.

Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.

Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen.

Schularbeiten:

1., 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 14
    TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;
  • Strichaufzählung
    selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;
  • Strichaufzählung
    ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;
  • Strichaufzählung
    das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Personendaten und Termine verwalten können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.
Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.
Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen
Bereiches.
Einführung in die Phonotypie.
Büroorganisation:
Postbearbeitung, Telefon, Fax.
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.
Serienbriefe.
Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.
Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher
Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach
Direktdiktat und Tonträgern.
Einführung in die selbständige Texterstellung.
Grundlagen der Typographie und des Layouts.
Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.
Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation:
Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.
Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.
Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken usw.).
Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.
Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.
Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation:
Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.
Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler
  • Strichaufzählung
    mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht wird;
  • Strichaufzählung
    für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten wird;
  • Strichaufzählung
    Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Betriebs- und Volkswirtschaft” und
„Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten:
1.-3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse bei
Bedarf auch zweistündig.

  1. Ziffer 15
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht. Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Grundzüge des Strafrechts.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.

Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.

Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.

16. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
  • Strichaufzählung
    um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
  • Strichaufzählung
    die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
  • Strichaufzählung
    Energie- und Nährwertberechnungen computerunterstützt durchführen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    Speisepläne für verschiedene Kostformen bzw. Zielgruppen computerunterstützt erstellen können;
  • Strichaufzählung
    den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Gemeinschaftsverpflegung verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich für aktuelle Ernährungsinformationen und für Probleme der Welternährung interessieren;
  • Strichaufzählung
    sich als Konsument volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Energie und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.

Energieliefernde Nährstoffe:

Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel, Enzyme).

Mineralstoffe und Vitamine:

Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.

Wasser:

Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten (Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung durch Umwelteinflüsse.

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Handelsformen, Produktion

  • Strichaufzählung
    kohlenhydratreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Fette,
  • Strichaufzählung
    eiweißreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    alkoholfreier Getränke,
  • Strichaufzählung
    der Würz- und Genußmittel.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Behandlung von Lebensmitteln:

Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Großküchentechnische Lagerhaltung. Konservierung. Alternative Produktionsformen. Lebensmittelgesetz.

Kostformen:

Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Diät (Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen). Speisepläne.

Ernährungsverhalten:

Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

Welternährung:

Produktion, Verbrauch, Verteilung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Gesichtspunkt der Hinführung des Schülers zu bewußtem Ernährungsverhalten im Interesse der Volksgesundheit.

Die Beobachtung des Warenangebotes und das Brandschutz. Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur sowie der praxisgerechte Einsatz branchenspezifischer Software sind von großer Bedeutung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Ökologie”, „Chemie” sowie „Küchenführung und Servierkunde” wichtig.

Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.

  1. Ziffer 17
    KÜCHENFÜHRUNG UND SERVIERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Waren des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
  • Strichaufzählung
    die in einer Großküche anfallenden Arbeiten durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen,
  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speisen- und Getränkeauswahl beraten können;
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell gestalten können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein;
  • Strichaufzählung
    zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter in Verpflegungsbetrieben bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Küchenführung:

Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs.

Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Tiefgefrieren von Lebensmitteln und Speisen.

Zubereitung:

Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche; Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren der Speisen.

Service:

Berufsbild des Kellners. Eß- und Tischkultur; Gastlichkeit.

Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden.

Tischinventar (Bestandteile, Wartung, Kontrolle). Tischdecken, Mise en place. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Küchenführung:

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt.

Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.

Küchentechnologie:

Konservierungstechniken.

Zubereitung:

Abgewandelte Grundrezepturen. Regionale und nationale Gerichte. Convenience-Verpflegung, Schnellgerichte und Singlerezepte. Frühstücksspeisen. Herstellen von alkoholfreien Getränken.

Service:

Inhaltliches Gestalten der Tisch- und Menükarte. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Serviertechniken. Frühstücksservice; Salatbuffet. Alkoholfreie Getränke.

Serviersysteme. Einsatz verschiedener Serviertechniken je nach Betriebskategorie und Speisenangebot. Aufbau der Speise- und Getränkekarte im Restaurantbetrieb. Servierablauf beim A-lacarte-Service. Alkoholfreie und alkoholische Getränke (Arten, Lagerung; Auswahlrichtlinien; Service).

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Großküchenführung (Gemeinschaftsverpflegung):

Verwendung und Wartung der Geräte und Maschinen. Herstellen von Speisenfolgen; Portionieren und Ausgeben von Speisen. Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt, Lagerführung. Erstellen von Speisenfolgen, Tages- und Wochenspeiseplänen; Einsatz facheinschlägiger Software.

Restaurantküchenführung:

Küchenbrigade. Erweitern der Grundrezepte für die neue leichte Küche. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte.

Zubereitung:

Abändern der Grundzubereitungsarten für die Erfordernisse der Gemeinschaftsverpflegung. Internationale Küche. Tranchieren, Filetieren, Flambieren. Kalte und warme Buffetspeisen, erweiterte Menüs.

Service:

Spezialgedecke. Arten, Aufbau und Gestaltung von Buffets. Aperitifs (Arten, Service). Getränkeempfehlung; korrespondierende Getränke. Arbeiten am Tisch des Gastes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. Gegebenenfalls ist der Lehrstoff auf den Ausbildungsschwerpunkt abzustimmen.

In diesem Sinne empfehlen sich

  • Strichaufzählung
    kurze Vorbesprechungen, gefolgt von gründlichen praktischen Unterweisungen und Übungen in Form arbeitsunterrichtlicher Programme,
  • Strichaufzählung
    die weitgehende Simulation der betrieblichen Anforderungen (Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung; Arbeitskleidung, Arbeitstechniken),
  • Strichaufzählung
    der praxisgerechte Einsatz facheinschlägiger Software,
  • Strichaufzählung
    Schülereinsatz in der Brigade in den betrieblichen Lehrküchen,
  • Strichaufzählung
    allenfalls auch die Bewirtung von Gästen der Schule und Außeneinsätze, wobei jedoch die pädagogischen Ziele stets im Vordergrund stehen.
Die Berücksichtigung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichtes.
Bis zur 2. Klasse steht die moderne österreichische Küche im Vordergrund; in der 3. Klasse folgt die Erweiterung auf internationale Küche und aktuelle Trends.

18. ANGEWANDTE

BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Planungs- und Organisationsaufgaben in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Verwendung der Fachsprache und mit Hilfe branchenüblicher Software lösen können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche und ökologische Aspekte bei der Betriebsausstattung und der Investitionsplanung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über betriebstechnische Abläufe und Methoden kooperativer Betriebsführung erlangen;
  • Strichaufzählung
    sich eine verantwortungsbewußte Arbeitshaltung zu eigen machen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Arbeitsstudien:

Zeit- und Datenermittlung; ergonomische Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit.

Küchenbetrieb:

Küchen- und Tafelgeräte (Funktionalität; Wirtschaftlichkeit; ästhetische, ergonomische und ökologische Komponenten. Rationelle und umweltschonende Techniken der Reinigung und Pflege). Gemeinschaftsverpflegungs- und Ausgabesysteme.

Beherbergungsbetrieb:

Einrichtung und Ausstattung des Gästebereichs. Betriebsabläufe im Beherbergungsbetrieb, Wäscheverwaltung.

Arbeitsorganisation und Personalplanung:

Erstellen von Organisationsdiagrammen, Arbeitsablauf- und Arbeitsauftragslisten. Computerunterstützte Organisationsplanung.

Berufsbild des Hotel- und Gastgewerbeassistenten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt dem praxisgerechten Einsatz facheinschlägiger Software große Bedeutung zu.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer und anwendungsorientierter Unterrichtsarbeit.

Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden.

19. KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die historischen, sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten verstehen;
  • Strichaufzählung
    Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
  • Strichaufzählung
    handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
  • Strichaufzählung
    nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    das Bedürfnis nach sinnvoller Freizeitgestaltung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Teamgeist entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerichtet durchführen können;
  • Strichaufzählung
    umfassende Projekte organisieren und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    seine Kreativität für berufsbezogene Arbeiten, besonders auch im Hinblick auf das durch den Ausbildungsschwerpunkt und die vorgesehenen Seminare definierte Berufsfeld, nutzen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten.

Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.

Design:

Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke.

Kommunikationsformen in Beruf und Freizeit.

Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und Organisation, Finanzierung, Umsetzung, Qualitätskontrolle und Abrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Die Arbeiten sollen nach einem genauen Plan ausgewählt werden, der die Förderung der Kreativität, des wirtschaftlichen Denkens und das Umweltbewußtsein berücksichtigt. Die jeweilige Gewichtung der einzelnen Lehrstoffinhalte obliegt in besonderem Maße dem Lehrer, der dabei auch das Umfeld der Schülergruppe, mit der er arbeitet, in Betracht ziehen sollte. Berufsbezogenen Arbeiten ist dabei der Vorrang einzuräumen. Werkstücke können nach Maßgabe des individuellen Arbeitsfortschrittes in verschiedenen Varianten wiederholt werden.

Eine Vielzahl von Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Einsatz von Medien, Exkursionen soll die effiziente Vermittlung der Lehrinhalte fördern.

Eigene Entwürfe und Vorschläge der Schüler sollen weitestgehend die Grundlage für die Arbeiten bilden. Anzustreben ist eine Sammelmappe, die der Schüler auch in seiner späteren Schul- und Berufslaufbahn als Grundlage für weitere kreative Tätigkeiten nützen kann.

Die Projekte sollen in enger Zusammenarbeit mit Lehrern anderer relevanter Unterrichtsgegenstände gestaltet werden; bei den hier besonders zu empfehlenden Arbeiten in der Gruppe ist auf eine sinnvolle Arbeitsverteilung unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Schüler und im Hinblick auf das Gesamtergebnis zu achten.

20. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,.

Ausbildungsschwerpunkt

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - anwenden können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel der Sprachübertragung handhaben können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.
Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.
Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.
Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.
Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen vor allem:
  • Strichaufzählung
    der Einsatz von authentischem Material einschließlich audio-visueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsprojekte;
  • Strichaufzählung
    der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
  • Strichaufzählung
    individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
  • Strichaufzählung
    Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten:
  1. Ziffer 2
    und 3. Klasse: je 2 einstündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einschlägige Tätigkeiten in Betrieben des Gesundheitstourismus, in Sozialeinrichtungen, in Betrieben der Erzeugung und des Vertriebes von Lebensmitteln und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ausüben können;
  • Strichaufzählung
    gebräuchliche Verfahren der industriellen und der alternativen Lebensmittelproduktion kennen und deren ernährungsphysiologische Auswirkungen beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Abläufe und Störungen im menschlichen Stoffwechsel kennen und die toxikologische Wirkung von Lebensmittelzusatz- und Fremdstoffen sowie von Umweltgiften auf den Menschen abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    fundierte Kenntnisse über Stoffwechselabläufe und -störungen und diätetische Behandlungsmöglichkeiten erwerben;
  • Strichaufzählung
    Rezepte der Normalkost an spezielle Erfordernisse verschiedener Ernährungsformen anpassen können;
  • Strichaufzählung
    handelsübliche Spezialprodukte ernährungsphysiologisch und wirtschaftlich beurteilen und zu alternativen Ernährungsformen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Zusammenhänge erkennen können;
  • Strichaufzählung
    mit spezieller Software in Einzel- und Teamarbeit Lösungen für bestimmte Organisationsprobleme erarbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Spezielle Ernährung (1 Wochenstunde):

Lebensmitteltechnologie:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien.

Lebensmittelrecht:

Nationale und internationale Rechtsvorschriften.

Spezielle Küchenpraxis (2 Wochenstunden):

Speisenzubereitung für verschiedene Zielgruppen nach Alter, Leistungsumsatz, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Anpassung von Rezepten der Normalkost an spezielle Diäterfordernisse.

Auswahl besonders schonender Garverfahren und spezieller

Zubereitungstechniken.

Einsatz spezifischer Betriebsmittel.

Portionieren und Anrichten von Einzelspeisen und Speisenfolgen

sowie von Getränken verschiedener Kostformen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Spezielle Ernährung:

Kost- und Diätformen:

Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien. Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für bestimmte Zielgrupppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung).

Ernährungsverhalten:

Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen und Verhaltensmuster.

Verbraucherstatistik, Zukunftsaspekte, ernährungsbedingte Zivilisationskrankheiten.

Ernährungstheorien:

Vergleich, Bewertung.

Welternährung:

Strukturelle Ursachen der Über- und Unterversorgung,

Nahrungsquellen der Zukunft.

Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:

Operatives Controlling:

Theorie und Anwendung von Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen).

Projektmanagement:

Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und Betriebswirtschaft.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität.

In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Herstellung und Pflege von Kontakten mit der Wirtschaft und mit einschlägigen Institutionen, die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen, die Planung von Gastreferaten sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht ist in einen Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Psychologie”, „Biologie und Ökologie”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Rechnungswesen”, „Wirtschaftsinformatik”, „Ernährung” und „Angewandte Betriebsorganisation” zu stellen; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig. Bei der Gestaltung von Informationen muß auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung” und „Textverarbeitung” zurückgegriffen werden.

Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ernährungswirtschaftlichen Aspekten als unerläßlich erscheinen. Dabei spielen die Schulung des logischen Denkens und die Erziehung zu selbständiger Informationsbeschaffung und klarer Disposition und Präsentation eine wichtige Rolle.

In den Themenbereichen der Ernährung ist die Bedeutung ärztlicher Kompetenz zu beachten. Die Gegenüberstellung von Beispielen aus fachlicher und pseudowissenschaftlicher Literatur fördert die Fähigkeit und Bereitschaft der Schüler zu verantwortungsbewußter und kritischer Stellungnahme.

In den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen steht die anwendungsorientierte Arbeit mit praxisgerechter Software im Vordergrund.

Ausbildungsschwerpunkt

BETRIEBSORGANISATION UND

WIRTSCHAFTSLEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten im Housekeeping und im Ökonomat von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben ausüben können;
  • Strichaufzählung
    Wohn- und Arbeitsräume sowie Gästezimmer nach funktionellen, wirtschaftlichen, ökologischen, ergonomischen und ästhetischen Gesichtspunkten unter Beachtung der Klassifizierungsrichtlinien gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Arbeiten in der Etage und in der Wäscherei und Büglerei durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die räumliche und personelle Struktur sowie die Aufgabenbereiche von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben kennen;
  • Strichaufzählung
    die einschlägige Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftliche Bedeutung der Betriebsausstattung und die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen;
  • Strichaufzählung
    gebräuchliche Textilien auswählen und pflegen können;
  • Strichaufzählung
    die für betriebliche Küchen erforderlichen Kenntnisse in der Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft erwerben;
  • Strichaufzählung
    ökologisch-ökonomische Zusammenhänge erkennen und bei betrieblichen Entscheidungen umweltbewußt handeln;
  • Strichaufzählung
    für die Berufspraxis bedeutsame Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen der Hygiene, der Arbeitssicherheit und des Lebensmittelrechtes, kennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe leisten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Arbeits- und Betriebsorganisation:

Ausstattung und Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien.

Kriterien für die Auswahl von Materialien und Einrichtungsgegenständen:

Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima).

Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe.

Rationelle Reinigungs- und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes.

Arbeiten im Etagenbereich:

Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste.

Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material.

Küchen- und Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege).

Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung).

Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Qualitätsnormen; Müllvermeidung und Abfallbewirtschaftung.

Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte).

Wassereinsparung und Abwasserschonung.

Erste Hilfe.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Arbeits- und Betriebsorganisation (2 Wochenstunden):

Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager).

Arbeits- und Betriebshygiene; Arbeitssicherheit. Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame und der Wirtschaftsleiterin. Computerunterstützte Organisations- und Verwaltungsarbeiten im Housekeeping und im Ökonomat.

Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft (1 Wochenstunde):

Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- und konservierungstechnische Aspekte).

Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten;

Einfluß auf die Qualität).

Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes,

wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung usw.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis und die Aktualität.

In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Herstellung und Pflege von Kontakten mit Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und mit einschlägigen Institutionen sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Biologie und Ökologie” sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft” aus; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.

Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ökologischen Aspekten als besonders nützlich erscheinen.

Rationelle, umweltfreundliche und auf spezifische Betriebe bezogene Arbeitsverfahren stehen im Vordergrund. Von großer Bedeutung sind wiederholte Hinweise zur Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten sowie zu Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.

Ausbildungsschwerpunkt

HUMANÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien der Lebensqualität in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Dimension erkennen und umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    eine gesunde, optimal gestaltete Arbeits- und Wohnumgebung als wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität erkennen;
  • Strichaufzählung
    in seinem beruflichen und privaten Wirkungsbereich ökologisch-ökonomische und soziale Zusammenhänge erkennen und verantwortungsvoll danach handeln;
  • Strichaufzählung
    durch bewußte Zeitplanung, Organisation und optimalen Einsatz der Ressourcen die gestellten Aufgaben bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    Orientierungshilfen zur Entwicklung seiner Persönlichkeit gewinnen, die ihn insbesondere zu eigenständigem Denken und Handeln, Kreativität, Kommunikation und Konfliktbewältigung befähigen;
  • Strichaufzählung
    in verstärktem Maß Schlüsselqualifikationen erwerben, die sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich einsetzbar sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Gesundheit und Hygiene:

Physische und psychische Gesundheit.

Persönliches Gesundheitsverhalten und Gesundheitstraining.

Gesundheitsvorsorge.

Gesundheit am Arbeitsplatz.

Unfallverhütung.

Arbeits- und Wohnumfeld:

Ergonomische Gestaltung.

Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen.

Psychische und somatische Belastungen.

Baubiologische Maßnahmen.

Ökologische Bewertung von Materialien.

Qualitätskennzeichen.

Wohnbedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen.

Kreatives Gestalten des Lebensbereiches Wohnen (1 Wochenstunde).

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Haushaltsökonomie:

Wohnraum:

Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen).

Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan).

Haushaltsplanung:

Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.

Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft und Verschuldung von Haushalten.

Konsumverhalten:

Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und ökologische Einflußfaktoren).

Verbrauchertypen.

Konsum und persönliche Werte.

Arbeit und Freizeit:

Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit.

Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung.

Soziale Kompetenz.

Kommunikation und Präsentation.

Organisation des Arbeitsablaufes (Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus).

Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).

Soziales Umfeld:

Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen.

Bewältigungsstrategien.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen der 3. Klasse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in den Lebensbereichen des Menschen, Aktualität und der Beitrag zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen facheinschlägiger Unterrichtsgegenstände aus; das erfordert die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände.

Für den Bereich „Soziales Umfeld” sind Themen aus dem Pflichtgegenstand „Psychologie” unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schüler exemplarisch auszuwählen und zu vertiefen.

Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen

zur Persönlichkeitsförderung sind einzusetzen.

Ausbildungsschwerpunkt

GESUNDHEIT UND SOZIALES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorbildung für Berufe im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens erlangen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie Förderungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen und Gefahren der Anwendung pysikalischer und chemischer Erkenntnisse auf Gesundheit und Umwelt abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    Präventivmaßnahmen für die Erhaltung der Gesundheit im Bereich des Haltungs- und Bewegungsapparates und der inneren Organe sowie der Sinnesorgane kennen;
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe leisten können;
  • Strichaufzählung
    die Einflüsse sozialer Faktoren auf das menschliche Verhalten kennen, soziale Prozesse verstehen, Möglichkeiten sozialen Lernens kennen und sein eigenes Sozialverhalten reflektieren können;
  • Strichaufzählung
    für die Berufsausübung bedeutsame Rechtsvorschriften sowie den Aufbau der Gesundheits- und Sozialverwaltung und die einschlägigen Behördenverfahren kennen;
  • Strichaufzählung
    sich seiner Verantwortung für seine eigene Gesundheit und für den Mitmenschen bewußt sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Mikrobiologie:

Krankheiten, die durch Viren, Bakterie, Pilze, Protozoen und Würmer

hervorgerufen werden.

Umwelthygiene:

Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe,

Lärm.

Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).

Pflegemaßnahmen:

Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.

Gesundheitstraining (1 Wochenstunde):

Erste Hilfe.

Säuglingspflege, Hygienemaßnahmen.

Biomechanik, Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat;

Ismakogie; Gesunderhaltung durch Sport.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Sanitätsrecht:

Verfassungsreern.

Management kulturtouristischer Organisationen.

Projektmanagement:

Touristische Präsentation von Regionen.

Kulturelle Programme auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene. Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen.

Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation).

Planung und Durchführung von Veranstaltungen (zB Ortsführungen).

Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen der 3. Klasse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in

der Praxis, insbesondere im regionalen Bereich, und die Aktualität.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen

„Biologie und Ökologie”, „Chemie”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Ernährung” sowie „Küchenführung und Servierkunde” aus; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.

Theoretische und praktische Anteile des Lehrstoffes sind innerhalb

des Gesamtunterrichtes zueinander in Beziehung zu setzen.

Ausbildungsschwerpunkt

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Ereignisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Kunstbereichen (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren können;
  • Strichaufzählung
    eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können:
  • Strichaufzählung
    Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen;
  • Strichaufzählung
    die Formen des Kulturangebotes sowie Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen;
  • Strichaufzählung
    sich der Tourismuskultur (Höflichkeit, Einfühlsamkeit, Selbstbewußtsein) dem Gast gegenüber bewußt werden;
  • Strichaufzählung
    erfahren, daß in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotentials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können;
  • Strichaufzählung
    sein in den einschlägigen fachtheoretischen Gegenständen erworbenes Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden lernen und dadurch vertiefend erweitern;
  • Strichaufzählung
    einfache Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Freizeitwirtschaft lösen können;
  • Strichaufzählung
    Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.
Bereiche:
Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,
Literatur, Kunsthandwerk, Eßkultur.
Projektentwicklung:
Österreichisches Kulturangebot.
Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als
touristische Profilierungsinstrumente,
Jour-fixe-Programme, Veranstaltungskalender,
Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen.
Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank. Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische
Bereiche (Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme).
Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen
Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen).
Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore,
Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Wahlweise zu den Bereichen der 2. Klasse.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Kulturmanagement:
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern. Management kulturtouristischer Organisationen.
Projektmanagement:
Touristische Präsentation von Regionen.
Kulturelle Programme auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene. Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen. Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation).
Planung und Durchführung von Veranstaltungen (zB Ortsführungen). Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Wahlweise zu den Bereichen der 3. Klasse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden nahe, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen in Projekten unter Anwendung aktueller Software. Dadurch soll die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden.

Im Rahmen der Gruppenarbeit kommt dem Bereich der Kommunikation (Rollenspiel, Rhetorik und Gesprächsführung, Moderations- und Diskussionstechniken) große Bedeutung zu.

Blockunterricht ist empfehlenswert.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Deutsch”, „Geschichte und Kultur”, „Wirtschaftsgeographie”, „Musikerziehung”, „Bildnerische Erziehung”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Wirtschaftsinformatik” und „Angewandte Betriebsorganisation” herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Klasse.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM

STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff oder in den didaktischen Grundsätzen Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Klassen auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Klassen beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

C. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereichs jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Zwischen der 2. und der 3. Klasse im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Wirtschaft oder des Sozialbereichs.

Didaktische Grundsätze:

Das fakultative Praktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Praktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlußzeugnis aufzunehmen.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Gesetzesnummer

10008878

Dokumentnummer

NOR40042208

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2003BGBl. II Nr. 316/2003

Außerkrafttretensdatum

12.07.2004danach: BGBl. II Nr. 283/2004

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation

Beachte

Klassenweises gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 5,)

1. 9. 2003 (1. Klasse)

1. 9. 2004 (2. Klasse)

1. 9. 2005 (3. Klasse)

Text

Anlage 1

DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

römisch eins. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände             Wochenstunden             Lehrver-

                                   Klasse                verpflich-

                               1.    2.    3.    Summe   tungsgruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

  1. Religion ..............   2     2     2       6        (III)

  2. Sprache und

     Kommunikation:

     2.1 Deutsch ...........   3     2     2       7          (I)

     2.2 Kommunikation und

         Präsentation 2) ...   -     2     -       2          III

     2.3 Englisch ..........   3     3     3       9          (I)

3. Humanwissenschaften:

     3.1 Geschichte und

         Kultur ............   -     3     -       3          III

     3.2 Psychologie .......   -     -     2       2          III

4. Kunst:

     4.1 Musikerziehung ....   1     1     -       2         (IVa)

     4.2 Bildnerische

         Erziehung und

         Kreatives

         Gestalten .........   3     1     -       4          IVa

  5. Naturwissenschaften:

     5.1 Biologie und

         Ökologie ..........   -     2     2       4          III

     5.2 Chemie ............   2     -     -       2         (III)

  6. Wirtschaft, Politik

     und Recht:

     6.1 Wirtschafts-

         geographie ........   3     -     -       3          III

     6.2 Betriebs- und

         Volkswirtschaft ...   -     2     3       5           II

     6.3 Politische

         Bildung und Recht .   -     -     3       3          III

     6.4 Rechnungswesen

         *3) ...............   3     3     3       9           I

  7. Informationsmanagement:

     7.1 Informations- und

         Officemanagement

         *4) ...............   3     3     -       6          III

     7.2 Angewandte

         Informatik ........   -     -     4       4           I

  8. Ernährung, Gastronomie

     und Hotellerie:

     8.1 Ernährung .........   -     3     -       3          III

     8.2 Küche und

         Service............   5     5     4      14           IV

     8.3 Betriebs-

         organisation ......   -     -     2       2           II

  9. Leibesübungen .........   2     2     2       6          (IVa)

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Stammbereich                  30    34    32      96

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches

gemäß Abschnitt A.2.           3     3     3       9

____________________________________________________________________

   Gesamtwochenstundenzahl    33    37    35     105

____________________________________________________________________

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich *5)

     (Schulautonome Pflichtgegenstände)

  1. Ausbildungsschwerpunkte: *6)

     1.1 Ausbildungsschwerpunkte mit vorgegebenen Inhalten:

         Zweite lebende Fremdsprache *7) ......................  I

         IT-Support ...........................................  I

         Gesundheit und Soziales .............................. III

     1.2 Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: *8)

         Fremdsprachenschwerpunkt .............................  I

         IT-Schwerpunkt .......................................  I

         Fachtheoretischer Schwerpunkt ........................ III

         Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt ................... IVa

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte                 6-9

  2. Seminare: *8)

     Fremdsprachenseminar .....................................  I

     Betriebsorganisatorisches Seminar ........................  I

     IT-Seminar ...............................................  I

     Allgemein bildendes Seminar .............................. III

     Naturwissenschaftliches Seminar .......................... III

     Künstlerisch-kreatives Seminar ........................... IVa

     Persönlichkeitsbildendes Seminar ......................... III

     Fachtheoretisches Seminar ................................ III

     Praxisseminar ............................................ IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Seminare                                0-3

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich      3    3    3    9

____________________________________________________________________

B. Fakultatives Praktikum

Vier Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *5)

____________________________________________________________________

D. Förderunterricht *5)

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

*2) Mit elektronischer Datenverarbeitung.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*6) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest 6 Wochenstunden zu führen.

*7) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*8) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der Paragraphen 52 und 62 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung - auch im Sozial- und Gesundheitsbe- reich -, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um - im Ausmaß der Verminderung - das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu drei Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so ist eine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht hat eine ständige Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt römisch drei) ermöglicht eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Besonders in den schulautonomen Pflichtgegenständen sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1987,.
  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.
  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. Ziffer 2
    SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.

Lehrstoff:

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe anhand ausgewählter Beispiele der deutschsprachigen Literatur und deren Gegenwartsbezug.

Lesen und Vortragen von Texten.

Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe. Charakteristik.

Medien und Wirtschaft:

Arten und Funktionen von Medien. Kritische Analyse des Medienkonsums.

Sprache der Medien.

Textsorten der Wirtschaft (Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Beschreibung, Werbetext ua.).

Journalistische Textsorten (Bericht, Leserbrief ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise aus dem Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler.

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem) in Standardsprache.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.). Stil.

Schriftliche und mündliche Kommunikation:

Argumentieren. Appellieren. Dokumentieren. Diskutieren.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei einstündige Schularbeiten;

in der letzten Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei zweistündige Schularbeiten.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    eine Rede aufbauen und planen können;
  • Strichaufzählung
    eine Präsentation vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Sprechkompetenz in verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen und privaten Lebens erlangen;
  • Strichaufzählung
    mit neuen Entwicklungen in der beruflichen Praxis umgehen können;
  • Strichaufzählung
    Sprache als Werkzeug im Berufsleben einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    durch positives Feed-back erfahren, wie Motivation gefördert werden kann;
  • Strichaufzählung
    auf Grund einer permanenten Trainingssituation die Verständigungs- und Ausdrucksfähigkeit optimieren;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, in Gruppen zu arbeiten.

Lehrstoff:

Kommunikation:

Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache. Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat ua.). Gesprächsführung. Moderation. Kommunikation in Gruppen.

Argumentation. Fragetechnik. Aktives Zuhören. Feed-back.

Rhetorik:

Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache. Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel.

Redeangst und -hemmung. Umgang mit Lampenfieber.

Präsentation:

Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentator/in und Publikum).

Arten der Präsentation.

Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation. Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.). Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping, 6-3-5 ua.).

2.3 ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung und Möglichkeit zum Verständnis anderer Denksysteme erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen als System erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    über jene allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenz verfügen, die es ermöglicht, Routinesituationen der beruflichen Praxis erfolgreich zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    die für eine Situation oder Problemstellung jeweils wesentlichen Aspekte erkennen und beurteilen können und die Inhalte adäquat zwischen Sprachen transferieren können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe fremdsprachliche Qualifikationen kennen und deren Wert für die persönliche und berufliche Entwicklung einschätzen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users B1 gemäß den in den Richtlinien des Europarats (European Framework of Reference - gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen *1).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Lehrstoff:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation, Gesundheit, Hygiene und Ernährung.

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen).

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Handel.

Büro- und Informationsmanagement. Informationstechnologie. Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations. Arbeit und Arbeitsmarkt.

Die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte schließt die kontinuierliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen ein.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei einstündige Schularbeiten;

in der letzten Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

____________________________________________________________________

*1) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3,

Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001,

ISBN 3-468-49469-6.

_____________________________________________________________________

  1. Ziffer 3
    HUMANWISSENSCHAFTEN

3.1 GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung befähigt sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    mit projektorientiertem Arbeiten vertraut sein.
Lehrstoff:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Neuordnung Europas.
Die Erste Republik Österreich.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich. Krise der Demokratien.
Nationalsozialismus, Holocaust und Zweiter Weltkrieg.
Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen.
Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien).
Einigung Europas.
Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.
Rassismus, Genozide.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte.
Alternativbewegungen. Wirtschaftswachstum und Ökologie,
Wissenschaft, Technik).
Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).
Aktuelle Entwicklungsprozesse:
Revolution im Osten, Zusammenbruch und Demokratisierung der
sozialistischen Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration.
Migrationsprobleme. Terrorismus. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

3.2 PSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    psychische Phänomene verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich mit der eigenen Persönlichkeit und jener der Mitmenschen auseinander setzen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
  • Strichaufzählung
    im Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
  • Strichaufzählung
    eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewusste, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse in beruflichen und persönlichen Lebenssituationen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und kritisch denken.

Lehrstoff:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Kritische Lebensereignisse.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Suchtprävention.

Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).

Persönlichkeitspsychologie:

Die Rolle des Unbewussten im menschlichen Erleben und Verhalten.

Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik.

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch).

Einstellungen und Vorurteile. Medienerziehung.

4. KUNST

4.1 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Toleranz und Konzentrationsfähigkeit über die Beschäftigung mit Musik erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich sprachlich, stimmlich und gestisch präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch äußern können;
  • Strichaufzählung
    bewusst und konzentriert hören können;
  • Strichaufzählung
    Musik als Möglichkeit zur Bereicherung des Lebens erfahren;
  • Strichaufzählung
    einige Funktionsweisen audiovisueller Informationstechnologien kennen;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Musik kennen;
  • Strichaufzählung
    über den musikalischen Stellenwert Österreichs Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Musik auseinander setzen können.

Lehrstoff:

Vokales Musizieren:

Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung; Sprechstücke.

Stimmbildung und Sprechpflege - Bewegung, Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation, Ausdruck.

Genauigkeit bei Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache. Verwendung

eines Mikrofons.

Instrumentales Musizieren:

Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung,

Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.

Gestalten:

Musikalisches Gestalten von Texten, Bildern, Stimmungen und Gefühlen.

Erstellen eigener Texte zur Musik.

Musikkunde:

Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen anhand signifikanter,

kulturhistorisch bedeutsamer Werke.

Gestaltungselement der Musik.

Ausgewählte Formen und Gattungen der Musik.

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.

Hören:

Ausgewähltes Hörrepertoire.

Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.

Musik und Gesellschaft:

Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen

Kulturleben.

Bedeutung der Musik für die Gesellschaft.

Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufe im Musikbetrieb. Musik und Werbung. Wirkungen und Funktionen von Musik.

Musiker und Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.

Rhythmik:

Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.

Rhythmische Pattern, Tanzrhythmen und Darstellen eigener Formen.

Bewegen:

Körperhaltung und Bewegungsabläufe.

Österreichische und internationale Tänze.

Nutzung elektronischer Medien und der Informationstechnologie in

der Musik.

4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich sachlich und kritisch mit der Produkt- und Umweltgestaltung der Gegenwart und Zukunft auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    Kreativitätstechniken zur Ideenfindung einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Ideen gestalterisch, planerisch und organisatorisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    experimentell arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    fachtypische Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Produkt- und Umweltgestaltung systematisch, materialgerecht und unter Einsatz aktueller Medien umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    für Gestaltungs- und Produktionsprozesse Qualitätskriterien festlegen und Reflexionsmethoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der praktischen Arbeit oder Reproduktionen zusammenfassen, in geeigneter Form dokumentieren und für die Präsentation aufbereiten können;
  • Strichaufzählung
    an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
  • Strichaufzählung
    das Wesen und die Aufgabe bildnerischen Schaffens verstehen;
  • Strichaufzählung
    eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen Erscheinungsformen der bildenden Kunst und Architektur haben;
  • Strichaufzählung
    exemplarische Beispiele der bildenden Kunst und Architektur aus verschiedenen Epochen kennen;
  • Strichaufzählung
    Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung selbstständig nutzen können;
  • Strichaufzählung
    gestalterische Kompetenz besitzen und sich in unterschiedlichen Techniken und Materialien ausdrücken können;
  • Strichaufzählung
    problembezogene Aufgaben materialgerecht, zielorientiert und eigenständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    in der künstlerischen Begabung gefördert werden und die schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    visuelle Medien als Werkzeug der Produktion und Präsentation einsetzen können.
Lehrstoff:
Kreatives Gestalten:
Produktgestaltung (Gestaltungskriterien - Material, Funktion, Form, Farbe. Werkzeuge und Verfahren; Unfallverhütung. Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten).
Umweltgestaltung (Dekoration und räumliche Gestaltung). Einsatz moderner Medien in der Gestaltung und Dokumentation. Kreativitätstechniken.
Experimentelle Ausdrucksmöglichkeiten.
Grafik und Malerei:
Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit und Raum, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion, Perspektive).
Skizze, autonome Zeichnung und druckgrafische Verfahren.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Plastisches Gestalten:
Dreidimensionale Objektgestaltung.
Räumliche Gestaltung:
Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form
und Funktion.
Medien:
Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen.
Schrift und Lay-out:
Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement.
Einfache Anwendungen im Bereich Lay-out und Grafik Design, Plakatgestaltung.
Reflexion:
Auseinandersetzung mit Bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Fachterminologie.
Architektur im menschlichen Siedlungsraum, Wohnen.
Werkanalyse von Medienprodukten. Gestaltungselemente und ihre Wirkung.
Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.
Fächerübergreifendes Projekt.

5. NATURWISSENSCHAFTEN

5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    für Vorgänge und Erscheinungen in der Natur sensibel sein;
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen;
  • Strichaufzählung
    die Natur als Vernetzung von Systemen begreifen, sich selbst als Teil davon sehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    ergonomische Zusammenhänge erkennen;
  • Strichaufzählung
    neue Technologien kritisch hinterfragen und beurteilen können.
Lehrstoff:
Allgemeine Biologie:
Zelle als Einheit des Lebens (Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe, Zellstoffwechsel, Zellteilung).
Mikrobiologie:
Grundlagen. Bakterien, Viren, Pilze. Tierische und pflanzliche
Einzeller.
Zelle - Gewebe - Organe - Organsysteme - Organismus:
Gewebetypen bei Pflanzen, Tieren und Mensch.
Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).
Ökologie:
Biotische und abiotische Faktoren.
Ökosysteme, Stoffkreislauf und Energiefluss. Natur- und Umweltschutz.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie des Menschen.
Sexualität, Familienplanung, Entwicklung.
Gesundheitsvorsorge (Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Psychosomatik, Suchtgifte, Ergonomie).
Genetik und Gentechnik:
Cytologische Grundlagen der Vererbung. Humangenetik. Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).

5.2 CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können - auch mit Hilfe moderner technischer Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    sich der Natur von Modellvorstellungen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein und deren Gefahren erkennen;
  • Strichaufzählung
    die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen.
Lehrstoff:
Chemische Methodik:
Aufstellen von Modellen (Atome - Periodensystem; chemische
Bindungen), Formelsprache.
Chemische Reaktionen (Energieumsatz. Reaktionsarten). Säuren und Basen (PH-Wert, Indikatoren; Neutralisation). Luft (Zusammensetzung, Luftverschmutzung; Schadstoffe).
Wasser (Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung;
Schadstoffe).
Boden (Zusammensetzung; Wirkung von Düngemitteln, Pestiziden;
Müll).
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (Strukturen, Petrochemie).
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte (Gärung, Carbonsäuren und deren Derivate).

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
    6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftsgeographische Kenntnisse anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitzuwirken.
Lehrstoff:
Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.
Großregionen:
Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus
und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete.
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme. Schwellenländer, Entwicklungspolitik und ihre Folgen.
Industrieländer:
Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes. Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten.
Freizeitverhalten und Tourismusregionen.
Österreich:
Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung. Aktuelle Entwicklungen.

6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    betriebs- und volkswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten sowie an Diskussionsbeiträgen und Lösungsvorschlägen mitarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, die Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns zu untersuchen;
  • Strichaufzählung
    neue technische Entwicklungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis erkennen;
  • Strichaufzählung
    an betriebswirtschaftlichen Projekten mitarbeiten können.
Lehrstoff:
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen; Erfüllung des Kaufvertrages; Konsumentenschutz.
Zahlungsformen.
Projektmanagement:
Projektorientiertes Arbeiten an Hand eines praktischen Beispiels
über ein betriebswirtschaftliches Thema.
Leistungsbereiche in verschiedenen Unternehmungen:
Beschaffung, Lagerung, Produktion, Absatz (Marketing).
Produktion (Industrielle Erzeugung, Handwerk).
Handel (Funktionen, Arten).
Tourismus (Hotel- und Gastgewerbe, Reisebüro).
E-Commerce (Begriff, Chancen und Gefahren).
Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
Bewerbung und Einstellungsgespräch.
Kreditinstitute:
Geschäfte der Kreditinstitute.
Rechtsformen der Unternehmung:
Einzelunternehmen und Personengesellschaften;
Kapitalgesellschaften; Genossenschaften.
Wertpapiere (Gläubigerpapiere, Anteilspapiere, Mischformen).
Grundlagen der Wirtschaft:
Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren;
Preismechanismus; volkswirtschaftlicher Kreislauf.
Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:
Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit; Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung; Arbeitsmarkt und Lohnpolitik).

6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Wege der Rechtsdurchsetzung kennen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung kennen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte.
Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht;
Konsumentenschutz.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes.
EU-Recht.
Strafrecht.

6.4 RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
  • Strichaufzählung
    die laufende Buchführung in einem Klein- oder Mittelbetrieb führen können;
  • Strichaufzählung
    die grundsätzlichen Bestimmungen für einen einfachen Jahresabschluss eines Einzelunternehmens kennen und praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben aus den Bereichen Finanzbuchführung, Personalverrechung sowie Kalkulation mit Hilfe von Standardsoftware lösen können.
Lehrstoff:
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme
(Überblick); Buchführungsvorschriften.
System der doppelten Buchführung:
Begriffe und Merkmale; Konto; Belegwesen; Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss; Kontenrahmen und Kontenplan;
Bilanz und Erfolgsrechnung; Bücher der doppelten Buchführung;
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit E-Commerce.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer
und Vorsteuer.
Verbuchung von Geschäftsfällen (einschließlich der Besonderheiten in Betrieben des Hotel- und Gastgewerbes und im E-Commerce).
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge.
Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung und Verbuchung
lohnabhängiger Abgaben.
Kostenrechnung:
Begriff, Aufgaben und Zielsetzung.
Kalkulation in Produktions-, Handels- und Fremdenverkehrsbetrieben.
Jahresabschluss:
Abschluss von Einzelunternehmungen.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Steuerlehre:
Grundzüge der Einkommensteuer; Arbeitnehmerveranlagung.
Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei einstündige Schularbeiten;
In der letzten Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 7
    INFORMATIONSMANAGEMENT
7.1 INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    das Internet optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Schriftstücke und Texte formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Lehrstoff:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Beherrschung eines aktuellen Betriebssystems und der aktuellen
Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitung. Präsentationsprogramm. Tabellenkalkulation.
Datenbanken.
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung.
Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und
außerbetrieblicher Schriftstücke.
Typographie und Lay-out.
Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).
Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressatenverwaltung).
Internet und E-Mail.
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

7.2 ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus den Bereichen Publishing und digitale Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
  • Strichaufzählung
    digitale Online-Inhalte erstellen können;
  • Strichaufzählung
    über die gesetzlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Lehrstoff:
Informationsanalyse:
Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse,
Verdichtung von Informationen. Einführung in ein Publishing Programm
zur Darstellung von Informationen.
Bildbearbeitung:
Grafikformate. Einführung in ein Grafikprogramm zur Erstellung von
Webelementen. Bildauflösung, Farbtiefe, Scannen.
Publishing:
Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign; Erstellen von
statischen und dynamischen digitalen Online-Inhalten.
Projektmanagement:
Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz.
Aktuelle Kommunikationstechnologien:
Neue Medien und Technologien. Grundlagen des E-, M-Commerce.
Auswirkungen der Informationstechnologie:
Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 8
    ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

8.1 ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen;
  • Strichaufzählung
    prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.

Lehrstoff:

Physiologische Grundlagen der Ernährung:

Nährstoffbildung. Kreislauf der Stoffe in der Natur. Aufgaben der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf.

Bestandteile der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Folgen der Über- und Unterversorgung.

Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus. Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung.

Würzmittel.

Alkaloidhältige Getränke:

Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische

Bedeutung.

Alkoholfreie Getränke:

Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche

Bedeutung.

Alkoholische Getränke:

Ernährungsphysiologische Bedeutung.

Lebensmittelqualität:

Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Neuartige

Lebensmittel. Lebensmittelrecht.

Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung.

Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.

8.2 KÜCHE UND SERVICE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    wertschätzend mit Gütern umgehen;
  • Strichaufzählung
    den professionellen Anforderungen an Erscheinungsbild und Umgangsformen gerecht werden und sich der Verantwortung für die Einhaltung der Betriebshygiene bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    Kernkompetenzen wie Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Teamfähigkeit besitzen und in betrieblichen Situationen einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache in allen Bereichen beherrschen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie fachgerechten Geräteeinsatzes rationell herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionstechniken der Groß- und Restaurantküche beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Serviertechniken und -abläufe der gehobenen Gastronomie einschließlich Gästeberatung und -betreuung beherrschen;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Fachwissen über Getränke besitzen;
  • Strichaufzählung
    Richtlinien der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Arbeitsgestaltung umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Fachkenntnisse in konkreten Betriebssituationen anwenden können.
Lehrstoff:
Küche:
Berufskleidung und Erscheinungsbild.
Küchentechnologie:
Einrichtung und Inventar.
Küchenführung:
Warenbewirtschaftung. Grundlagen der Menüerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Rezepturenverwaltung und Speiseplanerstellung. Küchenfachsprache. Einsatz fachspezifischer Software.
Qualitätssicherung:
Rohware, Produktion, Endprodukt.
Rezepturen, Verarbeitungs- und Garmethoden:
Vorbereitungstechniken. Konservierungsverfahren.
Grundzubereitungen und Garmethoden. Abwandlungen und Verfeinerungen. Spezialtechniken. Portionieren, Anrichten, Garnieren. Convenience-Produkte. Regionale, nationale und internationale Küche. Vollwertküche. Aktuelle Trends.
Großküchenpraxis. Restaurantküchenpraxis.
Service:
Berufskleidung und Erscheinungsbild.
Ess- und Tischkultur. Tisch- und Servierinventar.
Fachsprache.
Servicevorbereitung:
Raum- und Inventarvorbereitung. Tischoptik. Gedeckarten. Mise en
place.
Serviceorganisation und -tätigkeiten:
Techniken. Serviersysteme. Servicearten. Servierabläufe.
Service von Spezialitäten.
Arbeitsablauf im Restaurant.
Abrechnungssysteme (Einsatz fachspezifischer Software).
Getränkeservice:
Zubereitung und Service alkaloidhältiger und alkoholfreier
Getränke. Service alkoholischer Getränke.
Arbeiten am Tisch des Gastes:
Marinieren, Flambieren, Tranchieren, Filetieren.
Präsentation und Service von Spezialitäten.
Gästebetreuung:
Umgangsformen. Gästetypologie. Betreuung unterschiedlicher
Zielgruppen. Gästeberatung, Verkaufsgespräch, Beschwerdemanagement.
Verkaufsfördernde Maßnahmen.
Präsentationstechnik:
Eigenpräsentation, Produktpräsentation.
Inhaltliche Gestaltung von Menü-, Speise-, und Getränkekarten.
Mahlzeiten des Tages, aktuelle Trends.
Kaffeehausservice.
Buffetarten.
Bar:
Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe,
Standardrezepturen, Service.
Getränke:
Bier:
Herstellung, Sorten, Marken, Einkauf und Lagerung, Ausschank.
Wein:
Weinbau in Österreich, Weinbaugebiete, Rebsorten, Produktion und Lagerung, Qualitätsbestimmungen, Degustation.
Versetzte Weine:
Arten, Produktionsverfahren.
Spirituosen:
Produktionsverfahren, Arten und Qualitätsmerkmale. Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung. Aperitifs und Digestifs.

8.3 BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    komplexe Betriebsstrukturen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben verstehen und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Betriebsabläufen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Organisation einsehen und danach handeln;
  • Strichaufzählung
    Richtlinien der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Arbeitsgestaltung umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Hilfe branchenüblicher Software bearbeiten können.
Lehrstoff:
Berufsbilder.
Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:
Betriebsformen, Aufbauorganisation, Betriebsabläufe. Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.
Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.
Arbeitsorganisation:
Arbeitsplanung, Zeitmanagement und ergonomische
Arbeitsplatzgestaltung.
Personalmanagement:
Personaleinsatzplanung. Mitarbeiterführung.
Veranstaltungsmanagement:
Arten, aktuelle Trends. Organisation und Durchführung von
gastronomischen Veranstaltungen.
Einsatz fachspezifischer Software.

9. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe ist darauf zu achten, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Der Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf eine Klasse oder auf mehrere erstrecken.

Besonders im Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie in den Seminaren sollen die Schülerinnen und Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülerinnen und Schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

  1. Ziffer eins
    AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

1.1 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung und Möglichkeit zum Verständnis anderer Denksysteme erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen als System erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    über jene allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenz verfügen, die es ermöglicht, Routinesituationen der beruflichen Praxis erfolgreich zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    die für eine Situation oder Problemstellung jeweils wesentlichen Aspekte erkennen und beurteilen können und die Inhalte adäquat zwischen Sprachen transferieren können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe fremdsprachliche Qualifikationen kennen und deren Wert für die persönliche und berufliche Entwicklung einschätzen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Elementary Users A1 gemäß den in den Richtlinien des Europarats festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau A2 angestrebt werden soll *2).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
  • Strichaufzählung
    vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen;
  • Strichaufzählung
    sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - zB wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und können auf Fragen dieser Art Antwort geben;
  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
Lehrstoff:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation, Gesundheit, Hygiene und Ernährung.
Kultur und Gesellschaft:
Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen).
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Handel.
Büro- und Informationsmanagement. Informationstechnologie. Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations. Arbeit und Arbeitsmarkt.
Die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte schließt die kontinuierliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen ein.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der der Schwerpunkt geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

____________________________________________________________________

*2) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3,

Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001,

ISBN 3-468-49469-6.

____________________________________________________________________

IT-SUPPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Betriebssysteme inklusive Netzwerkanbindung besitzen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen theoretischen Elemente betreffend Netzwerke (Grundlagen) kennen;
  • Strichaufzählung
    Office Standardapplikationen kennen und benutzen können;
  • Strichaufzählung
    Internet Standardapplikationen kennen und benutzen können;
  • Strichaufzählung
    die Kommunikation mit Kunden (Gesprächsführung) beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Supportunterlagen, Trainings- und Präsentationsunterlagen erstellen können.
Lehrstoff:
Grundlagen des Internet inkl. Basisdienste.
Office - Tabellenkalkulation.
Präsentations- und Kommunikationstechniken.
Netzwerke (wesentliche theoretische Grundlagen, praktische Übungen).
Erstellen von Webseiten.
Projekt:
Erstellen von Support-, Trainings- und Präsentationsunterlagen.
Projektmanagement, Teamwork.
Labor - Testraum:
Übungen zur Fehlersuche und -behebung.

GESUNDHEIT UND SOZIALES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Vorbildung für Berufe im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens erlangen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie Förderungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen und Gefahren der Anwendung physikalischer und chemischer Erkenntnisse auf Gesundheit und Umwelt abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    Präventivmaßnahmen für die Erhaltung der Gesundheit im Bereich des Haltungs- und Bewegungsapparates und der inneren Organe sowie der Sinnesorgane kennen;
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe leisten können;
  • Strichaufzählung
    die Einflüsse sozialer Faktoren auf das menschliche Verhalten kennen, soziale Prozesse verstehen, Möglichkeiten sozialen Lernens kennen und das eigene Sozialverhalten reflektieren können;
  • Strichaufzählung
    für die Berufsausübung bedeutsame Rechtsvorschriften sowie den Aufbau der Gesundheits- und Sozialverwaltung und die einschlägigen Behördenverfahren kennen;
  • Strichaufzählung
    sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und für den Mitmenschen bewusst sein.
Lehrstoff:
Mikrobiologie:
Krankheiten, die durch Viren, Bakterien, Pilze, Protozoen und Würmer hervorgerufen werden.
Umwelthygiene:
Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe,
Lärm.
Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).
Pflegemaßnahmen:
Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.
Gesundheitstraining:
Erste Hilfe. Hygienemaßnahmen.
Biomechanik, Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat;
Ismakogie; Gesunderhaltung durch Sport.
Leistungspsychologie; Ernährungsmechanismen, Stoffwechselchemismus.
Gesunderhaltung durch Training und Bewegung; mentale Motivation.
Sanitätsrecht:
Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens.
Gesetzliche Bestimmungen im Gesundheitswesen (zB Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Lebensmittelgesetz, Suchtmittelgesetz, Schutzimpfungen).
Kurorte und Heilvorkommen.
Soziale Verwaltung:
Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institution und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens. Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte). Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).
Sozialpsychologie:
Individuum und Gesellschaft. Interaktions- und Kommunikationstraining (Meinungsbildung; Rolle und Rollenverhalten;
Motivation und Menschenführung; Gruppenphänomene).
Sozialisationsprozess und Sozialisationsinstanzen.
Verhaltensauffälligkeiten.
EDV-unterstützte Projekte: Bereichsübergreifende Projekte zum Sozialwesen.

1.2 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprache des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der der Schwerpunkt geführt wird:

Je zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt:

Spezialisierung im künstlerisch-kreativen Bereich.

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten

Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der das Seminar geführt wird:

Je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in den dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechenden Berufsfeldern.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Praktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorstand bzw. Fachvorständin und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Praktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlussprüfungszeugnis aufzunehmen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Gesetzesnummer

10008878

Dokumentnummer

NOR40042219