Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 13/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 13 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 3.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 3,
Text
§ 1. Für den Bereich des Magistrates der Stadt Wien wird ein Kontingent in der Höhe von 100 festgelegt. Paragraph eins, Für den Bereich des Magistrates der Stadt Wien wird ein Kontingent in der Höhe von 100 festgelegt.
Dokumentnummer
NOR12116293
Alte Dokumentnummer
N6199912877Y