Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des BMF
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 132/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 132 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Auswahlverfahren
§ 4. (1) Die Auswahlkriterien gem. § 4 B-GBG sind zu beachten.Paragraph 4, (1) Die Auswahlkriterien gem. Paragraph 4, B-GBG sind zu beachten.
(2)Absatz 2,In Bewerbungsgesprächen haben frauendiskriminierende Fragestellungen (wie Familienplanung) zu unterbleiben. Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypischen Verständnis der Geschlechter orientieren.
(3)Absatz 3,Das Vorliegen einer Schwangerschaft darf, wenn alle anderen Voraussetzungen zutreffen, nicht unter Nutzung des Ermessensspielraumes, Grund zur Ablehnung der Aufnahme oder der Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis sein.
(4)Absatz 4,Aufnahmewerberinnen für den Dienst in der Zollwache sind darauf hinzuweisen, daß die körperlich anstrengende Grundausbildung den Verlauf einer bestehenden Schwangerschaft beeinflussen könnte, weshalb die Grundausbildung nicht zum Abschluß gebracht werden kann. Die Vorlage eines Schwangerschaftstests darf anläßlich der Aufnahme nicht gefordert werden.
Dokumentnummer
NOR12114236
Alte Dokumentnummer
N6199810690O