Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gültigkeit der Familienbeihilfenkarten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 153/1995Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. Nr. 201/1996).Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,).
Text
§ 1. Ausgestellte Familienbeihilfenkarten als Grundlage für die Auszahlung der Familienbeihilfe durch Dienstgeber und auszahlende Stellen verlieren mit 30. April 1995 ihre Gültigkeit. Paragraph eins, Ausgestellte Familienbeihilfenkarten als Grundlage für die Auszahlung der Familienbeihilfe durch Dienstgeber und auszahlende Stellen verlieren mit 30. April 1995 ihre Gültigkeit.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009
Dokumentnummer
NOR12109980
Alte Dokumentnummer
N6199524810L