Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des BMAGS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 173/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 22Paragraph 22
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen
§ 22. (1) Die Mitarbeiterinnen sind durch die gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.Paragraph 22, (1) Die Mitarbeiterinnen sind durch die gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.
(2)Absatz 2,Die Vorgesetzten sollen die Teilnahme an einem Wiedereinstiegsseminar ermöglichen.
(3)Absatz 3,Wiedereinsteigerinnen sollen bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.
Dokumentnummer
NOR12115726
Alte Dokumentnummer
N6199852179L