Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
PT-Zuordnungsverordnung 1998
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 347/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Beachte
Soweit es sich um Arbeitsplätze des Postbereiches handelt, materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 284/2012.Soweit es sich um Arbeitsplätze des Postbereiches handelt, materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2012,.
Text
Kriterien für die Verwendung „Mithilfe/BÜK“
§ 2.Paragraph 2,
Die im § 1 angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat. Die im Paragraph eins, angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2016
Dokumentnummer
NOR12115080
alte Dokumentnummer
N6199812724O