Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
05.05.2009 bis 31.08.2010 — BGBl. II Nr. 130/2009 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 312.11.201431.08.2020 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 318.01.201111.11.2014 § → § BGBl. II Nr. 14/2011
Anl. 301.09.201017.01.2011 § → § · 1 Dokument
Anl. 305.05.200931.08.2010 § → § BGBl. II Nr. 130/2009 · 2 Dokumente
Anl. 301.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 198/2006, BGBl. II Nr. 225/2006 · 2 Dokumente
Anl. 324.12.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 301.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 301.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 372/1999
Anl. 301.09.199631.08.1999 BGBl. Nr. 534/1996

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 3.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

05.05.2009BGBl. II Nr. 130/2009

Außerkrafttretensdatum

31.08.2010

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 6,)

31.8.2006 (römisch eins. Jahrgang)

31.8.2007 (römisch zwei. Jahrgang)

31.8.2008 (römisch drei. Jahrgang)

31.8.2009 (römisch vier. Jahrgang)

31.8.2010 (römisch fünf. Jahrgang)

Text

                                                           Anlage 3

                                                         ------------

          HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

          Ausbildungszweig Kultur- und Kongreßmanagement

                          I. STUNDENTAFEL

        (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                               Wochenstunden                 Lehrver-

A. Pflichtgegenstände            Jahrgang          Summe      pflich-

                                                              tungs-

                           I.  II. III. IV. V.                gruppe

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion .............  2   2   2   2   2       10         (III)

2. Deutsch ..............  3   2   2   2   2                   (I)

3. Englisch .............  3   3   3   3   3                   (I)

4. Zweite lebende

    Fremdsprache *1) .....  3   3   3   3   3                   (I)

5. Dritte lebende

    Fremdsprache *1) .....  -   -   3   3   3                   (I)

6. Geschichte und Kultur   -   -   2   2   2                   III

7. Wirtschaftsgeographie   2   2   -   -   -                   III

8. Musikerziehung .......  2   1   1   1   1                  (IVa)

9. Bildnerische Erziehung  2   1   1   1   1                  (IVa)

10. Psychologie und

    Philosophie ..........  -   -   -   2   2                   III

11. Biologie und Ökologie   -   -   2   2   -                   III

12. Mathematik und

    angewandte Mathematik   -   2   2   2   2                   (I)

13. Chemie ...............  2   2   -   -   -                  (III)

14. Physik ...............  -   -   -   2   -                  (III)

15. Betriebs- und

    Volkswirtschaft ......  2   2   2   2   2                   II

16. Rechnungswesen *2) ...  2   3   2   3   2                    I

17. Wirtschaftsinformatik   2   -   -   -   1                    I

18. Textverarbeitung und

    englische

    Textverarbeitung *2) .  3   2   1   -   -                   III

19. Politische Bildung und

    Recht ................  -   -   -   2   2                   III

20. Kulturmanagement .....  2   2   2   -   2                   II

21. Tagungs- und

    Kongreßmanagement ....  -   -   -   2   2                   II

22. Betriebswirtschaft-

    liche Übungen ........  -   -   2   -   -                    I

23. Food & Beverage &

    Cateringmanagement ...  -   3   2   -   -                   IVb

24. Ernährung ............  -   2   1   -   -                   III

25. Kreatives Gestalten ..  2   2   -   -   -                   IVa

26. Bewegung und Sport ...  2   2   2   2   2                  (IVa)

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

Schulautonome

  Pflichtgegenstände *3) .  2   2   2   2   2

Pflichtgegenstände mit

  erhöhtem Stundenausmaß                                        *4)

Seminare:

  Fremdsprachenseminar *1)                                       I

  Betriebsorganisatorisches

  Seminar ................                                       I

  Allgemeinbildendes

  Seminar ................                                      III

  Fachtheoretisches

  Seminar ................                                      III

  Praxisseminar ..........                                      IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl     32- 32- 32- 32- 32-         175 *5)

                            38  38  38  38  38

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

8 Wochen zwischem dem III. und V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übungen

Spielmusik ...............  1   1   1   1   1        5           V

Chorgesang ...............  1   1   1   1   1        5           V

---------------------------------------------------------------------

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

E. Förderunterricht *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch .................. (2) (2) (2) (2) (-)      (8)         (I)

Englisch ................. (2) (2) (2) (2) (-)      (8)         (I)

Zweite lebende

  Fremdsprache ........... (2) (2) (2) (2) (-)      (8)         (I)

Mathematik und angewandte

  Mathematik ............. (-) (2) (2) (2) (-)      (6)         (I)

Rechnungswesen ........... (2) (2) (2) (2) (-)      (8)          I

Textverarbeitung *2) ..... (2) (2) (2) (-) (-)      (6)         III

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Ausbildungszweig Kultur- und Kongreßmanagement dient im Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, in der geltenden Fassung, dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen, die zur Ausübung von gehobenen Berufen im mittleren und höheren Management sowie der angewandten Organisation in den Bereichen Wirtschaft, Tagungs- und Kongreßwesen, Kultur, Verwaltung und Tourismus befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen, Fähigkeit zur Organisation betrieblicher Abläufe sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.

Der Schüler soll Interesse für alle Formen der Kultur entwickeln und Trends erkennen sowie Organisationsaufgaben im Kulturbereich selbständig und im Team erledigen können. Er soll um das kulturelle Erbe ebenso Bescheid wissen wie um die Gegenwartskunst.

Seine Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich der Gastronomie und des Tourismusmanagements sollen dazu beitragen, die für Österreichs Wirtschaft nötige Verbindung von Kultur und Tourismus zu fördern. Er soll weiters betriebliche und private Fortbildung als wirtschaftliche und gesellschaftliche Notwendigkeit erkennen und entsprechende Veranstaltungen zielgruppengerecht organisieren können.

Er soll die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig beschaffen, dokumentieren und in klarer, übersichtlicher Form präsentieren können.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er seinen Mitmenschen verantwortungsvoll begegnen. Er soll berufliche Aufgaben mit Selbstvertrauen, Freude und Engagement übernehmen, ebenso die Arbeit anderer achten, nach Objektivität streben und die Meinung Andersdenkender tolerieren.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zehn Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend adaptiert werden.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.
  2. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.
  3. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
  4. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  5. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  7. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  9. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  10. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit sozio-kulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Literarische Gattungen.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

römisch drei. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

römisch vier. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement. Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

römisch fünf. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;

bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
  • Strichaufzählung
    österreichische Verhältnisse in der Zielsprache darstellen können;
  • Strichaufzählung
    Epochen der englischen und amerikanischen Geschichte kennen, die zum Verständnis gegenwärtiger Phänomene und Probleme wichtig sind;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers.

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

Kulturleben. Tourismus.

Epochen der englischen und amerikanischen Geschichte.

Aktuelle Themen.

Restaurant, Gastronomie, Rezeption. Betreuung des Gastes.

Business communication im Bereich Tourismus.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch vier. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Handelskorrespondenz.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

römisch fünf. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Berufswelt.

Werke der anglo-amerikanischen Literatur, vorwiegend aus dem 20. Jahrhundert.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

römisch eins.-IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch vier. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.

Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

römisch fünf. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.

Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische

und soziale Themen.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

römisch eins.-IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 5
    DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 6
    GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    historische Prozesse unter Heranziehung historischer Modelle interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    das gesellschaftliche, politische und kulturelle Geschehen in den bedeutendsten Kulturkreisen der Vergangenheit und Gegenwart unter Hervorhebung Österreichs überblicken sowie museumspädagogisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    durch das Erkennen historischer Emanzipationsprozesse unter besonderer Berücksichtigung der Stellung der Frau eine tolerante Haltung und Verantwortungsbewußtsein entwickeln;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters.

Mittelalter:

Kultur und Gesellschaft im Feudalismus.

Weltreiche des Glaubens.

Vom theozentrischen zum anthropozentrischen Weltbild.

Kirche und Reich.

Entwicklungen in Österreich.

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen.

Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft

(Renaissance, Humanismus, Reformation).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Absolutismus:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.

Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.

Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko). Entwicklungen in Österreich.

römisch vier. Jahrgang:

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

römisch fünf. Jahrgang:

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration.

Migrationsprobleme. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

  1. Ziffer 7
    WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung beschreiben und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den Raum und die sich daraus ergebenden vielfältigen Gestaltungsprozesse und Raumstrukturen erkennen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit raumplanerischer Maßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität einsehen und bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    geographische und wirtschaftskundliche Informationen auswerten und darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Orientierung auf der Erde.

Entstehung von Naturlandschaften; Klima und Vegetation. Veränderung

der Erde durch wirtschaftliche Nutzung.

Raum und Gesellschaft:

Die Erde als begrenzter Raum für die Weltbevölkerung.

Daseinsgrundfunktionen. Regionale und internationale Krisengebiete.

Veränderung und Gefährdung der Umwelt.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, Probleme, Ursachen der Unterentwicklung.

Schwellenländer. Nord-Süd-Beziehungen (Entwicklungspolitik und ihre Folgen).

Großregionen:

Polargebiete, Afrika, Asien ohne GUS, pazifischer Raum ohne Japan,

Lateinamerika.

Naturpotential, Bevölkerung und Gesellschaft. Tourismus und Verkehr. Politische Gliederung. Krisengebiete. Internationale Beziehungen. Ausgewählte ökologische Problemgebiete.

römisch zwei. Jahrgang:

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme.

Veränderungen sozialer und wirtschaftlicher Strukturen; Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Großregionen:

Nordamerika, GUS, Japan, Australien, Europa (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs).

Naturpotential. Raum und Gesellschaft. Tourismus und Verkehr. Wirtschaftsräume. Politische Gliederung. Krisengebiete. Internationale Beziehungen. Ausgewählte ökologische Problemgebiete.

8. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Musik als wesentlichen Teil seiner Existenz und als Zugang zur Kunst begreifen;
  • Strichaufzählung
    seine musikalische Bildung durch gemeinsames Musizieren, durch bewußtes Hören von und Reflektieren über Musik in Verbindung mit der Aneignung musiktheoretischer Grundlagen erwerben und erweitern;
  • Strichaufzählung
    durch Schulung des Hörvermögens die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit steigern und dadurch Musik genauer erfahren können;
  • Strichaufzählung
    eine persönliche und kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen und diese auch sprachlich richtig vertreten können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Musik und die Stellung des Musikers innerhalb der vielfältigen Erscheinungsformen von Kultur in Vergangenheit und Gegenwart erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenständigkeit des österreichischen Anteils an der europäischen Kultur einschätzen können;
  • Strichaufzählung
    mit dem regionalen Musikleben in Gegenwart und Vergangenheit vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    sein Kulturbewußtsein durch Orientierung an europäischen und außereuropäischen Kulturkreisen erweitern;
  • Strichaufzählung
    sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wirkungen von Musik in einer veränderten akustischen Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Vokale und instrumentale Improvisation.

Bewegungsgestaltung, Tänze.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre.

Akustische Grundbegriffe.

Die menschliche Stimme.

Musikinstrumente.

Notationsformen.

Musikgeschichtliche Epochen.

Musikalische Gattungen und Formen.

Klavierauszüge und Partituren.

Werkanalyse:

Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;

Original und Bearbeitung.

Möglichkeiten der Rezeption von Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.

Filmmusik.

Aktuelle Themen.

römisch zwei. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Klangexperimente.

Bildnerische Darstellung von Musik.

Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.

Musiktheorie:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.

Graphische Musikaufzeichnung.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.

Interpretationsmöglichkeiten.

Musikalische Fachsprache.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Musik in der Werbung.

Aktuelle Themen.

römisch drei. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Musizieren in Klassenspielgruppen.

Klangexperimente.

Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.

Musiktheorie:

Tonsysteme im Überblick.

Musikgeschichtliche Epochen.

Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten. Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.

Literarische Stoffe im Musikdrama.

Musik und Gesellschaft:

Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.

Musik als Wirtschaftszweig.

Aktuelle Themen.

römisch vier. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert.

Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen.

Bewegung und musikalische Form.

Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts.

Musiktheorie:

Auflösung des Dur/Moll-Systems.

Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert.

Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer

Kulturen.

Werkanalyse:

Zusammenhang von Form und Aussage.

Deutungsmöglichkeiten von Musik im fächerübergreifenden

Zusammenhang.

Interpretationsvergleiche.

Musikkritik.

Musik und Gesellschaft:

Psychologische Wirkung der Musik.

Manipulation durch Musik.

Musiksoziologie.

Finanzierung und Vermarktung von Musik.

Aktuelle Themen.

römisch fünf. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden

Aspekten.

Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts.

Musiktheorie:

Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte.

Kriterien der Aufführungspraxis.

Fächerübergreifende Themen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik vor allem

des 20. Jahrhunderts.

Ausgewählte Werke.

Musik und Gesellschaft:

Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen

Umfeld. Musikkritik.

Regionales und überregionales Musikangebot und sein Publikum (Konzertbetrieb, Festspiele, Jugendszene, Volksmusik).

Musikphilosophie.

Aktuelle Themen.

9. BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
  • Strichaufzählung
    seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung
    • Strichaufzählung
      auch zur Lösung fächerübergreifender Aufgaben - einsetzen
    können;
  • Strichaufzählung
    eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart, haben;
  • Strichaufzählung
    das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Wesen und Aufgabe bildnerischen Schaffens, die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und die Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche und soziale Berufe im Bewußtsein seiner kulturellen Verantwortung ausüben können, darüber hinaus aber auch den Wert der bildnerischen Erziehung für die Allgemeinbildung und Studierfähigkeit, aber auch für die persönliche Lebensgestaltung erkennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Schrift:

Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.

Textgebundene Anwendung.

Studien vor dem Objekt:

Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.

Malerei:

Einsatzmöglichkeiten der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener

Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung.

Grafik:

Druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).

römisch drei. Jahrgang:

Schrift:

Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.

Studien vor dem Objekt:

Naturstudium.

Malerei:

Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger).

Grafik:

Experimentelle druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

römisch vier. Jahrgang:

Schrift:

Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung

zeitgemäßer Hilfsmittel.

Studien vor dem Objekt:

Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten,

Räumlichkeit.

Räumliche Gestaltung:

Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung). Einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild).

Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung.

Reflexion:

Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst.

Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz. Denkmalpflege.

römisch fünf. Jahrgang:

Schrift:

Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information.

Studien vor dem Objekt:

Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten und am menschlichen Körper.

Räumliche Gestaltung:

Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen

(Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive).

Visuelle Medien.

Verfremdung und Abstraktion.

Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst.

Reflexion:

Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen).

Architektur im menschlichen Siedlungsraum (Produktanalyse; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe; Baubiologie). Raumplanung und Städtebau. Attraktivität eines Ortes für Touristen.

Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien). Museumspädagogik.

  1. Ziffer 10
    PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
  • Strichaufzählung
    sich in der psychologischen und pädagogischen Fachliteratur selbständig zurechtfinden können;
  • Strichaufzählung
    seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
  • Strichaufzählung
    in seinem Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
  • Strichaufzählung
    eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewußte, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
  • Strichaufzählung
    sich seiner erzieherischen Verantwortung und Vorbildwirkung bewußt sein;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewußtes Handeln erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    selbständig und kritisch denken;
  • Strichaufzählung
    die geistige Leistung Andersdenkender achten.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte:

Motivation und Emotion.

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Kritische Lebensereignisse.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Aggressionsforschung.

Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.

Betriebs- und Arbeitspsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Motive touristischer Verhaltensweisen.

Sexualpsychologie:

Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen.

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.

römisch fünf. Jahrgang:

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;

Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe;

Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze);

Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

11. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
  • Strichaufzählung
    die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
  • Strichaufzählung
    die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen können;
  • Strichaufzählung
    der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie, anwenden können;
  • Strichaufzählung
    für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen (Zelle, Zellteilung, Zelldifferenzierung; Gewebe; Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel).

Botanik:

Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Photo- und Chemosynthese,

Zellatmung.

Genetik:

Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.

Evolution:

Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren.

Allgemeine Ökologie:

Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, biologisches Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen. Populationsdynamik.

römisch vier. Jahrgang:

Ökologie:

Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin.

Lernbiologie.

Ergonomie.

Erste Hilfe und Gesundheitstraining.

Fachspezifische aktuelle Themen.

  1. Ziffer 12
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
  • Strichaufzählung
    über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

römisch drei. Jahrgang:

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

römisch vier. Jahrgang:

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.

Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

römisch fünf. Jahrgang:

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

römisch zwei.-V. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

13. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und präzise beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
  • Strichaufzählung
    die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche, rechtliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, die Natur und den Menschen ganzheitlich zu betrachten;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Aufbau der Materie:

Atombau, Modellvorstellungen; Lösungen, Konzentrationsangaben;

Periodensystem, Formelsprache; chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionsgleichungen, Stöchiometrie;

Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;

Reaktionsarten.

Säuren und Basen:

Protolyse, ph-Wert, Indikatoren; Puffer; Neutralisation;

Elektrolyse.

Luft:

Zusammensetzung, Luftverschmutzung, Schadstoffe.

Wasser:

Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung; Schadstoffe.

Boden:

Zusammensetzung, Bodenparameter; Wirkung von Düngemitteln, Pestiziden; Müll.

römisch zwei. Jahrgang:

Kohlenwasserstoffe:

Strukturen, Reaktionstypen;

Halogenkohlenwasserstoffe, Petrochemie.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate (Ester, Seifen, Hydroxicarbonsäuren, Aminosäuren, Amide).

Biochemie:

Chemische Evolution. Nukleinsäuren, Replikation, Transkription, Translation; Proteinsynthese; Biotechnologie.

Biochemische Bedeutung der Proteine; Enzyme, Vitamine.

Photosynthese; Stoffwechselreaktionen (Abbau und Umbau von Nährstoffen).

14. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten und präzise beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
  • Strichaufzählung
    Größenordnungen abschätzen und die Plausibilität von Ergebnissen beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
  • Strichaufzählung
    die Technologien der Energiegewinnung kennen und ihre ökologischen Auswirkungen beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Mechanik starrer Körper:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.

Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:

Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung.

Grundlagen der Akustik und Optik.

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander;

Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.

Kernphysik:

Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.

Elementarteilchen.

  1. Ziffer 15
    BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Tourismus, insbesondere des Kultur- und Kongreßwesens, in sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht verstehen;
  • Strichaufzählung
    über Kulturvermittlung und Kulturmanagement Bescheid wissen, Managementkonzeptionen und Projektmanagement kennen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
  • Strichaufzählung
    Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat).

Wirtschaftssektoren.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

römisch zwei. Jahrgang:

Wechsel:

Regelmäßiger und unregelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Wirtschaftsstruktur Österreichs:

Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Dienstleistungsbetriebe:

Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);

Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);

Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);

Versicherung;

Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

römisch drei. Jahrgang:

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus. Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

Absatz:

Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches

Instrumentarium.

Tourismus:

Wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Bedeutung; Organisationen. Angebot (Region, Gemeinde; Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe; Reisebüro; Verkehr und Verkehrsmittel, Fahrpläne). Nachfrage (Motive, Zielgruppen). Marketing.

Schriftverkehr mit dem Gast.

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.

Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,

Arbeitszeugnis).

Managementkonzeption.

Projektmanagement (Aufbau, Gliederung und Organisation von Projekten, Aufgaben der Projektleitung, Planungsformen und Verfahren, Netzplantechnik, Finanzplan, Projektbeurteilung).

Funktion von Kultur und Bildung in der Wirtschaft, im besonderen im Tourismus.

römisch vier. Jahrgang:

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Oesterreichische Nationalbank.

Preis:

Markt und Preis; Preisbildung im Modell;

Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,

wirtschaftspolitische Einflußnahme.

Außenwirtschaftliche Verflechtungen:

Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationale Wirtschaftshilfe.

Wirtschaftsgemeinschaften.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.

Volkswirtschaftliche Gesamtziele:

Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.

Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:

Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von

Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;

wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Öffentliche Wirtschaft:

Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.

römisch fünf. Jahrgang:

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl;

Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation;

Humanisierung der Arbeitswelt.

16. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Handels-, Produktions- und Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    im Rahmen von Kulturprojekten die Bereiche Finanzen und Controlling abdecken können;
  • Strichaufzählung
    die Buchhaltung für Vereine aufbauen und die sonstigen Aufgaben im Bereich des Rechnungswesens durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

römisch zwei. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Wertpapierabrechnung.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

römisch drei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Kontierung und Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle. Finanzmanagement im Bereich des Kultur- und Kongreßmanagements.

Berechnung des Finanzbedarfs für geplante Projekte, Aufschlüsselung der Mittelverwendung und Liquiditätsplanung, Prüfung und Revision.

römisch vier. Jahrgang:

Verfahren der Projekt- und Veranstaltungskalkulation;

Budgetkonzepte und Analysen.

Rechnungswesen des Hotel- und Gastgewerbebetriebes, des Heilbäderbetriebes und des Reisebüros: Finanzbuchführung;

Kostenrechnung einschließlich Kalkulation.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle; Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen im Rahmen der Finanzbuchführung im Hotel- und Gastgewerbe anhand einer Belegsammlung.

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertung) und in der Kostenrechnung. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation).

römisch fünf. Jahrgang:

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung), Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse: Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Abschlüsse unter Berücksichtigung schwieriger Bewertungsprobleme und steuerlicher Investitionsbegünstigungen.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 17
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    diese Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    einfache Organisationsprobleme analysieren und lösen und Ergebnisse präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Benutzeroberflächen.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

römisch fünf. Jahrgang:

EDV-Organisation. Utilities.

Telekommunikation:

Datenfernübertragung, Kommunikations- und Datennetze.

Projektorganisation:

Phasen der Projektabwicklung.

Präsentationstechnik. Anwendersoftware.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch fünf. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 18
    TEXTVERARBEITUNG UND ENGLISCHE TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    unter Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen sowie unter Einbeziehung der Phonotypie und mit Hilfe aktueller bürotechnischer Arbeitsmittel (zB Computer und dazugehörige Peripherie, Diktiergeräte, Schreibmaschinen) Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig selbständig gestalten und praxisgemäß anfertigen können;
  • Strichaufzählung
    exemplarisch das für die Berufspraxis nötige Organisationswissen über aktuelle Bürotechnologie und -kommunikation erwerben und einschlägige Aufgaben lösen können.
Insbesondere soll er
  • Strichaufzählung
    das Zehnfinger-Tastschreiben mit einer Geschwindigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute sowie mit etwa 50 Silben in der Minute nach Diktat beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Gewandtheit im sicheren Erstellen und Gestalten von Schriftstücken nach Vorlagen jeder Art sowie nach Tonträgern unter Beachtung der entsprechenden ÖNORMEN erreichen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Standardsoftware unter Zuhilfenahme einer Bedienungsanleitung nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Typographie für die Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
  • Strichaufzählung
    Schriftstücke der englischen Handels- und Tourismuskorrespondenz rationell, sprachlich und formal richtig erstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Schreibmaschinen- und Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.

Kenntnis und Anwendung der ÖNORM-Richtlinien für Maschinschreiben und für Phonotypie.

Textgestaltung, einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem Bereich der beruflichen Praxis und aus dem persönlichen Bereich. Grundfunktionen und erweiterte Funktionen mindestens eines Textverarbeitungsprogramms:

Rationelles Gestalten und Bearbeiten von Schriftstücken. Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Schriftverkehr mit Behörden; innerbetrieblicher Schriftverkehr.

Büroorganisation:

Ablage, Kopieren, Postbearbeitung.

Grundlagen und Einrichtungen der Telekommunikation.

römisch zwei. Jahrgang:

Schwierige Schriftstücke und Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis unter Einsatz der bisher erlernten Arbeitstechniken.

Facheinschlägige Werbetexte (Direct Mailing).

Serienbrieffunktion mit Selektionen.

Grundbegriffe der Typographie und des Layouts anhand entsprechender

Software (Desktop Publishing).

Verknüpfung von Textverarbeitungsprogrammen mit anderer Software (Verwendung von Datenbanken, Einbindung von Grafiken, Bildern, Tabellenkalkulationen uä.).

Erstellung druckreifer Vorlagen unter Einbeziehung aller aktuellen technischen Möglichkeiten.

Schreibfertigkeit von etwa 160 Bruttoanschlägen in der Minute.

Arbeiten mit dem Diktiergerät.

Büroorganisation:

Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroorganisation und

-kommunikation.

römisch drei. Jahrgang:

Englische Textverarbeitung:

Anfertigen von Schriftstücken der englischen Handels- und Tourismuskorrespondenz.

Entwerfen von Antworttexten aus dem Schriftverkehr und formgerechte Übertragung in die Schreibmaschine.

Briefgestaltung nach den landesüblichen Briefformen.

Schreibfertigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute.

Schularbeiten:

römisch eins.-III. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 19
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale und kulturelle Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Internationales Recht - Europarecht.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachenrecht.

römisch fünf. Jahrgang:

Privatrecht:

Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen

fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

Kunstrecht.

Vereins- und Stiftungsrecht. Datenschutzrecht.

Medien- und Urheberrecht.

  1. Ziffer 20
    KULTURMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Kulturmanagement in öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen, Interessenvertretungen und Betrieben betreiben oder als Fachkraft wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die kollektiven und individuellen kulturellen Neigungen sowie die Bedürfnisse nach beruflicher Fortbildung wahrnehmen und bei der Angebotserstellung berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    Kulturkonzepte, Kulturtheorien sowie institutionelle Formen des Kulturlebens in ihrer inneren und äußeren Struktur kennen;
  • Strichaufzählung
    über die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von Kulturarbeit Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    langfristige Konzepte für kulturelle Veranstaltungen erstellen und den Ablauf finanziell wie organisatorisch planen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, die für die jeweilige Veranstaltung nötigen Kontakte zu den entsprechenden Experten oder Künstlern herzustellen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zeitmanagement und Arbeitstechnik.

Kulturmanagement, Kultur, Kunst.

Bild des Künstlers im historischen Kontext.

Institutionelle Formen des Kulturlebens:

Veranstaltungsformen.

Theater und Kleinbühnen, Musiktheater, Ausstellungen, Museen und Galerien, Film und Video, Konzertwesen.

Kulturmanagement:

Veranstaltungsorte (Indoor, Outdoor).

Alternative Veranstaltungsorte.

Anforderungen an Bühne, Saal und Gelände, Bühnenformen, Bühnenbau

und Beleuchtung.

römisch zwei. Jahrgang:

Kulturbegriff:

Differenzierung nach sozialen Gruppen, Lebenswelten. Kulturelles

Verhalten, Kulturbedürfnis.

Kulturmanagement:

Aufbau und Gestaltung einer Zeitung, eines Programmheftes, eines Kataloges. Pressearbeit, Pressekonferenz.

Referentenangebot der nationalen und internationalen Kulturszene. In- und ausländische Veranstalter im Kulturbereich.

römisch drei. Jahrgang:

Kulturbegriff:

Beseitigung von Barrieren an der Kulturteilnahme.

Spartenspezifisches Management:

Konzertwesen; Museen und Galerien; Kunsthäuser und Kunstvereine.

Kulturmanagement:

Praktische Veranstaltungsplanung, Umsetzung von Planung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenplanung, Erstellen von Arbeitsunterlagen wie Projektkonzepten oder Projektdokumentationen, theoretische Reflexion des eigenen Projekts; Künstlerbetreuung.

römisch fünf. Jahrgang:

Kulturbegriff:

Zielgruppen der Kulturförderung; Kunst- und Kulturförderungsgesetze und -richtlinien von Bund, Land und Gemeinde; kulturpolitische Konzepte der gesellschaftlichen Interessenvertreter seit 1945; Förderungsmaßnahmen, Verwaltungsorganisation, Aufgabengliederung des zuständigen Ministeriums, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde, autonome Bestrebungen von Künstlern.

Kulturtheorien; Gesetze, Ziele und Wirkungen öffentlicher Steuerungsinstrumente, Budgetkonzepte und -analysen.

Situation und Zukunftschancen für die Berufe im Kultur- und Fortbildungsbereich.

Spartenspezifisches Management:

Festwochen und Festspiele.

Kulturmanagement:

Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fragebogenaktionen.

Subvention, Sponsoring, Fund Raising und Mäzenatentum:

Kultur und Wirtschaft; Wandel der Kulturfinanzierung, betriebliche Kulturförderung.

Corporate Identity.

Personalführung und Personalentwicklung im Kulturbereich.

  1. Ziffer 21
    TAGUNGS- UND KONGRESSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Tagungsmanagement in öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen, Interessenvertretungen und Betrieben betreiben oder als Fachkraft wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die betrieblichen, kollektiven und individuellen Bedürfnisse nach beruflicher und persönlicher Fortbildung wahrnehmen und bei der Angebotserstellung berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    über die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von Tagungen und Kongressen Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    langfristige Konzepte für innerbetriebliche Fortbildung, Tagungen und Kongresse erstellen und den Ablauf finanziell wie organisatorisch planen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, die für die jeweilige Veranstaltung nötigen Kontakte zu den entsprechenden Experten (Referenten, Trainer) herzustellen;
  • Strichaufzählung
    die Tätigkeiten eines Professional Congress Organizer kennen;
  • Strichaufzählung
    mit dem Fachvokabular der Tagungsbranche vertraut sein.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Veranstaltungsarten:

Veranstaltungstechnik (Anforderungen an Bühne, Podium, Saal bzw. Tagungsräumlichkeiten, Beleuchtung, Tonanlagen, Akustik, Projektion, Infrastruktur, Betriebstechnik). Dolmetscherdienst.

Führung von Plenar- und Podiumsdiskussionen. Moderationstechnik. Seminarleitung.

Praktische Veranstaltungsplanung, Umsetzung von Planung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenplanung, Erstellen von Arbeitsunterlagen wie Projektkonzepten oder Projektdokumentationen, theoretische Reflexion eigener Projekte.

Wissenschaftliches Komitee, Organisationskomitee.

Kongreßsekretariat:

Organisation und Aufbau; Angebotserstellung für Seminarveranstalter.

römisch fünf. Jahrgang:

Bildungsprogramme verschiedener privater und öffentlich-rechtlicher Anbieter (WIFI, BFI, kirchliche Institutionen, politische Parteien).

Erstellen von Aus- und Weiterbildungskonzepten.

Geschichte und soziales Umfeld des Kongreßwesens in Österreich.

Aufbau und Gestaltung einer Kongreßzeitung, eines Programmheftes oder eines Tagungsprotokolls; Erstellen von Einladungen und Anmeldeformularen.

Ziele und Inhalt der Medienarbeit von Tagungseinrichtungen.

Pressekonferenz.

Sponsoring:

Tagung und Wirtschaft; Fund Raising; Sponsorensuche und -betreuung.

Werbekonzepte der Kongreß- und Tagungsbranche.

Corporate Identity.

Begleitausstellungen und Poster Sessions.

Betreuung von Tagungsteilnehmern:

Unterbringung der Tagungsteilnehmer, Ausrichten von Empfängen, Planung und Durchführung von Rahmen- und Beiprogramm sowie Pre- und Postconvention Tours.

Referentenangebot der nationalen und internationalen

Tagungsbranche.

In- und ausländische Anbieter im Tagungswesen.

Situation und Zukunftschancen für die Berufe im Fortbildungsbereich; Berufsbild des Professional Congress Organizer.

Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fragebogenaktionen. Personalführung und Personalentwicklung im Tagungswesen.

  1. Ziffer 22
    BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen lernen;
  • Strichaufzählung
    organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und sie den Erfordernissen der jeweiligen Aufgabenstellungen anpassen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle im betrieblichen Zusammenhang in Eigenverantwortung bearbeiten und selbständige Entscheidungen (alleine und in der Gruppe) treffen;
  • Strichaufzählung
    die nötigen Kontakte zu anderen Simulationsbetrieben unter Verwendung verschiedener Kommunikationsmittel selbständig herstellen;
  • Strichaufzählung
    Handlungskompetenz erwerben, die sich nicht nur auf Handeln im Sinne des Umgangs mit Gegenständen, sondern genauso auf das Handeln in sozialen Rollen und Handeln auf symbolisch-geistiger Ebene bezieht;
  • Strichaufzählung
    logisch und vernetzt denken;
  • Strichaufzählung
    zum Transfer der auch in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der persönlichen Erfahrungen auf problemorientierte Aufgabenstellungen der Praxis fähig sein;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, Konfliktsituationen zu erkennen und zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    Kreativität und Innovationsbereitschaft zur Realisierung selbst gesetzter Unternehmensziele sinnvoll einsetzen;
  • Strichaufzählung
    den Wert laufender Weiterbildung für seine persönliche Entfaltung erkennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Time-Management.

Unternehmensorganisation - Aufbau- und Ablauforganisation. Praktische Geschäftsfälle aus den folgenden Bereichen, nach Möglichkeit unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Kommunikations- und Informationstechnologien:

Sekretariatstätigkeiten (Posteingang, -ausgang, Kassabuchführung, Abwicklung von Versicherungsgeschäften, allgemeiner Schriftverkehr, Protokolle, Rundschreiben, Aktennotiz, Telefonkommunikation).

Verkauf/Auftragsbearbeitung (Unternehmenspräsentation nach innen und außen, Unternehmenskultur, MAFO, Katalogerstellung, Werbeaussendungen, Angebotserstellung, Angebotsverfolgung, Bearbeitung von Bestellungen, Verfassen von Auftragsbestätigungen, Fakturierung, Rechnungskontrolle, Karteiführung, Kalkulation von Verkaufspreisen, Absatzstatistiken).

Einkauf (Bestellwesen, Lieferantenstammdatenverwaltung, Angebotseinholung, Angebotsvergleich, Bezugskalkulation, Verhandeln von Liefer- und Zahlungsbedingungen, Bestellüberwachung, Mängelrüge, Eingangsrechnungskontrolle).

Lager/Lagerbuchhaltung (Bestandsüberwachung, Warenkontrolle, Organisation der Liefertermine, Transportmittelwahl, Warenreservierung, Kennzahlenberechnung.)

Rechnungswesen (Aufbau eines firmenspezifischen Kontenplanes basierend auf dem Rechnungslegungsgesetz 1990 (RLG), Bundesgesetzblatt Nr. 475 aus 1990, in der geltenden Fassung, Kontenanlage, Bilanz- und GuV-Aufbau, Vorkontierung und Verarbeitung von Belegen, Belegverwaltung, Kontenabstimmung, Zahlungsverkehr, Bankenkorrespondenz, Mahnwesen, USt-Voranmeldung, Abgaben an Finanzamt, Krankenkasse und Gemeinde, Abschluß einer Kapitalgesellschaft, Bilanzanalyse, Berichtswesen).

Die Arbeit in der Übungsfirma ist durch Projektarbeiten (zB Organisation einer Messe, einer Geschäftsreise, eine Werbekampagne usw.) zu ergänzen.

  1. Ziffer 23
    FOOD-, BEVERAGE- UND CATERINGMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus dem Food- und Beveragebereich im Veranstaltungswesen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die anfallenden Organisationsaufgaben mit betriebsmäßiger Software planen, durchführen und leiten können;
  • Strichaufzählung
    ein auf die Anforderungen eines Veranstaltungsbetriebes abgestimmtes Speisen- und Getränkeangebot selbständig erstellen und ausgewählte Speisen und Getränke auch praktisch herstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Regeln der Gastlichkeit und die Entwicklung der Tisch- und Eßkultur kennen;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter anleiten, kontrollieren und deren Arbeit objektiv beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Einkauf und Warenanforderung (computerunterstützt). Sicherheitsfaktoren am Arbeitsplatz. Hygiene.

Essen, Trinken und Gastlichkeit als Teil unserer Kultur.

Nationale und internationale Speisenkunde unter Berücksichtigung zeitgemäßer Garmachungsmethoden und kultureller Traditionen.

Speisen für verschiedene Anlässe im Rahmen des Veranstaltungswesens. Einbeziehung von Convenienceprodukten.

Getränkekunde einschließlich Bar- und Mixgetränke. Betriebliches Bedienungssystem - Arbeitsabläufe im Service.

Erstellung von Planungshilfen für gastronomische Arbeiten im Veranstaltungsbereich.

Möglichkeiten der Arbeitsinformation.

Repräsentationstische für verschiedene Anlässe.

Tisch- und Buffetdekoration. Inhaltliche Gestaltung von Speisen-, Menü- und Getränkekarten (computerunterstützt, dreisprachig).

Erstellen von klassischen und internationalen Menü- und Speisenfolgen. Tagesmenüs und Menüs zu besonderen Anlässen im Veranstaltungsbereich, ebenso wie für unterschiedliche Berufs- und Altersgruppen. Korrespondierende Getränke.

römisch drei. Jahrgang:

Verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb. Präsentation, Degustation. Marketing im Gastgewerbe.

Erstellung weiterführender Planungshilfen für inner- und außerbetriebliche Organisationsaufgaben unter Einsatz entsprechender Software.

Computerunterstützte Planung von Arbeitsaufgaben im Cateringbereich und praktische Durchführung (Seminarverpflegung, Kaffeepausen, Konferenzverpflegung).

Optimale Nutzung der Möglichkeiten bestehender Objekte. Zuordnung von Räumen zu bestimmten Funktionen.

Planskizzen, Raumpläne und Raumgestaltung, Raumdekoration. Anleitung und Einsatz von Mitarbeitern.

Führung von Unterweisungsgesprächen und Arbeitsbesprechungen. Arbeitsbewertung. Exemplarische Stellenbeschreibung.

24. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
  • Strichaufzählung
    um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
  • Strichaufzählung
    die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
  • Strichaufzählung
    Energie- und Nährwertberechnungen computerunterstützt durchführen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    Speisepläne für verschiedene Kostformen bzw. Zielgruppen computerunterstützt erstellen können;
  • Strichaufzählung
    den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Gemeinschaftsverpflegung verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich für aktuelle Ernährungsinformationen und für Probleme der Welternährung interessieren;
  • Strichaufzählung
    sich als Konsument volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Energie- und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.

Energieliefernde Nährstoffe:

Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme).

Mineralstoffe und Vitamine:

Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.

Wasser:

Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz.

Arten (Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung

durch Umwelteinflüsse.

Kostformen:

Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme).

römisch drei. Jahrgang:

Behandlung von Lebensmitteln:

Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Konservierung. Lebensmittelgesetz.

Diät:

Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger

Stoffwechselerkrankungen. Speisepläne.

Ernährungsverhalten:

Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Eßverhalten.

Welternährung:

Produktion, Verbrauch, Verteilung.

25. KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die historischen, sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerklicher Tätigkeiten verstehen;
  • Strichaufzählung
    Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
  • Strichaufzählung
    handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
  • Strichaufzählung
    nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    das Bedürfnis nach sinnvoller Freizeitgestaltung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Teamgeist entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerichtet durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Kreativität für berufsbezogene Arbeiten, besonders auch im Hinblick auf das durch den Ausbildungsschwerpunkt und die vorgesehenen Seminare definierte Berufsfeld, nutzen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten.

Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.

Design:

Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke.

Kommunikationsformen in Beruf und Freizeit.

Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und Organisation, Finanzierung, Umsetzung, Qualitätskontrolle und Abrechnung.

  1. Ziffer 26
    BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

ERWEITERUNGSBEREICH

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Kultur- oder der Tagungs- bzw. der Kongreßbranche jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Vor dem Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang (frühestens nach Absolvierung des römisch drei. Jahrganges) im Ausmaß von insgesamt 8 Wochen in Betrieben des Kultur- und Kongreßwesens und dazu in Beziehung stehenden Organisationsabteilungen.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum soll zwischen dem römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der allgemeinen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

---------------------------------------------------------------------

*1) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*2) Mit Computerunterstützung.

*3) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt römisch drei.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2009

Gesetzesnummer

10008878

Dokumentnummer

NOR40105246

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

05.05.2009BGBl. II Nr. 130/2009

Außerkrafttretensdatum

17.01.2011danach: BGBl. II Nr. 14/2011

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten (Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 6,)

5.5.2009 (römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang)

1.9.2009 (römisch vier. Jahrgang)

1.9.2010 (römisch fünf. Jahrgang)

Text

Anlage 3 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE AUSBILDUNGSZWEIG „KULTUR- UND KONGRESSMANAGEMENT“ römisch eins. Stundentafel 1) (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Wochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

A. Pflichtgegenstände

 

Jahrgang

 

 

Summe

 

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

römisch fünf.

 

A.1. Stammbereich

 

 

 

 

 

 

 

  1. Ziffer eins
    Religion

2

2

2

2

2

10

(römisch drei)

  1. Ziffer 2
    Sprache und Kommunikation:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 2 Punkt eins
    Deutsch

3

2

2

2

2

11

(römisch eins)

  1. 2 Punkt 2
    Kommunikation und Präsentation 2

2

-

-

-

-

2

römisch drei

  1. 2 Punkt 3
    Fremdsprachen:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    Englisch

3

3

4

2

3

15

(römisch eins)

  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    Zweite lebende Fremdsprache3

3

3

3

2

3

14

(römisch eins)

  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    Dritte lebende Fremdsprache3

-

-

3

3

3

9

(römisch eins)

  1. Ziffer 3
    Humanwissenschaften:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 3 Punkt eins
    Geschichte und Kultur

-

-

2

2

1

5

römisch drei

  1. 3 Punkt 2
    Psychologie und Philosophie

-

-

-

2

2

4

römisch drei

  1. Ziffer 4
    Kunst:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 4 Punkt eins
    Musikerziehung

1

1

1

1

1

5

(römisch vier a)

  1. 4 Punkt 2
    Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

1

5

(römisch vier a)

  1. Ziffer 5
    Naturwissenschaften:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 5 Punkt eins
    Biologie und Ökologie

-

-

2

2

-

4

römisch drei

  1. 5 Punkt 2
    Chemie

3

-

-

-

-

3

römisch drei

  1. 5 Punkt 3
    Physik

-

2

-

-

-

2

römisch drei

  1. 5 Punkt 4
    Mathematik und angewandte Mathematik

2

2

2

2

-

8

(römisch eins)

  1. Ziffer 6
    Wirtschaft, Politik und Recht:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 6 Punkt eins
    Wirtschaftsgeographie

2

2

-

-

-

4

römisch drei

  1. 6 Punkt 2
    Betriebs- und Volkswirtschaft

-

2

3

2

2

9

römisch zwei

  1. 6 Punkt 3
    Politische Bildung und Recht

-

-

-

2

2

4

römisch drei

  1. 6 Punkt 4
    Rechnungswesen und Controlling2

3

2

2

2

3

12

römisch eins

  1. Ziffer 7
    Informationsmanagement:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 7 Punkt eins
    Informations- und Officemanagement4

2

2

-

-

-

4

römisch drei

  1. 7 Punkt 2
    Angewandte Informatik

-

-

2

1

2

5

römisch eins

  1. Ziffer 8
    Kultur-, Event- und Tagungsmanagement:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 8 Punkt eins
    Kulturmanagement

2

2

2

2

2

10

römisch zwei

  1. 8 Punkt 2
    Tagungs- und Kongressmanagement

-

-

-

2

2

4

römisch zwei

  1. 8 Punkt 3
    Betriebswirtschaftliche Übungen

-

-

-

2

-

2

römisch eins

  1. Ziffer 9
    Ernährung und Gastronomie:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 9 Punkt eins
    Food & Beverage & Cateringmanagement

-

3

2

-

-

5

römisch vier b

  1. 9 Punkt 2
    Ernährung

-

3

-

-

-

3

römisch drei

  1. Ziffer 10
    Bewegung und Sport

2

2

2

1

1

8

(römisch vier a)

Wochenstundenzahl Stammbereich

31

34

35

35

32

167

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches gemäß Abschnitt A.2.

2

2

2

2

0

8

Gesamtwochenstundenzahl

33

36

37

37

32

175

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich5

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

 

 

Seminare:6

 

 

Fremdsprachenseminar

römisch eins

 

IT-Seminar

römisch eins

 

Allgemein bildendes Seminar

römisch drei

 

Naturwissenschaftliches Seminar

römisch drei

 

Künstlerisch-kreatives Seminar

römisch vier a

 

Persönlichkeitsbildendes Seminar

römisch drei

 

Fachtheoretisches Seminar

römisch drei

 

Praxisseminar

römisch vier

 

 

 

Wochenstundenzahl Seminare

0-8

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

2

2

2

2

0

8

B. Pflichtpraktikum

8 Wochen zwischen dem römisch drei. und römisch fünf. Jahrgang.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen5

2

2

2

2

2

10

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor dem römisch fünf. Jahrgang.

E. Förderunterricht5

_____________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

6 In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Seminars anzuführen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement dient im Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Lehrplan Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Tagungs- und Kongresswesen, Kultur, Verwaltung - auch im Sozial- und Gesundheitsbereich -, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Unterrichtssprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Interesse für alle Formen der Kultur entwickeln und Trends erkennen sowie Organisationsaufgaben im Kulturbereich selbständig und im Team erledigen können. Sie sollen um das kulturelle Erbe ebenso Bescheid wissen wie um die Gegenwartskultur.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgehend vom vermittelten theoretischen Wissen und praktischen Können hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.

Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikultureller Gesellschaft vorbereitet werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um das für den schulautonomen Erweiterungsbereich vorgesehene Stundenausmaß vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  4. Ziffer 4
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs festgelegt werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt. Die Festlegung der Dauer der Schularbeiten hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Die Auswahl, die Festlegung der Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und das Stundenausmaß der Seminare haben schulautonom zu erfolgen.

Zur Vermeidung von „Einstundenfächern“ oder wenn es aus pädagogisch-didaktischen Gründen zweckmäßig ist, können einzelne Pflichtgegenstände schulautonom geblockt werden, wobei eine gleichmäßige Verteilung auf das Unterrichtsjahr sicherzustellen ist.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht hat fächerübergreifend stattzufinden und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Besondere Bedeutung haben in allen Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Denkens und Verstehens hat dem Unterricht eine Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen. Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungen und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung der Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden (siehe Abschnitt römisch drei) ermöglicht eine konzentrierte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Besonders in den Seminaren sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in Kooperation mit Mitschülerinnen, -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch Projektunterricht zu empfehlen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.
  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.
  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.
  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  1. Litera h
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.
  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  2. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe.

Medien und Wirtschaft:

Arten und Funktionen von Medien. Sprache der Medien.

Journalistische Textsorten (Bericht, Leserbrief ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Diskutieren.

römisch zwei. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Charakteristik.

Medien und Wirtschaft:

Medienkritik. Analyse des Medienkonsums.

Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Diskutieren, Debattieren, Erörtern.

römisch drei. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben.

Medien und Wirtschaft:

Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Journalistische Textsorten (Kommentar, Glosse ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachreflexion:

Strukturen der Gegenwartssprache. Sprachschichten. Sprachwandel. Stil (textsortenadäquat).

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren. Argumentieren. Dokumentieren. Appellieren. Kommentieren.

römisch vier. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur. Literarische Werke bis zur Wiener Moderne.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Kritik.

Medien und Wirtschaft:

Interpretieren von Texten und statistischen Daten.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).

römisch fünf. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Kritik.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenbereiche.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch drei c);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird: zwei dreistündige Schularbeiten.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    eine Rede aufbauen und planen können;
  • Strichaufzählung
    eine Präsentation vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    über Sprechkompetenz in verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen und privaten Lebens verfügen;
  • Strichaufzählung
    Sprache als Werkzeug im Berufsleben einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    durch positives Feed-back erfahren, wie Motivation gefördert werden kann;
  • Strichaufzählung
    auf Grund einer permanenten Trainingssituation die Verständigungs- und Ausdrucksfähigkeit optimieren;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, in Gruppen zu arbeiten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikation:

Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache.

Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat ua.).

Gesprächsführung. Moderation. Kommunikation in Gruppen.

Argumentation. Fragetechnik. Aktives Zuhören. Feed-back.

Rhetorik:

Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache.

Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel.

Redeangst und -hemmung. Umgang mit Lampenfieber.

Präsentation:

Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentatorin, Präsentator und Publikum; psychologische Aspekte).

Arten der Präsentation.

Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation.

Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.).

Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping, ua.).

2.3 FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    das Erlernen von Fremdsprachen als persönliche Bereicherung und Möglichkeit zum Verständnis anderer Denksysteme erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die zu erlernenden Fremdsprachen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen als Systeme erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes und abstrahierendes Denken entwickeln und interdisziplinäre Synergieeffekte produktiv nutzen;
  • Strichaufzählung
    befähigt sein, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach-, Sach- und Problemlösungskompetenz verfügen, die es ermöglicht, Routinesituationen und Standardgeschäftsfälle praxisgerecht abzuwickeln;
  • Strichaufzählung
    authentische Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und verwenden können und dabei die für eine Situation oder Problemstellung jeweils wesentlichen Aspekte in ihrer Relevanz erkennen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    aktiv und passiv Register differenzieren, das einer Textsorte oder Kommunikationsform adäquate Register wählen und spontan, flexibel und stilsicher interagieren;
  • Strichaufzählung
    situationsabhängig verschiedene Sprachen und Register nebeneinander einsetzen und Inhalte adäquat zwischen Sprachen transferieren können;
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren und Inhalte gegebenenfalls kontrastiv darstellen können;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe fremdsprachliche Qualifikationen kennen und deren Wert für die persönliche und berufliche Entwicklung einschätzen können.

2.3.1 Englisch

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users B2 (siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
  • Strichaufzählung
    sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Darüber hinaus soll in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users C1 (siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) angestrebt werden.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    komplexe Redebeiträge verstehen, wenn Standardsprache verwendet wird;
  • Strichaufzählung
    sprachlich anspruchsvolle Texte unter gelegentlicher Zuhilfenahme eines Wörterbuches sowie Fachtexte über bekannte Sachverhalte verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich in Gesprächen über schulische und gesellschaftliche Themen fließend und situationsgerecht ausdrücken und Sachverhalte präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Textsorten adressatenadäquat verfassen und Sachtexte klar und gegliedert zusammenfassen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Zusammenfassungen, Berichte, Kommentare.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Medien, Bildung, Gesundheit, Ernährung. Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Interkulturelle Vielfalt, Geschichte.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Dienstleistung, Kultur- und Kongressmanagement.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Kultur- und Kongressmanagement, Dienstleistung. Büro- und Informationsmanagement.

römisch fünf. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Kultur- und Kongressmanagement.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.

Arbeit und Arbeitsmarkt.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users B1 erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) angestrebt werden soll.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Soziale Beziehungen, Kleidung und Mode, Bildung, Ernährung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Interkulturelle Vielfalt, multikulturelle und soziale Beziehungen.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Freizeit, Sport, Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Literatur.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends (Medien, Bildung, Kultur).

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends. Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung, Handel und Produktion.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

2.3.3 Dritte lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users B1 (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;

  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Formen der persönlichen Kommunikation.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung.

Arbeit und Arbeitsmarkt.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung.

Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten; (siehe Abschnitt römisch drei c)

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

3. HUMANWISSENSCHAFTEN

3.1 GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des kulturellen Erbes einschätzen können;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Demokratie einschätzen können und zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mit projektorientiertem Arbeiten vertraut sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA.

Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

römisch vier. Jahrgang:

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Die Erste Republik Österreich.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich.

Internationale Organisationen.

Nationalsozialismus. Holocaust. Zweiter Weltkrieg.

Außereuropäische Entwicklungen.

Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

römisch fünf. Jahrgang:

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien).

Einigung Europas.

Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.

Rassismus, Genozide.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte, Alternativbewegungen, Wirtschaftswachstum und Ökologie,

Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.

Aktuelle Entwicklungsprozesse:

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Union.

Migrationsprobleme. Terrorismus.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

3.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
  • Strichaufzählung
    psychologische und pädagogische Fachliteratur verwenden können;
  • Strichaufzählung
    sich mit der eigenen Persönlichkeit und jener der Mitmenschen auseinander setzen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
  • Strichaufzählung
    im Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen können;
  • Strichaufzählung
    eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewusste, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen können;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse in beruflichen und persönlichen Lebenssituationen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und kritisch denken können;
  • Strichaufzählung
    die geistige Leistung Andersdenkender achten können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen. Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung. Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter. Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Aggressionsforschung.

Suchtprävention.

Betriebs- und Arbeitspsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.

römisch fünf. Jahrgang:

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.

Philosophie:

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;

Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Werteproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Kritische Lebensereignisse.

4. KUNST

4.1 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich sprachlich, stimmlich und gestisch in entsprechender Qualität präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    sich einzeln und/oder in der Gruppe qualifiziert musikalisch äußern können;
  • Strichaufzählung
    bewusst, konzentriert und differenziert hören können;
  • Strichaufzählung
    individuelle musikalische Anlagen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    sich emotional und kognitiv mit Musik auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    Musik als Möglichkeit zur Bereicherung des Lebens erfahren;
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Toleranz und Konzentrationsfähigkeit über die Beschäftigung mit Musik erwerben;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen von Musik in Geschichte und Gegenwart kennen;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wirkungen und Funktionen von Musik in einer sich ständig ändernden akustischen Umwelt kritisch reflektieren und nützen können;
  • Strichaufzählung
    audiovisuelle Informationstechnologien kennen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Musik kennen;
  • Strichaufzählung
    über den musikalischen Stellenwert Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über mögliche Qualitätskriterien von Musik und Kunst haben;
  • Strichaufzählung
    Projekte durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Vokales Musizieren:

Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung; Sprechstücke.

Stimmbildung und Sprechpflege – Bewegung, Lockerung, Haltung,

Atmung, Ansatz, Artikulation, Ausdruck.

Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.

Instrumentales Musizieren:

Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen, Klangexperimente und Improvisation.

Harmonische Muster.

Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung,

Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.

Musikkunde:

Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen an Hand signifikanter, kulturhistorisch bedeutsamer Werke.

Werkbetrachtung und Werkinterpretation.

Formen und Gattungen der Musik.

Hören:

Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen.

Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.

Rhythmik:

Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.

Rhythmische Pattern, Tanzrhythmen und Darstellen eigener Formen.

Bewegung:

Körperhaltung und Bewegungsabläufe;

freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen;

österreichische und internationale Tänze.

Zusätzlich im römisch eins. Jahrgang:

Musikkunde:

Gestaltungselemente der Musik wie Wiederholung, Veränderung, Gegensatz, Spannung und Lösung, Steigerung und Reduktion, Motiv, Thema, Melodie, Rhythmus, Harmonie.

Musik und Gesellschaft:

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Zusätzlich im römisch zwei. Jahrgang:

Gestalten:

Musikalisches Gestalten von Texten, Bildern, Stimmungen und Gefühlen.

Musikkunde:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.

Zusätzlich im römisch drei. Jahrgang:

Gestalten:

Szenisches Gestalten, Collagen.

Songwriting, Erstellen eigener Texte zur Musik.

Zusätzlich im römisch vier. Jahrgang:

Vokales Musizieren:

Stimmliche Möglichkeiten, experimenteller und improvisatorischer Umgang mit der Stimme. Verwendung eines Mikrofons.

Zusätzlich im römisch fünf. Jahrgang:

Musikkunde:

Notationsformen und Tonsysteme.

Musik und Gesellschaft:

Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben.

Bedeutung der Musik für die Gesellschaft.

Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufe im Musikbetrieb.

Finanzierung und Vermarktung von Musik, Musik und Werbung, Musikindustrie und Medien, Subventionspolitik und Sponsoring, Kulturtourismus.

Elektronische Medien und Informationstechnologie:

Nutzung des Internets für Musik.

Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich sachlich und kritisch mit der Produkt- und Umweltgestaltung der Gegenwart und Zukunft auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    Kreativitätstechniken zur Ideenfindung einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Ideen gestalterisch, planerisch und organisatorisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    experimentell arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    fachtypische Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Produkt- und Umweltgestaltung systematisch, materialgerecht und unter Einsatz aktueller Medien umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    für Gestaltungs- und Produktionsprozesse Qualitätskriterien festlegen und Reflexionsmethoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der praktischen Arbeit oder Reproduktionen zusammenfassen, in geeigneter Form dokumentieren und für die Präsentation aufbereiten können;
  • Strichaufzählung
    an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
  • Strichaufzählung
    das Wesen und die Aufgabe bildnerischen Schaffens verstehen;
  • Strichaufzählung
    eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen Erscheinungsformen der bildenden Kunst und Architektur haben;
  • Strichaufzählung
    exemplarische Beispiele der bildenden Kunst und Architektur aus verschiedenen Epochen kennen;
  • Strichaufzählung
    das grundlegende Fachvokabular kennen und im Rahmen der Kunstbetrachtung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung selbstständig nutzen können;
  • Strichaufzählung
    problembezogene Aufgaben materialgerecht, zielorientiert und eigenständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    in der künstlerischen Begabung gefördert werden und die schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    visuelle Medien als Werkzeug der Produktion und Präsentation einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Projekte durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion).

Skizze, autonome Zeichnung.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Plastisches Gestalten:

Dreidimensionale Objektgestaltung.

Schrift und Lay-out:

Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement. Einfache Plakatgestaltung.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel.

römisch zwei. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit).

Autonome Zeichnung.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Fachterminologie.

Entwicklung der europäischen Kunst.

römisch drei. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Skizze, autonome Zeichnung, verschiedene druckgrafische Verfahren.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Plastisches Gestalten:

Dreidimensionale Objektgestaltung.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen.

Aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.

römisch vier. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Perspektive). Autonome Zeichnung.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Räumliche Gestaltung:

Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form und Funktion.

Schrift und Lay-out:

Einfache Anwendungen im Bereich Lay-out und Grafik Design, Plakatgestaltung.

Medien:

Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen. Gestaltungselemente und ihre Wirkung.

römisch fünf. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Skizze, autonome Zeichnung, verschiedene druckgrafische Verfahren.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Vergleichende Bildbetrachtung.

Architektur im menschlichen Siedlungsraum, Wohnen.

Aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.

Analyse von Medienprodukten

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

5. NATURWISSENSCHAFTEN

5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge von der molekularen Ebene bis zur Ebene von Organsystemen herstellen können;
  • Strichaufzählung
    ökologische Kreislaufprozesse erfassen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Natur als Vernetzung von Systemen begreifen und sich selbst als Teil davon sehen;
  • Strichaufzählung
    biologische und ökologische Themen mit Hilfe moderner technischer Mittel darstellen und verständlich machen können;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Umwelt erfassen;
  • Strichaufzählung
    eine intakte Umwelt als Voraussetzung für die eigene Gesundheit und als Wirtschaftsfaktor erkennen;
  • Strichaufzählung
    in ökonomisch-ökologischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
  • Strichaufzählung
    neue Technologien kritisch hinterfragen und beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Allgemeine Biologie.

Cytologie:

Zelle als Einheit des Lebens. Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe, Zellstoffwechsel, Zellteilung. Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zellaufbau der Organismen.

Mikrobiologie:

Grundlagen. Biotechnologie – ausgewählte Produktionsverfahren. Bakterien, Viren und Pilze. Tierische und pflanzliche Einzeller.

Zelle – Gewebe – Organe – Organsysteme – Organismus:

Gewebetypen bei Pflanzen, Tieren und Mensch.

Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).

Verhaltensbiologie:

Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten.

Verhaltensweisen von Tier und Mensch (Sozialverhalten, Kommunikation, Sexualverhalten, Territorial- und Besitzverhalten, Rangordnung, Aggression, Brutpflege, Eltern-Kind-Verhalten).

Ökologie:

Abiotische und biotische Faktoren.

Ökosysteme, Stoffkreislauf und Energiefluss.

Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale

Auswirkungen.

Umwelt- und Naturschutz.

römisch vier. Jahrgang:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Sexualität, Familienplanung, Entwicklung.

Gesundheitsvorsorge (Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Psychosomatik, Suchtgifte, Ergonomie).

Genetik und Gentechnik:

Cytologische Grundlagen der Vererbung. Molekulargenetik. Humangenetik.

Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).

Evolution:

Physikalische, chemische, biotische und kulturelle Evolution.

Evolutionsfaktoren. Evolutionstheorien. Ablauf.

Sonderstellung des Menschen.

5.2 CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können, auch mit Hilfe moderner technischer Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    sich der Natur von Modellvorstellungen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein und durch ihr Wissen Gefahren und Risiken dieser abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewusst berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    ein Problem erkennen, formulieren sowie im Team lösen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Chemische Methodik:

Trennverfahren und Analysenmethoden (Schadstoffe in Luft/Wasser/Boden und Lebensmitteln).

Aufstellen von Modellen (Atome – Periodensystem; Moleküle; chemische Bindungen).

Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften von Stoffen, Wechselwirkung zwischen Molekülen.

Chemische Reaktionen:

Stöchiometrische Gesetze, Energieumsatz; Reaktionsarten.

Wasser:

Wasser als Lösungsmittel (Konzentrationsangaben in der Chemie).

Aufbereitungsmethoden, Bestimmung der Wassergüte. Wasserverschmutzung; Wasseraufbereitung.

Säuren, Basen, Salze, PH-Wert, Pufferlösungen.

Komplexbildung, Sedimentation.

Luft:

Zusammensetzung. Luftverschmutzung, Schadstoffe.

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (Strukturen, Reaktionstypen. Erdöl und Erdölprodukte).

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.

Carbonsäuren und deren Derivate.

Energieliefernde Bestandteile der Nahrungsmittel (chemische Grundstruktur):

Kohlenhydrate, Glykolyse, Fotosynthese, Fette, Fettabbau;

Energiegewinnung im Körper, Citratzyklus; Aufbau und Wirkung von Membranen; Transportvorgänge; ATP-Synthese.

Anwendungen der organischen Chemie (zB Waschmittel, Drogen und Rauschmittel, Kosmetika).

Werkstoffe:

Glas, Metalle, Papier.

Kunststoffe (Thermoplaste, Elastomere, Duroplaste).

Einsatzmöglichkeiten, Umweltproblematik.

Biochemie:

Chemische Evolution. Enzyme, Nukleinsäuren. Proteinbiosynthese. Biotechnologie (ausgewählte Beispiele).

5.3 PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik verstehen;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze beschreiben und präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge der Physik vor allem im Bereich der Informations- und Computertechnologie und der Energieproblematik herstellen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, zu aktuellen Themen aus Wirtschaft, Technik und Kommunikation fundiert und kritisch aus physikalischer Sicht Stellung zu beziehen;
  • Strichaufzählung
    physikalische Themen mittels moderner technischer Mittel in Experiment und Präsentationen vorführen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Massen, Teilchen und Felder:

Eigenschaften von Makroobjekten (Masse und Gravitation, Bewegung und Energie, Temperatur und Wärme, elektrische Ladung, Elektromagnetismus, Astrophysik).

Eigenschaften von Mikroobjekten (Massendefekt und Bindungsenergie, Radioaktivität, Kernprozesse, Elementarteilchenphysik).

Wellen und Strahlung:

Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen.

Schallwellen und Akustik.

Elektromagnetisches Spektrum (Wellenfelder, Strahlungen, spezielle Anwendungen).

Technische Physik:

Energie (Formen, Erzeugung, Verwendung).

Informationstechnologie (physikalische Grundlagen, ausgewählte Beispiele).

5.4 MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und selbstständig Lösungswege finden;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich oder aus den Naturwissenschaften numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme;

Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln. Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Lineare Optimierung.

römisch zwei. Jahrgang:

Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion und dazugehörige Gleichungen. Elementare Geometrie, Flächen und Körper.

Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.

römisch drei. Jahrgang:

Folgen und Reihen.

Differenzialrechnung.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.

Kosten- und Preistheorie.

Extremwertprobleme.

römisch vier. Jahrgang:

Integralrechnung.

Statistik.

Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf). Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei einstündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch drei c);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch drei c).

6. WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT

6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    geographische Informationssysteme kennen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftsgeographische Kenntnisse anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitwirken können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Großregionen:

Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial; demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung.

römisch zwei. Jahrgang:

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten und Tourismusregionen, Reiseplanung.

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Union.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    betriebs- und volkswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsvorschläge selbstständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, die Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns zu untersuchen und hinsichtlich volkswirtschaftlicher Konsequenzen zu interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerische Funktion im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutenden Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    den Wert der Berufsarbeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    neue Entwicklungen in der Wirtschaft verstehen und dieses Wissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und im Team durchführen, dokumentieren und präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Erfüllung des Kaufvertrages; Konsumentenschutz. Zahlungsformen.

Projektmanagement:

Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Dokumentation.

Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:

Produktion (industrielle Erzeugung, Handwerk).

Handel (Funktionen, Arten; Besonderheiten des Außenhandels - Zahlungs- und Lieferbedingungen, Risikoabsicherung).

E-Commerce (Begriff, Chancen und Gefahren).

Kreditinstitute:

Geschäfte der Kreditinstitute.

römisch drei. Jahrgang:

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:

UGB; Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch; Unternehmensgründung und -auflösung. Insolvenzen.

Rechtsformen der Unternehmung:

Wahl der Rechtsform;

Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen.

Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:

Tourismus (Hotel- und Gastgewerbe, Reisebüro).

Marketing:

Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium;

Marketingentscheidung; Marketing im Tourismus; aktuelle Entwicklungen.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum:

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Praktikantinnen und Praktikanten; Bewerbung und Einstellungsgespräch.

römisch vier. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren;

Marktlehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb);

Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik);

Volkswirtschaftlicher Kreislauf.

Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:

Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsmarkt und Lohnpolitik); Währungspolitik (EZB und ÖNB); Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.

römisch fünf. Jahrgang:

Investition und Finanzierung:

Investitionsarten, Investitionsentscheidung.

Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.

Wertpapiere:

Arten. Kursbildung und Kursnotierung; Kapitalanlagestrategien; Wertpapierbörsen.

Betriebliche Organisation:

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -entwicklung.

Unternehmensführung:

Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken;

Führungsstile;

Personalentwicklung (Personalauswahl- und -beurteilung, Motivation, Laufbahnplanung);

Qualitätssicherung;

Aktuelle Managementkonzeptionen.

6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Wege der Rechtsdurchsetzung kennen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundes-Verfassung kennen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte. Friedenssicherung.

Österreichisches Verfassungsrecht:

Grundprinzipien (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip); Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz; Menschenrechte.

Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Selbstverwaltungskörper).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalten (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

römisch fünf. Jahrgang:

EU-Recht.

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Konsumentenschutz.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Berufsausbildungsrecht.

6.4 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb sowie in Vereinen die Buchführung selbstständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements praxisgerecht im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
  • Strichaufzählung
    budgetieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf das Betriebsergebnis erkennen und darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    im Rahmen von Kulturprojekten die Bereiche Finanzen und Controlling abdecken können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme; Buchführungsvorschriften.

System der doppelten Buchführung:

Begriffe und Merkmale; Konto; Belegwesen; Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss; Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung. Bücher.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Verbuchung von Geschäftsfällen.

römisch zwei. Jahrgang:

Jahresabschluss:

Rechtsvorschriften; Bewertung; Abschlussbuchungen.

Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Fachspezifische Software.

römisch drei. Jahrgang:

Jahresabschluss:

Handelsbilanz – Steuerbilanz.

Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung; Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Kostenrechnung (mit besonderer Berücksichtigung der Tourismusbetriebe):

Verfahren; unternehmerische Entscheidungen;

Betriebsergebnisrechnung.

römisch vier. Jahrgang:

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, von Zulagen und Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung lohnabhängiger Abgaben und deren Verbuchung.

Verbuchung von Geschäftsfällen insbesondere in Tourismusbetrieben und in Non-Profit-Organisationen.

Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung, Kostenrechnung und Controlling.

römisch fünf. Jahrgang:

Controlling:

Operatives und strategisches Controlling;

Erfolgs- und Liquiditätsbudgets;

Jahresabschlussanalyse und Bilanzkritik (Aufbereitung; Kennzahlen; Interpretation).

Steuerlehre:

Steuererklärungen, Verbuchung der Steuern.

Finanzmanagement im Bereich des Kultur- und Kongressmanagements.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch drei c);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch drei c).

7. INFORMATIONSMANAGEMENT

7.1 INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    das Internet optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Schriftstücke und Texte formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Aufbau eines Computers.

Beherrschung eines aktuellen Betriebssystems und der aktuellen

Eingabemöglichkeiten.

Standardsoftware:

Textverarbeitung.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung. Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke. Typographie und Lay-out.

römisch zwei. Jahrgang:

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Präsentationsprogramm.

Textgestaltung:

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Gestalten umfassender Dokumente.

Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).

Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressatenverwaltung).

Internet und E-Mail.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch drei c).

7.2 ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
  • Strichaufzählung
    Grundlagenkenntnisse aus dem Bereich Datenbanken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus den Bereichen Publishing und digitale Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Betrieb von Internet-Diensten und Netzwerken kennen;
  • Strichaufzählung
    Online-Inhalte erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Komponenten des Online Content Managements beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die gesetzlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Kommunikationstechnologien kennen und einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Standardsoftware:

Datenbanken (Grundlagen).

Informationsanalyse:

Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.

Bildbearbeitung:

Einführung in ein Grafikprogramm. Grafikformate, Bildauflösung, Farbtiefe. Nachbearbeitung von digitalem Bildmaterial. Scannen.

römisch vier. Jahrgang:

Projektmanagement:

Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.

Publishing:

Erstellen von statischen und dynamischen, digitalen Online-Inhalten. Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign. Grundlagen und Komponenten eines modernen Online Content Managements.

römisch fünf. Jahrgang:

Aufbau und Betrieb von Internet Diensten und Netzwerken:

Rechtliche Bestimmungen:

Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Government-Gesetz.

Aktuelle Kommunikationstechnologien:

Neue Medien und Technologien. Grundlagen des E- und M-Commerce.

Auswirkungen der Informationstechnologie:

Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.

Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch drei c).

8. KULTUR-, EVENT- UND TAGUNGSMANAGEMENT

8.1 KULTURMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur aufweisen;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Formen kulturellen Verhaltens in der Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe und neue Formen des kulturellen Lebens für sich und die Gesellschaft nützen können;
  • Strichaufzählung
    alle Sparten des Kulturmanagements kennen und dieses Wissen in die Praxis umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    ein Kulturprojekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren können;
  • Strichaufzählung
    Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen und die spezifische Rolle des Marketings im Kulturbereich beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Kulturpolitik in Österreich kennen und den eigenen kulturpolitischen Standort begründet darlegen können;
  • Strichaufzählung
    über Bedeutung und Rolle staatlicher Kulturförderung in Österreich und Europa Bescheid wissen und die Bedeutung der Kultur für die Wirtschaft sowie private Formen der Kulturfinanzierung kennen;
  • Strichaufzählung
    sich mit Fragen der Ästhetik und Kulturtheorien auseinandersetzen können;
  • Strichaufzählung
    ihre Kulturinteressen und ihre Möglichkeiten in der Kulturlandschaft kennen und für sich nützen können;
  • Strichaufzählung
    Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen erkennen;
  • Strichaufzählung
    neue Entwicklungen im Bereich Events kennen und solche planen und umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    ihre Berufschancen im Eventmanagement und Kulturmanagement einschätzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Definitionen Kultur, Kunst, Kulturmanagement.

Bedeutung von Kunst und Kultur.

Ausprägungsformen und Management einzelner Kultursparten:

Literatur; Theater und Kleinbühnen.

Konzertwesen; Musiktheater.

Ausstellungen, Museen und Galerien.

Veranstaltungsorte und Technik:

Beschaffenheit und Eignung des Ortes.

Anforderungen an Bühne und Technik.

Projektmanagement:

Grundlagen (Veranstaltungsplanung, Umsetzung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenmanagement).

Recht und Versicherung:

Veranstaltungsrecht.

römisch zwei. Jahrgang:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Kulturelles Verhalten und kulturelle Milieus.

Ausprägungsformen und Management einzelner Kultursparten:

Kunsthäuser und Kunstvereine. Festwochen und Festspiele. Kulturinitiativen.

Volkskultur.

Film und Video. Neue Medien und Cyberkultur.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:

Aufgaben und Besonderheiten.

PR- und Werbekonzepte.

Aufbau und Gestaltung von Zeitungen, Programmheften, Katalogen.

Pressearbeit, Pressekonferenz.

Kultur in den Medien, Kulturjournalismus.

Recht und Versicherung:

Urheberrecht.

römisch drei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Veranstaltungsplanung, Umsetzung in Handlungsabläufe. Budgetierung und Kostenmanagement.

Arbeitsunterlagen (Projektkonzepte und Projektdokumentationen), Zeitmanagement und Arbeitstechnik.

Theoretische Reflexionen über das eigene Projekt. Betreuung von Künstlerinnen und Künstlern.

Kultur und Wirtschaft:

Sponsoring und Fund Raising.

Eventmanagement:

Begriffe. Erscheinungsformen und Einsatzgebiete.

Einbettung in den Marketing-Mix.

Recht und Versicherung:

Versicherungsrecht.

Denkmalschutz.

römisch vier. Jahrgang:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Ästhetik und Kulturtheorien.

Eventkonzeption:

Von der Idee bis zum Event.

Organisation.

Finanzierung – Sponsoring.

Location. Licht- und Tontechnik.

Zulieferer im Eventmanagement.

römisch fünf. Jahrgang:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Kulturelles Erbe - Österreich als Kulturnation.

Kulturpolitik und staatliche Kulturförderung:

Kulturpolitische Konzepte der Parteien seit 1945.

Kunst- und Kulturförderung.

EU-Kulturpolitik.

Kultur und Wirtschaft:

Standortfaktor Kultur.

Recht und Versicherung:

Gesetzliche Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung. Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich.

Projekte zu Themen des römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgangs.

8.2. TAGUNGS- UND KONGRESSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von Tagungen und Kongressen Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Tagungs- und Kongressmanagement in öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen, Interessenvertretungen und Betrieben übernehmen oder als Fachkraft wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    über die Bedeutung von Fach- und Publikumsmessen Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Messeauftritte planen, durchführen und auswerten bzw. wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    betriebliche, kollektive und individuelle Bedürfnisse nach beruflicher und persönlicher Fortbildung wahrnehmen und bei der Angebotserstellung berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    Konzepte für innerbetriebliche Fortbildung erstellen und finanziell wie organisatorisch planen können;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Veranstaltung nötige Kontakte zu den entsprechenden Expertinnen und Experten herstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Tätigkeiten eines PCO (professional congress organizer) kennen;
  • Strichaufzählung
    mit dem Fachvokabular der Tagungs- und Tourismusbranche vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    über Grundlagen der Trainingstätigkeit, Führung von Gruppen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über gängige Methoden der Zusammenarbeit und Beratung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Präsentations- und Moderationstechniken anwenden können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Geschichte und soziales Umfeld des Tagungswesens in Österreich. Österreich als Kongressdestination (Voraussetzungen, Infrastruktur, wirtschaftliche Auswirkungen).

Tagungsarten.

Ausstattungs- und Veranstaltungstechnik:

Einrichtung von Tagungsräumlichkeiten.

Anforderungen an Veranstaltungsorte (Infrastruktur, Betriebstechnik).

Kongress- und Tagungsorganisation:

Wissenschaftliches Komitee, Organisationskomitee. Berufsbild des PCO (professional congress organizer).

Kongresssekretariat.

Kongresshilfsdienste; Dolmetscherdienste.

Akquisition und Betreuung von Referentinnen, Referenten,

Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Unterbringung, Ausrichten von Empfängen, Planung und Durchführung von Rahmen- und Beiprogramm. Incentives und Pre- und Postconvention Tours.

Erstellen von Einladungen, Anmeldeformularen, Tagungsprotokollen. Begleitausstellung und Postersession.

Projektmanagement:

Veranstaltungsplanung und deren Umsetzung in Handlungsabläufe. Budgetierung und Kostenplanung;

Arbeitsunterlagen (Projektkonzepte, Angebotserstellung, Projektdokumentationen und Projektpräsentationen).

Erfolgskontrolle.

Softwarelösungen für den Planungsablauf.

römisch fünf. Jahrgang:

Führung und Organisation von Fortbildungs- und Kongresshäusern.

Kongress- und Tagungsmarketing:

Ziele und Inhalt der Medienarbeit von Tagungseinrichtungen.

Pressekonferenz.

Werbekonzepte der Kongress- und Tagungsbranche.

Aufbau und Gestaltung einer Kongresszeitung.

Messe:

Organisation, Aufbau, Standgestaltung, Betreuung, Nachbearbeitung.

Finanzierung:

Sponsoring, Sponsorensuche und -betreuung; Fundraising.

Empfänge:

Arten und Organisation.

Fortbildung:

Berufe im Fortbildungsbereich.

In- und ausländische Anbieter, Bildungsprogramme.

Firmeninterne Fortbildung.

Aus- und Weiterbildungskonzepte.

Trends in der Fortbildung.

Arbeitstechniken und –methode:

Leitungstechniken (Führung von Plenar- und Podiumsdiskussionen, Großgruppenleitung, Seminarleitung, Moderationstechnik etc.).

Trainingsmethoden.

Beratungsmethoden.

8.3 BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    konkrete Aufgaben im Bereich der Kultur und des Tagungswesens übernehmen und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen lernen;
  • Strichaufzählung
    organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und sie den Erfordernissen der jeweiligen Aufgabenstellungen anpassen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle im betrieblichen Zusammenhang in Eigenverantwortung bearbeiten und selbstständige Entscheidungen (alleine und in der Gruppe) treffen können;
  • Strichaufzählung
    die nötigen Kontakte zu anderen Betrieben unter Verwendung verschiedener Kommunikationsmittel selbständig herstellen;
  • Strichaufzählung
    logisch und vernetzt denken;
  • Strichaufzählung
    zum Transfer der auch in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der persönlichen Erfahrungen auf problemorientierte Aufgabenstellungen der Praxis fähig sein;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, Konfliktsituationen zu erkennen und zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    Kreativität und Innovationsbereitschaft zur Realisierung selbst gesetzter Unternehmensziele sinnvoll einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Wert laufender Weiterbildung für ihre persönliche Entfaltung erkennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Time-Management.

Unternehmensorganisation - Aufbau- und Ablauforganisation. Praktische Geschäftsfälle aus den folgenden Bereichen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Kommunikations- und Informationstechnologien.

Sekretariatstätigkeiten. Allgemeiner Schriftverkehr.

Verkauf/Auftragsbearbeitung.

Logistik und Transport.

Rechnungswesen.

9. ERNÄHRUNG UND GASTRONOMIE

9.1 FOOD-, BEVERAGE- UND CATERINGMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus dem Food- und Beveragebereich im Veranstaltungswesen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die anfallenden Organisationsaufgaben mit betriebsmäßiger Software planen, durchführen und leiten können;
  • Strichaufzählung
    ein auf die Anforderungen eines Veranstaltungsbetriebes abgestimmtes Speisen- und Getränkeangebot selbständig erstellen und ausgewählte Speisen und Getränke auch praktisch herstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Regeln der Gastlichkeit und die Entwicklung der Tisch- und Esskultur kennen;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anleiten, kontrollieren und deren Arbeit objektiv beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Essen, Trinken und Gastlichkeit als Teil unserer Kultur. Warenbewirtschaftung.

Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung zeitgemäßer Herstellungsmethoden und kultureller Traditionen, Convenienceprodukte.

Getränke einschließlich Bar- und Mixgetränke.

Tagesmenüs und Menüs zu besonderen Anlässen im Veranstaltungsbereich.

Korrespondierende Getränke.

Service:

Betriebliches Bedienungssystem - Arbeitsabläufe.

Präsentation:

Repräsentationstische für verschiedene Anlässe.

Tisch- und Buffetdekoration. Inhaltliche Gestaltung von Speisen-,

Menü- und Getränkekarten.

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

römisch drei. Jahrgang:

Speisen für verschiedene Anlässe im Rahmen des Veranstaltungswesens. Klassische und internationale Menü- und Speisenfolgen.

Organisation:

Planungshilfen für gastronomische Arbeiten im Veranstaltungsbereich und für inner- und außerbetriebliche Organisationsaufgaben unter Einsatz entsprechender Software.

Computerunterstützte Planung von Arbeitsaufgaben im Cateringbereich und praktische Durchführung (Seminarverpflegung, Kaffeepausen, Konferenzverpflegung).

Verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb:

Präsentation, Degustation.

Marketing im Gastgewerbe.

Optimale Nutzung der Möglichkeiten bestehender Objekte:

Zuordnung von Räumen zu bestimmten Funktionen.

Planskizzen, Raumpläne und Raumgestaltung, Raumdekoration.

Personalmanagement:

Anleitung und Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Führung von Unterweisungsgesprächen und Arbeitsbesprechungen. Arbeitsbewertung. Exemplarische Stellenbeschreibung.

9.2 ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen können;
  • Strichaufzählung
    prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Physiologische Grundlagen der Ernährung:

Nährstoffbildung. Kreislauf der Stoffe in der Natur. Aufgaben der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf.

Bestandteile der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Folgen der Über- und Unterversorgung.

Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung.

Würzmittel.

Alkaloidhältige Getränke:

Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung.

Alkoholfreie Getränke:

Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung.

Alkoholische Getränke:

Ernährungsphysiologische Bedeutung.

Lebensmittelqualität:

Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Neuartige Lebensmittel. Lebensmittelrecht.

Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung. Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.

10. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

SEMINARE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die auch durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches nicht vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoff sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

eine einstündige Schularbeit.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Sachlicher Rahmen:

In Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in anderen dem Ausbildungszweig entsprechenden Berufsfeldern.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Lehrenden haben Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie sind jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Gegenständen des folgenden Semesters in den Unterricht einzubeziehen sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es den Lehrenden, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Es gelten sinngemäß die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände (siehe Abschnitt römisch drei).

D. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Für das fakultative Praktikum eignen sich nur der Bildungs- und Lehraufgabe des Ausbildungszweiges entsprechende Betriebe.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die zur Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes erforderlich sind.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2011

Gesetzesnummer

10008878

Dokumentnummer

NOR40105247