Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gefahrenklassen-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 637/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 239/2002Bundesgesetzblatt Nr. 637 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 239 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
63/04 Bundesbedienstetenschutz
Text
§ 2. Folgende Dienststellen und Dienststellenteile mit einem hohen Gefährdungspotential werden der Gefahrenklasse I zugeordnet: Paragraph 2, Folgende Dienststellen und Dienststellenteile mit einem hohen Gefährdungspotential werden der Gefahrenklasse römisch eins zugeordnet:
Im Bundeskanzleramt
die Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung,
die Bundesanstalt für Virusseuchenbekämpfung bei Haustieren,
die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung,
die Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen,
der veterinärmedizinische Grenzbeschaudienst;
im Bundesministerium für Landesverteidigung
das Chemische Laboratorium, das Physikalische Laboratorium, die Zentrale Werkstoff- und Lehrenprüfstelle sowie die Prüf- und Versuchsstelle für Waffen und Munition des Amtes für Wehrtechnik,
das Heeresspital, die Militärspitäler und die Heeres-Sanitäts-Anstalten;
im Bundesministerium für Inneres der Entschärfungs- und Entminungsdienst in der Zentralstelle;
im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft das Bundesamt für Agrarbiologie, das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft und das Institut für Wassergüte und das Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde des Bundesamtes für Wasserwirtschaft;
im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
das Bundesinstitut für Arzneimittel,
die Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten;
im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr die Universitätskliniken und die klinischen, chemischen und radiologischen Institute und Labors aller Universitäten und Hochschulen sowie der wissenschaftlichen Einrichtung und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Schlagworte
Werkstoffprüfstelle, Prüfstelle, Entschärfungsdienst
Dokumentnummer
NOR40000040