Rechtstracker.at

Anl. 1/03

Fassungen
26.01.2001 bis 31.01.2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0326.01.200131.01.2010 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008
Anl. 1/0301.09.199625.01.2001 BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

26.01.2001

Außerkrafttretensdatum

31.01.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft vergleiche Artikel 2, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,).

Text

                                                          Anlage A.3

   LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BIO- UND

                       LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

                         I. STUNDENTAFEL 1)

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                            Unterrichtseinheiten            Lehrver-

                                                             pflich-

A. Pflichtgegenstände            Semester            Summe   tungs-

                           1.     2.     3.     4.           gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion ...........   20     20     20     20     80     (III)

2. Kommunikation und

    Schriftverkehr .....   20     20      -      -     40       II

3. Wirtschaft und Recht    -      -     20     20     40      III

4. Mitarbeiterführung

    und -ausbildung ....    -      -     20     20     40      III

5. Angewandte

    Mathematik .........   20     20      -      -     40       I

6. Allgemeine und

    anorganische Chemie    20     20     20     20     80       I

7. Organische Chemie ..   20     20     20     20     80       I

8. Analytische Chemie .   20     20      -      -     40       I

9. Bio- und Lebensmit-

    teltechnologie .....   20     20     40     40    120       I

10. Chemische

    Verfahrenstechnik ..    -     40      -      -     40       I

11. Biologie ...........   40      -      -      -     40      III

12. Mikrobiologisches

    Laboratorium .......    -      -     40     40     80       I

13. Chemisches

    Laboratorium .......   60     60      -      -    120       I

14. Lebensmittel-

    technologisches

    Laboratorium .......    -      -     80     60    140       I

15. Projektstudien .....    -      -      -     20     20       II

____________________________________________________________________

             Summe A ...  240    240    260    260  1 000

____________________________________________________________________

B. Schulautonome

   Pflichtgegenstände

   Lebende Fremdsprache    20     20     20     20     80      (I)

   Kommunikation und

   Schriftverkehr ......    -      -     20     20     40       II

   Lebensmittelrecht ...    -      -     20     20     40      III

   Analytische Chemie ..    -      -     20     20     40       I

   Angewandte Mathematik

   und Datentechnik ....    -      -     40     40     80       I

   Fermentationstechnik     -      -     20     20     40       I

   Ernährungslehre .....    -      -     20     20     40      III

   Chemisches

   Laboratorium ........   20     20      -      -     40       I

____________________________________________________________________

             Summe B ...   40     40     40     40    160

____________________________________________________________________

Gesamtsumme (A und B) ..  280    280    300    300  1 160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

  mindestens ...........  260    260    260    260  1 040

  höchstens ............  320    320    320    320  1 280

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

  Zusatzlehrgang für die

  Unternehmerprüfung ...    -      -     40     40     80       II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

  Deutsch ..............    -      -     80     80    160      (I)

  Lebende Fremdsprache .    -      -     90     90    180      (I)

  Angewandte Mathematik     -      -     90     90    180       I

_____________________

  1. Ziffer eins
    Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt römisch drei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

3. WIRTSCHAFT UND RECHT

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1.

5. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen;
  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen; Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlussrechnungen; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis; Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen); Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Funktionen:

Funktionsgraph; lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen; Exponenzialfunktion; logarithmische Funktion; grafische Darstellung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

  1. Ziffer 6
    ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen;
  • Strichaufzählung
    ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Allgemeine Chemie:

Terminologie; Zustände der Materie; Stöchiometrische Gesetze.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Allgemeine Chemie:

Atombau und Periodensystem der Elemente; Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

  1. Ziffer 13
    bis 18. Gruppe.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Allgemeine Chemie:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen); das chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Allgemeine Chemie:

Reaktionstypen; Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

7. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der

organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Grundlagen:

Nomenklatur; Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen; gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Einteilung in Stoffklassen:
    Funktionelle Gruppen; Strukturen, Eigenschaften.

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Di- und polyfunktionelle Stoffklassen:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Chrakterisierung, Vorkommen, Verwendung); natürliche und künstliche Makromoleküle.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Aromatische Verbindungen:
    Benzol und Derivate; kondensierte Aromaten.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen; Heterocyclen; Farbstoffe.

8. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Prizipien und Methoden der analytischen Chemie, den sinnvollen Einsatz und die Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen; Umgang mit Chemikalien; Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Chemische Analyse:

Stöchiometrische Berechnungen; das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie; Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).

  1. Ziffer 2
    Semester:

Instrumentelle Analyse:

Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Verfahren (Kolorimetrie, Fotometrie, Atomabsorptionsspektrometrie); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).

  1. Ziffer 9
    BIO- UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- aufbauend auf den Kenntnissen der organischen Chemie, Biologie

und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennen lernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Biotechnologie:

Ethanolische Gärung; Lösungsmittel.

Lebensmitteltechnologie:

Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Biotechnologie:

Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).

Lebensmitteltechnologie:

Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Biotechnologie:

Backhefe und "single cell protein".

Lebensmitteltechnologie:

Stärkehaltige Lebensmittel; Genussmittel; Fleisch und Fleischprodukte.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Biotechnologie:

Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.

Lebensmitteltechnologie:

Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).

Umwelttechnik:

Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung; Kompostierung; Recyclingverfahren.

  1. Ziffer 10
    CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Lebensmitteltechnologie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:

Chemische Verfahrenstechnik:

Grundoperationen, Fließbilddarstellungen.

Chemische Betriebstechnik:

Grundlagen der technischen Reaktionsführung.

Apparatetechnik:

Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung in lebensmitteltechnischen Betrieben.

Chemische Betriebstechnik:

Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.

11. BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierender soll

- die Bedeutung des Entstehens und die Weiterentwicklung

verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Evolution:

Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution); Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller; Darwinismus.

Cytologie:

Funktion und Bau der Zellbestandteile; Feinstruktur; Nucleinsäuren (Struktur und Replikation); Stoffwechselfunktionen; Stoff- und Informationstransfer; Membranen.

Genetik:

Mendel`sche Regeln; Mutation und Mutationsauslöser; Erbkrankheiten; genetisch veränderte Organismen.

  1. Ziffer 12
    MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Morphologie; Vermehrung.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Arbeitsmethoden; Mikroskopieren; Steriltechniken; Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Mikrobiologie:

Bakteriensystematik; Physiologie; Hygieneschädlinge.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Präparationen; Färbetechniken; Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Keimzahlbestimmungen.

  1. Ziffer 13
    CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen kennen

und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Grundoperationen:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik; Umgang mit Chemikalien, Bereitung von Reagenzlösungen.

Quantitative Analyse:

Gravimetrie; Maßanalyse.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Instrumentelle Analytik:

Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensesitive Elektroden); optische Methoden (Fotometrie, spektrometrische Methoden); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).

  1. Ziffer 14
    LEBENSMITTELTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die in der beruflichen Praxis häufig verwendeten Arbeitsmethoden

kennen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Lebensmittelchemie:

Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Lebensmittelchemie:

Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln; Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).

15. PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Studierende soll

- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt

anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

LEBENSMITTELRECHT

Bildungs und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die im Fachgebiet benötigten Sachkenntnisse der einschlägigen

Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen und Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Codexkommission; Begriffsbestimmungen; Zusatzstoffe, Verfälschungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika); Verkehrsbestimmungen; Lebensmittelkennzeichnungsverordnung; EU-Richtlinien.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Prizipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über

ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Qualitative Analyse:

Identifizierung von Kationen und Anionen; physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reiningungsmethoden.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Optische Verfahren:

Physikalische optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK UND DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige

Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennen und gängige Standardsoftware anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Geometrie:

Geometrische Grundelemente; Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln); Kongruenz und Ähnlichkeit; Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten;

Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper;

Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Datenverarbeitung:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen; Textverarbeitung; Tabellenkalkulation; Präsentationssoftware.

FERMENTATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Funktion von Bioreaktoren verstehen und den Umsatz von

Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen, die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation anwenden und der fachlichen Entwicklung folgen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen; Prozesstechniken.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Belüftungssysteme, Stoffübergänge; Scale-up von biotechnologischen Verfahren; Up- und Downstream-Prozesse.

ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Ernährung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit bzw. Erkrankungen kennen;
  • Strichaufzählung
    den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    sich für aktuelle Ernährungsinformationen interessieren.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Ernährung des gesunden Menschen:

Nährstoffe, Vitamine, Mineralstoffe; Resorption, Wirkung.

Ernährungsrichtlinien in allen Lebensabschnitten:

Energiebedarf, Körpergewicht.

Diätische Ernährung:

Leichte Vollkost, Übergewicht-, Crash-Diäten; Hyperurikämie (Gicht), Hyperlipidämie (Fettstoffwechsel); Diabetes mellitus (Berechnung der BE, praktische Blutzuckermessung, Tagesplan, Fertigprodukte).

Laborwerte:

Befundung, Fachtermini.

Hypertonie:

Ernährung; praktische Blutdruckmessung.

Lebensmittelintoleranzen und Allergien:

Verkostung, Erleben mit den Sinnen (Riechen, Kautraining).

CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- ergänzend die für die Lebensmittelanalytik wichtigen

Untersuchungen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen vertiefen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Ergänzungen speziell auf den Gebiet der quantitativen Analysen.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Instrumentelle Analytik:

Ergänzungen von Analyseverfahren, speziell chromatographischen Verfahren.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR40016252