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Anlage A8
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LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES FÜR BILDUNGS-
UND PERSONALMANAGEMENT
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände *1) Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2. 3. 4.
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1. Religion ................ 2 2 2 2 8 (III)
2. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 3 3 2 2 10 I
3. Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 3 12 I
4. Bildungsökonomie ........ 2 2 III
5. Personalwirtschaft ...... 2 2 3 3 10 I
6. Rechnungswesen und
Personalverrechnung *2) . 3 3 4 4 14 I
7. Betriebliche
Informationsverarbeitung
a) Wirtschaftsinformatik 3 3 3 9 I
b) Bildungs- und
Personalinformations-
systeme *2) .......... 3 3 I
8. Volkswirtschaft ......... 2 2 4 III
9. Bildungs- und
Betriebssoziologie ...... 2 2 4 III
10. Recht mit Schwerpunkt
Arbeits- und Sozialrecht 2 2 2 6 III
11. Textverarbeitung *2) .... 4 4 8 III
12. Organisationsentwicklung
a) Organisations-
psychologie .......... 2 2 4 III
b) Kommunikationstechnik 2 2 4 III
c) Managementtechnik .... 2 2 4 II
13. Psychologie und
Eignungsdiagnostik ...... 2 2 4 III
14. Personalentwicklung ..... 2 2 4 III
15. Angewandte Statistik .... 2 2 4 I
16. Bildungsplanung und
-administration ......... 2 2 4 III
17. Lehr- und Lerntechnik ... 2 2 III
18. Präsentationstechnik .... 2 2 4 III
19. Ausbildung im dualen
System .................. 2 2 III
20. Seminar Bildungs- und
Personalmanagement ...... 5 5 10 II
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Gesamtwochenstundenzahl ... 34 34 34 34 136
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstand *1) Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2. 3. 4.
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Zweite lebende Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *3) .... 2 2 2 2 8 I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
1. Allgemeines Bildungsziel
Ziel dieses höheren Speziallehrganges ist es, eine kaufmännisch orientierte Spezialausbildung im Bereich Bildungs- und Personalwesen zu vermitteln.
Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
Im Bereich des Bildungsmanagements soll der Absolvent
den Bildungsbedarf von Personen, einer Unternehmung oder Institution ermitteln und analysieren können,
Bildungs- und Personalmarketingkonzepte planen, organisieren und kontrollieren können,
Trainingsziele und -inhalte im Rahmen des Gesamtkataloges von Bildungs- und Personalmaßnahmen festlegen können,
Bildungs- und Personalmaßnahmen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkulieren und projektieren können,
Aus- und Weiterbildungsangebote externer Anbieter bewerten und eine Auswahl treffen können,
Mitarbeiter und Führungskräfte in Fragen der Aus- und Weiterbildung kompetent beraten können,
das methodisch-didaktische Rüstzeug zur Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung von Seminaren besitzen,
den zielorientierten Einsatz von Medien beherrschen,
die Methoden und Instrumente der Transfersicherung, Evaluation und Erfolgskontrolle einsetzen und
seine eigene Rolle und sein Verhalten kritisch reflektieren können.
Im Bereich des Personalmanagements soll der Absolvent
die einschlägigen rechtlichen Grundlagen des Personalwesens (Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Privatrecht etc.) beherrschen und anwenden können,
die Hauptfunktionen des Personalmanagements im engeren Sinne wie zB Personalbedarfsermittlung, Mitarbeiterauswahl und -entwicklung, Stellenbewertung, Stellenbesetzungs- und Laufbahnplanung, Mitarbeiterbetreuung sowie gesetzliche und freiwillige Sozialleistungen kennen und das diesbezügliche Instrumentarium praktisch anwenden können,
Entlohnungs- bzw. Leistungsanreizsysteme sowie Grundsätze für Beförderungsmaßnahmen sowie Arbeitszeitsysteme kennen und bedarfsgerecht anwenden können,
an der Gestaltung und Pflege der Corporate Identity, der Unternehmenskultur und des Arbeitgeberimages nach innen und außen mitwirken und diesbezügliche, das Personalwesen betreffende Konzepte erarbeiten bzw. Realisierungsprozesse anregen und steuern können,
wirksame Impulse zur Produktivitätssteigerung und Kostenminimierung setzen und die diesbezüglichen Handlungsprozesse einleiten und steuern können,
Gleichbehandlung weiblicher und männlicher Mitarbeiter wahren, Frauenförderungsprogramme entwickeln und umsetzen können,
Vollbeschäftigungs- und Teilzeitbeschäftigungsvarianten kennen und bedarfsgerecht ökonomisch nutzen können sowie
Personalcontrollingsysteme und das dazugehörige Instrumentarium entwickeln und handhaben können.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf die im allgemeinen Bildungsziel festgelegten Ziele unter Ausnutzung von Querverbindungen auszurichten.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, besonders zu pflegen.
Im Sinne einer Vorbereitung für den unmittelbaren Eintritt in das Berufsleben ist die Teamarbeit, vor allem bei der Bearbeitung wirtschaftspraktischer Fälle in den Unterricht einzubauen und damit die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation zu fördern. Durch Übungsphasen und Projektarbeiten soll nicht nur die fachliche Ausbildung, sondern auch die persönliche Entwicklung gefördert werden.
Um das Bildungsziel erreichen zu können, sind die Lehrstoffinhalte in verschiedenen Unterrichtsformen und fächerübergreifend zu vermitteln. Vortrag, Einzelstudium, Gruppen- und Teamarbeit, Fallstudien, Planspiele sowie Projektarbeit sind einzusetzen.
Im ersten Semester sollen systematisch grundlegende Kenntnisse aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Rechnungswesen, Kommunikation und Arbeitsorganisation mit modernen Unterrichtsmethoden vermittelt werden. Ab dem zweiten Semester soll das Denken und Arbeiten in fächerübergreifenden Kategorien anhand von Projektarbeiten gefördert und an zunehmend komplexer werdenden Aufgabenstellungen angewandt und erprobt werden.
Mit Hilfe der Projektarbeit sollen Persönlichkeitskomponenten, Teamgeist und inhaltliche Kompetenz stufenweise erarbeitet, ausgebildet und verknüpft werden.
Die als Projektarbeit gestellten Aufgaben sollen praxisorientiert in Anlehnung an typische Problemstellungen aus der Realität des Bildungs- und Personalmanagements in der betrieblichen und institutionellen Erwachsenenbildung ausgewählt werden.
Zur Entwicklung und Festigung von Führungseigenschaften sind persönlichkeitsbildende Trainings durchzuführen.
Das im dritten und vierten Semester vorgesehene integrative Seminar Bildungs- und Personalmanagement soll der Anwendung und Zusammenführung, der Verbesserung und Vertiefung sowohl des Sachwissens als auch der kommunikativen Fähigkeiten dienen und zum Erlebnis von fachbezogener sowie persönlichkeitsbezogener Kompetenz führen. Vor allem Kommunikations- und Verhaltenskompetenz können nur anhand konkreter Arbeit und in Kooperation mit Unternehmen bzw. Bildungsinstitutionen thematisiert und damit als Lernziel erreicht werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
1. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Semester an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Semester an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände sowie ein geändertes Stundenausmaß in dem im Lehrplan vorgesehenen Freigegenstand festgelegt werden.
Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können abweichend von der Stundentafel und von der Lehrstoffumschreibung (ausgenommen im Pflichtgegenstand Religion) in den einzelnen Pflichtgegenständen Verschiebungen der Semesterwochenstunden und Lehrinhalte allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen vorgesehen werden, wobei die Summe der festgelegten Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie die Summe der festgelegten Wochenstunden aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern einzuhalten sind.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.
Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Freigegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen ergänzende Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze erlassen werden.
Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die grundlegenden Strukturen und den Wortschatz der Alltags- und Wirtschaftssprache beherrschen, um eine effiziente Interaktion zu ermöglichen,
fähig sein, englische Texte mit politischer, kultureller, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher (im besonderen aus dem Bereich des Bildungswesens) Thematik zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen,
geschäftsrelevante Schriftstücke (von Gedächtnisnotizen bis zu komplexen Briefen und Berichten) abfassen können,
den einschlägigen Wort- und Phrasenschatz sowie die notwendigen grammatikalischen Strukturen beherrschen sowie
Einblick in das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der englischsprachigen Länder und in deren Beziehungen zu Österreich bekommen.
Lehrstoff:
Thematischer Bereich:
Formen der betrieblichen Organisation; innerbetriebliche Organisation; Einrichtungen des Bildungswesens; internationale kulturelle Beziehungen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Formale Grundlagen; Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages;
Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung (insbesondere Scheck, Wechsel und Akkreditiv).
Kommunikationsformen:
Frage und Antwort; formelles und informelles Gespräch; Telefonat;
Notizen; Zusammenfassung; Übersetzung.
Sprachstruktur:
Zusammenfassender Überblick über die Formenlehre.
Thematischer Bereich:
Staatliche und politische Einrichtungen englischsprechender Länder und Österreichs; internationale wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen; Bildungssoziologie und Bildungsökonomie; internationale Vergleiche des Bildungswesens.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Unregelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages (Mängelrüge, Mahnbrief, Liefer- und Annahmeverzug); Telekommunikation.
Kommunikationsformen:
Frage, Antwort; Gespräch; Kurzreferat und Diskussion; Abfassen von
Berichten; Übersetzungen.
Sprachstruktur:
Zusammenfassender Überblick über die Satzlehre.
Thematischer Bereich:
Marketing; aktuelle Managementliteratur; wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen der englischsprechenden Länder zu Österreich; Österreich und die EU.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses.
Werbetexte (Werbebriefe, Anzeigen).
Kommunikationsformen:
Frage, Antwort; Gespräch; Zusammenfassung und Stellungnahme;
Referat; Diskussion; Interpretation von Statistiken; Übersetzung.
Sprachstruktur:
Sprach- und Stilebenen.
Thematischer Bereich:
Medien; Public relations; Corporate identity; Personal development;
aktuelle Themen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Telekommunikation.
Kommunikationsformen:
Frage, Antwort; Gespräch; Bericht, Präsentation, Verhandlung;
Referat und Diskussion; Übersetzung.
Sprachstruktur:
Amerikanisches und britisches Englisch.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
den Aufbau des Betriebes, die Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt unter Berücksichtigung des gesetzlichen und sozialen Umfeldes kennen,
innerbetriebliche Zusammenhänge und betriebliche Entscheidungsvorgänge verstehen und zum wirtschaftlichen Denken fähig sein,
Einsicht in die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld des Marktes und der Interessensgruppen gewinnen,
Verständnis für die Humanisierung der Arbeitswelt aufbringen,
betriebswirtschaftliche Probleme verbal, rechnerisch und graphisch darstellen können,
zur Kommunikation, Kooperation und zur Arbeit im Team fähig und bereit sein sowie
fähig und bereit sein, sein Wissen laufend zu aktualisieren und zu erweitern.
Lehrstoff:
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Unternehmungen:
Kaufmann, Firma, Firmenbuch, Unternehmungsformen.
Gründung eines Unternehmens.
Investition:
Begriff und Arten; Investitionsplanung und Investitionsentscheidung; Grundzüge der Investitionsrechnung.
Finanzierung:
Arten (Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung); Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Sonderformen der Finanzierung.
Rechtliche Grundlagen des Kaufvertrages:
Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Annahme, Zahlung, einschl. Schriftverkehr).
Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages
(einschließlich Schriftverkehr).
Materialwirtschaft:
Beschaffung und Lagerhaltung; Überblick über die
beschaffungspolitischen Instrumente.
Kostentheorie:
Kostenbegriffe; Kostenabhängigkeit; Kostenkontrolle; Kosten und Preispolitik.
Marketing in den Grundzügen.
Der Markt und seine Organisationsformen.
Geld- und Kapitalmarkt:
Wertpapiere; Wertpapierbörse.
Grundzüge der konstitutiven Entscheidungen des Unternehmens aus betriebswirtschaftlicher Sicht.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung (inkl. Kennzahlen).
Risiko und Risikopolitik.
Kooperation und Unternehmenszusammenschlüsse;
Unternehmensentflechtungen.
Sanierung; Liquidation; Ausgleich und Konkurs.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Semester.
4. BILDUNGSÖKONOMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Grundlagen und die Eigenart der Bildungsökonomie kennen und verstehen,
die Stellung des Bildungssektors im Rahmen der Gesamtwirtschaft beurteilen können,
zur Kommunikation und Kooperation fähig und bereit sein sowie
mit der einschlägigen Terminologie vertraut sein.
Lehrstoff:
Die wichtigsten bildungsökonomischen Theorieansätze.
Bildungsbegriff:
Bildung als Funktion der Wirtschaft; Qualifikation versus Bildung;
Allgemein- und Berufsbildung.
Das Bildungssystem und sein gesellschaftlicher Stellenwert in Interdependenz zum politischen, sozialen und wirtschaftlichen System;
Funktionen des Bildungssystems; Finanzierung des Bildungssystems; der Markt als Steuerungsinstrument des Bildungswesens.
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bildungswesens, Struktur, gesamtwirtschaftliche Bedeutung, Bildungspolitik.
Kosten-Nutzen-Überlegungen im Bildungs- und Ausbildungsbereich an praktischen Beispielen auf der mikro- und makroökonomischen Ebene.
Arbeitsmarkt:
Organisation und Automation und deren Auswirkungen auf den Bildungs- und Personalbedarf; Überblick über die Lage am nationalen und internationalen Arbeitsmarkt; arbeitsmarktpolitische Ansätze in Österreich, EU und der OECD.
Aus- und Weiterbildung:
Berufliche Weiterbildung im Wandel (Lebensberufskonzept;
Weiterbildung als berufliche Funktionsanpassung);
Weiterbildungsverhalten im Betrieb; betriebliche Ausbildungsplanung;
Bildungsmöglichkeiten für Erwachsene; Finanzierung der Weiterbildung.
5. PERSONALWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
das Personalwesen und seine vielfältigen Arbeitsbereiche und Aufgaben kennen,
die strategischen Maßnahmen und administrativen Tätigkeiten beherrschen,
die Bedeutung des Personalmarketing und seine praktischen Formen kennen sowie
mit der einschlägigen aktuellen Terminologie vertraut sein.
Lehrstoff:
Organisation:
Struktur einer Personalabteilung und deren Eingliederung in die Gesamtorganisation.
Administration:
Allgemeine administrative Tätigkeiten in der Personalabteilung;
Personalbetreuung; Personalorganisation.
Personalmarketing:
Allgemeine Personalforschung (Arbeitsmärkte, Marktanalysen, Berufserwartung, Berufswahl).
Personalinformationssysteme:
Umfang, Anwendbarkeit, Aufbau.
Personalmarketing:
Mitarbeiterbezogene Personalforschung (Mitarbeiterbewußtsein, Betriebsklima, Motivation, Demotivation, innere Kündigung).
Human relations:
Beziehungspflege zu Mitarbeitern und deren Angehörigen; Aufbau
sozialer Einrichtungen im Betrieb.
Strategische Planung:
Stellenbeschreibung; Stellenplan; Stellenbesetzungsplan; Arbeitszeit; administrative Tätigkeiten bei der Einstellung, Betreuung und Freisetzung von Mitarbeitern.
Arbeiten zur Personalerhaltung und Qualitätssteigerung (Urlaubsplanung, Schulungsplanung, Umbesetzungen, Beförderungen, Karriereplanung, Mitarbeitergespräche, Qualitätszirkel).
Kostenarten und Kostenstruktur (Lohnkosten, Lohnnebenkosten).
Schriftverkehr im Personalbereich (innerbetriebliche Informationen, Beginn und Beendigung von Dienstverhältnissen).
Personalplanung:
Bedarfsermittlung; Brutto- und Nettobedarf; Clearing; Anforderungsprofile; Organisationspläne; Personaleinsatzplanung (Stellenbesetzungspläne).
Personalbeschaffung:
Interne und externe Beschaffung; Methoden.
Arbeitsplatz:
Gestaltung von Arbeitsraum und Arbeitsplatz; Ergonomie.
Gesetzliche Vorschriften der Arbeitsplatzgestaltung.
Strategische Planung/Administration:
Grundformen und Sonderformen der Entlohnung (gesetzliche und freiwillige Sozialleistungen, Incentives, Fringe benefits).
Personalfreisetzung:
Auflösung des Dienstverhältnisses, Sonderformen, Konsequenzen für Mitarbeiter, Betrieb und Gesellschaft (Sozialplan, Outplacement).
Controlling.
Personalmarketing:
Interne und externe Personalmärkte, Aufbau und Pflege des PR-Bereiches.
Personalführung:
Beratung, Betreuung, Kommunikation, Coaching.
Einbeziehung der Corporate-Bereiche (CI, CC, CB, CD).
Mitarbeitergespräche, Mitarbeiterbeurteilung, Mitarbeiterbefragung.
Konfliktregelung, Disziplinarmaßnahmen.
Sozialbereich:
Rechtliche Grundlagen, bilanztechnische Auswertung, Sozialbilanz.
Kooperation:
Betriebsrat, Verbände, Kammern und sonstige öffentliche Einrichtungen.
RECHNUNGSWESEN UND PERSONALVERRECHNUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung der Arbeiten im dokumentären und instrumentellen Rechnungswesen erlangen,
die Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und die Folgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen,
die Grundlagen der wichtigsten Kostenrechnungssysteme einschließlich der Kalkulation beherrschen,
die Kosten für die Aus- und Weiterbildung ermitteln können,
Aufgaben der Personalverrechnung ausführen können sowie
grundlegende Kenntnisse des Steuerrechts besitzen und in allen Teilbereichen des Rechnungswesens anwenden können.
Lehrstoff:
Einführung:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche
Grundlagen; Belegwesen.
System der Doppik:
Begriff und Merkmale der doppelten Buchführung; die Bilanz als
Ausgangspunkt der Doppik; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch
einschließlich Eröffnung und Abschluß.
Kontenrahmen und Kontenplan.
Grundsätze der Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; formale
Bestimmungen; Verbuchung.
Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch.
Der Hauptbuchabschluß unter Einschaltung der Abschlußtabelle.
Bücher der Doppik:
Arten; Verknüpfung; Neben- und Hilfsbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.).
Grundzüge der Bilanzlehre:
Grundzüge der Bewertung; Waren- und Materialbewertung
(Abfassungsprinzipien).
Anlagenbewertung:
Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung; Berechnung und Verbuchung (Anlagenverzeichnis, Anlagenkartei).
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellung.
Forderungsbewertung.
Buchungsübungen (Kontierung laufender Geschäftsfälle) auch anhand
von Belegen.
Grundzüge der Personalverrechnung:
Aufgabengebiete der Personalverrechnung; Abrechnung von laufenden Bezügen (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung);
Überstundenverrechnung; Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit;
Aufwandsentschädigungen; Abrechnung von sonstigen Bezügen (Sechstelbesteuerung); besondere Fälle der Personalverrechnung, Beginn und Ende des Dienstverhältnisses; Errechnung der Dienstgeberbeiträge und -abgaben und Abfuhr an die zuständigen Stellen; Verbuchung von Lohn- und Gehaltszahlungen (auf Lohnkonto und im Hauptbuch).
Kostenrechnung:
Grundbegriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation;
Berechnung der kalkulatorischen Kosten.
Kostenzurechnung:
Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher
Leistungsverrechnung in einfachster Form.
Absatzkalkulation.
Kostenträgererfolgsrechnung.
Kostenrechnungssysteme zu Vollkosten, Teilkosten, Istkosten,
Plankosten (letztere in den Grundzügen).
Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern, Abgabeverfahrensrecht.
Ertragsteuern (Einkommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer).
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische
Entscheidungen:
Statistik; Bilanzanalyse und Betriebsvergleich.
Finanzplanung und Budgetierung.
BETRIEBLICHE INFORMATIONSVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
über Aufbau, Einsatz und Organisation der Wirtschaftsinformatik Bescheid wissen,
die Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweisen unterschiedlicher Datenverarbeitungssysteme kennen,
Problemstellungen aus dem Bildungs- und Personalbereich unter Verwendung von Standard-Softwarepaketen lösen können,
Organisationsänderungen bei Einführung und Benützung eines Datenverarbeitungssystems vornehmen können,
die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung und der Kommunikationstechnik auf Mitarbeiter, Betrieb und Gesellschaft kennen und beurteilen können,
Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten von Personal- und Bildungsinformationssystemen sowie deren Problematik, insbesondere in datenschutzrechtlicher Hinsicht kennen sowie
mit der einschlägigen aktuellen Terminologie vertraut sein.
Lehrstoff:
Daten; Hardware; Software.
Systemintegration:
Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen; Zusammenwirken der Systemelemente.
Gerätebedienung:
Basiseinheit; Peripherie.
Betriebssystem und Benutzeroberfläche; Arten und Verwaltung von
Dateien.
Installation von Software.
Tabellenkalkulation:
Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.
Hierarchie der Daten; Grundlagen der Datenmodellierung; Funktion,
Arbeitsweise, Handhabung.
Datenverarbeitungssysteme:
Computersysteme; Nutzungsformen; Betriebsarten.
Datentransfer; Telekommunikation; Nutzung von öffentlichen
Datenbanken.
Datenverarbeitung und Recht:
Datenschutz; Schutz geistigen Eigentums.
Datensicherheit.
Semester:
Grundlagen der Programmierung:
Systematik der Problemlösung; Strukturen und deren Umsetzung.
Kaufmännische Problemlösungen:
Problemanalyse; Lösungsalternativen; Auswahl der Lösungsmethode; Realisierung; Dokumentation.
Bildungs- und Personalinformationssysteme
Lehrstoff:
Einsatz von Personalinformationssystemen;
Personalinformationssysteme und Datenschutz.
Lernsoftware:
Überblick und Beurteilung.
Einsatz von Expertensystemen zur Erstellung von Programmen zur Selfeducation.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum, Gesellschaft und Umwelt.
8. VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die gesamtwirtschaftlichen Probleme und Gesetzmäßigkeiten der Volkswirtschaft als Grundlage für das Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft, in der EU und in der Weltwirtschaft kennen,
fähig sein, volkswirtschaftliche Vorgänge beurteilen zu können und sich kritisch mit wirtschaftspolitischen Aussagen und Maßnahmen auseinanderzusetzen sowie
imstande sein, die Zusammenhänge in volkswirtschaftlichen, weltwirtschaftlichen und ökologischen Bereichen zu verstehen.
Lehrstoff:
Volkswirtschaftliche Grundlagen:
Makro- und Mikroökonomie; Probleme wirtschaftspolitischen Handelns.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen:
Freie Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, soziale Marktwirtschaft; bestehende Wirtschaftsordnungen; Konvergenzthese; Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik; Sozialpartner.
Konjunkturlehre:
Konjunkturzyklen; Wirtschaftswachstum.
Lehre und Politik von der Produktion:
Faktoren Grund und Boden (Renten, Standorte, Umweltschutz, Energiepolitik, Agrarpolitik).
Faktor Arbeit:
Arbeitsteilung und Rationalisierung; Arbeitskosten;
Vollbeschäftigung und Arbeitslosigkeit; Arbeitsflexibilisierung;
Frauenarbeit; Arbeitsmarkt- und Lohnpolitik.
Faktor Kapital (Begriff und Entstehung):
Sparen; Zinsen; Investition.
Faktor Know-how und Innovation.
Faktor Umwelt.
Faktorenzusammenwirken.
Zahlungsbilanz; Bedeutung des Fremdenverkehrs für den inländischen Arbeitsmarkt.
Lehre und Güterverteilung:
Überblick über die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung;
Einkommensverteilung.
Lehre und Politik des Güterverbrauches:
Konsum; Einflußfaktoren der Konsumfunktion; Konsumentenschutz;
Konsumpolitik und Probleme der Wohlstandsmessung.
Konjunktur- und Budgetpolitik:
Ziele, magisches Vieleck, Mittel, Steuerungsmaßnahmenkatalog;
Budget und Budgetpolitik; konjunktur- und budgetpolitische Maßnahmen.
BILDUNGS- UND BETRIEBSSOZIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
wichtige soziologische Theoriebildungen kennen,
Verständnis für die Eigenart der Bildungs- und Betriebssoziologie aufbringen,
über die Sozialisationsmuster und -strukturen sowie über die Rolle der Sozialisation im Bildungsverhalten und im Betrieb Bescheid wissen,
fähig sein, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Bildung stattfindet, zu erkennen und zu analysieren,
fähig und bereit sein, gesellschaftliche Trends in der Bildungs- und Personalplanung zu berücksichtigen sowie
auf Grundlage des erworbenen Wissens gesellschaftlich verantwortungsbewußt bei der Erstellung und Beurteilung von Bildungsprogrammen agieren.
Lehrstoff:
Einführung in die Soziologie:
Gegenstand der Soziologie; Grundbegriffe, Methoden und Techniken.
Soziologische Theorien und ihre Anwendbarkeit auf Personalentwicklung und Personalmanagement.
Grundzüge der Bildungs- und Betriebssoziologie:
Bildung und Gesellschaft; soziale Instanzen der Bildung; soziale Funktionen der Bildung; Bildung als soziale Qualifikation und als Qualifikation für den Arbeitsmarkt; der Betrieb als soziale Organisation.
Das österreichische Bildungssystem:
Bildungspolitische Konzepte und Zielvorstellungen der gesellschaftlichen Interessensvertretungen seit 1945; Strukturwandel und seine Auswirkungen auf den Bildungs- und Personalbereich.
Sozialisation und Bildungsverhalten:
Wesentliche Theorieansätze der Sozialisationsforschung (Lern- und Verhaltenstheorien, Rollen- und Interaktionstheorien, psychoanalytische Theorien, sozio-ökonomische Theorien);
Sozialisationsinstanzen (Familie, Gruppe, Schule, Beruf); ausgewählte Konzeptionen von Forschungsansätzen (klassen- und schichtenanalytische Sozialisationsforschung, life-event-Forschung);
Arbeitssituation und gesellschaftliches Bewußtsein.
Bildungs- und betriebssoziologische Reflexion aktueller gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen und Perspektiven (national und international).
RECHT MIT SCHWERPUNKT ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Prinzipien der Verfassung kennen,
öffentliches Recht und privates Recht unterscheiden können,
Grundbegriffe der Verwaltung und des Verwaltungsverfahrensrechtes kennen,
Grundzüge des Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrechtes beherrschen,
Grundlagen des Zivilprozeßrechtes kennen,
über die gesetzlichen Grundlagen des österreichischen Bildungswesens Bescheid wissen,
fähig und bereit sein zur verantwortungsbewußten Wahrnehmung politischer Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten,
die demokratische Gesellschaftsordnung und das rechtsstaatliche Prinzip in allen Bereichen bejahen,
die Rechtsstellung der einzelnen Arbeitnehmergruppen, das Arbeitsvertragsrecht und Grundzüge der Arbeitsmarktpolitik kennen,
Kenntnisse über die gesetzlichen und freiwilligen Sozialversicherungssysteme besitzen,
fähig und bereit sein, bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zwischen Personalabteilung und betrieblichen Interessensvertretungen zu vermitteln,
die verfassungs- und einfachgesetzlichen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes bejahen sowie
zur Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Semester:
Grundbegriffe der Rechtslehre:
Rechtsordnung; Arten des Rechts; Verfassung; Zugang zum Recht.
Verwaltung und Verwaltungsverfahren:
Verwaltungsakte und Verwaltungsverfahren; Rechtsschutz;
Verwaltungsstrafrecht.
Wirtschaftsrecht:
Gewerberecht; Wettbewerbsrecht; Datenschutz.
Privatrecht:
Schuldrecht, insbesondere Vertrags- und Schadenersatzrecht;
Konsumentenschutz.
Recht und Bildung:
Das österreichische Bildungswesen und seine rechtlichen Aspekte;
schulrechtliche Normen.
Wesen und Aufgabe der Gerichtsbarkeit:
Zivilgerichtsbarkeit mit Exekutions- und Insolvenzrecht (insbesondere Schutz der Arbeitnehmer); einfache Schriftsätze;
Strafrecht, allgemeiner und besonderer Teil, Strafprozeßordnung.
Arbeitsrecht:
Entwicklung des Arbeitsrechtes; Arbeitnehmergruppen;
Arbeitsvertrag; Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Lehrvertrag; Urlaubsrecht; Schadenersatz und Dienstnehmerhaftung.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Zeitablauf, Kündigung, Entlassung, Austritt, einvernehmliche Auflösung; die sich daraus ergebenden finanziellen und rechtlichen Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber; besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz; verfahrensrechtliche Bestimmungen; Arbeitnehmerschutz.
Gesetzliche und private Interessensvertretungen.
Kollektives Arbeitsrecht:
Kollektive Rechtsgestaltung; Arbeitskampfrecht; Betriebsverfassung.
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit; Unterstützung der Interessensvertretungen und Kammern bei rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Sozialversicherungsrecht:
Grundsätze der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; Sozialhilfe der Länder und Gemeinden; Bildungsinstitutionen der Arbeitsmarktförderung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel dieses Unterrichtsgegenstandes ist die sichere Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung einschließlich der Desktop-Publishing-Funktionen. Das Erlernen des 10-Finger-Tastschreibens hat dem voranzugehen.
Der Schüler soll
das 10-Finger-Tastschreiben und die Funktionen der elektronischen Schreibsysteme anwenden können,
im Abschreiben von Texten und im Schreiben nach Diktat gewandt sein,
zum rationellen Arbeiten mit Diktiergeräten fähig sein,
imstande sein, Phonogramme wortgetreu und normgerecht maschinschriftlich zu übertragen und
fähig sein, Tonträger normgerecht besprechen zu können.
Der Schüler soll weiters unter Verwendung einer in der Praxis häufig verwendeten Textverarbeitungssoftware
die Standardfunktionen beherrschen,
Daten eines Datenbank-, Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammes in das Textverarbeitungsprogramm einbinden können,
die computerunterstützte Textverarbeitung unter Einbeziehung des Schreibens nach Tonträgern praxisgerecht anwenden können,
die organisatorischen Maßnahmen sowie die ergonomischen und sozioökonomischen Aspekte der Bildschirmarbeit überblicken können,
über die Büroorganisation und über die eingesetzten Organisationsmittel Bescheid wissen sowie
zur selbständigen Lösung von praxisorientierten Aufgabenstellungen fähig sein.
Lehrstoff:
10-Finger-Tastschreiben einschließlich des normgerechten Anwendens der Ziffern und Sonderzeichen.
Grundlagen der Hard- und Software:
Elektronische Schreibsysteme.
Gerätebedienung; Verwendung von Betriebssystem und Benutzeroberfläche in der computerunterstützten Textverarbeitung.
Standardfunktionen des eingesetzten Textverarbeitungsprogrammes. Datensicherung.
Verwaltung von Dokumenten auf Datenträgern.
Texterfassung nach schriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern.
Korrekturregeln; Einführung in Typographie und Layout.
Formale Gestaltung einfacher und anspruchsvollerer Schriftstücke nach der ÖNORM A 1080 mit und ohne Vordruck unter Anwendung praxisgerechter Korrekturverfahren.
Textverarbeitungs-Softwarepaket:
Erweiterte Funktionen.
Serienbrief; Direct Mail.
Einscannen von Bildern und Texten; Nachbearbeitung der gescannten Vorlagen; Verknüpfen und Einbinden (Grafiken, Bilder, gescannte Texte).
Verwenden, Verknüpfen und Einbinden von Daten aus anderen Softwarepaketen (Datenbank, Tabellenkalkulation, Präsentationsgrafik).
Automatisieren von Arbeitsabläufen mit Hilfe von Makros.
Nutzung von Präsentationssoftware.
Desktop-Publishing:
Standardfunktionen, Arbeitsweise, einfache Anwendungen,
professionelles Layout.
Schriftguterstellung:
Formulieren von Routinetexten bis zur Diktatreife; Gestalten anspruchsvoller Texte nach schriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern; inhaltliches und formales Überarbeiten; Rationalisierungsmöglichkeiten.
Fallbearbeitung.
Protokoll:
Arten; sprachlicher, inhaltlicher und formaler Aufbau;
Organisationsaufgaben.
Schreiborientierter Bildschirm-Arbeitsplatz:
Aspekte der Arbeitsplatzqualität (Organisation, Ergonomie, Ökologie, Entwicklungstendenzen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
grundlegende Kenntnisse der Organisationspsychologie erlangen,
Verständnis für die soziale Struktur und die zwischenmenschlichen Beziehungen in Betrieben und Organisationseinheiten unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Bildungs- und Personalmanagements aufbringen,
mit den Interventionstechniken in sozialen Systemen vertraut sein,
die Auswirkungen verschiedener Organisationsstrukturen auf den einzelnen Mitarbeiter erkennen sowie
die Bedeutung der Teamarbeit für die Lösung komplexer Probleme verstehen.
Lehrstoff:
Formalstruktur von Organisationen:
Positionen, Rollen, Organigramm; Persönlichkeitstheorien.
Leistungsfaktoren:
Fähigkeit, Motivation, Erwartung; Merkmale motivierender Arbeitsinhalte; Job Enlargement, Job Enrichment, Job rotation.
Sozialpsychologie der Gruppe:
Gruppe als soziale Einheit, formelle und informelle Ordnung; Kontakt und soziale Distanz, Kommunikationsstruktur.
Organisatorische Sozialisation:
Sozialisationsprozesse; Gruppennormen; Erfolg und Anpassung.
Gruppendynamik:
Gruppenstruktur; Steuerung von Gruppenprozessen, Interventionstechniken.
Entscheidungen in Organisationen; Kooperation und Konflikt; Konfliktursachen, Konfliktdynamik und Konfliktlösung, Beratungsgespräche.
Personal placement:
Stellenbewerbung; Einstellungsgespräche; Leistungsanreize;
berufliche Entwicklung und Karriere; Absentismus und Fluktuation.
Arbeitsunzufriedenheit:
Theorien und Bestimmungsfaktoren; Betriebsklima.
b) Kommunikationstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
grundlegende Kenntnisse der Kommunikationspsychologie erlangen,
Einsicht in die Bedeutung zwischenmenschlicher Kommunikation gewinnen,
Kommunikationswirkungen und -störungen erkennen,
mit wirksamen Kommunikationstechniken in sozialen Systemen und ihrer Anwendung in Gesprächs-, Konflikt- und Beratungssituationen vertraut sein,
imstande sein, Besprechungen und Konferenzen zu organisieren und zu moderieren sowie
zur wirksamen Kommunikation und Kooperation in Arbeitsgruppen fähig sein.
Lehrstoff:
Kommunikationsmittel:
Verbale und nonverbale Ausdrucksformen; Handlungssignale, Körperausdruck und -präsentation; digitale und analoge Kommunikation (Inhalts- und Beziehungsaspekt).
Kommunikationsinhalt:
Sachinhalt; Selbstoffenbarung; Beziehungsdefinition; Appell.
Kommunikationswirkungen:
Bewertung des Senders; Einstellungsänderung bei verschiedenen Mitteilungsqualitäten; Dissonanz- und Konsistenztheorien.
Kommunikationsstörungen:
Beziehungsstörungen, Selbstoffenbarung - Selbstvergebung; Mehrdeutigkeit; verschiedene Interpunktionen; paradoxe Kommunikation.
Kommunikationsmodelle:
Anwendung in Beratungs- und in Konfliktsituationen.
Rhetorische Kommunikation:
Bedeutung des Zuhörens; Fragetechniken; Gesprächstechniken; Umgang
mit Manipulation und Aggression.
Gesprächsformen:
Zielorientiertes Gespräch, Verkaufsgespräch, Beratungsgespräch,
Kritikgespräch.
Argumentationstechnik und Verhandlungsführung;
Mitarbeiterbesprechung.
Klärungshilfe:
Methoden zur Förderung der Selbstklärung; Metakommunikation.
Systemische Diagnose und Intervention.
Konferenztechnik:
Organisatorische Vorbereitung; Prinzipien und Methoden der Moderation; Diskussionsvorbereitung, -durchführung und -auswertung.
c) Managementtechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Führungstechniken als Grundlage der Bewältigung von Führungsaufgaben beherrschen,
Managementtechniken vor allem im Bereich des Bildungs- und Personalmanagements einsetzen können,
die Bedeutung des richtigen Führungsverhaltens für den Erfolg von Organisationen verstehen und
zur Delegation, Kooperation und Entscheidungsfindung in Arbeitsgruppen fähig sein.
Lehrstoff:
Managementfunktionen:
Zielsetzung und Planung; Entscheidung; Organisation und Kontrolle.
Managementkonzepte und Managementtechniken.
Macht, Einfluß und Führung:
Führungstheorien; Führungseigenschaften; Situationstheorie der Führung.
Führungsstile und Konsequenzen; Umgang mit Mitarbeitern und Vorgesetzten.
Führungsmodelle und deren Auswirkungen:
Konzept überlappender Gruppen; Kontingenzmodell.
Selbstmanagement:
Zeit- und Streßmanagement; Time management und andere rationelle
Arbeitstechniken.
Kooperation und Wettbewerb:
Partizipative Führung in Arbeitsgruppen; Teamfähigkeitstraining in Planspielen.
Entscheidungen in Organisationen:
Problemdefinition, Motivierung, Lösungsmöglichkeiten, Bewertung; Schwierigkeiten im Entscheidungsprozeß; Entscheidungstraining anhand von Fallstudien (Einzel- und Gruppenentscheidungen).
Kreativität in Organisationen:
Die kreative Person, die kreative Gruppe und der kreative Prozeß; Führung und Kreativität; Kreativitätstechniken und Kreativitätstraining.
Änderungen in Organisationen:
Ursachen, Grundlagen, Probleme bei Änderungen des Führungstils; Organisation der innerbetrieblichen Weiterbildung; Probleme und Lösungsansätze.
PSYCHOLOGIE UND EIGNUNGSDIAGNOSTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Kenntnisse über differentielle Psychologie, über psychosoziale Entwicklung sowie über Eignungsdiagnostik erlangen,
als Bildungs- und Personalmanager imstande sein, die Bedeutung der verschiedenen Lebensabschnitte für Ausbildung und Weiterbildung zu erkennen sowie
Einblick in die Möglichkeiten und Grenzen diagnostischer Hilfsmittel, insbesondere von Tests, für Bildungsberatung und Personalauswahl gewinnen.
Lehrstoff:
Persönlichkeitsbegriff; psychische Funktionen und Kräfte;
Wahrnehmung, Gedächtnis, Lernen, Motivation und Emotion.
Intelligenz:
Strukturmodelle; Entwicklung und Förderung der Intelligenz;
Kreativität.
Empirische Persönlichkeitsforschung:
Persönlichkeitsfragebögen; Strukturmodelle;
Persönlichkeitsunterschiede und ihre Bedingungen.
Testpsychologische Gütekriterien; Möglichkeiten und Grenzen der Diagnostik.
Psychosoziale Entwicklung:
Entwicklung des Jugendlichen, des Erwachsenen und des älteren Menschen; entwicklungspsychologische Bildungsdeterminanten.
Grundfragen der Arbeitspsychologie:
Aspekte der Arbeitsgestaltung, Arbeitsanalyse.
Verhaltensbeobachtung und -beschreibung; formelle und informelle
Tests.
Personalaufnahme:
Stellenbeschreibung, Anforderungsprofile, Suchstrategien, Auswahlmethoden, psychologische Tests (Einsatz, Durchführung, Auswertung, Interpretation), Vorstellungsgespräche.
Mitarbeiterbeurteilung:
Beurteilungsaspekte und -verfahren, Beurteilungsgespräche, Mitarbeitergespräch.
14. PERSONALENTWICKLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Einsicht in die Probleme der Personalauswahl und der Personalführung gewinnen,
die einschlägigen Verwaltungsarbeiten beherrschen,
Einblick in die Ziele und Grundsätze beruflicher Aus- und Weiterbildung mit besonderer Bedeutung von institutioneller bzw. betrieblicher Erwachsenenbildung bekommen,
fähig sein, den Personal- und Bildungsbedarf eines Unternehmens bzw. einer Bildungsinstitution zu planen sowie
die Bedeutung des Qualitätsmanagements für den Erfolg von Organisationen verstehen.
Lehrstoff:
Personalpolitische Grundsätze; Personalbedarfsplanung und Personalmarketing.
Personalbeschaffung und Recruiting:
Stellenanzeigen; Vorstellungsgespräch; Gesprächsführung und Auswertungshilfen; Fragebögen; Einstellungstests und Assessment
Center.
Personalführung:
Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterbeurteilung.
Mitbestimmung.
Vorschlagwesen im Betrieb.
Präsentation und Selbstpräsentation.
Bildung als Marketinginstrument; Stellenwert betrieblicher bzw. institutioneller Erwachsenenbildung.
Analyse, Erstellung und Bewertung von Bildungsangeboten; Erstellen von Bildungskonzepten; Bildungsberatung; innerbetriebliche Laufbahnplanung.
Innerbetriebliche Kurse und Seminare; arbeitsbezogene Ausbildung;
Training on the Job; Lernzirkel; Kreativitätszirkel, Qualitätszirkel;
duale Ausbildung; Instruktorenausbildung.
Fächerübergreifende Projekte.
15. ANGEWANDTE STATISTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Grundlagen der beschreibenden Statistik beherrschen,
deskriptive Maßzahlen berechnen können,
statistische Ergebnisse graphisch darstellen können,
Kenntnisse der Kombinatorik und Wahrscheinlichkeitsrechnung sowie der Inferenzstatistik und Hypothesenprüfung besitzen,
fähig sein, statistische Berechnungen und Programme auf wirtschaftspraktische Probleme anzuwenden und deren Ergebnisse zu bewerten sowie
die Bedeutung der angewandten Statistik für die sozialwissenschaftlichen Grundlagen und Evaluationserfordernisse im Rahmen des Bildungs- und Personalmanagements erkennen.
Lehrstoff:
Statistische Grundbegriffe:
Stichprobe, Merkmalsausprägungen, Skalenniveau; tabellarische und graphische Darstellung; statistische Kennzahlen, Mittelwert; Varianz, Regression und Korrelation.
Grundlagen der Kombinatorik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Verteilungsfunktionen, Binominalverteilung, normalverteilte und nicht normalverteilte Merkmale, Verteilungsparameter.
Parameterschätzung und Konfidenzintervalle für Parameter:
Testen von Hypothesen; Unterschiede zwischen Stichproben bzw. Populationen; Signifikanzniveau.
Testverfahren für Stichprobenunterschiede bei normalverteilten Merkmalen; abhängige und unabhängige Stichproben; T-Test, F-Test, Varianzanalyse.
Verteilungsunabhängige, parameterfreie Testverfahren; Prüfverfahren für Unterschiede zwischen empirischen und theoretischen Verteilungen.
Einsatz statistischer Programme bzw. Programmpakete am PC:
Kodierung, Datenerfassung, Methodenauswahl, Auswertung und Präsentation.
Planung und Auswertung von qualitativen und quantitativen Erhebungen im Bildungs- und Personalwesen; Verstehendes Lesen von sozialwissenschaftlichen Untersuchungen.
BILDUNGSPLANUNG UND -ADMINISTRATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die einzelnen Schritte zielgerichteter, umfassender Bildungsplanung beherrschen,
Bildungsbedarfserhebung durchführen und Bildungsprogramme erstellen können,
organisatorische Aktivitäten im Rahmen der Bildungsadministration unter Nutzung moderner Technologien setzen können,
moderne Dokumentationsformen und Drucktechniken unter Nutzung entsprechender Technologien kennen und einsetzen können sowie
statistische Auswertungen, deren Dokumentation und Präsentation im Rahmen der Bildungsadministration vornehmen können.
Lehrstoff:
Bereiche der Bildungsplanung:
Zielsetzungen, Rahmenbedingungen, Planungsschritte.
Betriebliche und institutionelle Bildungsorganisationen:
Erstellung von Anforderungsprofilen, umfassende Bildungsbedarfserhebung und Adressatendefinition.
Trainernominierung, Konzept- und Designbewertung, Kalkulation der Kosten, Entscheidungsfindung, Pilotabwicklung und Validierung.
Schritte zur Durchführung und Teilnehmernominierung eines Seminares:
Ausschreibung, Durchführung, Erfolgskontrolle.
Transferförderung, Transfersicherung, Bildungscontrolling, Bildungskennziffern.
Bildungsmarkt:
Anbieter, Nachfrage, Marktbeobachtung, innerbetriebliche und überbetriebliche Bildungsmaßnahmen.
Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen, Vortragenden und Trainern.
Qualifikation interner und externer Ausbildner.
Organisatorische Vorbereitung von Bildungsveranstaltungen
(Tagungen, Symposien, Seminare, usw.).
Bildungsmarkt im Unternehmen, in der Institution, Erstellung von Bildungsprogrammen und Bildungsangeboten.
Medientechnik, Architektur, zweckmäßige Einrichtung von Bildungsräumen.
Administrative Abläufe im Bildungswesen, Dokumentation und Karteiführung.
PC-Nutzung im Bildungswesen.
17. LEHR- UND LERNTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Kenntnisse über die Psychologie des Lehrens und Lernens erwerben und deren Umsetzung in der Praxis vornehmen können,
die pädagogischen und andragogischen Prämissen bei der Erstellung von Lern- und Seminarprogrammen kennen sowie
zur Durchführung von Lernberatungen und zur Abhaltung von Kursen zur Verbesserung der Lerntechniken fähig sein.
Lehrstoff:
Theoretische Grundlagen:
Reiz- und Reaktionstheorien, kognitive Theorien, übergeordnete
Lernmodelle.
Erkenntnisse aus der Gehirnforschung.
Aufnahme, Verarbeitung und Abrufen von Informationen.
Lernverhalten Erwachsener:
Grundlagen der Andragogik, Lernmanagement für Erwachsene, Lernen in der Gruppe.
Lernen in Bildungsveranstaltungen und am Arbeitsplatz.
Kommunikation in Bildungsveranstaltungen, kreatives Lernen.
Modelle der Lernmotivation:
Angst und Streß und deren Auswirkungen auf den Lern- und Arbeitsprozeß.
Entspannungstechniken.
Lernmodelle als Grundlage für die Planung und Gestaltung von
Bildungs- und Ausbildungsprozessen.
Instruktorenverhalten; didaktische Prinzipien.
Ertragssicherung und Leistungskontrolle.
Individuelle Unterschiede beim Lernen, Behebung von Lernschwächen
und Lernstörungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Informationen effektiv weitergeben und wirksam präsentieren können,
zur ziel- und partnerorientierten Kommunikation fähig sein,
mit den Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten von Medien vertraut sein sowie
audiovisuelle Medien handhaben und zielorientiert einsetzen können.
Lehrstoff:
Medien:
Begriffsbestimmung; Einteilung.
Einsatz von Medien für Bildung und Unterhaltung.
Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung.
Medien im Unterricht:
Einfluß auf Unterrichtsgestaltung und -verlauf; Auswahl und Einsatz
der Medien unter Berücksichtigung der didaktischen Absicht.
Präsentationsformen in der betrieblichen Praxis.
Rhetorik:
Aufbau, Gestaltung und Umsetzung von Referaten, Vorträgen und Präsentationen.
Die moderne Besprechung:
Leitungs- und Moderationstechniken.
Richtiger Einsatz technischer Hilfsmittel wie Flip-chart, Overhead-Projektor, Pinwand und Video.
Visualisierungstechniken:
Einsatz bei der Präsentationsvorbereitung und während der Präsentation.
Gestaltung praxisbezogener Unterrichtsmedien (Skriptum, Flipchart, Overheadfolie, Dias, Video, Desk-Top-Publishing).
Planung und Durchführung von Projektpräsentationen unter Einsatz
von Medien und der vermittelten Methoden.
Kreative Gestaltung von Präsentationen.
AUSBILDUNG IM DUALEN SYSTEM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Einblick in die Möglichkeiten und Ziele der dualen Ausbildung erwerben,
die rechtlichen Grundlagen der Lehrlingsausbildung kennen sowie
zur Planung und Durchführung dualer Ausbildung in einem Betrieb und in der öffentlichen Verwaltung fähig sein.
Lehrstoff:
Lehrling, Lehrberechtigte, Ausbildner; Lehrberufsliste.
Lehrvertrag:
Abschluß, Protokollierung, Anmeldung in der Berufsschule und bei der Sozialversicherung.
Rechte und Pflichten des Lehrlings und des Lehrberechtigten, Ausbildungsvorschriften, Berufsschulbesuch.
Arbeitszeit, Schutz von Jugendlichen, Lehrlingsentschädigung, Urlaub, Mutterschaft, Präsenzdienst, sozialversicherungsrechtliche Stellung.
Beendigung des Lehrverhältnisses, vorzeitige Auflösung, Lehrzeugnis, Weiterverwendungspflicht, Lehrabschlußprüfung, Prüfungskosten.
Verwaltung des Lehrlingswesens:
Aushang- oder auflagepflichtige Vorschriften, Jugendvertretung im Arbeitsverfassungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz.
SEMINAR BILDUNGS- UND PERSONALMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
übertragene praxisgerechte Aufgaben unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig und in Zusammenarbeit mit anderen ausführen können,
zur Selbständigkeit, zum kritischen Urteil und zu einer kreativen und effizienten Arbeitsweise geführt werden,
Zusammenhänge im Bildungs- und Personalbereich begreifen,
zur eigenständigen Informationsbeschaffung bei der Behandlung komplexer Probleme imstande sein sowie
die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung zur permanenten Formung der eigenen Persönlichkeit einsehen.
Lehrstoff:
Konkrete Planung eines Projektes (ev. auch Durchführung, Dokumentation und Kontrolle) aus dem Bereich Bildung bzw. Ausbildung, wie zB Design eines Seminars.
Erstellung eines Schulungskonzeptes, Vorbereitung eines Bildungsprogrammes und anderer konkreter Projekte des Bildungswesens in Wirtschaft und Verwaltung.
Selbständige Bearbeitung eines Projektes:
Informationsbeschaffung, Entwickeln von Lösungsschritten,
Erarbeiten von Ergebnissen.
Vorbereitung und Durchführung der Präsentation:
Reflexion der Ergebnisse unter spezieller Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Stärken- und Schwächenanalyse, Erarbeitung optimaler Lösungsansätze unter Anwendung der bereits erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Gruppe;
Ergebnisdokumentation.
Projekterstellung aus dem Personalwesen:
Selbständige Planung, Durchführung, Dokumentation, Präsentation und Auswertung aus den Themenbereichen, wie zB Mitarbeiterauswahl und Mitarbeiterdiagnostik, Mitarbeitereinsatzsteuerung, quantitative und qualitative Personalplanung, Management-Development, Änderungen bzw. Weiterentwicklung der Personalorganisation, Personaladministration und Mitarbeiterbetreuung, Arbeits- und sozialrechtliche Belange, Entlohnungssysteme, Lohn- und Gehaltsverrechnung, Erhebung über das Arbeitsklima.
B. FREIGEGENSTAND
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die grundlegenden grammatikalischen Strukturen sowie den Wort- und Phrasenschatz im Bereich der Alltags- und Wirtschaftssprache beherrschen,
zur schriftlichen und (fern-)mündlichen Kommunikation im Alltags- und Geschäftsleben fähig sein,
fremdsprachige Texte aus Wissenschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft verstehen, interpretieren und auf deutsch zusammenfassen können,
Texte ins Deutsche und in die Zielsprache übersetzen und gebräuchliche Geschäftsbriefe formulieren können,
über die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten der wichtigsten diese Sprache sprechenden Länder und über ihre Beziehungen zu Österreich informiert sein sowie
Einblick in die Medienlandschaft dieser Länder gewinnen.
Lehrstoff:
Thematischer Bereich:
Formen der betrieblichen und innerbetrieblichen Organisation; Strukturen und Institutionen des Bildungswesens; internationale kulturelle Beziehungen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung (jeweils in den adäquaten Kommunikationsformen, wie Telex, Brief und Vordruck).
Kommunikationsformen:
Frage, Antwort; Gespräch; Diskussion; Notizen; Bericht;
Zusammenfassung; Übersetzung.
Sprachstruktur:
Zusammenfassender Überblick über die Formenlehre.
Thematischer Bereich:
Staatliche und politische Einrichtungen der diese Sprache sprechenden Länder und Österreichs; internationale wirtschaftliche politische und kulturelle Beziehungen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Reklamation im Rahmen des Kaufvertrages; schriftliche Einladungen.
Kommunikationsformen:
Frage, Antwort; Gespräch; Zusammenfassung, Kommentar; Referat; Diskussion; Interpretation von Statistiken; Übersetzung.
Sprachstruktur:
Im Alltags- und Geschäftsleben relevante Sprachregister.
Thematischer Bereich:
Bildungssoziologie; Medien; Puplic (Anm.: richtig: Public) relations; wirtschafltiche (Anm.: richtig: wirtschaftliche), kulturelle und politische Beziehungen.Bildungssoziologie; Medien; Puplic Anmerkung, richtig: Public) relations; wirtschafltiche Anmerkung, richtig: wirtschaftliche), kulturelle und politische Beziehungen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Telekommunikation.
Kommunikationsformen:
Frage, Antwort; Gespräch; Bericht; Präsentation; Verhandlung; Referat und Diskussion; Zusammenfassung; Kommentar; Übersetzung.
Sprachstruktur:
Im Alltags- und Geschäftsleben relevante Sprachregister.
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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).
*2) Mit Computerunterstützung.
*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.