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Art. 1

Fassungen
11.02.1994 bis 31.07.1998 — BGBl. Nr. 95/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 111.02.199431.07.1998 BGBl. Nr. 95/1994 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Mandatsverteilung auf die Wahlkörper für die Arbeiterkammerwahl 1994

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1994,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

11.02.1994BGBl. Nr. 95/1994

Außerkrafttretensdatum

31.07.1998

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 1998,).

Text

Die Anzahl der auf die Wahlkörper entfallenden Kammerräte wird wie folgt festgesetzt:

  1. In der Arbeiterkammer für Burgenland entfallen auf den

     a) Wahlkörper für Arbeiter ...............  30 Kammerräte,

     b) Wahlkörper für Angestellte ............  18 Kammerräte,

     c) Wahlkörper für Verkehrsbedienstete ....   2 Kammerräte.

  2. In der Arbeiterkammer für Kärnten entfallen auf den

     a) Wahlkörper für Arbeiter ...............  36 Kammerräte,

     b) Wahlkörper für Angestellte ............  29 Kammerräte,

     c) Wahlkörper für Verkehrsbedienstete ....   5 Kammerräte.

  3. In der Arbeiterkammer für Niederösterreich entfallen auf den

     a) Wahlkörper für Arbeiter ...............  60 Kammerräte,

     b) Wahlkörper für Angestellte ............  43 Kammerräte,

     c) Wahlkörper für Verkehrsbedienstete ....   7 Kammerräte.

  4. In der Arbeiterkammer für Oberösterreich entfallen auf den

     a) Wahlkörper für Arbeiter ...............  57 Kammerräte,

     b) Wahlkörper für Angestellte ............  48 Kammerräte,

     c) Wahlkörper für Verkehrsbedienstete ....   5 Kammerräte.

  5. In der Arbeiterkammer für Salzburg entfallen auf den

     a) Wahlkörper für Arbeiter ...............  34 Kammerräte,

     b) Wahlkörper für Angestellte ............  32 Kammerräte,

     c) Wahlkörper für Verkehrsbedienstete ....   4 Kammerräte.

  6. In der Arbeiterkammer für Steiermark entfallen auf den

     a) Wahlkörper für Arbeiter ...............  59 Kammerräte,

     b) Wahlkörper für Angestellte ............  44 Kammerräte,

     c) Wahlkörper für Verkehrsbedienstete ....   7 Kammerräte.

  7. In der Arbeiterkammer für Tirol entfallen auf den

     a) Wahlkörper für Arbeiter ...............  36 Kammerräte,

     b) Wahlkörper für Angestellte ............  29 Kammerräte,

     c) Wahlkörper für Verkehrsbedienstete ....   5 Kammerräte.

  8. In der Arbeiterkammer für Vorarlberg entfallen auf den

     a) Wahlkörper für Arbeiter ...............  34 Kammerräte,

     b) Wahlkörper für Angestellte ............  33 Kammerräte,

     c) Wahlkörper für Verkehrsbedienstete ....   3 Kammerräte.

  9. In der Arbeiterkammer für Wien entfallen auf den

     a) Wahlkörper für Arbeiter ...............  66 Kammerräte,

     b) Wahlkörper für Angestellte ............ 100 Kammerräte,

     c) Wahlkörper für Verkehrsbedienstete ....  14 Kammerräte.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009

Gesetzesnummer

10008897

Dokumentnummer

NOR12108155

Alte Dokumentnummer

N6199432959J