Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Feststellung der Ausgleichstaxe für 1998
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 53/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 53 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
68/01 Behinderteneinstellung
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Höhe der gemäß § 9a Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu gewährenden Prämie beträgt für das Kalenderjahr 1998 für jeden über die Pflichtzahl hinaus oder von einem nicht einstellungspflichtigen Dienstgeber beschäftigten begünstigten Behinderten monatlich 715 Schilling. Die Höhe der gemäß Paragraph 9 a, Absatz eins, des Behinderteneinstellungsgesetzes zu gewährenden Prämie beträgt für das Kalenderjahr 1998 für jeden über die Pflichtzahl hinaus oder von einem nicht einstellungspflichtigen Dienstgeber beschäftigten begünstigten Behinderten monatlich 715 Schilling.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2018
Dokumentnummer
NOR12114231
Alte Dokumentnummer
N6199810488O