Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
16.05.1998 bis 31.12.1999 — BGBl. II Nr. 173/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 216.05.199831.12.1999 BGBl. II Nr. 173/1998 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des BMAGS

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

16.05.1998BGBl. II Nr. 173/1998

Außerkrafttretensdatum

31.12.1999

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

2. Maßnahmen zur Zielerreichung

Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der

Organisationsentwicklung

Paragraph 2, (1) Ausgehend von der höchsten Führungsebene ist die Chancengleichheit im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu gewährleisten und die Gleichbehandlung zu verwirklichen.

  1. Absatz 2,Die Maßnahmen zur Frauenförderung müssen in das System der Personalplanung und Personalentwicklung integriert sein.
  2. Absatz 3,Bestehende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen für Männer und Frauen sind durch personelle und organisatorische Maßnahmen auszugleichen.
  3. Absatz 4,Die Vertreter/innen der Personalabteilungen und aller funktional zuständigen Abteilungen haben die zu ergreifenden Maßnahmen mitzutragen, haben sich an der Erarbeitung zu beteiligen und so Vorbildfunktion zu übernehmen.

Gesetzesnummer

10009124

Dokumentnummer

NOR12115706

Alte Dokumentnummer

N6199852159L