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Anlage A.3
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BIO- UND
LEBENSMITTELTECHNOLOGIE
I. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Unterrichtseinheiten Lehrver-
pflich-
A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und -ausbildung .... - - 20 20 40 III
5. Angewandte
Mathematik ......... 20 20 - - 40 I
6. Allgemeine und
anorganische Chemie 20 20 20 20 80 I
7. Organische Chemie .. 20 20 20 20 80 I
8. Analytische Chemie . 20 20 - - 40 I
9. Bio- und Lebensmit-
teltechnologie ..... 20 20 40 40 120 I
10. Chemische
Verfahrenstechnik .. - 40 - - 40 I
11. Biologie ........... 40 - - - 40 III
12. Mikrobiologisches
Laboratorium ....... - - 40 40 80 I
13. Chemisches
Laboratorium ....... 60 60 - - 120 I
14. Lebensmittel-
technologisches
Laboratorium ....... - - 80 60 140 I
15. Projektstudien ..... - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A ... 240 240 260 260 1 000
____________________________________________________________________
B. Schulautonome
Pflichtgegenstände
Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)
Kommunikation und
Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II
Lebensmittelrecht ... - - 20 20 40 III
Analytische Chemie .. - - 20 20 40 I
Angewandte Mathematik
und Datentechnik .... - - 40 40 80 I
Fermentationstechnik - - 20 20 40 I
Ernährungslehre ..... - - 20 20 40 III
Chemisches
Laboratorium ........ 20 20 - - 40 I
____________________________________________________________________
Summe B ... 40 40 40 40 160
____________________________________________________________________
Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 300 300 1 160
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen (A
und B) für Abweichungen
durch schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens ........... 260 260 260 260 1 040
höchstens ............ 320 320 320 320 1 280
____________________________________________________________________
C. Freigegenstände
Block A -
Unternehmerprüfung
Zusatzlehrgang für die
Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II
Block B -
Weiterqualifikation für
(post)sekundäre
Einstiege
Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)
Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)
Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I
_____________________
Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt römisch drei.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.1.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. Pflichtgegenstände
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1.
3. WIRTSCHAFT UND RECHT
Siehe Anlage A.1.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Siehe Anlage A.1.
5. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen;
zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen können.
Lehrstoff:
Grundrechenoperationen:
Rechnen mit Konstanten und Variablen; Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlussrechnungen; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis; Potenzen und Wurzeln.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen); Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.
Funktionen:
Funktionsgraph; lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen; Exponenzialfunktion; logarithmische Funktion; grafische Darstellung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Statistik:
Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen;
ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen können.
Lehrstoff:
Allgemeine Chemie:
Terminologie; Zustände der Materie; Stöchiometrische Gesetze.
Anorganische Chemie:
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.
Allgemeine Chemie:
Atombau und Periodensystem der Elemente; Bindungstypen.
Anorganische Chemie:
Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der
Allgemeine Chemie:
Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen); das chemische Gleichgewicht.
Anorganische Chemie:
Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.
Allgemeine Chemie:
Reaktionstypen; Komplexchemie.
Anorganische Chemie:
Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.
7. ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der
organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Grundlagen:
Nomenklatur; Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen; gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.
Semester:
Einteilung in Stoffklassen:
Funktionelle Gruppen; Strukturen, Eigenschaften.
Reaktionen:
Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).
Semester:
Di- und polyfunktionelle Stoffklassen:
Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Chrakterisierung, Vorkommen, Verwendung); natürliche und künstliche Makromoleküle.
Semester:
Aromatische Verbindungen:
Benzol und Derivate; kondensierte Aromaten.
Cyclische Verbindungen:
Alicyclen; Heterocyclen; Farbstoffe.
8. ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die Prizipien und Methoden der analytischen Chemie, den sinnvollen Einsatz und die Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben kennen.
Lehrstoff:
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen; Umgang mit Chemikalien; Handhabung von Laboratoriumsgeräten.
Chemische Analyse:
Stöchiometrische Berechnungen; das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie; Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).
Instrumentelle Analyse:
Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Verfahren (Kolorimetrie, Fotometrie, Atomabsorptionsspektrometrie); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).
BIO- UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- aufbauend auf den Kenntnissen der organischen Chemie, Biologie
und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennen lernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.
Lehrstoff:
Biotechnologie:
Ethanolische Gärung; Lösungsmittel.
Lebensmitteltechnologie:
Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.
Biotechnologie:
Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).
Lebensmitteltechnologie:
Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.
Biotechnologie:
Backhefe und "single cell protein".
Lebensmitteltechnologie:
Stärkehaltige Lebensmittel; Genussmittel; Fleisch und Fleischprodukte.
Biotechnologie:
Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.
Lebensmitteltechnologie:
Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).
Umwelttechnik:
Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung; Kompostierung; Recyclingverfahren.
CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Lebensmitteltechnologie von Bedeutung sind, kennen.
Lehrstoff:
Chemische Verfahrenstechnik:
Grundoperationen, Fließbilddarstellungen.
Chemische Betriebstechnik:
Grundlagen der technischen Reaktionsführung.
Apparatetechnik:
Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung in lebensmitteltechnischen Betrieben.
Chemische Betriebstechnik:
Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.
11. BIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierender soll
- die Bedeutung des Entstehens und die Weiterentwicklung
verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.
Lehrstoff:
Evolution:
Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution); Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller; Darwinismus.
Cytologie:
Funktion und Bau der Zellbestandteile; Feinstruktur; Nucleinsäuren (Struktur und Replikation); Stoffwechselfunktionen; Stoff- und Informationstransfer; Membranen.
Genetik:
Mendel`sche Regeln; Mutation und Mutationsauslöser; Erbkrankheiten; genetisch veränderte Organismen.
MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie kennen und sicher anwenden können.
Lehrstoff:
Mikrobiologie:
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Morphologie; Vermehrung.
Angewandte Mikrobiologie:
Mikrobiologische Arbeitsmethoden; Mikroskopieren; Steriltechniken; Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.
Mikrobiologie:
Bakteriensystematik; Physiologie; Hygieneschädlinge.
Angewandte Mikrobiologie:
Mikrobiologische Präparationen; Färbetechniken; Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Keimzahlbestimmungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen kennen
und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.
Lehrstoff:
Grundoperationen:
Laboratoriums- und Sicherheitstechnik; Umgang mit Chemikalien, Bereitung von Reagenzlösungen.
Quantitative Analyse:
Gravimetrie; Maßanalyse.
Instrumentelle Analytik:
Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensesitive Elektroden); optische Methoden (Fotometrie, spektrometrische Methoden); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).
LEBENSMITTELTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die in der beruflichen Praxis häufig verwendeten Arbeitsmethoden
kennen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.
Lehrstoff:
Lebensmittelchemie:
Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.
Lebensmittelchemie:
Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln; Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).
15. PROJEKTSTUDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Studierende soll
- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt
anwenden können.
Lehrstoff:
Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1.
LEBENSMITTELRECHT
Bildungs und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die im Fachgebiet benötigten Sachkenntnisse der einschlägigen
Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen und Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.
Lehrstoff:
Codexkommission; Begriffsbestimmungen; Zusatzstoffe, Verfälschungen.
Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika); Verkehrsbestimmungen; Lebensmittelkennzeichnungsverordnung; EU-Richtlinien.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die Prizipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über
ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.
Lehrstoff:
Qualitative Analyse:
Identifizierung von Kationen und Anionen; physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).
Präparative Verfahren:
Trenn- und Reiningungsmethoden.
Optische Verfahren:
Physikalische optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).
Spezielle Anwendungsgebiete:
Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.
ANGEWANDTE MATHEMATIK UND DATENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige
Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennen und gängige Standardsoftware anwenden können.
Lehrstoff:
Geometrie:
Geometrische Grundelemente; Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln); Kongruenz und Ähnlichkeit; Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten;
Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper;
Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.
Datenverarbeitung:
Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen; Textverarbeitung; Tabellenkalkulation; Präsentationssoftware.
FERMENTATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die Funktion von Bioreaktoren verstehen und den Umsatz von
Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen, die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation anwenden und der fachlichen Entwicklung folgen können.
Lehrstoff:
Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen; Prozesstechniken.
Belüftungssysteme, Stoffübergänge; Scale-up von biotechnologischen Verfahren; Up- und Downstream-Prozesse.
ERNÄHRUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
die Zusammenhänge zwischen Ernährung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit bzw. Erkrankungen kennen;
den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
sich für aktuelle Ernährungsinformationen interessieren.
Lehrstoff:
Ernährung des gesunden Menschen:
Nährstoffe, Vitamine, Mineralstoffe; Resorption, Wirkung.
Ernährungsrichtlinien in allen Lebensabschnitten:
Energiebedarf, Körpergewicht.
Diätische Ernährung:
Leichte Vollkost, Übergewicht-, Crash-Diäten; Hyperurikämie (Gicht), Hyperlipidämie (Fettstoffwechsel); Diabetes mellitus (Berechnung der BE, praktische Blutzuckermessung, Tagesplan, Fertigprodukte).
Laborwerte:
Befundung, Fachtermini.
Hypertonie:
Ernährung; praktische Blutdruckmessung.
Lebensmittelintoleranzen und Allergien:
Verkostung, Erleben mit den Sinnen (Riechen, Kautraining).
CHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- ergänzend die für die Lebensmittelanalytik wichtigen
Untersuchungen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen vertiefen.
Lehrstoff:
Ergänzungen speziell auf den Gebiet der quantitativen Analysen.
Instrumentelle Analytik:
Ergänzungen von Analyseverfahren, speziell chromatographischen Verfahren.
C. Freigegenstände
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Siehe Anlage A.1.
DEUTSCH
Siehe Anlage A.1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1.