Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des BMWFK
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 229/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 131/1998Bundesgesetzblatt Nr. 229 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Gleichwertigkeit der Frauenforschung
§ 10. Wissenschaftliche Themen aus dem Bereich der Frauenforschung sind im Rahmen von Qualifikationsbeurteilungen (zB im Habilitationsverfahren oder im Überleitungsverfahren) innerhalb des wissenschaftlichen Faches als gleichwertig mit Arbeiten zu anderen Forschungsthemen anzusehen. Interdisziplinäre und außeruniversitäre Leistungen im Rahmen der Frauenforschung sind hiebei besonders zu berücksichtigen. Paragraph 10, Wissenschaftliche Themen aus dem Bereich der Frauenforschung sind im Rahmen von Qualifikationsbeurteilungen (zB im Habilitationsverfahren oder im Überleitungsverfahren) innerhalb des wissenschaftlichen Faches als gleichwertig mit Arbeiten zu anderen Forschungsthemen anzusehen. Interdisziplinäre und außeruniversitäre Leistungen im Rahmen der Frauenforschung sind hiebei besonders zu berücksichtigen.
Dokumentnummer
NOR12110346
Alte Dokumentnummer
N6199547597J