Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
PT-Zuordnungsverordnung 1996
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 567/1996Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Einteilung der Verstärkerämter
§ 9.Paragraph 9,
Die in den Verwendungen
Leiter eines Verstärkeramtes I,Leiter eines Verstärkeramtes römisch eins,
Leiter eines Verstärkeramtes II undLeiter eines Verstärkeramtes römisch zwei und
Leiter eines Verstärkeramtes IIILeiter eines Verstärkeramtes römisch drei
angesprochenen Stellen werden wie folgt zugeordnet:
Verstärkerämter I sind übertragungstechnische Betriebsstellen eines FBA am Sitz der Betriebsbezirke Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.Verstärkerämter römisch eins sind übertragungstechnische Betriebsstellen eines FBA am Sitz der Betriebsbezirke Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.
Verstärkerämter II sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit mehr als elf Arbeitsplätzen.Verstärkerämter römisch zwei sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit mehr als elf Arbeitsplätzen.
Verstärkerämter III sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit bis zu elf Arbeitsplätzen.Verstärkerämter römisch drei sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit bis zu elf Arbeitsplätzen.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2016
Dokumentnummer
NOR12112212
Alte Dokumentnummer
N6199658421J