Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
PT-Zuordnungsverordnung 1996
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 567/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 347/1998Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Kriterien für die Verwendung „Mithilfe/BÜK''
§ 2. Die im § 1 angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat. Paragraph 2, Die im Paragraph eins, angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat.
Dokumentnummer
NOR12112205
alte Dokumentnummer
N6199658414J