Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.09.2007 bis 31.01.2009 — BGBl. II Nr. 173/2007 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.04.201731.01.2019 § → § BGBl. II Nr. 90/2017 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 239/2017
Anl. 129.10.201631.03.2017 § → § BGBl. II Nr. 299/2016
Anl. 101.02.200928.10.2016 § → § · 1 Dokument
Anl. 101.09.200731.01.2009 § → § BGBl. II Nr. 173/2007 · 2 Dokumente
Anl. 101.09.200631.01.2009 BGBl. II Nr. 256/2006

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Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan des Kollegs für Elementarpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 906 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 256/2006

Außerkrafttretensdatum

31.01.2009

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 3, Abs.

5).

Text

Anlage

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LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)

römisch eins. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Ziffer eins
    Art und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan

mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele, Inhalte und Verfahren

für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerin/des Lehrers gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Semester angeführten Lehrstoffes einschließlich der Auswahl

der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine

Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten.

Die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler gemäß

Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten.

Der Lehrplan umfaßt

  • Strichaufzählung
    die allgemeinen Bestimmungen,
  • Strichaufzählung
    das allgemeine Bildungsziel,
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen didaktischen Grundsätze,
  • Strichaufzählung
    die Stundentafel und
  • Strichaufzählung
    die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, jeweils Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (nach Semestern gegliedert) und didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes.
Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der
Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag des Kollegs
sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.

  1. Ziffer 2
    Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht bloß einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken mehrerer oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die

allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:

  • Strichaufzählung
    Gesundheitserziehung
  • Strichaufzählung
    Interkulturelles Lernen
  • Strichaufzählung
    Leseerziehung und Sprecherziehung
  • Strichaufzählung
    Medienerziehung
  • Strichaufzählung
    Musische Erziehung
  • Strichaufzählung
    Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung)
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zwischen den Geschlechtern)
  • Strichaufzählung
    Umwelterziehung
  • Strichaufzählung
    Verkehrserziehung
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)
  • Strichaufzählung
    Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände und der Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Koordination insbesondere im Hinblick auf die Anwendung in der zukünftigen Berufsarbeit der Schülerinnen und Schüler wird schwerpunktmäßig von Didaktik und Pädagogik, wahrzunehmen sein. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffes bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegter Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten Semestern zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.

  1. Ziffer 3
    Unterrichtsplanung

Die Lehrerin/der Lehrer hat ihre/seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes).

Die Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan erfordern von der Lehrerin/vom Lehrer

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche („Unterrichtsprinzipien”),
  • Strichaufzählung
    die Auswahl der Lehrstoffe,
  • Strichaufzählung
    die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe sowie
  • Strichaufzählung
    die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Forderungen des Lehrplans
bezogen auf ein Semester zu entsprechen und andererseits pädagogisch und didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse
einzugehen.
Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Planung in zwei Stufen: Semesterplanung und mittelfristige Planungen.
In der Semesterplanung, die in den ersten Wochen des Schuljahres zu
erstellen ist, erfolgt eine erste zeitliche Anordnung der wesentlichsten Ziele und Stoffbereiche auf der Grundlage des Lehrplans. Die Reihung geschieht nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten. Wo dies nicht sinnvoll bzw. notwendig ist, orientiert sich die Anordnung an jahreszeitlichen Gegebenheiten, Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände, Schulveranstaltungen, Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und ähnlichem. Ungefähre Zeitrichtwerte sollen festgelegt werden, wobei auf genügend Freiräume für aktuelle Anlässe, Wiederholungen, Übungen,
Differenzierungen und ähnliches zu achten ist.
Die Semesterplanung ist während des Semesters durch mittelfristige Planungen zu ergänzen. Nun können die in der Semesterplanung festgelegten Planungsabsichten auf die jeweiligen unterrichtlichen Gegebenheiten und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler abgestimmt und konkretisiert werden. Mittelfristige Planungen enthalten neben den Zielen und Inhalten auch eine vorläufige Festlegung der Methoden und Medien.
Bei der Semesterplanung und den mittelfristigen Planungen sind entsprechend ihren Erfordernissen zu berücksichtigen:
  • Strichaufzählung
    geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;
  • Strichaufzählung
    die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler durch entsprechende Maßnahmen der inneren Differenzierung;
  • Strichaufzählung
    die Einplanung von Lernzeiten, die der Schülerin/dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern;
  • Strichaufzählung
    die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler;
  • Strichaufzählung
    die Einordnung des Lehrbuches und anderer Unterrichtsmedien.
In allen Unterrichtsgegenständen können in der Unterrichtsplanung berücksichtigt werden:
  • Strichaufzählung
    fachbezogener und fächerübergreifender Projektunterricht,
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung von Festen und Feiern,
  • Strichaufzählung
    Formen der inneren Differenzierung,
  • Strichaufzählung
    Schulveranstaltungen,
  • Strichaufzählung
    die Einbeziehung von Experten in den Unterricht.
Gemeinsame Planung mit Lehrerinnen und Lehrern des eigenen Unterrichtsgegenstandes oder anderer Unterrichtsgegenstände ist wünschenswert.

  1. Ziffer 4
    Schulautonome Lehrplanbestimmungen

4.1 Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einen bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

4.2 Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Semester im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in den einzelnen Semestern innerhalb des in der Stundentafel für dieses Semester vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird.

Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf pädagogische Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der

Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplans

zu

beachten.

Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann nach Maßgabe

folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Der Pflichtgegenstand “Religion” ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen,
  2. Ziffer 2
    ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Semester) darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Semester) um höchstens zwei Wochenstunden, der Pflichtgegenstand “Kindergartenpraxis” um höchstens drei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
    Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Semester kann schulautonom abgeändert werden;
    Unterrichtsgegenstände mit nur einer Gesamtwochenstundenzahl sind zu vermeiden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen abgeändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu ändern.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige um bis zu zwei Semester verlängert werden; diesfalls sind vorbehaltlich der sonstigen Möglichkeiten der schulautonomen Gestaltung des Lehrplans jedenfalls die Wochenstunden und die Lehrstoffe auf die einzelnen Semester aufzuteilen. An den Kollegs für Berufstätige kann der Unterricht in geblockter Form angeboten werden.
An Kollegs für Berufstätige kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.
Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für diesen Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schüler fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Pflichtgegenstand “Instrumentalunterricht” zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem römisch sechs. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte sowie seminaristische Unterrichtsformen und Blockungen vorgesehen werden.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche
Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen festgelegt werden, wobei das Bildungsziel des Kollegs für Kindergartenpädagogik, besonders einschlägige Interessen der Schüler sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes zu beachten sind.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen vorgenommen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungsund
Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Kindergartenpädagogik hat gemäß den Paragraphen 94, Absatz eins und 95 Absatz 3 a, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolvent/inn/en von höheren Schulen jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, die für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten erforderlich sind.

Als Experten des Erziehens für den gesamten vorschulischen (frühkindlichen) Bereich und als Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft sollen die Kindergartenpädagogen eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und kindergartendidaktische Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der weiteren Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.

In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der Erlebnisfähigkeit und des Problembewußtseins, des selbständigen Denkens, der allseitigen sprachlichen Bildung, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit und damit der intellektuellen, sittlichen und sozialen Mündigkeit leisten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler zur kompetenten Berufsausübung geführt.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit am Kolleg für Kindergartenpädagogik die folgenden zehn didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:

  1. Ziffer eins
    Personbezogenheit - Wissenschaftsorientierung - Soziales Lernen

Der Unterricht ist im Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit des Menschen, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:

Er hat die Ansprüche des Menschen auf Verständnis und Vertrauen, auf Wohlwollen und Gerechtigkeit, auf Geltung und Anerkennung, auf Sicherheit, Zugehörigkeit und Geborgenheit, auf Wertfindung, Wertorientierung und Wertbindung sowie auf Selbständigkeit zu berücksichtigen. Dadurch kann das Selbstwertgefühl aufgebaut bzw. vertieft werden. Dementsprechend sind den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens einzuräumen.

Der Unterricht soll den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und dessen wissenschaftstheoretische Reflexion berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen, was vor allem auch Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes einschließt.

Weiters ist die zielorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung und Entfaltung der sozialen Kompetenzen in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme, der Kooperation und der mitmenschlichen Verantwortung anzustreben. Das Sammeln von Erfahrungen in der Klassen- und Schulgemeinschaft als einer Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Feier- und Spielgemeinschaft ist für jede spätere Teamarbeit wie auch für eine erfolgreiche Führung von Kindergruppen von großer Bedeutung.

  1. Ziffer 2
    Berufsorientierung - Kompetenzorientierung

Bei der Auswahl und Akzentuierung der Lehrstoffe sowie bei der Bestimmung der Ziele sollten jene Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen. Dazu gehören vor allem eine hohe Meinung vom angestrebten Beruf und die entsprechende Professionalität im Wissen und Handeln.

  1. Ziffer 3
    Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug

Im Rahmen der Ausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Veranstaltungen zur praktischen Tätigkeit theoriebezogen und die Veranstaltungen zur theoretischen Reflexion praxisbezogen erfolgen. Durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch die Praxisorientierung der Theorie wird das unverzichtbare Ineinandergreifen von Praxis und Theorie sichergestellt. Darüber hinaus sind den Schülerinnen und Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand Möglichkeiten der didaktischen Aufbereitung der Lehrstoffe bewußt zu machen und sie mitwirken zu lassen, um sie dadurch im Hinblick auf ihre Berufsorientierung für eine stets notwendige Didaktisierung zu sensibilisieren.

  1. Ziffer 4
    Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration

Die Lernangebote des Kollegs für Kindergartenpädagogik sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen und den schöpferischen Selbstaufbau der Persönlichkeit ermöglichen, welcher Körper und Geist, Gefühl, Gemüt und Wille, Denken und Handeln, Wissen und Können gleichermaßen einschließt.

Bei der Auswahl der Lehrstoffe soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Hinsichtlich ihrer Berufsorientierung sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich zunehmend auch als verantwortliche Entscheidungsträger für erzieherisches Handeln zu begreifen.

  1. Ziffer 5
    Aktivierung und Motivierung

Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Aufgabenstellungen und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.

  1. Ziffer 6
    Strukturierung und Exemplarität

Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs (ua. auch in seminaristischer Form). Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes, forschendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.

  1. Ziffer 7
    Lebensbezogenheit und Veranschaulichung

Im Unterricht sind Lernsituationen zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie des Kollegs, die Alltagssituationen, aktuelle Ereignisse oder Praxiserfahrungen bieten. Außerdem werden die Lehrenden versuchen, den Schülerinnen und Schülern die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Bildungsaufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftigtes Berufsleben argumentativ einsichtig zu machen. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit des Unterrichts mit dem Leben (insbesondere Berufsleben) außerhalb der Schule aus.

Veranschaulichung verlangt von den Lehrenden, daß sie die Lehrstoffe dem Erleben und Erfahren der Schülerinnen und Schüler mehr- bzw. vielsinnig oder durch Beispiele zugänglich machen. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.

  1. Ziffer 8
    Individualisierung durch Differenzierungsmaßnahmen

Individualisierung verlangt von den Lehrenden, daß sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Persönlichkeiten der Schülerinnen und Schüler und ihre Bedingtheit ernst nehmen und diesen Tatsachen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Individuallagen der Schülerinnen und Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Wissensstand auf Grund bisheriger Lernerfahrungen in den Zubringerschulen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen, berücksichtigen (insbesondere im ersten Semester).

Die Unterschiedlichkeiten der Schülerinnen und Schüler betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit, ihre Selbständigkeit, ihre Selbsteinschätzung, eventuell besondere individuelle Begabungen und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten sollen die Lehrenden durch differenzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel unterschiedlich viele oder/und schwierige Aufgabenstellungen, verschiedene Sozialformen, Lehr-/Lernmittel, Lernzeit und Hilfestellung, entsprechen. Die zusätzliche verantwortungsbewußte Berücksichtigung der wahrgenommenen Lernfortschritte jedes einzelnen schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, unnötige Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.

  1. Ziffer 9
    Berücksichtigung verschiedener Lehr- und Lernformen

Der Unterricht ist so zu führen, daß die Schülerinnen und Schüler verschiedene erwachsenengerechte Formen des Wissens- und Könnenserwerbs erfahren und erproben können: das gebundene und das freie Lernen, das informierende und experimentierende, das projektorientierte und entdeckende Lernen, das wiederholende und übende Lernen, das vermittelnde und selbstaneignende Lernen sowie das Lernen im Gespräch. Durch dieses vielfältige Angebot von Möglichkeiten der Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung sollen jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erworben werden, die für das Berufsfeld Kindergarten und für die ständige Fortbildung von Bedeutung sind. Jedenfalls dient das geleitete Lernen als Grundlage zu selbständigem, reflektierendem und handelndem Lernen.

  1. Ziffer 10
    Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrags

Um die Lern- bzw. Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, erhalten und womöglich zu steigern, werden die Lehrenden versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen und zur Selbsteinschätzung der Lernenden (hinsichtlich von Stärken und Defiziten) zu sensibilisieren. Dazu werden sie trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anknüpfen an bereits Gelerntes, das Herstellen von Querverbindungen und durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen.

Zur Sicherung des Lernertrags eignen sich auch mündliche und schriftliche nachbereitende Hausaufgaben. Diese sind so vorzubereiten, daß sie von den Schülerinnen und Schülern selbständig durchgeführt werden können. Auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler ist Bedacht zu nehmen.

Die Lernkontrolle und die Beobachtung der Schülerleistungen geben den Lehrenden Hinweise auf die Wirksamkeit ihrer Unterrichtsarbeit und auf Maßnahmen zu deren Verbesserung. Die Kontrolle des Unterrichtsertrags dient aber auch der Motivation der Schülerinnen und Schüler und informiert diese über den Leistungsstand und über Lernfortschritte.

römisch vier. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                Wochenstundenzahl            Lehrver-

a) Pflichtgegenstände *1)                             Summe   pflich-

                                                               tungs-

                                    Semester                   gruppe

                                                               *1a)

                               1.    2.    3.    4.

---------------------------------------------------------------------

Religion ..................     2     2     2     2     8      (III)

Pädagogik (einschließlich

  Pädagogische Psychologie,

  Pädagogische Soziologie,

  Philosophie *2) ......... 4(+2)*2)4(+2)*2)4     4              II

Heil- und Sonderpädagogik .     -     -     2     2              II

Didaktik (insbesondere

  Didaktik der

  Kindergarten- und

  Vorschulerziehung) ......     5     5     4     4              II

Kindergartenpraxis *3) ....     6     6     6     6             III

Deutsch (einschließlich

  Sprecherziehung, Kinder-

  und Jugendliteratur) ....     1     1     1     1              I

Rechtskunde und Politische

  Bildung .................     -     -     1     2             III

Biologie und Umweltkunde *2)   (2)*2)(2)*2)(2)*2)(2)*2)         III

Gesundheitslehre ..........     -     1     1     1            (III)

Musikerziehung ............     3     3     2     2            (IVa)

Instrumentalunterricht

  1. Instrument

     (Gitarre/Klavier/

     Akkordeon) *3a) ......     2     2     2     1             IV

  2. Instrument

     (Flöte/Violine) *3a) .     -     1     2     1             IV

Rhytmisch-musikalische

  Erziehung ...............     2     1     1     1             IV

BildnerischeErziehung*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2)       (IVa)

Werkerziehung .............     4     4     4     4            (IV)

Leibeserziehung ...........     2     2     2     2            (IVa)

---------------------------------------------------------------------

b) Verbindliche Übungen *1)

---------------------------------------------------------------------

Ergänzende berufskundliche

  Unterrichtsveranstaltungen

  Hauswirtschaftlich-

  gesundheitlicher Bereich      3     -     -     -              V

  Fächerübergreifende

  berufsrelevante Aspekte .     -     1     1     1             III

  Figurenspiel/

  Verkehrserziehung .......     -     -     1     1              IV

Buchhaltung/

  Kommunikationstechniken

  und Gruppendynamik ......     2     2     -     -             III

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl *2)  32-38 (+5) *2) (Anm.: 1. Semester)

                             33-37 (+5) *2) (Anm.: 2. Semester)

                             34-38 (+3) *2) (Anm.: 3. Semester)

                             33-37 (+3) *2) (Anm.: 4. Semester)

                             146 *3b) (+16) *2) (Anm.: Summe)

---------------------------------------------------------------------

c) Freigegenstände *1)

---------------------------------------------------------------------

Instrumentenbau *4) *5) ...    (2)   (2)   (2)   (2)    4       (V)

Früherziehungspraxis ......     -     -     2     2     4       III

Slowenisch ................     2     2     2     2     8        I

Kroatisch .................     2     2     2     2     8        I

Ungarisch .................     2     2     2     2     8        I

---------------------------------------------------------------------

                                Wochenstundenzahl            Lehrver-

d) Unverbindliche Übungen *1)                         Summe   pflich-

                                                               tungs-

                                    Semester                   gruppe

                               1.    2.    3.    4.             *1a)

---------------------------------------------------------------------

Chorgesang *4) ............    1     1     1     1      4       (V)

Spielmusik *4) ............    -     -     1     1      2       (V)

Praxisanleitung *4) .......    1     1     1     1      4       III

Interkulturelle Erziehung

  *4) *5) .................   (2)   (2)   (2)   (2)     2       III

Darstellendes Spiel *4) *5)   (2)   (2)   (2)   (2)     2        V

Medienkunde ...............    1     1     1     1      4       III

---------------------------------------------------------------------

e) Förderunterricht *1)

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung *6).........    2     2     -     -      4      (IVa)

---------------------------------------------------------------------

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt römisch eins Ziffer 4, *1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden:

Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten römisch zwei;

pädagogisch-geisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft römisch zwei; mit Kindergartenpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände römisch drei; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung römisch drei; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung römisch fünf. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

*2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war.

*3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.

*3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.

*3b) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen sind festzulegen; siehe Abschnitt römisch eins Ziffer 4,

*4) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden.

*5) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. *6) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht:

Bildungsziele:

Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Kindergartenpädagogik an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Kindergarten- und HortenerzieherInnen, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Kindergarten- und HortenerzieherInnen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit den Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für eine christliche Erziehungsaufgabe im Kindergarten bzw. Hort zu übernehmen.

Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik zu beachten.

Didaktische Grundsätze:

Zu Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der SchülerInnen auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbständigkeit sollen gefördert werden.

Der vorliegende Lehrplan berücksichtigt in erster Linie religionspädagogische Themen, die in den Lehrplänen des bisherigen Religionsunterrichtes, der von den SchülerInnen des Kollegs besucht wurde, nicht berücksichtigt wurden. Der berufsorientierte Unterricht erfordert trotzdem die persönliche Auseinandersetzung, Aneignung und Kenntnis von Glaubensinhalten im Sinne des Religionsunterrichtes. Diesem Anliegen ist nach Möglichkeit bei allen Themenfeldern Rechnung zu tragen.

Die Reihung der Themenfelder liegt in der Verantwortung der LehrerInnen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester (je zwei Wochenstunden)

RELIGIÖS-CHRISTLICHE ERZIEHUNG

  • Strichaufzählung
    Klärung von Begriffen (Religionsbegriff; human, religiös, konfessionell, Glaube) und die Konsequenzen aus dem Begriffsverständnis für die berufliche Praxis.
  • Strichaufzählung
    Erziehungsansätze und -konzepte (zB situativer Ansatz, festorientierter Ansatz, Montessoripädagogik, Waldorfpädagogik...)
  • Strichaufzählung
    Erziehungsprinzipien (zB ganzheitlich, situativ, symbolbezogen)
  • Strichaufzählung
    Begründung für religiöse Erziehung (zB das religiöse Wesen des Menschen, rechtliche Begründung)
  • Strichaufzählung
    Mediale Hilfsmittel und Kriterien für ihre Auswahl (zB Bilderbücher)
  • Strichaufzählung
    Religiöse Literatur für Kinder (Geschichten, Legenden, Märchen ...)

DAS KIND

  • Strichaufzählung
    Kind als Subjekt des Erziehungsprozesses
  • Strichaufzählung
    Die religiöse Entwicklung des Kindes
  • Strichaufzählung
    Grundzüge des kindlichen Glaubens
  • Strichaufzählung
    Würde des Menschen - Würde des Kindes
  • Strichaufzählung
    Beziehung als religiöses Grundanliegen (zB Forderung nach Zuwendung, gegenseitiger Achtung, Nächstenliebe, Wertschätzung.

DIE KINDERGÄRTNERIN/DER KINDERGÄRTNER UND DIE RELIGIÖSE ERZIEHUNG

  • Strichaufzählung
    Die Auseinandersetzung mit der persönlichen Religiosität und dem gelebten Glauben
  • Strichaufzählung
    Das Berufsethos
  • Strichaufzählung
    Glaubensvermittlung durch Leben und Handeln
  • Strichaufzählung
    Leitlinien christlicher Erziehung (Geborgenheit vermitteln, Umgehen mit Konflikten, Beachten der Umwelt, Liebe und Sorge für den Mitmenschen, Werthaftigkeit von Regeln, Begegnung mit einem den Menschen liebenden Gott, Umgang mit Schuld, Gerechtigkeit, Anschaulichkeit, Annahme des Kindes ...)
  • Strichaufzählung
    Planungshilfen für die religiöse Erziehung im Kindergarten aus der Sicht der Religionspädagogik.

DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN FAMILIE UND KINDERGARTEN

  • Strichaufzählung
    Eltern als Katecheten - Religiöse Familienkultur
  • Strichaufzählung
    Wichtige Methoden der Erwachsenenbildung
  • Strichaufzählung
    Elternabend zur religiösen Erziehung (Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand Didaktik)
  • Strichaufzählung
    Religiosität in der Gesellschaft (Formen der Religiosität, Indifferentismus, Säkularisierung, Pluralismus, neue Heilslehren)
  • Strichaufzählung
    Zusammenarbeit mit an Religion nicht interessierten Familien.

MIT DEM MITMENSCHEN LEBEN

  • Strichaufzählung
    Grundzüge christlichen Sozialverhaltens
  • Strichaufzählung
    Verantwortung füreinander
  • Strichaufzählung
    Wert der eigenen Überzeugung für das Leben in der Gemeinschaft
  • Strichaufzählung
    Religionen, Konfessionen, Weltanschauungen im Kindergarten
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Andersgläubigen und Andersdenkenden im Kindergarten
  • Strichaufzählung
    Zusammenarbeit mit der Pfarre und dem Kindergartenerhalter

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester (je 2 Wochenstunden)

IM JAHR MIT DEM KIND LEBEN

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Feierkultur (Verständnis des Festes, Feieranlässe, Feierabfolge)
  • Strichaufzählung
    Formen der Kinderliturgie
  • Strichaufzählung
    Der kirchliche Festkalender und seine Berücksichtigung im Kindergarten
  • Strichaufzählung
    Brauchtum
  • Strichaufzählung
    Kinderfeste (Persönliche Anlässe, wie Geburtstag, Namenstag ...)
  • Strichaufzählung
    Heilige (Biographien, Feiern, Geschichten, Darstellungen, Heilige für Kinder).

BIBEL - DIE GLAUBENSQUELLE DER CHRISTEN

  • Strichaufzählung
    Wichtige bibelwissenschaftliche Informationen
  • Strichaufzählung
    Auslegungsmöglichkeiten für biblische Texte (historisch-kritische Methode, linguistische Methode, existentielle Auslegung ...)
  • Strichaufzählung
    Der persönliche Zugang zur Bibel (Schritte der Bibellektüre und der Auseinandersetzung mit biblischen Texten)
  • Strichaufzählung
    Kinderbibeln (Arten, Auswahl, Beurteilung...)
  • Strichaufzählung
    Kriterien für eine kindgerechte Textauswahl
  • Strichaufzählung
    Methodische Möglichkeiten für die Bibelarbeit im Kindergarten (Erzählen, Spiele ...)

GEBET

  • Strichaufzählung
    Gebetspraxis des Erwachsenen (Verständnis, Möglichkeiten, Probleme)
  • Strichaufzählung
    Grundsätze der Gebetserziehung
  • Strichaufzählung
    Gebetsformen und -haltungen
  • Strichaufzählung
    Meditation - Anliegen und Möglichkeiten mit Kindern
  • Strichaufzählung
    Gebetbücher für Kinder.

GOTT - DER TRAGENDE GRUND DES GLAUBENS

  • Strichaufzählung
    Ansatzpunkte für die Transzendenzerfahrung
  • Strichaufzählung
    Zugang zu Gott über Symbole und Zeichen
  • Strichaufzählung
    Gottesbilder und ihre Wirkungsgeschichte
  • Strichaufzählung
    Trinität als Urgrund und Urbild glückender Beziehung
  • Strichaufzählung
    Durch Jesus Christus Gott kennenlernen
  • Strichaufzählung
    Religiöse Fragen der Kinder
  • Strichaufzählung
    Glaube in bedrängenden Lebensituationen (Trennung, Abschied, Leid, Sterben, Tod)
  • Strichaufzählung
    Glaubensverwirklichung durch Leben und Handeln
  • Strichaufzählung
    Das Interesse der Kinder an Gott.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Didaktische Grundsätze:

Der Rahmenlehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, ist ein Lehrplan, der sich der theologischen Korrelationsmethode verpflichtet weiß. Insofern sind in diesem Lehrplan die spezifischen Anliegen evangelischer Theologie genauso berücksichtigt wie die unterschiedlichen möglichen religionspädagogischen Ansätze. Damit soll der Lehrplan für die Kindergartenpädagogik einen spezifischen evangelischen Beitrag in diesem Schultyp darstellen und es dem Lehrer ermöglichen, diesen spezifischen evangelischen Beitrag im Erziehungsanliegen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik einzubringen und zu vertreten. Dabei wird in besonderer Weise darauf Bedacht genommen, daß die Schülerinnen und Schüler der Bildungsanstalten in doppelter Weise unterrichtet werden müssen, einerseits sollen sie für ihre persönliche und religiöse Entwicklung die notwendigen Impulse und Hilfestellungen erhalten, andererseits soll aber auch bedacht werden, daß die Schülerinnen und Schüler in Zukunft in Kindergärten arbeiten werden und von daher gefordert sind, christliche Vorstellungen, Lebensweisen und auch Inhalte vertreten sowie vermitteln zu können.

Weiters ist der Lehrplan dadurch gekennzeichnet, daß die klassischen religionspädagogischen Disziplinen wie Bibelkunde, Kirchengeschichte und so weiter nicht als eigene Themenbereiche ausgewiesen werden, sondern daß Bibel- und Kirchengeschichte sowie die anderen klassischen Gegenstandsbereiche als didaktische Prinzipien in jedem Themenfeld und in jedem Themenvorschlag vorauszusetzen sind. Dabei wird dem korrelativen Ansatz Rechnung getragen, der besagt, daß religiöse und theologische Aussagen eingebettet sein sollen in den Lebensvollzug der Lernenden und in diesem Fall auch der später Lehrenden, um auf diese Weise sowohl Daseinserhellung als auch Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Es ist also strikt davon auszugehen, daß die angegebenen Themenfelder auf einer theologischen Folie zu sehen sind, wobei diese Folie nicht explizit ausgewiesen werden muß, weil sie in den einzelnen Themenfeldern von ihrer inneren Logik her bestimmend ist. Weiters ist als didaktischer Grundsatz zu beachten, daß der/die Lehrer/in entsprechend der vorhandenen Lerngruppe aus den Themenfeldern die einzelnen Themen auswählt und von daher die Inhalte vermittelt. Diese Freiheit des Lehrers/der Lehrerin bedeutet aber gleichzeitig die Bindung an eine verantwortete Lehrstoffverteilung, die von dem/der Lehrer/in genau zu führen ist und alle Klassen zu umfassen hat. In diesem Zusammenhang soll auch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die einzelnen Themenfelder natürlich auf Grund entwicklungspsychologischer und schulpädagogischer sowie religionspädagogischer Vorgaben einzelnen Schulstufen zugewiesen werden, daß die Themenfelder aber von ihrer Konzeption her alle miteinander eng verknüpft sind und von daher ein Netzwerk ergeben, das die Beziehungen der einzelnen Themenfelder zueinander sichert und die Stringenz der Unterrichtsinhalte in ihren gegenseitigen Verknüpfungen immer wieder neu aufweist. Es sind also die einzelnen Themenfelder in ihrer schulstufenübergreifenden und allgemeinbildenden Perspektive zu sehen. Damit ist der evangelische Religionsunterricht in seinem Ansatz als fächerverbindender Unterricht definiert, der auf die Zusammenarbeit und die Impulse der anderen Lehrgegenstände in der Bildungsanstalt in der Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, hinweist. Gleichzeitig ist damit aber auch festgelegt, daß die Inhalte der einzelnen Schulstufen in aufbauender und, wie schon gesagt, in verknüpfender Weise zur Vorbereitung auf die Matura dienen. Insofern ist der evangelische Religionsunterricht zielgeleitet, um den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Unterlagen für die Berufsberechtigung, die mit der Matura erworben wird, zu liefern.

Die Themenfelder sind nach drei übergeordneten Gesichtspunkten geordnet, nämlich nach: römisch eins. Individualen Themen, römisch zwei. Sozialen Themen und römisch drei. Globalen Themen. Diese Zuordnung bedeutet für die einzelnen Themenfelder eine Schwerpunktsetzung, bedeutet aber nicht, daß sie sachlich, geschweige denn theologisch auf diesen Themenbereich eingeschränkt sind, sondern natürlich weisen die individualen Themenfelder genauso soziale und globale Momente auf, wie dies bei den anderen Themenfeldern umgekehrt auch der Fall ist. Es wird in der didaktischen Reflexion notwendig sein, die dauernden Querverbindungen der einzelnen Themenfelder untereinander und auch der einzelnen Themenfelderbereiche zu suchen, aufzuzeigen und für die Schüler/innen transparent zu machen. Auf diese Weise wird die Kompetenz des Lehrers im Gefüge der relevanten Themenfelder einerseits und im Gefüge der übrigen Gegenstände gesichert, andererseits wird aber durch die konsequente Verarbeitung der einzelnen Themenfelder der spezifische Beitrag des evangelischen Religionsunterrichtes in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, festgeschrieben.

Schulpraktische Prinzipien

Der evangelische Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist bestimmt durch die Anzahl der Schüler/innen und daher die Möglichkeit, welche die zur Verfügung stehende Zeit dem Unterrichtsverlauf gibt. Der/die Lehrer/in hat also stärker als in anderen Gegenständen aus didaktischen Prinzipien heraus, die dargestellt worden sind, auszuwählen und den Lehrstoffverteilungsplan für die einzelne Schulstufe zu erstellen. Dabei sind die didaktischen Prinzipien, die für die anderen Gegenstände im Bereich der Bildungsanstalten gelten, zB vom Einfachen zum Komplizierten, vom Anschaulichen zum Abstrakten, die ebenfalls für den evangelischen Religionsunterricht gelten, und von daher die Vergleichbarkeit dieses Unterrichtes mit anderen Unterrichtsgegenständen und Unterrichtsformen innerhalb der Bildungsanstalt herzustellen. Die zeitliche Begrenzung des Unterrichtes bedeutet aber keine Beschränkung in der Auswahl der Themenfelder und im Angebot der zu besprechenden Einzelthemen, sondern eine Konzentration auf wesentliche Themenfelder. Diese didaktische Entscheidung hat der/die jeweilige Lehrer/in aus schulpraktischen Erwägungen, die von der pädagogischen Soziologie, Psychologie und von der Lernpsychologie her begründbar sein müssen, zu treffen. Damit soll das Prinzip der Schülerorientierung des Unterrichtes besonders noch einmal angesprochen werden, weil natürlich der evangelische Religionsunterricht stark motivierenden Charakter hat und von daher auf die intensive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler angelegt ist. Insofern bietet sich auch als ein Bereich der didaktischen Entscheidung die Möglichkeit an, die Mitbestimmung der Schüler/innen bei der Reihung der einzelnen Themenfelder und bei der Auswahl konkreter Themen zu fördern. Gleichzeitig sind die angegebenen Themen im Rahmen der Themenfelder entsprechend der schulpädagogischen Situation zu modifizieren oder zu erweitern; allerdings unter Bedachtnahme auf die vorangestellten Lernziele. Die vorangestellten Lernziele in jedem Themenbereich nehmen das grundsätzliche didaktische Anliegen wieder auf, indem sie einerseits den daseinsauslegenden und daseinserhellenden Aspekt betonen (Lernziele 1-4) und andererseits aber auch den berufspraktischen Aspekt (Lernziel Nr. 5) jeweils aufnehmen.

Praktische Unterrichtsgestaltung

Die Frage nach der praktischen Unterrichtsgestaltung, die gewählte Methode und der Einsatz von Medien und anderen Lehr- und Lernmitteln richtet sich nach den oben genannten didaktischen Kriterien. Es soll also zwischen didaktischen Vorüberlegungen und deren Umsetzung in praktische Unterrichtsarbeit mit Hilfe von methodischen Hilfsmitteln unterschieden werden. Die jeweiligen methodischen Ansätze werden sich nach den didaktischen Überlegungen richten und nicht umgekehrt. Dabei ist das Prinzip der Schülerorientierung ein weiteres Mal zu beachten, damit einerseits sowohl Unter- wie auch Überforderungen vermieden werden und andererseits die Aktualität und Lebendigkeit des evangelischen Religionsunterrichtes nicht aufs Spiel gesetzt wird. An dieser Stelle wird die pädagogische Arbeit des Lehrers nach der Erstellung des verantworteten Lehrstoffverteilungsplanes ihre weitere Aufgabe erhalten, nämlich die adäquaten Unterrichtsmittel für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, wobei Unterrichtsmittel grundsätzlich so zu wählen und einzusetzen sind, daß durch sie die zunehmende Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet wird. Gerade hier wird das fächerverbindende Denken, das dem evangelischen Religionsunterricht zugrunde liegt, seine besondere Bedeutung haben, weil der Lehrer bzw. die Lehrerin sich von den methodischen Vorgaben der anderen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, gelernten Gegenstände inspirieren läßt. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze für den Gesamtlehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, bieten hierfür die besten Voraussetzungen.

Übersicht über die Themenfelder des Lehrplanes:

römisch eins. Individualer Aspekt

Gewissen

Hoffnung

römisch zwei. Sozialer Aspekt

Die Bedeutung der Gemeinschaft

Fremde Kinder

Glauben „lehren”

römisch drei. Globaler Aspekt

Arbeit und Leben

Freizeit

Gerechtigkeit

Themenfelder geordnet nach Semester

  1. Ziffer eins
    Semester
    Gewissen
    Die Bedeutung der Gemeinschaft
  2. Ziffer 2
    Semester
    Freizeit
    Glauben „lehren”
  3. Ziffer 3
    Semester
    Hoffnung
    Fremde Kinder
  4. Ziffer 4
    Semester
    Arbeit und Leben
    Gerechtigkeit

THEMENFELDER

Gewissen:

  1. Ziffer eins
    Die Bereiche des Guten und Bösen benennen und nach den Begründungen für gutes Handeln und böses Handeln fragen.
  2. Ziffer 2
    Die Freiheit menschlichen Handelns darstellen können.
  3. Ziffer 3
    Gewissen als Widerspruch zwischen Zielen und Wirklichkeit darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Den christlichen Glauben als Dialektik des Handelns darstellen können.
  5. Ziffer 5
    Die Schuldproblematik im menschlichen Leben erkennen und akzeptieren können.
  6. Ziffer 6
    Unschuld und Schuld in der Gewissenerziehung bei Kindern darstellen können.
Mögliche Themen:
Das Böse als Thema in der Literatur
Das Böse als Erfahrung in der Geschichte
Das Böse, ein verfehlter Begriff (Verhaltensforschung, Gesellschaftstheorien usw.)
Die Frage nach dem guten Menschen (Beispiele aus der Literatur) „Das Dichten und Trachten des Menschen ist böse von Jugend an” Strafe bei Kindern
Die Frage von Gut und Böse in den Märchen
Gewalt in der Erziehung
Gewalt in Beziehungen
Mut zum Widerstand
Hoffnung:
  1. Ziffer eins
    Zukunftsentwürfe und deren Bedeutung für gegenwärtiges Handeln darstellen können.
  2. Ziffer 2
    Hoffnung als tragenden Sinn erkennen.
  3. Ziffer 3
    Weltprobleme und die Chancen ihrer Lösung benennen können.
  4. Ziffer 4
    Den christlichen Begriff „Hoffnung” beschreiben und auf das eigene Leben hin befragen können
  5. Ziffer 5
    Den Begriff Hoffnung als Grundaussage für das Leben von Kindern benennen können.
Mögliche Themen:
Utopien und künftige Weltvorstellungen
Die Bedeutung der Offenbarung und der Apokalypse
Das Prinzip Hoffnung und seine Bedeutung für die politische
Diskussion
Stadtplanung: Kindergärten und Spielplätze
Hoffnung in Theaterstücken für Kinder
Kinder als Zeichen der Hoffnung
Die Bedeutung der Gemeinschaft:
  1. Ziffer eins
    Die Erwartungen an und die Verbindlichkeit für menschliche Beziehungen darstellen können.
  2. Ziffer 2
    Die Bedeutung der Gemeinschaft als Ausdruck grundsätzlicher anthropologischer Aussagen.
  3. Ziffer 3
    Die Ausformungen des Gemeinschaftsbegriffes und das jeweils daraus resultierende Menschenbild in religiösen Gruppierungen darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Auffassungen des Gemeinschaftsbegriffes darstellen können und den eigenen Standpunkt dazu nennen können.
  5. Ziffer 5
    Die Bedeutung von Gemeinschaft in der Biographie von Kindern.
Mögliche Themen:
Die Krise des Gemeinschaftsbegriffes in den verschiedenen Kulturen und in den verschiedenen politischen Strukturen
Freunde, Gegner und Feinde bei Kindern Spielgemeinschaften als Probe für Lebensgemeinschaften
Die Anforderungen verschiedener Gemeinschaften für den einzelnen Was will ich von der Gemeinschaft?
Das Mitmachen bei Gebeten, Feiern und Festen
Außenseiter und Insider
Die Gemeinschaft der Glaubenden - Gemeinschaft von Kindern
Die Bedeutung der Familienstrukturen für die Gemeinschaft
Kindergarten, Kinderspielplätze und Wohnbau
Die Frage nach dem Teilen und nach dem Eigentum
Fremde Kinder:
  1. Ziffer eins
    Wahrnehmen, daß es in der Umwelt verschiedene Gruppen gibt, die selber und deren Kinder benachteiligt sind.
  2. Ziffer 2
    Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als gesellschaftliche Aufgabe erkennen.
  3. Ziffer 3
    Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als Humanitätsbeitrag des Christentums argumentieren können.
  4. Ziffer 4
    Bereitschaft für den Einsatz für andere Gruppen und Benachteiligte in unserer Gesellschaft entwickeln.
  5. Ziffer 5
    Durch den Kontakt mit fremden Kindern fremde und eigene Kulturen kennenlernen.
Mögliche Themen:
Ausländerkinder in der Umwelt
Mädchenerziehung in verschiedenen Kulturen
Erziehung von Buben in verschiedenen Kulturen
Rolle von Mann und Frau in verschiedenen Kulturen und Religionen
Küche und Eßgewohnheiten in anderen Kulturen
Wohnen und Leben von Fremden in unserer Gesellschaft Freuden und Leiden von Fremden und Randgruppen in unserer
Gesellschaft
Gastfreundschaft als biblischer Auftrag
Glauben „lehren”:
  1. Ziffer eins
    Die Problematik der Vermittlung von Religion beschreiben können.
  2. Ziffer 2
    Lehraussagen verschiedener Religionen zueinander in Beziehung setzen können.
  3. Ziffer 3
    Die Differenz von Lehraussagen und Lebensvollzug beschreiben können.
  4. Ziffer 4
    Lehraussagen der christlichen Kirchen sichten und beurteilen können.
  5. Ziffer 5
    Lehraussagen mit Lebensäußerungen von Kindern verbinden und beurteilen können.
Mögliche Themen:
„Klassische” evangelische Pädagogik
Konzepte evangelischer Religionspädagogik
Der Zusammenhang von Didaktik und Methodik
Die Frage des Kinderabendmahls
Religiöse Sprache und Alltagssprache
Das Erzählen von biblischen Geschichten
Fragen und Zweifeln als Wege des Glaubens
Bausteine für einen Katechismus für Kinder
Arbeit und Leben:
  1. Ziffer eins
    Die verschiedene Konzeption und Konstellation von Arbeit kennen.
  2. Ziffer 2
    Erkennen, daß die Verteilung und Entlohnung von Arbeit sowie die Freizeit in gesellschaftlicher Verantwortung zu betrachten sind.
  3. Ziffer 3
    Den Vergleich von Vorstellungen über Arbeit und Beruf im christlichen und nichtchristlichen Bereich ziehen können.
  4. Ziffer 4
    Die eigene Einstellung zu Arbeit, Beruf und Freizeit kritisch argumentieren können.
  5. Ziffer 5
    Die Frage von Arbeit, Freizeit und Beruf in Bezug auf das Leben von Kindern darstellen können.
Mögliche Themen:
Mögliche Berufswünsche von Kindern
Arbeit von Eltern - Leben in der Familie
Arbeit als Last und Abhängigkeit
Arbeit als Dienst in der Gemeinschaft
Der Zusammenhang von Arbeit, Ruhe und Feier in Familienstrukturen
„Arbeit” von Kindern und deren Bedeutung für die Erwachsenen
Leben nur am Wochenende?
Freizeit und Spiel
Arbeitslosigkeit von Eltern in ihren Auswirkungen auf Kinder
Die Bedeutung des Geldes für Kinder und für Erwachsene
Die arbeitenden Eltern - die alleingelassenen Kinder Sabbatgebote
Leistung:
  1. Ziffer eins
    Formen, Motive und Auswirkungen des Leistungsdenkens aufzeigen können.
  2. Ziffer 2
    Arbeit und Leistung darstellen und argumentieren können.
  3. Ziffer 3
    Den Zusammenhang zwischen Rechtfertigungslehre und Leistungsdenken darstellen und argumentieren können.
  4. Ziffer 4
    Leistung im Arbeits- und Lebensbereich einsetzen können.
  5. Ziffer 5
    Die Leistungserwartung an Kinder darstellen und argumentieren können.
Mögliche Themen:
Leistung und Leistungserwartung in Schule und Arbeitswelt
Der Zusammenhang zwischen Leistung und Anerkennung bzw. Selbstbewußtsein
Kindliche Leistung im Gegensatz zur Erwachsenenleistung
Die Kinderwelt in Zeichnungen und Bastelergebnissen im Bezug auf Leistungsanforderungen von Eltern
Kindliches Leistungsvermögen und elterliche Leistungserwartung
Der Zusammenhang zwischen Leistungszwang und Leistungsfreude Fehlformen von Leistung im religiösen Bereich
Fehlformen von Leistung im sozialen Bereich
Luthers Rechtfertigungslehre angewendet auf Kinder
Freizeit:
  1. Ziffer eins
    Erkennen, daß sinnvolle Freizeitgestaltung das große Problem der Zeit ist.
  2. Ziffer 2
    Freizeit als Möglichkeit für Selbstfindung und Selbstentfaltung des Menschen argumentieren können.
  3. Ziffer 3
    Die Chancen erkennen, in der Freizeit Lebensqualität und damit Lebenssinn zu gewinnen.
  4. Ziffer 4
    Die Arten von Freizeitgestaltung einander gegenüberstellen können.
  5. Ziffer 5
    Sinnvolle Freizeitangebote für Kinder nennen können.
Mögliche Themen:
Die Bedeutung der manuellen Fähigkeiten für die Freizeitgestaltung von Kindern
Spiel als Teil der Freizeit von Kindern und Erwachsenen
Kinderwünsche als Wirtschaftsfaktor
Die Bedeutung der Medien im Freizeitbereich
Die Gestaltung von Urlaub und Ferien
Freizeitverhalten der Familie und Bedürfnisse von Kindern
Theater und Spiel als Freizeitangebot für Kinder
Die Bedeutung von Religion im Freizeitangebot
Das Verhältnis von Zeit als geschenkter Zeit
Die Bedeutung von Gesellschafts-, Familien- und Kinderspielen
Die automatisierten Spielzeuge für Kinder
Das Spielen von biblischen Geschichten
Der Sonntag
Gerechtigkeit:
  1. Ziffer eins
    Die Auseinandersetzungen um die Frage der Menschenrechte darstellen können.
  2. Ziffer 2
    Das Eintreten für die Menschenrechte in ihrer Verbindung mit der Wahrung der Menschenwürde argumentieren können.
  3. Ziffer 3
    Die Aussagen der christlichen Tradition für die Diskussion um Menschenrechte und Menschenwürde darstellen können.
  4. Ziffer 4
    Die Bereitschaft entwickeln, sich selber für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen.
  5. Ziffer 5
    Erkennen, daß die pädagogische Arbeit mit Kindern in den Bereich der Wahrung der Menschenrechte einzuordnen ist.
Mögliche Themen:
Die Menschenrechtserklärung und die Zehn Gebote
Sklaverei
Das Zusammenleben und das Zusammenwirken der verschiedenen Rassen
und Kulturen
Die Bedeutung der Fremden in der Gesellschaft
Kinder verschiedener Kulturen in der Gesellschaft
Freiheit der Religionsausübung als Grundrecht
Die Arbeit von Menschenrechtsgruppen
Kinder als Leidtragende von politischer Gewalt
Kinder in der Dritten Welt
Die Bedeutung der Vorurteile
Menschenrechtserziehung in Kindergarten und Familie
Der offene und der verdeckte Rassismus

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Kindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Erziehung und Bildung (insbesondere des jungen Kindes) sind den Schülerinnen und Schülern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Kulturanthropologie und in die Geschichte der Pädagogik soweit einzuführen, daß sie eigenständig und kritisch zu ihrer aktuellen beruflichen Situation Stellung nehmen und ihren Standort innerhalb der jeweils vorherrschenden pädagogischen Strömungen beziehen können.

Sie sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungsebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Verständnis von didaktisch-methodischen Zusammenhängen; Beurteilungskriterien für Erziehungs- und Bildungsmittel; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, von Projekten und Programmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der pädagogischen Situationen im Kindergarten.

Im Bereich der Philosophie sind die Schülerinnen und Schüler mit wesentlichen Problemen und deren Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Sie sind zum selbständigen Denken und zur kritischen Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen menschlichen Seins in verschiedenen Kulturen und Epochen hinzuführen, um zu einem eigenen Welt- und Menschenbild zu gelangen.

Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz, zur Wertschätzung menschlicher Leistungen führen und in der Begegnung mit dem Kind, seinen Eltern und Erziehern den entsprechenden Niederschlag finden. Er soll weiters den Zugang zu wissenschaftlichen Untersuchungen erschließen und zum selbständigen Bildungserwerb befähigen.

Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schülerinnen und Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik. Die Stellung der Pädagogik in den Humanwissenschaften. Das Verhältnis von Theorie und Praxis in der Pädagogik.

Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:

Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel).

Beobachten von Kindern (mit genau umschriebener Aufgabenstellung) als Grundlage für das Erarbeiten von pädagogisch relevanten Beobachtungskriterien. Sensibilisierung für die Bedeutung der Wechselwirkung von Erzieherverhalten und Verhalten der Kinder durch Interpretation aktueller Erlebnisse und eigener Erfahrungen.

Gewinnen von Einblicken in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte). Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Kleinkindes.

Vertrautwerden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.

Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen. Biologische Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung und Bildung. Grundlegende Begriffe der Ethologie. Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie ua. Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:

Individuum und Gruppe (Gruppenbildung, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); soziale Rollen und soziale Schichten. Die Familie und ihre Funktionen. Institutionen (Organisation) der Erziehung und Bildung.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogik: Erziehung und Bildung, deren Motive und Ziele; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltung und Einstellungen, Erziehungsstile. Pädagogische Analyse und Interpretation von Situationen, Beziehungen und Prozessen in der Familie und in Institutionen der Kleinkinderziehung sowie Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Rollenbild und Selbstverständnis des Kleinkindpädagogen.

Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audiovisuellen Bereich.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit je Semester.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Entwicklung, Erziehung, Unterricht und Bildung des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; charakteristische Unterschiede zwischen Kleinkind und Schulkind. Einblick in Lehrplan und Unterrichtsmethoden der Vorschulstufe und der Grundschule, insbesondere der 1. und 2. Klasse.

Überblick über Entwicklung Erziehung und Bildung in Vorpubertät, Pubertät und Jugendalter. Phasen des Erwachsenenalters.

Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und zeitbedingtes Geschehen; Einblick in die Kulturanthropologie.

Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Verwirklichung von Zielen.

Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit.

Aufbau des Bildungswesens in Österreich einschließlich der Erwachsenenbildung. Bedeutung und Aufgaben der Erziehung und Bildung im Kindergarten (einschließlich Vor- und Frühformen) im Wandel der Zeit und der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse. Kennenlernen verschiedener pädagogischer Ansätze für die Arbeit im Kindergarten. Gegenwärtig bestehende alternative Betreuungsformen für Klein- und Vorschulkinder. Im Sinne der Vergleichenden Erziehungswissenschaft bzw. Pädagogik Aufzeigen von Aufbau und Organisation der Kleinkind- und Vorschulbetreuung im Ausland an Hand ausgewählter Beispiele. Aufgaben einer interkulturellen Erziehung und Bildung (Kinder von Minderheiten im Kindergarten sowie das pädagogische Problem der Mehrsprachigkeit).

Sozialpädagogische Einrichtungen.

Kritische Auseinandersetzungen mit sozialen Rollen und Schichten; die gesellschaftliche Verantwortung des Erziehers und seine standespolitische Stellung.

Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf das künftige Berufsfeld.

Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.

Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Auseinandersetzung mit Forschungsliteratur, insbesondere mit Ergebnissen aus Forschungsarbeiten zur institutionellen Kleinkinderziehung. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.

Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schülerinnen und Schüler. Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe.

Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung.

Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.

Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen insbesondere mit solchen der Kleinkind- und Vorschulpädagogik sowie Initiatoren institutionalisierter Kleinkinderziehung.

Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben.

Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrerinnen und Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse.

Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.

Der Begriff vom Menschen in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik.

Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis: Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus). Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.

Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform.

Probleme symbolischer Darstellung von Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion. Definieren; Argumentieren.

Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit.

Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.

Einzelne philosophische Problemstellungen:

Der Zusammenhang von Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben.

Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.

Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz.

Didaktische Grundsätze:

Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Kindergartenpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.

Daher soll der schülerzentrierte bzw. erfahrungsorientierte Unterricht in Pädagogik die Schülerinnen und Schüler befähigen, die gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten in das praktische erzieherische Tun umzusetzen sowie das pädagogische Geschehen im Hinblick auf seine Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu durchschauen.

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematik an, sondern sollen sich am Erfahrungs- und Erlebnishintergrund der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler sowie auf fächerübergreifende Themenkreise Bedacht zu nehmen. Scheinbare Wiederholungen von Lehrstoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern.

Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf eine individuelle humanwissenschaftliche wie berufsrelevante Bibliographie Bedacht zu nehmen.

Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.

Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik, Heil- und Sonderpädagogik sowie Kindergartenpraxis zu gewährleisten, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten.

Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind Initiativen der Schülerinnen und Schüler anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler zum sachgerechten Formulieren anzuleiten. Hinsichtlich der Beobachtungsaufgaben ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände Deutsch (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Didaktik und Kindergartenpraxis sowie mit den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern der Übungs- und Besuchskindergärten anzustreben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht im ersten Semester vor allem die Aufgabe hat, die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zum Sehen und Verstehen kindzentrierter prozeßhafter Abläufe zu gewährleisten.

Parallel zur Vermittlung des entsprechenden Sachwissens sind stets Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit im Kindergarten zu geben; bei konkreten Anlässen sind Anleitungen zum Verstehen des Kleinkindes und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Erzieherverhaltens zu geben. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.

Bezüglich der biologischen Grundlagen der Entwicklung, Erziehung und Bildung ist auf den Kenntnissen aus der Biologie und Umweltkunde aufzubauen; bezüglich einer eingehenden Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.

Die Schülerinnen und Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.

Ab dem 4. Semester ist besonderer Wert darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler zum integrativen Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu führen, wobei der Pädagogik die Funktion einer Vermittlungswissenschaft zukommt. Darauf aufbauend sollen sich die Schülerinnen und Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kinder bzw. im pädagogischen Geschehen aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Der Unterricht hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schülerinnen und Schüler zu vertiefen

  • Strichaufzählung
    durch seminaristisches Arbeiten (individuelle Arbeiten, Partner und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und der Eigenständigkeit);
  • Strichaufzählung
    durch Anleitung zum Erfassen von aktuellen Problemstellungen, zur differenzierten Auseinandersetzung mit diesen, um eigenständige Problemlösungen entwickeln zu können (dabei ist den Schülerinnen und Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Prozessen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten und Problemen in der Gruppe bewußtzumachen);
  • Strichaufzählung
    durch Projektaufgaben auch unter Ausnützung der Konzentration von Unterrichtsgegenständen (dabei ist auf die Motivierung der Schülerinnen und Schüler zur späteren selbstverantwortlichen Weiterbildung hinzuarbeiten).
Beim zusätzlichen Philosophieunterricht 1. und 2. Semester für Schülerinnen und Schüler, für die der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, ist nicht sosehr auf die Anhäufung von Kenntnissen, sondern vielmehr auf die Weckung und Förderung des Interesses an der Philosophie, den Erkenntnissen der Psychologie und Soziologie Wert zu legen. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit, auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze, hinzuweisen.

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.

Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Auffälligkeiten in der Entwicklung einzelner Kinder, die in Regelinstitutionen anzutreffen sind, wahrzunehmen, um die ehest mögliche Vorstellung bei Fachkräften zu veranlassen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Wichtige Grundbegriffe und -probleme der Heil- und Sonderpädagogik. Überblick über Arten und Ursachen von Behinderungen (multifaktorieller Erklärungsansatz).

Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens: Störungen der Selbststeuerung; Kontakt- und Einordnungsschwierigkeiten; Aktivitätsstörungen; Aggressivität; Angst; neurotische Verhaltensweisen.

Auffälligkeiten im Bereich der Psychosomatik: Bewegungsunruhe, Einnässen, Einkoten, Schlafstörungen, Eßstörungen, Erbrechen ua. Erkennen der Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Frühförderung, Maßnahmen und Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.

Teilleistungsstörungen im Bereich der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik). Teilleistungsstörungen der Wahrnehmung (optisch, akustisch, taktil-kinästhetisch) und der Sprache.

Hirnfunktionsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten (Konzentration, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Hyperaktivität, Kontaktschwäche ua.).

Sehbehinderung, Hörbehinderung, Sprachbehinderung und Sprachentwicklungsverzögerungen.

Sensibilisieren für das Erkennen von verschiedenen Teilleistungsstörungen und der sich daraus ergebenden Schwächen; Möglichkeiten der Frühförderung, Maßnahmen und Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.

Fragen der Integration in Familie, Regelinstitutionen, Sonderinstitutionen, Beruf, Freizeit und Gesellschaft sowie Formen der Verwirklichung der Integration (Koexistenz, Koedukation, Kooperation, Integration) an Hand konkreter Beispiele; subjektive und objektive Chancen und Grenzen der Integration.

Überblick über heil- und sonderpädagogische Einrichtungen, Teamarbeit in der Heil- und Sonderpädagogik.

Die Situation der Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen; Aufgaben der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner im Hinblick auf Psychohygiene.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Kindergartenpraxis und Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülerinnen und Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußtzumachen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Ebenso ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung ist durch Hervorhebung der multifaktoriellen Bedingtheit von Symptomen und deren möglicher Mehr- bzw. Vieldeutigkeit zu begegnen. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen” geübt und gefestigt werden.

Für manche Schülerinnen und Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum/zur Sonderkindergärtner/in.

DIDAKTIK

(insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in der „Didaktik” soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, auf Grund der Kenntnisse der Erziehungs- und Bildungsziele und der Voraussetzung für die verschiedenen Lernprozesse im Kindergarten, die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu planen, Methoden zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.

Die Kenntnis des sachlogischen Aufbaues des Bildungsgutes soll Auswahl und Aufbau von Methoden für die pädagogische Arbeit im Kindergarten sichern.

Durch Einsicht in die Faktoren des Bildungsgeschehens sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, eigenverantwortlich eine entsprechende Auswahl von Inhalten und Zielen für die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu treffen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnis über eine entsprechende Anzahl von Bildungsmitteln besitzen. Sie sollen dazu geführt werden, Erziehungs- und Bildungsmittel kritisch auszuwählen und gezielt einzusetzen.

Um Lernprozesse wirkungsvoll auslösen und aufrechterhalten zu können, sollen die Schülerinnen und Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.

Durch das Prinzip der Reflexion sollen sie befähigt werden, die Sachrichtigkeit und Wirksamkeit von Methoden für verantwortliches Handeln im Kindergarten zu überprüfen.

Die Kenntnis verschiedener Kommunikationsformen und -möglichkeiten soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Interaktionsprozesse zu verstehen und zu fördern. Durch Interpretation des gebotenen Bildungsgutes und der persönlichen Erfahrung soll die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes durch eine positive emotionale Führung zu entfalten.

Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens im Kindergarten soll die Schülerinnen und Schüler letztlich dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Einführung in die Didaktik der Kindergartenerziehung Information über die Kindertagesheime, insbesondere Institution
Kindergarten.

Kennenlernen und Gestalten von Bildungsmitteln zur Kontaktanbahnung, zur Initiierung und Förderung von Spiel- und Arbeitsprozessen. Exemplarisches Angebot von Methoden zur Förderung von Prozessen in den einzelnen Spiel- und Arbeitsbereichen. Hinweise für das Schaffen von Voraussetzungen für die Motivation von Kindern.

Vermittlung von Methoden zur Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Kinder unter Berücksichtigung von Situationen, die auf aktuellen Erlebnissen basieren und eine realitätsbezogene Auseinandersetzung fordern. Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungszielen anhand exemplarischer Angebote.

Kenntnis von Materialien und Bildungsmitteln für sprachliche und musikalische Angebote im Kindergarten. Kennenlernen von Spielen zur Förderung von Bewegung und Geschicklichkeit, Wahrnehmungsdifferenzierung und Gedächtnisleistungen; Einführung in Regelspiele für den sozialen Lernbereich, Erleben einfacher Gestaltungsaufgaben zur Förderung der kindlichen Kreativität.

Kriterien für die Beurteilung von Bildungsmitteln und Medien.

Vertrautwerden mit Berufsliteratur sowie Gewöhnung an eine berufsspezifische Fachsprache.

Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Materialien Aufbau des Verstehens didaktischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse. Aufzeigen von didaktischen Möglichkeiten, Kinder zu eigenständigem Handeln zu führen.

Auseinandersetzung mit den Bildungs- und Erziehungszielen der Arbeit im Kindergarten.

Kennenlernen der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen, anhand konkreter Beispiele: Lage des Kindergartens; die vielfältigen Bedingungen der Gruppenstruktur; Situierung und Gestaltung einzelner Spiel- und Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung ihrer Funktion und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit, Materialangebote für die einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche im Gruppenraum und im Freien. Zeitstruktur, insbesondere Tages-, Wochenrhythmus, Konzentrations- und Erholungsphasen der Kinder, Jahresablauf; Wechselwirkung von Spiel- und Arbeitsprozessen sowie Sozialformen. Information über weitere Erziehungsinstitutionen für Kleinkinder.

Beobachtung als Voraussetzung für verantwortungsbewußtes pädagogisches Handeln in der Praxis. Durch Beobachtungsaufgaben erste Erhebungen, insbesondere von kindlichen Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation und von unterschiedlichem Verhalten einzelner Kinder. Daraus resultierend Verständnis für die Komplexität kindlicher Lernprozesse. Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung der Motivation.

Reflexionen über den Einfluß des Erzieherverhaltens, etwa hinsichtlich verschiedener Interaktionsprozesse in der Gruppe (Beobachtungsaufgaben).

Möglichkeiten, die Bildungsarbeit im Kindergarten für Eltern

transparent zu machen; Modelle der Zusammenarbeit.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit pro Semester.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Strukturierung der Bildungsangebote zur Förderung der verschiedenen Persönlichkeitsbereiche des Kindes. Einsicht in die Komplexität des Aufbaus von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen durch verschiedene Medien. Didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten unter dem Aspekt der Entwicklungsgemäßheit und der individuellen Begabungsvarianten. Aufzeigen von Möglichkeiten auf Spezialinteressen von Kindern einzugehen.

Kenntnis entwicklungsgemäßer Methoden für die Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren unter Berücksichtigung von kompensatorischen Maßnahmen für Kinder mit Entwicklungsrückständen.

Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen. Förderung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen; Probleme der Integration im Regelkindergarten.

Didaktische Gesichtspunkte für den Aufbau von Fähigkeiten zur Bewältigung der Lernangebote in der Bildungsinstitution Schule, insbesondere für das Erlernen von Kulturtechniken, für neue Anforderungen im Lern- und Leistungsverhalten, für die Sozialisation in der Schulklasse, unter Bezugnahme auf die Lehrpläne der Grundschule, insbesondere der Vorschulstufe.

Kenntnis von Faktoren, die die Auswahl von Erziehungs- und Bildungszielen beeinflussen: insbesondere Zielvorstellungen, wie sie in den geltenden Kindergartengesetzen der Länder bzw. in vorliegenden Bildungsplänen formuliert sind; Abhängigkeit bildungspolitischer Trends von gesellschaftlichen Problemen und wissenschaftlichen Strömungen; Auseinandersetzung mit Problemen der Gegenwart; Ganzheitlichkeit der Struktur frühkindlicher Lernprozesse; Einfluß der Zusammenarbeit mit den am Erziehungsgeschehen beteiligten Erwachsenen.

Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen; Kenntnis des Wandels von Methoden und Materialien im historischen Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Modelle im In- und Ausland.

Reflexion der Spiel- und Arbeitsprozesse im Kindergarten:

Methodenanalysen, Beobachtung von Reaktionen der Kinder und daraus resultierende Überlegungen für die Individualisierung des Bildungsangebotes, kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Erzieherverhalten; vertiefende Zusammenschau und Strukturierung wesentlicher didaktischer Einsichten und Erkenntnisse anhand von Modellen im Hinblick auf Orientierung in der Umwelt und Bewältigung von aktuellen Situationen.

Auf der Basis von Beobachtung und Reflexion Erarbeiten unterschiedlicher Möglichkeiten der schriftlichen Festlegung geplanter Kindergartenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit und Erlebnisorientiertheit frühkindlicher Förderung.

Entwicklung langfristiger Programme, die zur Erreichung bestimmter Erziehungs- und Bildungsziele beitragen. Kriterien für den Aufbau einer Jahresplanung.

Formen und Probleme der Zusammenarbeit mit Erwachsenen: Einführung in Methoden der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Kooperation mit Eltern, Hilfen für Gesprächsführung, Anwendung von gruppendynamischen Erkenntnissen für Methoden der Zusammenarbeit; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen; Möglichkeiten der Anwendung von Methoden des Verhaltenstrainings.

Kenntnis der administrativen Aufgaben im Kindergarten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und Pflichten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte im Fach Didaktik charakteristisch sein.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll daher die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Kleinkinderziehung zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Sachrichtigkeit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll als Voraussetzung gesehen werden, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur jeweils zu sichern. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren bzw. zur Vorbildung der Schüler/innen sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Kindergartenpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.

Die Lehrerinnen und die Lehrer sollen den Schülerinnen und Schülern ihre Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei sollen sie sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.

Insbesondere im 1. und 2. Semester soll der methodische Ansatz sich vor allem am Prinzip der Selbsterfahrung orientieren. Über das eigene Erleben können die Schülerinnen und Schüler die Abhängigkeit des Handelns von der Emotionalität und auch die Bedingung für kreatives Denken und Gestalten erfahren.

Die jeweilige Aufgabenstellung soll an konkrete Situationen anknüpfen, um die Transferwirkung auf die pädagogische Arbeit im Kindergarten vorzubereiten. Dazu können auch schriftliche Erhebungsprotokolle von engumrissener Aufgabenstellung beitragen.

Durch das Angebot qualitativ hochwertigen Materials soll eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Qualität der Bildungsmittel grundgelegt werden.

Aufbauend auf die ersten Erfahrungen sollen Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung durch exemplarische Angebote der Lehrinhalte angestrebt werden. Das Prinzip des Lernens am Modell soll als Grundlage für die praktische Arbeit im Kindergarten dienen. Über das Kennenlernen verschiedener Faktoren, die das Erziehungsgeschehen im Kindergarten beeinflussen, soll die spontane Gestaltungsfreude und Improvisationsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler angeregt werden. Sie sollen dadurch befähigt werden, Probleme durch Veränderung zu bewältigen. Zur Förderung der Kritikfähigkeit sollen verschiedene Techniken der Selbstbeobachtung, etwa Videoanalysen und Rollenspieltechniken, angeboten werden. Die Verwendung von Fachliteratur ist zu fördern.

Speziell ab dem 3. Semester sind die didaktischen Grundsätze für die vorangegangenen Semester mit dem Ziel der Strukturierung fortzusetzen.

Auf die sprachliche Treffsicherheit bei der Formulierung von verschiedenen pädagogischen Aufgabenstellungen und von Erziehungs- und Bildungszielen ist zu achten.

Für die kontinuierliche Differenzierung und Erweiterung von Beobachtungsaufgaben soll der Einsatz von Medien geübt und die größere Effektivität eines Arbeits- und Lernprozesses durch die Anwendung verschiedener Lernstrategien erfahren werden.

Um die Möglichkeit der Selbsterfahrung zu sichern, ist ein Angebot von Übungen für die Kontaktanbahnung und Kooperation, wie Interaktionsspiele, Methoden der Gesprächsführung ua., in Übereinstimmung mit den Lehrinhalten der ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen, notwendig.

Für die Bearbeitung von Projektaufgaben sind Methoden der Teamarbeit und kommunikative Techniken als Grundlage zu empfehlen. Angebote von Übungen für die Selbsterfahrung im Hinblick auf Methoden des Verhaltenstrainings und Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen sind durch Stundenzusammenlegung geblockt anzubieten, allenfalls als fächerübergreifendes Seminar, unter Einbeziehung von Experten.

Für das Verständnis der Methoden zur Bewältigung diverser Sonderprobleme im Kindergarten ist eine enge Zusammenarbeit mit den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen anzustreben.

Als Vorbereitung für den Aufbau und die Gestaltung einer Facharbeit sind entsprechende Techniken zu vermitteln. Dabei ist auf die Einsatzmöglichkeit diverser Medien hinzuweisen.

KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeiten werden, die eine umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten ermöglichen. Sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Hospitieren und Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie Mitwirken an Spielprozessen der Kinder im Kindergarten. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekannt gemacht und ein Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.

Einüben wünschenswerten Erzieherverhaltens.

Übungen zur Elternarbeit. Teilnahme an der Planung und Durchführung

von Vorhaben der Zusammenarbeit mit den Eltern.

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Hinweise für zweckmäßige Aufzeichnung für die Reflexion.

An Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schülerinnen und Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Bereits im ersten Semester Hospitieren im Kindergarten mit spezieller Aufgabenstellung und erstes praktisches Arbeiten in verschiedenen Sozialformen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler einerseits auf kindliches Verhalten in bestimmten Situationen, andererseits auf weitere Faktoren, welche die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten beeinflussen, aufmerksam gemacht werden, auch im Hinblick auf das Spiel im Freien.

Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und Praktizieren sowie den Anforderungen der Didaktik Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen.

Einführung in die Kindergartenarbeit und deren Planung. Besuche in verschiedenen Kindergärten.

Eine Praxiswoche im Kindergarten im 1. Semester und zwei Praxiswochen im 2. Semester.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Praktizieren in Kindergärten bei Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppen. Fallweise Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen.

Weiterführung der Elternzusammenarbeit.

Einblick in administrative Arbeiten im Kindergarten.

Bekanntmachen mit der Nahtstellenproblematik hinsichtlich des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule bzw. Vorschulstufe.

Besuch von Sonderkindergärten und ähnlichen Einrichtungen.

Mit steigernder Anforderung weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten nach eigenständiger, methodengerechter Planung.

Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung im Kindergarten.

Befähigung zur gezielten Förderung einzelner Kinder, insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen.

Einblick in Möglichkeiten effizienten Einsatzes der Kindergartenassistenz und Teamarbeit in Planung und Gestaltung der Praxis sowie in die Aufgaben, die mit der Leitung eines Kindergartens verbunden sind.

Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich didaktischer Aspekte der Kindergartenarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.

Auseinandersetzung mit den verschiedenen Kriterien der Aufgabenbereiche und der Berufsleistung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.

Je zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung im 3. und 4. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu sichern, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten. Gelegentlich sind auch jene Lehrerinnen und Lehrer anderer Unterrichtsgegenstände mit berufsbezogenen Aspekten sowie die Übungs- und Besuchskindergärtnerinnen und -kindergärtner miteinzubeziehen.

Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Kindergartenarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren.

Schülerinnen und Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit ab dem

  1. Ziffer 3
    Semester auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren.
Es ist ihnen eine Einführung in diese Form der Kindergartenarbeit zu bieten. Diese Schülerinnen und Schüler haben ab dem 3. Semester jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit der Lehrerin/dem Lehrer der Zweitsprache ist anzustreben.

Um eine besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik und Kindergartenpraxis im 1. und 2. Semester nach Möglichkeit von einer Lehrerin bzw. einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist wünschenswert.

Besprechung der Vorbereitung vor und nach dem Praktizieren im Rahmen der jeweils vorgesehenen Wochenstunden, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audiovisueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Besonderer Wert ist auf die begleitende Kontrolle zu legen.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht der höheren Schule erworbene Wissen und Können bewußt für die berufliche Tätigkeit der Kindergärtnerin/des Kindergärtners zu nutzen.

Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Folgende Lehrziele sind zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Kritische Sprachbetrachtung
  • Strichaufzählung
    Pflege berufsspezifischer Kommunikationsformen
  • Strichaufzählung
    Standardsprachliche Kompetenz beim Lesen und Schreiben
  • Strichaufzählung
    Sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen
  • Strichaufzählung
    Erkennen sprachlicher Strukturen und ihre Funktion
  • Strichaufzählung
    Kenntnis von ausgewählten Werken der Kinder- und Jugendliteratur
  • Strichaufzählung
    Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Bedeutung des Kindergartens für die Verbreitung von adäquater Kinder- und Jugendliteratur (auch im Wege der Elternberatung)
  • Strichaufzählung
    Bewußtmachen der Mitverantwortung des Kindergartens für die sprachliche und somit soziokulturelle Entwicklung der Kinder
  • Strichaufzählung
    Einblick in kommunikationstheoretische Ansätze und Aspekte der Medienerziehung

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Sprecherziehung:

Beachtung der richtigen Atemtechnik, Lautlehre, Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens. Übungen an Beispielen aus der Literatur und aus Kinder- und Jugendbüchern. Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.

Freie Rede, vorbereitetes Sprechen, Sprachakzente, Melodie und Rhythmus, Bedeutung der Pause für richtige Gliederung und Sprachwirkung; praxisbezogenes Sprechen. Mithilfe beim Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindern.

Kinder- und Jugendliteratur:

Übersicht über die wichtigsten Kategorien der Kinder- und Jugendliteratur. Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische und soziologische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte.

Das Kinder- und Jugendbuch als literarisches Kunstwerk durch die Einheit von Stoff, Aussage und Form.

Trends und Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Ausgewählte Themen aus der Sprach- und Stilkunde, Satz- und Wortgrammatik sowie Rechtschreibung für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die Berufsorientierung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Verschiedene Formen des Erzählens; Ersinnen und Erzählen von

Geschichten für das Kleinkind.

Dramatisieren von Geschichten für das Kleinkind.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Sprecherziehung:

Übungen zum situationsgerechten Sprechen. Vorbereitung, Aufbau und Durchführung von Reden (zB zu besonderen Anlässen, zur Motivation und Animation, für Informationsgespräche). Freie und vorbereitete Rede. Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen unter Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit.

Gesprächstechnik in der Gruppe; Diskussion; Schulung zum Diskussionsleiter.

Kinder- und Jugendliteratur:

Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis und auf ihre Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach künstlerischen, entwicklungspsychologischen, jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.

Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.

Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.

Darstellungsmöglichkeiten.

Übungen in der Auswahl und Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur. Methoden zur Förderung der Leselust bei Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Stilkritische Übungen einschließlich Satz- und Wortgrammatik an verschiedenen Texten zur Vertiefung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für berufsbezogenen Umgang mit Sprache.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftverkehr mit Behörden.

Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit.

Wesentliche kommunikationstheoretische Ansätze und Aspekte der Medienerziehung.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische Übungen sollten unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen, dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit den Lehrern der Didaktik bzw. Kindergartenpraxis zu pflegen.

Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur im Bereich Sprecherziehung, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.

Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.

Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch mit Institutionen zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur bekannt gemacht werden.

Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften im Kindergarten zu sichern, sind die Schülerinnen und Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten. Das Erarbeiten einer Leseliste erscheint zweckmäßig.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, aufbauend auf die Vorbildung der Schülerinnen und Schüler die Kenntnis aus dem Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie jener wichtigsten Gesetze und Verordnungen und der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im Kindergarten erforderlich sind.

Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.

Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).

Aus dem Privatrecht:

Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);

Grundzüge des Sachwaltergesetzes.

Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;

Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindes Statt.

Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.). Schadenersatzrecht;

Haftung und Haftpflicht.

Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:

Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlichen Dienstverhältnis, Lohn- und Einkommensteuer.

Interessensvertretung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Aus dem öffentlichen Recht:

Jugendfürsorge (Jugendwohlfahrt, Jugendschutz);

Jugendanwaltschaften.

Kindergartengesetz (bzw. Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner (bzw. Erzieherinnen und Erzieher an Horten) des zutreffenden Landes.

Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.

Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);

Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;

wichtigste Rechtsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler/innen sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler/innen zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.

Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie politischen Bildung dienen. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Für Schülerinnen und Schüler, für die der Unterrichtsgegenstand nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, soll der Unterricht unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und sie dazu befähigen, in ihrem zukünftigen Beruf als Kindergärtner/in Fragen der Kinder aus dem Bereich Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen;
  • Strichaufzählung
    den Menschen in seiner Individualität, aber auch seinem Eingefügtsein in die Gesellschaft und die Gesamtheit der Natur zu erkennen;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Möglichkeiten zu erkennen, die Natur im Interesse des Menschen verantwortungsbewußt zu nützen, aber auch zur Erkenntnis zu gelangen, daß Eingriffe in biologisch-ökologische Systeme nur nach verantwortungsvoller Prüfung erfolgen dürfen;
  • Strichaufzählung
    durch Erkennen der Einsparungspotentiale im Energie- und Verpackungsbereich zur sinnvollen und schonenden Nutzung unserer natürlichen Ressourcen beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
  • Strichaufzählung
    mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt;
  • Strichaufzählung
    Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart erhalten;
  • Strichaufzählung
    zu Achtung vor dem Leben und Verantwortungsbewußtsein gegenüber Mitwelt, Umwelt und Nachwelt gelangen.
Ziel ist der verantwortungsbewußte Mensch, der auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse und seiner Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere in Kindergärten - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder im weiteren Sinne die Erhaltung der Natur und des Lebens in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen. Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller.

Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zelldifferenzierung, Arbeitsteilung, Zellkolonie, Gewebe, Organ.

Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger bedeutender Pflanzenfamilien, der Blütenpflanzen und geschützte Pflanzen.

Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß.

Reizreaktionen der Pflanzen, Bewegung und Wachstum.

Überblick über das System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.

Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation;

Molekulargenetik. Angewandte Genetik: Tier- und Pflanzenzucht;

Humangenetik (Erbkrankheiten, eugenische Maßnahmen); Gentechnik.

Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation - molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen. Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung.

Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose):

Abiotische und biotische Umweltfaktoren; Anpassung von Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen; Beziehung der Tiere zur Umwelt - Anpassungen an verschiedene Lebensräume; Nahrungsketten; Nahrungskreisläufe; Staatenbildung; Symbiose; Parasitismus. Naturnahe und naturferne Ökosysteme - ausgewählte Beispiele heimischer Lebensräume (Tümpel, Bach, Wald, Boden, Stadt ua.).

Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling).

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren: Chemikalien und Gifte, Lärm, Streß. Naturschutz; Arten- und Biotopschutz.

Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Aspekt der Gesunderhaltung.

Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates.

Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.

Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.).

Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren.

Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema ua.).

Didaktische Grundsätze:

Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit miteinzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Gesundheitslehre, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte sowie zu Umwelt- und Gesundheitsbewußtsein.

Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.

Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnisse.

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Die Schülerinnen und Schüler sollen über hygienische Maßnahmen im Kindergarten einschließlich Küchenhygiene informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht - unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte und der Vorbildung - gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schülerinnen und Schülern zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.

Ziel ist es, im Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:

Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten.

Die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers anhand ausgewählter Beispiele: Zivilisationskrankheiten; Einfluß von Genußmitteln und Suchtgiften; Psychopharmaka; Umgang mit Arzneimitteln.

Umgehen mit gesundheitlich belasteten Kindern (beispielsweise Diabetiker, Epileptiker, Allergiker, an Neurodermitis erkrankte Kinder, ...).

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Gesunderhaltung des menschlichen Körpers, gesunde Lebensführung und Hygiene unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit anhand ausgewählter Beispiele: Ganzheitskosmetik. Zahnhygiene. Förderung des kindlichen Bewegungsapparates; Haltungsfehler und Haltungsschäden; Bewegungserziehung; Ergonomie. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Wichtige Infektionskrankheiten insbesondere des Kindes - Wesen, Entstehung, Verlauf, Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß. Hygiene im Kindergarten einschließlich Küchenhygiene. Psychohygiene.

Öffentliche Gesundheitsvorsorge und Mutter-Kind-Paß. Hausapotheke.

Didaktische Grundsätze:

Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten maßgebend.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Kinder ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.

Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden.

Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.

MUSIKERZIEHUNG

Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage zur Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992, finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sinngemäß Anwendung.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Grundfertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Aneignung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung
  • Strichaufzählung
    Kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instrumentes
  • Strichaufzählung
    Eigenständiges Musizieren im Solo- und Ensemblespiel
  • Strichaufzählung
    Praxisbezogene Verwendung des Instrumentes
  • Strichaufzählung
    Erwerb didaktischer Grundlagen der musikalischen Früherziehung
Alle genannten Lernziele sollen den sicheren Umgang mit dem Instrument in der beruflichen Tätigkeit gewährleisten und der persönlichen musikalischen Entfaltungsmöglichkeit dienen.

Gitarre

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung. Wechselschlag.
    Melodiespiel in verschiedenen Lagen;
    Melodiespiel mit Lagen und Saitenwechsel.
    Tonbildungsübungen.
    Tonleitern mit Lagenwechsel.
    Daumenschlag, Dämpftechnik.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen und kreatives Gestalten auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien - zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten.

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes.

Blattleseübungen.

Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik.

Festigung der rhythmischen Fähigkeiten.

Kadenzen in Dur und Moll.

Barrgriff, Anwendung des Kapodasters.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis; leichte Sololiteratur, die sich auch am Interessenbereich der Schüler und an der Berufspraxis orientiert.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung,

Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis.

Melodiespiel anhand der Liedsammlung.

Transponieren von Melodie und Begleitung in Tonarten, die der Kinderstimme entsprechen.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen

Techniken, nach Gehör und nach Noten.

Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Haltung.
    Technische Übungen.
    Bindungen.
    Barrgriff.
    Anschlagsarten.
    Lagenwechsel.
    Tonbildung.
    Verzierungen.
    Improvisation und kreatives Gestalten.
    Blattspielübungen.

Begleitung von Volks-, Kunst- und Popularmusik, gegebenenfalls

Wechselbässe, Baßdurchgänge.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten und Tongeschlechtern.

Verwendung von Nebenstufen, Jazz- und Popularmusikakkorden.

Einfache Modulationen.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis.

Selbständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagsarten, besonders in Tonarten, die der Kinderstimme entsprechen.

Liedbegleitung mit Wechselbaß, Baßdurchgang und unter Verwendung von Nebenstufen auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.

Transponieren.

Gestalten von Vor-, Zwischen und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.

Leichte Literatur für den solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.

Klavier

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen (Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation und Phrasierung.

Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.

Leichte Sololiteratur aus verschiedenen Stilepochen, die sich auch

an der Berufspraxis orientiert.

Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.

Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach

Noten auf der Basis einfacher Kadenzen.

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele zu Liedern.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.

Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch

zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Einfache Blattspiel- und Transpositionsübungen.

Liedbegleitung, Vor- und Zwischen- und Nachspiele.

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Improvisationsübungen. Klanggeschichten (kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern).

Leichte Sololiteratur für Fest- und Feiergestaltung.

Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen (gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).

Akkordeon

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester:
    Einführung
    Haltung, Balgführung
    Spiel im Fünftonraum auf der Diskantseite.

Grundlagen des Bassspiels mit Treffübungen auf der Grundbassreihe und der Verbindung von Grundbass und Durakkord in geraden und ungeraden Taktarten (I-V-I /I-IV-V-I).

Beidhändiges Spiel mit verschiedenen Notenwerten in

unterschiedlichen Taktarten.

Darauf aufbauend

Erweiterung des Tonraumes vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen, Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel).

Bassbegleitung auch mit Moll- und Septakkorden, Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Kadenzen in Dur- und Molltonarten.

Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik. Spiel in verschiedenen Tonarten (Einführung der Vorzeichen # und

  1. Litera b
     
    Mehrstimmiges Spiel und Akkordspiel im Diskant (Kadenzen). Begleitungen des eigenen Gesangs.
    Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten.

Einführung in instrumentenspezifische Techniken, wie zum Beispiel „Bellow shake”.

Ergänzend dazu Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren.

Literatur

Etüden.

Österreichische und internationale Folklore.

Spielstücke für geselliges Beisammensein verschiedener

Altersgruppen.

Einführung in die Popularmusik.

Einführung in die konzertante Originalliteratur.

Duo- und Ensemblespiel.

Für die berufliche Praxis

Erarbeiten eines Repertoires für das künftige Berufsfeld (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der

österreichischen und internationalen Folklore).

Selbständiges Finden richtiger Bassbegleitungen.

Transponierübungen.

Liedbegleitung.

Finden von Vor- und Zwischenspielen und Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Reimen, Gestalten von Klanggeschichten).

Musizieren im Ensemble, auch zusammen mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung.

Theoretisches Fachwissen über den Aufbau des Instruments und seine

Geschichte.

Einführung in die Reparaturkunde.

Flöte

(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)

A. Blockflöte

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte; allenfalls einschließlich der Überblastöne.

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter

Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen

Instrumenten.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Kindergartenpraxis.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Erlernen einer 2. Flöte (Quintabstand).

Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.

Intonationsübungen.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Spiel nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Einfache Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus

verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen

Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik/Kindergartenpraxis.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten. Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen

Erziehung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Technische Übungen zu Atmung, Tonbildung, Intonation und Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.

B. Bambusflöte

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:

Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte oder Weiterverwendung bzw. Fertigstellung der im Freigegenstand Instrumentenbau gebauten Bambusflöte.

Übung zu Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, gemäß dem Bauvorgang; allenfalls einschließlich der Überblastöne.

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter

Verwendung von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen

Instrumenten.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Kindergartenpraxis.

Einsatz des Instrumentes in der Kindergartenarbeit.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Allenfalls Bauen und Erlernen einer 2. Bambusflöte (Quintabstand).

Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden.

Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.

Intonationsübungen.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen

Erziehung.

Praxisorientiertes Spiel nach Gehör und nach Noten.

Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Vor-, Zwischen- und Nachspiele.

Blattspielübungen.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten allenfalls Bau einer

weiteren Bambusflöte.

Einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen (Originalliteratur und Bearbeitungen), auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik/Kindergartenpraxis.

Einsatz des Instrumentes in der Kindergartenpraxis. Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten. Gestalten von Vor-, Zwischen und Nachspielen.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen

Erziehung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Bauen und Spielen weiterer Bambusflöten nach Bedarf. Genaue Kenntnisse zum Beheben von Schäden.

Technische Übungen zu Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.

Variieren von Liedern für Kinder und Jugendliche.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf den Einsatz in der Kindergartenpraxis.

Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich, anhand der Liedsammlung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.

C. Querflöte

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    bis 4. Semester:
    Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne (Tonbereich drei Oktaven c1-c4).

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter

Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen

Instrumenten und chorischer Besetzung.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche

Praxis.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik sowie Praxis.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder verschiedener Altersstufen nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen

Erziehung.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Violine

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    bis 4. Semester (aufbauend auf Vorkenntnissen):
    Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig) Unterhaltungsliteratur.
    Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.
    1. Ziffer eins
      Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).
    Entwicklung von Klangfarben, Geschichte mit Klangimprovisationen. Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis.
    Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen an Hand von Liedern.
    Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).
    Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine.
    Technische Übungen.
    Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit. Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel. Einfaches Doppelgriffspiel.

Didaktische Grundsätze:

Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer vor Aufgaben, die besondere didaktische Vorbereitungen erfordern, damit alle Schülerinnen und Schüler der Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen aktiv Anteil nehmen können. Grundsätzlich ist zu vermeiden, daß der Gruppenunterricht als eine verkürzte Form des Einzelunterrichts verstanden wird.

Da das Leistungsniveau bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit und der Übungsmöglichkeit meist sehr unterschiedlich ist, sollten möglichst Schülerinnen und Schüler annähernd gleicher Leistungsstufen in einer Gruppe zusammengefaßt werden.

Von Anfang an sind kreatives Gestalten, Improvisation, Gehörbildung, rhythmisches Empfinden und notationsfreies Spiel in Verbindung mit Atmen, Singen und Bewegen zu pflegen. Körper-, Rhythmus- und andere Instrumente können zur Erarbeitung, Ergänzung und Vertiefung eingesetzt werden. Musikkundliche Kenntnisse sind in der instrumentalen Praxis anzuwenden. Den Schülerinnen und Schülern sind die notwendigen technischen Anleitungen zum eigenständigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen und zum improvisatorischen Einsatz des Instrumentes sowie Methoden des selbständigen Übens zu vermitteln.

Des Erlernte soll im Musikunterricht sowie im Rahmen der Fest- und Feiergestaltung dargeboten werden.

Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspiel von Werken aus alter und neuer Zeit, auch unter Einsatz technischer Mittler, aufzuzeigen.

Im Interesse eines künstlerisch orientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Kindergartenpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Instrumentenbau, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, das Instrument sowohl berufsspezifisch als auch zur persönlichen Bereicherung einsetzen zu können.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung, soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Primärerfahrungen mit Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung der Sinne und Körpererfahrung
  • Strichaufzählung
    Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Entfaltung des schöpferischen Umgangs mit Musik und Bewegung im persönlichen und beruflichen Bereich
  • Strichaufzählung
    Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe
  • Strichaufzählung
    Einsicht in psychosomatische Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben
  • Strichaufzählung
    Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf
  • Strichaufzählung
    Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die Rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern im Kindergarten einzubeziehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester:

Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, taktil, visuell, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung. Differenzierung von Eindrücken über die einzelnen Sinneskanäle zur Förderung der Aufmerksamkeit, der Konzentrations- und Merkfähigkeit. Steigerung der Aufnahmebereitschaft und Fähigkeit zur angemessenen, flexiblen Verarbeitung von wechselnden Ansprüchen der Umwelt.

Entwicklung von Körperbewußtsein. Erfahrung des Wechselspiels von körperlicher Spannung und Entspannung und deren Auswirkung auf den emotionalen Bereich. Ansätze zur Analyse der nonverbalen Körpersprache. Vielfältige Bewegungserfahrungen zur Erweiterung des eigenen Bewegungsrepertoires. Differenzierung des individuellen Bewegungsausdrucks durch Spiel, Imitation, Improvisation und Gestaltung mit und ohne Material. Steigerung der Bewegungsqualität in der praktischen Auseinandersetzung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Rhythmus, Takt), Dynamik, Melodie, Form.

Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens sowie zur Steigerung des musikalischen Bewegungsausdrucks. Musikalische Improvisation zur Bewegung mit Körperinstrumenten, Sprache, Stimme, auf Stabspielen, Flöten und selbst gebautem Instrumentarium. Erarbeiten von Bewegungsabläufen frei improvisierter und gebundener Tanzformen unter Einbeziehung von Liedern, Texten und Spielen, mit instrumentaler Illustration und Begleitung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern. Tänzerische Gestaltung von Musikstücken. Einsicht in die charakteristischen Merkmale und Elemente von Musik und deren Auswirkungen auf den Bewegungsausdruck und auf soziale Beziehungen.

Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Vorgänge. Bewußtmachen nonverbaler Kommunikationsformen in Einzel-, Partner- und Gruppenaufgaben. Entwicklung von Selbständigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Einfühlungsvermögen, Anpassung, Toleranz, Fairneß sowie der Fähigkeit zur Kooperation und zum Lösen von Konflikten. Umsetzen der Eigenerfahrung im Bereich des sozialen Lernens bei der Arbeit mit Kindern.

Entwicklung und Förderung von Phantasie und Kreativität in Bewegung und Musik mit Materialien und Objekten. Intensivieren der Erlebnisfähigkeit. Didaktische Auswertung und Anwendung von rhythmisch-musikalischen Spielformen unter Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten mit sensomotorischem Training und freiem Gestalten.

Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung”.

Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern. Elemente der Rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungsansatz in allen Bereichen der Kindergartenarbeit. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Didaktische Analyse von Modellen Rhythmisch-musikalischer Erziehung im Kindergarten. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern und auf gruppendynamische Vorgänge. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Kindergruppe.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe wird die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte angestrebt. Das Erfahren und Erkennen ihrer Wechselbeziehung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung soll auch den Sozialbezug miteinschließen. Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden, müssen auf Eigenerfahrungen aufbauen und durch Analyse sowie Reflexion bewußtgemacht werden. Einschlägige Literatur dient als Anregung und Vertiefung des Verständnisses. Die Zusammenarbeit mit Didaktik und Kindergartenpraxis ist wahrzunehmen.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:

Generelles Ziel ist es, die in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen fachtypischen Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen zu erweitern, zu differenzieren und zu vertiefen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu geführt werden, ihr bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können:

  • Strichaufzählung
    für persönlichen Ausdruck;
  • Strichaufzählung
    für visuelle Verständigung;
  • Strichaufzählung
    für die Arbeit im Kindergarten;
  • Strichaufzählung
    zur Verfeinerung der Wahrnehmungsfähigkeit.
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler elementare Sach- und Methodenkenntnisse für eine Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien vertiefen und zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots sowie zu einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur geführt werden.
Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, für ihre künftige Arbeit im Kindergarten bildnerische Tätigkeiten bei Kindern anzuregen, entsprechende Gestaltungs- und Verfahrensweisen, Materialien und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.
Damit soll der Unterricht einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, aber auch zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsbildung leisten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Praktische Arbeit:
    Bereiche: Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik)
    Ornament

Schrift und Typografie

Bildnerisches Gestalten:

Lernziele:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    ihre Sachkenntnis und Kenntnisse verschiedener Arbeitsverfahren erweitern und zielorientiert einsetzen lernen,
  • Strichaufzählung
    Probleme bildnerischen Gestaltens hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und entsprechende Lösungen finden,
  • Strichaufzählung
    zunehmend befähigt werden, Arbeitsschritte zu organisieren und auszuführen, allein und in der Gruppe,
  • Strichaufzählung
    lernen, bildnerisches Gestalten zu einer verfügbaren Methode der Verfeinerung sinnlicher Erfahrungen, visueller Mitteilung, persönlichen Ausdrucks und schöpferischen Handelns zu gebrauchen.
Teilbereich Farbe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten der Farbe als Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger berufsbezogen kennenlernen und anwenden können.
Teilbereich Grafik (Handzeichnung und Drucktechniken):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Verfahren in ihrer Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeit erkennen und berufsbezogen anwenden,
  • Strichaufzählung
    die Druckgrafik als Medium der Vervielfältigung und der Information sowie als künstlerisches Ausdrucksmittel kennenlernen und für schulische, berufsbezogene und persönliche Zwecke einsetzen können.
Lerninhalte:
Berufsbezogene Anwendung im Hinblick auf:
  • Strichaufzählung
    Deckende und lasierende Malweise.
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).
  • Strichaufzählung
    Farbdifferenzierung und Farbmodulation.
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe.
  • Strichaufzählung
    Farbkontrast.
  • Strichaufzählung
    Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Textur, Schraffur.
  • Strichaufzählung
    Verschiedene graphische Materialien (Graphit, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und entsprechende Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).
  • Strichaufzählung
    Hochdrucktechniken (zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Linolschnitt), Schablonendruck, Siebdruck, Tiefdruck.
Ornament:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien der ornamentalen Gestaltung kennen und
  • Strichaufzählung
    insbesondere berufsbezogen anwenden lernen.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Freies und angewandtes Ornament, Grundprinzipien wie Spiegelung, Streuung, Reihung, Flächenfüllung mit geeigneten Werkzeugen und Materialien.
Schrift und Typografie:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Sicherheit in der Ausformung der Buchstaben und Gestaltung von Schriftbildern gewinnen,
  • Strichaufzählung
    Schrift anwenden lernen, unter Beachtung des fächerübergreifenden Prinzips auch für schulische und berufsbezogene Aufgaben.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift, rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern mit verschiedenen Werkzeugen.
  • Strichaufzählung
    Allenfalls: Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigen Buchstaben.
Werkbetrachtung - Kunstbetrachtung
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Kunstbetrachtung mit Kindern anhand von Bildbeispielen durchführen können.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Exemplarische Werke aus den Bereichen Malerei, Grafik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit mit Kindern,
  • Strichaufzählung
    einfache Analysen und Interpretationsversuche.
Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis:
Lernziele (1. bis 4. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere fachbezogene Aktivitäten im Kindergarten reflektieren lernen,
  • Strichaufzählung
    das im Unterricht erworbene Bildungsgut unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte im Kindergarten sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen lernen und in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit im Kindergarten treffen lernen,
  • Strichaufzählung
    durch Einblicke in die Entwicklungsstufen der bildnerischen Gestaltungsweisen des Vorschulkindes bildnerische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß bildnerisches Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen und Begabungen von wesentlicher Bedeutung ist,
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, für ihre Arbeit im Kindergarten unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeitsgrad) zu erstellen,
  • Strichaufzählung
    ihre in „Kunstbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für ihre Arbeit im Kindergarten eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das Bildnerische Gestalten im Vorschulalter geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen für Kinder.
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für den Kindergarten geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind.
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Drucktechniken, Schrift und Schriftgestaltung für Fest- und Feiergestaltung, im Rahmen der Elternarbeit und als Mittel der Information.
    1. Ziffer 3
      und 4. Semester:
Praktische Arbeit
Bereiche: Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik)
Schrift und Typografie
Ornament
Planzeichnen

Apparative Medien

Lernziele:

Siehe 1. und 2. Semester, darüber hinaus:

Planzeichnen:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    grundlegende gebundene Abbildungsverfahren (Schnitte, Risse, Pläne ua.) anfertigen und angemessen einsetzen können.
Apparative Medien:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    erfahren, daß auch Foto, Film, Video und andere Geräte (Computer, Kopiergerät ua.) geeignete Medien für bildnerisches Gestalten, für Dokumentation und Interpretation von Realität sowie für Kommunikation sind.
Lerninhalte:
Bildnerisches Gestalten:
  • Strichaufzählung
    Freies Gestalten.
  • Strichaufzählung
    Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Struktur und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen.
  • Strichaufzählung
    Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Kindergarten.
  • Strichaufzählung
    Perspektive; Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzepten.
  • Strichaufzählung
    Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.
  • Strichaufzählung
    Farbe in bezug auf Thema und Aussage, als optisches Signal und Symbol.
  • Strichaufzählung
    Bildfolgen (Comics) zur Darstellung einfacher Handlungsabläufe.
  • Strichaufzählung
    das Bilderbuch.
Schrift und Typografie:
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Schriftarten, vorgefertigten Buchstaben, von Computer und Kopiergerät ua. Ornament:
  • Strichaufzählung
    Lerninhalte des 1. und 2. Semesters mit gesteigerten gestalterischen und technischen Anforderungen, allenfalls auch mit Hilfe apparativer Medien (Foto, Computer).
Planzeichnen:
  • Strichaufzählung
    Entwurf, Dokumentation und anschauliche Mitteilung von einfachen baulichen, räumlichen und gegenständlichen Gegebenheiten.
  • Strichaufzählung
    Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schülerinnen und Schüler.
Apparative Medien:
  • Strichaufzählung
    Praktische Übungen und Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten.
Werkbetrachtung - Kunstbetrachtung
Lernziele:
siehe 1. und 2. Semester
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Die Kinderzeichnung: Aufzeigen von Gestaltungsprinzipien und Gesetzmäßigkeiten anhand von geeigneten Beispielen. Bedeutung der Kinderzeichnung für die Kunst des 20. Jahrhunderts.
  • Strichaufzählung
    Das Bilderbuch: Erarbeiten von Bewertungskriterien (zB Aussagewert, künstlerische Gestaltung); historische Entwicklung des Kinderbuches.
  • Strichaufzählung
    Visuelle Kommunikation (Plakat, Schrift, Typografie ua.): Wirkung und berufsbezogene Anwendung in der bildenden Kunst.
Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis
Lernziele:
siehe 1. bis 4. Semester
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes (Gründe für die kindliche Farbwahl, Formgebung ua.).
  • Strichaufzählung
    Hinführung zu differenzierter Farb- und Formgebung.
  • Strichaufzählung
    Technik und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten, Comic-strips und Trickfilmen.
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.
  • Strichaufzählung
    Anbahnen eines Qualitätsempfindens.
  • Strichaufzählung
    Methoden der Kunst- und Werkbetrachtung mit Kindern anhand von Reproduktionen und Originalen.
  • Strichaufzählung
    Gestaltung der beruflichen Umwelt: Einsatz von Sachzeichnen, Raum- und Dekorationskonzepten.
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Aufbaureihen im Hinblick auf die zunehmende Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen sowie Bereicherung der Bildgestaltung.
  • Strichaufzählung
    Schaffung von räumlichen und materiellen Bedingungen für die bildnerische Arbeit. Motivation zu bildnerischem Gestalten.
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung des bildnerischen Gestaltens für das Kind. Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen Unterricht in Bildnerischer Erziehung aufweist, zusätzlich:
    1. Ziffer eins
      bis 4. Semester
Praktische Arbeit
Bereiche: Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik)
Bildnerisches Gestalten:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    ihre Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln erweitern sowie unter Berücksichtigung individueller Ausdrucksmöglichkeiten Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenständlicher Aufgabenstellungen gewinnen.
Teilbereich Farbe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf den Lehrstoff der vorhergegangenen Bildung, sich mit Farbe auseinandersetzen lernen (Ordnungsprinzipien, Grundfarben, Mischfarben, Farbfamilien, Farbqualitäten, Farbwirkungen, Farbkontraste ua.),
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten der Farbe als Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger kennenlernen und anwenden können.
Teilbereich Grafik (Handzeichnung und Drucktechniken):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Verfahren in ihrer Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeit kennenlernen.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Deckende und lasierende Malweise.
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).
  • Strichaufzählung
    Farbdifferenzierung und Farbmodulation.
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe.
  • Strichaufzählung
    Farbkontrast.
  • Strichaufzählung
    Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Textur, Schraffur.
  • Strichaufzählung
    Verschiedene graphische Materialien (Graphit, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und entsprechende Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).
  • Strichaufzählung
    Hochdrucktechniken (zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Linolschnitt), Schablonendruck, Siebdruck, Tiefdruck.
Werkbetrachtung - Kunstbetrachtung
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Begriffe und Fachausdrücke erarbeiten und anwenden lernen,
  • Strichaufzählung
    Einblicke gewinnen in das Wesen der Kunstgattungen,
  • Strichaufzählung
    die Werkstruktur analysieren,
  • Strichaufzählung
    die inhaltliche Bedeutung von Werken erkennen,
  • Strichaufzählung
    das Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung klären,
  • Strichaufzählung
    die Frage nach Entstehungsbedingungen von Werken stellen,
  • Strichaufzählung
    Einsichten gewinnen in künstlerische Schaffensprozesse und zu einer fundierten Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst gelangen,
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, signifikante Kunstwerke in das Gesamtbild einer Kultur einzuordnen und elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge herzustellen.
Lerninhalte:
  • Strichaufzählung
    Exemplarische Werke aus den Bereichen Malerei, Grafik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit.
  • Strichaufzählung
    Einfache Analysen und Interpretationsversuche.
  • Strichaufzählung
    Visuelle Kommunikation (Plakat, Schrift, Typografie ua.).
  • Strichaufzählung
    Perspektive in ihrer umfassenden Bedeutung für die bildende Kunst.
  • Strichaufzählung
    Exemplarische Werke der Architektur, Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauelemente.
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen.

Didaktische Grundsätze:

Allgemeines:

Sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung stehen die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Pädagogik ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schülerinnen und Schüler in einer Mappe zusammengestellt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die didaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit im Kindergarten festzuhalten.

Schwerpunktsetzungen in der Bildnerischen Arbeit in einzelnen Semestern schließen eine Behandlung in anderen Semestern nicht aus. Praktische Arbeit

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Zum Bildnerischen Gestalten ist eine der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten, sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.

Pläne und Werkzeichnungen sind als sachliches Verständigungsmittel vornehmlich für die Berufswelt aufzufassen.

Im Bereich der apparativen Medien soll der Ausbildungsschwerpunkt bei Darstellungsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten liegen und nicht im Technischen. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in fast allen Unterrichtsgegenständen, bei Unterrichtsprojekten, im Berufsalltag, auch als Mittel der Dokumentation, im Dienste von Schulveranstaltungen ua. sollen dargelegt und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Didaktik, Kindergartenpraxis und Pädagogik, wahrgenommen werden. Kunstbetrachtung - Werkbetrachtung

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der Vorbildung und der praktischen Erfahrung der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen sie aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der verschiedenen AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis

Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll jeder Schülerin und jedem Schüler bewußtgemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten gegeben ist, zB Einsatz und Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien, Organisation von Arbeitsschritten, Vermeidung von Fehlerquellen ua. Die Berücksichtigung der Altersgemäßheit bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie bei der Auswahl des Schwierigkeitsgrades und des Arbeitsumfanges ist den Schülerinnen und Schülern auch bei den einzelnen Arbeitsschritten bewußtzumachen.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen aufbauen und zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:

Die Werkerziehung soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, fachtypische und didaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für eigene Werktätigkeit, insbesondere aber auch bei der Berufsarbeit im Kindergarten systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.

Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut werden, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft erkennen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung hingeführt werden.

Damit soll der Unterricht einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, aber auch zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester:
    Werken und Textiles Gestalten
Praktische Arbeit
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    ihre werktechnischen und gestalterischen Fertigkeiten und Erfahrungen ständig erweitern und festigen,
  • Strichaufzählung
    bei der Gestaltung von Werkstücken die Arbeitsmittel, Werkstoffe und Arbeitsverfahren sachgerecht und ökonomisch einsetzen lernen,
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe, Werkzeuge und Verfahren richtig benennen können,
  • Strichaufzählung
    Probleme bei der Gestaltung von Werkstücken hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und lösen können,
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß bei der Gestaltung von Werkstücken (Produkten) Funktion, Material (Werkstoffe) und Form in Einklang zu bringen sind.
  1. Ziffer eins
    und 2. Semester
Lerninhalte:
Werken:
Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermach`e, Plastilin, Seife ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der Vorbildung, Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Heranziehen auch weiterer Materialien wie Gips, Holz ua. Montageverfahren mit verschiedenen vorgefundenen Materialien. Gußverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß). Abdruckverfahren.

Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen ua.; allenfalls auch großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen ua.; Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen.

Produktgestaltung:

Flechten mit verschiedenen Materialien. Papierarbeiten (auch Faltarbeiten wie Mützen, Schiffchen, Faltschachteln ua.).

Kindgemäßes Spielzeug aus verschiedenen Materialien.

Gefäßkeramik:

Daumenschale, Aufbaukeramik, Glasieren und Engobieren, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf der Töpferscheibe.

Textiles Gestalten:

Gestaltung textiler Produkte: Raumdekoration, textiles Gebrauchsgut, freie Textilgestaltung unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden, flächenverarbeitenden Verfahren, allenfalls Bekleidung.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Lerninhalte:
    Werken:
    Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken (auch Bühnengestaltung).

Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen im Kindergarten (auch im Freien).

Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung im Kindergarten.

Produktgestaltung:

Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).

Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.

Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.

Lerninhalte:

Textiles Gestalten:

Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken, aufbauend auf die Erfahrungen und Kenntnisse des 1. und 2. Semesters.

Kombinieren von Techniken, die auch an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind (zB Herstellen von Puppen für das Lern- und Bühnenspiel); Puppenkleidung, Ausstattung für die Puppenecke; Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).

Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.

Werkbetrachtung

Lernziele (1. bis 4. Semester):

Werken/Textiles Gestalten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    bei der Beurteilung von Werkstücken sachgemäße Kriterien anlegen lernen,
  • Strichaufzählung
    Einsichten gewinnen in das Zusammenwirken von Funktion, Material und Verfahren anhand von Werken aus verschiedenen Kulturkreisen, Vergangenheit und Gegenwart und auch der Volkskunst,
  • Strichaufzählung
    bei der Bewertung von Produkten aus Gegenwart und Vergangenheit zu verfeinertem Qualitätsempfinden und fundierten Werthaltungen geführt werden.
Lerninhalte (1. und 2. Semester):
Werken:
Spielzeug
Werke der Plastik, Keramik
Materialauswahl
Produktanalyse
Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.
Textiles Gestalten:
Textile Arbeiten aus dem Bereich der Kunst und Volkskunst, aus
verschiedenen Zeiten und Ländern.
Lerninhalte (3. und 4. Semester):
Werken:
Kritierien für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert, ästhetischer und ökonomischer Wert).
Subjektive und objektive Bewertung.
Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration: Technische Probleme wie Veränderungen der Bühne, Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen, Zuschauerperspektive ua. Grundtypen des Bühnenspiels wie Guckkastenbühne, Arena ua. Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern im Kindergarten. Einblicke in entsprechende Formen des Brauchtums.
Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.
Textiles Gestalten:
Beachtung der optischen und haptischen Wirkung von textilen Materialien an typischen Werken in verschiedenen Techniken.
Bekleidungsgeschichte, erläutert an wenigen exemplarischen Beispielen.
Mode und Modetrends.
Kritisches Konsumverhalten.
Didaktik der Werkerziehung für die berufliche Praxis
Lernziele (1. bis 4. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
  • Strichaufzählung
    Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere werkbezogene Aktivitäten im Kindergarten reflektieren lernen,
  • Strichaufzählung
    das im Unterricht erworbene Bildungsgut unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte im Kindergarten sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen sowie in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit im Kindergarten treffen lernen,
  • Strichaufzählung
    durch Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen des Vorschulkindes gestalterische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß Werken und Textiles Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und Behinderungen von wesentlicher Bedeutung ist,
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, für die Arbeit im Kindergarten unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeiten und Materialien) zu erstellen,
  • Strichaufzählung
    die in „Werkbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für die Arbeit im Kindergarten eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
Lerninhalte (1. und 2. Semester):
Werken/Textiles Gestalten:
Organisation von Arbeitsschritten.
Möglichkeiten zur Motivation.
Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeiten.
Wecken des Verständnisses für handwerkliche Anforderungen
verschiedener Techniken.
Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Funktion, Form und Farbe) im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten.
Formmöglichkeiten im plastischen Bereich im Kindergarten.
Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug.
Hinweise zur Herstellung von Spielgaben (zB Fingerpuppen) und zur Ausstattung von Festen und Feiern im Kindergarten.
Lerninhalte (3. und 4. Semester):
Werken/Textiles Gestalten:
Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu plastischer Gestaltung und Produktgestaltung im Kindergarten, Möglichkeiten des Einsatzes von Dekoration, Spielzeug, Bühnengestaltung, Kostümen, Puppen ua. im Kindergarten, Gestaltung der beruflichen Umwelt.

Didaktische Grundsätze:

Allgemein:

Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in der Jahresplanung schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Pädagogik, Kindergartenpraxis) werden empfohlen und sollen wahrgenommen werden. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schülerinnen und Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotografien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten des Kindergartens sollen - eventuell in Beispielsreihen - gegeben werden.

Schwerpunktsetzungen von Bereichen in einzelnen Semestern schließen ihre Behandlung in anderen Semestern nicht aus.

Werken/Textiles Gestalten:

Praktische Arbeit

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf einen zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Medien ist Bedacht zu nehmen. Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit den geplanten Werkstücken gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellung, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie die Fähigkeit zur Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig. Anhalten zur Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Kostenberechnungen sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Kindergarten befähigen.

Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Bei Bühnengestaltung sind Improvisation und Gestaltung mit einfachen Mitteln unter Ausnutzung vorhandener räumlicher Gegebenheiten vorrangig zu bedenken. Bühnengestaltung kann auch im Hinblick auf fächerübergreifende Aspekte Lerninhalt der Bildnerischen Erziehung sein.

Werkbetrachtung

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung soll von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Einsichten in Sachverhalte sollen womöglich selbständig erarbeitet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (Lehrausgänge ua.). Didaktik der Werkerziehung für die berufliche Praxis

Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten gegeben ist. Besondere Hinweise scheinen beim Einsatz und der Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien sowie bei der Organisation von Arbeitsschritten angebracht.

Bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie der Auswahl des Schwierigkeitsgrades ua. ist auf Altersgemäßheit zu achten.

LEIBESERZIEHUNG

Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage zur Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992, finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sinngemäß Anwendung.

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Bewältigung verschiedener spezieller Aufgaben im Rahmen einer verantwortungsbewußten Arbeit im Kindergarten erforderlich sind, erwerben.
Sie sollen insbesondere
  • Strichaufzählung
    in einem hauswirtschaftlich-gesundheitlichen Schwerpunkt grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten, vor allem im Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf, erlangen. Sie sollen die Fähigkeit erwerben, einfache Mahlzeiten nach gesundheitlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen herzustellen. Sie sollen befähigt werden, Speisen und Getränke, die für die Zubereitung mit Kindern geeignet sind, auszuwählen sowie pflegerische Handlungen und Sofortmaßnahmen in Erster Hilfe, insbesondere bei Kindern, zu setzen;
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, als Multiplikatoren Aufgaben der Verkehrserziehung wahrnehmen zu können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung der einfachen Arbeiten im Rechnungswesen sowie Kenntnis der Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und der Folgen von Mängeln erwerben;
    Vertrautheit mit der einfachen Buchhaltung, insbesondere Budgetplanung, Kontoführung, Rechnungsführung, Material- und Inventarverwaltung, erlangen und Einblick in Personalverrechnung gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Sensibilität für Gruppenprozesse erwerben;
  • Strichaufzählung
    Einblick in aktuelle einschlägige Arbeits- und Forschungsprojekte gewinnen.
  • Strichaufzählung
    Auf Grund sozialkundlicher Bildungsstoffe speziell im Hinblick auf die Stellung des Kindes, der Frau und der Familie in Vergangenheit und Gegenwart zur Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Haltung geführt werden;
  • Strichaufzählung
    Auf Grund der Vorbildung Fragen der Kinder aus den Bereichen Geographie und Wirtschaftskunde, Physik, Chemie sowie Biologie und Umweltkunde richtig beantworten und Beobachtungsfreude wecken sowie Erkenntnisse der Naturwissenschaften richtig anwenden können.

Lehrstoff:

Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich

(1. Semester):

Ausarbeitung von Speiseplänen auf das Basis elementarer Grundbegriffe der Ernährungslehre, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.

Aufbau und Pflege von Tischkultur.

Hauswirtschaftliche Arbeiten.

Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und

gesundheitlichen Gesichtspunkten.

Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutungen, Anlegen von Verbänden bei Kindern). Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster "Art". Pflegerische Handhabungen bei Kleinkindern.

Unfallverhütung im Kindergarten.

Sicherheit bei Spielzeug.

Sicherheit auf Spielplätzen.

Fächerübergreifende berufsrelevante Aspekte (2. bis 4. Semester):

Berufsbezogene Geschichte und Sozialkunde:

Exemplarischer Überblick aus verschiedenen Epochen: Menschenbild, Gesellschaftsstrukturen, geschlechtsspezifisches Rollenbild, Stellung der Frau und des Kindes, Bedeutung der Familie, Probleme von Minderheiten, Erziehung und Bildungspolitik in verschiedenen Kulturen.

Berufsbezogene Geographie und Wirtschaftskunde:

Lebensbedingungen von Kindern unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen;

Konsumverhalten; einfache, kindgemäße Erklärungsmodelle für die Wechselbeziehung zwischen Boden, Klima, Relief und Vegetation sowie für wirtschaftskundliche Zusammenhänge.

Berufsbezogene Physik:

Anleitung zur Beobachtung und kindgemäßen Erklärung von sich im Kindergarten ergebenden physikalischen Problemen des Alltags und Fragen zur Umwelt;

Durchführung einfacher, kindgemäßer Experimente.

Berufsbezogene Chemie:

Auseinandersetzung mit aktuellen Problemen der Chemie, insbesondere in bezug auf Umwelteinflüsse und Erklärungsmodelle für kindgemäße Umsetzung;

Hinweise auf sicherheitsbezogenen und umweltschonenden Umgang mit Materialien und Lösungsmitteln beim späteren Arbeiten mit Kindern;

Durchführung einfacher, kindgemäßer Experimente.

Berufsbezogene Biologie und Umweltkunde:

Anleitung zur Beobachtung von Tieren und Pflanzen sowie kindgemäßer

Erklärungen von Naturerscheinungen und Durchführung einfacher

Experimente.

Figurenspiel (3. und 4. Semester):

Kennenlernen verschiedener Möglichkeiten des Puppenspiels, Erproben

unterschiedlicher Formen, Figuren und Techniken.

Verkehrserziehung (3. und 4. Semester):

Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Wecken positiver Einstellung zum Straßenverkehr; Aufbau von verkehrsgerechtem Verhalten; Anbahnung eigenverantwortlichen Handelns und partnerschaftlichen, defensiven Verhaltens im Hinblick auf die künftige Verkehrsteilnahme); Sicherung der für die Verkehrserziehung im Kindergarten notwendigen fachlichen Voraussetzungen (zB Beachtung des jeweiligen Entwicklungsstadiums der Kinder; Kennen der sozialpsychologischen Grundlagen; Kenntnis von Übungs- und Trainingsmöglichkeiten; Bewußtmachen des Zusammenwirkens von Straßenbeschaffenheiten, Verkehrs- und Witterungseinflüssen, Fahrzeugart und Verkehrsregeln); Planung der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Anwenden didaktischer Modelle; Einsatz geeigneter Methoden; Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive).

Aktuelle Arbeits- und Forschungsgebiete, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse des Kindergartens und der Kleinkinderziehung.

Buchhaltung (1. und 2. Semester):

Begriff, Gliederung und Teilgebiete des Rechnungswesens; Interessenten am Rechnungswesen; gesetzliche Bestimmungen, Systeme der Buchführung, Abrechnungssysteme in Kindergärten, insbesondere in Übungskindergärten; Belege, Belegbearbeitung, Ausstellung von Rechnungen, Buchführungspflicht - Aufzeichnungspflicht; Kassabuch und Bankbuch (Brutto-Verbuchung); die Umsatzsteuer, Kassabuch-Nettoverbuchung; allenfalls Verwendung von Buchhaltungs-Software.

Kommunikationstechniken und Gruppendynamik (1. und 2. Semester):

Übungen zur Gesprächsführung und Kooperation, insbesondere mit

Erwachsenen: Unterschiedliche Ziele und Formen des Einzel- und Gruppengesprächs (informierendes Gespräch, nondirektives Beratungsgespräch), Technik der Gesprächs- und Diskussionsleitung.

Verhaltenstraining: Konditionierung, Gegenkonditionierung; Erstellung und Durchführung von Verstärkerprogrammen.

Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen: Wahrnehmen von Gruppenrollen und Gruppenprozessen, verschiedene Techniken der Darstellung von Gruppenprofilen, Möglichkeiten der Lenkung von Gruppenprozessen.

Begriff, Anliegen und Vorgangsweisen der Supervision.

Methoden der kompensatorischen und emanzipatorischen Erziehung:

Kindorientierte Individualisierung von Erziehungs- und Bildungsprogrammen; kompensatorische Maßnahmen zur Streßbewältigung;

Einübung in Vorgangsweisen der Konfliktlösung und Entscheidungsfindung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts im 1. Semester soll vorrangig die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten.

Im Bereich „Fächerübergreifende berufsrelevante Aspekte” sind in enger Zusammenarbeit mit Didaktik und Kindergartenpraxis Methoden der altersadäquaten Aufbereitung der genannten Fachbereiche, insoweit sie für den Alltags- und Erfahrungsbereich des Vorschulkindes relevant sind, zu erarbeiten.

Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung das Verantwortungsbewußtsein der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Dadurch soll der Transfer für die praktische Arbeit im Kindergarten sichergestellt werden. - Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Bereich der Verkehrserziehung sind acht bis zehn Stunden vorzusehen. Im Hinblick auf ein gezieltes Funktionstraining ist auf den Erfahrungen in der Rhythmisch-musikalischen Erziehung aufzubauen bzw. enge Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Freigegenstand anzubahnen.

C. FREIGEGENSTÄNDE

INSTRUMENTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Instrumentenbau soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.

Auf Grund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Bau einfacher Musikinstrumente
  • Strichaufzählung
    Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    kreativer und improvisatorischer Einsatz der Instrumente
  • Strichaufzählung
    Erwerb der Fähigkeit, einfache Musikinstrumente mit Kindern im Kindergarten und Hort - entsprechend der jeweiligen Entwicklungsstufe - herzustellen
  • Strichaufzählung
    praxisbezogene Verwendung der Instrumente.
Durch das eigenständige Herstellen des Instrumentariums soll der Schülerin/dem Schüler ein besonderer Zugang zu den Instrumenten und zum Musizieren eröffnet werden.
Die Verbindung von herkömmlichem und selbstgefertigtem Instrumentarium soll der Schülerin/dem Schüler erweiterte Klang- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufspraxis eröffnen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. oder 3. und 4. Semester:

Bau einfacher Musikinstrumente (Schlaghölzer, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumente, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfache Flöten, Stabspiel und andere) in entsprechender handwerklicher und klanglicher Qualität.

Richtige Handhabung und Pflege der Instrumente.

Praktische Anwendung durch Experimentieren und Improvisieren mit Geräuschen und Klängen und vorgegebenen musikalischen Strukturen.

Didaktische Grundsätze:

Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Besondere Bedeutung kommt ständiger Gehörschulung zu. Beim Experimentieren und Improvisieren soll rhythmisches Empfinden geweckt und gefördert werden. Unter Einbezug der Fest- und Feiergestaltung ist gemeinsames Musizieren mit selbstgebauten Instrumenten zu fördern.

Im Interesse eines praxisorientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Kindergartenpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Instrumentalmusik, Didaktik, Kindergartenpraxis, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Instrumente sowohl berufsspezifisch als auch zur persönlichen Bereicherung einzusetzen.

FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist die Erweiterung, Vertiefung und Abrundung der Erfahrungen in der Kindergartenpraxis. Durch Einbeziehung der Praxis bei Kindern von 6 Monaten bis 3 Jahren sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, aus der Erkenntnis der Bedeutung der ersten Lebensjahre Erziehungs- und Bildungsaufgaben auch bei ganz jungen Kindern zu übernehmen und insbesondere durch Hinwendung zum einzelnen Kind kompensatorisch zu wirken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Hospitieren und Praktizieren in Säuglingsheimen, Krippen, Integrationsgruppen und ähnlichen Einrichtungen.

Einblick in die Anfänge kindlichen Spielverhaltens („Lernen lernen”). Anleitung zu erzieherisch richtiger Planung und Durchführung der Kinderpflege (Essen, Reinlichkeitserziehung, Schlafen ua.). Erkennen von entwicklungsentsprechendem Verhalten der Kinder und Erfassen von Auffälligkeiten. Einblick in die den Bedürfnissen des jungen Kindes gemäße Planung des Tagesablaufes, der Raumgestaltung und des Angebotes altersangemessener Aktivitätsmöglichkeiten und erste praktische Erprobung derselben, zB:

Die kindlichen Fähigkeiten wecken und entfalten helfen. Dem Kind die individuelle Förderung in den Phasen seiner höchsten Aufnahmefähigkeit zukommen lassen. Auf die Ansprüche des Kindes, auf seine Stimmungen ganz persönlich eingehen.

Hospitieren in weiteren Institutionen, die auch mit Erziehung junger Kinder befaßt sind, wie Mutterberatung, allenfalls Tagesmutter ua. Erstellen zweckmäßiger Aufzeichnungen und Berichte.

Didaktische Grundsätze:

Sinngemäß gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kindergartenpraxis, soweit sie auch für die Früherziehungspraxis relevant sind, unter besonderer Berücksichtigung der für die Altersstufe von 6 Monaten bis 3 Jahren unabdingbaren Individualisierung der Erziehung.

Die Blockung von Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen wünschenswert.

SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der slowenischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie eine angemessene Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.

Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des slowenischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in slowenischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die slowenische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Sprachpflege:

Planmäßige Sprecherziehung. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vorlesen und Erzählen von - insbesondere für das Kleinkind - erzieherisch wertvollen Geschichten und Märchen.

Sprechen von Kinderreimen; Versuche im Stegreifspiel.

Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes.

Dramatisieren einfacher Stoffe.

Lektüre:

Einige Proben der slowenischen Literatur aus dem 19. und 20. Jahrhundert. In Verbindung mit der Lektüre Hinweise auf die wichtigsten Dichtungsarten. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.

Erkennen von Sprachformen.

Überblick über das Werden der slowenischen Sprache. Die Wortarten

und ihr richtiger Gebrauch.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Bereicherung des Wortschatzes. Rechtschreibübungen.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Sprachpflege:
    Alltagsgespräche.

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.

Allenfalls Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen, einfache Referate.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen, Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.

Allenfalls Darstellen von Szenen aus Dramen der slowenischen Literatur.

Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte unter Auswertung von Schallplatten, Rundfunk und falls sich die Gelegenheit dazu bietet, auch durch Theaterbesuch. Sprechen längerer Texte.

Lektüre:

Ausgewählte Werke der slowenischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen.

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts, die Einblicke in den geistigen Aufbruch unserer Zeit vermitteln.

Kurzer Überblick über die Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur bei den Slowenen.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.

Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils, mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der slowenischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.

Berufsbezogene Didaktik:

Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.

Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie einer entsprechenden Auswahl slowenischsprachiger Bilderbücher. Singen von slowenischen Kinderliedern.

Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.

Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.

Pädagogische Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern; sprachliche Gestaltung von Eltern abenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.

Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.

Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der slowenischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen.

Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Anhören von Schulfunksendungen und durch Tonbandaufnahmen (Kontrolle der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.

Neben der auf die Erlernung der slowenischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Slowenischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Slowenisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis und Didaktik zu pflegen.

KROATISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der kroatischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.

Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des kroatischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in kroatischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind um die kroatische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Sprachpflege:

Planmäßige Sprecherziehung, insbesondere im Hinblick auf akzentrichtige und diphthongfreie Aussprache der Vokale. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vortragen kurzer Prosastücke und Gedichte; Singen von Liedern. Vorlesen und Erzählen von Märchen, Volkssagen, Fabeln, Tiergeschichten. Versuche im Stegreifspiel.

Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren einfacher Stoffe.

Lektüre:

Einige Proben der burgenländischen kroatischen Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Kroatische Volkssagen, Stoffe aus der kroatischen Geschichte und Kultur sowie Texte über bedeutende Männer und Frauen des kroatischen Volkes. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks. Festigung der schriftkroatischen Ausdrücke.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Grundzüge des Satzbaues. Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch.

Wortlehre: Hauptwort (einschl. Deklination), Eigenschaftswort, das persönliche, das rückbezügliche und das besitzanzeigende Fürwort (einschl. Deklination), das Zeitwort (einschl. Deklination) und das Vorwort.

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.

Rechtschreibübungen, insbesondere betreffend die Großschreibung, die Zeichensetzung und die Behandlung der Konsonantenangleichung. Gebräuchliche Fremdwörter.

Gewöhnung an den Gebrauch des Wörterbuches.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Sprachpflege:
    Alltagsgespräche

Richtige Betonung und diphthongfreie Aussprache. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Freies Sprechen mit Vorbereitung.

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.

Allenfalls Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene

Themen.

Einfache Referate.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von

volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.

Allenfalls Darstellen von Szenen aus kroatischen Volksstücken.

Lektüre:

Leseproben zur systematischen Gliederung der kroatischen Literatur und zum Einblick in die Geschichte des Volkes. Bedeutende kroatische Dichter und Schriftsteller. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Burgenland-Kroaten.

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts. Erzählungen und Abhandlungen über das Arbeits- und Berufsleben. Umfangreiche erzählende Dichtungen. Bilder aus der Geschichte und Kultur des kroatischen Volkes.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kroatischen Satzbaues.

Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.

Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Das Wichtigste über die Satzlehre (insbesondere die Nebensätze) zur Bereicherung des Stils, mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Schwerpunkte der Wortlehre: Erkennen der vier Vergangenheitszeiten anhand der Lektüre. Die Mittelwörter, die satz- und wortverbindenden Wörter. Umlaute und Ablaute sowie die Doppelvokale. Die Behandlung der schwierigsten Konsonanten mit Hinweisen auf die Rechtschreibung.

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der kroatischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen, Volksetymologie.

Berufsbezogene Didaktik:

Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.

Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen in kroatischer Sprache von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl kroatischer Bilderbücher. Singen von kroatischen Kinderliedern.

Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.

Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.

Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern, sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.

Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.

Pädagogische Terminologie auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.

Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der kroatischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen.

Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen (Kontrollieren der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.

Neben der auf die Erlernung der kroatischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Kroatischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Kroatisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis und Didaktik zu pflegen.

UNGARISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der ungarischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.

Durch die Behandlung der bedeutendsten Werke des ungarischen Schrifttums soll den Schülerinnen und Schülern Einblick in die wesentlichen Epochen der geistesgeschichtlichen Entwicklung Ungarns geboten werden. Dabei ist auf die literarische Befruchtung des pannonischen Raumes durch die ungarische Literatur - unter besonderer Berücksichtigung des auf das Burgenland bezogenen ungarischen Schrifttums - zu verweisen. Das Erkennen der Gemeinsamkeit zwischen Österreich und Ungarn aus der gemeinsamen Geschichte, aber auch das Verständnis für die verschiedene Wesensart, soll die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in ungarischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die ungarische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Sprachpflege:

Planmäßige Sprecherziehung; Aneignung einer klaren Aussprache; Einübung der richtigen Betonung, Unterscheidung der kurzen und langen Vokale, Berücksichtigung der zusammengesetzten und der Doppelkonsonanten. Sprachmelodie. Festigung des Wortschatzes durch Umformungs- und Einsetzübungen. Dialoge (Rollenspiele) aus dem Alltag der Familie und der Umwelt des Kindes bzw. Jugendlichen. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Auswendiglernen kurzer Texte.

Alltagsgespräche aus den Sachgebieten: Zeit (Uhr, Tage, Wochen, Monate, Jahreszeiten), Tagesablauf (Beruf und Freizeit, Mahlzeiten und Getränke), auf der Straße (Auskunftserteilung, Wegbeschreibung), Einkaufen (Geschäfte, Märkte), Kleidung.

Lektüre:

Proben aus der ungarischen Jugendliteratur.

Einige Proben aus der auf das Burgenland bezogenen ungarischen Literatur (wie Sagen, Tierfabeln, Jugendgedichte ua.).

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben; fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Schriftliche Übungen (Diktate, Übersetzungen)

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Nominal- und Verbalsätze. Gebrauch des Hilfszeitwortes und der Verneinung. Numeralia und Pronomina: Orts- und Zeitsuffixe.

Weitere Wortarten und ihr richtiger Gebrauch; die Konjugation des Zeitwortes (subjektive und objektive Konjugationsformen). Possessivsuffixe und Besitzanzeige, Steigerung. Vokalharmonie und Agglutination. Umstandsbestimmungen.

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.

Erkennen von Sprachformen.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Sprachpflege:
    Alltagsgespräche

Erweiterung des Wortschatzes aus den Sachgebieten öffentlicher Einrichtungen (Postamt, Bank, Bahn, Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Sport) sowie zu den Sachgebieten Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen), kulturelle Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen und Ausstellungen), Gegenwartsprobleme, Dienstleistungen, Sozialfürsorge.

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Erörterung und Interpretation längerer Texte.

Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen. Einfache Referate. Gepflegtes Vorlesen mit erhöhten Anforderungen. Vortrag von Gedichten.

Lektüre:

Leseproben zur systematischen Gliederung der ungarischen Literatur. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Ungarn des Burgenlandes.

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.

Einfache Abhandlung aus verschiedenen Sachgebieten. Zusammenfassungen, persönliche Stellungnahme, selbständige Ausarbeitung berufsbezogener Themenstellungen.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Schwerpunkte der Wortlehre: Die Zeiten des Zeitwortes; unregelmäßige Zeitwörter; weitere Formen der Zeitwörter (Imperativ, Adhortativ, Konjunktiv, Potentialis, Faktativ, Frequentativ); Bildung von Mittelwörtern; Ableitungssilben und ihre Wichtigkeit beim Wandel der Bedeutung.

Die wichtigsten Regeln der ungarischen Syntax. Gesetzmäßigkeiten und Ausnahmen der Wort- und Satzlehre mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der ungarischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.

Berufsbezogene Didaktik:

Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.

Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl ungarischsprachiger Bilderbücher. Singen von ungarischen Kinderliedern.

Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.

Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.

Pädagogische Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern und die sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.

Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.

Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der ungarischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Dieser Lehrplan setzt voraus, daß die Schülerinnen und Schüler zumindest während der Pflichtschulzeit am Ungarischunterricht teilgenommen haben oder der ungarischen Volksgruppe angehören. Wird der Unterricht aus Ungarisch als Anfängerlehrgang geführt oder als Mehrklassenkurs, so ist im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen, welche die Schülerinnen und Schüler mitbringen, der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Um die Schülerinnen und Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise des Alltags zu gewöhnen, sollte die Unterrichtsgestaltung auf einer fast ausschließlichen Verwendung der ungarischen Sprache von der ersten Unterrichtsstunde an aufbauen.

Verschiedene Möglichkeiten, die den Schülerinnen und Schülern die ungarische Lebensweise besser veranschaulichen, wie Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonbänder, Filme ua., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel ist zu fördern. Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Der ständige Hinweis auf die Gleichheiten, Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten in Grammatik, Sprachaufbau und bei einzelnen Ausdrücken der deutschen und ungarischen Sprache dient dem Verständnis der einzelnen Sprachen und regt zur vergleichenden Sprachwissenschaft an. Durch diese Vergleiche soll den Schülerinnen und Schülern auch manche Eigenart der ungarischen Sprache verständlich gemacht werden. Literarische Zitate, Sprichwörter, häufige Redewendungen helfen zum Verständnis der Denkweisen und der Verhaltensformen der Ungarn. Die nationale Eigenart der Magyaren richtig zu verstehen und dabei auf die nachbarlichen Beziehungen im Donauraum von einst und jetzt hinzuweisen, hat als wichtiger Grundsatz zu gelten.

Neben der Erlernung und Festigung der ungarischen Sprache soll der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Ungarischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Ungarisch) Gebieten vorrangige Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis und Didaktik zu pflegen.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichts in Chorgesang sind das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zu besserem Musikverständnis und der Gebrauch der Stimme als selbstverständliches Mittel musikalischer Äußerung.

Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Singens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.

Im besonderen sind zu fördern:

  • Strichaufzählung
    richtige Atmung und Körpergefühl,
  • Strichaufzählung
    klangvolles Singen und Sprechen,
  • Strichaufzählung
    reine Intonation,
  • Strichaufzählung
    ökonomischer Gebrauch der Stimme und Aufbau einer stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Fähigkeiten der Chorleitung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester:
    Lockerungsübungen

Stimmbildungsübungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, zu weichem

Einsatz und Registerausgleich

Artikulationsübungen

Geistliche und weltliche Chorliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen, auch unter Einbeziehung von Instrumenten.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler miteinzubeziehen.

Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Erarbeitung zu sehen.

Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten.

Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.

Vielfältige Auftritte des Chores, zB bei Gottesdiensten, Festen, Feiern und Wettbewerben sind einzuplanen.

Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen.

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichtes in Spielmusik sind das Kennenlernen von vielfältigen Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens, die die Schülerinnen und Schüler zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.

Die im Instrumentalunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind anzuwenden.

Die in Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Orff-Instrumentariums sollen im Hinblick auf die berufliche Praxis intensiviert werden.

Fähigkeiten zur Leitung von Spielmusikgruppen sollen erworben werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Spielliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen in Original und Bearbeitung, auch unter Einbeziehung von Singstimmen.

Spiel-mit-Stücke

Didaktik des Musizierens für die berufliche Praxis:

Handhabung und Einsatz des Orff-Instrumentariums

Gestaltung von Reimen, Stimmungsbildern und Geschichten

Liedbegleitung

Anleitung zum Musizieren mit Kindern

Auswahl geeigneter Spielliteratur für die Arbeit mit Kindern

Improvisation und kreatives Gestalten

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl der Spielliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Arrangements sind nach vorhandenen Instrumenten (auch Elektrophone und selbst gebaute Instrumente) und technischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. selbst einzurichten.

Besonders Interessierten und Begabten sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.

Vielfältige Auftritte der Spielmusikgruppe zB bei Gottesdiensten, Festen und Feiern sind einzuplanen.

Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen.

PRAXISANLEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Kindergartenpraxis unterstützen. Er soll den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten aufzeigen, mit Erziehungs- und Bildungsangeboten auf Kinder zuzugehen, Verantwortung zu übernehmen, alters- und entwicklungsbedingte Probleme kennenzulernen, im Freizeitbereich - auch unter Einbeziehung der Fremdsprachen - Kontakt- und Kommunikationserfahrungen zu sammeln und so ihre sozialen Fähigkeiten - besonders im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Eltern und im Team - weiterzuentwickeln.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester:

Fächerübergreifendes Aufbereiten von Lehrplaninhalten aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Musikerziehung mit Instrumentalunterricht, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Pädagogik, Deutsch, allenfalls lebende Fremdsprache und Religion für die praktische Arbeit mit Kindern im Freizeitbereich.

Inhalte von Aktivitäten in der Praxis mit verschiedenen

Schwerpunkten:

Kreativer Bereich: Singen - Musizieren; Hören - Zeichnen - Malen; Falten - Formen - Bauen.

Darstellender Bereich: Darstellendes Spiel; Rollen- und Stegreifspiel; Schattenspiel - Puppentheater.

Motorischer Bereich: Textiles Gestalten; Nähen - Knüpfen - Weben.

Sprachlicher Bereich: Vorlesen; Erzählen - Sprechen; Gespräch - Wortspiele - Reimen; Nacherzählen - Fabulieren.

Übung im Aufbau ausbaufähiger Sammlungen von Spielen, Büchern und Beschäftigungsmaterialien sowie im Anlegen von fachspezifischen Karteien.

Verarbeiten der von den Schülerinnen und Schülern gemachten Erfahrungen bei Einblick in verschiedene Sozial-, Krankheits- und Notsituationen. Erwerben einer offenen und toleranten Haltung für die Bedürfnisse der Familien mit Problemkindern und bei der Überwindung von Sprachbarrieren.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik und Kindergartenpraxis durchführen können. Der unterschiedlichen Schwerpunkte wegen können bei Bedarf abwechselnd verschiedene Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenzahl beizubehalten ist. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechung und Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler persönliche Möglichkeiten ihrer Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit ohne Leistungsdruck entfalten und erproben können.

Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

INTERKULTURELLE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen zB der Slowenen, Kroaten und Ungarn zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die auf Grund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit - im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich - sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zu eigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung sehr unterschiedlich sein kann. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.

Die zukünftigen Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dergleichen) in der Kindergruppe möglichst adäquat umzugehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    oder 2. oder 3. oder 4. Semester:
    Mögliche Zielperspektiven für die Arbeit im Kindergarten:

Erfahrungsbereich kulturelle Identität, basierend auf intra- und interpersonellen Erfahrungen und Einsichten

  • Strichaufzählung
    Bewußtwerdung von Vorurteilen, Stereotypen und Klischees,
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für gefühlsmäßiges Angemutetsein von „fremd” und „vertraut”,
  • Strichaufzählung
    Bewußtmachung von Konfliktpotentialen, die interkulturellen Begegnungen inhärent sind,
  • Strichaufzählung
    Integration dieser Bewußtseinsinhalte in die eigene Identität, um den Umgang mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen u. dgl.) in der Kindergruppe möglichst adäquat zu gestalten.
Erfahrungsbereich Strukturierung und Organisation (Rahmenbedingungen, Raum, Zeit)
  • Strichaufzählung
    spezielle räumliche Vorkehrungen,
  • Strichaufzählung
    spezielle materielle Ausstattung,
  • Strichaufzählung
    spezielle Rahmenbedingungen hinsichtlich Personal, Anzahl der Kinder pro Gruppe und Altersstruktur der Gruppe,
  • Strichaufzählung
    spezielle Planung (lang-, mittel- und kurzfristige Zielsetzungen) im Hinblick auf die Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten in die Kindergartenarbeit.
Erfahrungsbereich Erziehungs- und Bildungsarbeit
  • Strichaufzählung
    Verschiedenheit der Vorerfahrungen von Kindern, daher unterschiedliche Ausgangssituationen bei der Eingewöhnung,
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Muttersprache und Zweitsprache,
  • Strichaufzählung
    das Spiel als Medium interkulturellen Lernens (Gleichheiten bzw. Unterschiede der Spielformen, der Spielregeln),
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Mitarbeit von mit der jeweiligen Muttersprache und Kultur vertrauten Personen im Kindergarten,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeit, das Gruppenprofil (Gruppierungen innerhalb der Kindergruppe) zu beobachten, zu beeinflussen bzw. zu lenken;
  • Strichaufzählung
    Vermittlung von Alltagskultur in Erwachsenen/Kind- und Kind/Kind-Begegnung („small talk”, Kleidung, Essen, Einkaufen, Sitten und Gebräuche u. dgl.),
  • Strichaufzählung
    spezielle Probleme der Zusammenarbeit mit der Familie bzw. der Schule.

Didaktische Grundsätze:

Das bevorzugte didaktische Vorgehen der unverbindlichen Übung Interkulturelle Erziehung ist die Selbsterfahrung, möglichst im Rahmen von kulturell heterogenen Gruppen. Vermittlungsebene ist die Alltagskultur, und zwar sowohl die landesübliche als auch die fremder Länder. Es geht dabei um die Werte, Sitten und Traditionen, die in bestimmten Gesetzen, religiösen Vorschriften, Normen sowie in Gewohnheiten, Regeln und Bräuchen ihren Ausdruck finden. Sie sind Orientierungshilfen für das individuelle Verhalten des Menschen sowie für das Zusammenleben des Menschen im Rahmen (s)einer bestimmten Kulturzugehörigkeit.

Es geht dabei um das erzieherische Bemühen, neben der als natürlich empfundenen, selbstverständlichen (im eigentlichen Sinn des Wortes!) Alltagskultur auch andere kennenzulernen und als gleichwertig anzuerkennen. Solche Kenntnis kann den Erfahrungshorizont im Sinne von Multikulturalität erweitern helfen und so den friedlichen Umgang der Menschen untereinander fördern. Interkulturelle Orientierung in der Bildungsarbeit soll verhindern helfen, daß Kinder anderer kultureller Provenienz um jeden Preis - auch den des Verlustes der eigenen Identität - in unsere Kultur integriert werden, aber auch, daß die eigene, österreichische Kultur verwässert, verallgemeinert, angeglichen wird, weil das gleichermaßen den Verlust der eigenen Identität zur Folge hätte. Die Verteidigung der Unterschiede wie auch der Gleichheiten der jeweiligen Identität gegenüber autoritärer und/oder totalitärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser Arbeit.

Aus derartigen Versuchungen entwickeln sich Spannungen und Konflikte, deren Opfer zumeist die Angehörigen der „fremden” Kultur sind. Diese Thesen sollten als Grundlage des Unterrichtes dienen.

Interkulturelle Orientierung der Bildungsarbeit kann nicht in der bedingungslosen Integration von Kindern anderer Kulturräume in unser Wertsystem münden. Die Verteidigung der Unterschiede und Identitäten gegenüber jeglicher totalitärer und autoritärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser pädagogischen Arbeit. Demnach soll Interkulturelle Erziehung im Kindergarten auch keine schleichende Landnahme durch fremde Kulturen, sondern eine Bereicherung unseres kulturellen Lebens sein.

Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik und Kindergartenpraxis durchführen können. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechungen sowie Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler persönliche Möglichkeiten entfalten können.

Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist

  • Strichaufzählung
    eine Sensibilisierung im Hinblick auf Selbsterfahrung, Partnererfahrung und Raumwahrnehmung,
  • Strichaufzählung
    die Erziehung zur kritischen Wahrnehmung von Kommunikationssignalen,
  • Strichaufzählung
    die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Handhabung und Darbietung szenischen Materials,
  • Strichaufzählung
    die Bedachtnahme auf die beruflichen Erfordernisse im Hinblick auf die Auswahl der Spielformen und Stoffe.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
  • Strichaufzählung
    soziale Interaktionsfähigkeit auf der Basis darstellender Spiele erwerben bzw. festigen,
  • Strichaufzählung
    eigene Kreativität bei verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen innerhalb der Gruppe kennenlernen und entfalten,
  • Strichaufzählung
    szenisches Spiel in seiner gesellschaftlichen und erzieherischen Funktion durchschauen,
  • Strichaufzählung
    kreativen Einsatz der sprachlichen, mimischen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit bei szenischen Aktivitäten aller Art erproben,
  • Strichaufzählung
    dramaturgische Problemlösungen in allen Bereichen des szenischen Spieles planen und durchführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    oder 2. oder 3. oder 4. Semester:

Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend, Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.

Didaktische Grundsätze:

Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunutzen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit im Kindergarten sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.

Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Kindergartenpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.

MEDIENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll Kenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln und erweitern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien wie Spielfilm, Hörfunk und Fernsehen, ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.

Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien insbesondere in der künftigen Berufsarbeit befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung im Kindergarten anzuwenden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester:

Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.

Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit.

Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.

Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).

Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit Medien und deren Auswertung. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung.

Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.

Didaktische Grundsätze:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere in der Elternarbeit, erwerben können.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung” im jeweiligen Semester durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Anmerkung

Anlage nicht direkt darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des
BGBl. verwiesen.

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2017

Gesetzesnummer

10008942

Dokumentnummer

NOR40079631

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan des Kollegs für Elementarpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 906 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 2007,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2007BGBl. II Nr. 173/2007

Außerkrafttretensdatum

28.10.2016danach: BGBl. II Nr. 299/2016

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage

LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK
(EINSCHLIESSLICH DES KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)

römisch eins. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANS

Der Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele und Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber sogleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Der Lehrplan umfasst

  • Strichaufzählung
    das allgemeine Bildungsziel,
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen didaktischen Grundsätze,
  • Strichaufzählung
    die schulautonomen Lehrplanbestimmungen,
  • Strichaufzählung
    die Stundentafel und
  • Strichaufzählung
    die Bildungs- und Lehraufgaben, die didaktischen Grundsätze sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Kollegs für Kindergartenpädagogik haben gemäß Paragraph 94, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden, jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten erforderlich sind.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen folgende Persönlichkeitsmerkmale entwickeln sowie über die angeführten allgemeinen und speziellen berufsrelevanten Kompetenzen verfügen:

Persönlichkeitsmerkmale:

  • Strichaufzählung
    Wertbewusstsein (Bewusstsein über ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems),
  • Strichaufzählung
    Sensibilität und Offenheit für philosophisch–existentielle und religiöse Fragestellungen speziell auch des Kindes,
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Kritikfähigkeit,
  • Strichaufzählung
    Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte von Erziehung und Sozialisation,
  • Strichaufzählung
    Bereitschaft zu Innovationen, Flexibilität und Mobilität,
  • Strichaufzählung
    Bereitschaft zu selbstständigem Wissenserwerb sowie zu Fort- und Weiterbildung und
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit und Bereitschaft zum Reflektieren des eigenen Handelns und seiner Bedingungen.

Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    Philosophisch-ethisch-religiöse Grundkompetenz,
  • Strichaufzählung
    Sprachkompetenz,
  • Strichaufzählung
    soziale Kompetenz, insbesondere auch Empathie, Fähigkeit zum Umgang mit der eigenen und mit fremder Emotionalität sowie Konfliktfähigkeit,
  • Strichaufzählung
    kommunikative Kompetenzen (Präsentation, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der institutionellen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit),
  • Strichaufzählung
    Leitungskompetenzen (Gesprächsführung, Moderation von Gruppen, Projektmanagement) und
  • Strichaufzählung
    kreative Kompetenz.

Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse:

  • Strichaufzählung
    Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für die (früh)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen sowie die Fähigkeit, sie in der Bildungsarbeit situationsgerecht umzusetzen,
  • Strichaufzählung
    Kompetenz, die spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch–religiösen Vorstellungen als eigenständige Größe menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken,
  • Strichaufzählung
    umfassendes Wissen zum Thema „(sexuelle) Gewalt gegen Kinder“,
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufgabenbezogener Bildungsarbeit (beispielsweise von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen; zu geschlechtssensibler Pädagogik; zur speziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Integration; des Gesundheitsmanagements im Sinne der Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung),
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit und Bereitschaft zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten,
  • Strichaufzählung
    besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung sowie
  • Strichaufzählung
    Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung).

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Unterrichtsplanung:

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Entsprechend den Erfordernissen sind inhaltlich und methodisch zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Aktualitätsbezug,
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden,
  • Strichaufzählung
    Chancengleichheit der Geschlechter,
  • Strichaufzählung
    regionale Besonderheiten,
  • Strichaufzählung
    öffentliche Anlässe,
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Aspekte,
  • Strichaufzählung
    Vielfalt von Lehr- und Lernformen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Sozialformen,
  • Strichaufzählung
    neue Informations- und Kommunikationstechnologien (Medieneinsatz) sowie
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer ganzheitlichen Bildung die Unterrichtsprinzipien Gesundheitserziehung, Erziehung zum interkulturellen Denken und Handeln, Erziehung zum europäischen Denken und Handeln, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung), Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zum partnerschaftlichen Verhalten zwischen den Geschlechtern), Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt, Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken, Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung) sowie umfassende Landesverteidigung.

Im Rahmen der inneren Differenzierung sind besondere Begabungen, Interessen, Defizite, aktuelle Lernvoraussetzungen sowie die Belastbarkeit und die jeweilige Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler bzw. der Studierenden zu beachten.

Bei der Unterrichtsplanung sind je nach Aufgabenstellung neben den traditionellen Unterrichtsformen auch besondere Organisationsformen wie zB seminaristisches und projektorientiertes Arbeiten vorzusehen.

In jenen Unterrichtsgegenständen, für die Schularbeiten im Abschnitt römisch sieben (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) mit einem vorgegebenen Rahmen vorgesehen sind, hat die jeweilige Lehrerin oder der jeweilige Lehrer den Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Schularbeiten festzulegen – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß den Bestimmungen des römisch vier. Abschnittes.

Durchführung des Unterrichts:

Eine ausgewogene Balance zwischen Theorie und Praxis ist unerlässlich. Zu ihrer Gewährleistung können fallweise außerschulische Kontakte hergestellt, außerschulische Lernorte gewählt und Expertinnen und Experten einbezogen werden.

Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist in der Unterrichtsarbeit besonders zu achten.

Orientiert am neuesten Stand der Wissenschaft ist exemplarischem und projektorientiertem Lehren und Lernen ein großer Stellenwert einzuräumen. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern auch das nötige Ausmaß an Systematik und Überblickswissen vermittelt wird, das ihnen eine sinnvolle Einordnung des erworbenen Wissens ermöglicht.

Besondere Aspekte des Unterrichts:

  • Strichaufzählung
    Auf ausreichenden Umgang mit Fachliteratur ist Wert zu legen.
  • Strichaufzählung
    Systemisches Denken ist zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Die Hinführung zu wissenschaftlichem Arbeiten ist vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    Fehler und Misserfolge sind mögliche Bestandteile von Erkenntnis- und Lernprozessen und gegebenenfalls in die Unterrichtsarbeit einzubinden.

Sicherung des Unterrichtsertrages:

Als geeignete Formen sind anzuwenden:

  • Strichaufzählung
    kontinuierliches, abwechslungsreiches, sinnvolles Zusammenfassen, Üben und Wiederholen des Wesentlichen,
  • Strichaufzählung
    Anknüpfen an Gelerntes (bei Beachtung der Heterogenität der Voraussetzungen),
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Querverbindungen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes und zwischen den Unterrichtsgegenständen,
  • Strichaufzählung
    Anwendung des Gelernten in zunehmend variierenden Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen,
  • Strichaufzählung
    mündliche, schriftliche und praktische nachbereitende Hausübungen.

Der Zusammenhang von Lehrplan, Lernzielen und verschiedenen Formen der Leistungsfeststellung ist in der jeweils gegebenen Situation transparent zu machen.

Förderunterricht:

Ein Förderunterricht kann in den in der Stundentafel vorgesehenen Pflichtgegenständen und im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden angeboten werden.

Hinsichtlich der Organisation und des Ausmaßes des Förderunterrichtes wird auf die achte Fußnote zur Stundentafel (Abschnitt römisch fünf) und hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und des Lehrstoffes wird auf die Bestimmungen im Abschnitt römisch sieben, Unterabschnitt F, erwiesen.

Evaluation des Unterrichts:

Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsarbeit gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes hat die Qualitätsentwicklung zu berücksichtigen. Wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung ist Selbstevaluation. Auf individueller Ebene haben die Lehrerinnen und Lehrer durch Feedback seitens der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sowie anderer Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtsarbeit zu evaluieren. Im Sinne umfassender Qualitätssicherung kann auch eine Fremdevaluation erfolgen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten sind zu beachten.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Besondere Bestimmungen:

Abweichungen von der Stundentafel können unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  • Strichaufzählung
    Der Pflichtgegenstand „Religion“ ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen.
  • Strichaufzählung
    Ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtsemesterwochenstunden darf um höchstens eine Semesterwochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens zwei Semesterwochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
  • Strichaufzählung
    Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 39 Wochenstunden nicht überschreiten.
  • Strichaufzählung
    Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 146 darf nicht über- oder unterschritten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffumschreibung zu enthalten.

Wird das Semesterwochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der verbindlichen Übungen abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Semesterwochenstunden bzw. der Lehrstoff auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen.

An Kollegs für Berufstätige kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für diesen Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für die Schülerinnen und Schüler bzw. für die Studierenden weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden; die entsprechende Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung sind im Abschnitt römisch sieben geregelt.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können schulautonom angeboten werden, Volksgruppensprachen bzw. Fremdsprachen sind entsprechend den regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes (Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) und Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen.

Ferner kann der Unterricht in geblockter Form angeboten werden, sofern es pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig ist. Im Falle der Blockung des Unterrichts im Pflichtgegenstand „Kindergartenpraxis“ sind insbesondere die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zu berücksichtigen.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich sowohl nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen:

Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten römisch zwei; pädagogischgeisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft römisch zwei; mit Kindergartenpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände römisch drei; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung römisch drei; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung römisch fünf. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

römisch fünf. Stundentafel 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

1.

2.

3.

4.

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Pädagogik (einschließlich Pädagogische

Psychologie, Pädagogische Soziologie)

 

 

 

 

 

 

4

4

4

4

16

römisch zwei

3.

Heil- und Sonderpädagogik

1

1

1

1

4

römisch zwei

4.

Didaktik

5

5

4

4

18

römisch zwei

5.

Kindergartenpraxis 2

6

6

6

6

24

römisch drei

6.

Deutsch (einschließlich Sprecherziehung und Kinderliteratur)

1

1

1

1

4

römisch eins

7.

Deutsch als Zweitsprache

-

-

1

-

1

römisch zwei

8.

Seminar Organisation, Management und Recht

-

2

1

1

4

römisch zwei

9.

Seminar Gesundheits- und Ernährungslehre

2

-

-

1

3

römisch drei

10.

Musikerziehung

3

3

2

2

10

(römisch vier a)

11.

Instrumentalunterricht

 

 

 

 

 

 

 

1. Instrument (Gitarre/Klavier/ Akkordeon) 3

2

2

2/1

1

7/6

 

 

2. Instrument (Flöte/Violine) 3

-

1

2

0/1

3/4

römisch vier

12.

Rhythmisch-musikalische Erziehung

2

1

1

1

5

römisch vier

13.

Bildnerische Erziehung

2

2

-

-

4

(römisch vier a)

14.

Werkerziehung

2

3

-

-

5

(römisch vier)

15.

Textiles Gestalten

2

2

-

-

4

römisch vier

 

Seminar Bildnerische Erziehung,

 

 

 

 

 

 

 

Werkerziehung, Textiles Gestalten

 

 

 

 

 

 

16.

Bildnerische Erziehung

-

-

2

2

4

(römisch vier a)

 

Werkerziehung

-

-

2

2

4

(römisch vier)

 

Textiles Gestalten

-

-

2

1

3

römisch vier

17.

Bewegungserziehung

2

2

2

2

8

römisch vier a

18.

Medienpädagogik

-

-

1

-

1

römisch drei

B. Verbindliche Übung

19.

Seminar Kommunikationspraxis und

 

 

 

 

 

 

 

Gruppendynamik

-

1

1

-

2

römisch drei

20.

Seminar Stimmbildung und Sprechtechnik

1

-

-

-

1

römisch fünf

21.

Fachspezifisches Seminar

1

1

1

-

3

römisch drei

Gesamtwochenstundenanzahl

38

39

38

31

146

 

C. Ergänzende Pflichtgegenstände 4 5

22.

Philosophie

2

1

1

-

4

römisch drei

23.

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

-

6

römisch drei

24.

Musikerziehung

1

1

1

1

4

(römisch vier a)

25.

Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

4

(römisch vier a)

D. Freigegenstände

Schulautonome Freigegenstände 6

E. unverbindliche Übungen

Schulautonome unverbindliche Übungen 6

F. Förderunterricht 7

________________

1 Von der Verteilung der Wochenstunden kann schulautonom abgewichen werden; hinsichtlich der Aufteilung auf die einzelnen Klassen sowie der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit siehe Abschnitt römisch vier (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).

2 Praxiswochen: 7 Wochen.

3 Festlegung des Instrumentes erfolgt durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter.

4 Nur für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, für die der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war.

5 Wenn die Zahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden weniger als 15 beträgt, ist der Nachweis der Kenntnisse des Lehrstoffes im Externistenwege oder anders zu erbringen.

6 Schulautonome Festlegung (siehe Abschnitt römisch vier und Abschnitt römisch sieben).

7 Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht:
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1995,.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 906 aus 1994,.
  3. Ziffer 3
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.
  4. Ziffer 4
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  5. Ziffer 5
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Ziffer 6
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.
  7. Ziffer 7
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Ziffer 8
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.
  9. Ziffer 9
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  10. Ziffer 10
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, LEHRSTOFF

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse/Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    fachbezogene Grundlagen,
  • Strichaufzählung
    Verständnis für das Phänomen der menschlichen Entwicklung,
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der für das Kind relevanten Institutionen,
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Vorläufigkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen,
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die besondere Natur des Menschen und in die sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Möglichkeit, Notwendigkeit und Begrenztheit pädagogischen Handelns
erwerben.

Fertigkeiten/Fähigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    für das Kind relevante Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    Zielsetzungen und Entscheidungen in erziehungsrelevanten Situationen begründen können,
  • Strichaufzählung
    pädagogisches Handeln auf argumentative Basis stellen,
  • Strichaufzählung
    altersgemäß und situationsorientiert intervenieren,
  • Strichaufzählung
    pädagogische Aussagesysteme auf ihren Entstehungszusammenhang beziehen und auf aktuelle Relevanz überprüfen,
  • Strichaufzählung
    Bezüge zwischen Einzelerfahrungen und Gesetzmäßigkeiten herstellen,
  • Strichaufzählung
    Wertangebote auf mögliche Konsequenzen überprüfen,
  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit sozialen Strukturen, Rollen und Handlungsmustern auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    Phänomene unterschiedlich fokussieren sowie
  • Strichaufzählung
    das eigene Handeln und Denken auf einer Metaebene betrachten können.

Haltungen/Bereitschaften:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    offen gegenüber Neuem sein,
  • Strichaufzählung
    Fragen stellen und sich in Frage stellen,
  • Strichaufzählung
    bereit sein, ihre eigene Erziehungsgeschichte und Sozialisation zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Kritik annehmen und adäquat reagieren,
  • Strichaufzählung
    Menschen mit Toleranz und Wertschätzung begegnen,
  • Strichaufzählung
    im Umgang mit Menschen kultur- und geschlechtssensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    lösungs- und zukunftsorientierte Wege planen und erproben,
  • Strichaufzählung
    aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen mitwirken und
  • Strichaufzählung
    lebensbegleitendes Lernen als wichtigen Bestandteil der persönlichen Entwicklung auffassen
können.

Didaktische Grundsätze:

Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbst verantwortetes Handeln zu verstehen.

Fächerübergreifende Projekte sind durchzuführen.

Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten.

Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen.

Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.

Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll auf das Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden Bedacht nehmen, zu handlungsorientiertem Denken und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes sollen sich am Erfahrungshintergrund des vorangegangenen Bildungsweges der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden orientieren.

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

  • Strichaufzählung
    Aktualität,
  • Strichaufzählung
    Situationsorientiertheit,
  • Strichaufzählung
    Prozessorientiertheit,
  • Strichaufzählung
    Ganzheitlichkeit,
  • Strichaufzählung
    Exemplarität.

Hinführung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu:

  • Strichaufzählung
    selbständigem Arbeiten,
  • Strichaufzählung
    eigenständigem Wissenserwerb,
  • Strichaufzählung
    wissenschaftsorientiertem Arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Fachliteratur,
  • Strichaufzählung
    effizienten Präsentationen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Einführung in den Unterrichtsgegenstand „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“,

Einführung in wissenschaftliche und projektorientierte Arbeitsweisen,

praktische und fächerübergreifende Bezüge,

Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie,

Beobachtungskriterien, Strategien, Forschungsdesigns der wissenschaftlichen Erfassung und Bewertung pädagogisch relevanter Sachverhalte,

fachspezifische Medienarbeit,

Allgemeine Psychologie (ausgewählte Probleme),

Tiefenpsychologie,

Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation,

Entwicklung des Menschen in den ersten Lebensjahren,

Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens,

Leistungsmotivation und Anspruchsniveau,

Lernpsychologie, Grundsätze des Lernens,

Pädagogische Psychologie,

Lerntheorie, Lernkultur, Lerngesellschaft,

Psychologie und Pädagogik des Spiels,

Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Menschen,

Pädagogische Anthropologie,

Erziehung und Bildung als kulturanthropologisches Geschehen, Bedingungsfeld der Erziehung,

Wechselwirkung von Verhaltensweisen der am Erziehungsprozess Beteiligten,

pädagogische Aspekte humanwissenschaftlicher Erkenntnisse (an Fallstudien).

Schularbeiten:

Sub-Litera, j, e eine Schularbeit (mindestens eine davon zweistündig).

3. und 4. Semester:

Entwicklung des Menschen bis ins Erwachsenenalter,

konstituierende Faktoren der Erwachsenenpersönlichkeit,

Aufarbeitung von Erziehungsproblemen,

Wertgrundlagen und Zielsetzungen des pädagogischen Handelns,

pädagogische Aussagesysteme in Vergangenheit und Gegenwart,

Persönlichkeitspsychologie: Theorien und Methoden wissenschaftlicher Individualitätserfassung,

Pädagogische Soziologie,

Arbeits- und Organisationspsychologie,

Projektmanagement als pädagogische Qualität,

geschlechtssensible Pädagogik,

Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen,

Integrationspädagogik,

Interkulturelle Erziehung und Bildung,

Deklaration der Menschenrechte sowie der UN-Charta über die Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention),

Rollenbild und Selbstverständnis, Erwartungshaltungen und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen,

Möglichkeiten der Psychohygiene der Erzieherinnen und Erzieher,

Institutionen der Erziehung und Bildung,

Erwachsenenbildung,

Freizeitpädagogik,

Sozialpädagogische Einrichtungen,

Bildungswesen in Österreich und Europa,

Bildung und Erziehung in der Informationsgesellschaft -

Globalisierung und Zukunftsvisionen.

Schularbeiten:

ein bis zwei Schularbeiten (zwei- bzw. dreistündig, davon eine mindestens dreistündig).

3. HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung einer toleranten, offenen und aktiven Haltung gegenüber Kindern mit physischen oder psychischen Behinderungen (Kindern mit besonderen Bedürfnissen).

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    fachbezogene Grundlagen erwerben,
  • Strichaufzählung
    die für zusätzlichen Förderbedarf relevanten Institutionen kennen,
  • Strichaufzählung
    das Phänomen der Behinderung in seiner Vielfältigkeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    individuell bedeutsame Problemkreise erkennen, beurteilen und bewältigen können,
  • Strichaufzählung
    kompetent beraten, sensibel agieren und gegebenenfalls intervenieren können und
  • Strichaufzählung
    zukunftsorientierte Handlungsmöglichkeiten eröffnen und stützen können.

Didaktische Grundsätze:

Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Mädchen und Knaben sind transparent zu machen.

Der Unterricht hat so zu erfolgen, dass für die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende sensibles und ausgewogenes Urteilen unter Berücksichtigung des Bedingungsfeldes der Behinderung möglich wird.

Mit Hilfe von Fallbeispielen, externen Referentinnen und Referenten, Exkursionen und durch Zusammenarbeit mit Personen aus dem schulischen und außerschulischen Bereich ist ein praxisnaher Unterricht sicherzustellen. Dabei sind Medien in ausgewählter Form einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen angehalten werden, aktuelle Fragestellungen durch selbständige Studien und Beobachtungen abzuklären.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Grundbegriffe und Grundprobleme,

Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen,

multifaktorielle Bedingtheit von Behinderungen,

Arten von Behinderungen und

spezifische Behinderungen und Auffälligkeiten (Fallstudien),

Wahrnehmungsstörungen,

Teilleistungsstörungen,

Verhaltensauffälligkeiten.

3. und 4. Semester:

Behindertenintegration,

Institutionen zur Diagnose, Bildung, Förderung und Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,

Umgang mit Eltern und mögliche Hilfestellungen,

Möglichkeiten der Psychohygiene,

Bedingungsfeld der Therapie,

grundlegende Verhaltensmaßnahmen in Krisenfällen.

4. DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Wertekompetenz entwickeln,
  • Strichaufzählung
    die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend planen, vorbereiten, umsetzen und reflektieren können,
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Komplexität des Bildungs- und Erziehungsgeschehens gewinnen sowie Fachkompetenz und Flexibilität in Entscheidungsprozessen erwerben,
  • Strichaufzählung
    erkennen und reflektieren können, wie in Erziehungs- und Bildungsprozessen oftmals geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen unbewusst tradiert werden,
  • Strichaufzählung
    methodisch-didaktische Kompetenz entwickeln, die geeignet ist, den Handlungsspielraum von Mädchen und Knaben unabhängig von traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenklischees zu erweitern,
  • Strichaufzählung
    fachspezifische und fächerübergreifende Aspekte als Grundlage für interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennen und integrieren können,
  • Strichaufzählung
    durch vielfältige Lernformen und Unterrichtstechnologien Methodenkompetenz erwerben,
  • Strichaufzählung
    grundlegende methodische Kenntnisse der Fremdsprachendidaktik im Vorschulalter erwerben
  • Strichaufzählung
    Bildungsmittel kennen, kritisch auswählen und gezielt einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    zur kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen gelangen,
  • Strichaufzählung
    zu kompetenter fachspezifischer Anwendung von Informationstechnologie befähigt sein,
  • Strichaufzählung
    zu kritischer Urteilsbildung, eigenverantwortlichem Handeln, zum Wahrnehmen der eigenen Möglichkeiten und Grenzen sowie zu effizientem Nutzen vorhandener Ressourcen befähigt sein,
  • Strichaufzählung
    Erlebnisfähigkeit, individuelle Ausdrucksfähigkeit und Kreativität entfalten,
  • Strichaufzählung
    im Sinne der Sozialkompetenz mit einzelnen Kindern, der Gruppe, mit anderen Interaktionspartnerinnen und -partnern innerhalb der Institution Wertschätzung, Empathie, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten entwickeln sowie
  • Strichaufzählung
    Feldkompetenz in Bezug auf Interaktionsprozesse zwischen Kindern, Eltern und anderen Bezugspersonen der Kinder, innerhalb des pädagogischen Feldes, sowie der Öffentlichkeit erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, speziell der Pflichtgegenstände „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“‚ „Heil- und Sonderpädagogik“, sowie mit den Praxisstätten ist unerlässlich.

Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis und Didaktik ist besonders zu beachten.

Kriterien bei der Auswahl des Lehrstoffes:

Orientierung am Erlebnis- und Erfahrungshintergrund der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden und an Erfordernissen der Kindergartenpraxis,

aufbauende, kontinuierliche Strukturierung und

Basis für lebensbegleitendes Lernen.

Begleitende Prinzipien und Organisationsformen des Unterrichts sind:

Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,

Handlungsorientierung,

Situationsorientierung,

Prozessorientierung,

offene Lehr- und Lernformen,

exemplarisches Lernen,

fächerübergreifendes Lernen,

ganzheitliches Lernen,

multimediales Lernen,

seminaristisches Arbeiten,

wissenschaftsorientiertes Arbeiten,

Stundenblockungen,

gelegentliche Einbeziehung von Expertinnen und Experten,

Lehrausgänge und Exkursionen und

Berücksichtigung schulautonomer Schwerpunktsetzung.

Für die Persönlichkeitsbildung sind insbesondere folgende Prozesse, Haltungen und Fähigkeiten zu fördern:

Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, Fähigkeit zur Empathie,

Reflexion,

Objektivierung,

Wertorientierung in der Alltagskultur,

Interaktion und Kommunikation in verschiedenen Sozialformen,

Initiierung kreativer und innovativer Prozesse sowie

Psychohygiene.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Institution Kindergarten/Institutionen der Kindergartenpädagogik,

Institutionen der Bildung und Erziehung,

Bedingungs- und Entscheidungsfelder,

Raum- und Zeitstruktur,

frühkindliche Lernformen und didaktische Prinzipien,

Methodenvielfalt, Methodengerechtheit und Methodenanalyse,

Bedeutung der Motivation und Motivierung,

Spiele, Materialien und Medien für die einzelnen Bildungs- und Erziehungsbereiche,

Ordnungssysteme für berufsspezifische Medien,

Kriterien zur Beurteilung von Fachliteratur,

eigenständige Auseinandersetzung mit Fachliteratur,

Anlegen eines grundsätzlichen Verständnisses für Didaktische Modelle,

im Besonderen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Bereichen

  • Strichaufzählung
    Motorik
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmung und Kognition
  • Strichaufzählung
    Musikalisch-rhythmischer Bereich
  • Strichaufzählung
    Sprache und Fremdsprachenerwerb
  • Strichaufzählung
    Umwelterziehung
  • Strichaufzählung
    Kreativität,

realitätsbezogene Auseinandersetzung mit kindlichen Lebenswelten, aktuellen Situationen und Erlebnissen,

Aspekte der Integration und der inneren Differenzierung,

Modelle für kurz-, mittel- und langfristige Planung,

Modelle der Beobachtung kindlicher Verhaltensweisen und Gruppenprozesse als Grundlage der Planung,

erste Modelle in der Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten,

Modelle der Reflexion der Erziehungs- und Bildungsarbeit, sowie kritische Auseinandersetzung mit der Wechselwirkung von Erzieherinnen- und Erzieherverhalten sowie Gruppenprozessen als Grundlage der Planung.

Schularbeiten:

eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

3. und 4. Semester:

Didaktische Modelle für folgende Bereiche der Bildungs- und Erziehungsarbeit:

  • Strichaufzählung
    sozial-emotionaler Bereich
  • Strichaufzählung
    Wertorientierung
  • Strichaufzählung
    religiöse Erziehung,
  • Strichaufzählung
    ästhetische Erziehung
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung
  • Strichaufzählung
    geschlechtssensible Erziehung
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Erziehung
  • Strichaufzählung
    integrative Erziehung
  • Strichaufzählung
    Medienerziehung
  • Strichaufzählung
    Suchtprävention,

bildungspolitische Trends und Strömungen,

Konzeption, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung,

Projektmanagement,

administrative Aufgaben,

Geschichte des Kindergartens,

Wandel von Methoden und Materialien im historischen Kontext,

kritische Auseinandersetzung mit Faktoren, welche die institutionelle Kleinkinderziehung beeinflussen,

Bestimmungen über die Aufgaben des Kindergartens in den einschlägigen Landesgesetzen,

aktuelle Modelle im In- und Ausland,
Modelle der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens, mit Eltern und Erziehungsberechtigten,
Vernetzung von Kindergarten und Schule,
Konfliktmanagement, Gesprächsführung),
Methoden der Erwachsenenbildung und Modelle der Öffentlichkeitsarbeit.

Schularbeiten:

eine dreistündige Schularbeit pro Semester.

5. KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Achtung vor dem Eigenwert der Persönlichkeit des Kindes entwickeln,
  • Strichaufzählung
    als Erzieherinnen- und Erzieherpersönlichkeit Rollen- und Handlungskompetenz erwerben,
  • Strichaufzählung
    für eine bewusste Auseinandersetzung mit Einstellungen und Werthaltungen im Sinne der Berufsethik sensibel werden,
  • Strichaufzählung
    ihr Erzieherinnen- und Erzieherverhalten hinsichtlich Geschlechtsrollenstereotypen hinterfragen,
  • Strichaufzählung
    die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend gestalten, systematisch beobachten, analysieren und reflektieren können,
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit und Konfliktkultur erwerben,
  • Strichaufzählung
    Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten kompetent gestalten können,
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit im Sinne der Qualitätssicherung transparent machen zu können,
  • Strichaufzählung
    Einsicht in sozialpädagogische Zusammenhänge gewinnen und
  • Strichaufzählung
    zu einem Selbstverständnis für interdisziplinäre Zusammenarbeit gelangen.

Didaktische Grundsätze:

Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis, Didaktik, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik ist besonders zu beachten.

Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren. Im Hinblick auf interkulturelle Bildung und Erziehung soll Zweisprachigkeit generell gefördert und in der Kindergartenpraxis erprobt werden. Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen oder besuchten, sollen nach Möglichkeit ab dem 3. Semester auch in bilingualen Kindergärten praktizieren.

Praktizieren in integrativ geführten Kindergärten ist anzustreben.

Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller fach- und berufsrelevanter Unterrichtsgegenstände sowie mit dem Fachpersonal an den Praxisstätten ist erforderlich.

Blockungen im Pflichtgegenstand Kindergartenpraxis sind anzustreben.

Im Unterricht und bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sowohl an den Praxisstätten als auch im Klassenverband sind zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Reflexion der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden über ihre Berufsmotivation,
  • Strichaufzählung
    Begleitung von Planung, Vorbereitung, Umsetzung sowie Reflexion und Evaluation,
  • Strichaufzählung
    Einsatz von verschiedenen Methoden zur Förderung von Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit,
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Problembewusstsein und Selbstreflexion unter Anwendung von Methoden der Erwachsenenbildung,
  • Strichaufzählung
    Aufbau eines verantwortungsbewussten Erzieherinnen- und Erzieherverhaltens,
  • Strichaufzählung
    Kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden bei ihrer Sozialisation im Berufsfeld auch durch außerschulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen.

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

  • Strichaufzählung
    Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,
  • Strichaufzählung
    Handlungsorientierung,
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Praxiserfahrungen durch Lernen am Modell und Erfahrungslernen,
  • Strichaufzählung
    Situationsorientierung,
  • Strichaufzählung
    Prozessorientierung,
  • Strichaufzählung
    offene Lehr- und Lernformen,
  • Strichaufzählung
    exemplarisches Lernen,
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifendes Lernen,
  • Strichaufzählung
    ganzheitliches Lernen und
  • Strichaufzählung
    multimediales Lernen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Institution Kindergarten,

Bildungs- und Spielmittel, Materialien und Medien,

Bedingungs- und Entscheidungsfelder,

Kompetenzbereiche des pädagogischen Teams im Kindergarten,

Modelle der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens, mit Eltern und Erziehungsberechtigten sowie im erweiterten pädagogischen Feld,

Modelle zur Transparenz von Bildungs- und Erziehungsarbeit,

Hospitationen mit differenzierter Aufgabenstellung in verschiedenen Kindergärten und anderen Institutionen der Bildung und Erziehung (insbes. im Schuleingangsbereich),

mündliche und schriftliche Berichte und Reflexionen,

Praktizieren in unterschiedlichen Sozialformen, Spiel- und Arbeitsbereichen als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,

Methoden und Formen der Reflexion von Erziehungs- und Bildungsarbeit, Erzieherinnen- bzw. Erzieherverhalten und Gruppenprozessen,

Formen und Methoden der Beobachtung,

Darstellung der Beobachtungsergebnisse,

Kurz-, mittel- und langfristige Planung auf der Grundlage von Beobachtungen und Reflexionen,

Modelle der schriftlichen Planung,

drei Praxiswochen im Kindergarten.

3. und 4. Semester:

Hospitationen in verschiedenen Kindergärten und anderen berufsbezogenen Institutionen,

eigenständiges Praktizieren als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,

Erweitern der situationsorientierten Handlungskompetenz in Bezug auf gesellschaftliche Strömungen und kindliche Lebenswelten unter Berücksichtigung exemplarisch genannter Aspekte (Integration, Kooperation von Kindergarten und Schule, interkulturelle Erziehung, geschlechtssensible Erziehung),

gezielte Förderung einzelner Kinder und Kindergruppen sowie von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,

Methoden und Formen der Reflexion hinsichtlich Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz,

zweckmäßige Aufzeichnungen von Reflexionen als Grundlage der Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit,

systematische Beobachtung kindlicher Verhaltensweisen und Gruppenprozessen,

zweckmäßige Aufzeichnungen von Beobachtungen als Grundlage der Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit,

eigenständige kurz-, mittel- und langfristige Planung auf der Grundlage von Beobachtungen und Reflexionen,

Planung, Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten in Koordination mit dem pädagogischen Team des Kindergartens,

Dokumentations- und Präsentationstechniken,

Projekt- und Konfliktmanagement (allenfalls unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten),

Qualitätsstandards sowie Qualitätssicherung,

vier Praxiswochen im Kindergarten.

6. DEUTSCH (EINSCHLIESSLICH SPRECHERZIEHUNG UND KINDERLITERATUR)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht der höheren Schule erworbene Wissen und Können bewusst für die berufliche Tätigkeit der Kindergartenpädagogin und des Kindergartenpädagogen einzusetzen und
  • Strichaufzählung
    sprachlich korrekt, situationsadäquat, geschlechtssensibel, zielgruppen- und problemorientiert schriftlich und mündlich kommunizieren können.

Didaktische Grundsätze:

Bei geeigneten Themen ist fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lehren und Lernen anzustreben.

Dem Prinzip der Methodenvielfalt ist bei Planung und Durchführung des Unterrichts Rechnung zu tragen.

Bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund der Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen sind insbesondere bei daraus resultierender eingeschränkter Sprachkompetenz geeignete Fördermaßnahmen zu setzen.

Sprecherziehung:

Die Sprecherziehung ist tragendes Prinzip und hat, ausgehend von der Herkunftssprache, das Verfügen über die Standardsprache anzustreben. Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen sich ihrer sprachlichen Vorbildwirkung bewusst werden.

Mit den Lehrerinnen und Lehrern der verbindlichen Übung Seminar „Stimmbildung und Sprechtechnik“ ist zusammenzuarbeiten.

Medien und Massenkommunikation:

Dem Grundsatz der Vielfalt ist Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Medienpädagogik“ ist unerlässlich.

Berufspraktische Inhalte:

Für diesen Bereich ist die enge Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ und „Medienpädagogik“ unerlässlich.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Sprecherziehung:

Übungen zur Sensibilisierung für die eigene Sprechweise (zB bei Rollenspielen, mit Videoaufnahmen, mit Artikulationsübungen),

Grundlagen der Sprech- und Vortragstechnik und des gestaltenden Vorlesens,

Übungen zur kompetenten Anwendung der Standardsprache,

Kurzreferate mit berufsspezifischen Inhalten (Elternarbeit, pädagogische Arbeitskreise),

geschlechtergerechter und geschlechtssensibler Sprachgebrauch.

Kinderliteratur/Medien für Kinder:

Übersicht über die Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur mit besonderem Fokus auf die Literatur für das Vorschulkind,

Analytische und kreativ-produktive Auseinandersetzung mit dem Bilderbuch, Bilderbuchanalyse,

das Märchen,

Erfinden und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind,

Kindertheater, Theater für Kinder.

Schularbeiten:

ein bis zwei Schularbeiten (ein oder zweistündig).

3. und 4. Semester:

Sprecherziehung:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,

Kenntnis und Anwendung verschiedener Präsentationsmethoden (auch unter Verwendung neuer Informationstechnologien),

Möglichkeiten der Förderung der kindlichen Sprachaktivitäten,

Sprachliche Subsysteme (Soziolekt, Idiolekt, Dialekt, Fachsprachen und ihre soziokulturellen Bedingungen).

Kinderliteratur/Medien für Kinder:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,

Entwicklung der Kinderlyrik, Vergleich von Kinder- und Erwachsenenlyrik,

Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur,

Kriterien einer geschlechtergerechten Kinderliteratur,

Rezensionen von Kinderbüchern für eine Zeitung oder Zeitschrift,

Analyse von Medien für Kinder (zB Film, Hörspiel, CD-ROM),

Kriterien geschlechtergerechter Medien für Kinder.

Schularbeiten:

ein bis zwei Schularbeiten (ein- oder zweistündig).

7. DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    sich theoretisch und praktisch mit früher Mehrsprachigkeit auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    dazu befähigt werden, Kindergartenkindern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch sinnvolle und zielführende Angebote zum Zweitsprachenerwerb zu machen sowie
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und Aufgabe der Kindergartenpädagogin bzw. des Kindergartenpädagogen beim Zweitspracherwerb erkennen.

Didaktische Grundsätze:

Eine Zusammenarbeit mit den Lehrkräften aus Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik und Kindergartenpraxis ist anzustreben, ebenso mit Fachleuten aus Einrichtungen mit hohem Migrantinnen- und Migrantenanteil.

Lehrstoff:

3. Semester:

Erstspracherwerb, Zweitspracherwerb,

Grundlagen der Fremdsprachendidaktik,

Möglichkeiten der Sprachstandsfeststellung, Diagnoseinstrumentarien,

Möglichkeiten der frühen Sprach- und Sprechförderung,

Elternarbeit in Kindergruppen mit hohem Migrantinnen- und Migrantenanteil,

Kennen lernen von unterschiedlichen Systemen/Möglichkeiten zum Spracherwerb,

Kennen lernen und Erproben von unterschiedlichen didaktischen Materialen zum Zweitspracherwerb im Kindergarten.

8. SEMINAR ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über betriebliches Management – insbesondere sozialpädagogischer Einrichtungen – erwerben und in ihrem Berufsfeld anwenden,
  • Strichaufzählung
    durch den Erwerb von Kenntnissen berufsspezifischer Rechtsbereiche grundlegende rechtliche Fragestellungen im sozialpädagogischen Umfeld beurteilen und
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten der Führung von Dienstleistungsorganisationen mit starker Mitarbeiterführung kennen lernen und erfahren.

Didaktische Grundsätze:

Aus dem künftigen beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sind einzelne Beispiele so zu wählen, dass damit alle Lerninhalte abgedeckt werden.

Die wesentlichen Aspekte der Lehrplanbereiche „Organisation und Management“ sind anhand eines konkreten Beispieles in projektorientiertem Unterricht zu vermitteln (zB Erweiterung eines Kindergartens, Gründung einer Kinderkrippe).

Lehrstoff:

2. Semester:

Unternehmensziele – Unternehmenskultur (Leitbild, Corporate Philosophy, Corporate Identity, Corporate Design, Image, Besonderheiten des Non-Profit-Bereiches),

Management im sozialpädagogischen Bereich,

Zusammenarbeit mit Institutionen,

Marketing im sozialpädagogischen Bereich,

Werbung,

Öffentlichkeitsarbeit, Transportieren von Wertekonzeptionen,

berufsspezifische Elemente des Rechnungswesens und der Betriebswirtschaft,

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Beleg, Kassaführung,

Grundbegriffe des Rechts und der Rechtsordnung (Gesetz, Verordnung, Bescheid; Gerichtswesen, Rechtsmittel, Diversion),

Arbeits- und Sozialrecht, Dienstrecht,

Kindergartenrecht,

Jugendwohlfahrt.

3. und 4. Semester:

Kommunikation und Information, Führungsstile (zB management by objectives),

Konfliktmanagement,

Aspekte der Personalentwicklung (Stellenbeschreibung, Anreizsysteme, Motivation, Mitarbeitergespräch, Anforderungsprofile, Personalauswahl),

Bewerbung,

Möglichkeiten der Finanzierung (Fundraising),

Qualitätsmanagement, Evaluation in sozialpädagogischen Einrichtungen,

Evaluation (Zielgruppenzufriedenheit, Produktqualität, Teamzufriedenheit; Qualitätskriterien und Qualitätsindikatoren in der sozialpädagogischen Arbeit),

Datenschutz,

Familienrecht, Scheidungs-, Obsorge- und Wegweiserecht,

Haftung und Schadenersatz,

Aufsichtspflicht.

9. SEMINAR GESUNDHEITS- UND ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    gesundheitliche und im Speziellen ernährungswirtschaftliche Erkenntnisse vor allem in Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf theoretisch und praktisch umsetzen können,
  • Strichaufzählung
    gesundheitsförderndes Leben, Ernährungsverhalten und Tischkultur zu einem allgemeinen Anliegen machen,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifische Aspekte im Bereich der Alltagsversorgung thematisieren,
  • Strichaufzählung
    multikulturelle Gegebenheiten der Gesundheit und Ernährung kennen und berücksichtigen können,
  • Strichaufzählung
    das Warenangebot hinsichtlich ernährungsphysiologischer Wertigkeit und ökologischer Aspekte prüfen und bewerten können,
  • Strichaufzählung
    Mahlzeiten und Getränke nach ernährungsphysiologischen, saisonalen und lokalen Gesichtspunkten zusammenstellen, herstellen, analysieren und eventuell aufwerten können sowie
  • Strichaufzählung
    hygienische Maßnahmen setzen können.

Didaktische Grundsätze:

Über eigenes Erleben sollen die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden im Schulalltag zu bewusster Gesundheitsvorsorge und bewusstem Ernährungsverhalten hingeführt werden.

Zur Durchführung des praktischen Teils sind geblockte Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu ermöglichen.

Lehrstoff:

1. Semester:

Allgemeine Aspekte und physiologische Grundlagen der Ernährung,

Bestandteile unserer Nahrung einschließlich Lebensmittelkunde (Schwerpunkt Ernährung des Kindes)

Individual- und Betriebshygiene,

Hygiene und Grundlagen der „Ersten Hilfe“, Unfallverhütung, Hausapotheke,

Sicherheitsvorkehrungen und Unfallverhütung im Küchenbereich,

Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten (berufsbezogene Praxis) Ausarbeitung von Speiseplänen,

Problematik der Gemeinschaftsverpflegung,

Ess- und Tischkultur verschiedener Länder,

Ernährungserziehung im Kindergarten,

Grundlagen der Ernährungsberatung.

4. Semester:

Gesunderhaltung des menschlichen Körpers: Lebensführung, Schutzfaktoren, Gesundheitsprävention, ...,

Umgang mit Genussmitteln, Psychopharmaka, Arzneimittel, ...,

Umgang mit gesundheitlich belasteten Kindern,

Mikrobiologie: Infektionskrankheiten, Parasiten, Viren, ...,

Gesundheitspsychologie, Psychohygiene,

Gesundheitsmodelle, Stressmodelle, Mobbing, Coping,

Umwelthygiene,

nachhaltige Verbraucherschulung.

10. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die in den vorhergegangenen Bildungsgängen erworbenen musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die berufliche Tätigkeit der Kindergartenpädagogin bzw. des Kindergartenpädagogen einsetzen und nutzen,
  • Strichaufzählung
    sich mit den didaktischen und entwicklungspsychologischen Grundlagen der musikalischen Früherziehung auseinandersetzen und diese in der Praxis anwenden können,
  • Strichaufzählung
    erfahren und erkennen, dass durch Beschäftigung mit Musik Konzentration, Leistungsbereitschaft, Gemeinschaftssinn, Kommunikationsfähigkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und Kritikfähigkeit gefördert werden kann,
  • Strichaufzählung
    sich der vielfältigen Wirkungen und Funktionen der Musik bewusst werden,
  • Strichaufzählung
    sich emotional und kognitiv mit Musik auseinandersetzen können und
  • Strichaufzählung
    sich im beruflichen und privaten Bereich weiterführend mit Musik beschäftigen.

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Lehrplanbereiche sind ständig zu vernetzen.

Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.

Auswendiges Singen und Musizieren muss im entsprechenden Ausmaß gefordert werden.

Fächerverbindendes Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Rhyth misch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ ist unerlässlich.

Möglichkeiten für fächerübergreifendes und projektbezogenes Arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern aller anderen Unterrichtsgegenstände sind wahrzunehmen; speziell sind Einblicke in die Kindergartenarbeit auf musikalischem Gebiet zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen zur kritischen Auseinandersetzung mit Sprache, transportiertem Inhalt und Bedeutung traditioneller und zeitgenössischer Kinderlieder (soziale, kulturelle und geschlechts-spezifische Aspekte) herausgefordert werden.

Auf Qualität in der musikalischen Praxis im Hinblick auf Präzision und Ausdruck ist Wert zu legen.

Neue Medien und Technologien sind zu nutzen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Allgemeine Musiklehre:

Üben und Festigen musiktheoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten, die bereits in vorhergegangenen Bildungsgängen erworben wurden,

Dreiklänge, Dominantseptakkord, Transponieren von Melodien und Begleitharmonien.

Stimmbildung und Gehörbildung:

Stimmbildungsübungen, Übungen zum Blattsingen, Schulung des Gehörs, sprechtechnische Übungen,

Aufbau der stimmlichen Kondition anhand von Kinderliedern und eines altersadäquaten Liedrepertoires,

Singen von Liedern aus Volks-, Kunst- und Popularmusik, begleitet und unbegleitet, in ein- und mehrstimmiger Ausführung.

Didaktischer Beitrag:

Aufbau einer Materialiensammlung (Kinderlieder, Verse, Klanggeschichten, ...),

Kennenlernen von Orff-Instrumenten und Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten,

Anleitung zum Bau von elementaren Musikinstrumenten,

Stimmbildung und Sprecherziehung mit Kindern,

Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren (Borden, Ostinato und rhythmische Begleitung), Klanggeschichten, Textvertonungen im melodischen Bereich des Kinderliedes,

Kennen lernen von musikalischen Werken aus verschiedenen Epochen, die für das Musikhören mit Kindern geeignet sind (zB Programmmusik mit und ohne Erzähler, Kinderopern, Filmmusik zu Kinderfilmen, Musicals, ...).

3. und 4. Semester:

Allgemeine Musiklehre:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,

Kadenz im Hinblick auf Liedbegleitung, Bassschlüssel.

Stimmbildung und Gehörbildung:

Weitere Stimmbildungsübungen, Übungen zum Blattsingen, Schulung des Gehörs, sprechtechnische Übungen,

Ausbau der stimmlichen Kondition anhand von Kinderliedern und eines altersadäquaten Liedrepertoires,

Singen von Liedern aus Volks-, Kunst- und Popularmusik, begleitet und unbegleitet, in ein- und mehrstimmiger Ausführung.

Didaktischer Beitrag:

Ausbau der Materialiensammlung (Kinderlieder, Verse, Klanggeschichten, ...),

Ensemblespiel und Ensembleleitung mit Orff-Instrumenten im Hinblick auf Aufgaben im Kindergarten (zB Einsätze geben, Grundlagen der Schlagtechnik, ...),

Hörerziehung mit Kindern (Spiele und Aufgaben für differenziertes Hören),

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen für Kinderlieder, Methoden zur Liederarbeitung mit Kindern, Hinweise auf Fachliteratur,

Vermittlung von unterschiedlichen Zugängen zu Musik (zB Malen zu Musik, „Spiel-mit-Sätze“, Szenische Darstellung, ...),

mit Musik bewegen (zB Bewegungsimprovisationen, Klanggesten, Kindertänze, ...),

eigenständiges musikalisches Erarbeiten von vorgegebener oder selbstgewählter Literatur,

Programme für Fest- und Feiergestaltung,

Auseinandersetzung mit musikalischen Werken aus verschiedenen Epochen, die für das Musikhören mit Kindern geeignet sind (zB Programmmusik mit und ohne Erzähler, Kinderopern, Filmmusik zu Kinderfilmen, Musicals, ...).

11. INSTRUMENTALUNTERRICHT

1. Instrument: Gitarre, Klavier, Akkordeon;

2. Instrument: Flöte (Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte), Violine.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    technische Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit auf dem Instrument erwerben und kontinuierliches Üben als Grundlage dafür erkennen,
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die verschiedenen Stilrichtungen gewinnen,
  • Strichaufzählung
    vielfältige Möglichkeiten des Musizierens kennen lernen,
  • Strichaufzählung
    durch Gruppenunterricht teamfähig werden,
  • Strichaufzählung
    Instrumente kreativ und improvisatorisch einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    das Instrumentalspiel als persönliches Ausdrucksmittel entdecken,
  • Strichaufzählung
    sich mit den didaktischen Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung auseinandersetzen und diese in der Praxis anwenden können und
  • Strichaufzählung
    die Instrumente in ihre Praxisausbildung integrieren und im künftigen Berufsfeld kompetent einsetzen können.

Didaktische Grundsätze:

Der Instrumentalunterricht ist grundsätzlich als Gruppenunterricht zu gestalten, wobei auch auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht zu nehmen ist.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Als Gestaltungsmöglichkeiten des Gruppenunterrichtes sind zu nutzen:

  • Strichaufzählung
    Einsatz der Stimme,
  • Strichaufzählung
    rhythmische Begleitung mit Percussions – und Körperinstrumenten,
  • Strichaufzählung
    Bewegung zur und durch Musik,
  • Strichaufzählung
    Improvisation in der Gruppe,
  • Strichaufzählung
    audiovisuelle Medien (auch zur Selbstkontrolle).

Das Zusammenspiel mit anderen Instrumenten ist zu pflegen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ ist unerlässlich und mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände anzustreben.

Solo- und Ensembleliteratur und berufspraktisches Spiel sind in einem entsprechenden Verhältnis anzubieten.

Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Der Besuch einschlägiger Musikveranstaltungen soll für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende beispielgebend und motivierend sein.

1. Instrument (Gitarre)

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.

Technische Übungen, wie:

Tonbildungsübungen,

Daumenanschlag, Dämpftechnik,

Wechselschlag.

Tonleitern, Melodiespiel

Tonleitern römisch eins Lage,

Tonleitern in einer höheren Lage,

Melodiespiel auch in höheren Lagen,

Zweistimmiges Spiel im Solostil,

Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel, auch mit anderen

Instrumenten,

Improvisationsübungen instrumental und vokal, auch mit Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Akkordspiel, Begleitung:

Akkordzerlegungen,

Folk-Pick´s,

Schlagtechnik, Schlagmuster,

Festigung der rhythmischen Fähigkeiten,

Kadenzen in Dur und Moll ohne Barrégriff,

Anwendung des Kapodasters.

Allgemeines:

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,

Blattleseübungen,

Anleitung zum zielführenden Üben,

praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Erstellen einer Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung,

Liedbegleitung des eigenen Gesanges, mit verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten,

Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspieles.

3. und 4. Semester:

Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.

Technische Übungen, wie:

Tonbildungsübungen,

Lagenwechsel,

Übungen zum Barrégriff.

Tonleitern, Melodiespiel

Tonleitern in höheren Lagen,

Melodiespiel mit Lagenwechsel,

zweistimmiges Spiel im Solostil,

Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel, auch mit anderen Instrumenten,

Improvisationsübungen instrumental und vokal, auch mit Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Akkordspiel, Begleitung:

Akkordzerlegungen,

Folk-Pick´s,

Schlagtechnik, Schlagmuster,

Festigung der rhythmischen Fähigkeiten,

Kadenzen in Dur und Moll mit Barrégriff,

Liedbegleitung aus den Bereichen Volks-, Kunst- und Popularmusik, mit Wechselbässen, Bassdurchgängen, Voicing´s und dergleichen,

Verwendung aller gebräuchlichen Haupt- und Nebenstufen, sowie der gängigen Akkorde der Popularmusik,

einfache Modulationen,

Anwendung des Kapodasters.

Allgemeines:

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,

Blattleseübungen,

Anleitung zum zielführenden Üben,

praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „2. Instrument“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung,

Liedbegleitung des eigenen Gesanges, mit verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten,

selbstständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagarten, entsprechend den Anforderungen der Praxis,

Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspieles.

1. Instrument (Klavier)

1. und 2. Semester:

Körperhaltung:

Beine, Oberkörper, Arme, Hände, Finger.

Technische Übungen:

Gewichtstechnische Übungen, Artikulationsübungen, Daumenuntersatz, Fingerüberwurf, Akkordübungen (alle Übungen verstehen sich für die linke und rechte Hand getrennt und zusammen),

Tonleitern bis zu vier Vorzeichen mit den entsprechenden Fingersätzen,

Dreiklänge bis zu vier Vorzeichen über zwei Oktaven, akkordisch und zerlegt,

Fingerübungen und Etüden zur Unterstützung der Geläufigkeit und der Perfektionierung der Artikulation,

einfache Pedalübungen.

Allgemeines:

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,

praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre,

leichte Vortragsstücke klassischer und populärer Literatur,

Blattspielübungen einfacher Literatur,

Möglichkeiten kammermusikalischen Spiels durch vierhändige Literatur,

einfache Melodieimprovisationen in der Gruppe.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Einfache Begleitmuster zu einer Melodie mit den Hauptstufen nach Gehör,

Transpositionsübungen gängiger Kinderlieder,

Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspiels,

Liedbegleitung des eigenen Gesangs,

Melodieimprovisationen in der Gruppe,

Improvisationsversuche zur akustischen Untermalung von Gedichten und Geschichten,

Erstellen einer Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“.

3. und 4. Semester:

Technische Übungen:

Erweiterung des Tonleiterspiels auf vier Vorzeichen „b“ über vier Oktaven mit gesteigertem Tempo,

Dreiklänge in den erlernten „b“- Tonarten über vier Oktaven, akkordisch und zerlegt,

Kadenzen bis zu vier Vorzeichen und „b“ in der Verbindung römisch eins – römisch vier – römisch fünf – römisch eins in allen Lagen,

Pedalübungen anhand passender Literatur, Anwendung des Pedals nach Gehör auf die Kinderliedliteratur,

spontanes Anwenden der unterschiedlichen Artikulationsmöglichkeiten in beiden Händen auf Kinderlieder, Blattspielliteratur und zu erarbeitende Stücke.

Allgemeines:

Vertiefung der Umsetzung von Musik- und Harmonielehre,

fortgeschrittene Literatur unterschiedlichster Musikrichtungen,

Erarbeiten und Umsetzen unterschiedlicher Stilmerkmale einzelner Epochen anhand leichter Klavierliteratur vom 17. bis ins 20. Jahrhundert,

Blattspiel zwei- und vierhändiger Literatur aus dem klassischen und populären Bereich,
rhythmische Improvisationen in der Gruppe.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Vervollständigung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,

Vertiefung der Arbeit im Transponieren von Melodie und Begleitung,

Ausweitung der Liedbegleitung von den Haupt- auf die Nebenstufen mit vielfältigen Möglichkeiten von Begleitmustern,

Möglichkeiten der Vertonung eines Gedichts oder einer Geschichte,

Erarbeiten eines Literaturrepertoires für festliche Anlässe im Kindergarten.

1. Instrument (Akkordeon)

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Haltung, Balgführung,

elementartechnische Übungen für die linke und rechte Hand,

Grundlagen des Zusammenspiels beider Hände,

spielerisches Erkunden der klangtechnischen Möglichkeiten des Instruments,

Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Tonarten,

Begleitmöglichkeiten und -modelle der linken Hand,

Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik,

Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren,

Anleitung zum zielführenden Üben.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore im elementaren Schwierigkeitsgrad),

selbständiges Finden von Begleitungsmodellen, Erfinden einfacher Vor- und Zwischenspiele,

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten und

Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Versen und Reimen, Gestalten von Klanggeschichten einfacher Art).

3. und 4. Semester:

Wiederholung und Festigung der erworbenen Fähigkeiten,

Fortsetzung der technischen Übungen,

Blattspielübungen,

Akkordspiel,

Kadenzen,

Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten, nach Gehör und nach Noten,

Erweiterung des Bassspiels – Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Melodiespiel mit der linken Hand,

Begleitung von Liedern ohne Angabe von Akkordbezeichnungen,

Anwendung der musiktheoretischen Kenntnisse in einfachen Kompositionsversuchen,

Sololiteratur- und Ensembleliteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Ausbau des Spielrepertoires mit Schwerpunkt auf Kindertänze, in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,

selbständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit Vor-, Zwischen- und Nachspiel unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,

solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis (Fest- und Feiergestaltung),

differenzierte musikalische Gestaltung von Texten und Bilderbüchern.

2. Instrument (Flöte/Blockflöte)

Lehrstoff:

2. Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonationsübungen,

Anleitung zum zielführenden Üben,

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,

Erarbeiten grundlegender Töne auf einer C- oder F-Flöte, rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Tonleitern und Akkordzerlegungen, praktische Umsetzung und musikkundliche Inhalte,

Improvisation im Bereich der Pentatonik,

Blattspielübungen.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium,

Erstellen und kontinuierliche Erweiterung eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.

3. und 4. Semester:

Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör,
Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versvertonungen und Klanggeschichten,
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis;

Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires.

2. Instrument (Flöte/Querflöte)

Lehrstoff

2. Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Erarbeiten des Tonraums c1 bis d3,
Intonationsübungen,
Anleitung zum zielführenden Üben,
Spielen von einfacher Sololiteratur,
Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,
Singen und Spielen von Kinderliedern nach Noten und aus dem Gedächtnis,
Blattspielübungen im Bereich des Kinderliedes.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Erarbeitung von Klanggeschichten unter Einbeziehung der Querflöte und des Orff-Instrumentariums.

3. und 4. Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Intonationsübungen,

Erweiterung des Tonraums c1 bis g3,

Spielen, Singen und Transponieren von Kinderliedern nach Noten und nach dem Gehör,

einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen,

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten (zB Gitarre, Klavier, Orff-Instrumentarium).

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalerziehung 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern,

häufiges solistisches Spiel im Kindergarten.

2. Instrument (Flöte/Bambusflöte)

Lehrstoff:

2. Semester:

Bau einer Bambusflöte in Sopranlage,

Beheben von kleinen Schäden,

technische Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Anleitung zum zielführenden Üben,

Intonationsübungen,

Tonleitern und Akkordzerlegungen,

Blattspielübungen,

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe,

Improvisation im Bereich von Dreiklangtönen.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires,

Spielen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

3. und 4. Semester:

Allenfalls Bau und Erlernen einer Bambusflöte in Altlage,

Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau,

Beheben von kleinen Schäden,

technische Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopranflöte,

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Altflöte,

Intonationsübungen,

Tonleitern und Akkordzerlegungen auf Sopran und Altflöte,

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe,

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,

Improvisation im Bereich der Pentatonik, Charakterimprovisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versvertonungen und Klanggeschichten,

Spielen und Transponieren nach Gehör und Noten,

Blattspielübungen,

Solo- und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten und praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte,

Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung und Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen,

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht 1. Instrument“, „Rhythmisch musikalischer Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

häufiges solistisches Spiel im Kindergarten, musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bewegungsbegleitung.

2. Instrument (Violine)

Lehrstoff:

2. Semester: (aufbauend auf Vorkenntnissen)

Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit,

Tonleitern und Zerlegungen über drei Oktaven, Flageolettspiel und einfaches Doppelgriffspiel,

Kinder- und Tanzlieder in den ersten drei Lagen (auswendig),

Unterhaltungsliteratur,

Austerzen von Liedern, Dazuspielen der Bassstimme,

1. Stimme einfacher Lieder singen – 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen),

Kammermusik und ihre Interpretation aus verschiedenen Stielepochen im Zusammenwirken mit Musikerziehung,

technische Übungen.

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Erwerb eines Repertoires für die berufliche Praxis in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrer aus „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“:

Tänze, Tanzlieder, Lieder und Songs, leichte Sololiteratur,

Gestalten von Vor- Zwischen- und Nachspielen,

Spielen und Singen des Lied- und Tanzrepertoires nach Noten und aus dem Gedächtnis.

3. und 4. Semester:

Fortsetzung der technischen Übungen,

Tänze und rhythmische Übungen,

Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten sowie auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte),

Erarbeiten eines Tanzmusikrepertoires – Kindertanzlieder, Volkstänze,

Transpositionsübungen anhand von Liedern und Literatur aus verschiedenen Stielepochen, Stilrichtungen in Zusammenarbeit mit Musikerziehung.

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis :

Festigung und Erweiterung des Repertoires für die berufliche Praxis:

Zweite Stimme und Bassstimme nach Gehör spielen,

Variieren und Transponieren von Liedern und Songs für Kinder und Jugendliche anhand des gesammelten Repertoires,

Bewegungsbegleitung auch unter Einbeziehung des Orff-Instrumentariums,

Kreatives Gestalten zu Reimen, Gedichten, Geschichten und Bilderbüchern,

Häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld.

12. RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    durch Erwerb theoretischer Grundlagen und Reflexion rhythmisch-musikalische Inhalte in die Praxis umsetzen,
  • Strichaufzählung
    die Sensibilisierung der Sinne und die Differenzierung der Wahrnehmung als Grundlage für Beobachtungs- und Handlungsprozesse erkennen,
  • Strichaufzählung
    sich situationsgemäß und geplant mit Musik und Bewegung auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    variable Formen der Kommunikation und Interaktion durch Musik und Bewegung in Einzel-, Paar- und Gruppensituationen hinsichtlich Beobachtung und Reflexion kennen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    den individuellen künstlerischen Bewegungsausdruck durch Spiel, Improvisation und Gestaltung entwickeln und einsetzen,
  • Strichaufzählung
    sich methodisch-didaktische Grundkenntnisse aneignen und Möglichkeiten der Umsetzung im Berufsfeld erarbeiten und in weiterer Folge anwenden,
  • Strichaufzählung
    über einen Überblick der geschichtlichen Entwicklung der rhythmisch-musikalischen Erziehung verfügen und
  • Strichaufzählung
    die Grundlage von Musik und Bewegung in der Bedeutung für die Entwicklung des Individuums sowie geschlechtsspezifische Körperbilder kennen und verstehen können.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden durch Eigenerfahrung das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung vermitteln.

Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinander greifend vermittelt werden.

Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.

Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.

Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusst gemacht werden.

Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.

Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusst gemacht werden.

Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.

Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“, „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ und „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“ ist erforderlich.

Projektorientiertes Arbeiten mit Lehrerinnen und Lehrern relevanter Unterrichtsgegenstände ist durchzuführen.

Im Unterricht ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. Diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte sollen reflektiert werden und in die Planung für die Kindergartenpraxis aufgenommen und umgesetzt werden.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, visuell, taktil, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung,

Entwicklung von Körperbewusstsein und Ausdrucksfähigkeit, mit und ohne Material,

Bewegungsgestaltung – Bewegungsimprovisation,

Soziales Lernen; Kommunikations- und Interaktionsspiele,

freie und gebundene Tanzformen, Tanzgeschichte, Kindertanz (interkulturell),

Chancen und Möglichkeiten der Rhythmisch-musikalischen Erziehung in Bezug auf die Förderung der Gleichstellung von Mädchen und Buben (hinsichtlich zB emotionaler Ausdrucksfähigkeit, Körpersprache, Bewegungsmuster, Raumerfahrung),

Vermittlung methodischer Grundlagen für die Arbeit mit Kindern unterschiedlicher Entwicklungsvoraussetzungen und Verhaltensdispositionen,

Beziehung und Wechselbeziehung von Musik und Bewegung (Zeit, Kraft, Raum, Form),

Vermittlung von Grunderfahrungen im musikalischen Bereich (zB Takt, Metrum, Rhythmus, Pause, Phrasen, Akzente, Liedform),

Rhythmische Übungen: vokal, instrumental, in Verbindung mit Bewegung und Notenbild-Notation, Dirigieren,

Klanggeschichten,

Kennen lernen, Anwendung und Auswertung verschiedener Materialien im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern,

Ziele und Inhalte der Rhythmisch-musikalischen Erziehung,

Hospitation bei Rhythmikeinheiten im Übungskindergarten mit gezielten Beobachtungsaufgaben,

geschichtliche Grundlagen der Rhythmik und ihre Bedeutung für die Gegenwart.

3. und 4. Semester:

Unterschiedliche Musikimpulse (verschiedene Stilrichtungen aus dem europäischen und außereuropäischen Raum), Objekte und Material als Improvisationsanregung,

Malen zu musikalischen Impulsen (Motive, Musikstücke),

Reflexion und Analyse selbst erlebter Rhythmikeinheiten,

selbstständige Durchführung von Rhythmiksequenzen,

Bewegungsbegleitung mit Singstimme, selbstgebautem Instrumentarium, Flöte, Klavier und anderen Instrumenten; Atemübungen; Haltung; Stimmübungen,

Methodische und praktische Überlegungen zum Aufbau eines Repertoires an Liedern, Texten, Klanggeschichten, Tänzen,

projektorientiertes Arbeiten einschließlich Projektpräsentation,

Gestaltungsmodelle mit Musik, Bewegung, Sprache, Materialien und Bild,

Gestaltung verschiedener Musikbeispiele aus unterschiedlichen Epochen und Stilrichtungen,

methodischer Aufbau von Rhythmikeinheiten,

individuelle Praxisbetreuung im Rahmen des Unterrichts,

Entwickeln von Beobachtungs- und Reflexionskriterien,

Ansätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung zur Lebenshilfe,

Auswirkungen von Musik und Bewegung auf soziale, gesellschaftliche und kulturelle Beziehungen,

Fachliteratur unter Einbeziehung fächerübergreifender Grundsätze.

13. BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Sach- und Methodenkenntnis für eine theoretische und praktische Auseinandersetzung mit kulturellen Phänomenen der bildenden und angewandten Kunst erwerben, sowie Verständnis für die Verschiedenheit von Kultur und Kulturen sowie deren Wertefelder entwickeln können,
  • Strichaufzählung
    Darstellungsmittel differenziert, effizient und zielgerichtet einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    bei Werk- und Gestaltungsprozessen emotive Vorgänge als besonderes Element persönlicher, allgemeiner und beruflicher Bildung erfahren, verinnerlichen und reflektieren können,
  • Strichaufzählung
    soziale Kompetenz im Zuge von Teamarbeit entwickeln und sich ökonomische Kompetenz bei der Umsetzung von Ideen in organisatorischen und gestalterischen Bereichen aneignen können,
  • Strichaufzählung
    sich der eigenen Wertvorstellung gegenüber künstlerischer Arbeit bewusst werden und so die persönliche Geschmacksfrage als alleinige Argumentationsgrundlage in der fachlichen Auseinandersetzung relativieren können,
  • Strichaufzählung
    bei ihrer Arbeit Qualitätskriterien hinsichtlich gestalterischer Anforderungen im Bereich der bildlichen Kommunikation formulieren und durchsetzen können,
  • Strichaufzählung
    spielerisch-experimentelle Aktivitäten des Kindes, auch unter Einbeziehung des Zufalls, als sinnstiftende Momente und als mögliche Voraussetzung für Umsetzungsstrategien kreativer Prozesse erkennen können,
  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten zum Konzipieren und Umsetzen von Aufgabenstellungen aus dem Bereich der bildlichen Gestaltung allgemein und insbesondere für die visuelle Kommunikation im Bereich Kindergarten erwerben und
  • Strichaufzählung
    Einblick in Lebenswelt und Entwicklung des Kindes erlangen, seine bildlich-gestalterischen Darstellungsweisen erkennen, verstehen und interpretieren können.

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation zu fördern.

Im Sinne eines professionellen Anspruchs sollen die Ergebnisse der praktischen Arbeit und die Ergebnisse des theoretisch-reflektiven Anteils jahrgangsgemäß und in repräsentativer Form zusammengestellt werden.

Die Fähigkeit, die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie darstellen zu können, ist durch mündliche Reflexionen, Zusammenfassungen und Referate zu entwickeln.

Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.

Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zwecke ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich. Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. und 2. Semester bildet die Basis für den Schwerpunkt „Bildnerische Erziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

1. und 2. Semester:

Bildende und angewandte Kunst:

Malerei,

Grafik, Druckgrafik,

Architektur,

zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen,

Illustration, Bildgeschichte, Bilderbuch, Comics,

Bildfunktionen, Bildsujets, Bildauffassungen,

Bildordnung: Bildelemente und Struktur,

Farbe – Licht, Farbwahrnehmung, Kontrastlehre, Farbsemiotik,

Farbtheorien, Maltechniken,

kunstsemantische, syntaktische, sigmatische und pragmatische Parameter,

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte,

Kunst und Psyche, Geschlechterrollen in der bildenden Kunst, Biographische Zugänge (Biographien von Künstlerinnen und Künstlern),

Kunstvermittlung – Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien, Kunstwerke als Massenmedium, Kulturtourismus.

Visuelle Medien:

Zeichnung als Informationsträger (zB Skizze, Plan),

Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design – visuelle Aspekte der Werbung,

Sprache und Bild-Präsentation,

Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation, Internet, Webdesign).

Phänomenologie der bildlichen Repräsentation beim Kind:

Motorische, physiologische, psychologische Aspekte,

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik,

visuelle Aspekte der Architektur, des Designs und ästhetisch geprägter Situationen und Prozesse (zB öffentliche und private Räume, Identität des Ortes, kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen),

Selbstdarstellung, Körpersprache, Body-styling (auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten) und Erscheinungsformen von Kitsch.

14. WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    fachtypische und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für die eigene Werktätigkeit und in ihrem Berufsfeld systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    die Umsetzung von Ideen, beginnend von der Beschaffung und dem Einsatz der Arbeitsmittel bis zur zeitlichen Organisation ökonomisch und sachgerecht gestalten können,
  • Strichaufzählung
    von sich aus Problemstellungen in den Unterricht einbringen, Informationsmaterial beschaffen, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Internet, Zeitschriften eigenständig nutzen,
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren der Fachterminologie entsprechend benennen, sachgemäß und zweckentsprechend einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    im Umgang mit Werkzeug und Maschinen grundlegende Sicherheit erlangen,
  • Strichaufzählung
    über eigene Erfahrung grundlegende Einsichten in Gestaltungs- und Produktionsprozesse gewinnen,
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von Form, Funktion, Material und Verfahren als wesentlichen Faktor des Ausdrucks und als notwendige gestalterische Einheit erkennen,
  • Strichaufzählung
    durch Qualitätskriterien für die gestaltete Umwelt zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung finden,
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft erwerben,
  • Strichaufzählung
    im Zuge des Werk- und Gestaltungsprozesses affektive Bereiche, Haltungen und Wertschätzungen bewusst erleben,
  • Strichaufzählung
    das erworbene Bildungsgut für ihre Tätigkeit im Berufsfeld didaktisch sinnvoll auswählen und aufbereiten können,
  • Strichaufzählung
    Planung, Gestalt und Methodik eigener Werktätigkeit und des Unterrichtsgeschehens im Hinblick auf spätere werkbezogene Aktivitäten im Berufsfeld reflektieren und umsetzen können,
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen der werkenden Mädchen und Knaben erlangen und berufsbezogen einsetzen können und
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Werkens für die Integration von Mädchen und Knaben mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und speziellen Bedürfnissen erkennen und berücksichtigen.

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.

Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.

Sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Reflexion und theoretischer Auseinandersetzung haben die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund zu stehen.

Werken ist ein projektorientierter und kreativer Prozess, offene Unterrichtsformen sind fachimmanent und daher als unverzichtbar anzusehen.

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden ausgehen.

Der Bezug zu werkpädagogisch relevanten Phänomenen der erlebbaren Welt (zB Natur, Kunst, Produktionsstätten) ist im besonderen Maße durch Unterrichtsaktivitäten auch außerhalb des Schulstandortes zu gewährleisten.

Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Freude am Schaffensprozess und die Sinnlichkeit im Umgang mit Materialien und Werkstoffen sollen als fachimmanente Möglichkeiten der Motivation erkannt und gefördert werden.

Die Problematik einer unreflektierten Übernahme von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastelund Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden bewusst zu machen.

Improvisationsfähigkeit, Experimentierfreude und Neugierverhalten sollen durch den – auch spielerischen – Umgang mit Materialien gefördert werden.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben. Wenn möglich ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Künstlerinnen und Künstlern zu achten.

Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich.

Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Körperhaftes Gestalten:

Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien,

Montageverfahren, Gussverfahren, Abdruckverfahren,

Formen der Räumlichkeit vom Relief bis zur Vollplastik,

Körper-Raum-Beziehung; Kernplastik; raumoffene Plastik; Raumlineatur,

exemplarische Werke der dreidimensionalen Kunst,

Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung im Kindergarten,

Spielfiguren (inklusive Bühnengestaltung und Bühnentechnik), Masken,

Betrachten beispielhafter Lösungen von Spielfiguren, Bühnengestaltung und Bühnendekoration und

verschiedene Kunstintentionen und ihre Ausdruckformen an Hand von exemplarischen Werken der plastischen Kunst; Objektkunst.

Produktgestaltung /Design:

Keramisches Gebrauchsgut; Aufbaukeramik,

Spielzeug; Schmuck; eventuell Fertigung von einfachen Klangkörpern,

Hinweise zur Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material im Kindergarten,

Materialkunde-Werkzeugkunde-Verfahren der wesentlichen Werkstoffe wie Papier, Holz, Ton, Metall und Kunststoff,

Verständnis für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken,

Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck,

Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten,

kritisches Konsumverhalten,

exemplarische Auseinandersetzung sowohl mit Werken des industriellen Designs als auch der handwerklichen Fertigung; soziales Design.

Raumgestaltung:

Grundelemente von Bauwerken und Raumgestaltung; archetypische Formen des Bauens (zB Umschließen, Überdachen, Durchbrechen),

Raumfunktionen, Raumempfinden, Wohnbedürfnisse; Zusammenhang von Raumform, Raumausstattung und Raumwirkung. Geschlechtsspezifische Raumaneignung und -nutzung,

Bau- und Wohnformen für Kinder,

Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug in Kindergarten,

räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen in Kindergarten (zB Spielplatzgestaltung, Gruppenraumgestaltung) und ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf das Spiel- und Sozialverhalten von Mädchen und Knaben; räumliche Gestaltung insbesondere für Alltag, Feste und Feiern (zB Ausstattung, Dekoration, Zeichensetzung); Auseinandersetzung an Hand beispielhafter Lösungen.

15. TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    soziale Kompetenz im Zuge von Teamarbeit entwickeln und sich ökonomische Kompetenz bei der Umsetzung von Ideen in organisatorischen und gestalterischen Bereichen aneignen,
  • Strichaufzählung
    durch praktische und theoretische Auseinandersetzung textile Werke als ästhetisch erleben und an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart erkennen, dass Textiles ein wesentlicher Teil der Gesamtkultur ist,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und Geräte, Materialien und Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    durch Kombination von Techniken, Verfahren und Gestaltungsweisen Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen Materialien gewinnen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Herstellung textiler Produkte kennen lernen,
  • Strichaufzählung
    Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden,
  • Strichaufzählung
    zu verantwortungsbewusstem Konsumverhalten, kritischer Auseinandersetzung mit der Alltagskultur sowie zur Gestaltung ihrer persönlichen und beruflichen Umwelt fähig sein,
  • Strichaufzählung
    im Berufsfeld zur Förderung der Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung von Mädchen und Knaben beitragen können und
  • Strichaufzählung
    in selbstständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl von Aufgabenstellungen zum textilen Gestalten im Berufsfeld treffen können.

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Den unterschiedlichen individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden soll durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung getragen werden. Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.

Bei der Auswahl von Aufgabenstellungen ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Zielsetzungen unter Anwendung verschiedener Techniken und Fertigungsweisen an einzelnen Werkstücken kombiniert werden können.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten, im Sinne einer exemplarischen Konfrontation, ist einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben.

Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters auch in Hinblick auf das spätere Berufsfeld in den Unterricht einzubeziehen.

Durch Experimentieren und spielerisches Erproben soll die Freude am gestalterischen Tun geweckt werden.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und deren Produkten soll von praktischer Tätigkeit ausgehen und sie begleiten.

Die Begegnung mit Originalen ist der Darbietung von Reproduktionen vorzuziehen. Dafür sollen Lehrausgänge in handwerkliche und industrielle Produktionsstätten genutzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen angeleitet werden, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen und Ausstellungen selbstständig zu nutzen.

Apparative Medien, zeitgemäße Technologien und Arbeitshilfen sind sinnvoll heranzuziehen.

Aufbauend sollen in jeder Klasse sowohl Ergebnisse der praktischen Arbeit als auch deren theoretisch-reflektorische Auseinandersetzung in repräsentativer Form zusammengestellt werden. Diese Form der Präsentation dient der Sicherung des Unterrichtsertrages und auch als mögliche Vorbereitung auf die abschließende Prüfung. In diesem Sinne sollen die erforderlichen rhetorischen Fähigkeiten unter Anwendung der Fachterminologie in Form von mündlichen Zusammenfassungen und Referaten geübt werden.

Durch transparente Unterrichtsgestaltung und -organisation sollen den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden unter Einbeziehung der Fachdidaktik die Transfermöglichkeiten ins Berufsfeld bewusst gemacht werden. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Produktgestaltung :

Gestaltungsaufgaben unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden und flächenverarbeitenden Verfahren.

Textil und Körper:

Formen des Umhüllens, Schützens, Veränderns und Aspekte von geschlechts- und kulturspezifischen Kleidernormen in ihrer historischen Entwicklung.

Textil und Raum – Textil in der Raumgestaltung:

Formen des Abgrenzens,

Formen des Entspannens und des Ruhens,

Formen des Betrachtens,

textile Wohnformen,

begehbare Objekte.

Textil und Spiel – Textile Spielfiguren:

Spiele zum Erlernen verschiedener manueller Fähigkeiten,

Spiele zum Sensibilisieren des haptischen Empfindens,

Spiele, die zur Bewegung anregen,

Ausstattungsobjekte für alle Formen des Theater- und Rollenspieles,

Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf.

Werkbetrachtung – Reflexion:

Auseinandersetzung mit textilen Werken aus verschiedenen Zeiten und Kulturen unter Bedachtnahme auf Textilberufe im Wandel der Zeiten in ihrer geschlechts- und kulturspezifischen Bedeutung,

Analyse von Produkten und Produktionsprozessen unter Berücksichtigung von Funktionszusammenhängen, sowie gestalterischer, ökonomischer, soziokultureller und kulturhistorischer Aspekte,

Verbrauchslehre,

Textildesign,

Textiltechnologie.

16. SEMINAR BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG, TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“ und „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

Didaktische Grundsätze:

Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen didaktischen Grundsätze gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“, jedoch mit Zielrichtung auf größere Selbstständigkeit und die Bewältigung von komplexeren selbstgewählten Aufgabenstellungen.

Besonderer Wert ist auf seminaristische Arbeitsformen zu legen (zB offener Unterricht, Kursmodelle, Projekte).

Lehrstoff:

Der jeweilige Lehrstoff des 1. und 2. Semesters der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ bildet die Basis für die entsprechenden Schwerpunktsetzungen im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

3. und 4.Semester:

Erweiterung:

Teilweise selbst gewählte Aufgabenstellungen mit erhöhten Anforderungen aufbauend auf den jeweiligen Lehrstoff des 1. und 2. Semesters der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“.

Orientierung:

Kleinere, fächerübergreifende Projekte als Grundlage zur Wahl der fachlichen Vertiefung und Schwerpunktsetzung.

Vertiefung:

Vertiefte fachliche Auseinandersetzung nach Wahl der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden als projektorientierte Arbeit mit praktischen und theoretischen Anteilen unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes und fächerübergreifender Aspekte.

17. BEWEGUNGSERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen vor allem

  • Strichaufzählung
    die Funktion und Bedeutung von Bewegung für die Gesamtentwicklung von Mädchen und Knaben erkennen,
  • Strichaufzählung
    Bewegungsangebote in Form von Spiel und Sport planen, vorbereiten, durchführen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Freude von Mädchen und Knaben an Bewegung, Spiel und Sport wecken und fördern,
  • Strichaufzählung
    gezielte Maßnahmen zur individuellen Entwicklungsförderung setzen und
  • Strichaufzählung
    sich mit aktuellen Entwicklungen (zB Psychomotorik, Motopädagogik) kritisch auseinandersetzen können.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen. Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen weiters als Grundlage für die berufsbezogene didaktisch-methodische Ausbildung möglichst vielfältige Bewegungshandlungen im praktischen Tun erfahren (zB durch Nutzung schulischer und auch außerschulischer Bewegungs- und Sportangebote).

Zudem ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, im Besonderen von „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich.

Je nach Neigung und Interesse der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.

Teambildung (Lehrerinnen und Lehrer der ausgewählten Unterrichtsgegenstände und/oder Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende), gemeinsame Diskussion und Planung bis zur Konkretisierung der Lernziele sind nach Möglichkeit vorzusehen. Dabei sind auch Hospitationen im Kindergarten in Absprache und gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu gewährleisten.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, den Kenntnissen der Ersten Hilfe in Theorie und Praxis, sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutungen zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Kinderskilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien (zB Park, Wasser, Wiese, Wald, Eis, Schnee) erfolgen.

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Die Inhalte sind in Abstimmung mit den Lehrinhalten anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ im Sinne eines Spiralcurriculums ein oder mehrere Male aufzuteilen.

Grundlagen des beruflichen Handelns:

Ziele und Aufgaben der Bewegungserziehung im Kindergarten,

Materialien- und Gerätekunde,

Alltagsmaterialien als Bewegungsanreiz,

Fachsprache, Fachliteratur,

Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütung, Erste Hilfe.

Methodische Mittel:

Planung, Organisation und Gestaltung von offenen und angeleiteten Bewegungsangeboten,

methodische Wege,

Möglichkeiten der Motivierung zum Bewegen und Spielen,

psychomotorische Arbeitsweisen,

freie Bewegungsmöglichkeiten,

Anbahnen sportlichen Handelns,

Differenzierung und Integration.

Grundlagen der Bewegungserziehung im Berufsfeld:

Praxisrelevante Ergänzung der anatomisch-physiologischen Grundlagen,

Leistungs- und Belastungsfähigkeit im Kleinkind-, Kindes- und Jugendalter,

Bedeutung der Motorik für die Persönlichkeitsentwicklung,

geschlechtsspezifisches Körperbewusstsein und Raumaneignungsverhalten – Möglichkeiten des Ausgleichs,

Erkennen von Auffälligkeiten im Bewegungs- und Sozialverhalten,

soziales Lernen in Bewegungssituationen,

Gesundheitsförderung durch Bewegung,

Sicherheit im Straßenverkehr.

Kreatives Bewegen, Spielen und Tänze:

Bewegungsspiele,

Spielleitung,

Spielfeste, Sportfeste,

einfache Tänze für Kindergarten.

Bewegter Kindergarten:

Bewegung und Sport im Jahresablauf,

Bewegung und Lernen,

Bewegungspause,

Bewegungsräume,

Bewegungslandschaften,

Eltern und andere Partner in der Bewegungserziehung,

Bewegung in der Freizeitgestaltung.

18. MEDIENPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Informationstechnologien und Medien selbst bestimmt und kritisch nutzen können,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit erlangen, Kinder zum kritischen Umgang mit Informationstechnologien fachkundig anzuleiten,
  • Strichaufzählung
    zu Fähigkeiten gelangen, Informationen zu bewerten, für sich zu nutzen und an andere weiterzugeben und
  • Strichaufzählung
    die erworbene Medienkompetenz im Unterricht aller anderen Unterrichtsgegenstände nutzen können.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist auf den anwendungsorientierten Bedarf abzustimmen.

  • Strichaufzählung
    Reines Faktenwissen ist zu Gunsten von Regel-, System- und Orientierungswissen zurückzustellen.
  • Strichaufzählung
    Der Medieneinsatz in einzelnen Themenbereichen anderer Unterrichtsgegenstände ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände zu planen und zu unterstützen.

Lehrstoff:

3. Semester:

Gestaltung von multimedialen Präsentationen,

Sprache der Bilder und Farben, Bildbearbeitung,

Erstellen von einfachen interaktiven Websites und Spielen,

Filmtheorie und Videoarbeit,

Kennen lernen, Benutzen und Bewerten von Lern- und Spielsoftware für den Kindergarten,

Durchführung eines fächerübergreifenden Medienprojekts.

B. VERBINDLICHE ÜBUNG

19. SEMINAR KOMMUNIKATIONSPRAXIS UND GRUPPENDYNAMIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    sprachliche und nichtsprachliche Zeichensysteme verstehen, bewerten und einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Präsentations- und Moderationstechniken kennen und gezielt anwenden,
  • Strichaufzählung
    intra- und interpersonale Vorgänge und Konflikte differenziert wahrnehmen und steuern,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifische Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen reflektieren und bearbeiten,
  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen in ihrer Wirksamkeit für die Kommunikation erkennen und gegebenenfalls verändern,
  • Strichaufzählung
    eigenständige Strategien der Konfliktlösung entwickeln können sowie
  • Strichaufzählung
    Kompetenzen in Bezug auf Weiterentwicklung der Persönlichkeit erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Vertiefung, Erweiterung und individuelle praktische Umsetzung kommunikativer und kooperativer Modelle und Techniken sollen durch seminaristisches Arbeiten gewährleistet werden.

Gruppendynamische Prozesse sind theoriegeleitet zu beobachten und den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden als Hilfestellung zur Entwicklung von eigenständigen Konfliktlösungsstrategien und im Hinblick auf Persönlichkeitsentwicklung transparent zu machen.

Projektorientiertes Lernen und theoriegeleitete Selbsterfahrung sind als bevorzugte Methoden heranzuziehen.

Lehrstoff:

2. Semester:

Kommunikation:

Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen,

Kommunikationsmodelle,

verbale, nonverbale und paraverbale Kommunikationsebenen,

Rhetorik und freie Rede,

sprachliche und bildhafte Kommunikationsmittel,

mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen.

Kooperation:

Grundlagen und Techniken des Miteinander-Redens,

Gsprächsführung,
Zeit- und Selbstmanagement.

3. Semester:

Gruppendynamik:
Mechanismen in Gruppen,
kompensatorische Maßnahmen zur Stressbewältigung,
Gruppenentwicklungsmodelle,
Lenkung von Gruppenprozessen,
Methoden der Reflexion.
Kooperation:
Konfliktlösungsmodelle,
Supervisionsmodelle,
Grundlagen der Mediation,
Verhaltenstraining.

20. SEMINAR STIMMBILDUNG UND SPRECHTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die Stimme als Schlüsselqualifikation für die berufliche Praxis erfassen,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von Stimme und Persönlichkeit erkennen,
  • Strichaufzählung
    die eigenen stimmlich-musikalischen Fähigkeiten verbessern und Stimme ökonomisch einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    Singen als selbstverständliche musikalische und emotionale Äußerung erfahren,
  • Strichaufzählung
    zu einer gut geführten Sprech- und Singstimme angeleitet werden,
  • Strichaufzählung
    stimmliche Schwierigkeiten (Probleme) erkennen und stimmhygienische Maßnahmen kennen lernen,
  • Strichaufzählung
    Textverständnis als Grundlage für stimmlichen Ausdruck erfahren,
  • Strichaufzählung
    das Gehör im Hinblick auf Intonation und Klang sensibilisieren können,
  • Strichaufzählung
    die Inhalte der folgenden Bereiche und ihre Auswirkung auf die Stimmgebung kennen lernen: Haltung, Atmung, Artikulation, Resonanz und Register sowie
  • Strichaufzählung
    die Stimme als Mittel zu einer verbesserten Kommunikation einsetzen können.

Didaktische Grundsätze:

Das theoretische Wissen der anatomischen und physiologischen Grundlagen der Stimme ist aus der praktischen Arbeit erkennbar und ableitbar zu machen.

Auf die Einhaltung der Reihenfolge „Haltung“ – „Atmung“ -

„Artikulation“ – „Resonanz“ ist zu achten und „Register“ als methodischer Leitfaden einzusetzen, wobei alle Bereiche immer vernetzt zu sehen sind.

Bilder als Vorstellungshilfen sind heranzuziehen.

Kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalischer Erziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung“, mit „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung und Kinderliteratur)“ sowie anderer relevanter Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.

Außerschulische Expertinnen und Experten (zB Fachärztinnen und – ärzte, Logopädinnen und Logopäden, Sängerinnen und Sänger) können einbezogen werden.

Auf ganzheitliche Stimmbildung ist größter Wert zu legen.

Lehrstoff:

1. Semester:

Technisch richtiges Singen und Sprechen:

Arbeit an der Haltung:

Eutonus; Aufbau einer Muskelkonditionierung im Zusammenhang mit der Haltung.

Erkennen und Korrigieren von Bewegungsblockaden:

Entspannungstechniken; Sensibilisierung von Bewegungsabläufen.

Atmung und Atemtypen:

reflektorische Atmung (Abspannen); Erlernen der Tiefatmung; der minimale Luftverbrauch als Grundlage für eine ökonomische Stimmgebung.

Artikulation:

Lippen, Zunge, Unterkiefer als Artikulationswerkzeuge, Bildung und Eigenschaften der Konsonanten und der Vokale, die Tiefatmung als Voraussetzung für eine körpergeführte Artikulation. Resonanz:

Unterscheiden von Kopf- und Brustresonanz.

Kopfresonanz:

Differenzieren von Kuppel- und Maskenklang; Stimmsitz.

Register:

Unterscheidung der Stimmlippenaktivität in Rand- und Vollstimme bzw. deren Mischungsverhältnisse mit dem Ziel des Einregisters,

Stimmeinsatz und Stimmabsatz,

Ausweitung des Stimmumfanges.

Anwendung in der beruflichen Praxis:

Stimmbildung mit Kindern anhand von Liedern,

Erkennen von Stimmschwierigkeiten und Stimmstörungen.

Setzen von stimmhygienischen und prophylaktischen Maßnahmen:

Korrektur unökonomischer Stimmleistungen und der eigene richtige Stimmgebrauch als Vorbild für die Kinder.

21. FACHSPEZIFISCHES SEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten bzw. Kompetenzen, die zur Bewältigung verschiedener spezieller Herausforderungen im Rahmen einer professionellen Arbeit im Kindergarten erforderlich sind, erwerben.
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse aus unterschiedlichen Arbeits- und Forschungsgebieten in ihrer Kindergartenarbeit ein- bzw. umsetzen können.
  • Strichaufzählung
    insbesondere auch im Bereich der Naturwissenschaften Kinderfragen beantworten, Interesse und die Beobachtungsfreude der Kinder zB mit kindgerechten Experimenten und anschaulichen Erklärungen, wecken können.

Didaktische Grundsätze:

Vertiefung, Erweiterung und praktische Umsetzung der entsprechenden Tatsachen, Theorien, Modelle und Techniken sollen durch entsprechende Unterrichts- und Sozialformen gewährleistet werden.

Der Lehrstoff kann im Sinne des exemplarischen Lernens gekürzt, verändert oder ergänzt werden; die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester hat am Standort unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu erfolgen.

Die Planung und Durchführung des Unterrichts soll interdisziplinär, fächerübergreifend und projektorientiert erfolgen, insbesondere sind in enger Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ Methoden der altersadäquaten Aufbereitung der genannten Fachbereiche zu erarbeiten.

Lehrstoff:

1. bis 3 . Semester:

Supervision:

Kommunikation und Interaktion, Gruppenstrukturen und –prozesse, Konfliktbewältigung, Teamarbeit.

Figurenspiel:

Möglichkeiten des Puppenspiels; Formen, Figuren und Techniken.

Bildung und Erziehung von Kindern mit besonderem Förderbedarf:

Didaktische Prinzipien der Sonderpädagogik; integrationsförderliche Rahmenbedingungen; Modelle zur Förderung von Kindern mit Körper-, Lern- und Sinnesbehinderungen sowie Teilleistungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Sprachentwicklungsstörungen, ... im Rahmen des Regelkindergartens.

Interkulturelle Erziehung:

Kulturräume; Kultur, Sprachbarrieren; häufige Missverständnisse; konstruktive Modelle interkultureller Erziehung.

Verkehrserziehung:

Sozialpsychologische Voraussetzungen, Ziele, Aufgaben und Planung der Verkehrserziehung,

Übungs- und Trainingsmöglichkeiten, ...

Berufsbezogene Geschichte und Sozialkunde:

Exemplarische Auszüge aus verschiedenen Epochen: Menschenbild; Gesellschaftsstrukturen,

geschlechtsspezifisches Rollenbild; Stellung des Kindes; Bedeutung der Familie; Probleme von Minderheiten; Erziehung in unterschiedlichen Kulturen.

Berufsbezogene Geographie und Wirtschaftskunde:

Lebensbedingungen von Kindern unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen; Konsumverhalten; kindgemäße Erklärungsmodelle für Wechselbeziehungen zwischen Boden, Klima, Relief und Vegetation sowie für wirtschaftskundliche Zusammenhänge.

Berufsbezogene Physik:

Physik des Alltags; Schall; Licht; Elektrizität; Magnetismus, Temperatur.

Berufsbezogene Chemie:

Chemie des Alltags; sicherheitsbezogener und umweltschonender Umgang mit Materialien.

Berufsbezogene Mathematik:

Ziffern; Zahlen; Mengen; Flächen, Räume; Körper.

Berufsbezogene Biologie und Umweltkunde:

Anleitung zur Beobachtung von Tieren; Pflanzen; Naturerscheinungen; Durchführung einfacher Experimente.

C. ERGÄNZENDE PFLICHTGEGENSTÄNDE

(für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, für die der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war)

22. PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse/Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Prinzipien der Philosophie und des Philosophierens,
  • Strichaufzählung
    Einsichten in die besondere Natur des Menschen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen,
  • Strichaufzählung
    Einsichten in die Notwendigkeit von Argument, Dialog und Konflikt,
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Handelns sowie in die Notwendigkeit und Vorläufigkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen
erwerben.
Fertigkeiten/Fähigkeiten:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
  • Strichaufzählung
    Bezüge zwischen Einzelerfahrungen und Gesetzmäßigkeiten herstellen,
  • Strichaufzählung
    Grenzen des Erkennens, Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen,
  • Strichaufzählung
    Phänomene unterschiedlich fokussieren,
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit von individueller und sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für demokratisches Verhalten erkennen und danach handeln,
  • Strichaufzählung
    Wertangebote auf mögliche Konsequenzen überprüfen,
  • Strichaufzählung
    Wissenschaft in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen reflektieren und
  • Strichaufzählung
    das eigene Handeln und Denken auf einer Metaebene betrachten
können.
Haltungen/Bereitschaften:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
  • Strichaufzählung
    offen für die Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle der Wirklichkeit sein,
  • Strichaufzählung
    relevante Informationen durch Erfahrungen, Kenntnisse und begriffliche Differenzierungsfähigkeit selektieren,
  • Strichaufzählung
    Fragen stellen und sich in Frage stellen,
  • Strichaufzählung
    Menschen mit Toleranz und Wertschätzung begegnen,
  • Strichaufzählung
    im Umgang mit Menschen kultur- und geschlechtssensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    lösungs- und zukunftsorientierte Wege planen und erproben,
  • Strichaufzählung
    aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen mitwirken und
  • Strichaufzählung
    lebensbegleitendes Lernen als wichtigen Bestandteil der persönlichen Entwicklung auffassen
können.

Didaktische Grundsätze:

Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbstverantwortetes Handeln zu verstehen.

Philosophische Fragestellungen sind im Kontext zu anderen Wissenschaften und realen Lebensbereichen zu erörtern.

Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten.

Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll auf das Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden Bedacht nehmen, zu handlungsorientiertem Denken und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.

Ziele, Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes sollen sich an der Relevanz für die Lebenssituation sowie am Erfahrungshintergrund des vorangegangenen Bildungsweges der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden orientieren.

Der Beitrag österreichischer Forscher und Forscherinnen zur Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sind zu Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen sowie zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen.

Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen. Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

  • Strichaufzählung
    Aktualität,
  • Strichaufzählung
    Situationsorientiertheit,
  • Strichaufzählung
    Prozessorientiertheit,
  • Strichaufzählung
    Ganzheitlichkeit,
  • Strichaufzählung
    Exemplarität.
Hinführung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu:
  • Strichaufzählung
    selbständigem Arbeiten,
  • Strichaufzählung
    eigenständigem Wissenserwerb,
  • Strichaufzählung
    wissenschaftsorientiertem Arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Fachliteratur,
  • Strichaufzählung
    effizienten Präsentationen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Zugänge zum Philosophieren,

Verhältnis von Wissenschaft und Philosophie,

der Mensch als suchendes, erkennendes und handelndes Wesen,

Grundlagen des philosophischen Argumentierens,

Grundlagen der Erkenntnistheorie, der Logik, der Sprachphilosophie, der Ontologie, der Ethik und der Ästhetik.

3. Semester:

Ausgewählte Probleme aus den Bereichen Ontologie, Anthropologie, Ethik, Ästhetik, Rechtsphilosophie, Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie.

23. BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist es, Menschen heranzubilden, die auf Grund gewonnener Erkenntnisse und Einsichten in biologische Zusammenhänge in ihrem späteren Wirkungsbereich Entscheidungen verantwortungsbewusst treffen können. Diese Erkenntnisse und Einsichten sollen sie darüber hinaus dazu befähigen, Umwelt- und Gesundheitsanliegen im zukünftigen Berufsfeld effizient wahrzunehmen, und Kinder hierfür zu sensibilisieren.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen zu naturwissenschaftlichen Themen selbsttätig finden, fachlich richtig darstellen und kritisch beurteilen können,
  • Strichaufzählung
    fundiertes biologisches Wissen in Argumentation und Diskussion nutzen können,
  • Strichaufzählung
    komplexe Sachverhalte wahrnehmen, darin das Wesentliche erkennen und anschaulich wiedergeben können,
  • Strichaufzählung
    einfache naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden beherrschen,
  • Strichaufzählung
    Einblick in die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Naturwissenschaften erhalten und diese kognitiv und ethisch bewerten können,
  • Strichaufzählung
    Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein entwickeln, insbesondere sollen ihnen Natur- und Umweltschutzthemen ein Anliegen sein.

Didaktische Grundsätze:

Methodenvielfalt ist unter Einbeziehung adäquater Medien anzustreben.

Exaktes Beobachten und fachsprachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.

Ausgehend vom Natur-Erleben soll durch den Einsatz naturwissenschaftlicher Methoden und Arbeitsweisen ein Verstehen der Natur erzielt werden.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Aktuelle Themen und zentrale Anliegen der Biologie und Umweltkunde (zB Umweltschutz, Artenkenntnis, Gesundheitsfragen) sind durchgehend und ausgewogen zu berücksichtigen.

Es ist auch darauf zu achten, dass die grundlegenden Kenntnisse der Biologie des Menschen und seiner Umwelt als Basiswissen für andere Fachbereiche dienen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Zelle, Gewebe, Organ und Organsysteme,

Bau, Funktion und Entwicklung menschlicher Organsysteme,

die menschliche Sexualität: biologische und soziale Aspekte,

Organe der Pflanzen und ihre Funktion an Hand ausgewählter Arten unter Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge,

Energiefluss und Stoffkreisläufe,

Anatomie und Physiologie ausgewählter Tiergruppen,

Ökologie – Grundlagen,

geologische und mineralogische Aspekte.

3. Semester:

ausgewählte Ökosysteme, insbesondere mit Bezug zu heimischen Lebensräumen,
Grundlagen der vergleichenden Verhaltensforschung,
Genetik (klassische Genetik, Molekulargenetik), Gentechnik und Biotechnologie,
Entstehung des Lebens und Evolution.

24. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die als Grundlage für den Unterricht in „Musikerziehung“ für die berufsspezifische Ausbildung notwendig sind.

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Lehrplanbereiche sind ständig zu vernetzen.

Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Allgemeine Musiklehre:

Notenschrift, Metrum, Takt, Rhythmus, Notenwerte,

Tonsysteme (Dur, Moll, Pentatonik, Chromatische Tonleiter),

Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen.

Stimmbildung und Gehörbildung:

Übungen zum Blattsingen, einfache Melodie- und Rhythmusdiktate, Rhythmusübungen, Schulung des Gehörs.

Musikkunde:

Akustische Grundbegriffe,

Hörvorgang,

menschliche Stimme,

Instrumentenkunde (Blas-, Saiten- und Schlaginstrumente, Instrumente mit elektronischer Klangerzeugung),

Musikensembles aus verschiedenen Epochen, Entwicklung des Orchesters.

3. und 4. Semester:

Allgemeine Musiklehre:
Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrplaninhalten des 1. und 2. Semesters.
Stimmbildung und Gehörbildung:
Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrplaninhalten des 1. und 2. Semesters.
Musikkunde:
Mitverfolgen von Musik in Klavierauszügen und einfachen Partituren,
Formenlehre – motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten und in größeren Zusammenhängen,
Orientierung in den wichtigsten musikgeschichtlichen Epochen anhand von signifikanten Werken aus verschiedenen Jahrhunderten unter Berücksichtigung des kulturhistorischen Umfeldes.

25. BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die als Grundlage für den Unterricht in „Bildnerische Erziehung“ für die berufsspezifische Ausbildung notwendig sind, insbesonders
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit steigern können, ihre Vorstellungskraft, Fantasie, individuellen Ausdruck und Gestaltungsvermögen weiterentwickeln
  • Strichaufzählung
    Sach- und Methodenkenntnis für eine theoretische und praktische Auseinandersetzung mit kulturellen Phänomenen der bildenden und angewandten Kunst erwerben, sowie Verständnis für die Verschiedenheit von Kultur und Kulturen sowie deren Wertefelder entwickeln können,
  • Strichaufzählung
    Darstellungsmittel differenziert, effizient und zielgerichtet einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    bei Werk- und Gestaltungsprozessen emotive Vorgänge als besonderes Element persönlicher und allgemeiner Bildung erfahren, verinnerlichen und reflektieren können,
  • Strichaufzählung
    soziale Kompetenz im Zuge von Teamarbeit entwickeln und sich ökonomische Kompetenz bei der Umsetzung von Ideen in organisatorischen und gestalterischen Bereichen aneignen können,
  • Strichaufzählung
    sich der eigenen Wertvorstellung gegenüber künstlerischer Arbeit bewusst werden und so die persönliche Geschmacksfrage als alleinige Argumentationsgrundlage in der fachlichen Auseinandersetzung relativieren können,
  • Strichaufzählung
    bei ihrer Arbeit Qualitätskriterien hinsichtlich gestalterischer Anforderungen im Bereich der bildlichen Kommunikation formulieren und durchsetzen können,
  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten zum Konzipieren und Umsetzen von Aufgabenstellungen aus dem Bereich der bildlichen Gestaltung erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beobachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und Bewältigung komplexer Inhalte notwendig ist.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation zu fördern.

Die Fähigkeit, die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie darstellen zu können, ist durch mündliche Reflexionen, Zusammenfassungen oder Referate zu entwickeln.

Die einzelnen Lehrplanbereiche sind ständig zu vernetzen, die Möglichkeit Material und Gestaltungs-Erfahrungen zu vertiefen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Bildende und angewandte Kunst:

Malerei,

Grafik, Druckgrafik,

Architektur,

zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen,

Illustration, Bildgeschichte, Bilderbuch, Comics,

Bildfunktionen, Bildsujets, Bildauffassungen,

Bildordnung: Bildelemente und Struktur,

Farbe – Licht, Farbwahrnehmung, Kontrastlehre, Farbsemiotik,

Farbtheorien, Maltechniken.

3. und 4. Semester:

Studien vor dem Objekt als Möglichkeit der Erschließung, Interpretation und Dokumentation von Realität,

kunstsemantische, syntaktische, sigmatische und pragmatische Parameter,

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte,

Kunst und Psyche, Geschlechterrollen in der bildenden Kunst, Biographische Zugänge (Biographien von Künstlerinnen und Künstlern),

Kunstvermittlung – Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien, Kunstwerke als Massenmedium, Kulturtourismus.

Visuelle Medien:

Zeichnung als Informationsträger (zB Skizze, Plan),

Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design – visuelle Aspekte der Werbung,

Sprache und Bild-Präsentation,

Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation, Internet, Webdesign).

D. FREIGEGENSTÄNDE

Schulautonome Freigegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzende berufspezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten erwerben und
  • Strichaufzählung
    sich in Spezialgebieten des Berufsfeldes vertiefen.

Lehrstoff:

Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Schulautonome unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzende berufspezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten erwerben und
  • Strichaufzählung
    sich in Spezialgebieten des Berufsfeldes vertiefen.

Lehrstoff:

Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze, Lehrstoff:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, dass es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2017

Gesetzesnummer

10008942

Dokumentnummer

NOR40088923