Rechtstracker.at

Anl. 1/08

Fassungen
01.09.2006 bis 31.08.2019
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0801.09.200631.08.2019 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 262/2015
Anl. 1/0801.09.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/0801.09.199831.08.2003 BGBl. II Nr. 302/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 262 aus 2015,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2019aufgehoben durch BGBl. II Nr. 262/2015

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 5, Absatz 5,

Text

Anlage 1.2.3

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

römisch eins. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden                Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                                       pflich-

                                Jahrgang          Summe     tungs-

                         I.   II. III.  IV.  V.             gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ...........  2    2    2    2    2     10       (III)

2. Deutsch ............  3    2    2    2    2               (I)

3. Englisch ...........  2    2    2    2    3               (I)

4. Geschichte und

    politische Bildung .  -    -    -    2    2               III

5. Bewegung und Sport .  2    2    2    1    1              (IVa)

6. Geographie und

    Wirtschaftskunde ...  2    2    -    -    -              (III)

7. Wirtschaft und Recht  -    -    -    2    3               III

8. Angewandte

    Mathematik .........  4    3    3    2    -               (I)

9. Angewandte Physik ..  2    2    2    -    -              (II)

10. Angewandte

    Informatik .........  -    2    2    -    -                I

11. Allgemeine und

    anorganische Chemie

    2) .................  4    2    -    -    -                I

12. Analytische Chemie

    3) .................  2    2    2    2    2               (I)

13. Organische Chemie

    und Biochemie 2) ...  -    2    2    2    2                I

14. Verfahrenstechnik ..  3    2    2    -    -                I

15. Analytisches

    Laboratorium .......  4    -    -    -    -                I

16. Lebensmittelrecht ..  -    -    -    2    -               III

Pflichtgegenstände der    9   14   18   20   22

Ausbildungszweige gemäß

Abschnitt B ............

--------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl  35-  35-  35-  35-  35-  185 1)

                         39   39   39   39   39

--------------------------------------------------------------------

                                Wochenstunden              Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der                                   pflich-

Ausbildungsschwerpunkte           Jahrgang        Summe     tungs-

                         I.   II. III.  IV.  V.             gruppe

--------------------------------------------------------------------

B.1   Fleischwirtschaft

1.1   Biologie und

      Ernährung ........  -    2    3    3    2                II

1.2   Mikrobiologie und

      Lebensmittel-

      hygiene ..........  -    -    2    2    2                 I

1.3   Mikrobiologisches

      und biologisches

      Laboratorium .....  -    -    -    6    6                 I

1.4   Lebensmittel-

      technologie ......  4    2    3    3    3                 I

1.5   Chemisch-

      technologisches

      Laboratorium .....  -    5    5    6    7                 I

1.6   Betriebswirtschaft  -    -    -    -    2                II

1.7   Werkstätte .......  5    5    5    -    -               (Va)

      Wochenstundenzahl

      B.1 ..............  9   14   18   20   22

B.2   Getreidewirtschaft

2.1   Biologie und

      Ernährung ........  -    -    2    2    2                II

2.2   Mikrobiologie und

      Lebensmittel-

      hygiene ..........  -    -    -    2    2                 I

2.3   Mikrobiologisches

      und biologisches

      Laboratorium .....  -    -    -    -    6                 I

2.4   Lebensmittel-

      technologie ......  4    3    5    6    4                 I

2.5   Analytisches und

      organisch-

      präparatives

      Laboratorium .....  -    4    4    5    6                 I

2.6   Angewandte

      Betriebswirtschaft

      und Rechnungswesen

      4) ...............  -    2    2    5    2                 I

2.7   Werkstätte .......  5    5    5    -    -               (Va)

      Wochenstundenzahl

      B.2 ..............  9   14   18   20   22

--------------------------------------------------------------------

Pflichtpraktikum ....... mindestens 8 Wochen in der

                         unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den

                         V. Jahrgang

--------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände,           Wochenstunden                Lehrver-

   Unverbindliche                                           pflich-

   Übungen                       Jahrgang                   tungs-

   Förderunterricht      I.   II. III.  IV.  V.             gruppe

--------------------------------------------------------------------

C.1   Freigegenstände

      Kommunikation und

      Präsentation .....  2    2    2    2    2               III

      Zweite lebende

      Fremdsprache 5) ..  2    2    2    2    2               (I)

C.2   Unverbindliche

      Übungen

      Bewegung und Sport  2    2    2    2    2              (IVa)

C.3   Förderunterricht

      6)

      Deutsch

      Englisch

      Angewandte

      Mathematik

      Fachtheoretische

      Pflichtgegenstände

_____________________________________________________________________

  1. Ziffer eins
    Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt römisch zwei b.
  2. Ziffer 2
    Einschließlich Umwelttechnik.
  3. Ziffer 3
    Einschließlich Stöchiometrie.
  4. Ziffer 4
    Mit Übungen im Ausmaß von 3 Wochenstunden im römisch vier. Jahrgang.
  5. Ziffer 5
    In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache
anzuführen.
  1. Ziffer 6
    Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu
16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:

Die Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen auf dem Gebiet aller Bereiche der Chemie, der Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene und der Lebensmitteltechnologie für die jeweilige Klasse von Lebensmitteln. Darüber hinaus vermittelt sie die für die Berufspraxis erforderlichen gewerblichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Die Fachausbildung wird an Hand der beiden Ausbildungszweige Fleischwirtschaft und Getreidewirtschaft thematisiert:

  • Strichaufzählung
    Im Ausbildungszweig „Fleischwirtschaft” erfolgt eine Spezialisierung im Rahmen der Lebensmittelklasse der tierischen Eiweißprodukte in den Pflichtgegenständen „Biologie und Ernährung”, „Mikrobiologie”, „Lebensmitteltechnologie” und den zugehörigen Labors und Werkstätten.
  • Strichaufzählung
    Im Ausbildungszweig „Getreidewirtschaft” geht es um die Produktion und Verarbeitung von Nutzpflanzen in den Pflichtgegenständen „Biologie und Ernährung”, „Mikrobiologie”, „Lebensmitteltechnologie” und den zugehörigen Labors und Werkstätten.

Die Einsatzbereiche der Absolventen liegen in der Beurteilung von Lebensmitteln nach chemischen, biologischen und mikrobiologischen Gesichtspunkten, der fachkundigen Beratung bei der Herstellung, Fertigung und Verwendung von Maschinen und Apparaten der Labortechnik und Lebensmitteltechnologie und der betriebswirtschaftlichen Führung von Betrieben zur Verarbeitung von tierischen oder pflanzlichen Produkten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

Ergänzung zu den didaktischen Grundsätzen:

In beiden Ausbildungszweigen ist auf die Anwendung der aktuellen Methoden des Qualitätsmanagements im Laboratoriums- und Lebensmitteltechnologiebereich ganz besonderer Wert zu legen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

„Deutsch”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung”, „Bewegung und Sport”, „Geographie und Wirtschaftskunde” und „Wirtschaft und Recht”:

Siehe Anlage 1.

8. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln). Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen). Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.

Numerische Mathematik:

Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Fachspezifische Anwendungen.

Lineare Algebra und analytische Geometrie:

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Wahrscheinlichkeitsverteilungen; Prinzip der Parameterabschätzung

und Signifikanzprüfung.

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.

9. ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

10. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer höheren Programmiersprache einfache Probleme der Berufspraxis lösen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung kennen.
Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

Programmieren:

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen; Umsetzung in Programme.

römisch drei. Jahrgang:

Programmentwicklung:

Methoden des Softwareentwurfes; strukturierte Programmierung; Strukturelemente, einfache und komplexe Datenstrukturen, Objekte.

Kommunikationstechnik:

Netzwerke; Informationsbeschaffung.

Standardsoftware:

Graphik und Präsentationssoftware; Datenbankanwendungen;

Zusammenwirken von Softwarepaketen.

Informatik und Gesellschaft:

Auswirkungen der Informatik auf den Menschen, die Arbeitswelt, die Gesellschaft, die Kultur und die Mitwelt; Datenschutz.

  1. Ziffer 11
    ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    die für das Fachgebiet bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen.
  • Strichaufzählung
    Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Energieverhältnisse bei chemischen Reaktionen. Atommodelle, Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen. Wasserstoff, Sauerstoff,

Halogene, Kohlenstoff, Schwefel, Stickstoff, Phosphor und ihre

Verbindungen.

Umwelttechnik:

Wasser- und Luftreinhaltung.

römisch zwei. Jahrgang:

Allgemeine Chemie:

Redoxreaktionen; Redoxreihe, galvanische Zellen, Korrosion und Korrosionsschutz. Atombau; chemische Bindungen, Komplexe. Massenwirkungsgesetz. Säure-Basen-Gleichgewichte, pH-Wert, Puffer, Löslichkeitsprodukt.

Anorganische Chemie:

Nichtmetalle, Halbmetalle und Metalle sowie für das Fachgebiet

bedeutsame Verbindungen.

Umwelttechnik:

Natürliche Stoffkreisläufe, Abfall und Abfallbeseitigung,

sparsamer Stoff- und Energieeinsatz, Recycling, Schwermetalle.

12. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen und über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    chemische Experimente planen und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Lebensmittelanalytik auswählen, durchführen und auswerten können.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Identifizierungsreaktionen von Kationen und Anionen im Halbmikromaßstab.

Stöchiometrie:

Begriffe (Masse, Volumen, Dichte). Chemische Formeln.

Gehaltsgrößen (Definition, Umrechnen, Herstellung von Lösungen, Mischungsrechnungen).

Chemische Reaktionsgleichungen:

Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen, Umsatzberechnungen.

Gravimetrie und Volumetrie:

Berechnung gravimetrischer Bestimmungen, stöchiometrischer Faktor. Gehalt von Maßlösungen, Berechnung von Titrationen.

römisch zwei. Jahrgang:

Analytisches Konzept:

Probennahme, Probenvorbereitung, Bestimmung, Auswertung.

Qualitative Analyse:

Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Stöchiometrie:

Berechnungen quantitativer Analysen.

römisch drei. Jahrgang:

Volumetrie:

Säure-Base-, Redox-, Fällungs-, und komplexometrische Titrationen

(Mechanismen und Detektionsmethoden).

Optische Analyse:

Photometrie, Refraktometrie, Polarimetrie.

Stöchiometrie:

Berechnung quantitativer Analysen.

römisch vier. Jahrgang:

Elektrochemische Analyse:

Potentiometrie, Konduktometrie.

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.

Flüssigchromatographie (papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische). Elektrophorese.

römisch fünf. Jahrgang:

Optische Analyse:

Spektroskopie (apparative Charakteristika, Spektreninterpretation, Auswahlkriterien).

Farbmetrik:

Physikalische Grundlagen, Meßprinzipien, Interpretation der Ergebnisse.

Sensorik:

Grundlagen, Methoden, Auswerteverfahren.

Qualitätsuntersuchungen an Lebensmitteln:

Qualitätsparameter von Lebensmitteln. Produktionskontrolle, Schnellverfahren, Standardmethoden (Merkmale, Vergleich).

  1. Ziffer 13
    ORGANISCHE CHEMIE UND BIOCHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf der häufigsten organisch chemischen Reaktionen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der einzelnen Stoffklassen kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen biochemischen Mechanismen sowie Zusammenhänge biochemischer Abläufe in der Zelle und im Organismus und biotechnologische Produktionsverfahren und einschlägige Umweltprobleme kennen;
  • Strichaufzählung
    sich in lebensmittelchemische und lebensmitteltechnologische Problemstellungen der Praxis rasch einarbeiten können.
Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik

und Nomenklatur organischer Verbindungen.

Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen:

Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung. Radikalische und

ionische Mechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine, Diene und ihre Derivate mit einer oder

mehreren funktionellen Gruppen.

Verbindungen mit funktionellen Gruppen:

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte, Carbonsäuren, Ester.

römisch drei. Jahrgang:

Stickstoffverbindungen:

Amine, Amide, Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteide.

Kohlenhydrate:

Monosaccharide, Oligosaccharide, Polysaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Einfache Aromaten, Aromaten mit funktionellen Gruppen.

Hormone und Vitamine:

Aufbau, Wirkungsweise.

Lebensmittelzusatzstoffe:

Verdickungsmittel und Stabilisatoren, Emulgatoren, Antioxydationsmittel; Trenn-, Freifließ- und Konservierungsmittel; Schaumverhüter, Säure- und Feuchthaltemittel, Geschmacksverstärker, Backtriebmittel, Farbstoffe (Konstitution und lebensmitteltechnologische Aspekte). Künstliche Süßstoffe.

Aromen:

Natürliche und künstliche Aromen.

römisch vier. Jahrgang:

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen, Heterocyclen; kondensierte Heterocyclen. Spezielle

Stoffklassen.

Stoffwechsel:

Oxidative Decarboxylierung, Citratcyclus, biologische Oxidation, Aminosäurestoffwechsel, Proteinstoffwechsel, Kohlenhydratstoffwechsel.

römisch fünf. Jahrgang:

Stoffwechsel:

Fettstoffwechsel, Hungerstoffwechsel. Photosynthese.

Stoffwechselregulation:

Mechanismen, Enzyme, Coenzyme, Modifikation von Enzymen, Beeinflussung der Enzymaktivität, Feedbackmechanismen.

Informationspeicherung in biochemischen Systemen:

Nucleinsäure, Replikation, Transkription, Translation.

Konstitutionsanalyse organischer Verbindungen:

Chemische und spektroskopische Methoden.

14. VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Produktionsprozesse technisch darstellen können und den Aufbau und die Wirkungsweise der verwendeten Maschinen und Apparate kennen;
  • Strichaufzählung
    den Energiebedarf der im Fachgebiet verwendeten Anlagen berechnen können;
  • Strichaufzählung
    für eine gegebene Aufgabe des Ausbildungszweiges ein geeignetes Verfahren nach technischen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Gesichtspunkten auswählen können.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente des Maschinenzeichnens:

Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Skizzen und Werkzeichungen Anmerkung, richtig: Werkzeichnungen) einfacher Normteile; Stücklistenerstellung.

Werkstoffe:

Metalle, Kunststoffe.

Apparaturen und Geräte:

Aufbau, Wirkungsweise einfacher Geräte des Fachgebietes. Hydraulik

und Pneumatik.

Grundlagen der Fördertechnik.

römisch zwei. Jahrgang:

Produktionsprozesse:

Darstellung, apparative Ausgestaltung, Berechnung, Netzpläne,

Messen, Dosieren, Steuern, Regeln.

Thermodynamik:

Wärmemechanische Prozesse (Verbrennung, Dampferzeugung, Verdampfen, Trocknen, Destillation, Heizen, Kühlen). Technische Einrichtungen für wärmemechanische Prozesse.

römisch drei. Jahrgang:

Maschinen und Apparate:

Maschinenelemente. Maschinen des Fachgebietes. Maschinen und Produktionsanlagen der Lebensmitteltechnologie (Aufbau, Wirkungsweise, Energiebedarf).

Fördertechnik:

Lagerung, Elemente der Fördertechnik, Steuerungssysteme.

  1. Ziffer 15
    ANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden Aufgaben lösen und die erforderlichen Methoden auswählen können;
  • Strichaufzählung
    die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte gewandt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die erarbeiteten Meßgrößen auswerten und über diese Bericht erstatten können.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Organische Trenntechniken.

Anorganisch-qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Halbmikromaßstab. Bestimmung charakteristischer Stoffkonstanten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

16. LEBENSMITTELRECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die lebensmittelrechtlichen und sonstigen

facheinschlägigen Rechtsvorschriften in praktischen Beispielen

anwenden können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Grundlegende Rechtsvorschriften:

Lebensmittelgesetz und zugehörige Verordnungen. Österreichisches Lebensmittelbuch. Qualitätsklassen. Lebensmittelverkehr, Regelungen für Ein- und Ausfuhr. Grundsätze des EU-Lebensmittelrechts.

Besondere Vorschriften:

Besondere Ge- und Verbote des Fachgebietes. Preisrechtliche Vorschriften, Untersuchungs- und Sachverständigentätigkeit.

Marktordnung:

Gesetzliche Grundlagen und Durchführung.

B. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER AUSBILDUNGSZWEIGE

B.1 FLEISCHWIRTSCHAFT

1.1 BIOLOGIE UND ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge des Aufbaues, der Funktion und des Stoffwechsels lebender Organismen kennen;
  • Strichaufzählung
    die tierischen Organismen, die Zellen, Gewebe und Organe sowie ihre biologischen und physiologischen Lebenserscheinungen und die Gesetzmäßigkeiten der Vererbung kennen;
  • Strichaufzählung
    moderne Tendenzen in der Tierhaltung, Tierzucht und Fleischverarbeitung kennen;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Erkenntnisse der Ernährungslehre kennen und bewerten können.
Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Cytologie:

Aufbau der Zelle, biologische Membranen, Zellorganellen,

Zellteilung, Zellstoffwechsel.

Anatomie der Schlachttiere:

Gewebelehre. Aufbau der Organe und Organsysteme. Lage der Organe.

Physiologie:

Physiologische Funktionen im Tierkörper. Organsysteme, Hormonhaushalt.

römisch drei. Jahrgang:

Allgemeine Krankheiten:

Krankheit (Definition, Verlauf, Krankheitsmerkmale). Krankheitsursachen bei Tieren (Bakterien, Viren, Protozoen, Verletzungen). Allgemeine Parasitologie (Schadwirkungen der Parasiten, Parasitendiagnostik).

Bekämpfung von Krankheiten:

Abwehrsystem (Resistenz und Immunität), Immunreaktionen, Medikamente in der Tiermedizin, Rückstandsproblematik (Medikamentenrückstände in Lebensmitteln). Desinfektion und Desinfektionsmittel in der Tierproduktion.

römisch vier. Jahrgang:

Spezielle Krankheiten:

Infektionskrankheiten der Schlachttiere, Tierseuchengesetz, anzeigepflichtige Tierseuchen, spezielle Parasitologie, parasitologische Zoonosen.

Tierhaltung und Tierhygiene:

Tierhaltungssysteme, Fütterung, Fütterungstechnik. Hygiene in der Tierhaltung. Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion.

Tiergesundheitsdienste.

Tierzucht:

Vererbungstheorie, Züchtungsmethoden, Entwicklungstendenzen der Tierzucht. Genetik.

Botanik:

Pflanzliche Zelle. Aufbau und Stoffwechsel des pflanzlichen Organismus. Botanische Systematik unter besonderer Berücksichtigung der Nutzpflanzen. Gewürze und Heilkräuter (Gewinnung, Verwendung, Wirkung).

römisch fünf. Jahrgang:

Somatologie:

Anatomie, Histologie (Grundstrukturen, Erkennen relevanter Strukturen in Fertigprodukten auch in Hinblick auf die lebensmittelrechtliche Beurteilung), Physiologie.

Ernährungslehre:

Energiebedarf, Grundumsatz, Leistungszuwachs. Stoffwechsel. Tierische und pflanzliche Nahrungsmittel, Genußmittel, Würzmittel. Gefährdung durch spezielle Inhaltsstoffe. Gesunde Ernährung. Stoffwechselkrankheiten.

1.2 MIKROBIOLOGIE UND LEBENSMITTELHYGIENE Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Wirkungsweisen sowie die hygienische, medizinische, industrielle und lebensmitteltechnologische Bedeutung der Mikroorganismen im Fachgebiet kennen;
  • Strichaufzählung
    die hygienischen Voraussetzungen für die Erzeugung von Lebensmitteln beurteilen können.
Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Mikroorganismen:

Stellung der Mikroorganismen in der Natur (Kreislauf der Stoffe). Lebensmittel- und biotechnologische Nutzung. Struktur der Zelle, Vermehrung, Wachstumsbedingungen, Entwicklungskinetik, Hemmung des Wachstums und Abtötung, Grundmechanismen des Stoffwechsels.

Hygiene:

Mikroorganismen als Krankheitserreger. Durch Lebensmittel übertragbare Krankheitserreger (Lebensmittelinfektionen, Lebensmittelintoxikationen, häufige Kontaminationsquellen lebensmittelvergiftender Mikroorganismen, Risikoabschätzung, Verbraucherschutz).

römisch vier. Jahrgang:

Mikrobiologie:

Systematik der Mikroorganismen. Lebensmitteltechnologisch wichtige Mikroorganismen (Morphologische und physiologische Merkmale, Kontaminationsquellen, Entwicklungsbedingungen in verschiedenen Lebensmitteln, präventive Maßnahmen, technologische Maßnahmen, Einsatz als Starterkulturen).

Hygiene:

Hygienisch wichtige Mikroorganismen (Morphologische und physiologische Merkmale, Kontaminationsquellen, Infektketten, Entwicklungsbedingungen in verschiedenen Lebensmitteln, präventive Maßnahmen, technologische Maßnahmen).

römisch fünf. Jahrgang:

Mikrobiologie:

Mikrobiologie tierischer und anderer Lebensmittel. Trink-, Nutz- und Abwasser. Umweltschutz.

Lebensmittelhygiene:

Hygienische Aspekte der Fleisch- und Milchgewinnung sowie der Gewinnung sonstiger Rohstoffe. Hygienekette. Betriebshygiene (Personalhygiene, gute Herstellungspraxis, Hygieneplan, Reinigung, Desinfektion, Kontrolle und Rückstandsprobleme von Reinigung und Desinfektion). Verbraucherschutz.

1.3 MIKROBIOLOGISCHES UND BIOLOGISCHES LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    biologische und mikrobiologische Arbeitsmethoden des Fachgebietes beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Probleme aus den Gebieten der Biologie, der Mikrobiologie und der einschlägigen Umwelttechnik lösen können.
Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Biologische Untersuchungen:

Mikroskopische Untersuchung vornehmlich pflanzlicher Zellen und Gewebe (Mikroskopiertechnik. Aufbau, Unterschiede, produktionsbedingte Veränderungen; Anfertigen, Färben und Beurteilen von histologischen Schnittpräparaten).

Mikrobiologische Untersuchungen:

Herstellung von Präparaten für die mikroskopische Untersuchung, Färbemethoden. Prinzipien sterilen Arbeitens, Herstellung und Sterilisation von Nährböden. Züchtung von Mikroorganismen unter aeroben und anaeroben Kulturbedingungen. Isolierung, Reinzucht und Identifizierung von Mikroorganismen. Anwendung verschiedener Methoden der Keimzahlbestimmung. Anwendung verschiedener Methoden der Hygienekontrolle (Betriebshygiene).

römisch fünf. Jahrgang:

Biologische Untersuchungen:

Makro- und mikroanatomische Beurteilung und Klassifikation tierischer und pflanzlicher Objekte im Hinblick auf die Erfordernisse der Lebensmitteltechnologie und -qualität. Ernährungsphysiologisch und technologisch relevante Materialeigenschaften.

Mikrobiologische Untersuchungen:

Untersuchungen von Lebensmitteln und Zusatzstoffen sowie von Betriebseinrichtungen, Betriebsmitteln und Berufskleidung. Mikrobiologische und hygienische Beurteilung der Untersuchungsgebiete.

1.4 LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

- die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten der Lebensmittelerzeugung sowie deren Auswirkung auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Produktionsstätten:

Aufbau, Einrichtungen und Hygienemaßnahmen für die Praxis.

Rohmaterial:

Einkauf von Schlachttieren, Transport, Qualitätsklassen,

Schlachtwertbestimmung.

Schlachtung - praktischer Verfahrensablauf:

Schlachten (Betäuben, Entbluten), Enthäuten, Brühen und Enthaaren,

Ausweiden, Spalten, Versorgung der Nebenprodukte.

Fleischqualität. Fleischvorbereitung.

Nebenprodukte der Schlachtung:

Innereien, Haut, Blut, Konfiskat.

Fleischzerlegung - praktischer Verfahrensablauf:

Fleischzerlegung für den Ladenverkauf und die Wursterzeugung gemäß

Codexrichtlinien: Rind, Schwein, Kalb, Schaf.

Wursterzeugung - praktischer Verfahrensablauf:

Brät, Berechnung und Kalkulation, Erzeugung, Fehler. Brühwürste

(Brätwürste).

römisch zwei. Jahrgang:

Wursterzeugung - praktischer Verfahrensablauf:

Brühwürste (Fleischwürste), Kochwürste (streichfähige Kochwürste, schnittfeste Kochwürste, Kochwürste zum Braten). Rohwürste (schnittfeste Rohwürste, streichfähige Rohwürste).

Spezialitäten:

Rouladen, Pasteten.

Pökelwaren - praktischer Verfahrensablauf:

Rohpökelwaren, Kochpökelwaren.

römisch drei. Jahrgang:

Lebensmittelchemie:

Technologische Eigenschaften und ernährungsphysiologische Bedeutung der Hauptbestandteile der Lebensmittel (Proteine, Kohlenhydrate, Fette, Mineralstoffe, Ballaststoffe, Aromastoffe). Fleisch (Definition, Morphologie und biochemische Vorgänge im Muskel, Qualitätsfaktoren).

Transport und Schlachtung:

Einfluß von Transport und Schlachtung auf die Fleischqualität. Schlachtphasen und -systeme bei der Rinder-, Schweine- und Geflügelschlachtung, postmortale Vorgänge, Schlachthygiene, Schlachtnebenprodukte, Lagerung und Transport.

Konservierung:

Physikalische und chemische Methoden der Haltbarmachung (Kühlen, Gefrieren, Erhitzen, Trocknen, Pökeln und Räuchern).

römisch vier. Jahrgang:

Technologie der Fleischwaren:

Theoretische Grundlagen und ihre Umsetzungen bei der Produktion von Brühwürsten, Rohwürsten, Kochwürsten, Koch- und Rohpökelwaren sowie von Fleischkonserven. (Auswahl der Rohstoffe und Hilfsstoffe, Produktionsabläufe, Produktpaletten). Untersuchung und Beurteilung von Fleischwaren. Einführung in die Organisation von Qualitätssicherungssystemen.

Technologie weiterer tierischer Lebensmittel:

Eier, Milch und Milchprodukte.

römisch fünf. Jahrgang:

Technologie der Fette:

Gewinnung, Modifizierung und Verwendung von pflanzlichen und

tierischen Fetten und Ölen.

Technologie kohlenhydrathaltiger Produkte:

Verarbeitung von Cerialien und Kartoffeln. Technologie des Zuckers. Technologie der Süßwaren.

Technologie der Getränkeproduktion:

Alkoholfreie Getränke (Fruchtsäfte, alkoholfreie Erfrischungsgetränke). Technologie des Biers. Technologie des Weins.

Technologie der Obst und Gemüseverarbeitung:

Sauergemüse, Marmelade, Konfitüre, Gelee.

1.5 CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    organische Synthesen im Fachgebiet durchführen und analytische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen können;
  • Strichaufzählung
    lebensmittelanalytische und lebensmitteltechnologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen können;
  • Strichaufzählung
    die Methoden der Qualitätssicherung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die erarbeiteten Meßgrößen auswerten, die Ergebnisse beurteilen und über diese Bericht erstatten können;
  • Strichaufzählung
    mit den Vorkehrungen zur Entsorgung von Rückständen vertraut sein.
Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Anorganisch-qualitative Analyse:

Trennung einfacher Salzgemische im Halbmikromaßstab.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen. Säure-Basen-Titrationen. Redoxtitrationen. Fällungstitrationen.

Untersuchungen an flüssigen Lebensmitteln:

Öle, AF-Getränke.

Untersuchungen an festen Lebensmitteln:

Fette, Fleisch.

Instrumentelle Analyse:

Potentiometrie, Photometrie, Polarimetrie. Herstellung organischer

Präparate und Reinheitskontrollen.

römisch drei. Jahrgang:

Probenvorbereitungstechniken:

Aufschluß, Klärung, Anreicherung.

Lebensmittelrelevante Untersuchungsmethoden:

Volumetrie, Gravimetrie, Chromatographie, elektrochemische Verfahren, optische Verfahren, Nachweismethoden biochemisch wichtiger Stoffklassen. Sensorik.

römisch vier. Jahrgang:

Lebensmittelanalytik:

Untersuchungen und Beurteilung von Fleischprodukten, von Zusatzstoffen und anderen Lebensmitteln (organische und anorganische Haupt- und Nebenbestandteile, Zusatzstoffe). Sensorik.

Lebensmitteltechnologie:

Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik. Versuchsproduktion.

römisch fünf. Jahrgang:

Analytik von Lebensmitteln und Fehlfabrikaten:

Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, Wasser und Abwasser aufgrund einschlägiger Vorschriften (organische und anorganische Haupt- und Nebenbestandteile, Zusatzstoffe, Schadstoffe, Verfälschungen, Verderb). Sensorik.

Lebensmitteltechnisch-analytische Aufgaben:

Prüfung, Richtigkeit, Präzision, Modifizierung und Entwicklung von

Analysenmethoden.

1.6 BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art unter Beachtung einschlägiger Rechtsnormen und der betriebswirtschaftlichen Lehre erledigen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Anwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können;
  • Strichaufzählung
    an unternehmerischen Entscheidungen mitwirken können.
Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Geld- und Kreditwesen:

Betriebswirtschaftliche Bedeutung, Kreditinstitute, Kreditarten, Aktiv- und Passivgeschäft, Dienstleistungsgeschäfte, Finanzierungen.

Versicherungswesen:

Gesetzliche Grundlagen, betriebswirtschaftliche Bedeutung, Leistungsvergleich, Versicherungsvertrag, betriebliche Vorsorge, Riskmanagement.

Organisation:

Allgemeiner Schriftverkehr; Schriftverkehr mit Behörden. Ablage,

Evidenzhaltung, Mahnwesen, Außenhandel.

Außenhandel:

Export, Import, Transportwesen.

Unternehmensführung:

Organigramm, innerbetriebliche Hierarchien. Personalmanagement und Personalplanung. Lohn- und Gehaltsverrechnung.

1.7 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und die Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Rohwaren, der Hilfsmittel und der Fertigprodukte kennen;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Erzeugnisse herstellen und praktische Tätigkeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und protokollieren können;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Werkstättentechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Handhabung der Arbeitsgeräte und Maschinen. Innerbetriebliche Hygiene.

Schlachthof:

Schlachtwertbestimmung, Schlachtung von Rindern, Schweinen, Kälbern, Schafen nach Anweisung. Versorgung der Nebenprodukte.

Fleischzerlegung:

Zerteilung des Fleisches von Rindern und Schweinen für die Wursterzeugung. Kenntnis der Fleischteile.

Wursterzeugung:

Brühwürste (Brätwürste).

Qualitätssicherung:

pH-Messungen, Kerntemperaturmessungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Fleischzerlegung nach Anweisung:

Zerteilung des Fleisches von Rindern, Schweinen, Kälbern, Schafen für den Ladenverkauf nach Anweisung. Fleischteile (Lage, Verwendung).

Haltbarmachen von Fleisch und Fleischwaren:

Salzen, Pökeln, Räuchern, Braten, Kochen, Brühen, Kühlen, Trocknen

nach Anweisung.

Wursterzeugung:

Koch- und Brühwürste.

Qualitätssicherung:

pH-Messungen, Kerntemperaturmessungen, Muskeleiweiß-Wasserbindungs-Tests, Kontrolle der Meßeinrichtungen, Nitrat-Nitrit-Test, Stärkeverkleisterung.

römisch drei. Jahrgang:

Selbstständige Fleischzerlegung:

Zerteilung des Fleisches von Rindern, Schweinen, Kälbern, Schafen

für den Ladenverkauf.

Haltbarmachen von Fleisch und Fleischwaren:

Selbstständiges Salzen, Pökeln, Räuchern, Braten, Kochen, Brühen,

Kühlen, Trocknen. Konservenproduktion.

Wursterzeugung:

Koch-, Brüh- und Rohwürste. Koch- und Rohpökelwaren. Spezialitäten (Rouladen, Pasteten, Aspikarbeiten). Küchenfertige Fleischprodukte.

Qualitätssicherung:

pH-Messungen, Kerntemperaturmessungen, Muskeleiweiß-Wasserbindungs-Tests, Kontrolle der Meßeinrichtungen, Nitrat-Nitrit-Test, F-Wert, a tief w-Wert, Salzmessung, Programmgesteuerte Anlagen und Maschinen.

B.2 GETREIDEWIRTSCHAFT

2.1 BIOLOGIE UND ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien der Biologie und Ernährungslehre kennen;
  • Strichaufzählung
    die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    über verschiedene Ernährungs- und Diätformen und moderne biotechnologische Methoden in der Nahrungsmittelproduktion Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen Ernährungsverhalten und Gesundheit erkennen.
Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Biologie:

Chemische und biologische Evolution. Feinstruktur der Zelle, Bau und Funktion der Zellorganellen, Zellteilung. Der genetische Code, Eiweißsynthese, Vererbungsgesetze, Molekulargenetik. Humangenetik, Humanbiologie.

Ernährung:

Aufbau und Funktion des Verdauungsapparates, Ernährungsformen.

Energiebedarf:

Grundumsatz, Leistungszuwachs bei verschiedenen Tätigkeiten,

Gesamtumsatz.

Nährstoffe:

Aufbau, Bedarf in den verschiedenen Lebensabschnitten. Zusammensetzung und Qualitätsmerkmale wichtiger Lebensmittel, Biolebensmittel.

römisch vier. Jahrgang:

Biologie:

Proteine und Nukleinsäuren. Genetischer Code, Eiweißsynthese,

Vererbungsgesetze. Hormone und Vitamine.

Ernährung:

Gentechnisch erzeugte und veränderte Lebensmittel, Sonderformen der Ernährung (Kohlenhydrate - Sporternährung, Reduktionskost, Säuglingsnahrung, Ernährung bei erhöhten Cholesterin- und Harnsäurewerten).

Fütterung:

Futterinhaltsstoffe.

römisch fünf. Jahrgang:

Biologie:

Molekularbiologie, Regulation der Genaktivität. Mutagene und ihre molekulare Wirkung. Veränderung von Zellen. Pflanzenzucht.

Ernährung:

Genußmittel. Auswirkungen auf den menschlichen Körper; Schadstoffe und unerwünschte Beimengungen in der Nahrung, Zusatzstoffe. Ernährung und Lebensmittelverträglichkeiten, ernährungsverursachte Krankheiten.

Fütterung:

Futtermittelbewertung, Rezepturen, Recht.

2.2 MIKROBIOLOGIE UND LEBENSMITTELHYGIENE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Wirkungsweisen sowie die hygienische, medizinische, industrielle und lebensmitteltechnologische Bedeutung der Mikroorganismen im Fachgebiet kennen;
  • Strichaufzählung
    die hygienischen Voraussetzungen für die Erzeugung von Lebensmitteln beurteilen können.
Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Mikrobiologie:

Systematik, Cytologie, Morphologie, Physiologie und Vermehrung wirtschaftlich bedeutsamer Mikroorganismen. Mikrobiologie pflanzlicher Lebensmittel.

Hygiene:

Lebensmittelinfektionen, Lebensmittelintoxikationen,

Risikoabschätzung, Verbraucherschutz.

römisch fünf. Jahrgang:

Mikrobiologie:

Konservierungsmethoden von Lebensmitteln, Wachstumsparameter,

biotechnologische Prozesse.

Hygiene:

Lebensmittelhygienisch wichtige Organismen, Betriebs- und Personalhygiene. Gesundheits- und Umweltschutz (Nebenwirkungen von Desinfektionsmitteln, Schutzmaßnahmen, Umweltbelastung, Rückstandsprobleme). Trink-, Nutz- und Abwasser.

2.3 MIKROBIOLOGISCHES UND BIOLOGISCHES LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    mikrobiologische Arbeitsmethoden des Fachgebietes beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Probleme aus den Gebieten der Mikrobiologie und der einschlägigen Umwelttechnik lösen können.
Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Mikroskopische und makroskopische Untersuchungen:

Anfärben und Anfertigen von pflanzlichen und tierischen Ein- und Mehrzellern. Präparationstechniken.

Mikrobiologische Arbeitsmethoden:

Mikrobiologische Präparationen. Wachstum auf verschiedenen Nährmedien. Sterilisation und Entkeimung. Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Keimzahlbestimmung und Identifizierung. Untersuchung von Betriebseinrichtungen.

Physiologische Untersuchungsverfahren:

Unterscheidungskriterien und Bestimmungsverfahren. Keimschädigende Einflüsse. Chemische Einflüsse auf Ein- und Mehrzeller. Ermitteln von Wachstumsparametern der Mikroorganismen. Fermentationsverfahren.

2.4 LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Wirkungsweise, den Energiebedarf und die Umweltverträglichkeit der im Ausbildungszweig verwendeten Maschinen, Apparate und Anlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    Anlagen des Ausbildungszweiges planen können.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Nahrungspflanzen:

Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte (Arten, Eigenschaften, Schädigung).

Mechanische Operationen der Müllerei:

Getreideannahme (Vorreinigung, Trocknen, Lagern, Reinigen und Vorbereiten von Roggen und Weizen gemäß den Silo- und Reinigungsdiagrammen). Roggenmüllerei, Riffelgestaltung, Plansichterbespannung, Plansichterschema; Roggen- und Weizenvermahlungsdiagramme.

römisch zwei. Jahrgang:

Rheologie:

Biochemisch-technische Untersuchungen an den Kohlenhydraten und

den Proteinen des Getreides.

Bäckerei:

Herstellung und Behandeln von Teigen; Herführungsarten für

Weißgebäck.

römisch drei. Jahrgang:

Lagern und Verarbeiten:

Gesetzliche Bestimmungen und qualitätsbeeinflussende Faktoren für

Getreide. Kontrolle.

Mechanische Operationen:

Kombinierte Vermahlungsdiagramme, Diagramme der Spezialmüllerei.

Fördern, Trennen und Vereinigen von Stoffen.

Meß- und Regelungstechnik:

Produktions- und Qualitätskontrolle (herkömmliche und automatische Verfahren).

Thermische Operationen:

Trocknen, Kühlen. Dampfkessel, Kältemaschinen.

Bäckerei:

Backen mit Backhilfsmitteln und Emulgatoren, mit Gärunterbrechung

und Verzögerung.

römisch vier. Jahrgang:

Mechanische Operationen der Müllerei:

Aufbau und Wartung von Kraftmaschinen.

Produktionsprozesse:

Kindernahrungsmittelerzeugung, Instantisierung, Stärkeerzeugung, modifizierte Stärken, Puddingpulver und verwandte Erzeugnisse; Glukose- und Dextroseerzeugung; diätische Lebensmittel auf

Getreidebasis: Extrusionsprodukte

Anlagenplanung:

Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Getreidemüllerei:

Lagerung, Diagramme. Biochemisch-technische Untersuchungen aus

Getreide und dessen Produkten.

Explosionsschutz:

Stäube, Konzentrationen, Aerosole, Maßnahmen zur Verhinderung.

Betriebskontrolle:

Passagenkontrolle, Aschediagramme, Hygienekontrolle, Systeme der On-line-Kontrolle; statistische Auswertung.

Technologie der Trocknung:

Sprühtrocknung, Walzentrocknung, Fließbetttrocknung,

Gefriertrocknung, Agglomeration.

römisch fünf. Jahrgang:

Reinigungs- und Trennverfahren:

Verfahren der Haltbarmachung von Lebensmitteln.

Bäckerei:

Teigbereitung, Lockerung, Aufarbeitung, Backvorgang bei der Herstellung von Brot, Backwaren und Dauerbackwaren.

Teigwaren:

Rohstoffe, Herstellung, Beurteilung.

Getreideprodukte auf mikrobiologischer Basis:

Gärungen; Bier- und Spritherstellung; Hefeerzeugung.

Naturstoffe:

Zucker, Zuckerfabrikationsprodukte. Malzhertellung Anmerkung, richtig: Malzherstellung). Back- und Futterhefeherstellung.

Anlagenplanung:

Netzplantechnik, Problemlösungstechniken, Mitarbeiterschulung.

Umweltschutz:

Gesetzliche Bestimmungen, Methoden zur Abfallminimierung und

-beseitigung.

Schädlingsbekämpfung:

Primäre, sekundäre Schädlinge; amtlich registrierte Präparate;

Bekämpfungsverfahren, Verpackungsschutz.

2.5 ANALYTISCHES UND ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die erforderlichen Methoden auswählen können;
  • Strichaufzählung
    organische Synthesen im Fachgebiet durchführen können und lebensmittelanalytische und lebesmitteltechnologische Anmerkung, richtig: lebensmitteltechnologische) Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen können;
  • Strichaufzählung
    die erarbeiteten Meßgrößen auswerten, die Ergebnisse beurteilen und über diese Bericht erstatten können;
  • Strichaufzählung
    mit den Vorkehrungen zur Entsorgung von Rückständen vertraut sein.
Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Anorganische-qualitative Analyse:

Trennung einfacher Salzgemische.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Säure-Basen-Titrationen. Redoxtitrationen. Fällungstitrationen.

Instrumentelle Analyse:

Potentiometrie, Kolorimetrie, Photometrie. Polarimetrie. Herstellung organischer Präparate und Reinheitskontrollen.

römisch drei. Jahrgang:

Trennverfahren:

Chromatographie, Rektifikation, Kristallisation.

Organisch-qualitative Analyse:

Nachweis funktioneller Gruppen.

Quantitative Analyse:

Gaschromatographie, Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gelchromatographie, Dünnschichtchromatographie; Spektroskopie.

Anwendung elektrochemischer Analyseverfahren:

Polarographie, Potentiometrie, Elektrophorese, Dead-Stop-Titration.

römisch vier. Jahrgang:

Herstellung organischer Präparate:

Hydrolyse von Stärke und Eiweiß, Additionsreaktionen, Isolierung

von Naturstoffen.

Qualitative und quantitative Analyse:

Substanzklassentrennung; Bestimmung nach funktionellen Gruppen.

Naturprodukte:

Isolierung aus entsprechenden Ausgangsmaterialien, Reinigung, Reinheitsüberprüfung.

römisch fünf. Jahrgang:

Analytik von Lebensmitteln und Fehlfabrikaten:

Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, Wasser und Abwasser aufgrund einschlägiger Vorschriften (Organische und anorganische Haupt- und Nebenbestandteile, Zusatzstoffe, Schadstoffe, Verfälschungen, Verderb). Sensorik.

Lebensmitteltechnisch-analytische Aufgaben:

Prüfung, Richtigkeit, Präzision, Modifizierung und Entwicklung von

Analysenmethoden.

2.6 ANGEWANDTE BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    branchenübliche Geschäftsfälle nach herkömmlichen Verfahren und computergerecht kontieren können;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Kalkulationen ohne und mit Computerunterstützung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge der Branche anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Aktivitäten an Kundenbedürfnissen orientieren und Marketinginstrumente kennen;
  • Strichaufzählung
    nationale und internationale Geschäfte anbahnen und abwickeln können sowie zugehörige Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennenlernen.
Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Stellung des Rechnungswesens:

Begriff; Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche

Grundlagen; Belegwesen; Buchhaltungssysteme.

Doppelte Buchhaltung:

Begriff und Merkmale; Bilanz; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.

Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Bücher, Einheitskontenrahmen, Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle ohne und mit EDV-Unterstützung. Abschlüsse.

römisch drei. Jahrgang:

Doppelte Buchhaltung:

Abschlüsse; Bilanz (Bewertungsgrundlagen, Waren-, Material- und Anlagenbewertung) ohne und mit Computerunterstützung. Rechnungsabgrenzung; Rückstellung; Forderungsbewertung. Rücklagen.

Betriebswirtschaft:

Unternehmens- und Betriebsformen, Produktionsfaktoren, betriebliche Organisation, betriebliche Funktionen (Beschaffung, Betriebsführung, Finanzierung, Investition, Leistungserstellung, Absatz) als Vorbreitung Anmerkung, richtig: Vorbereitung) für den Einstieg in die Übungsfirma.

Kaufvertrag und Zahlungsverkehr:

Rechtliche Grundlagen; Abwicklung, in- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute. Mahnwesen.

römisch vier. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenerfassung. Absatzkalkulation. Ermitteln des Betriebs- und Unternehmensergebnisses. Teilkostenrechnung. EDV-Einsatz.

Betriebswirtschaftliche Projekte:

Administration, Rechnungswesen, Beschaffung einschließlich Import, Leistungserstellung, Absatz einschließlich Export unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.

römisch fünf. Jahrgang:

Bilanzanalyse:

Aufbereitung des Zahlenmaterials, Kennzahlen.

Organisation:

Einsatz von EDV-Anlagen. Managementinformation. Fallbeispiele.

Marketing:

Marketingziele, Marketingforschung, Marketinginstrumente.

2.7 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instandhalten können;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten gewandt ausführen können;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und protokollieren können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Sicherheit:

Unfallverhütung im Labor, Produktion und Werkstätte; Brandverhinderung und Bekämpfung, Schädlingsbekämpfung.

Übernahme und Reinigung von Getreide:

Lagerung. Siloreinigung. Gesunderhaltung von Getreide. Schwarz- und Weißreinigung (Abnahme des Reinigungsdiagramms, Zerlegen und Zusammenbauen von Reinigungsmaschinen, Reinigen und Vorbereiten von Getreide).

Vermahlen:

Roggen (Abnahme des Diagramms, Vermahlen, Abfüllen, Wiegen, Produktlagerung).

Qualitätsmanagement:

Grundbegriffe und Zusammenhänge.

Backen:

Dosieren der Roh- und Hilfsstoffe; Aufbereiten von Teigen

(Pressen, Schleifen, Wirken).

Instandhaltung:

Einfache Arbeiten der Instandhaltung (Feilen, Sägen, Bohren).

römisch zwei. Jahrgang:

Wartung:

Maschinenpflege, Schmierpläne, Feststellen der Walzen- und Riffeldaten der Roggenmüllerei, Erarbeiten einfacher Sichterschemata der einzelnen Passagen, Feststellen der Bespannungsnummern im Sichter.

Vermahlen:

Weizen (Abnehmen des Diagramms, Vermahlen, Abfüllen, Wiegen). Rohrbau bei Änderung des Diagramms, Produktlagerung, Reparaturen.

Qualitätsmanagement:

Motive für die Einführung eines QM-Systems, Aufbauen eines QM-Systems.

Backen:

Behandeln und Prüfen der Roh- und Hilfsstoffe vor der Verarbeitung; Teigbereitung für Weißgebäck; Gärung und Lockerung von Teigen; Behandeln und Formen von verschiedenen Weißgebäcksorten; Backen; Fehlerkontrolle.

Instandhaltung:

Arbeiten der Instandhaltung (Verbindungen: Schrauben, Nieten, Bördeln, Kleben).

römisch drei. Jahrgang:

Wartung:

Feststellen der Riffeldaten der Weizenmüllerei, Erarbeiten komplexer Sichterschemata, Abnehmen des kombinierten Weizen- Roggen-Diagramms Anmerkung, richtig: Weizen-Roggen-Diagramms). Berechnen spezifischer Mühlendaten. Zerlegen und Zusammenbau von Walzenstühlen. Bespannen von Sichterrahmen.

Vermahlen:

Durchführen von Versuchsmahlungen; Erzeugung von Vollkornschrot.

Durchgehende Ergebniskontrolle.

Wirtschaftlichkeit eines Qualitätsmanagementsystems:

Motive, Ziele, Kosten; die Elemente eines QM-Systems, Fallbeispiele.

Backen:

Prüfen der Roh- und Hilfsstoffe; Herstellen von Brotteigen und Teigen von Feingebäck; Behandeln und Formen von Broten und Feingebäck; Gärung und Lockerung von Brotteigen; Fehleranalyse.

Instandhaltung:

Spanabhebende Arbeiten, Drehen, Fräsen und Schweißen.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN,

FÖRDERUNTERRICHT

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Grundelemente von freier Rede, Körpersprache, Gesprächs- und Diskussionsführung kennen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln der Kommunikation und Gesprächsführung in Gesprächen und Diskussionen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    den Umgang mit Präsentationshilfen beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Kurzreden und Vorstellungsgespräche, Projektpräsentationen und Diskussionen unter Beachtung der Grundelemente der Kommunikation durchführen können.
Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Grundlagen:

Kommunikations- und Gesprächsebenen; bewußte und unbewußte

Informationsübertragung.

Gespräch:

Grundlagen der Gesprächsführung, Gesprächsinitiative;

Gesprächsvorbereitung, Argumentation; Umgang mit Fragen und heiklen

Gesprächssituationen; Vorstellungsgespräch.

Kurzreden:

Atem und Stimme (Atemtechnik, Atemübungen, Sprechpausen; Aussprache und Betonung; Sprachübungen); Gestik und Mimik bei der Rede, Blickkontakt, Bewegung im Raum; Vorbereitung und Durchführung von Kurzreden.

Präsentation:

Aufbau und Gliederung; gezielte Vorbereitung; Umgang mit Präsentationshilfen (Tafeln, Overhead, Dias, PC-gestützte Präsentation); Vorbereitung und Durchführung von Projektpräsentationen.

Diskussion:

Grundlagen (Dynamik, Abläufe, Regeln); Umgang mit Fragen und Einwänden; Vorbereitung und Durchführung von Diskussionen.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2015

Gesetzesnummer

10009056

Dokumentnummer

NOR40078040