Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verordnung über die in die Gleichbehandlungsberichte aufzunehmenden statistischen Daten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 774/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 31/2010Bundesgesetzblatt Nr. 774 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 31/2010materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2010,
Text
Zeitraumbezogene Daten
§ 4.Paragraph 4,
Für die Erhebung folgender Daten gilt als Berichtszeitraum der 1. Jänner bis zum 1. Juli des Folgejahres der beiden Kalenderjahre, die dem Zeitpunkt, bis zu dem der Bericht zu legen ist, vorangehen:
Neueintritte in den Bundesdienst mit Ausnahme von Ersatzkräften für Bedienstete nach Punkt 4 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes, Anlage III des für das jeweilige Finanzjahr geltenden Bundesfinanzgesetzes, Teilnehmern und Teilnehmerinnen an der Eignungsausbildung und Lehrlingen;Neueintritte in den Bundesdienst mit Ausnahme von Ersatzkräften für Bedienstete nach Punkt 4 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes, Anlage römisch drei des für das jeweilige Finanzjahr geltenden Bundesfinanzgesetzes, Teilnehmern und Teilnehmerinnen an der Eignungsausbildung und Lehrlingen;
Ausscheiden aus dem Dienststand;
Höherwertige Verwendungen (Funktionen);
Erteilte Zulassungen zu
Grundausbildungslehrgängen,
berufsbegleitender Fortbildung einschließlich Führungskräftelehrgängen und
die auf Grund einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
erstatteten Disziplinaranzeigen,
an die Disziplinarkommissionen weitergeleiteten Anzeigen und
rechtskräftigen Schuldsprüche;
die auf Grund des Frauenförderungsgebotes
bevorzugt aufgenommenen Bewerberinnen,
für höherwertige Verwendungen (Funktionen) bestellten Bewerberinnen und
zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, zugelassenen Bewerberinnen.
Schlagworte
Ausbildungsmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2023
Dokumentnummer
NOR12107615
Alte Dokumentnummer
N6199330740J