Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bildschirmarbeitsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 124/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Inkrafttreten
§ 17.Paragraph 17,
(1)Absatz eins,Die Verordnung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die §§ 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.Die Paragraphen 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(3)Absatz 3,Die §§ 3 und 4 sind jedoch zu beachten,Die Paragraphen 3 und 4 sind jedoch zu beachten,
wenn Arbeitsplätze wesentlich geändert werden,
wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß § 68 Abs. 1 ASchG ergibt, daß durch die Arbeit an diesen Arbeitsplätzen Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer/innen gefährdet ist.wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß Paragraph 68, Absatz eins, ASchG ergibt, daß durch die Arbeit an diesen Arbeitsplätzen Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer/innen gefährdet ist.
(4)Absatz 4,Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für § 4 Abs. 4.Die Absatz 2 und 3 gelten nicht für Paragraph 4, Absatz 4,
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2022
Dokumentnummer
NOR12115568
alte Dokumentnummer
N6199851786L