Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Limit-Verordnung 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 91/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 73/1998).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 73 aus 1998,).
Text
§ 4.Paragraph 4,
Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler dürfen an berufsbildenden Pflichtschulen mit den folgenden Bereichen von Lehrberufen bzw. Lehrberufen:
Musikinstrumentenerzeugung
Hotel- und Gastgewerbeassistent
um höchstens 15 vH des maßgeblichen Höchstbetrages gem. § 1 überschritten werden.um höchstens 15 vH des maßgeblichen Höchstbetrages gem. Paragraph eins, überschritten werden.
Schlagworte
Hotelgewerbeassistent
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2025
Dokumentnummer
NOR12113665
Alte Dokumentnummer
N6199761395J