Rechtstracker.at

Anl. 2/08

Fassungen
01.09.1996 bis 31.08.2006 — BGBl. Nr. 328/1996
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/0801.09.199631.08.2006 BGBl. Nr. 328/1996 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1996,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 08

Inkrafttretensdatum

01.09.1996BGBl. Nr. 328/1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1996,)

Text

C. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel dieses Unterrichtsgegenstandes ist die sichere Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung sowie das Erlernen des 10-Finger-Tastenschreibens auf einer Schreibmaschine oder auf einem PC. Der Erwerb von Kurzschriftkenntnissen ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

Die Schüler sollen normgerechte und fehlerfreie praxisbezogene Schriftstücke unter praxisgemäßem Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen unter Einbeziehung der Steno- und Phonotypie sowie der erforderlichen Organisationsmittel erstellen können. Sie sollen auf Grund vorgegebener Sachverhalte Texte formulieren, festhalten, gestalten, überarbeiten und rationell weitergeben können.

Weiters sollen die Schüler die Verkehrsschrift nach der Wiener

Urkunde als Entlastungstechnik einsetzen können.

Die Schüler sollen insbesondere

  • Strichaufzählung
    im computerunterstützten Tastschreiben am Ende der Ausbildung eine Schreibfertigkeit von etwa 150 Bruttoanschlägen in der Minute erreichen und Diktate mit etwa 40 Silben in der Minute aufnehmen können,
  • Strichaufzählung
    die Funktion eines Textverarbeitungsprogrammes beherrschen und problemorientiert anwenden können,
  • Strichaufzählung
    Schriftgut unter Berücksichtigung der ÖNORMEN und typographischer Grundsätze gestalten können,
  • Strichaufzählung
    die Kurzschrift zum Notieren und Konzipieren sowie zur Diktataufnahme am Ende der Ausbildung einsetzen können und
  • Strichaufzählung
    mit technischen Arbeitsmitteln verantwortungsvoll und umweltbewußt umgehen sowie die ergonomischen und sozioökonomischen Aspekte der Bildschirmarbeit überblicken können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. oder 3. und 4. Semester:
    10-Finger-Tastschreiben einschließlich des normgerechten Anwendens der Ziffern und Sonderzeichen. Erreichen einer Schreibfertigkeit von etwa 150 Bruttoanschlägen in der Minute in der Abschrift und etwa 40 Silben in der Minute im Diktat.
Grundlagen der Hard- und Software:
Elektronische Schreibsysteme.

Gerätebedienung; Verwendung von Betriebssystem und Benutzeroberfläche in der computerunterstützten Textverarbeitung.

Grundfunktionen des eingesetzten Textverarbeitungsprogrammes. Datensicherung.

Formale Gestaltung einfacher Schriftstücke nach der ÖNORM A 1080 mit und ohne Vordruck unter Anwendung praxisgerechter Korrekturverfahren.

Bearbeitung von praxisrelevanten Schriftstücken; Ablagemethoden;

einfache bürotechnische Hilfsmittel (Diktiergerät;

Vervielfältigungsverfahren; Formen der Telekommunikation).

Verkehrsschrift; Lesen eigener Stenogramme und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren weitere Bearbeitung mit Computer oder Schreibmaschine.

Verfassen von Protokollen und Benutzen von praxisgemäßen Aufzeichnungsmethoden (Arten; sprachlicher, inhaltlicher und formaler Aufbau); Lösen von Organisationsaufgaben.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Anwendung der Verkehrsschrift muß im Hinblick auf den Einsatz in der Praxis der Wiederlesbarkeit der Vorrang vor der Richtigkeit eingeräumt werden.

Den Schülern ist die sinnvolle Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den anderen Unterrichtsgegenständen und deren Bedeutung für ihre berufliche Tätigkeit einsichtig zu machen.

Bei der Bearbeitung des Schriftgutes ist der Inhalt neben formalen Aspekten als wesentliches Element zu berücksichtigen.

Im Textverarbeitungsunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüber hinaus sollen die Schüler mit verschiedenen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden geläufigen Aufgaben vertraut gemacht werden.

INSTRUMENTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Instrumentenbau soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.

Auf Grund dessen sollen die angehenden Sozialpädagogen befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Bau einfacher Musikinstrumente;
  • Strichaufzählung
    Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten;
  • Strichaufzählung
    kreativer und improvisatorischer Einsatz der Instrumente;
  • Strichaufzählung
    Erwerb der Fähigkeit, einfache Musikinstrumente mit Kindern und Jugendlichen - entsprechend der jeweiligen Entwicklungsstufe - herzustellen;
  • Strichaufzählung
    praxisbezogene Verwendung der Instrumente.
Durch das eigenständige Herstellen des Instrumentariums soll dem Schüler ein besonderer Zugang zu den Instrumenten und zum Musizieren eröffnet werden.
Die Verbindung von herkömmlichem und selbstgefertigtem Instrumentarium soll dem Schüler erweiterte Klang- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufspraxis eröffnen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. oder 3. und 4. Semester:

Bau einfacher Musikinstrumente (Schlaghölzer, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumente, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfacher Flöten, eines Stabspieles uä.) in entsprechender handwerklicher und klanglicher Qualität.

Richtige Handhabung und Pflege der Instrumente.

Praktische Anwendung durch Experimentieren und Improvisieren mit Geräuschen, Klängen und vorgegebenen musikalischen Strukturen.

Didaktische Grundsätze:

Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Besondere Bedeutung kommt ständiger Gehörschulung zu. Beim Experimentieren und Improvisieren soll rhythmisches Empfinden geweckt und gefördert werden. Unter Einbezug der Fest- und Feiergestaltung ist gemeinsames Musizieren mit selbstgebauten Instrumenten zu fördern.

Im Interesse eines praxisorientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Hort- und Heimpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Instrumentalunterricht, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülern ermöglichen, die Instrumente sowohl berufsspezifisch als auch zur persönlichen Bereicherung einzusetzen.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Pflichtgegenstand)

FLÖTE/AKKORDEON

A. BLOCKFLÖTE

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte.

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter

Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen

Instrumenten und chorischer Besetzung.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis: Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen

Erziehung.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

B. BAMBUSFLÖTE

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester:

Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte oder Weiterverwendung bzw. Fertigstellung der im Freigegenstand Instrumentenbau gebauten Bambusflöte.

Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden.

Übung zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder

Altflöte, gemäß dem Bauvorgang.

Intonationsübungen.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter

Verwendung von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik; Improvisation und

kreatives Gestalten.

Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Vor-, Zwischen- und Nachspiele.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen

Instrumenten.

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen

Instrumenten.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche

Praxis:

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.

Einsatz des Instrumentes im sozialpädagogischen Berufsfeld.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten, allenfalls Bau einer weiteren Bambusflöte.

Variieren von Liedern für Kinder und Jugendliche.

C. AKKORDEON

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester:

Aufbauend auf das einführende Spiel im Fünftonraum zum Erwerb der adäquaten Handhabung des Instrumentes und der Grundlagen des Diskant- und Baßspieles hat der Freigegenstand Akkordeon die Aufgabe der Erweiterung des Diskanttonraumes bis hin zum mehrstimmigen Melodiespiel sowie des Ausbaus des Begleitbaßspieles.

Die Lernenden sollen mit den spezifischen Formen des Instrumentes konfrontiert werden und die Möglichkeit erhalten, diese im Rahmen der Instrumentalausbildung auch aktiv kennenzulernen.

In der Unterrichtsarbeit soll auf die persönlichen Bedürfnisse der Lernenden bezüglich ihrer Ansprüche an das Akkordeonspiel eingegangen werden.

Unter Berücksichtigung didaktischer Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis gilt es, die Schüler zur selbsttätigen Erarbeitung eines Spielrepertoires für das sozialpädagogische Arbeitsfeld anzuleiten, diesbezügliche Möglichkeiten des Einsatzes des Akkordeons exemplarisch aufzuzeigen und das Spezifikum des Ensemblespiels insoweit zu präsentieren, daß die Erlangung der Kompetenz zur selbständigen Leitung einer Spielgruppe gewährleistet ist.

Eine Einführung in die Reparaturkunde zur Behebung kleiner Schäden des Instrumentes ist im Unterricht zu inkludieren.

Der Freigegenstand Akkordeon beinhaltet die Möglichkeit des Erlernens des Piano- oder Knopfgriffakkordeons.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht)

Im Freigegenstand Akkordeon oder Flöte sind die Schüler, aufbauend auf ihre individuellen Vorkenntnisse, zu Kompetenz im Instrumentalspiel bezüglich persönlicher wie beruflicher Ansprüche zu führen.

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2017

Gesetzesnummer

10008880

Dokumentnummer

NOR12112052

Alte Dokumentnummer

N6199656640J