Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des BMF
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 132/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 132 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Finanzen
1. Abschnitt
Personelle Maßnahmen
Bevorzugte Aufnahme
§ 1. Gemäß den Vorgaben in der Anlage 1 sind bei allen jenen Verwendungsgruppen/Entlohnungsgruppen, bei welchen die Zahl in der Spalte „Anzahl der weiblichen Bediensteten'' niedriger ist als die Zahl in der Spalte „Frauenanteil gemäß § 40 Abs. 2 B-GBG'' Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen. Paragraph eins, Gemäß den Vorgaben in der Anlage 1 sind bei allen jenen Verwendungsgruppen/Entlohnungsgruppen, bei welchen die Zahl in der Spalte „Anzahl der weiblichen Bediensteten'' niedriger ist als die Zahl in der Spalte „Frauenanteil gemäß Paragraph 40, Absatz 2, B-GBG'' Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen.
Dokumentnummer
NOR12114233
Alte Dokumentnummer
N6199810687O