Rechtstracker.at

Anl. 1/07

Fassungen
01.09.1993 bis 31.08.2006 — BGBl. Nr. 701/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0701.09.199631.08.2006 § → § · 1 Dokument · aufgehoben
Anl. 1/0711.05.199431.08.1996 § → § BGBl. Nr. 352/1994 · 2 Dokumente
Anl. 1/0701.09.199331.08.2006 BGBl. Nr. 701/1993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1993,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 07

Inkrafttretensdatum

01.09.1993BGBl. Nr. 701/1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Artikel römisch drei, Paragraph eins, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1993,)

Text

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:

Die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Bewältigung verschiedener spezieller Aufgaben im Rahmen einer verantwortungsbewußten Erziehertätigkeit erforderlich sind, erwerben und einüben.
    Sie sollen insbesondere
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Sofortmaßnahmen, zur Sicherheit und in der Ersten Hilfe zu setzen, als Multiplikatoren, Aufgaben der Verkehrserziehung wahrzunehmen sowie durch Erwerb von Grundlagen in den neuen Technologien diese im künftigen Wirkungsbereich zu nützen; dabei sollen die Schüler - ausgehend vom gegenwärtigen Stand der Informatik, insbesondere deren Denk- und Arbeitsweisen, Möglichkeiten ihrer Anwendung und Perspektiven ihrer möglichen Weiterentwicklung kennenlernen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten im Hinblick auf Erfordernisse im künftigen Beruf erlangen sowie Lernhilfe in der Grundschule insbesondere in Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik einüben;
  • Strichaufzählung
    in den letzten Klassen Sensibilität für Gruppenprozesse erwerben,
  • Strichaufzählung
    Einblick in aktuelle einschlägige Arbeits- und Forschungsprojekte gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung der einfachen Arbeiten des Rechnungswesens, sowie Kenntnis der Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und der Folgen von Mängeln erwerben; Vertrautheit mit der einfachen Buchhaltung insbesondere Budgetplanung, Kontoführung, Rechnungsführung, Material- und Inventarverwaltung und Einblick in Personalverrechnung gewinnen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Verkehrserziehung:
    Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung bei
Kindern und Jugendlichen.
Dazu gehört zB
  • Strichaufzählung
    Festigung von verkehrsgerechtem Verhalten und Aufbau einer kritischen verantwortungsbewußten Einstellung zum Straßenverkehr;
  • Strichaufzählung
    Übungen zur Verbesserung der eigenen Leistung und der Erfassung, Analyse und Bewertung von Verkehrssituationen aus eigener und fremder Sicht;
  • Strichaufzählung
    Festigung eigenverantwortlichen Handelns und partnerschaftlichen defensiven Verhaltens.

Sicherung der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen notwendigen fachlichen Voraussetzungen. Diese sind

  • Strichaufzählung
    Kenntnis der sozialpsychologischen Grundlagen und der adäquaten Lehrpläne zur schulischen Verkehrserziehung;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten für eine ergänzende Verkehrserziehung in Horten und Heimen, aufbauend auf die schulische Verkehrserziehung;
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Übungen in der Verkehrsrealität und Möglichkeiten der Umsetzung;
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der für die jeweilige Altersstufe wichtigen Verkehrsregeln und -zeichen sowie der Zusammenhänge zwischen Straßenbeschaffenheit, Verkehrs- und Witterungseinflüsse, Fahrzeugart und Verkehrsteilnehmer.

Planung der Verkehrserziehung im Hort und Heim. Dabei ist zu berücksichtigen

  • Strichaufzählung
    die Anwendung didaktischer Modelle in Ergänzung der jeweiligen schulischen Verkehrserziehung;
  • Strichaufzählung
    der Einsatz geeigneter Methoden;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung konkreter Beispiele kurz-, mittel- und langfristiger Planung;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive.
Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen im Erzieherdienst. Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutung, Anlegen von Verbänden. Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster Art). Gesamtkörperpflege bei Kindern und Jugendlichen.
Informatik:

Einführung in die Grundbegriffe der EDV (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Exemplarische Anwendung auf praktische Problemstellungen aus verschiedenen persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Lebensbereichen sowie aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen (in Form von Beispielen).

Hardware:

Erste Einführung in die Hardware (Aufbau und Arbeitsweise):

Prozessor, Speicher, Peripherie.

Software:

Grundzüge einer problemorientierten Programmiersprache, um

einfach Probleme mit dem Computer lösen zu können.

Programmstrukturen. Datenstrukturen.

Arbeiten mit Anwendersoftware, insbesondere Textverarbeitung,

Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation.

Auswirkungen im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen

Bereich. Aspekte des Datenschutzes.

Didaktischer Hinweis:

Durch praktisches Arbeiten am Computer sollen die Schüler mit elektronischer Datenverarbeitung vertraut gemacht werden. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Buchhaltung).

Wenn möglich, sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Die Schüler sollten auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Hauswirtschaftlich gesundheitlicher Bereich:

Ausarbeitung von Speiseplänen, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.

Aufbau und Pflege von Tischkultur.

Hauswirtschaftliche Arbeiten.

Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und gesundheitlichen Geischtspunkten Anmerkung, richtig: Gesichtspunkten).

Pflege der gebräuchlichen Zimmer- und Gartenpflanzen;

Grundbegriffe des Blumenarrangierens.

Lernhilfe für die Grundschule:

Didaktische Hinweise zur gezielten Lernhilfe für Grundschulkinder auf der Basis des einschlägigen Lehrplans. Dabei geht es darum,

  • Strichaufzählung
    den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen;
  • Strichaufzählung
    beim Verfassen von Texten zur Selbständigkeit im Schreiben zu motivieren;
  • Strichaufzählung
    das Rechtschreibkönnen kontinuierlich zu erweitern;
  • Strichaufzählung
    durch erhöhte Lesefertigkeit vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten zu ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte der Umwelt mit Hilfe von Zahlen, Größen und Operationen zu durchdringen sowie räumliche Vorstellungen aufzubauen (Gewinnen von Zahlbegriffen, handlungsorientiertes Darstellen, Durchgliederung und operatives Durchforschen des jeweiligen Zahlenraumes);
  • Strichaufzählung
    grundlegende mathematische Techniken sowie praktische mathematische Fertigkeiten zu erwerben.
    1. Ziffer 4
      Klasse:
      Kommunikationstechniken und Gruppendynamik:

Gruppendynamische Spiele und Übungen. Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens; Einübung personzentrierter Gesprächsführung insbesondere mit Erwachsenen.

Verhaltenstraining; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen.

Aufbau, Ziele und Bedeutung der Erwachsenenbildung unter Darstellung einzelner spezifischer Formen und Einrichtungen. Anbahnen einer sinnvollen Zusammenarbeit mit derartigen Institutionen, auch unter Berücksichtigung der Elternbildung.

Aktuelle Arbeits- und Forschungsgebiete, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf sozialpädagogische Belange.

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Buchhaltung:

Begriff, Gliederung und Teilgebiete des Rechnungswesens; Interessenten am Rechnungswesen; gesetzliche Bestimmungen, Systeme der Buchführung, Abrechnungssysteme in Horten und Heimen sowie Wohngemeinschaften; Belege, Belegbearbeitung, Ausstellung von Rechnungen, Buchführungspflicht - Aufzeichnungspflicht; Kassabuch und Bankbuch (Brutto-Verbuchung); die Umsatzsteuer, Kassabuch-Nettoverbuchung; allenfalls Verwendung von Buchhaltungs-Software.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll vorrangig die Selbständigkeit der Schüler gewährleisten, um den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten in einzelnen berufsbezogenen Sachbereich zu sichern.

Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung das Verantwortungsbewußtsein der Schüler gefördert werden. Dadurch soll der Transfer für die praktische Arbeit in Horten, Heimen sowie der außerschulischen Jugendarbeit sichergestellt werden.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Bereich der Verkehrserziehung sind acht bis zehn Stunden vorzusehen.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008880

Dokumentnummer

NOR12107641

Alte Dokumentnummer

N6199330901J