Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des BMWFK
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 229/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 131/1998Bundesgesetzblatt Nr. 229 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Auftragsforschung für das Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
§ 17. Bei der für Auftragsforschung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst an Einzelpersonen gewidmeten Budgetmitteln ist die bestehende Frauenquote (Anteil der Projektnehmerinnen an der Gesamtzahl der projektdurchführenden Personen) in einem Zeitraum von zwei Jahren um 20% zu erhöhen, bis eine 40%ige Frauenquote erreicht wird. Paragraph 17, Bei der für Auftragsforschung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst an Einzelpersonen gewidmeten Budgetmitteln ist die bestehende Frauenquote (Anteil der Projektnehmerinnen an der Gesamtzahl der projektdurchführenden Personen) in einem Zeitraum von zwei Jahren um 20% zu erhöhen, bis eine 40%ige Frauenquote erreicht wird.
Dokumentnummer
NOR12110353
Alte Dokumentnummer
N6199547604J