Rechtstracker.at

Anl. 1/13

Fassungen
26.01.2001 bis 31.01.2010
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1326.01.200131.01.2010 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 13

Inkrafttretensdatum

26.01.2001

Außerkrafttretensdatum

31.01.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft vergleiche Artikel 2, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,).

Text

                                                         Anlage A.13

         LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

                         HALBLEITERTECHNOLOGIE

                           I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

                         Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

                            Unterrichtseinheiten            Lehrver-

                                                             pflich-

A. Pflichtgegenstände            Semester            Summe   tungs-

                           1.     2.     3.     4.           gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion ...........   20     20     20     20     80     (III)

2. Kommunikation und

    Schriftverkehr .....   20     20      -      -     40       II

3. Wirtschaft und Recht    -      -     20     20     40      III

4. Mitarbeiterführung

    und -ausbildung ....    -      -     20     20     40      III

5. Angewandte

    Mathematik .........   40     40      -      -     80       I

6. Angewandte Physik ..   20     20      -      -     40       II

7. Angewandte Chemie ..   20     20      -      -     40       II

8. Angewandte

    Informatik .........    -     40      -      -     40       I

9. Bauelemente und

    Grundschaltungen der

    Elektronik .........   40     20     20      -     80       I

10. Fertigungs-

    technologie ........   40     40     40     40    160       I

11. Prozessdatenmess-

    technik ............   40     20      -      -     60       I

12. Betriebstechnik und

    -management ........   20     20      -      -     40       I

13. Projektstudien .....    -      -      -     20     20       II

____________________________________________________________________

             Summe A ...  260    260    120    120    760

____________________________________________________________________

B. Schulautonome

   Pflichtgegenstände

   Lebende Fremdsprache    20     20     20     20     80      (I)

   Kommunikation und

   Schriftverkehr ......    -      -     20     20     40       II

   Laboratorium für

   Betriebsorganisation     -      -     20     20     40       I

   Projektmanagement ...    -      -     20     20     40       I

   Qualitätsmanagement .    -      -     20     20     40       I

   Sicherheitstechnik ..    -      -     20     20     40       II

   Umwelttechnik und

   -management .........    -      -     20     20     40       II

   Mikroelektronik .....    -      -     40     40     80       I

   Steuerungs- und

   Regelungstechnik ....    -      -     20     20     40       I

____________________________________________________________________

             Summe B ...   20     20    160    160    360

____________________________________________________________________

Gesamtsumme (A und B) ..  280    280    280    280  1 120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

  mindestens ...........  260    260    260    260  1 040

  höchstens ............  320    320    320    320  1 280

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

  Zusatzlehrgang für die

  Unternehmerprüfung ...    -      -     40     40     80       II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

  Deutsch ..............    -      -     80     80    160      (I)

  Lebende Fremdsprache .    -      -     90     90    180      (I)

  Angewandte Mathematik     -      -     90     90    180       I

_________________

  1. Ziffer eins
    Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt römisch drei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 3
    WIRTSCHAFT UND RECHT

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 5
    ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.3.

6. ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale

Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse des Fachgebietes erlangen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülaufbau; Periodensystem; Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Elektrotechnik, Grundlagen der Vakuumtechnologie, Optik; Wellenlehre, Vakuumtechnik, Hochfrequenztechnik und Hochspannung.

Halbleiterphysik:

Leiter-Halbleiter-Isolator, Eigenleitfähigkeit, Dotierung von Halbleitern mit 3- und 5-wertigen Elementen, p-Leitfähigkeit, n-Leitfähigkeit, Strom in Sperr- und Durchlassrichtungen, pn-Übergang.

7. ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe der Arbeitsstoffe,

deren Eigenschaften, Reaktionen der Elemente und ihre Verbindungen kennen sowie Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt kritisch einschätzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Säuren, Laugen, pH-Wertbestimmung, Kohlenstoffverbindungen, Alkohole, Lösungsmittel.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Reaktive Gase und deren Spaltprodukte, Gewinnung von Reinstwasser und Wiederaufbereitung, Anforderungen an Leitungs- und Behälterwerkstoffe, Armaturen.

  1. Ziffer 8
    ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen

der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben einschließlich der Einsatzbereiche von Einzel-EDV und vernetzten Arbeitsplätzen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:

EDV-Anlagen und Netzwerke:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen und Netzwerken.

Arbeiten mit Standardsoftwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Visualisierungsprogramme, Datenbanken, Internet und Intranet, Mailsysteme; Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Datenschutz.

  1. Ziffer 9
    BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik und Mikroelektronik sowie einfache Anwendungen aus dem Fachbereich kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Allgemeine Begriffe:

Elektrische Größen, Zusammenhänge und Darstellung, Analoge und digitale Signale, Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen, Sicherheitsregeln; Information und Nachricht.

Passive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten; pn-Übergang und Diode.

Aktive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern, bipolare und unipolare Technik.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Grundschaltungen:

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger; Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Integrierte Schaltungen:

Speicherzellen, integrierte Schaltungen, Verfahren zum Isolieren und Verbinden der Schaltelemente von IC`s.

  1. Ziffer 10
    FERTIGUNGSTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die in der Halbleiter- und Leiterplattenfertigung verwendeten

Werkstoffe, Hilfsstoffe, Verfahren und Maschinen, Einflussfaktoren wie das Lay-out, die Maskenherstellung, das Assembling von Wafern unter Reinraumbedingungen sowie die Herstellung von Leiterplatten in Fabrikation und Test kennen und beurteilen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Werkstoffe:

Substrate, Halbleiterschichten, isolierende Schichten, hochleitende Schichten (Polysilizium, Silizide, Metalle).

Hilfsstoffe:

Säuren, Laugen, Schutzgase, Fotolacke.

Reinraum:

Reinraumklassifizierung, Ursachen, Arten und Auswirkungen von Verunreinigungen, Partikelmessung, reinraumgerechtes Verhalten, physikalische Anforderung an die Belüftung (Durchsatz, Strömung, Druck, Temperatur, Feuchtigkeit), technische Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Kontrollmessungen.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Verfahren:

Epitoxie, Implantation, Diffusion, thermische Oxidation, CVD-Abscheideverfahren, Strukturierung, Nasschemie-Technologie, CMP, Trockenätzung, Rückseitenprozesse, Belichtungstechnik, Reinigung, Trennen der Scheiben, Chipmontage, Bestückung, Kontaktierung, Häusen, Funktionsprüfung.

Equipment:

Oxidations- und Diffusionsöfen, Anlagen für epitaktische, CVD- und physikalische Abscheideverfahren, Belackungs-, Belichtungs- und Enwicklungsanlagen, Plasmaätzanlagen, Nasschemische Ätzbecken und Reinigungsanlagen, Ionenimplantationsanlagen, Schichtdicken- und Strukturbreitenmessgeräte, Licht- und Rasterelektronenmikroskope, Montageequipment, Tester und Prober.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Design/Lay-out:

Software Tools im Überblick, grundlegende Schritte über Entwurf, Simulation und Checks bis zum Datenfile; Mask.

Reticle-Lay-out:

Erstellung des Masken-Lay-outs für die gängigen Waferstepper; Modelle der Funktionalität der Waferstepper; Anwendung der spezifischen Softwarepakete.

Datenaufbereitung:

Funktionalität der Patterngeneratoren EBEAM bzw. LASERBEAM;

Anwendung der spezifischen Softwarepakete; Dokumentation und Archivierung der Daten; Datenformate, Datensicherung;

Datenkonversionen, Datentransfer via Netzwerk.

Maskenherstellungsprozess:

Belichtung mittels Patterngenerator; Entwicklerprozess; Ätzprozess; Defektinspektion; Partikelinspektion; Messmethoden zu den kritischen Parametern; Maskenreinigung.

Wafer Fabrication:

Implant, Diffusion, Foto, Etch, CVD, PECVD, PVD.

Leiterplattenfertigung:

Printmaterialien, Belichten, Entwickeln, Ätzen, Bohren, Bestücken.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Test:

Handler und Tester für den Schaltungstest, Anforderungen an Digital und Analogtester, Wafer-Probe-Test, Leiterplattentest, Final Test.

Assembly:

Galvanik, Assembly Technologien, Wafer-Sägen, Attach, Lead Bond, Mold, Packaging, Arten der Gehäuseformen.

  1. Ziffer 11
    PROZESSDATENMESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Messtechnik und damit die Erfassung prozessrelevanter Daten

aus dem Fachgebiet sowie die Funktionsprinzipien, Eigenschaften und Anwendungsbereiche von Sensoren kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Messtechnik:

Optische, mechanische, elektrische Messtechnik; Messung charakteristischer Eigenschaften an aktiven und passiven Bauteilen (Widerstände, Dioden, Kondensatoren, Transistoren); Laborübungen an Hand konkreter Messschaltungen.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Sensorik:

Sensoren zur Erfahrung von Wegen, Längen, Winkeln, Druck, Temperatur, Durchflussmenge, Drehzahl, Füllstand, Erfassung von Zuständen und Zeiten, magnetischen, akustischen und optischen Größen, Signalübertragung, Schnittstellen.

  1. Ziffer 12
    BETRIEBSTECHNIK- UND MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand "Betriebstechnik- und management" in Anlage A.7.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Siehe das 3. und 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Betriebstechnik- und management" in Anlage A.7.

13. PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt

anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

LABORATORIUM FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen, sein

Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation, mit besonderem Schwerpunkt auf innerbetriebliche Kunden-Lieferanten-Beziehungen.

PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Einflussfaktoren für den Projekterfolg, die organisatorische

Einbindung von Projekten und die Bedeutung des ganzheitlichen Führungsverständnisses für das Projektmanagement kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Aufgaben des Projektmanagements und des Projektleiters, Projektplanung und -durchführung; Projektdiagnosesteuerung und -controlling; Einsatz bewährter Werkzeuge/Methoden; Netzplantechnik.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Einsatz EDV gestützter Projektplanungs- und Verwaltungsprogramme an Hand konkreter Aufgabenstellungen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen und die gebräuchlichen Verfahren hierzu anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Qualitätskontrolle:

Qualitätsmonitoring unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle (SPC), Prüfpläne, Prüfschärfe, Statistik im Prüfwesen; Kalibrierung von Messgeräten, Spezifikationen, Toleranzen, Messgerätefähigkeit.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsstandards wie Semi-Standard, MIL-Standard, CECC 90000, JEDEC, Produkthaftung und Gewährleistung.

Qualitätsmanagement:

QS 9000/ISO 9000, TQM orientierte Führungsverhalten, EFQM; Korrekturmaßnahmen, Fehleranalysen, FMEA und Aktionspläne, Kapabilitätsstudien, Kundenorientierung; kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP).

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    die einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und Unfallursachen, Gefahren und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz erkennen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Methoden zur wirkungsvollen vorbeugenden Beseitigung von Unfallgefahren und Gesundheitsbelastungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Rechtliche Grundlagen:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Lärmschutz und chemische Sicherheit.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Ergonomie:

Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Anwendungen aus dem Fachbereich.

Berufskrankheiten:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel;

gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung;

ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    an der Erhaltung des Lebensraumens mitarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können;
  • Strichaufzählung
    über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen;
  • Strichaufzählung
    Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Ökologische Grundlagen:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik; ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik; Toxikologie von Schadstoffen; Methoden der Umweltanalytik; Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts; Abfallwirtschaftsgesetz; ISO 14000.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Umwelttechnische Anwendungen:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogende Funktionen im Betrieb;

Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten;

Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten, Umweltberatung in Österreich.

MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Grundlagen der digitalen Signalverarbeitung, elektronische

Bausteine für Anwendungsaufgaben in der digitalen Zähl-, Rechen- und Steuerungstechnik und die entsprechenden Schaltungen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Integrierte digitale Bausteine:

Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere Anwendungsschaltungen; Kodierverfahren; Schaltalgebra; Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Schnittstellentechnik:

Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen; serielle und parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen im Fertigungsprozess von Halbleitern kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Allgemeine Begriffe:

Unterschiede, Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen; Bausteine; speicherprogrammierbare Steuerungen; Bussysteme; Anwendungsbereiche.

Regelungstechnik:

Grundgesetze und Grundschaltungen; Regelstrecke und Regelarten.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Regelungstechnik:

PC-gestützte Steuer- und Regelungstechnik, Fehlerdiagnose.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR40016275