Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
10.06.1998 bis 20.10.2000 — BGBl. II Nr. 197/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 210.06.199820.10.2000 BGBl. II Nr. 197/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 339/2000

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan für das BKA

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2000,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

10.06.1998BGBl. II Nr. 197/1998

Außerkrafttretensdatum

20.10.2000aufgehoben durch BGBl. II Nr. 339/2000

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2000,

Text

Anlage 2

Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten

gemäß Paragraph 26, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

1.: Vertretungsbereich Bundeskanzleramt, Zentralstelle (mit Ausnahme der Sektion römisch zwei und der Außenstelle Prinz-Eugen-Straße) mit Verwaltungsakademie des Bundes, Amt der Österreichischen Staatsdruckerei und Bundesanstalten des Verbraucherschutzes für die Bediensteten der Verwendungsgruppen A und A1 sowie B und A2 und der Entlohnungsgruppen a und b sowie Bedienstete, die diesen Entlohnungsgruppen gleichzusetzen sind

2.: Vertretungsbereich Bundeskanzleramt, Zentralstelle (mit Ausnahme der Sektion römisch zwei und der Außenstelle Prinz-Eugen-Straße) mit Verwaltungsakademie des Bundes, Amt der Österreichischen Staatsdruckerei und Bundesanstalten des Verbraucherschutzes für die Bediensteten der sonstigen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Bedienstete, die diesen Entlohnungsgruppen gleichzusetzen sind

3.: Vertretungsbereich Kunstangelegenheiten (einschließlich Sektion römisch zwei der Zentralstelle)

4.: Vertretungsbereich Österreichisches Statistisches Zentralamt für die Bediensteten der Verwendungsgruppen A und A1 sowie B und A2 und der Entlohnungsgruppen a und b sowie Bedienstete, die diesen Entlohnungsgruppen gleichzusetzen sind

5.: Vertretungsbereich Österreichisches Statistisches Zentralamt für die Bediensteten der sonstigen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Bedienstete, die diesen Entlohnungsgruppen gleichzusetzen sind

6.: Vertretungsbereich Österreichisches Staatsarchiv

7.: Vertretungsbereich Bundessportheime und Sporteinrichtungen (einschließlich Zentralstelle/Außenstelle Prinz-Eugen-Straße)

Schlagworte

Verwendungsgruppe

Gesetzesnummer

10009081

Dokumentnummer

NOR12114266

Alte Dokumentnummer

N6199811056O