Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
KGG-Pauschalbeträgeverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 197/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Als neuer Fall gilt die erstmalige Antragstellung eines Elternteiles auf eine Leistung nach dem Karenzgeldgesetz wegen Betreuung eines bestimmten Kindes (mehrerer bestimmter Kinder bei Mehrlingen).
(2)Absatz 2,Als neuer Fall gilt auch die erstmalige Antragstellung des anderen Elternteiles auf eine Leistung nach dem Karenzgeldgesetz wegen Betreuung eines bestimmten Kindes (mehrerer bestimmter Kinder bei Mehrlingen).
(3)Absatz 3,Sonstige Änderungen gelten nicht als neuer Fall.
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018
Dokumentnummer
NOR12112754
Alte Dokumentnummer
N6199712348Y