Rechtstracker.at

Anl. 1/04

Fassungen
26.01.2001 bis 31.01.2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0426.01.200131.01.2010 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008
Anl. 1/0401.09.199625.01.2001 BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

26.01.2001

Außerkrafttretensdatum

31.01.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft vergleiche Artikel 2, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,).

Text

                                                          Anlage A.4

                                                         ------------

  LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE

                    CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

                        I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

---------------------------------------------------------------------

                          Unterrichtseinheiten                Lehr-

                                                              ver-

A. Pflichtgegenstände                                Summe    pflich-

                                   Semester *1)               tungs-

                              1.    2.    3.    4.            gruppe

---------------------------------------------------------------------

   1. Religion ............   20    20    20    20    80       (III)

   2. Kommunikation und

      Schriftverkehr ......   20    20     -     -    40        II

   3. Wirtschaft und

      Recht *2) ...........    -     -    30    30    60        III

   4. Mitarbeiterführung

      und -ausbildung .....    -     -    20    20    40        III

   5. Angewandte

      Mathematik ..........   20    20     -     -    40         I

   6. Allgemeine und

      anorganische Chemie

      *3) .................   20    20    20    20    80         I

   7. Organische Chemie ...   20    20    20    20    80         I

   8. Analytische

      Chemie *3) ..........   20    20    20    20    80         I

   9. Chemische

      Technologie *4) .....   30    30    20    20   100         I

  10. Chemische

      Verfahrenstechnik *4)   20    20    20    20    80         I

  11. Chemisches

      Laboratorium und

      Technikum ............  90    90    90    70   340         I

  12. Projektstudien .......   -     -     -    20    20        II

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...  260   260   260   260 1 040

---------------------------------------------------------------------

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *5)

---------------------------------------------------------------------

      Lebende

      Fremdsprache ........   20    20    20    20    80         I

      Kommunikation und

      Schriftverkehr ......    -     -    20    20    40        II

      Umweltanalytisches

      Laboratorium ........   20    20    20    20    80         I

      Angewandte

      Mathematik und

      Datentechnik ........    -     -    20    20    40         I

      Mikrobiologie und

      Biotechnologie ......    -     -    20    20    40        II

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...   20    20    40    40   120

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtsumme (A und B) ...  280   280   300   300 1 160

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtstundenrahmen

      (A und B) für

      Abweichungen durch

      schulautonome

      Lehrplanbestimmungen

      mindestens ..........  260   260   260   260 1 040

      höchstens ...........  320   320   320   320 1 280

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände

---------------------------------------------------------------------

Block A -

   Unternehmerprüfung

   Zusatzlehrgang für die

   Unternehmerprüfung ......     -     -     40     40     80     II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

   Deutsch .................     -     -     80     80    160    (I)

   Lebende Fremdsprache ....     -     -     90     90    180    (I)

   Angewandte Mathematik ...     -     -     90     90    180     I

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

Folgender Absatz ist der Anlage A.1, Kap. römisch zwei, anzuschließen:

Im Bereich der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik soll dem chemischen Laboratorium, wenn es die Ausstattung des Schulstandortes erlaubt, auch ein Technikum zur Simulation des verfahrenstechnischen Betriebes angeschlossen werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 3
    WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Recht:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Umweltschutzrecht:

Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht

(Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).

Betriebswirtschaft:

Grundzüge des Rechnungswesens.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 5
    ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen und anwenden lernen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Funktionen:

Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

  1. Ziffer 6
    ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen. Er soll ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Chemie:

Terminologie. Zustände der Materie. Stöchiometrische Gesetze.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Allgemeine Chemie:

Atombau und Periodensystem der Elemente. Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

  1. Ziffer 13
    bis 18. Gruppe.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Allgemeine Chemie:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen). Das

chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Allgemeine Chemie:

Reaktionstypen. Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12.

Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

7. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Grundlagen:

Nomenklatur. Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen. Gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Einteilung in Stoffklassen:

Funktionelle Gruppen. Strukturen, Eigenschaften.

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Di- und polyfunktionelle Stoffklassen:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung). Natürliche und künstliche Makromoleküle.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Aromatische Verbindungen:

Benzol und Derivate. Kondensierte Aromaten.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Farbstoffe.

8. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Qualitative Analyse:

Identifizierung von Kationen und Anionen. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Quantitative Analyse:

Gravimetrie.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Quantitative Verfahren:

Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reinigungsmethoden.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Elektrochemische Methoden:

Grundbegriffe der Elektrotechnik. Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Chromatographische Methoden:

Gaschromatographie, Flüssigchromatographie,

Dünnschichtchromatographie. Elektrophorese.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Optische Verfahren:

Physikalisch-optische Grundlagen. Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozeß-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

  1. Ziffer 9
    CHEMISCHE TECHNOLOGIE (einschließlich Umwelttechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Anorganisch-chemische Technologie:

Wasser und Abwasser, anorganische Laugen und Säuren. Salze. Peroxoverbindungen. Metallurgie.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Umwelttechnik:

Allgemeine Begriffe. Emission. Immission. Umweltaspekte der Kernenergie.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Organisch-chemische Technologie:

Eröl Anmerkung, richtig: Erdöl), Erdgas. Kohle. Holz und seine Produkte. Kohlenhydrate. Kunststoffe.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Umwelttechnik:

Allgemeine chemische Technologien (Energietransport, Betriebsmittel, Abfallprodukte und deren Recycling. Lagerung und Transport von Rohstoffen und Fertigprodukten). Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren; Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Chemieanlagen. Entsorgungsmethoden anhand von Beispielen in der chemischen Industrie.

  1. Ziffer 10
    CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Technische Chemie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Verfahrenstechnik:

Grundbegriffe. Grundlagen der Reaktionsführung. Verfahrens-, Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder. Prozeßleittechnik.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Spezielle Verfahrenstechnik:

Physikalische Grundbegriffe der Mechanik. Mechanische Grundoperationen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Spezielle Verfahrenstechnik:

Grundlagen der Thermodynamik. Wärmeübertragung. Thermische Grundoperationen. Energieversorgung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Chemische Betriebstechnik:
    Technische Reaktionsführung. Ermittlung betrieblicher Parameter.

  1. Ziffer 11
    CHEMISCHES LABORATORIUM und TECHNIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Technische Chemie und Umwelttechnik wichtigen Untersuchungen kennenlernen und die im Laboratorium wesentlichen Analysenverfahren und chemischen Grundoperationen beherrschen. Er soll eine Übertragung von Labordaten in Technikumsgröße unter dem Aspekt der angewandten Up-Scaling-Verfahren, der Arbeitssicherheit, der Ökologie und Entsorgung von Chemikalien bewerkstelligen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundoperationen:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik.

Quantitative Verfahren:

Gravimetrie. Maßanalyse.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Instrumentelle Analytik:

Potentiometrie. Photometrie. Atomabsorptionsspektroskopie. Elektrogravimetrie. Infrarotspektroskopie. Chromatographische Verfahren.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Präparative Verfahren:

Arbeiten unter Verwendung verschiedener Reaktionsarten mit anschließender Produktisolierung. Verfahrenstechniken wie Kühlen, Heizen, Trocknen, Destillieren, Sublimieren.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Verfahrenstechnik:

Isolierung von Naturstoffen, instrumentelle Analytik im Prozeß und Reindarstellung der Produkte.

Technikum:

Arbeiten am 20-Liter- bzw. 50-Liter-Reaktor.

12. PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Analytik, der Synthese und der chemischen Technologie bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Chemisches Laboratorium und Technikum”, „Analytische Chemie”, „Organische Chemie”, „Chemische Technologie” und „Chemische Verfahrenstechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

UMWELTANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Allgemeine Probeziehung. Qualitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Semiquantitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Probennahme und Probenvorbereitung von Wasser, Luft und Boden. Aufschlußmethoden. Analyse umweltrelevanter Parameter.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Anreicherungsverfahren. Spurenanalytik. Bestimmung von Summenparametern.

ANGEWANDTE MATHEMATIK und DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennenlernen. Er soll gängige Standardsoftware anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Datenverarbeitung:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Präsentationssoftware.

MIKROBIOLOGIE und BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie und Biotechnologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Steriltechniken. Systematische Grundlagen der Mikrobiologie.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Angewandte Mikrobiologie:

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Mikroskopieren.

Färbetechniken. Keimzahlbestimmungen.

Biotechnologie:

Fermentationsprozesse. Gewinnung von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika. Umwelttechnik.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) einschließlich Umweltrecht.

*3) einschließlich angewandte Physik.

*4) einschließlich Umwelttechnik.

*5) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR40016287