Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des BMAGS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 173/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Arbeitskreis Chancengleichheit für Frauen
§ 6. Ein „Arbeitskreis Chancengleichheit für Frauen'' im Ressort unter Teilnahme von Frauen und Männern aus dem Kreis der Gleichbehandlungsbeauftragten, der Präsidialsektion, dem Büro der Frau Bundesministerin und aller Sektionen, ist einzurichten. Paragraph 6, Ein „Arbeitskreis Chancengleichheit für Frauen'' im Ressort unter Teilnahme von Frauen und Männern aus dem Kreis der Gleichbehandlungsbeauftragten, der Präsidialsektion, dem Büro der Frau Bundesministerin und aller Sektionen, ist einzurichten.
Dokumentnummer
NOR12115710
Alte Dokumentnummer
N6199852163L