Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan für das BKA
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 197/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 339/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 339/2000materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2000,
Text
§ 4. (1) Die Auswahlkriterien gemäß § 4 B-GBG sind zu beachten.Paragraph 4, (1) Die Auswahlkriterien gemäß Paragraph 4, B-GBG sind zu beachten.
(2)Absatz 2,In Bewerbungsgesprächen haben frauendiskriminierende Fragestellungen (wie Familienplanung) zu unterbleiben. Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypischen Verständnis der Geschlechter orientieren.
(3)Absatz 3,Das Vorliegen einer Schwangerschaft darf, wenn alle anderen Voraussetzungen zutreffen, nicht unter Nutzung des Ermessensspielraumes Grund zur Ablehnung der Aufnahme oder der Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis sein.
Dokumentnummer
NOR12114253
Alte Dokumentnummer
N6199811043O