Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
PT-Zuordnungsverordnung 1996
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 567/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 347/1998Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Einteilung der Störungsmeldestellen
§ 11. Die in den Verwendungen Paragraph 11, Die in den Verwendungen
Leiter einer Störungsmeldestelle I undLeiter einer Störungsmeldestelle römisch eins und
Leiter einer Störungsmeldestelle IILeiter einer Störungsmeldestelle römisch zwei
bezeichneten Stellen werden wie folgt eingeteilt:
Störungsmeldestellen I sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mehr als 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.Störungsmeldestellen römisch eins sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mehr als 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.
Störungsmeldestellen II sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mindestens sechs und höchstens 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.Störungsmeldestellen römisch zwei sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mindestens sechs und höchstens 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.
Dokumentnummer
NOR12112214
Alte Dokumentnummer
N6199658423J