Rechtstracker.at

Anl. 2 KennV

Fassungen
ab 01.07.1997 — BGBl. II Nr. 101/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.07.1997 BGBl. II Nr. 101/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kennzeichnungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 101 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.07.1997BGBl. II Nr. 101/1997

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

KennV

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Anhang 2: SICHERHEITSFARBEN

Sicherheitsfarbe

Bedeutung

Hinweise - Angaben

Rot

Verbotszeichen

Gefährliches Verhalten

Gefahr - Alarm

Halt, Stillstand, , Not-Ausschalteeinrichtung , Evakuierung

Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung

Kennzeichnung und Standort

Gelb oder Gelb-Orange

Warnzeichen

Achtung, Vorsicht, Überprüfung

Blau

Gebotszeichen

Besonderes Verhalten oder Tätigkeit Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung

Grün

Erste-Hilfe-, Rettungszeichen

Türen, Ausgänge, Wege, Betriebsmittel, Stationen, Räume

Gefahrlosigkeit

Rückkehr zum Normalzustand

Muster zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen:

Die Streifen (schwarz/gelb oder rot/weiß) sind in einem Neigungswinkel von etwa 45 Grad anzuordnen und müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.

Im RIS seit

29.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2016

Gesetzesnummer

10009067

Dokumentnummer

NOR40172695