Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan - BMI
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 202/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 532/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 532 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Berichtspflichten
§ 12. (1) Von Neuaufnahmen sowie bei Freiwerden von und Bestellungen in Leitungsfunktionen ist die/der Gleichbehandlungsbeauftragte oder die für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für Inneres eingerichtete Arbeitsgruppe zu informieren.Paragraph 12, (1) Von Neuaufnahmen sowie bei Freiwerden von und Bestellungen in Leitungsfunktionen ist die/der Gleichbehandlungsbeauftragte oder die für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für Inneres eingerichtete Arbeitsgruppe zu informieren.
(2)Absatz 2,Der Frauenanteil unter allen Bediensteten der jeweiligen Verwendungs-/Entlohnungsgruppen und Funktionen ist im Abstand von jeweils zwei Jahren von der Zentralstelle des Bundesministeriums für Inneres zu erheben. Der nächste Erhebungsstichtag ist der 1. Juli 1999.
(3)Absatz 3,Die/Der Gleichbehandlungsbeauftragte oder die für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für Inneres eingerichtete Arbeitsgruppe hat dem Bundesminister unverzüglich nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag einen Situationsbericht vorzulegen. Der Dienstgeber hat die dafür erforderlichen Informationen und Daten der Berichtslegerin oder dem Berichtsleger zur Verfügung zu stellen.
(4)Absatz 4,Ein Bericht mit allfällig daraus resultierenden Zielvorgaben für die nächsten zwei Folgejahre wird unter Einbeziehung des/der Gleichbehandlungsbeauftragten oder der für Gleichbehandlungsfragen eingerichteten Arbeitsgruppe erstellt und im Dienstweg den zur Umsetzung dieser Verordnung verpflichteten Vertreterinnen und Vertretern der Dienstbehörden zur Kenntnis gebracht.
Schlagworte
Verwendungsgruppe, Entlohnungsgruppe
Dokumentnummer
NOR12114278
Alte Dokumentnummer
N6199811084O